13.036
Grundversorgung. Allgemeine Verfassungsbestimmung
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Festhalten
(= Zustimmung zu Variante A)
Antrag der Minderheit
(Theiler, Bieri, Graber Konrad, Hess Hans)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
(= Nichteintreten)
Proposition de la majorité
Maintenir
(= Adhérer à l'option A)
Proposition de la minorité
(Theiler, Bieri, Graber Konrad, Hess Hans)
Adhérer à la décision du Conseil national
(= Ne pas entrer en matière)
Imoberdorf René · Mit-M · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP
Sie kennen die lange Geschichte und den Inhalt dieses Geschäfts, darum komme ich direkt zur Sache. Unser Rat hat sich in der Herbstsession 2014 mit 25 zu 18 Stimmen für Eintreten und mit dem Stichentscheid des Ratspräsidenten für Variante A entschieden. Variante A hat sich damals gegen eine Kommissionsvariante durchgesetzt, die formal und inhaltlich zwischen den Varianten B und C des Bundesrates lag.
Der Nationalrat ist nun in der Frühjahrssession mit 101 zu 85 Stimmen nicht auf die Vorlage eingetreten. Wir befinden uns damit in der Phase der Differenzbereinigung. Offen als Differenz ist im Moment allerdings nur die Grundsatzfrage des Eintretens. Wir können heute also nur entscheiden, ob wir am Beschluss unseres Rates vom vergangenen Herbst festhalten wollen, also an Eintreten und Variante A, oder ob wir uns dem Nationalrat anschliessen und uns damit ebenfalls für Nichteintreten aussprechen wollen. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt, am Beschluss unseres Rates festzuhalten, also an Eintreten und Zustimmung zu Variante A. Die Kommission entschied mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Aus Variante A lassen sich keine unmittelbaren Ansprüche auf staatliche Leistungen ableiten. Sie enthält lediglich den Handlungsauftrag. Die neue Bestimmung setzt jedoch ein politisches Zeichen, indem sie zum Ausdruck bringt, dass die Grundversorgung eine entscheidende Rolle dabei spielt, dass die gesamte Bevölkerung in allen Regionen Zugang zu den Leistungen des Service public hat. Es braucht einen Verfassungsartikel, um ein gemeinsames Dach über die sektorspezifischen Grundversorgungsbestimmungen zu bilden und diesem wichtigen Bereich einen höheren Stellenwert beizumessen. Die Bestimmungen zur Grundversorgung finden sich heute verstreut auf Gesetzes- und Verordnungsstufe. Sie werden durch den Verfassungsartikel nicht verändert, sondern bleiben unverändert bestehen. Sie erhalten durch den Verfassungsartikel eher eine zusätzliche Legitimierung.
Diese neue Verfassungsbestimmung zur Grundversorgung könnte insbesondere auch im Kontext der bevorstehenden Abstimmung zur Volksinitiative "Pro Service public" eine wichtige Rolle spielen.
Ich möchte Sie bitten, die Mehrheit zu unterstützen.
Theiler Georges · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass wir auf diese Vorlage nicht eintreten sollten, wie uns das auch der Bundesrat empfiehlt. Die Schweiz sorgt in hohem Masse für eine gute Grundversorgung für die ganze Bevölkerung und in allen wesentlichen Bereichen des üblichen Bedarfs. Ich konnte mich bei verschiedenen Besuchen, vor allem bei der Post, auch vergewissern, dass gewisse Angebote in den ländlichen Regionen sogar besser funktionieren als in den Agglomerationen, zum Beispiel der Hauszustelldienst. Wir haben auch Hearings zur ganzen Geschichte durchgeführt. Ich habe Ihnen das Ergebnis das letzte Mal so zusammengefasst, dass kein einziger der Hearingteilnehmer irgendwo ein grosses Defizit in diesem Bereich geortet hätte. Man kann also davon ausgehen, dass das Ganze funktioniert.
