14.077
Rechnungsmodell. Optimierung
Altherr Hans · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Es geht hier um eine Vorlage, die weitgehend technischer Natur ist, aber auch einige politische Diskussionen auslöst. Wir sind Zweitrat. Der Nationalrat hat das Geschäft am 2. März dieses Jahres behandelt und in der Gesamtabstimmung mit 133 zu 52 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Die 52 Stimmen stammen von denjenigen Nationalrätinnen und Nationalräten, die gegen eine Weiterführung der Sparkasse Bundespersonal sind; das werden wir dann in der Detailberatung diskutieren.
Ich stelle Ihnen ganz kurz die technischen Bereiche der Vorlage vor. Es geht vom Ziel her darum, die Darstellung der Bundesrechnung zu verbessern und die Abweichungen von den internationalen Rechnungslegungsstandards zu reduzieren. Teile der Vorlage beziehen sich wie gesagt auf die Sparkasse Bundespersonal, welche wir später behandeln. Die Sparkasse soll auf jeden Fall auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Bisher war sie lediglich in der Finanzhaushaltverordnung geregelt. Darüber hinaus soll eine Geldflussrechnung eingeführt werden, wie sie auch aus der Privatwirtschaft bekannt ist. Die Kantone werden diesen Schritt mit dem Rechnungslegungsmodell HRM2 ebenfalls vollziehen. Schliesslich sind bei der Erfolgsrechnung Anpassungen in der Gliederung vorgesehen.
Interessant ist vielleicht noch die neue Buchungspraxis für Agios und Disagios bei Anleihen des Bundes. Bisher wurden diese - in der Regel Agios - vollständig im Emissionsjahr vereinnahmt, obwohl sie praktisch nicht zu budgetieren sind. Das hat in der Vergangenheit zu relativ grossen Abweichungen zwischen Budget und Rechnungsergebnis geführt. Neu sollen die Agios und Disagios nicht mehr im Emissionsjahr, sondern verteilt über die Laufzeit der Anleihe eingebucht werden und so dann auch in die Berechnung der Schuldenbremse einfliessen.
Im Weiteren werden für Kreditüberschreitungen, die nachträglich vom Parlament mit der Staatsrechnung zu genehmigen sind, zwei Ergänzungen vorgesehen. Bei den Beiträgen an die Sozialversicherungen soll das nicht mehr so funktionieren. Sie sind ja durch das Gesetz an die Entwicklung der Einnahmen der Mehrwertsteuer gebunden und sollen auch so behandelt werden, eben im Sinne eines Automatismus.
Weiter sollen die Einlagen aus allgemeinen Bundesmitteln in den Bahninfrastrukturfonds gemäss Gesetz an die Entwicklung des BIP und der Teuerung angepasst und dann auch in ihrem richtigen Wert verrechnet werden. Damit wird sichergestellt, dass nichtbudgetierte Mehraufwände auch periodengerecht in der Rechnung erfasst werden.
Schliesslich und als letzter Punkt geht es um die Frage der konsolidierten Rechnung: Will man die Bereiche wie SBB, Sozialversicherungen, Post und Swisscom - also Bereiche, an denen der Bund zu über 50 Prozent beteiligt ist - konsolidieren? Wir waren in der Finanzkommission unseres Rates der Meinung, dass das nichts bringe, dass das nicht nötig sei; die Finanzkommission des Nationalrates vertrat aber die andere Auffassung und wünschte eine Vollkonsolidierung. Der Bundesrat hat sich dem angeschlossen. Ihre Finanzkommission beharrt nicht auf dem früheren Standpunkt und kann sich auch in diesem Punkt, wie eigentlich in allen anderen, mit der Vorlage einverstanden erklären. Zur Sparkasse Bundespersonal kommen wir wie gesagt in der Detailberatung.
