13.074
Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative). Volksinitiative
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
1. Energiegesetz
1. Loi sur l'énergie
Block 1 - Bloc 1
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Ich freue mich, die Debatte zur Differenzbereinigung zwischen dem Nationalrat und dem Ständerat zur Energiestrategie 2050 eröffnen zu dürfen. Es ist ja eine riesige Vorlage, bei der es noch grosse Differenzen gibt zwischen den beiden Räten, und ich glaube, dass diese Bereinigung wichtig ist, denn irgendwann braucht es ja dann ein Ja oder eben ein Nein zur ganzen Vorlage.
Ich vertrete bei Artikel 2 Absatz 1 die Minderheit. Meine starke Minderheit bittet Sie hier, dem Ständerat zu folgen. Der Nationalrat wollte den Zubau von erneuerbaren Energien bis ins Jahr 2035 auf 14 500 Gigawattstunden festlegen, der Ständerat auf 11 400. Der vom Ständerat festgelegte Wert liegt auf der Höhe, welche mit dem bestehenden Förderrahmen und den Zubauzielen erreicht werden kann. Gerade auch im Hinblick auf die Absicht, einen Teil des KEV-Zuschlages für die bestehende Wasserkraft zu verwenden, ist der Richtwert des Ständerates in der richtigen Höhe.
Die zweite Minderheit ist bei Artikel 17 Absatz 3. Hier geht es um die Abnahme- und Vergütungspflicht. Verschiedene Modelle wurden ja schon präsentiert. Meine Minderheit von 12 Personen ist der Meinung, dass die bundesrätliche Version in diesem Bereich die beste ist. Der Vergütungspreis für erneuerbare Energie ist abhängig von der jeweiligen Produktionsart, richtet sich nach den Preisen am Terminmarkt und ist jeweils für ein Jahr voraus rechtzeitig festgelegt. Der Preis für Energie aus fossil und teilweise fossil befeuerten WKK-Anlagen richtet sich jedoch nur nach dem aktuellen Marktpreis, bei Biogas nach dem Einkaufspreis. Wir beurteilen den Mechanismus und die gewählte Differenzierung als richtig. Denn das Modell des Bundesrates orientiert sich am Markt, und das entspricht auch unseren Vorstellungen.
Die dritte Minderheit, die ich in diesem Block vertreten darf, ist bei Artikel 23. Hier geht es um den Referenzmarktpreis. Hier will meine Minderheit, dass der Referenzmarktpreis für alle Anlagetypen gleich ist und dass dieser für mindestens ein Jahr im Voraus festgelegt wird. Diesen Referenzmarktpreis benötigt man für die Berechnung der Einspeisevergütung. Anlagen mit einer Einmalvergütung fallen nicht in dieses Vergütungssystem. Mit diesem generellen Referenzpreis wollen wir den Wettbewerb unter den verschiedenen Technologien anstossen. Wir wollen, dass der eingesetzte KEV-Franken die grösstmögliche Wirkung hat. Die grösste Wirkung wird dann erzielt, wenn möglichst viel Energie mit dem KEV-Franken produziert wird.
Alle drei Minderheiten betreffen irgendwo das Verhältnis zwischen der gesetzlichen Regelung und dem Markt. Unser Anliegen ist es, innerhalb der gesetzlichen Regelung möglichst viele Marktelemente einzubauen.
Ich bitte Sie daher, die von mir angeführten Minderheiten zu unterstützen.
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Antrag der Minderheit Chopard-Acklin zu Artikel 5 Absatz 3 wird von Frau Badran vertreten.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
In Artikel 5 hat der Ständerat einen Absatz 3 eingefügt, der besagt, dass vor dem Erlass von Ausführungsvorschriften freiwillige Massnahmen der Wirtschaft zu prüfen seien. Allerdings steht dies bereits in den unbestrittenen Absätzen 1 und 2. Dort wird namentlich verlangt, dass die Anstrengungen der Wirtschaft und der Gemeinden berücksichtigt werden und dass für den Vollzug dieses Gesetzes eine Zusammenarbeit mit den Organisationen der Wirtschaft zu erfolgen hat. Bereits diese Absätze 1 und 2 sind in unserem System sozusagen überflüssig, haben sie doch bereits Eingang in unser Institut der Vernehmlassungen gefunden und sind beim Erlass von Gesetzen und Verordnungen Alltagspraxis.
