13.059
Loi sur la protection des eaux. Modification
Intervention de procédure
BO 2014 N 1Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Müri, Brunner, Knecht, Parmelin, Pieren, Rösti, Wobmann)
Ne pas entrer en matière
Jans Beat · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Im Namen der Kommission unterbreite ich Ihnen eine Gesetzesänderung, die einen Markstein in der Geschichte des Gewässerschutzes BO 2014 N 2 darstellt. Der Ständerat und die UREK des Nationalrates schlagen Ihnen hiermit eine Finanzierungslösung zum Schutz unserer Gewässer vor gefährlichen Gewässerverunreinigungen vor. Diese Lösung führt dazu, dass rund 100 der 700 Schweizer Abwasserreinigungsanlagen eine zusätzliche Reinigungsstufe einbauen können. Die kostet gesamthaft rund 1,2 Milliarden Franken. Die Verbesserung soll nicht bei allen Abwasserreinigungsanlagen vorgenommen werden, sondern nur bei grossen Anlagen im dichtbesiedelten Gebiet sowie bei solchen im Einzugsgebiet von Gewässern und an stark belasteten Fliessgewässern. So wird mit den eingesetzten Mitteln die grösste Wirkung erzielt.
Der vorliegende Finanzierungsvorschlag funktioniert wie folgt: Alle Abwasserreinigungsanlagen der Schweiz erheben via kantonale Abwassergebühren eine verursachergerechte Abgabe und liefern sie dem Bund ab. Der Bund erhält dadurch jährlich rund 45 Millionen Franken, mit denen er die Umrüstungen unterstützen kann. So können drei Viertel der nötigen Investitionskosten gedeckt werden. Die Abgabe ist bis spätestens zum Jahr 2040 befristet und beträgt maximal 9 Franken pro Einwohner und Jahr. Sie ist degressiv und wird über die Jahre kleiner. Damit die Betreiber der Kläranlagen einen Anreiz erhalten, möglichst rasch zu handeln, entfällt die Abgabe, sobald die Anlage aufgerüstet ist.
Der Weg zu dieser Lösung war nicht schnurgerade. Der Bundesrat prüfte zunächst eine Abgabe auf den verunreinigenden Produkten und eine Finanzierung über die Steuern, verwarf aber beide Optionen, um schliesslich den vorliegenden Vorschlag zu machen. Der erste Vorschlag des Bundesrates war in der Vernehmlassung nicht gut angekommen. Damals wollte der Bundesrat nur die hundert betroffenen Abwasserreinigungsanlagen mit der Abgabe belasten. Das wurde von den Kantonen abgelehnt, und schliesslich nahm die UREK des Ständerates eine Idee aus der Vernehmlassung auf und machte eine Motion, mit der alle Abwasserreinigungsanlagen belastet werden sollen. Dieser Vorschlag stiess in der Vernehmlassung 2012 auf grosse Zustimmung, und der Bundesrat ergänzte ihn um die Idee, die Abwasserreinigungsanlagen von der Abgabe zu befreien, sobald sie die zusätzliche Reinigungsstufe eingebaut haben. Damit können die höheren Betriebskosten ausgeglichen werden, und es wird ein Anreiz geschaffen, die erforderlichen Arbeiten zeitig an die Hand zu nehmen.
Medizinische Wirkstoffe, Hormone oder Biozide können schon in geringsten Mengen eine Gefahr für die Tiere und Pflanzen in den Gewässern bedeuten. In der Aare zwischen Thun und Bern etwa sind die schädlichen Spurenelemente mitverantwortlich für einen markanten Rückgang der Bachforellenpopulation. Laut Bundesamt für Umwelt werden in der Schweiz rund 30 000 synthetische organische Stoffe verwendet. Sie kommen in Arzneimitteln, Lebensmitteln, Reinigungsmitteln, Baumaterialien, Anstrichen oder Körperpflegeprodukten vor und gelangen über Regen oder Abwasser in unsere Bäche und Flüsse, wo sie Wachstum und Fortpflanzung der Wasserlebewesen beeinträchtigen. Neben den Fischen schaden sie aber auch dem Trinkwasser, durch diese Mikroverunreinigungen kann auch das Trinkwasser geschädigt werden.
"Der Handlungsbedarf ist ausgewiesen", sagte Ivo Bischofberger namens der UREK im Ständerat (AB 2013 S 1102). Und ich füge an: Die Herausfilterung von gesundheitsrelevanten Stoffen, deren Wirkung nachgewiesen, deren Schädigungspotenzial aber heute noch unbekannt ist, ist im Sinne des Vorsorgeprinzips absolut zwingend.
Die Vorlage ist ein Meilenstein in der Geschichte des Schweizer Gewässerschutzes. Sie löst namhafte Investitionen aus und wird dazu beitragen, die Gewässerqualität in der Schweiz zu verbessern. Der Schweizer Gewässerschutz ist eine Erfolgsgeschichte: Heute baden im Rhein und in der Rhone Hunderttausende von Menschen, wo es vor dreissig Jahren aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich war. Die Erfolge im Gewässerschutz wurden möglich, weil unsere Vorgängerinnen und Vorgänger die Zeichen der Zeit erkannten und die Voraussetzungen dafür schufen, dass die Abwasserreinigung flächendeckend eingeführt wurde. Es ist nun an uns, mit ebensolcher Weitsicht dafür zu sorgen, dass die zunehmende Belastung durch Mikroverunreinigungen gestoppt und die Gesundheit der Wasserlebewesen sowie unseres Trinkwassers langfristig sichergestellt werden kann.
Der Ständerat hat dem Entwurf mit 37 zu 1 Stimmen zugestimmt. Unsere UREK hat sich den Beschlüssen des Ständerates mit 13 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen angeschlossen.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, auf die Vorlage einzutreten und sie im Sinne des Ständerates zu verabschieden.
Schläfli Urs · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe PDC-PEV
Werter Herr Kollege, nur 100 von 700 Anlagen sollen eine zusätzliche Reinigungsstufe erhalten; diese 100 Anlagen können durch schnelles Umsetzen dieser Massnahmen von den Abgaben von 9 Franken pro Einwohnerin und Einwohner befreit werden. Gibt es für die anderen 600 Anlagen auch eine Möglichkeit, dass diese Beiträge vorzeitig nicht mehr bezahlt werden müssen? Voraussichtlich müssen die Beiträge für diese Anlagen bis 2040 bezahlt werden. Ist das so richtig?
Jans Beat · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Das ist richtig. Die Beiträge gehen aber mit abnehmendem Finanzbedarf laufend zurück.
Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S
La Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie s'est penchée sur la modification de la loi sur la protection des eaux lors de sa séance du 21 janvier dernier. La modification de la loi a pour but de créer un financement spécial à affectation déterminée pour aménager certaines stations d'épuration des eaux usées, de façon à réduire l'apport de micropolluants dans les eaux. Les concentrations de micropolluants, notamment liées aux cosmétiques ou aux médicaments, nuisent en effet à la santé des poissons, compromettent leur reproduction et peuvent porter atteinte à d'autres organismes aquatiques. Elles doivent donc être réduites. Pour ce faire, certaines grandes stations d'épuration et celles qui sont situées sur des rivières avec une forte proportion d'eaux usées traitées doivent subir des adaptations. Plus de 100 stations d'épuration seraient concernées par de telles adaptations sur un total de plus de 700 installations. Les cantons et les milieux intéressés ont souhaité que l'on trouve un système d'envergure nationale concernant l'ensemble des usagers pour financer ces adaptations.
La commission soeur du Conseil des Etats a déposé une motion allant dans ce sens en août 2010. Cette motion a été transmise par les deux chambres et a obtenu l'aval du Conseil fédéral.