Dann noch kurz zu Änderungen anderer Erlasse: Es gibt kleine Änderungen im Bahninfrastrukturfondsgesetz und im Infrastrukturfondsgesetz, weil diese Fondsrechnungen neu nach den Grundsätzen des neuen Rechnungsmodells erstellt und dargestellt werden. Swissmint soll zudem in einem klar definierten, engen Rahmen die Möglichkeit erhalten, gewerbliche Leistungen für Dritte zu erbringen.
Insgesamt kann man sagen, dass die vorgeschlagenen Änderungen in der Rechnungslegung mehr Transparenz über die finanzielle Lage des Bundes und eine bessere Vergleichbarkeit mit anderen öffentlichen und privaten Organisationen bringen werden.
Die Finanzkommission beantragt Eintreten und Zustimmung zur Vorlage.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Ich habe dem, was der Präsident der Finanzkommission gesagt hat, nichts mehr beizufügen. Es ist eine technische Vorlage. Vielleicht gibt es eine Diskussion zu zwei oder drei Punkten, unter anderem zur Sparkasse Bundespersonal. Ich werde mich dann dazu melden.
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt (Optimierung Neues Rechnungsmodell)
Loi sur les finances de la Confédération (Optimisation du modèle comptable de la Confédération)
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress; Ziff. I Einleitung; Art. 6; 7; 8 Abs. 1; 8a; 8b; 9a; 10 Bst. e, g; 30 Abs. 1; 33 Abs. 3 Bst. b; 35 Bst. a Ziff. 1, 1bis; 48 Abs. 4; 49 Abs. 4; 50; 52 Abs. 4; 55 Abs. 2 Bst. b, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule; ch. I introduction; art. 6; 7; 8 al. 1; 8a; 8b; 9a; 10 let. e, g; 30 al. 1; 33 al. 3 let. b; 35 let. a ch. 1, 1bis; 48 al. 4; 49 al. 4; 50; 52 al. 4; 55 al. 2 let. b, 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 60a
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag der Minderheit I
(Hösli, Germann, Theiler)
Streichen
Art. 60a
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition de la minorité I
(Hösli, Germann, Theiler)
Biffer
Altherr Hans · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Ich kann gern zuerst die Haltung der Mehrheit Ihrer Kommission begründen. Herr Hösli wird dann die Minderheit I vertreten, welche die Artikel 60a, 60b und 60c streichen will.
Die Sparkasse Bundespersonal ist eine kleine Institution, die seit 1951 besteht. Sie soll jetzt auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. In dieser Sparkasse arbeiten etwas mehr als fünf Personen - es sind 510 Stellenprozente. Sie betreuen insgesamt 26 000 Kunden, die ein Sparvolumen von 3 Milliarden Franken repräsentieren. Das Dienstleistungsangebot der Sparkasse beschränkt sich einzig auf das Sparen und den Zahlungsverkehr. Mehr ist nicht möglich. Es werden keine Hypotheken ausgegeben, und es wird auch sonst nichts gemacht ausser Sparen und Zahlungsverkehr. Es sind in dieser Kasse auch keine Bareinzahlungen oder Barauszahlungen vorgesehen.
Die Finanzkommission des Nationalrates hat vom Bundesrat einen Bericht über diese Sparkasse verlangt. Daraus geht hervor, dass die Einrichtung eine Nebenleistung ist, die auf der einen Seite für das Personal erbracht wird und auch geschätzt wird - Sie sehen das an den 26 000 Kunden - und die auf der anderen Seite natürlich auch dem Bund nützt, da sonst die 3 Milliarden Franken auf dem Kapitalmarkt beschafft werden müssten. Gemäss diesem Bericht wären bei einer Beschaffung auf dem Kapitalmarkt in den letzten knapp vierzig Jahren jährliche Mehrkosten von etwa 12 Millionen Franken entstanden, in den vergangenen zehn Jahren sogar jährliche Mehrkosten von 30 Millionen Franken. Das ist der Nutzen, den der Bund hat. Wie gesagt, haben die Kunden ebenfalls einen Nutzen.
