13.410

Überprüfung des Sessionsrhythmus auf die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Politik

Lustenberger Ruedi · P-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Fluri, Amarelle, Glättli, Heim, Hiltpold, Leuenberger-Genève, Masshardt, Moret, Näf, Pardini, Schenker Silvia)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Fluri, Amarelle, Glättli, Heim, Hiltpold, Leuenberger-Genève, Masshardt, Moret, Näf, Pardini, Schenker Silvia)

Donner suite à l'initiative

Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

Feri Yvonne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Ich bin nun etwas mehr als zwei Jahre in diesem Rat. In dieser Zeit konnte ich im Zusammenhang mit dem Sessionsrhythmus Verschiedenes beobachten und Folgendes feststellen:

1. Die drei Sessionswochen sind sehr intensiv.

2. Das Beispiel "Lex USA" hat letztes Jahr gezeigt, dass kürzere Pausen zwischen den Sessionen der schnelleren und dringenden Geschäftserledigung gerecht werden und Geschäfte ohne Probleme von einer zur nächsten Session verschoben werden können. Dazwischen gibt es Zeit für Kommissionssitzungen.

3. Je länger, je mehr sind auch junge Eltern im Rat vertreten. Die Organisation mit Kleinkindern, oft auch mit pubertierenden Jugendlichen ist oftmals eine komplizierte Sache. Ich bin davon überzeugt, dass eine Organisation für kürzere Sessionen einfacher zu bewerkstelligen ist.

4. Wir sind ein Milizsystem, das heisst, wir haben alle mindestens noch eine zweite Beschäftigung.

5. Es geht auch um unsere Gesundheit; Stress ist das Stichwort.

Diese fünf Hauptpunkte haben mich dazu bewogen, eine Überprüfung des Sessionsrhythmus vorzuschlagen.

In den vergangenen Jahren hat sich der Rhythmus der parlamentarischen Arbeit erheblich beschleunigt. Für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die sich immer zahlreicheren und in immer kürzeren Fristen zu bearbeitenden Geschäften gegenübersehen, ist es schwierig, den Milizstatus und die vielen Sitzungen miteinander zu vereinbaren; dies umso mehr, als die Geschäfte oft sehr komplex sind. Es ist ein offensichtliches Zeichen, dass Sondersessionen nicht mehr ausnahmsweise, sondern immer wieder durchgeführt werden. Unter dem Druck der Arbeitslast wurde also die Ausnahme zur Regel.

Der heutige Sitzungsrhythmus ist nicht zuletzt wegen seiner Unregelmässigkeit schwer vereinbar mit einer regelmässigen Erwerbsarbeit, mit einer geordneten Kinderbetreuung oder mit Aus- und Weiterbildungen. Damit wird die Miliztauglichkeit strapaziert. Ein regelmässigerer, berechenbarerer Sitzungsrhythmus kann diese Vereinbarkeit verbessern.

Wie könnte eine neue Organisation aussehen? Es muss nach einer Lösung gesucht werden, welche im Umfang gleich viele Sitzungstage aufweist wie heute. Vorstellbar ist, dass die eidgenössischen Räte jeden Monat für eine Woche zusammenkommen. Der durch diese Änderung allenfalls entstehende finanzielle Mehraufwand für die Verwaltung erscheint unbedeutend neben den Vorteilen, die eine solche Änderung bringt. Heute erweist sich die Arbeitsplanung als obsolet. Dank des vorgeschlagenen Systems könnte das Parlament seine Arbeit flexibler und rascher erledigen. Möglich wäre auch eine Umstellung zum Beispiel auf zweiwöchige Sessionen alle zwei Monate.

Eine allfällige neue Lösung soll so aussehen, dass eine geregelte Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung oder Ausbildung möglich ist. Dies ist auch deshalb notwendig, da tendenziell mehr jüngere Mitglieder gewählt werden, welche später wieder im Erwerbsleben Fuss fassen sollten oder eine Familie gründen. Ausserdem könnte man so schneller auf Aktualitäten reagieren.