Ein Weiteres ist aber dies: Die Grundversorgung ist bereits umfassend geregelt. Artikel 43a Absatz 4 der Bundesverfassung hat folgenden Wortlaut: "Leistungen der Grundversorgung müssen allen Personen in vergleichbarer Weise offen stehen." Wir haben uns nun auf Variante A geeinigt. Etwas anderes steht nicht mehr zur Diskussion. Wenn Sie die Fassung auf der Fahne, die Sie vor sich haben, mit dem bereits in der Bundesverfassung stehenden Text vergleichen, dann stellen Sie fest, dass sie zwar nicht wortgleich ist, dass sie aber ganz genau das Gleiche will. Dieser Grundsatz ist also eigentlich bereits geregelt. Neben diesem Absatz 4 von Artikel 43a gibt es noch sektorielle Bestimmungen, nämlich Artikel 57 bezüglich der Sicherheit, die Artikel 61a bis 66 bezüglich der Bildung, Artikel 89 bezüglich der Energie, Artikel 92 Absatz 2 bezüglich des Post- und Fernmeldebereichs und dann Artikel 102 bezüglich der wirtschaftlichen Landesversorgung.
Ich meine also: Erstens haben wir eine Situation, in der wir kein wesentliches Problem orten; zweitens haben wir schon eine Regelung in der Verfassung. Es ist deshalb einfach nicht notwendig, hier noch eine Bestimmung aufzunehmen.
Ich habe Ihnen auch gesagt, wie die Vernehmlassung bei den Kantonen und Verbänden ausgefallen ist. Die Mehrheit der sich im Rahmen der Vernehmlassung äussernden Teilnehmer, nämlich 41 von 63, hat diese Vorlage abgelehnt. Ich erinnere Sie speziell daran, dass 14 von 22 Kantonen diese Vorlage ablehnen; 4 von 7 Parteien lehnen sie ab, und 23 von 34 Verbänden und Organisationen lehnen sie ab. Also auch wirklich das grosse Umfeld, sage ich jetzt mal, will keine neue Regelung in diesem Bereich.
Ich bitte Sie also, wenn etwas funktioniert, wenn etwas schon geregelt ist, dann nicht nochmals gesetzgeberisch einzugreifen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung des Nichteintretensantrages.
Bieri Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP
Die Thematik einer Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung hat uns sowohl in zeitlicher als auch in inhaltlicher Sicht intensiv beschäftigt. Ich gebe gerne zu, dass ich über die Zeit und auch im Zuge der Beschäftigung mit dieser Thematik einen Lernprozess erlebt habe. Ich möchte nicht verheimlichen, dass ich vor zwölf Jahren die parlamentarische Initiative Maissen 03.465 mitunterzeichnet habe und der darauf basierenden Motion 05.3232 ebenfalls zugestimmt habe. Unterdessen haben wir aber die bundesrätliche Botschaft zu einer allgemeinen Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung erhalten. Wir haben im Rahmen der NFA-Thematik 2005 den zitierten Artikel 43a und dort speziell Absatz 4 in die Verfassung aufgenommen, wonach die Leistungen der Grundversorgung allen Personen in vergleichbarer Weise offen stehen müssen. Wir haben auch zur Kenntnis genommen, dass die Begeisterung für einen neuen Verfassungsartikel in den Kantonen eher mässig ist und auch die Parteien sich zurückhaltend geben.
Was nun als sogenannte Variante A vor uns auf dem Tisch liegt, ist nur mehr ein Fragment unserer einst hehren Vorstellungen. Ich habe mich bemüht, für die heutige Debatte in den Akten nochmals nachzulesen, was dazu in der Vergangenheit gesagt worden ist. Da ist einmal der Bundesrat, der in positiv würdigendem Sinn sagt, dass Variante A trotz ihrer Kürze keine lückenhafte Regelung ergebe, auch wenn das Parlament entgegen seinem Antrag eine Formulierung wünsche, die sich auf einen knappen Grundsatz beschränke, welcher der zwangsläufig programmatischen Natur der Bestimmung entspreche. Der Bundesrat schreibt auch, dass keine der drei Bestimmungen einen praktischen Nutzen bieten würde und die Auswirkungen wohl nur auf der symbolischen oder politischen Ebene zu suchen seien. In den damaligen Kommissionssitzungen wurde diese Haltung von den Befürwortern einer Verfassungsbestimmung bekämpft. So hat etwa die Vertretung der Berggebiete in ihren Verlautbarungen dazu Stellung genommen und gesagt, Variante A würde keinen Mehrwert ergeben.