Jetzt gibt es natürlich Risiken: Ein Risiko ist das Haftungsrisiko des Bundes. Der Bund haftet für diese Beträge, er haftet aber ohnehin. Auch wenn er Geld auf dem Kapitalmarkt aufnehmen würde, würde er haften. Dieses Risiko ist also minimal. Dann gibt es ein Reputationsrisiko, wie man es von anderen Banken und Sparkassen her kennt. Wir schätzen auch dieses Reputationsrisiko als sehr klein ein, wenn die Mitarbeitenden der Sparkasse weiterhin darauf achten, dass sich die Kunden eben wirklich aus dem Kreis der Angestellten des Bundes rekrutieren. Die Gesetzesbestimmungen sind ja auch so eng, dass man praktisch nichts anderes machen kann, als zu sparen und den Zahlungsverkehr durchzuführen. Deshalb erachten wir, wie gesagt, auch das Reputationsrisiko als sehr klein.
Wir beantragen Ihnen, die Sparkasse Bundespersonal weiterzuführen. Vielleicht muss man auch noch sagen: Wenn man sie mit dem Antrag der Minderheit I (Hösli) liquidieren würde, würde das Kosten von etwa 5 Millionen Franken zur Folge haben. Ich sage das nur der Vollständigkeit halber.
Hösli Werner · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Vielleicht zuerst zur Ausgangslage: Die Sparkasse Bundespersonal wurde als Instrument zur Mittelbeschaffung des Bundes sowie als personalpolitische Massnahme zur Förderung des Sparens geschaffen. Wir sind uns einig: Diese zwei Gründe haben sich zwischenzeitlich überholt. Es ist dem Bund heute ein Leichtes, an Mittel heranzukommen, und das auch nachhaltig. Das Sparen ist bei Banken, Versicherungen und mit Glück auch an der Börse möglich; da braucht es keine Bundessparkasse. Somit fehlen faktisch die Gründe, die eine Sparkasse für das Bundespersonal und sein näheres Beziehungsfeld nötig machen. Vielmehr ist es so, dass diese Sparkasse als Bank gilt und die immer ausgedehnteren regulatorischen Bestimmungen entsprechend einzuhalten hat, sei dies bezüglich Geldwäschereigesetz oder sei dies bezüglich der hohen Anforderungen an IT- und Geschäftsprozesse samt Governance. So kommt es ja auch nicht von ungefähr, dass der Bund bereits heute die IT-Prozesse samt Bankengeschäfts- und Supportprozessen ausgelagert hat, um nicht zu sagen auslagern musste.
In einer sachlichen Beurteilung ist schnell klar: Der Nutzen schwindet respektive verschwindet, aber die Risiken steigen. Deshalb ist in dieser Sache meines Erachtens unbedingt die Ausstiegsstrategie zu verfolgen. Es sei eine Bundesaufgabe, eine Bank für staatsangestellte Sparer zu betreiben - das kann wohl auch kaum herbeigeredet werden. Falls das trotzdem jemand behauptet, gäbe es ja mit der Postbank eine andere bundeseigene Möglichkeit.
Was also bewegt den Bundesrat dazu, an dieser Sparkasse festzuhalten? Zum einen verweist er auf die nachhaltig vorteilhafteren Finanzierungskosten im Vergleich zur Beschaffung am Geld- und Kapitalmarkt und zum andern auf die Unabhängigkeit gegenüber in- und ausländischen Investoren. Die Spareinlagen werden gemäss siebenjährigen Bundesobligationen verzinst. Der aktuelle Zinssatz beträgt gemäss separatem Bericht 0,5 Prozent. Ich finde es etwas mutig, hier von vorteilhafter Finanzierung zu sprechen, zumal die Kontoguthaben nicht langfristige Finanzierungen sind, sondern immer auch deren Refinanzierung sichergestellt sein muss. Jeder Sparer muss auf seine Spareinlagen zugreifen können.