Der vom Ständerat verlangte Absatz 3 ist demnach eine Duplizierung der Absätze 1 und 2, weshalb ihn der Bundesrat entschieden ablehnt, dies insbesondere, weil er mit unbestimmten Rechtsbegriffen unnötig Rechtsunsicherheit schafft. Was genau heisst denn "soweit möglich und notwendig"? Welche Rechtsfolgen hat dieser Absatz? So schafft der Absatz zusätzlich und völlig unnötigerweise Rechtsunsicherheit. Wir brauchen aber gerade in der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft klare Rahmenbedingungen sowie Rechts- und Planungssicherheit für die Wirtschaft und keine zusätzliche Bürokratie.
Deshalb bitte ich Sie hier klar, dem Bundesrat zu folgen.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Absatz 3 von Artikel 14 kommt zwar einigermassen subaltern daher, er ist aber eine entscheidende Bestimmung, wenn es dann um den konkreten Ausbau der erneuerbaren Energien geht. Ich muss vorausschicken, dass diese Bestimmung ein äusserst grosses Blockierungspotenzial hat, wenn man sieht, welche Konsequenzen sie in der jüngsten Vergangenheit beim Wasserkraftausbau gehabt hat.
Der Bundesrat hat in Artikel 14 Absatz 3 eigentlich die Regulierung festgeschrieben, dass das nationale Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien und die Natur- und Heimatschutzgesetzgebung grundsätzlich als gleichrangig zu betrachten seien. Nun hat sich in der Kommission oftmals die Frage gestellt, was denn unter diesem Wort "grundsätzlich" genau zu verstehen ist. Wir sind der klaren Auffassung, dass das Wort "grundsätzlich" hier nur für Verwirrung sorgt. Wir wollen - das ist klar, wenn Sie Kollege Schilliger vorhin zugehört haben - einen Ausbau der erneuerbaren Energien. Man muss diese dann aber am Ende des Tages auch in die Landschaft stellen können. Man muss dann irgendwo eine Tonne Beton, eine Tonne Stahl einsetzen und eine grosse Baustelle realisieren können, ohne dass man ständig von den Umweltverbänden blockiert wird. Dieser Artikel hier ist natürlich eine klassische Bestimmung, bei der es für die Umweltverbände darum geht, ein Pfand in der Hand zu halten, zu blockieren und die ganzen Prozesse in ihrem eigenen Garten zu bewirtschaften.
Das darf nicht sein. Deshalb ist bei Artikel 14 Absatz 3 meine Minderheit I die einzige, die sich wirklich für die Wasserkraft einsetzt. Alle anderen Minderheiten und auch die Mehrheit werden dazu führen, dass man vor allem Juristenfutter und Papier statt Strom produziert. Das ist eigentlich nicht das Ziel der Energiestrategie.
Für mich erschreckend waren die Stellungnahmen der sogenannten Umweltallianz. Diese ist bekanntlich sehr stark geprägt von WWF, Pro Natura usw. Sie will einerseits einen möglichst sportlichen Ausbau der erneuerbaren Energien, andererseits ist sie nicht bereit, bei dieser Blockadepolitik auch nur ein Jota entgegenzukommen. Im Gegenteil, erst kürzlich haben die vereinigten Umweltverbände den Sieg gegenüber den KWO gefeiert, als das bernische Verwaltungsgericht einen Strich zog, sodass die Projekte nun blockiert sind. Man hat sich "abgefeiert". Das darf nicht sein. Wenn man A sagt, dann muss man auch B sagen. Oder in einem Beispiel zusammengefasst: Man kann nicht den Fünfer, das Weggli, das Wechselgeld und die Serviertochter haben. Das geht einfach nicht. Man kann das nicht machen. Wenn Sie einen möglichst sportlichen Ausbau der erneuerbaren Energien wollen, dann müssen Sie von Ihrer Blockadepolitik abrücken.
Die SP hat diesbezüglich einen gewissen Wandlungsprozess durchgemacht. Ich war 2004 - vor zwölf Jahren - im Berner Stadtparlament, als sich die vereinigte links-grüne Corona dafür einsetzte, dass am Grimsel die Wasserkraft nicht ausgebaut wird. Das ist nun zwölf Jahre her. Diese Projekte wären längst realisiert, wenn man sie nicht blockiert hätte. Die Grünen - nicht alle - tun sich mit diesem Ausbau immer noch schwer. Das bedaure ich sehr stark. Im Kanton Bern hätten die Projekte am Grimsel mit Abstand - mit Abstand! - das grösste Potenzial an erneuerbarer Energie. Es ist wirklich ein Trauerspiel, dass ausgerechnet die Umweltverbände diese immer fordern und dann bis vor Bundesgericht blockieren. Das ist die Realität beim Ausbau der erneuerbaren Energien.