La solution proposée dans la modification de la loi qui nous est soumise fait reposer le financement des adaptations nécessaires sur l'ensemble de la population suisse, en prélevant une taxe sur les eaux usées jusqu'en 2040. La taxe sera prélevée auprès des stations d'épuration, en fonction du nombre d'habitants qui leur sont raccordés, les stations d'épuration leur imputant ensuite le montant de ladite taxe. Elle vise à cofinancer l'optimisation ciblée de stations d'épuration, dans le but de mieux éliminer les micropolluants. Elle alimentera ainsi un financement spécial à affectation déterminée, grâce auquel la Confédération allouera des indemnités à hauteur de 75 pour cent des frais de mise en place des installations et des équipements servant à éliminer les micropolluants dans les stations d'épuration concernées. Le financement nécessitera en moyenne 45 millions de francs par an, pour un total de 1,2 milliard de francs réparti sur plus de 25 ans. Il est donc prévu de percevoir une taxe annuelle moyenne, sur l'ensemble de cette période, de 8 francs par habitant raccordé. Cette taxe dégressive sera initialement fixée à 9 francs et sera ensuite réduite.
Le Conseil des Etats a très largement accordé son soutien à ce projet, par 37 voix contre 1, lors de sa séance du 10 décembre 2013. Lors de sa séance du 21 janvier dernier, votre commission est entrée en matière par 15 voix contre 7 et BO 2014 N 3 2 abstentions. Les arguments de la majorité de la commission en faveur de cette modification légale sont les suivants. L'impact des micropolluants sur les milieux aquatiques constitue un problème largement reconnu et dont la gravité n'est plus à prouver. Il est donc nécessaire d'agir pour en réduire la concentration dans nos eaux. Le projet qui nous est soumis est efficient, dans la mesure où il propose d'agir sur des stations d'épuration ciblées, là où les investissements auront le plus large impact en termes de réduction des substances polluantes. Le modèle de financement proposé est en outre équitable, puisqu'il répartit la charge du financement sur l'ensemble de la population. En effet, les personnes reliées aux stations d'épuration dont il est efficient d'assurer l'adaptation n'ont pas plus de responsabilité que les autres en matière d'émission de micropolluants. Il est donc légitime que l'ensemble de la population participe à l'effort de financement. Les montants impliqués peuvent paraître élevés de prime abord, puisqu'ils se montent à 1,2 milliard de francs, mais ils sont répartis sur une vingtaine d'années. Le système proposé est enfin flexible pour les stations d'épuration. Elles décident elles-mêmes du moment où elles effectueront les investissements leur permettant de s'adapter durant la période de vingt ans qui suit l'entrée en vigueur des nouvelles dispositions.
Il nous a encore été précisé que d'autres solutions de financement nationales sur la base du principe du pollueur-payeur avaient été étudiées, comme une taxe sur les produits contenant des substances problématiques, mais qu'elles avaient été abandonnées car jugées trop complexes.
Le fait que la taxe soit prélevée auprès de l'ensemble des stations d'épuration alors que seules certaines d'entre elles bénéficieront de soutiens en vue d'être adaptées a été discuté au sein de la commission, mais la majorité de ses membres a souhaité en rester au modèle proposé par le Conseil fédéral. La commission s'est par ailleurs longuement penchée sur la question des subventions fédérales pour la nitrification, dont ont pu bénéficier une série de stations d'épuration jusqu'en 1997, et sur l'inégalité de traitement que cela pourrait générer entre les stations d'épuration ayant bénéficié à l'époque de tels soutiens et les autres, aujourd'hui soumises aux nouvelles mesures d'adaptation. La majorité de la commission a rejeté, par 14 voix contre 7 et 2 abstentions, une proposition qui prévoyait de pouvoir de nouveau bénéficier de tels soutiens. Nous aurons l'occasion d'en reparler dans le débat sur la proposition de la minorité Bourgeois à l'article 61a.
Lors du vote sur l'ensemble, la majorité de la commission a suivi le Conseil fédéral et le Conseil des Etats en apportant son soutien à la modification de la loi par 13 voix contre 7 et 4 abstentions. La majorité de la commission vous recommande par conséquent d'entrer en matière sur le projet et de l'adopter.
Golay Roger · Mit-M · Conseil national · Genève · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Madame Thorens Goumaz, j'ai une question à vous poser par rapport aux stations d'épuration qui reçoivent les eaux usées d'autres pays, comme c'est par exemple le cas dans le canton d'où je viens, celui de Genève, qui reçoit les eaux usées de France. Est-ce que cette taxe relative au traitement des eaux usées sera aussi prévue dans les conventions internationales?
Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S
Je ne me souviens pas que cette question ait été abordée en commission. Madame la conseillère fédérale Leuthard pourra également répondre si je ne le fais pas de manière adéquate. En principe, les stations d'épuration sont taxées en fonction du nombre d'habitants raccordés. A ma souvenance, nous n'avons pas discuté de la nationalité ou de la situation géographique des personnes raccordées. Madame la conseillère fédérale Leuthard pourra peut-être vous éclairer sur cette question.
Müri Felix · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Hier geht es um eine Spezialfinanzierung für Abwasserreinigungsanlagen zur Elimination von organischen Spurenstoffen. Die Schweiz hat weltweit das beste Wasser. In vielen Regionen kommt hervorragendes Trinkwasser auf den Tisch, das besser ist als manches Mineralwasser, das auf den Tisch kommt.
Internationale Abkommen verpflichten uns, Abwasservorgaben einzuhalten, welche wir alle erfüllen. Wenn es punktuelle Probleme gibt, muss man auch punktuell anpassen. Man muss dort korrigieren, wo es Probleme gibt, und nicht eine flächendeckende Lösung erarbeiten. Das Verursacherprinzip wird mit diesem Gesetz nicht berücksichtigt. Wir sehen bei dieser Tätigkeit keinen Handlungsbedarf.
Der Bund macht aus eigenem Antrieb, was die Abwasserreinigungsanlagen noch gar nicht fordern. Hier ist die Rede von Kosten von 1,2 Milliarden Franken. Nach Abschluss dieser Massnahmen betragen die Mehrkosten rund 130 Millionen Franken pro Jahr. Und auch der Stromverbrauch wird stark zunehmen - Kosten, welche nicht verursachergerecht verteilt werden, sondern neue gesamtschweizerische Abwasserabgaben bedeuten. Diese zusätzliche Belastung von Wirtschaft und Bevölkerung sorgt einmal mehr dafür, dass unter dem Deckmantel der Umweltpolitik der Einfluss des Bundes in diesen Bereichen ausgebaut wird. Wir haben hier hohe Kosten, welche der Bevölkerung keine spürbare Verbesserung bringen.
Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, auf das Geschäft nicht einzutreten und dieses Gesetz in der Gesamtabstimmung abzulehnen.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical
Ich bitte Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, auf das Geschäft einzutreten. Es geht namentlich darum, zentrale Abwasserreinigungsanlagen und Abwasserreinigungsanlagen an Fliessgewässern und auch an Seen zu modernisieren, damit sogenannte Mikroverunreinigungen besser herausgefiltert werden können. Es sind etwa 100 Hauptanlagen von insgesamt 700 Abwasserreinigungsanlagen betroffen.
Letztlich geht es darum, alle Menschen, die angeschlossen sind, entsprechend an den Kosten zu beteiligen. Das heisst konkret, dass man sich bei dieser Gesetzesrevision ein System vorgestellt hat - und hier teile ich die Meinung des Vorredners eben gerade nicht -, bei dem alle angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner entsprechend beteiligt werden. Es wäre ja nicht fair, wenn man nur diejenigen Einwohnerinnen und Einwohner an den Kosten beteiligen würde, die bei diesen 100 von insgesamt 700 Abwasserreinigungsanlagen angeschlossen sind. Nein, man will, dass alle Leute ihren Beitrag leisten. Deshalb ist es auch richtig, dass man maximal 9 Franken pro angeschlossenem Einwohner erheben kann. Nötig sein dürften etwa 7 bis 8 Franken. Das Gesamtvolumen von 1,2 Milliarden Franken ist hoch, das gebe ich zu. Aber im Vergleich mit den gesamten Kosten der Abwasserreinigungsanlagen in der Schweiz von 2,2 Milliarden Franken pro Jahr machen die 130 Millionen Franken Mehrkosten pro Jahr nur einen Anteil in der Grössenordnung von etwa 6 Prozent aus. Diese Zusatzkosten sind deshalb klar zu relativieren.