Nach meiner Ansicht erschwert diese Sparkasse die Planung der Bundestresorerie sowie deren Arbeitsprozesse. Zinsmässig ist im heutigen Umfeld kein Vorteil für den Bund erkennbar. Da könnte man sich jetzt und zukünftig wohl besser finanzieren. Sich hier auf die Zinsvorteile in den letzten vierzig Jahren zu berufen ist nach meiner Ansicht fehl am Platz. Zudem steigen für den Bund, wie schon erwähnt, die operativen Risiken immer weiter an. Darauf können wir uns auch zukünftig mit Sicherheit verlassen. Der administrative Aufwand wird weiter steigen.
Als weiterer Vorteil wird vom Bundesrat die personalpolitische Komponente ins Feld geführt: die Verbesserung der Rekrutierungsmöglichkeiten sowie der Identifikation der Mitarbeitenden und Rentenbezüger mit dem Bund. Wir wissen, dass heute die Löhne der Bundesangestellten durchschnittlich über 120 000 Franken pro Jahr betragen und somit über jenen der Privatwirtschaft liegen. Ich finde es personalpolitisch nicht nötig, hier noch Zusatzleistungen zu erbringen, zumal ja auch noch viele Rentenbezüger und allenfalls auch deren Partnerinnen oder Partner davon profitieren. Auch diese sind wohl kaum schlechter gestellt als Rentenbezüger der Privatwirtschaft oder anderer öffentlicher Institutionen - bisher habe ich eher vom Gegenteil gehört.
Auch gilt es zu bedenken, dass von dieser Sparkasse nur diejenigen profitieren, die auch Vermögen angesammelt haben. Das Sparkassenvolumen von rund 3 Milliarden Franken ergibt sich aus rund 26 000 Kontobeziehungen. Das ergibt rund 120 000 Franken pro Konto. Die jungen Familien werden da nicht in Vielzahl vorhanden sein. Der Bund lässt also einseitig die vermögenden Mitarbeitenden und wahrscheinlich nicht minder die vermögenden Rentenbezüger von diesem System profitieren. Ich finde das nicht gerade sozial.
Ich bitte Sie deshalb, der Argumentation meiner Minderheit zu folgen, die Artikel 60a, 60b und 60c zu streichen und bei der Sparkasse Bundespersonal die Ausstiegsstrategie zu verfolgen, auch wenn dies gemäss der Botschaft des Bundesrates noch einen weiteren Nachteil hätte: Die Mitarbeitenden der Sparkasse wären demnach während der Abschaffungsphase mit gleichzeitiger beruflicher Neuorientierung zu motivieren. Dies geschähe bei gesamthaft rund 500 Stellenprozenten in dieser Sparkasse, bei sagen wir fünf bis zehn Mitarbeitenden, bei einem Personalbestand des Bundes von 35 000 Mitarbeitenden und bei einer Fluktuation von 7 Prozent, also bei locker 2000 bis 3000 Personen pro Jahr. Diese Begründung ist für mich ein Paradebeispiel dafür, wie weit sich der Bund von der wirtschaftlichen Realität entfernt hat.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wie Sie der Fahne entnehmen können, gehöre ich ja auch der Minderheit I von Kollege Hösli an, sowohl bei Artikel 60a als auch bei Artikel 60b. Wenn ich jetzt meinen Minderheitsantrag II begründen kann, dann hat das nur Gültigkeit für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie der Minderheit I von Herrn Hösli nicht folgen sollten.