Deshalb: Lassen Sie uns Strom produzieren und nicht Papier und Juristenfutter! Stimmen Sie der Minderheit I zu, dann ist die Wasserkraft effektiv gestärkt.
Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD
Artikel 14 ist in der Tat ein wichtiger Artikel in dieser Gesetzgebung, weil er eben die Interessen des Landschaftsschutzes und den Ausbau der erneuerbaren Energien auf die gleiche Ebene stellen soll. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, da gebe ich meinem Vorredner absolut Recht.
Ich finde, die Differenz, die wir mit dem Minderheitsantrag I und mit meinem Minderheitsantrag II schaffen, ist nicht so gewaltig. Die Minderheit II will grundsätzlich die Fassung, wie wir sie in der letzten Lesung im Nationalrat beschlossen haben. Wir wollen eben nicht die Fassung des Bundesrates, Christian Wasserfallen, wir gehen noch etwas weiter, indem wir das Wort "grundsätzlich" rausnehmen, das in der Fassung des Bundesrates stipuliert ist. Mit dem Begriff "grundsätzlich" schwächt man es ab, und das wollen wir nicht. Wir wollen wirklich eine echte Interessenabwägung zwischen Landschaftsschutz und der Erweiterung von erneuerbaren Energien. So viel zu diesem Unterschied.
Der zweite Unterschied - das ist halt schweizerische Kompromisspolitik - ist der letzte Satz von Absatz 3. In der Fassung des Ständerates steht: "... gezogen werden, sofern das Objekt nicht im Kern seines Schutzwertes verletzt wird." Das ist eine kleine Aufweichung, das gebe ich zu. Vor allem ist es juristisch nicht ganz klar, worin denn der Kern besteht. In der Debatte im Ständerat wurden als Beispiele das Matterhorn und der Rheinfall erwähnt. Ich glaube, wir sind uns einig, dass dort bei der Interessenabwägung der Landschaftsschutz vorgeht. Dann aber wird es wahrscheinlich etwas schwierig.
Die Frau Bundesrätin hat bereits im Ständerat gesagt, man müsse es halt noch präzisieren. Es ist aber ein Kompromissvorschlag, mit dem die Landschaftsschützer anscheinend leben können. Ich denke, mit diesem Zusatz können auch wir leben. Es ist ausgewogen und ein Entgegenkommen.
Deshalb empfehle ich Ihnen, der Minderheit II (Grunder) zuzustimmen. Damit haben wir eine Flanke gegenüber dem Landschaftsschutz geschlossen, ohne Aufweichung bei der Abwägung der beiden Interessen.
Semadeni Silva · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Bei Artikel 19 Absatz 5 Buchstabe a und Absatz 6 beantragt die Minderheit, bei der Kleinwasserkraft die Förderung der Kleinkraftwerke etwas zurückzunehmen. Der Nationalrat hat sich in der ersten Lesung mit 125 zu 67 Stimmen klar für eine Leistungsuntergrenze von 1 Megawatt ausgesprochen. Daran möchten wir festhalten.
Ed ecco perché: Die Kleinwasserkraftwerke sind in der Regel teurer und somit ineffizienter als grössere Anlagen. Sie produzieren vor allem in den Sommermonaten, dann, wenn bereits genügend Strom vorhanden ist. In kleinen Gewässern befinden sich oft die letzten wenig gestörten Lebensräume für aquatische Lebewesen.
Zudem sind Ausnahmen vorgesehen: Die Untergrenze von 1 Megawatt gilt nicht für die ökologisch unbedenklichen Trinkwasser- und Abwasseranlagen, und der Bundesrat kann weitere Ausnahmen bestimmen. Die Minderheit unterstützt die Ausnahmeregelung in Absatz 6, wie sie der Bundesrat vorschlägt, und lehnt die von der Mehrheit vorgeschlagene, jede Untergrenze aufweichende Regelung ab.
