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Für eine freie Wirtschaftsordnung. Gegen Wettbewerbsverzerrung durch Staatsunternehmen

Caroni Andrea · Mit-M · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Dieses Postulat wünscht vom Bundesrat einen Bericht darüber, wie unsere freie Wirtschaftsordnung besser vor Wettbewerbsverzerrung durch staatliche Unternehmen geschützt werden kann. Unsere freie Wirtschaftsordnung ist eine der tragenden Säulen nicht nur unserer Bundesverfassung, sondern unseres Wohlstandes. Diese Ordnung wird bekanntlich von vielen Seiten durch Überregulierung, durch Verbote und durch hohe Abgaben bedroht. Aber eine ganz besondere Gefahr für private Wirtschaftsteilnehmer kann von Staatsunternehmen ausgehen.

Erstens ist der Staat auf sehr vielen Ebenen in Monopolbereichen wirtschaftlich aktiv und behält sich dort sehr viele - zu viele - Tätigkeiten vor. Zweitens missbrauchen staatliche Unternehmen dort, wo sie sich dem Wettbewerb stellen müssen, ihre starke Stellung als ehemaliger Monopolist oder als Eigentümer öffentlicher Güter, indem sie daraus auch - offen oder verdeckt - den Bereich quersubventionieren, in dem sie im Wettbewerb mit der privaten Wirtschaft stehen. Da gibt es viele Beispiele: Da gibt es in Kantonen oder in Kommunen öffentliche Stromversorger, die sich gleichzeitig noch als Dachdecker, Sanitärinstallateure oder Elektriker betätigen; wir hatten den berühmten Fall von einigen kantonalen Gebäudeversicherungsunternehmen mit staatlichem Monopolschutz, die gleichzeitig noch Privatversicherungen anboten; wir haben kantonale IT-Anbieter, ja sogar einen IT-Anbieter des Bundes in Form des Bundesgerichtes, die in einem privaten Markt mitmischen; und wir haben die uns allen bekannte Post, die auch im Markt der "Schoggistängeli" mitmischelt.

In seiner schriftlichen Stellungnahme zu diesem Postulat sagt der Bundesrat zweierlei. Zum einen sagt er, dass es den verlangten Schutz der privaten Wirtschaftsteilnehmer bereits gebe. Aber der Bundesgerichtsentscheid vom 3. Juli 2012 in Sachen "Glarnersach", der Leitentscheid in dieser Sache, zeigte eines sonnenklar auf: Es gibt keinen ausreichenden Schutz für private Wirtschaftsteilnehmer, wenn staatliche Unternehmen mit längeren Spiessen gegen sie antreten. Da nützt ihnen weder die Wirtschaftsfreiheit gemäss Bundesverfassung noch das Binnenmarktgesetz, noch das internationale Wirtschaftsrecht etwas. Das zweite Argument des Bundesrates war, dass der Gesetzgeber ja gewisse Vorsichtsmassnahmen treffen könne; im Übrigen würde es aber für einen besseren Schutz einer Anpassung der Bundesverfassung bedürfen, was, so der Bundesrat, geringe Erfolgschancen habe.

Der verlangte Bericht - wir verlangen nur einen Bericht - würde ja genau aufzeigen, auf welcher Ebene was denkbar und was möglich wäre. Die politischen Erfolgschancen eines solchen Projektes können wir dann nachher im Parlament beurteilen. Wenn man immer überall dort, wo man sich möglicherweise einen Widerstand vorstellen könnte, von vornherein sagte: "Darüber wollen wir gar nicht nachdenken, es könnte dann ja schwierig werden", hätten unsere Gründerväter 1847/48 aufgrund dieser mutlosen Vorgehensweise nicht einmal den Grundstein für unsere liberale Wirtschaftsordnung legen können.

Ich weiss, Herr Bundesrat, dass Sie mein Feuer für eine freie Wirtschaftsordnung teilen. Ich möchte Sie, meine Kolleginnen und Kollegen, dazu ermuntern, dass Sie mit diesem Feuer für eine freiheitliche Wirtschaftsordnung zumindest diesen Bericht hier mitanfordern.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Herr Caroni, Sie haben meine vorbehaltlose Unterstützung, wenn es darum geht, diesem Land eine möglichst freiheitliche Wirtschaftsordnung zu erhalten. Das hat uns dahin gebracht, wo wir sind, nämlich in Wohlstandsverhältnisse, in gesicherte Verhältnisse, in gute Beschäftigtenverhältnisse.