Es sollten zwei neue Modelle dem aktuellen Modell gegenübergestellt werden, dies nach klaren Kriterien wie Vereinbarkeit von Politik, Beruf und Familie, Kosten, Effizienz, Organisation der Fraktionssitzungen, Anzahl Sessionstage, Planung der Kommissionssitzungen zwischen den Sessionen usw. Ein wichtiger Aspekt dabei ist auch die Arbeit des Bundesrates. Wie kann der Bundesrat seine Abläufe und Arbeit dem Rhythmus des Parlamentes anpassen?

Ich schlage vor, dass den dreiwöchigen Sessionen Modelle mit zweiwöchigen und ein Modell mit einwöchigen Sessionen gegenübergestellt werden, damit wir Grundlagen haben, um zu entscheiden, mit welchem Modell wir weiterarbeiten wollen. Ich hoffe sehr, dass Sie meine parlamentarische Initiative unterstützen können.

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Die Kommission hat Ihnen mit einer relativ kleinen Mehrheit von 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt, dieser Initiative keine Folge zu geben. Namens der Minderheit bitte ich Sie dennoch, die Forderung nach einer Überprüfung zu unterstützen und damit den Handlungsbedarf anzuerkennen.

Wir pflegen das Milizsystem. Ab und zu wird bestritten, ob es noch mehrheitlich befolgt wird, ob es überhaupt noch tauglich ist. Wir gehen davon aus, dass der Wille, das Milizsystem zu erhalten, in unserem Parlament nach wie vor verbreitet ist. Wir wissen aber auch, dass wir uns immer zahlreicheren und in immer kürzeren Fristen zu bearbeitenden Geschäften gegenübersehen und dass die Geschäfte sehr komplex sind.

Wir haben regelmässig sogenannte Sondersessionen, die eigentlich mehr oder weniger ordentliche Sessionen geworden sind. Ich selbst schätze diese Sondersession sehr. Ich bin zwar Berufspolitiker, aber nicht Berufsparlamentarier. Mir scheint es sehr angenehm zu sein, dass wir diese Woche hier sind und wissen, dass wir nächste Woche wieder einem anderen Beruf, unserem Hauptberuf, nachgehen können und nicht während drei Wochen diesen Sessionsrhythmus und diesen Sitzungsrhythmus abhalten müssen. Wir wissen, dass wir während dreiwöchigen Sessionen den Hauptberuf nebenbei absolvieren müssen. Wir alle haben in dieser Zeit Nachtschichten, und wir haben dann oftmals, vor allem in der dritten Woche, morgens um sieben Uhr Sitzungen im Differenzbereinigungsverfahren. Mir scheint, dass man diesen Rhythmus im jetzigen Status nicht ablehnen muss. Aber eine Überprüfung dieser Sessionsarbeit drängt sich meines Erachtens auf.

Wir wissen auch, dass wir als Angestellte, als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Arbeitgeber haben, denen es zunehmend schwerfällt, während drei Wochen auf uns, auf die Mitarbeitenden, zu verzichten.

Die Tatsache, dass wir uns schon mehrmals mit der Frage des Sessionsrhythmus befasst haben, zeigt, dass das Thema nicht einfach vom Tisch gewischt werden kann. Wir haben uns in den Jahren 1990, 2001 und in zwei Geschäften im Jahr 2004 mit dieser Frage beschäftigt. Sie kommt immer wieder, und deswegen drängt sich eine Überprüfung auf - ich sage immer wieder Überprüfung, nicht die Änderung Stand heute, sondern die Überprüfung.

Es wird der Einwand erhoben, dass in den Kantonen, deren Parlamente in kurzen Intervallen tagen, die Tagesaktualität die Traktandenliste allzu sehr kurzfristig beeinflusse und präge. Das mag sein, aber ist das bei uns nicht auch der Fall? Wir alle wissen, dass bei Tagesaktualitäten auch in der Zeit zwischen den Sessionen Vorstösse angekündigt werden und dass auf die aktuelle Debatte bereits während den Sessionspausen verwiesen wird. Mit anderen Worten: Auch unser Parlament, obwohl es nicht in kurzem Rhythmus tagt, ist von der Tagesaktualität beeinflusst, weil wir uns gegenüber den Medien so äussern und entsprechende Vorstösse in Aussicht stellen.