Zudem ist es so, dass Nationalrat und Ständerat im vorliegenden Energiegesetz in den Artikeln 28 und 30 neu die Förderung der Grosswasserkraft festgelegt haben: Neue Wasserkraftwerke mit einer Leistung von über 10 Megawatt sowie Erweiterungen und Erneuerungen von bestehenden Anlagen können in Zukunft Investitionsbeiträge in Anspruch nehmen. Damit können zusätzlich 1,5 Terawattstunden gewonnen werden - 1,5 Terawattstunden!
Mit der Festsetzung der Förderuntergrenze auf 1 Megawatt bei den Kleinwasserkraftwerken fallen nur die hundert kleinsten Anlagen aus der Förderung. Ihre Produktion würde nicht 1,5 Terawattstunden betragen, sondern nur 0,1 Terawattstunden ausmachen. Die Förderung der Grosswasserkraft kompensiert diesen Ausfall also mehrfach. Die Ziele der Energiestrategie 2050 werden durch die 1-Megawatt-Förderuntergrenze nicht infrage gestellt.
Man kann zwar einwenden, dass wegen der heutigen europäischen Stromüberproduktion zurzeit kaum in neue Grosswasserkraftwerke investiert wird, und es ist auch so. Die Energiestrategie 2050 ist aber auf eine längere Sicht angelegt. Man darf davon ausgehen, dass sich die Strompreise nach 2020 wieder erholen.
Die UREK des Nationalrates schlägt zudem in Artikel 33a neu auch eine Marktprämie für jene Grosswasserkraftwerke vor, die ihren Strom heute wegen der tiefen Strompreise im freien Markt unter den Gestehungskosten verkaufen müssen. Darüber entscheiden wir heute. Diese auf sechs Jahre befristete Lösung ist vertretbar und sicher besser als die komplizierte Notfallregelung des Ständerates.
Im Gegenzug zur zusätzlichen Förderung der Grosswasserkraft ist es aber angebracht, wenn wir die Förderung der ineffizienteren und teureren Kleinwasserkraftwerke etwas zurücknehmen; dies umso mehr, als es in der Regel um die letzten unverbauten Gewässer geht, die man jetzt auch noch nutzen will.
1 Megawatt als Förderuntergrenze - nicht nur der Fischereiverband und nicht nur die Naturschutzorganisationen empfehlen sie, auch die Energiedirektoren tun es, weil die Kantone die massive bürokratische Belastung durch die vielen Kleinwasserkraftprojekte zu tragen haben. Die bei den Kleinwasserkraftwerken eingesparten Mittel können bei einer besseren Fördereffizienz und geringeren Umweltfolgen für den Ausbau anderer erneuerbarer Energien eingesetzt werden.
Darum bitte ich Sie, die Minderheit zu unterstützen.
Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Je m'exprime au sujet de ma proposition de minorité, à l'article 22, portant sur le taux de rétribution. Elle demande de maintenir le chiffre 2bis de cet article introduit par notre conseil, mais biffé par le Conseil des Etats.
Il s'agit d'imposer une limitation des coûts de revient imputables fixés pour les installations hydroélectriques à 20 centimes par kilowattheure. Le Conseil fédéral pourra adapter cette limite en fonction du renchérissement.
La minorité de la commission veut, grâce à cette limitation, éviter de soutenir à l'excès des installations coûteuses et présentant un mauvais rapport entre la quantité d'énergie produite et l'impact environnemental.
Le coût des installations hydroélectriques a, en effet, contrairement à celui des installations solaires, tendance à augmenter. La raison en est que les sites d'exploitation encore libres sont de plus en plus rares et de moins en moins attractifs. 95 pour cent des cours d'eau indigènes sont d'ores et déjà entravés ou détruits. De plus, l'exploitation de ces rares sites encore libres constitue une atteinte importante à la biodiversité et au paysage, qu'il est difficile de justifier vu les faibles quantités d'énergie supplémentaire produites. Alors que plus de 60 pour cent des espèces de poissons indigènes sont menacées, nous devons préserver les derniers espaces vitaux qui restent.
Dans ce contexte, il est plus rationnel, tant du point de vue économique que du point de vue environnemental, de miser sur d'autres types d'installations. Aujourd'hui déjà, les installations solaires en particulier sont bien plus intéressantes d'un point de vue économique, et leur prix va continuer à baisser.
Il se trouve que ma proposition de minorité prône une mesure qui a le même effet que ce que propose la minorité Semadeni, à l'article 19, qui vient de vous être présentée.