Ich beziehe mich mit meinem Minderheitsantrag II auf Absatz 2 von Artikel 60b. Hier geht es um Folgendes: "Nebst den eigenen Geldern dürfen die Kundinnen und Kunden auch Gelder von nahen Angehörigen anlegen." In der Botschaft auf Seite 9384 steht, was damit gemeint ist: "Gewisse Personen gehören nicht zu den Angestellten im formellen Sinn, weil das Gesetz für sie keine vertragliche Anstellung, sondern eine Ernennung oder eine Wahl auf Amtszeit vorsieht. In Bezug auf die Nähe und die besondere Rechtsbeziehung unterscheidet sich ihr Verhältnis zum Bund aber nicht gross von demjenigen einer angestellten Person, weshalb auch sie zur Kontobeziehung mit der Sparkasse Bundespersonal berechtigt sind." Das ist eigentlich der entscheidende Satz. Eine Logik kann ich in diesen Ausführungen wirklich nicht erkennen.
Weiter wird ausgeführt: "Das Ziel, Interessenkollisionen zu vermeiden, kann ebenfalls eine Kontoberechtigung rechtfertigen." Ja, eine Interessenkollision vermeiden - ich weiss nicht, ob das dann innerfamiliär gemeint ist. Hier ist zwar aufgeführt, dass zwangsläufig ein gewisser Konflikt entsteht, wenn jemand z. B. bei der Finma arbeitet - dann ist es ja logisch, die Finma beaufsichtigt alle Banken. Umgekehrt müsste man aber sagen, dass diese Leute ausschliesslich bei der Sparkasse Bundespersonal Gelder haben dürfen. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass man es damit nicht allzu genau genommen hat. Ich gehe jetzt nicht mehr auf dieses Detail ein, aber wenn die Verwandten nun plötzlich auch zu den Angestellten gehören und quasi unter das Bundesrecht fallen, habe ich Mühe. Das kommt mir aus anderen Ländern bekannt vor, wo wir Nepotismus oder auf gut Deutsch "Vetterliwirtschaft" beklagt haben.
Gerade in diesen Tagen, in denen wir doch so intensiv über die internationalen Organisationen in der Schweiz, sprich die Fifa, diskutieren, weiss ich nicht, ob diese Bestimmungen in einem guten Umfeld daherkommen.
Ich bitte Sie, bereiten Sie dieser Sparkasse Bundespersonal eine schickliche und würdige Beerdigung. Die Eidgenossenschaft mag es sicher ertragen, und die Betroffenen werden andere gute Institutionen finden. In diesem Sinne bitte ich Sie, sich dort jeweils der Minderheit I (Hösli) anzuschliessen und im Fall, dass deren Anträge abgelehnt werden, dem Antrag meiner Minderheit II zuzustimmen.
Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Wir haben gehört, im Falle einer Zustimmung zum Antrag der Minderheit I (Hösli) müsste diese Institution abgeschafft werden. Im Bericht, aus dem der Kommissionspräsident zitiert hat - ich hoffe, es ist keine Verletzung des Kommissionsgeheimnisses, wenn ich daraus auch ein paar Zahlen nenne -, spricht man von rund 5 Millionen Franken Liquidationskosten.
Jetzt kann man sagen: Gelegentlich kann man in der Finanzpolitik eine intelligente Anfangsinvestition machen, um dann in späteren Jahren ernten zu können. Wie sähe die Ernte in diesem Fall aus? Wir würden rund 5 Millionen Franken in die Abwicklung investieren, um dann, gemäss den Zahlen der letzten vierzig Jahre, mit höheren Refinanzierungskosten im Umfang von 12 Millionen pro Jahr rechnen zu müssen! Das wäre eine sehr schlechte Ernte. Herr Hösli hat gesagt, es sei heikel, Durchschnittszahlen der letzten vierzig Jahre zu nehmen. Da kann ich ihm zustimmen. Also nehmen wir Durchschnittszahlen der letzten zehn Jahre: Da sprechen wir von jährlich 30 Millionen Franken zusätzlichen Refinanzierungskosten! Finanzpolitiker sind ja nicht frei von Widersprüchen, das haben wir heute Nachmittag erfahren, aber dass wir 5 Millionen investieren, um dann in den Folgejahren je nach Betrachtungsweise 12 oder 30 Millionen Franken mehr Ausgaben zu haben - Entschuldigung, aber das wäre eine epochale Dummheit!
Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen. Wir sparen damit auf mittlere Sicht Dutzende von Millionen Franken. Es gibt keinen Grund, von dieser vernünftigen Haltung abzuweichen.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.
Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Ich denke, man sollte etwas ändern, wenn man einen Mehrwert schaffen kann; man sollte keine Änderung einfach um der Änderung willen vornehmen. Jetzt hat Herr Hösli die Risikosituation angesprochen. Der Präsident der Finanzkommission hat aber auch eine Gesamtrisikobeurteilung aus Sicht des Bundes vorgenommen; da gibt es Widersprüche innerhalb der Kommission. Offensichtlich hat das auch zu unterschiedlichen Anträgen geführt. Ich konnte das, was der Präsident der Finanzkommission ausgeführt hat, sehr gut nachvollziehen. Ich sehe die Risiken nicht, die sich für den Bund abzeichnen sollen.
Betroffen sind 26 000 aktive und ehemalige Mitarbeiter der Bundesverwaltung. Man muss sich das einmal vorstellen: 26 000 Mitarbeiter. Diese verärgern Sie und stossen Sie vor den Kopf, ohne dass die Massnahme eine Wirkung erzeugen würde; sie würde am Schluss sogar noch, wie es Herr Zanetti ausgeführt hat, zu einer Mehrbelastung beim Bund führen. Das macht beim besten Willen keinen Sinn. Hier hat der Bund die Gelegenheit, eine der wenigen Lohnnebenleistungen zu erbringen, die noch bestehen. Das gibt es auch in der Privatwirtschaft. Bankinstitute haben auch Vorzugszinskonditionen, Vorzugshypothekarzinsen. Weshalb soll man dem Bund hier unnötig eine Möglichkeit nehmen, die zu den Lohnnebenleistungen gehört, an die sich das Personal gewöhnt hat und die eine loyale Belegschaft aus früheren Jahren kennt?
Ich komme zu einem ähnlichen Fazit wie Herr Zanetti: 5 Millionen Franken Liquidationskosten, dazu eine wiederkehrende Mehrbelastung des Bundeshaushaltes gemäss den Zahlen der letzten zehn Jahre von 30 Millionen Franken pro Jahr; auf zehn Jahre betrachtet sind das 300 Millionen Franken. All das nur, um die Leute vor den Kopf zu stossen und zu verärgern. Da muss ich sagen: Da sehe ich den Mehrwert dieses Entscheids nicht.
Wenn ich irgendwo einen Ansatz für einen Mehrwert sähe, würde ich dem Antrag der Minderheit I (Hösli) zustimmen. Ich bitte Sie aber wirklich, hier der Mehrheit der Finanzkommission zu folgen.
Hösli Werner · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Lassen Sie mich doch noch zwei, drei Sätze dazu sagen. Man kann einfach alles glauben, was in einem Bericht steht, oder man kann sich noch ein paar eigene Gedanken dazu machen. Ich glaube, Herr Zanetti, wir wissen alle, wie viele epochale Dummheiten wahrscheinlich schon aufgrund von Berichten entstanden sind. Wenn man sich zu diesen noch ein paar eigene Gedanken gemacht hätte, wären die Dummheiten eventuell nicht entstanden.
Altherr Hans · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Herr Hösli, nichts gegen eigene Gedanken, es ist aber nicht zwingend, dass die eigenen Gedanken besser sind als die Berichte. Das müssen wir hier festhalten und unsere Entscheide aufgrund unserer eigenen Überlegungen zu den Berichten treffen. Ich habe mich aber nicht deshalb gemeldet, sondern weil ich zur Minderheit II noch etwas sagen möchte; ich habe das in der Einleitung nicht gemacht.