Ein weiteres Argument, diese Frage zu prüfen, ist für die Minderheit und für mich die Differenzbereinigung. Wir haben beispielsweise in unserer Kommission, der SPK, die Differenzbereinigung des Bürgerrechtsgesetzes auf eine spezielle Sitzung zwischen den Sessionen verschoben, weil wir fanden, dass es auch in der zweiten und dritten Differenzbereinigungsrunde nicht angeht, derart heikle Fragen am Morgen zwischen 7 und 8 Uhr zu diskutieren. Dies haben wir in Kenntnis der Tatsachen beschlossen, dass man sonst unter Zeitdruck steht, weil um 8 Uhr die Mehrheit der Kommissionsmitglieder wegläuft, und dass diese morgendlichen Frühsitzungen sehr oft - fast mehrheitlich - von Ersatzmitgliedern besucht werden. Diese sind mit dem Geschäft nicht vertraut, sondern sie folgen dann den jeweiligen Parolen und stimmen so ab, wie es ein ordentliches Mitglied der Parteidelegation durchgibt.

Wir alle wissen, dass in diesen morgendlichen Differenzbereinigungsübungen kaum mehr eine differenzierte Argumentation erfolgt, und zwar aus diesen Gründen: Zeitdruck, Ersatzmitglieder. Das ist schade für die Sache. Deswegen haben wir in diesem prominenten Fall des Bürgerrechtsgesetzes entschieden, dass wir die Differenzbereinigung an einer ordentlichen Sitzung machen; das heisst Zeitverlust. Mit anderen Worten: Aus Sicht der starken Minderheit besteht Handlungsbedarf bezüglich einer Überprüfung. Das erste Wort im Titel der parlamentarischen Initiative lautet "Überprüfung" und nicht "Änderung".

Deswegen bitten wir Sie, sich der starken Minderheit anzuschliessen und der Initiative Folge zu geben.

Pfister Gerhard · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion CVP-EVP

Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und einem politischen Mandat in Bern ist schon häufiger Thema von parlamentarischen Vorstössen in diesem Rat gewesen; der Vorredner hat sie erwähnt.

Mit der jetzigen Initiative möchte die Initiantin eine Überprüfung des Tagungsrhythmus veranlassen. Sie schlägt regelmässigere, dafür kürzere Sessionen und für die Beratung von Staatsrechnung und Voranschlag zusätzliche Sessionstage vor. Alle zwei Monate für zwei Wochen, das ist die konkretere Ausgestaltung dessen, was sich die Initiantin unter regelmässiger und kürzer vorstellt. Fairerweise muss man sagen, dass sie sich auch noch anderes vorstellen kann. Das war aber die konkrete Idee, mit der sie in der Kommission argumentierte.

Unbestritten in der Kommission war, dass sich die Tätigkeiten des Milizparlamentes und die Art und Weise, wie man sich organisiert, reist und die Vereinbarkeit mit Familie und Beruf gestaltet, immer wieder verändern. Die Begründung der Initiantin war - das hat sie jetzt ausgelassen -, dass mit einem anderen, mit einem kürzeren Sitzungsrhythmus die Qualität der parlamentarischen Entscheide gesteigert würde. Dieser Nachweis ist relativ schwierig zu erbringen; das würde nämlich, weitergedacht, heissen, dass die Entscheide dieser Sondersession, die nur eine Woche dauert, dreimal besser wären als die einer regulären Session. Das kann, glaube ich, auch die Initiantin nicht im Ernst gemeint haben.

Im Weiteren führt die Initiantin an, dass in der dritten Woche alle müde seien, das Parlament seinen Rhythmus gesteigert habe und die Erarbeitung des Sessionsprogramms zu grossen Schwierigkeiten führe. Ebenso führt sie die Debatte zum Steuerabkommen mit den USA aus der Sommersession 2013 an. Das ist meines Erachtens ein schwaches Argument, weil diese Verhandlungen nur deshalb unter einem solch enormen Zeitdruck waren, weil sie der Bundesrat gewünscht hatte.

Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass diese Argumente nicht genügen, um einen neuen Sitzungsmodus zu prüfen. Das Sessionsprogramm zum Beispiel ist stark vom Output der Kommissionen abhängig. Dieser ist höchst unregelmässig. Nehmen wir das Beispiel der Herbstsession 2013. Dort stand diesem Rat sehr viel Zeit zur Verfügung, pendente Vorstösse zu diskutieren und zu entscheiden. Wird die Arbeitslast zu gross, ist eine Sondersession möglich. Die Sondersession - man muss manchmal daran erinnern - ist eben nicht etwas Besonderes, wie der Name vielleicht nahelegen würde, sondern eine getrennte, gesonderte Sitzung des Nationalrates, über die er selber entscheiden kann. Hier hat der Nationalrat ein Instrument, um die übergrosse Geschäftslast, wenn es sie gibt, abtragen zu können.

Die Geschäftslast ist eigentlich im Nationalrat nicht wahnsinnig viel grösser als im Ständerat. Der Unterschied ist nur, wie wir diese Geschäfte behandeln, indem wir 200 und nicht 46 Personen sind. Und alle 200 beanspruchen ein legitimes Rederecht. Das macht die Sitzungen bei uns länger als im Ständerat. Die Debatte zur Lex USA war aus dem Grund eine besondere planerische Herausforderung, weil der Bundesrat entschieden hatte, die Vorlage dringlich zu behandeln, und sie unbedingt in beiden Räten in der gleichen Session behandelt haben wollte. Ich stimme der Initiantin zu, dass dies keine Sternstunde des Parlamentarismus war. Im Nachhinein sehen wir auch, dass der Antrag des Bundesrates auf dringliche Behandlung gar nicht nötig gewesen wäre.

Insbesondere die Parlamentarier mit langen Reisezeiten wiesen auf die Tatsache hin, dass eine Änderung des jetzigen Modus mit Nachteilen für sie verbunden wäre. Sie müssten noch mehr Zeit für Reisen aufwenden. Zudem ist allen Personen, die sich für ein Amt in Bern aufstellen lassen, in aller Klarheit bekannt, worauf sie sich einlassen, wenn sie kandidieren. Es gehört nach Erachten der Kommissionsmehrheit zur Selbstverantwortung jeder Person, vorgängig die Vereinbarkeit mit Arbeitgeber, Beruf und Familie zu klären und sich dann zu entscheiden, ob die Arbeit in Bern möglich ist oder nicht.

Es ist auch nicht so, dass alle Parlamentarier ganze drei Wochen weg sind. Viele können die Zeit am Montag und ab Donnerstagmittag in den ersten zwei Wochen nutzen, um die beruflichen Tätigkeiten auszuüben. Zudem hat sich auch die Berufswelt etwas verändert, sodass die Vereinbarkeit mit einem politischen Mandat einfacher geworden ist. Denken Sie nur an all das, was da vor Ihnen steht, nämlich die Laptops, und auch an die Tendenz zum Home-Office. Das erlaubt Ihnen, während Sie eigentlich hier parlamentarische Arbeit verrichten müssten, berufliche Arbeit zu machen. Das war vor dreissig Jahren vermutlich weniger der Fall.

Natürlich ist das, was wir hier machen - die Initiantin hat es angesprochen -, nicht gerade ein Musterbeispiel für eine sehr gute Work-Life-Balance, aber die politische Arbeit in Bern ist etwas vom wenigen in unserem Leben, das Sie und ich absolut freiwillig tun. So gibt es denn auch genügend Leute, die, wenn Sie oder ich genug davon haben, hintennach kommen und sich das auch antun wollen. Insofern müssen Sie das mit der Selbstverantwortung schon noch überdenken.

Die Kommissionsmehrheit ist im Übrigen der Überzeugung, dass es schwierig sein dürfte, einen neuen, besseren Modus zu finden, auf den sich hier alle wieder einigen könnten. Es gibt keinen Modus ohne Nachteile; und es gibt keinen Modus, der nur Vorteile hätte. In diesem Sinne leben wir vermutlich in der momentan besten aller möglichen parlamentarischen Welten. Die Kommissionsmehrheit hat denn auch befunden, daran vorläufig nichts ändern zu wollen.

Amaudruz Céline · Mit-F · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Réunie le 27 juin 2013, la Commission des institutions politiques du Conseil national a procédé à l'examen préalable de l'initiative parlementaire "Revoir le rythme des sessions parlementaires pour mieux concilier politique et vie professionnelle et familiale", qui a été déposée le 12 mars 2013 par la conseillère nationale Yvonne Feri.