Cette proposition de minorité vise à exclure de la participation au système de rétribution les installations hydroélectriques d'une puissance inférieure à 1 mégawatt. Il semble que cette approche - celle de la minorité Semadeni, à l'article 19 alinéas 5 et 6 - soit plus susceptible d'obtenir des suffrages dans ce conseil, puisque cette proposition de minorité est même soutenue par plusieurs de nos collègues du groupe libéral-radical.
Dans un esprit de pragmatisme, et pour lui assurer un maximum de chances, puisque c'est, bien sûr, l'atteinte de l'objectif qui importe et non l'instrument, je retire ma proposition de minorité à l'article 22 alinéa 2bis, souhaitant concentrer les bonnes volontés sur la minorité Semadeni, à l'article 19 alinéas 5 et 6. Je vous encourage dès lors à soutenir cette proposition de minorité.
Le tournant énergétique peut et doit s'effectuer de manière efficiente, en minimisant les atteintes inutiles à la nature et au paysage. Nous avons déjà, dans le cadre de la stratégie énergétique, largement renforcé le poids des énergies renouvelables face à la nécessité de protéger le paysage, avec à l'article 14 l'octroi d'un intérêt national à leur utilisation. Ce bon compromis serait inutilement affaibli si des installations hydroélectriques à faible production mais ayant un impact majeur sur l'environnement bénéficiaient d'un soutien injustifié.
Dans le domaine de l'énergie hydraulique, mieux vaut soutenir les grandes centrales hydroélectriques qui offrent un potentiel de production supplémentaire bien plus important, à moindres coûts, et en portant moins atteinte à l'environnement.
Je vous demande dès lors, encore une fois, de reporter vos suffrages sur la minorité Semadeni, à l'article 19 alinéas 5 et 6, et je retire ma proposition de minorité à l'article 22 alinéa 2bis.
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Antrag der Minderheit Thorens Goumaz zu Artikel 22 Absatz 2bis wurde zugunsten des Antrages der Minderheit Semadeni zu Artikel 19 Absätze 5 und 6 zurückgezogen.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Zu diesem Block 1 gebe ich Ihnen bekannt, wie sich die Grünliberalen verhalten werden.
In Artikel 2 geht es um die Ausbauziele bezüglich erneuerbarer Energien. Da beantragen wir, die Mehrheit zu unterstützen, die 14 500 Gigawattstunden bis 2035 als Ziel festlegen will. Ziele sind in diesem Gesetz zentral. Wir möchten festhalten: Es geht letztlich darum, dass wir aus der Kernenergie aussteigen wollen und dass wir Ersatzstrom für den Strom aus Kernkraftwerken schaffen sollten. Wir werden nicht sämtlichen Strom importieren können, auch die Inlandversorgung soll ihren Anteil leisten. Damit soll eben das höhere Ziel, das eigentlich immer noch nicht genügt, im Gesetz verankert werden. Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Bei Artikel 5 bitte ich Sie ebenfalls, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Hier geht es darum, dass das Prinzip zulässig ist, dass die Wirtschaft, bevor eine Regulierung des Bundes eingeführt wird, freiwillige Massnahmen ergreifen kann; das soll zulässig sein. Wir kennen heute die Energieagentur der Wirtschaft; dies soll weiterhin möglich sein. Erst wenn diese Massnahmen nicht greifen, kommen die entsprechenden Vorschriften, die erlassen werden. Es ist auch heute geltendes Recht, dass man zuerst an die Freiwilligkeit appelliert und erst dann vorschreibt.
Artikel 14 Absatz 3 betrifft eine Grundsatzdebatte über Landschaftsschutz und Nutzung der erneuerbaren Energien. Da sind wir der Meinung, dass ein Kompromiss gemäss Minderheit II (Grunder) dem Antrag der Kommissionsmehrheit vorzuziehen und besser ist als der Minderheitsantrag I (Wasserfallen). Herr Wasserfallen hat wahnsinnig viel gegen die Umweltorganisationen gewettert, aber wir haben diesen Artikel schon deutlich aufgeweicht. Es geht eigentlich darum, im Rest, im Kern diese Objekte zu schützen, damit sie wirklich erhalten werden. Ich bringe zwei Beispiele: Wenn am Walensee, gerade am Rande des BLN-Gebietes, ein Solarkraftwerk in einen Steinbruch gebaut werden soll, dann soll das möglich sein. Dann ist dieses Schutzgebiet im Kern nicht betroffen. Hingegen einen Windpark mitten in ein BLN-Gebiet zu stellen soll nicht möglich sein, weil dann das Objekt im Kern betroffen wäre. Diese Regulierung ist meiner Ansicht nach eine vernünftige Austarierung zwischen Schutz und Nutzung. Wir werden hier die Minderheit II vor der Mehrheit unterstützen.