Bei der Verwendung der Mittel ist dafür zu sorgen, dass der Bund nicht wieder einen Sündenfall begeht. Wir haben in der letzten Zeit beim Bund einige Zusatzabgaben oder Umweltverteilungen definiert, bei denen es sehr unschöne Rückverteilungen gegeben hat. Ich stelle, Frau Bundesrätin, zwei Fragen: Wie sind die Investitionen in der Verordnung zum Vorstoss 12.400 ausgelegt worden? Wie sind die Beiträge aus der Spezialfinanzierung des Luftverkehrs gemäss Artikel 86 der Bundesverfassung an die jeweiligen Infrastruktureigentümer zurückgeflossen? Ich erwarte vom Bundesrat, dass das Gesetz in der Verordnung so umgesetzt wird, wie es definiert ist. 75 Prozent der Kosten können über diese Spezialfinanzierung abgewickelt werden, wenn es Erstinvestitionen sind. Ich möchte bei der Verordnung nicht wieder darüber diskutieren, wie die Finanzierungsmechanismen konkret auszugestalten sind. Des Weiteren sind in der Botschaft rund 200 000 Franken pro Jahr für Studien und Erfolgskontrolle eingestellt. Dieser Vollzugsaufwand scheint BO 2014 N 4 mir relativ üppig. Es wäre vielleicht angemessen, die 200 000 Franken nicht alle Jahre voll auszuschöpfen.
Was der Ständerat gemacht hat, ist richtig. Er hat eine Sunset-Klausel eingeführt, damit dieses Abgabesystem auf Ende 2040 nach hoffentlich dann erfolgter Renovation und Investition wieder abgeschafft wird.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, und bitte entsprechend den Bundesrat, eins zu eins umzusetzen, was hier in der Gesetzesvorlage aufgetischt wird.
Chopard-Acklin Max · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Wasser ist ein kostbares Gut, und dazu gilt es Sorge zu tragen - so viel vorneweg. Die SP-Fraktion unterstützt die vorliegende Änderung des Gewässerschutzgesetzes, welche zum Ziel hat, unsere Gewässer weiterhin in hoher Qualität sauber zu halten und die dazu benötigte Finanzierung zur Nachrüstung von rund 100 Abwasserreinigungsanlagen sicherzustellen. Hierfür wird die vorliegende zweckgebundene und tragbare Spezialfinanzierung schliesslich vorgeschlagen.
Organische Mikroverunreinigungen durch Stoffe wie Medikamente und Hormone werden heute in den zentralen Abwasserreinigungsanlagen nicht oder nur teilweise entfernt und gelangen mit dem biologisch gereinigten Abwasser in die Gewässer. Laut der Botschaft des Bundesrates werden in Fliessgewässern mit einem Abwasseranteil von mehr als 10 Prozent bereits heute organische Spurenstoffe in Konzentrationen gemessen, welche die Fortpflanzung und Entwicklung von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen beeinträchtigen. Solche Mikroverunreinigungen werden stellenweise auch in ufernahen unterirdischen Trinkwasserfassungen gemessen - das ist also nichts Unbedenkliches. Diese ungute Entwicklung zeigt den Handlungsbedarf auf. Zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern und zum Schutz unserer Trinkwasserressourcen sind bei Abwasserreinigungsanlagen in kritischen Gebieten daher - das will diese Vorlage - zielgerichtete technische Massnahmen notwendig, dank denen der Eintrag organischer Spurenelemente reduziert werden kann.
Wie der Bundesrat, der Ständerat und die klare Mehrheit der UREK-NR wird die SP-Fraktion auf die Vorlage zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes eintreten; sie lehnt den Minderheitsantrag auf Nichteintreten ab. Sagen wir Ja zu dieser sinnvollen Optimierung im Gewässerschutz. Persönlich empfehle ich Ihnen, bei Artikel 61a ebenfalls der Mehrheit zu folgen.
Fässler Daniel · Mit-M · Conseil national · Appenzell Rh.-Int. · Groupe PDC-PEV
Die CVP/EVP-Fraktion ist für Eintreten auf diese Revisionsvorlage und lehnt damit den Minderheitsantrag Müri auf Nichteintreten ab.
Die Revisionsvorlage verfolgt ein einfaches Ziel, der Weg dazu ist etwas schwieriger. Zuerst zum Ziel: Die zentralen Abwasserreinigungsanlagen sollen so ausgebaut werden, dass organische Spurenstoffe, zum Beispiel aus Medikamenten, eliminiert werden können. Diese Spurenstoffe stammen aus Haushaltungen, Industrie und Gewerbe sowie aus der Landwirtschaft. Mit der Elimination der Spurenstoffe im Rahmen der Abwasserreinigung soll der Eintrag von Mikroverunreinigungen in die Gewässer verringert werden. Damit sollen die Gewässer als Lebensraum für Flora und Fauna aufgewertet und soll der Schutz der Trinkwasserressourcen verbessert werden. Dieses Ziel verdient nach Auffassung der CVP/EVP-Fraktion uneingeschränkte Unterstützung.
Und nun zum Weg: Der Bundesrat und mit ihm die Kommissionsmehrheit schlagen vor, für die Teilfinanzierung der zur Erfüllung dieser Aufgabe nötigen Investitionen von rund 1,2 Milliarden Franken bis längstens Ende 2040 schweizweit eine zeitlich befristete Abgabe von maximal 9 Franken pro Einwohnerin und Einwohner zu erheben. Damit sollen Abgeltungen des Bundes an die Kantone im Umfang von 75 Prozent der anrechenbaren Kosten finanziert werden. Von der Abgabe befreit werden jene zentralen Abwasserreinigungsanlagen beziehungsweise die an ihnen angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner, welche die geforderten Massnahmen getroffen haben. Die Abgabe ist von den Inhabern der Abwasserreinigungsanlagen auf die Verursacherinnen und Verursacher zu überwälzen.
Zu diesem Finanzierungsmodell kann man durchaus kritische Fragen stellen:
1. Kann eine grundsätzlich flächendeckend erhobene Abgabe verursachergerecht sein?
2. Ist der mit der Erhebung der Abgabe verbundene Aufwand verhältnismässig?
3. Kann die Frage, welche Einwohner an welcher Abwasserreinigungsanlage angeschlossen sind, mit vernünftigem Aufwand beantwortet werden?
4. Weshalb werden mit der Abgabe nur die Vollzugskosten des Bundes und nicht auch diejenigen der Kantone finanziert?
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt die Revisionsvorlage im Wissen um diese Problematik. Es gibt schlicht keine bessere Lösung. Möchten wir in der Schweiz das Problem der Mikroverunreinigungen wirklich angehen und flächendeckend lösen, ist eine Bundeslösung unumgänglich. Eine wirklich verursachergerechte Lösung, zum Beispiel über eine Abgabe auf Produkten, die Mikroverunreinigungen verursachen können, wäre praktisch nicht umsetzbar.
In diesem Sinne sind wir für Eintreten und lehnen den Antrag der Minderheit auf Nichteintreten ab.
Girod Bastien · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Die Grünen unterstützen die Änderungen des Gewässerschutzgesetzes und die Schaffung einer Spezialfinanzierung, um den Eintrag von Mikroverunreinigungen in Gewässer zu verringern.
Es ist ein Fortschritt, dass diese negativen Auswirkungen anerkannt werden. Bei einem Versuch der Empa mit Forellen in grossen Tanks, in welchen sich Wasser mit einer erhöhten Konzentration an solchen Mikroverunreinigungen befand, wurde bei den Forellen eine Verweiblichung festgestellt, wodurch die männlichen Forellen ihre Fortpflanzungsfähigkeit verloren; dieser Versuch liegt schon einige Jahre zurück. Spätestens nach diesem Versuch sollte es eigentlich allen klar gewesen sein, dass hier Handlungsbedarf besteht. Dieser Versuch bzw. dieses Experiment erklärt auch, was man in den Gewässern beobachtet: Es findet ein Rückgang der Fischpopulation statt.