Man kann nun argumentieren, dass man lieber das Unvollständige akzeptiere, als gar nichts zu haben. Dem kann jedoch entgegengehalten werden, dass das, was keinen Mehrwert bringt, es auch nicht wert ist, in die Verfassung aufgenommen zu werden. Ich bin überzeugt, dass wir uns weit besser für die peripheren Gebiete und das Berggebiet einsetzen können, wenn wir uns bei den einzelnen Vorlagen, sei es im Verkehr, in der Versorgung mit Kommunikationsleistungen, bei der Post, in der Standortförderung oder in der Regionalpolitik, für deren Belange starkmachen. Ich habe in den Beratungen in den vergangenen Jahren noch nie gehört, dass bei einem dieser Anliegen eine Verfassungsgrundlage gefehlt hätte. Wir tun etwas für diese Regionen, wenn wir den Tatbeweis dort erbringen und unsere Energie nicht für eine symbolhafte Verfassungsbestimmung ohne Wirkung verschwenden. In dem Sinne möchte ich Sie bitten, sich dort für die Berggebiete und die Randregionen zu engagieren, wo wirklich etwas einzubringen ist, und auf eine unnötige Verfassungsbestimmung, die keinen Mehrwert bringt, zu verzichten.
Ich bitte Sie, dem Bundesrat, dem Nationalrat sowie der Minderheit unserer Kommission zu folgen.
Stadler Markus · Mit-M · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion
In der letzten Beratungsrunde hat unser Rat mit knappem Mehr zugunsten von Variante A entschieden, also der schwächsten der vorliegenden Varianten. Es wäre eher zynisch, nun daraus abzuleiten, Variante A bringe fast nichts, gerade deshalb könne man sie ablehnen. Die Variante Ihrer Kommission wäre selbstverständlich griffiger gewesen.
Darf ich Sie daran erinnern, dass die Menschen und Unternehmungen in den dünner besiedelten Gebieten der Schweiz eine genügende Grundversorgung brauchen, auch in Zeiten, in denen mit künftigen Sparmassnahmen Leistungen abgebaut werden sollen? Es geht um die Frage, ob jene Gebiete der Schweiz, die ohnehin eine Grundversorgung haben und haben werden, dies den anderen Gebieten auch zugestehen.
Ein Verfassungsartikel zur Grundversorgung hilft, um mit dem Bild der Tour de Suisse zu sprechen, logischerweise jenen Gebieten, die am Ende des Feldes radeln - zugegebenermassen eher im politischen als im rechtlich verpflichtenden Sinn. Wir werden in diesem Saal bald über die ETH und wenig danach über einen Innovationspark diskutieren. Damit und mit ähnlichen Massnahmen fördern wir die Spitze des Feldes der "Tour de Suisse".
Ich bitte Sie, bei der Förderung der Spitze den Schluss des Feldes nicht zu vergessen und damit an unserem Beschluss festzuhalten.
Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Es ist so, dass die Entscheide über den Service public am Schluss massgebend bei den einzelnen Vorlagen getroffen werden, bei den einzelnen Bereichen des Service public. Das Konkrete ist immer bedeutender und wichtiger als das eher Allgemeine, das Abstrakte. Trotzdem spielt es aus Sicht der Randregionen eine Rolle, ob man einen Verfassungsartikel im Rücken hat, der einen stützt.