Herr Germann, Sie haben zwei Dinge durcheinandergebracht: Es gibt in Artikel 60a Absatz 1, der den Grundsatz regelt. Es folgt Absatz 2, der festhält, wer Konti führen darf. Hier gibt es Litera b zu den dem Bund nahestehenden Gruppen: Das wäre etwa der Direktor der Finma, bei dem es vielleicht besser ist, wenn er hier ein Konto hat und nicht alles über die UBS oder CS oder andere Banken abwickelt; dass man das nicht so vermischen sollte, das ist hier mit dem Begriff "Interessenkollisionen" angesprochen.
Dieser Absatz 2 und insbesondere auch Litera b sind nicht umstritten. Umstritten ist nur Artikel 60b Absatz 2. Da beantragen Sie - die Herren Germann, Hösli und Theiler -, diesen Absatz 2 zu streichen. Dort geht es darum, dass der bzw. die Bundesangestellte nicht nur eigene Gelder anlegen darf, sondern auch Gelder von nahestehenden Personen, gemeint sind Ehegatten und Lebenspartner bzw. Lebenspartnerinnen. Diese Gelder müssen über das Konto der Bundesangestellten verwaltet werden; die nahestehenden Personen dürfen also keine eigenen Konti haben. Das ist die erste Einschränkung. Stellen Sie sich vor, die Ehefrau eines Bundesangestellten erbt eine halbe Million Franken: Sie kann das über die Bank anlegen; aber sie bzw. der Kontoinhaber muss das Formular A ausfüllen und den wirtschaftlich Berechtigten nachweisen, genau, wie das bei einer Bank auch der Fall wäre. Das Geldwäschereigesetz muss hier ebenso eingehalten werden. Ich denke, das ist eine vernünftige Bestimmung.
Es kommt dann noch dazu, dass gemäss Absatz 3 vonseiten der Sparkasse auch die Möglichkeit besteht, Kontobeziehungen aufzulösen, wenn Rechts- und Reputationsschäden drohen oder wenn festgestellt wird, dass die Anlagen dem Völkerrecht widersprechen. Auch das ist eine Möglichkeit, Schaden vom Bund abzuwenden.
Ich ersuche Sie deshalb im Namen der Mehrheit, auch den Antrag der Minderheit II (Germann) abzulehnen.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Ich stütze mich nicht auf den Bericht ab, sondern auf die Geschichte der Sparkasse Bundespersonal, die 1951 gegründet wurde. Sie ist eine Kasse des Bundes, sie ist nicht eine Bank im Sinne der Bankenverordnung. Es wurde heute gesagt, sie sei eine Bank - sie ist aber keine Bank. Sie ist eine Kasse des Bundes, seit 1951. Sie macht nichts anderes als sparen und zahlen, sie übt keine anderen Bankgeschäfte aus.
Ich teile die Auffassung von Herrn Ständerat Hösli insofern, als man diese Kasse heute nicht ins Leben rufen würde, wenn es sie nicht schon gäbe; das ist so. Aber es gibt sie, sie funktioniert seit gut sechzig Jahren, und sie funktioniert gut, ohne irgendwelche Probleme. Sie ist für den Bund eine gute Mittelbeschafferin, wenn Sie so wollen, in einem stabilen, verlässlichen Investorensegment. Sie ist für den Bund mindestens nichts Nachteiliges, wenn man es so sagen kann.
Es ist auch nicht so, dass der Nutzen schwindet und die Risiken steigen. Ich sehe das nicht so. Die Risiken sind in den letzten Jahren nicht gestiegen. Wenn Sie andere Geldaufnahmen machen müssen, haben Sie mindestens gleich viele Risiken. Die Kosten sind relativ bescheiden - im Vergleich zu den Kosten, die Sie hätten, wenn Sie bei Dritten Geld aufnehmen müssten. Von daher ist alles, denke ich, in einem Gleichgewicht.