Das hat verschiedene Gründe, aber ein Grund dafür sind diese Mikroverunreinigungen. Deshalb ist es sicher eine klare Verbesserung, wenn jetzt zumindest bei 100 Abwasserreinigungsanlagen eine solche Reinigung eingeführt wird, wodurch immerhin bis zu 80 Prozent dieser Mikroverunreinigungen eliminiert werden können.
Auch die Kosten dieser Finanzierung sind erträglich: Es sind 6 Prozent der Gesamtkosten, das sind pro Haushalt und Jahr etwa 8 Franken. Das ist erträglich, wenn man bedenkt, welche Verbesserungen man für die Gewässer erreichen kann - Verbesserungen, die auch für die Bevölkerung, das zeigen viele Umfragen, wichtig sind. Die Sauberkeit unserer Gewässer ist wichtig.
Dennoch erlauben sich die Grünen zwei kritische Bemerkungen:
1. Einerseits haben wir es hier wieder mit einer "End of pipe"-Lösung zu tun: Statt das Problem an der Quelle zu lösen, wird das erst ganz am Schluss versucht. Das gelingt auch zu 80 Prozent und mehr, aber ein Teil bleibt immer noch in den Abwässern, denn es sind ja nur 100 Anlagen betroffen, aus weiteren 600 Anlagen fliesst eigentlich immer noch alles in die Gewässer. Deshalb wäre es wichtig, Massnahmen an der Quelle zu treffen, aufmerksam zu sein und zu schauen, dass nicht noch weitere solche Verunreinigungen produziert werden.
2. Andererseits ist zu sagen, dass die Verursachergerechtigkeit zumindest besser sein könnte: Die Lösung wird ja nicht von der Industrie bezahlt, sondern von den Konsumenten. In der Frage, inwiefern die Konsumenten oder die Industrie die Verursacher sind, sind sicher noch Verbesserungen möglich.
Dennoch: Es ist eine pragmatische Lösung. Wir anerkennen auch, dass es schwierig war, hier in einem ersten Schritt die reine Lehre des Verursacherprinzips umzusetzen. Deshalb unterstützen wir die Massnahmen.
BO 2014 N 5Wir haben kein Verständnis für den Minderheitsantrag vonseiten der SVP. Herr Müri, wenn Sie sagen, die Gewässerqualität in der Schweiz sei gut genug, frage ich Sie: Warum haben wir dann ein Fischsterben? Wieso unterstützt der Fischereiverband diese Vorlage explizit? Ich glaube, das kann man nicht so sagen. Wir haben ein Problem, und das hängt natürlich auch damit zusammen, dass wir wegen der Gewässernutzung und den Restwassermengen in den Flüssen zum Teil tiefe Wasserstände haben und dass der Anteil aus den Kläranlagen sehr hoch ist: Wenn wir in den verbleibenden Gewässern einen sehr hohen Anteil aus den Kläranlagen haben, ist es umso wichtiger, dass diese Abwässer gut gereinigt werden.
Ich bitte Sie deshalb, diese Vorlage zu unterstützen und den Minderheitsantrag vonseiten der SVP abzulehnen.
Aebi Andreas · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Kollege Girod, erklären Sie mir einmal, wo wir ein Fischsterben haben. Ich möchte in dieser Frage etwas klüger werden.
Girod Bastien · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Ich glaube, dass Sie hierzu am besten auch einmal mit dem Fischereiverband sprechen, der diese Vorlage unterstützt. Wir haben verschiedene Fische, und wir werden beim Gewässerschutz darauf zurückkommen. Jedenfalls sind die Kormorane sicher nicht der Grund für das Fischsterben, da die Kormorane jene Fische fressen, von welchen es sehr viele gibt.
Lustenberger Ruedi · P-M · Conseil national · Lucerne · Groupe PDC-PEV
Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Die BDP-Fraktion teilt mit, dass sie für Eintreten ist.
Bäumle Martin · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral
Zuerst zu meinen Interessenbindungen: Die Stadt Dübendorf hat - gestützt auf positive Testläufe - in den eigenen Abwasserreinigungsanlagen die Pilotanlage für diese Ozonierung eingebaut und diese auf eigenes Risiko mitfinanziert. Diese Tests werden aktuell eng von der Eawag begleitet, die ebenfalls in Dübendorf beheimatet ist.
Zur Vorlage: Mikroverunreinigungen wie die hormonaktiven Substanzen können unsere Gewässer gefährden. Sie können eine ernste Bedrohung des Fischbestandes darstellen. Es ist nicht so, dass der Fischbestand bereits heute zurückgehen würde, aber es gibt markante Anzeichen dafür, was die Zukunft betrifft, insbesondere bei der Fruchtbarkeit. Wenn dies zu einem ernsten Problem wird, weil wir zu lange nicht handeln, gehen wir unwägbare Risiken ein. Es geht im Moment auch nicht um Trinkwasser oder ums Schwimmen. Beides ist kein Problem, auch wenn wir die Ozonierung nicht einbauen würden. Es besteht aber ein erhebliches Risiko, dass sich diese Spurenstoffe in den Gewässern anreichern, wenn wir nicht rechtzeitig damit beginnen, sie wieder zu reduzieren. Die Auswirkungen auf Flora und Fauna sind schleichend und möglicherweise problematischer als die altbekannten Schadstoffeinträge, weil diese damals klar adressierbar waren. Hier geht es um eine Vielzahl von Stoffen, bei denen die Folge einer Zusammenwirkung unbekannt ist. Ein einzelner davon ist möglicherweise noch kein Problem, aber zusammen könnten sie sehr schädlich wirken.
Eine Lösung, um diese Mikroverunreinigungen aus den Gewässern zu bringen, muss verursachergerecht finanziert werden. Mit der uns unterbreiteten Vorlage soll dieser Schritt pragmatisch erfolgen, indem die grössten Anlagen ausgerüstet werden und dies entsprechend über eine Abgabe finanziert wird. Natürlich wäre es vom Verursacherprinzip her absolut richtig und besser, wenn man die entsprechenden Präparate, Pillen, Crèmes belasten würde. Nun haben Abklärungen auch des Bundesrates und des Bafu ergeben, dass dies zu kompliziert und kaum umsetzbar wäre, vor allem nicht als Alleingang der Schweiz. In diesem Sinn ist die zweitbeste Lösung, den Verursacher, der die Abwässer produziert, zur Kasse zu bitten. Das ist in dieser Vorlage vorgesehen, und das ist richtig.
In der Vorlage gibt es auch noch einen Minderheitsantrag. Da geht es um die Denitrifikation und um eine erwünschte erneute Subventionierung, weil verschiedene Kantone langjährige Subventionierungen, die am Laufen sind, nicht beansprucht haben. Denn sie hatten die Investitionen nicht vorgenommen und konnten deshalb auch die Subvention nicht abholen. Das hier aufzunehmen wäre aber falsch, denn:
1. Es gibt keinen Zusammenhang zur Ozonierung.
2. Es ist ebenfalls nicht zwingend für die Umsetzung der Ozonierung.
3. Diese Investitionen würden sich bei Anlagen, die das heute noch nicht getan haben, sogar rechnen aufgrund der Reduktionen, die dadurch im Hinblick auf andere Kosten entstehen.
In diesem Sinn stehen die Grünliberalen der Vorlage positiv gegenüber - dieser Vorstoss wurde übrigens von der UREK-NR angestossen -, und wir werden für die Umsetzung eintreten. Wir werden also der Mehrheit folgen und der Vorlage zustimmen. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.
Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie
Die Diskussion über Mikroverunreinigungen gibt es schon länger. Heute ist eigentlich unbestritten, dass diese Bedrohung zunimmt und dass wir etwas dagegen tun müssen. Es ist eine Bedrohung einerseits für die Trinkwasserressourcen und die Qualität unseres Trinkwassers, andererseits für die betroffenen Wasserlebewesen. Wir sind eine Gesellschaft, die zunehmend Medikamente konsumiert und ausscheidet. Wir sind zudem eine Gesellschaft, welche kosmetische Produkte konsumiert; auch hier gibt es viele Substanzen, die wir ausscheiden und die schlussendlich im Wasser landen.