Bei Artikel 17 Absatz 3 bezüglich Vergütung der erneuerbaren Energien bitte ich Sie ebenfalls, der Mehrheit zu folgen. Dort geht es insbesondere darum, was kleine Produzenten, die nicht im System der KEV sind, sondern eine Einmalvergütung erhalten, für den Solarstrom, den sie verkaufen können, noch kriegen. Wenn sie mit 7 bis 8 Rappen entschädigt werden, wie es mit dem Antrag der Mehrheit in etwa sein könnte, so ist das noch einigermassen vertretbar. Bei der Minderheit, die auf die Preise des Spotmarkts setzt, wären es noch 2 bis 3 Rappen. Das würde heissen, dass die Kleinen wieder einmal die Betrogenen sind.
Dass die Netzbetreiber an dieser Regelung keine Freude haben, ist klar: Sie müssen diese Kosten im Moment übernehmen. Solange wir keinen Markt, die Netzbetreiber aber an sie gebundene Kunden haben, können sie diese Kosten jedoch problemlos weitergeben. Sollten die Mengen an Strom aus diesen kleinen Anlagen grösser werden und sollte die Strommarktliberalisierung kommen, so müssten wir dort eine Lösung finden, zum Beispiel mit der Anrechnung an das Netzentgelt.
Bei den Artikeln 18bis und 18ter möchte ich einfach noch einmal darauf hinweisen, dass die Eigenverbrauchsregelung einer der wesentlichen Parameter dieser Energiewende sein könnte, indem die Eigenverantwortung von Produzenten gestärkt, die Möglichkeit geschaffen wird, dass auch Unternehmen selbstständig etwas für die Energiewende tun können, und dafür gesorgt wird, dass das auch unter monetärem Gesichtspunkt interessant ist.
Bei Artikel 19 Absätze 5 und 6 geht es um die Leistungsuntergrenze bei der Wasserkraft. Die Meinung der Grünliberalen war immer, dass wir 15 Rappen für alle vorsehen und keine Grenze bestimmen. Das war nicht mehrheitsfähig. Heute stehen wir klar für den Antrag der Minderheit ein, der die Leistungsuntergrenze bei 1 Megawatt setzt. Die Mehrheit hingegen hat bei ihrem Antrag ein grosses trojanisches Pferd eingebaut, indem kleine Anlagen nicht nur gebaut werden können, sondern auch noch fast ohne Bewilligung, das heisst ohne umweltrechtliche Auflagen, durchgehen, wenn sie über eine Wasserrechtskonzession verfügen. Das ist sehr gefährlich. Wir brauchen einen gewissen Schutz, denn gerade die kleinen Anlagen sind sehr oft teuer und nicht sehr ökologisch.
Bei Artikel 23 werden wir den Antrag der Mehrheit unterstützen, weil er offener und besser formuliert ist.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Es geht jetzt ja darum, eine kurze Zusammenfassung des Blocks zu machen. Wie Kollege Schilliger schon ausgeführt hat, ist es entscheidend wichtig, dass wir gleich von Beginn weg bei Block 1 starten und versuchen, diese Energiestrategie mit Zielen und Massnahmen so auszutarieren, dass sie endlich realisierbar ist. Denn in der Schlussabstimmung müssen wir dann darüber befinden, ob dieses Konstrukt so aufgeht oder nicht, ob die Energiestrategie unterstützt oder aber effektiv abgelehnt werden muss, wenn es dann eben nicht aufgeht.