Jetzt zum von Ihnen vertretenen Postulat: Den wirtschaftlichen Aktivitäten von Bund und Kantonen sind bereits heute Grenzen gesetzt, nämlich in den Artikeln 27 und 94 der Bundesverfassung. Artikel 27 beschreibt die Wirtschaftsfreiheit und Artikel 94 die Grundsätze der Wirtschaftsordnung.

Erstens steht im Fall von vermuteten Verletzungen grundsätzlich der Beschwerdeweg ans Bundesgericht offen, und dieses entscheidet, ob ein genügendes öffentliches Interesse für das staatliche Wirtschaften existiert und ob diese Tätigkeit auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht. Zudem enthalten das Kartellgesetz - dieses gibt es noch -, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie das Binnenmarktgesetz Beschwerde- und Klagemöglichkeiten.

Zweitens anerkennt der Bundesrat, dass der Gesetzgeber verstärkt dafür sorgen muss, dass Wettbewerber in Märkten mit staatlichen Anbietern gleich behandelt werden. Das geht auf die Interpellation Hutter Markus 12.3687 zurück. Die OECD ruft uns, wie Sie wissen, immer wieder in Erinnerung, dass die Schweiz bei Privatisierungen unterdurchschnittlich abschneidet. Wir haben allerdings bereits heute Möglichkeiten, staatliche Aktivitäten in Wettbewerbsmärkten sowie Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen. Dazu gehören zum einen die strengeren Anforderungen an das öffentliche Interesse, welches bei einer Wirtschaftstätigkeit des Staates nachgewiesen werden muss, und zum andern die Privatisierung der Anbieter bei der Öffnung von Monopolbereichen. Der Bundesrat beantragte die Aufhebung des Monopols für Postsendungen bis 50 Gramm. Sie wissen, dass das Parlament dem Bundesrat diesbezüglich nicht gefolgt ist.

Drittens: Soll die staatliche Wirtschaftstätigkeit von Bund und Kantonen grundsätzlich grössere Einschränkungen erfahren, so wäre das nur mit verfassungsrechtlichen Reformen zu erreichen. Solche Reformen würden sich auf die föderalistische Ordnung auswirken. Die Folge wären vermehrte gerichtliche Kontrollen von Entscheiden kantonaler und kommunaler Parlamente. Sie haben einige Beispiele - kantonale Gebäudeversicherung, staatliche Elektrizitätsunternehmen, die in den Bereich der Hausinstallation gehen, aber auch Nebenleistungen der Post - erwähnt.

Viertens schätzt der Bundesrat, dass die Erstellung eines Berichtes, welcher den Einbezug der Kantone verlangt, beachtlichen Aufwand verursacht und dass der Bericht ohne Wirkung bleiben würde. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass das nicht der weiterführende Weg sein kann.

Ich mache Ihnen also beliebt, das Postulat abzulehnen, aber nicht nachzulassen, was die Etablierung einer bestmöglichen freiheitlichen Wirtschaftsordnung betrifft; dahin geht meine persönliche Überzeugung, und diese bringe ich damit gerne noch einmal zum Ausdruck.

Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Geschätzter Herr Bundesrat Schneider-Ammann, Sie haben vorhin gesagt, wir seien in einer möglichst freiheitlichen Wirtschaftsordnung gross geworden. Hier geht es aber nicht um die Wirtschaftsordnung als solche, also nicht um die Frage, wie wettbewerbsorientierte Privatunternehmen geregelt werden, sondern um Staatsunternehmen. Geben Sie mir Recht, wenn ich sage, wir seien damit gross geworden, dass essenzielle Güter wie Wasser, Strom und Mobilität eben gerade staatlich produziert werden, und dass wir damit gut gefahren seien?

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Frau Nationalrätin Badran, grundlegende Infrastrukturen gehören obrigkeitlich geführt. Das ist meine Überzeugung.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 115 Stimmen

Dagegen ... 68 Stimmen

(3 Enthaltungen)