Die Langzeitwirkungen und die Risiken sind nicht vollumfänglich bekannt. Auch international weiss man: In alternden Gesellschaften macht es aufgrund der Menge Sinn, auch bei den Reinigungsstufen in den Abwasserreinigungsanlagen Spurenstoffe herauszufiltern und da Investitionen zu tätigen. Deshalb sind Bundesrat und Kantone wie auch die überwiegende Zahl der Abwasserreinigungsanlagen, die konsultiert wurden, übereinstimmend der Meinung, diese neue Stufe von Filteranlagen für die Elimination von Mikroverunreinigungen mache Sinn, auch die Verankerung in einem Bundesgesetz. Herr Nationalrat Müri, die Gewässerschutzgesetzgebung war schon immer Sache des Bundes und nicht der Kantone, aber Umsetzung und Vollzug erfolgen über kantonale und kommunale Instanzen.
Am Anfang stand tatsächlich die Frage: Wie lösen wir die Sache? Brauchen wir eine umfassende Lösung, oder kann man sich auf die grossen Abwasserreinigungsanlagen fokussieren? Auch da, Herr Müri, bin ich mit Ihnen überhaupt nicht einverstanden. Sie haben in Ihrem Votum gesagt, man müsse es eben punktuell anpassen, nicht flächendeckend. Genau das tun wir. Sie haben festgestellt, dass wir nicht allen rund 700 Abwasserreinigungsanlagen die Pflicht auferlegen, diese Reinigungsstufe einzubauen, sondern nur den etwa 100 grössten, jenen, die dort liegen, wo viele Menschen wohnen, oder dort, wo viel Wasser zusammenkommt, oder an Seen oder Fliessgewässern, die durch den Multiplikatoreffekt dann natürlich weitere Belastungen auslösen können. Genau dieses Konzept wird mit dem Kern dieser Vorlage umgesetzt. Das wäre Anlass zu einem Votum für Eintreten, nicht zu einem Votum gegen Eintreten.
Mit Blick auf die Finanzierungslösung ist es umgekehrt: Bei einem Konzept, das keine flächendeckende Sanierungspflicht vorsieht, wäre es stossend, wenn die rund 100 Abwasserreinigungsanlagen, die eine Sanierung vornehmen müssen, die ganze Chose bezahlen müssten. Das wäre unfair, denn die ganze Bevölkerung ist Verursacherin, und die ganze Bevölkerung profitiert von einer besseren Abwasserreinigung und von der guten Trinkwasserqualität.
Bei der Finanzierung bestünde die ideale verursachergerechte Lösung natürlich darin, das ist zu Recht gesagt worden, an der Quelle eine Abgabe zu erheben, also beim Medikament oder beim Kosmetikprodukt, aber Sie wissen, das ist nicht möglich. Wir müssten dann wahrscheinlich noch eine Drogenabgabe erheben, weil Drogen nicht unbedingt das sind, was wir im Trinkwasser haben möchten. Das ist im Vollzug nicht machbar, zu teuer und eine Schweizer Lösung, die nicht umsetzbar ist. Weil wir alle Schaden verursachen, BO 2014 N 6 gibt es auch eine gesamtschweizerische Lösung: Wir erheben eine schweizweite Abwasserabgabe für die Finanzierung der Kosten für die 100 Abwasserreinigungsanlagen, indem alle Abwasserreinigungsanlagen den Einwohnerinnen und Einwohnern und auch der Industrie - diese ist auch Kundin der Abwasserreinigungsanlagen - die Kosten weiterverrechnen. Diese Finanzierungslösung wurde mit den Kantonen, der Industrie, den Fachverbänden und der Forschung diskutiert und als beste Lösung qualifiziert. Sie hat denn auch in der Vernehmlassung breite Zustimmung erhalten.
Die Abgabe wird zeitlich befristet sein. Der Ständerat hat sogar die Befristung bis 2040 explizit im Gesetzentwurf festgehalten, und das ist auch richtig so. Die betroffenen Abwasserreinigungsanlagen sollen selber entscheiden können, wann sie mit der Sanierung beginnen. Wie schnell es geht, hängt auch von anderen Kriterien ab, aber wir rechnen damit, dass wir innerhalb von gut zwanzig Jahren diese Sanierungen bewerkstelligen können. Deshalb ist die Befristung der Abgabe bis 2040 richtig und berücksichtigt die mutmasslichen Kosten und das Prozedere, wie dieser Betrag dann den Abwasserreinigungsanlagen zurückerstattet wird.
Der Einfluss des Bundes, Herr Nationalrat Müri, wird nicht ausgedehnt, sondern die Gewässerschutzgesetzgebung ist, wie gesagt, heute Sache des Bundes und der Vollzug Sache der Kantone.
Was den Ablauf betrifft, würden die betroffenen Abwasserreinigungsanlagen ein Gesuch für eine Subvention an den Kanton stellen. Der Kanton prüft dieses Gesuch und macht seinerseits beim Bund einen Antrag auf diese Bundesbeiträge; dieses Verfahren kennen wir in der Umweltschutzgesetzgebung aufs Beste.
Die Investitionskosten von 1,2 Milliarden Franken sind kein Pappenstiel, auch wenn man sie, wie gesagt, auf zwanzig Jahre verteilen kann. Die Bundesbeteiligung wird bei maximal 75 Prozent liegen, weshalb die Abwasserreinigungsanlagen, die sanieren, einen Teil der Kosten trotz Bundesbeitrag selber finanzieren werden. Die Mehrkosten, auch das wurde im Vorfeld gesagt, werden dann 130 Millionen Franken pro Jahr betragen. Diese sind verkraftbar, da sie lediglich rund 6 Prozent der heutigen Betriebskosten - 2,2 Milliarden Franken pro Jahr für alle Abwasserreinigungsanlagen - entsprechen. Unseres Erachtens macht die Vorlage deshalb Sinn.
Mikroverunreinigungen sind ein zunehmendes Problem. Die ganze Bevölkerung profitiert von der guten Trinkwasserqualität. Mit einer schweizweiten Abgabe haben wir hier ein Solidarwerk, zu dem wir alle beitragen. Wichtig ist zudem, dass wir schlussendlich eine verursachergerechte und eine gezielte Lösung bei der Sanierung haben.
Zur Frage betreffend Abwasserreinigungsanlagen, die ausländische Abwässer reinigen: Das ist tatsächlich etwa beim Kanton Genf oder beim Kanton Schaffhausen der Fall. Grundsätzlich gilt das Territorialitätsprinzip; wir sind verantwortlich für unsere Abwässer. Es gibt aber gerade Grenzkantone, die auch Abwässer von Nachbarn einleiten. Diese unterliegen dann der schweizerischen Gesetzgebung. Der Kanton aber muss bewilligen, ob solche Abwässer überhaupt eingeleitet werden dürfen. Wenn er das tut, ist das in der Regel auch mit einer Entschädigung oder einer Kostenbeteiligung verbunden.
Noch zu den Bemerkungen von Herrn Nationalrat Wasserfallen: Ich glaube, dass Sie diese Abgabe hier nicht mit einer Rückerstattung von Abgaben vergleichen können. Der Grund ist, dass das hier eine Subvention ist, die auch nach dem Subventionsgesetz abgewickelt wird. Wir verlangen also nicht Zielvereinbarungen oder eine Leistung von irgendwelchen unbekannten Unternehmen, sondern der Bund beteiligt sich bis zu maximal 75 Prozent an den Kosten. Der grosse Streitpunkt wird deshalb sein, die massgeblichen Baukosten einer Abwasserreinigungsanlage festzulegen, damit man dann die Höhe der Bundesbeteiligung ermitteln kann.