Es ist auch so, dass der vorgeschlagene Artikel zur Grundversorgung nicht ganz ohne inhaltliche Komponente ist, und wenn man in den reichen Zentren lebt, ist das etwas anders zu gewichten, als wenn man aus den Randregionen kommt. Es gibt, neben der flächendeckenden Versorgung über alle Regionen hinweg, auch eine zweite Dimension: Der Artikel zur Grundversorgung beinhaltet auch den Aspekt der Erschwinglichkeit. In diesem Sinne bringt er durchaus Rückendeckung für eine Versorgung des Landes mit den Leistungen des Service public in einem elementaren Bereich.
In diesem Sinne bitte ich Sie, wie mein Vorredner auch, beim Entscheid der Mehrheit zu bleiben.
Egerszegi-Obrist Christine · Mit-F · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Ich möchte einfach entgegnen, dass es hier nicht um das Zugestehen von Leistungen geht. Es geht nicht irgendwie um die Schädigung von Randregionen. Ich erinnere Sie daran, dass wir heute in der Verfassung Artikel 43a Absatz 4 haben: "Leistungen der Grundversorgung müssen allen Personen in vergleichbarer Weise offen stehen", egal wo; wir haben diesen Absatz in der Verfassung. Vergleichen Sie das jetzt mit Variante A, die noch übrig geblieben ist. Da heisst es neu: "Bund und Kantone setzen sich für eine ausreichende, allen zugängliche Grundversorgung ein." Diese Differenz ist es doch nicht wert, dass man das zusätzlich in die Verfassung schreibt.
Ich verwehre mich dagegen, dass diejenigen, die die Minderheit unterstützen, irgendwelche Leistungen für die Randregionen streichen wollen. Wir haben unsere Solidarität in anderen Bereichen immer wieder bewiesen. Es geht um einen anderen Grundsatz: Schreiben wir in die Verfassung, was wirklich einen Mehrwert bringt, was wirklich auch verfassungswürdig ist, oder machen wir nur Dekoration?
Deshalb bitte ich Sie, die Minderheit Theiler zu unterstützen.
Sommaruga Simonetta · BPR-F · Bundesrat · Bern
Sie haben dieses Geschäft im letzten September ausführlich diskutiert. Ich denke, das zeigt auch die Diskussion heute. Die Argumente liegen weitgehend auf dem Tisch. Ich kann mich deshalb darauf beschränken, die Haltung des Bundesrates in Erinnerung zu rufen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine neue, allgemeine Verfassungsbestimmung einfach keinen wirklichen Mehrwert bringt. Die Grundversorgung wird nicht besser, wenn man allgemein in die Verfassung schreibt, dass man gerne eine gute Grundversorgung hätte.
Verschiedene Votantinnen und Votanten haben es gesagt: Der Unterschied zwischen der bereits heute bestehenden Verfassungsbestimmung und dieser neuen Verfassungsbestimmung ist einfach eigentlich gleich null, und deshalb ist der Bundesrat der Meinung, Sie sollen dort, wo es in den konkreten Dossiers darum geht, kluge gesetzgeberische Entscheidungen im Bereich des Service public zu treffen, selbstverständlich auch im Interesse des gesamten Landes und aller Gebiete legiferieren. Aber Herr Bieri hat es gesagt: Es waren nicht fehlende Verfassungsgrundlagen, die Sie dazu bewogen haben, bei gewissen konkreten Dossiers, sei es im Bereich der Medizin oder der Telekommunikation, Entscheide zu fällen. Es waren, wenn schon, eher finanzpolitische oder andere Überlegungen. Aber die Verfassungsgrundlage hat Ihnen nie gefehlt, und in dem Sinne ist der Bundesrat der Meinung, dass die Bundesverfassung nicht mit zusätzlichen Artikeln angereichert werden soll, die keinen Mehrwert bringen.
Er beantragt Ihnen, dem Nationalrat zu folgen und auf die Vorlage nicht einzutreten.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 24 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 18 Stimmen
(0 Enthaltungen)