Im Übrigen führen wir diese Diskussion nur, weil wir festgestellt haben, dass die Sparkasse seit 1951 keine Gesetzesgrundlage hat. Sie funktioniert perfekt, ohne irgendein Problem. Aber wir haben gesagt, es könne nicht sein, dass sie ohne Gesetzesgrundlage im eigentlichen Sinn weitermachen könne. Darum haben wir im Rahmen dieser Diskussion eine Bestimmung für das Finanzhaushaltgesetz vorgesehen. Ich denke, das ist notwendig. Wenn man schon ein solches Instrument wie diese Sparkasse hat, muss man eine gesetzliche Grundlage dafür haben.
Für mich stellt sich nur die Frage: Ist es richtig, um des Änderns willen etwas zu ändern, was wir ohnehin schon haben? Das wurde von Herrn Ständerat Graber gesagt. Noch einmal: Diese Sparkasse funktioniert ohne Probleme, zum Vorteil des Bundes, zum Vorteil auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wenn Sie das Institut auflösen oder rückgängig machen würden, würde das nichts anderes bringen als Kosten. Im heutigen Zeitpunkt einfach Kosten zu verursachen, ohne ein besseres Resultat zu haben als heute, lohnt sich nicht.
Deshalb möchte ich Sie bitten, diese Sparkasse bestehen zu lassen, aber auf einer gesetzlichen Grundlage.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 35 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 8 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 60b
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag der Minderheit I
(Hösli, Germann, Theiler)
Streichen
Antrag der Minderheit II
(Germann, Hösli, Theiler)
Abs. 2
Streichen
Art. 60b
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition de la minorité I
(Hösli, Germann, Theiler)
Biffer
Proposition de la minorité II
(Germann, Hösli, Theiler)
Al. 2
Biffer
Le président (Hêche Claude, président): Nous nous sommes déjà prononcés sur la proposition de la minorité I à l'article 60a.
Abstimmung
Abs. 1 - Al. 1
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Abs. 2 - Al. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 35 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 8 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 60c
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag der Minderheit I
(Hösli, Germann, Theiler)
Streichen
Art. 60c
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition de la minorité I
(Hösli, Germann, Theiler)
Biffer
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 66b
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 2
Die Bundesversammlung korrigiert den Stand des Ausgleichskontos nach Artikel 16 Absatz 2 mit der Staatsrechnung 2016 um die in den Jahren 2007 bis 2016 kumulierte Abweichung gegenüber einer periodengerechten Erfassung der Agios und Disagios aus Bundesanleihen.
Art. 66b
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 2
A la clôture du compte d'Etat 2016, l'Assemblée fédérale corrige le solde du compte de compensation au sens de l'article 16 alinéa 2 en en déduisant la différence cumulée entre 2007 et 2016 par rapport à une comptabilisation par exercice des agios et disagios réalisés sur les emprunts de la Confédération.
Altherr Hans · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Dieser Antrag kommt von der Verwaltung, die festgestellt hat, dass der Stand dieses Ausgleichskontos, der mit 1,0 Milliarden Franken beziffert wird, schon heute deutlich höher ist. Er ist mit, glaube ich, 1,6 Milliarden Franken zu beziffern, wobei er sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorlage auf rund 1,8 Milliarden Franken belaufen könnte. Die Verwaltung hat deshalb vorgeschlagen, dass man hier nicht einen fixen Betrag ins Gesetz schreiben und es stattdessen der Bundesversammlung überlassen soll, dieses Ausgleichskonto dann mit dem effektiven Betrag - mit dem, der dann eben beim Inkrafttreten dieser Änderung gilt - zu korrigieren.
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Ziff. II, III
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. II, III
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 40 Stimmen
Dagegen ... 3 Stimmen
(0 Enthaltungen)