Ich meine deshalb, dass das eine gute Vorlage ist. Sie dient der ganzen Schweiz, sie hält unser Wasser in einer guten Qualität, und es ist eine präventive Investition in die Zukunft. Deshalb bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Lustenberger Ruedi · P-M · Conseil national · Lucerne · Groupe PDC-PEV
Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Minderheit Müri ab.
Vote
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 0 (0 %) | 46 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 40 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PDC-PEV | 28 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 27 (96 %) | 1 (4 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 15 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 12 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 9 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 131 (74 %) | 47 (26 %) | 0 (0 %) |
Yes: Proposal by the majority (enter into the matter)
No: Proposal by the minority Müri (not enter into the matter)
Lustenberger Ruedi · P-M · Conseil national · Lucerne · Groupe PDC-PEV
Loi fédérale sur la protection des eaux
Discussion par article
Titre et préambule, ch. I introduction; art. 60a titre; 60b; 61 titre
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Adopté
Art. 61a
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Bourgeois, Buttet, Favre Laurent, Grunder, Nordmann, Nussbaumer, Thorens Goumaz)
Titre
Traitement et élimination de l'azote et des composés traces organiques dans les installations d'évacuation et d'épuration des eaux
Al. 1 let. a
a. installations et équipements servant à la nitrification ou à la dénitrification et à l'élimination de composés ...
Bourgeois Jacques · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe libéral-radical
Le renforcement des mesures permettant de réduire l'apport de micropolluants dans les eaux est à saluer. Nous devons veiller à terme, par des mesures de précaution, à protéger notre population contre les micropolluants, ainsi que notre faune aquatique et notre flore.
Pour traiter avec efficacité les micropolluants, les installations de traitement des eaux usées devront préalablement être aménagées afin d'être à même de traiter l'azote - c'est ce qu'on appelle la nitrification/dénitrification. Cette étape représente environ 50 à 70 pour cent des investissements totaux qui seront nécessaires pour traiter les micropolluants. Pour les stations d'épuration des eaux usées de notre pays qui sont concernées - celles qui n'ont jusqu'à ce jour pas bénéficié de soutien financier de la part de la Confédération, BO 2014 N 7 en particulier dans le cadre des subventions accordées entre les années 1970 et 1997 -, cela représente des investissements conséquents.
Au sujet des subventions accordées par la Confédération - comme le relève le message accompagnant le projet -, je dirai ceci: jusqu'en 1997, la Confédération a subventionné à hauteur de 20 à 40 pour cent les stations d'épuration se trouvant sur le bassin versant du Rhin, sauf celles situées en amont des grands lacs. Toutes les autres stations d'épuration situées sur le bassin versant du Rhône et celles situées en amont des grands lacs n'ont pas été contraintes de mettre en place des installations de nitrification ou de dénitrification et n'ont par conséquent pas toutes pu prétendre au soutien financier accordé par la Confédération. Nous ne pouvons pas, maintenant, au vu également de l'importance de l'enjeu, accepter une inégalité de traitement. Les stations d'épuration qui, à l'époque, n'avaient pas été obligées de nitrifier ou dénitrifier ne doivent pas être maintenant pénalisées par rapport à celles qui ont eu l'obligation de le faire et qui ont touché des subventions fédérales à cet effet, de surcroît si le Conseil fédéral annonce dans son message que la nitrification correspond à l'état de la technique.
Les modifications proposées à l'article 61a permettent de rétablir cette égalité de traitement. Nous devons non seulement regarder cet aspect sous l'angle de l'égalité de traitement, mais surtout sous l'angle économique et de l'efficacité globale de la mesure. En effet, un traitement biologique avec nitrification totale permet de réduire considérablement la consommation de réactifs nécessaires au traitement des micropolluants; les réactifs, vous le savez, sont de très grands consommateurs d'énergie lors de leur production. Le rapport sur les essais effectués à Vidy, sous mandat de l'Office fédéral de l'environnement, démontre que la présence d'un traitement biologique avec nitrification permet de réduire de moitié le dosage des réactifs nécessaires pour traiter ces micropolluants. Cette diminution s'accompagne d'une réduction drastique des coûts d'exploitation. C'est la raison pour laquelle l'Office fédéral de l'environnement recommande de n'installer un traitement des micropolluants qu'après un traitement biologique poussé, par exemple au travers d'une nitrification.
Les coûts supplémentaires engendrés pourraient être financés par la taxe prévue à l'article 60b alinéa 3.
Pour toutes ces raisons, je vous recommande de soutenir les propositions de la minorité à l'article 61a.
Nordmann Roger · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste
Je parle ici au nom d'une partie du groupe socialiste, mais il y a aussi des gens qui ont une autre opinion sur cette question. Pour éliminer les composés traces organiques, il faut équiper les stations d'épuration. Cela n'est pas contesté. La question est de savoir s'il faut réintroduire la possibilité de subventionner les étapes de nitrification et de dénitrification. Les cantons romands sont les principaux concernés. Pourquoi cela? Parce que cette étape avait déjà été subventionnée il y a quelques années en Suisse allemande dans le cadre d'une convention de protection des eaux du Rhin. Les principales stations d'épuration suisses alémaniques sont donc déjà équipées, elles n'avaient pas besoin d'être rééquipées pour cela. Mais introduire ce système de dénitrification et de renitrification est indispensable pour éliminer de manière efficace les composés organiques. Il faut donc que les grandes stations de Suisse romande puissent aussi le faire sur une base d'égalité de traitement avec les grandes stations d'épuration suisses alémaniques.
C'est la raison pour laquelle je vous propose de soutenir la proposition Bourgeois.
van Singer Christian · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S
C'est un appel à la solidarité que je lance ici et maintenant. La plupart des cantons, notamment ceux du bassin versant du Rhin, ont été obligés d'effectuer ces travaux, d'équiper leurs stations d'épuration d'installations de nitrification/dénitrification entre les années 1970 et 1997. Ils ont touché des subventions pour cela. Ce ne sont d'ailleurs pas uniquement des cantons suisses alémaniques: une partie des cantons de Neuchâtel et de Fribourg faisait aussi partie du bassin versant du Rhin. Le canton de Vaud et celui du Valais n'ont pas été obligés de le faire et ne l'ont pas fait. Ce n'est pas une raison pour les punir et les pénaliser. Car si ces cantons mettent aujourd'hui en place des installations de nitrification/dénitrification, ils devront assumer seuls ces frais. Les principes de justice et d'équité voudraient qu'ils soient aussi subventionnés.
Monsieur Jans nous dira probablement que l'on est pas obligé, pour éliminer les micropolluants, de procéder à ces étapes. C'est juste, on n'est pas obligé. Mais Monsieur Bourgeois l'a bien dit: en nitrifiant/dénitrifiant, on peut réduire de moitié les réactifs utilisés. Quel est le but que nous voulons atteindre aujourd'hui? C'est d'améliorer la qualité des eaux. Pour que les Vaudois, les Valaisans, les cantons qui à l'époque n'ont pas équipé leurs stations d'épuration puissent le faire dans les mêmes conditions de solidarité, je vous demande, au nom du groupe des Verts, d'accepter la proposition de la minorité Bourgeois. Cela n'entraînera pas des frais excessifs, peut-être cinquante centimes par habitant et par an. Ce n'est pas excessif et permettrait de mettre tous les cantons sur un pied d'égalité.
Je vous prie d'accepter la proposition de la minorité Bourgeois.
Fässler Daniel · Mit-M · Conseil national · Appenzell Rh.-Int. · Groupe PDC-PEV
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt bei der einzigen Differenz, die wir in dieser Vorlage haben, grossmehrheitlich den Antrag der Kommissionsmehrheit.
