13.3662

Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie beseitigen

Verfahrensbeitrag

Ordnungsantrag Kiener Nellen

Rückkommen auf die Abstimmung vom Donnerstag, 6. März 2014

Motion d'ordre Kiener Nellen

Répétition du vote du jeudi 6 mars 2014

Lustenberger Ruedi · P-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Zu Beginn der heutigen Sitzung wurde Ihnen ein Ordnungsantrag Kiener Nellen ausgeteilt. Sie beantragt, auf die Abstimmung über die Motion 13.3662, "Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie beseitigen", zurückzukommen.

Kiener Nellen Margret · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Mit dem knappestmöglichen Entscheid, dem Stichentscheid unseres Präsidenten, ist der Bundesrat letzten Donnerstag durch diesen Rat beauftragt worden, die Kriegsmaterialverordnung zu lockern. Ich fühle mich mitverantwortlich für diesen Stichentscheid: Ich musste am Donnerstagvormittag den Saal verlassen, der Grund war die Trauerfeier für meine Schwiegermutter. Natürlich gab es weitere begründete Abwesenheiten und auch Enthaltungen. Und doch hat mir persönlich diese Situation keine Ruhe gelassen - weil es ein Entscheid, ein Stichentscheid eben, von grosser internationaler Tragweite ist.

Vielleicht ist es einigen von Ihnen ja auch so gegangen. Es kann sein, dass es heute auch wieder einen Stichentscheid gibt. Wahrscheinlicher ist es jedoch, dass es bei einer Wiederholung dieser für die Schweiz wichtigen Abstimmung nicht wiederum ein Patt, sondern eine Mehrheit für die eine oder für die andere Seite gibt.

Ich bitte Sie, meinem Ordnungsantrag zuzustimmen.

Binder Max · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Kiener Nellen, selbstverständlich ist es jedem Ratsmitglied unbenommen, jederzeit einen Rückkommensantrag betreffend ein entschiedenes Geschäft zu stellen. Allerdings meine ich: Wenn man bewusst auf eine Sitzung oder einen Teil einer Sitzung verzichtet oder - egal aus welchen Gründen - eben verzichten muss, verpasst man eben auch die Abstimmungen und verzichtet dabei bewusst auf die Stimmabgabe. Das kommt immer wieder vor. Deshalb meine ich, dass man, wenn das bewusst geschieht, eben das Risiko eingeht, dass die eigene Stimme fehlt. Deshalb ist der Ordnungsantrag zwar zulässig, aber aus diesen Gründen entschieden abzulehnen.

Sie werden sehen, dass heute auch einige Kollegen bei dieser Abstimmung fehlen werden, weil sie nicht mit dieser gerechnet haben; sie werden aber nicht bewusst fernbleiben. Sie müssen auch damit rechnen, dass je nach Ergebnis - das hat ja auch bei Ihnen eine Rolle gespielt - vielleicht ein weiterer Ordnungsantrag folgen wird. Wir sollten daher zur Tugend zurückkehren und solche Resultate eben anerkennen.

Ich empfehle Ihnen die Ablehnung des Ordnungsantrages.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Ordnungsantrag Kiener Nellen ... 77 Stimmen

Dagegen ... 105 Stimmen

(6 Enthaltungen)