Selon Madame Feri, augmenter le rythme des sessions constituerait le seul moyen d'améliorer la qualité d'un travail parlementaire dont le rythme s'est, lui aussi, considérablement accéléré ces dernières années. Compte tenu du fait que les parlementaires sont confrontés à des affaires de plus en plus nombreuses et que le temps à disposition pour les traiter est de moins en moins grand, ils peineraient à concilier le statut d'élus de milice avec l'obligation d'assister à des séances innombrables, d'autant que les sujets traités sont souvent d'une grande complexité.

Toujours selon l'auteure de l'initiative, les Services du Parlement souffrent, eux aussi, de cet alourdissement de la charge de travail et de la rigidité du calendrier. Ladite initiative vise ainsi, et vous l'aurez compris, à instaurer des sessions parlementaires plus courtes, mais plus fréquentes.

La commission n'est pas convaincue qu'un autre rythme des sessions parlementaires permettrait de mieux concilier politique et vie professionnelle et familiale. Il est possible qu'un système donné puisse mieux répondre aux besoins de quelques parlementaires, tout en présentant des inconvénients pour certains de leurs collègues. Les parlementaires qui sont aujourd'hui en fonction ont des situations professionnelles et familiales très différentes. Les exigences varient également selon le domicile. Plus le parlementaire habite loin de Berne, plus un séjour prolongé sur place lui convient. Si la session commençait déjà le lundi matin par exemple, les députés venant du Tessin ou des Grisons auraient beaucoup de difficultés à s'organiser.

Le système actuel où la pause de fin de semaine s'étend du jeudi après-midi au lundi après-midi est plus avantageux pour eux. Les systèmes en vigueur dans les cantons ne sont transposables au niveau fédéral que dans une certaine mesure, notamment parce que les distances sont plus courtes à l'échelle cantonale.

Contrairement à l'auteure de l'initiative, la majorité de la commission ne croit pas que le système actuel nuise à la manière de travailler du Parlement. Les sessions de trois semaines permettent aux députés de se focaliser sur leurs dossiers et favorisent les contacts personnels grâce à la durée de leur présence à Berne. Un changement du rythme des sessions n'augmenterait donc pas la qualité du travail parlementaire. A l'inverse, l'expérience faite par certains cantons dont le parlement siège à intervalles plus courts a montré que l'actualité immédiate pouvait beaucoup trop influer sur l'ordre du jour des séances.

Par ailleurs, un changement du rythme des sessions provoquerait un surcoût non négligeable. Or cela ne vaut pas la peine si, d'une part, le changement ne profite qu'à une partie des députés et si, d'autre part, il n'en résulte aucune retombée positive notable pour le travail du Parlement.

Quant à la minorité de la commission, elle relève que l'Assemblée fédérale observe aujourd'hui le même rythme des sessions qu'au XIXe siècle alors que la composition du Parlement a considérablement changé et que le facteur de la mobilité a beaucoup évolué depuis lors. Actuellement, le rythme des sessions ne devrait plus se modeler sur l'exemple d'un homme qui s'implique peu dans la vie de sa famille et qui doit voyager huit heures pour se rendre à Berne. A notre époque, et selon la minorité toujours, le rythme des sessions devrait plutôt être conçu de telle sorte que les personnes qui exercent une activité salariée et assument des responsabilités familiales soient aussi en mesure de siéger à l'Assemblée fédérale.

En outre, un rythme des sessions accéléré permettrait d'achever plus rapidement et avec une qualité accrue le traitement des affaires dans le système bicaméral. Les procédures d'élimination des divergences pourraient avoir lieu durant les séances de commission organisées entre les sessions et non plus, comme aujourd'hui, à des heures indues pendant une session.

Le système actuel a justement montré ses limites à la session d'été 2013, lors de l'examen préalable de la loi urgente qui était censée permettre aux banques suisses de coopérer avec la justice américaine pour éviter des poursuites - la lex USA. Or l'Assemblée fédérale risque de devoir de plus en plus souvent faire face à des défis de ce genre.

La commission vous propose, par 13 voix contre 11 et 1 abstention, de ne pas donner suite à cette initiative.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 63 Stimmen

Dagegen ... 105 Stimmen

(6 Enthaltungen)