Die Nitrifikation bzw. Denitrifikation hat mit dem von der Revisionsvorlage verfolgten Ziel der Elimination von organischen Spurenstoffen nichts zu tun. Die Ausrüstung der Abwasserreinigungsanlagen für den Einsatz dieser Reinigungsstufe muss heute nicht mehr mit Bundesmitteln unterstützt werden. Denn die Kantone hatten von den Sechzigerjahren bis 1997 die Möglichkeit, für solche Investitionen Bundessubventionen zu beanspruchen. Es stand jedem Kanton frei, davon Gebrauch zu machen oder auch nicht. Wer eine Chance während dreissig Jahren nicht packt, der ist - einfach gesagt - selber schuld. Würde dem Antrag der Kommissionsminderheit gefolgt und diese Chance nun wieder neu eröffnet, würden nur neue Ungerechtigkeiten geschaffen. Würde dem Antrag der Kommissionsminderheit gefolgt, würde der Abgeltungstatbestand ausgeweitet, was unerwünschte Konsequenzen hätte:
1. Der Abgabesatz müsste erhöht oder die Erhebung der Abgabe verlängert werden, weil die auf maximal 9 Franken limitierte und bis zum Jahr 2040 beschränkte Abgabe nicht ausreichen würde, um auch diese Zusatzausrüstungen zu 75 Prozent mit Mitteln aus dem Bundesfonds zu finanzieren.
2. Abwasserreinigungsanlagen bzw. die an sie angeschlossenen Haushalte, welche das Problem der Nitrifikation bereits selber gelöst haben, müssten mit ihrer Abgabe zur Mitfinanzierung säumiger Anlagenbetreiber beitragen.
3. Die Nitrifikation ist technisch nicht nötig, um die Spurenstoffe zu eliminieren.
Aus diesen Gründen wird die CVP/EVP-Fraktion grossmehrheitlich den Antrag der Kommissionsmehrheit unterstützen.
Français Olivier · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe libéral-radical
Monsieur Fässler, j'aimerais bien comprendre ce que vous venez de dire. Vous venez de dire très clairement que la dénitrification n'améliore pas la chaîne de traitement des micropolluants. Si c'est bien cela que vous avez dit, il faut retourner à l'école!
Fässler Daniel · Mit-M · Conseil national · Appenzell Rh.-Int. · Groupe PDC-PEV
Ich nehme diese Aussage zur Kenntnis.
Lustenberger Ruedi · P-M · Conseil national · Lucerne · Groupe PDC-PEV
Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Die SVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit. Die BDP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit.
Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie
Wir kennen die Diskussion schon aus der Vernehmlassung, und wir haben damals schon ein bisschen darüber gestaunt. Denn es geht hier um Mikroverunreinigungen, es geht nicht um die Nitrifikation - BO 2014 N 8 das ist eine alte Geschichte. Man kann bei einem Gesetz nicht plötzlich Tatbestände in Nebenfragen aufnehmen.
Es ist richtig, dass in den Sechziger- und Siebzigerjahren die Nitrifikation das grosse Problem war. Der Bund hat damals, bis 1997, einen Subventionstopf bereitgestellt. Subventionen sind immer etwas Freiwilliges: niemand muss, alle dürfen. Wer damals nicht investiert hat, hat das selber entschieden. Man kann nicht zwanzig, dreissig Jahre später kommen und sich beklagen, jetzt eigentlich abgestraft zu sein, weil man damals keine Subvention beantragte.
Es gibt auch einen weiteren sehr guten Grund: Derjenige, der in Nitrifikation investierte, musste Geld aufnehmen, hatte dann aber tiefere Betriebskosten. Die Einwohnerinnen und Einwohner sagten dort: "Okay, wir stimmen zu, wir haben dann tiefere Betriebskosten." Diese Gemeinden haben mit ihren Abwasserreinigungsanlagen über Jahre davon profitiert. Sie wären jetzt auch die Gelackmeierten, wenn der Bund diese Schatulle zwanzig, fünfundzwanzig Jahre später quasi wieder aufmacht. Seit 1997 haben viele Abwasserreinigungsanlagen freiwillig, ohne gesetzliche Pflicht und ohne Subvention, Nitrifikationsanlagen eingebaut. Wenn Sie jetzt wieder solche Abgeltungen einführen, dürfen Sie nicht blauäugig sein: Es werden sich dann nicht lediglich der Kanton Waadt und der Kanton Tessin anmelden. Vielmehr werden selbstverständlich alle, die bei den Abwasserreinigungsanlagen seit 1997 freiwillig investiert haben, mit legitimen Nachforderungen kommen; sie wären sonst diejenigen, die diskriminiert sind.
Es wurde gesagt, diskriminierend sei auch, dass es in der Deutschschweiz Subventionen im Rahmen eines Programms im Rheineinzugsgebiet gab. Wir haben das im Vorfeld, weil dieser Vorwurf natürlich gekommen ist, genau angeschaut: Es ist richtig, es gab da für den Zeitraum 1997-2012 ein Programm, über welches der Bund sehr beschränkt Subventionen bezahlte. Wir haben angeschaut, wie viele Subventionen der Bund in diesem Zeitraum pro Einwohner bezahlt hat; es waren 91 Franken pro Einwohner. Ich habe dann geschaut, gerade bei den Kantonen, die jetzt reklamiert haben, wo denn in dieser Zeit der Subventionstatbestand pro Einwohner lag, etwa im Kanton Freiburg, im Kanton Neuenburg, im Kanton Jura und im Kanton Wallis: Er lag weit über dem schweizerischen Durchschnitt. Ja, Waadt und Genf lagen aus mir nicht bekannten Gründen darunter, aber bei allen anderen Kantonen, die jetzt sagen, sie seien in dieser Zeit diskriminiert gewesen, sprechen die Zahlen bei mir eine andere Sprache. Deshalb ist auch dieses Argument, sie seien damals nicht begünstigt worden und schlechter gefahren bezüglich der Bundessubventionen, nicht stichhaltig.
Es ist uns sehr wichtig, nochmals zu betonen, dass für die Spurenstoffelimination - um die geht es in diesem Gesetz - eine Nitrifikation nicht notwendig ist. Wir haben auch das speziell nochmals vom Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute und vom Wasserforschungsinstitut der ETH untersuchen lassen. Sie haben bestätigt, dass die Nitrifikation für die Spurenstoffelimination nicht notwendig ist.
Es kommt hinzu, dass von den 100 Abwasserreinigungsanlagen, um die es hier geht, deren 80 die Nitrifikation bereits haben. Wir würden also nur für 20 Abwasserreinigungsanlagen nochmals einen Tatbestand schaffen und entsprechend auch die finanzielle Schatulle öffnen. Das stünde auch in Widerspruch zur Verursachergerechtigkeit dieser Vorlage.
Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.
Bourgeois Jacques · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe libéral-radical
Madame la conseillère fédérale, dans le message du Conseil fédéral, on lit que: "Les mesures d'épuration biologique des eaux usées (nitrification) ... correspondent à l'état de la technique". Donc si la nitrification n'a pas d'effet sur les micropolluants, pourquoi demander qu'elle corresponde à l'état de la technique? Si vous mentionnez l'état de la technique, la nitrification doit malgré tout avoir un effet.
Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie
La nitrification, techniquement, peut être une partie de la solution pour les micropolluants. Mais elle n'est pas nécessaire à 100 pour cent, car si on se limite à ces filtres, il ne faut pas aller plus loin avec la nitrification, d'après ce que disent les experts, notamment ceux du centre de compétences de la Eawag.
Français Olivier · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe libéral-radical
Ce qui est étonnant dans votre réponse, Madame la conseillère fédérale, c'est que l'Office fédéral de l'environnement estime quant à lui que c'est un prérequis que de faire de la dénitrification. Et là, vous venez clairement de dire que cela n'apporte rien, alors même que le fait de traiter le nitrate en amont diminue les charges d'exploitation liées au traitement des micropolluants.
Le canton de Vaud n'a jamais reçu de recommandation de l'office précité de le faire et certaines stations d'épuration ont servi d'installations pilotes pour la Confédération afin d'élaborer sa législation - je pense particulièrement à celle de Lausanne. Dès lors, une région comme la nôtre n'a eu droit à aucune subvention, premièrement parce qu'elle était la première à le faire, et deuxièmement parce que l'Office fédéral de l'environnement ne demandait pas la dénitrification des eaux usées. Alors est-ce légitime?
Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie
Jusqu'à l'année 1997, ce programme de nitrification existait pour tous les cantons, mais il a toujours été facultatif. Dans l'ordonnance, on avait recommandé de le faire pour quelques fleuves où la qualité de l'eau était vraiment misérable. Mais il s'agissait de recommandations et cela restait facultatif. Alors chaque station d'épuration a décidé elle-même si elle voulait d'une part faire des investissements, et d'autre part demander en plus une contribution de la Confédération. Cela n'est pas obligatoire, Monsieur le conseiller national. Comme vous le savez, cette décision revient à chaque station d'épuration ou à chaque canton, selon qu'il pense qu'il est financièrement indépendant - comme le canton de Vaud - ou qu'il a besoin de ressources financières de la Confédération. C'est une offre de la Confédération. Aujourd'hui, pas mal de cantons mettent la nitrification comme standard. Le canton de Vaud n'a pas ce standard, c'est votre affaire. Mais si ce n'est même pas un standard au niveau cantonal, je pense que c'est à vous de dire que la qualité suffit et que vous n'avez pas d'effets négatifs. Ce n'est pas à la Confédération de mettre une base obligatoire pour la nitrification.
van Singer Christian · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S
Madame la conseillère fédérale, vous parlez d'obligation. A l'époque, les stations d'épuration se trouvant sur le bassin versant du Rhin ont été obligées de mettre en place des installations de nitrification/dénitrification. Le canton de Vaud n'était pas obligé. Maintenant, c'est vraiment pour la qualité des eaux que cela est souhaitable.
Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie
Pour les micropolluants, oui; pour la nitrification, non.
Jans Beat · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Die Minderheit Bourgeois möchte den Finanzierungstatbestand ausdehnen und eine alte Subvention wieder einführen. Wir haben diese Forderung in der Kommission ausführlich diskutiert und den entsprechenden Antrag mit 14 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Tatsächlich hat der Bund die Nitrifikation von 1960 bis 1997 subventioniert. Gewisse Kantone haben deshalb investiert und damit auch ihre Betriebskosten senken können. Andere Kantone haben sich diese Investitionen gespart. Später kam ein weiteres Programm dazu. Man hat damals gesagt, dass die Kantone im Rheineinzugsgebiet zum Teil noch zusätzlich in solche Nitrifikationsanlagen investieren müssen und dass sie dann auch Subventionen bekommen. Nun stellt die Minderheit die Sache so dar, als sei der Zwang zu solchen Investitionen aus heutiger Sicht eine Bevorteilung der betroffenen Kantone. Schon das finde ich seltsam. Dass man Kantone, die gezwungen wurden, etwas zu tun, heute als die Bevorteilten anschaut, kann sicher nicht der Ansatz sein.
BO 2014 N 9Auch der technische Grund, der vorgebracht wird, kann nicht der Ansatz sein. Es wurde uns mehrfach bestätigt, dass es zur Lösung des Problems, das wir hier anschauen - nämlich des Problems der Mikroverunreinigungen -, solche Nitrifikationsanlagen nicht braucht.
Die UREK des Ständerates hat sich dieser Frage ganz genau angenommen. Sie hat sogar ein Hearing durchgeführt, weil diese Frage von den Direktoren der Westschweizer Kantone vorgebracht wurde. Sie ist zum Schluss gekommen, dass die abgelaufenen Subventionen nicht mehr aufgenommen werden müssen.
Zunächst einmal stimmt es nicht, dass die Westschweizer Kantone damals benachteiligt wurden. Die meisten Westschweizer Kantone erhielten aus diesem Subventionstopf überdurchschnittlich hohe Beiträge pro Einwohner; Neuenburg und Freiburg waren sogar Rekordhalter. Die meisten Westschweizer Kantone erfuhren also keine Benachteiligung. Nur die Kantone Genf und Waadt waren unter dem Schweizer Durchschnitt. Der Kanton Genf hat seine Anlagen nach 1997 dennoch aufgewertet, und zwar ohne Subventionen. Er hat heute ein hervorragendes Abwasserreinigungssystem und hat keine Probleme. Am ehesten besteht ein Problem im Kanton Waadt. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Kanton Waadt hier wie die Löwinnen und Löwen kämpfen, aber das heisst nicht, dass es hier ein Bundesproblem zu lösen gibt, denn es gab vierzig Jahre lang die Möglichkeit, diese Investitionen zu tätigen. Die Kantone, die das gemacht haben, haben die Subventionen auch erhalten. Auch der Kanton Waadt hätte sie erhalten, wenn er es damals gemacht hätte.
Deshalb gibt es aus Sicht des Ständerates und aus Sicht der Kommissionsmehrheit keine Gründe, den Finanzierungstatbestand dieser Vorlage auszudehnen und zusätzliche Kosten für die Konsumentinnen und Konsumenten zu provozieren.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommissionsmehrheit, den Minderheitsantrag abzulehnen.
Chevalley Isabelle · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe vert'libéral
Monsieur Jans, je sais que vous êtes très sensible à la question des économies d'énergie. Je crois que vous êtes au courant que cette étape de nitrification/dénitrification permet d'économiser de l'énergie sur le traitement global des micropolluants. Dès lors, en tant que partisan des économies d'énergie, ne pensez-vous pas quand même que ce serait un bon investissement en vue, je le répète, d'économiser de l'énergie?
Jans Beat · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Ich bin sogar überzeugt, dass es eine gute Investition wäre, und deshalb wäre es wichtig gewesen, der Kanton Waadt hätte das schon lange gemacht.
Français Olivier · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe libéral-radical
Je vous remercie pour l'expression de vos connaissances. Puisque vous avez autant de certitudes, pouvez-vous me dire si en 1997 l'Office fédéral de l'environnement avait connaissance du fait que l'étape de nitrification/dénitrification avait un effet sur les micropolluants?
Jans Beat · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Es tut mir leid, diese Frage kann ich nicht beantworten. Ich habe Sie schon verstanden, aber Sie fragen mich, welche Antwort das Bundesamt damals gegeben hat. Diese Frage kann ich beim besten Willen nicht beantworten. Sie scheint mir auch nicht besonders relevant.
van Singer Christian · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S
Monsieur Jans, vous répondez bizarrement. A l'époque, on ne parlait pas du tout de micropolluants! N'auriez-vous pas pu dire cela aussi?
Jans Beat · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Ja, aber heute sprechen wir von den "micropolluants", und die Wissenschafter sagen uns: Die Nitrifikation, die Sie jetzt wieder subventioniert haben wollen, ist für das Lösen des Problems der "micropolluants" nicht notwendig.
Vote
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 42 (86 %) | 7 (14 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 23 (55 %) | 19 (45 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PDC-PEV | 19 (66 %) | 10 (34 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 16 (57 %) | 10 (36 %) | 2 (7 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 0 (0 %) | 14 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 11 (92 %) | 1 (8 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 0 (0 %) | 9 (100 %) | 0 (0 %) |
| Total | 111 (61 %) | 70 (38 %) | 2 (1 %) |
Yes: Proposal by the majority
No: Proposal by the minority Bourgeois
Vote
Frein aux dépenses
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 0 (0 %) | 47 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 42 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PDC-PEV | 30 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 27 (96 %) | 0 (0 %) | 1 (4 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 14 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 12 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 9 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 134 (74 %) | 47 (26 %) | 1 (1 %) |
Yes: Release the spending brake
No: Reject the article
La majorité qualifiée est acquise
Intervention de procédure
Art. 84; ch. II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Adopté
Vote
Vote sur l'ensemble
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 0 (0 %) | 49 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 42 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PDC-PEV | 28 (97 %) | 0 (0 %) | 1 (3 %) |
| Groupe libéral-radical | 25 (89 %) | 0 (0 %) | 3 (11 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 15 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 11 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 9 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 130 (71 %) | 49 (27 %) | 4 (2 %) |
Yes: Adopt the draft
No: Reject the draft
Abschreibung - Classement
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Adopté