Der Beginn einer jeden Gesetzgebung sind die Zielartikel. Deshalb ist es wichtig, dass wir bei den Zielen unbedingt dem Ständerat folgen. Ich habe Ihnen vorhin beim Wasserkraftartikel gesagt, warum dies notwendig ist. Man muss auf der einen Seite, wenn man sich die Ziele setzt, die Massnahmen so tarieren, dass man sie auch erreicht. Auch die 11,4 Terawattstunden sind in der Zielsetzung sehr sportlich. Ich möchte dies anhand eines Beispiels erklären: Wenn man diese 11 400 Gigawattstunden erreichen will, sind dafür immer noch rund 2600 Windturbinen nötig, wenn man das über die Windenergie machen möchte. Der grösste Windpark heute in der Schweiz umfasst 16 Stück. Das sind einfach die Grössenordnungen, vor welchen man hier steht. Wenn man auf der anderen Seite nicht gewillt ist, bei der Grimsel eine halbe Terawattstunde oder 0,7 Terawattstunden hinzuzunehmen, dann muss man das Ganze wieder anders herstellen, eben vielleicht mit Windenergie, vielleicht aber auch mit anderen Energieformen, die ja ebenfalls ein hohes Blockadepotenzial aufweisen. Deshalb muss unbedingt Rechtssicherheit geschaffen und bei Artikel 14 Absatz 3 ein klares Bekenntnis dazu gegeben werden, dass wir bei den erneuerbaren Energien zubauen wollen. Es nützt nichts, wenn man subventioniert und die Projekte da wären, sie dann aber jedes Mal vor Bundesgericht blockiert werden. Das nützt rein gar nichts! Deshalb ist es wichtig, hier Ziele und Wirkung nicht aus den Augen zu lassen.
Noch ein Satz zum Ausbau der erneuerbaren Energien: Es ist eine Binsenwahrheit, dass der Stromverbrauch, um den es hier geht, ja nicht im Grundsatz schlecht ist. Die Frage ist einfach, mit welchen Quellen der Strom hergestellt wird. Es ist ja vor allem wichtig - wenn man sich die Konferenz von Paris vor Augen hält -, dass er aus CO2-armen Quellen produziert werden kann.
Bei Artikel 19, "Teilnahme am Einspeisevergütungssystem", bin ich froh, dass es eine breite, ziemlich heterogene Minderheit gibt, die bei den Subventionierungen nicht auch noch für die kleinsten Wasserkraftwerke Tür und Tor öffnen will. Man muss wirklich darauf achten, dass man die Subventionstatbestände möglichst gering belässt, damit der Druck möglichst klein ist, die Einspeisevergütung von 1,5 Rappen, wie es im Gesetz steht, auf 2,3 Rappen erhöhen zu müssen. Deshalb stehen wir bei Artikel 19 klar dafür ein, dass Anlagen mit einer Leistung unter 1 Megawatt nicht am Einspeisevergütungssystem teilnehmen können.
Wenn man dieses Einspeisevergütungssystem aufhebt - das tut man hoffentlich ab 2025 -, dann müssen ja diese Anlagen, das wissen Sie selber, noch während fünfzehn oder zwanzig Jahren irgendwie ausfinanziert werden. Das vergisst man oft, und dieses Netzentgelt wird so schnell ja nicht wieder runtergehen. Wir machen also einen direkten Zusammenhang mit Artikel 39a, der dann im nächsten Block behandelt wird. Er besteht darin, auf der einen Seite die Subventionstatbestände eben möglichst gering zu halten und auf der anderen Seite möglichst frühzeitig wieder aus der Subventionswirtschaft auszusteigen. Es kann nämlich nicht sein, dass wir mit der Energiestrategie eine neue Landwirtschaftspolitik einführen, indem wir verschiedenste, heterogene Abhängigkeiten vom Staatstropf schaffen. Dies wird letztlich nur zu Ungerechtigkeiten führen. Es ist eine Binsenwahrheit: Es gibt nichts Unfaireres als die Verteilung einer staatlichen Subvention. Das merkt man anhand der Zuschriften der verschiedensten Stakeholder, die man zu diesem Thema erhält.
Wichtig wird es bei diesem Block auch sein, dass man schaut, dass in den Kantonen die Wasserzinsen nicht ständig steigen, wenn man vom Bund her die Wasserkraft subventioniert. Man kann ja nicht von der Bundesebene das Geld direkt den Kantonen überweisen, damit ja nichts gemacht werden muss. Ein Lichtblick ist in dieser Frage der Kanton Bern. Der Grosse Rat des Kantons Bern hat beschlossen, die Erhöhung der Wasserzinsen auf den 1. Januar 2015 wieder rückgängig zu machen. Das ist doch immerhin ein Zeichen, dass bei der Wasserzinsproblematik etwas gehen kann.
Leider ist es uns nicht gelungen, die Thematik der Wasserzinsen in diesem Paket zu regulieren; die Mehrheit der Kommission wollte das nicht. Wir werden sie leider erst mit der Motion 14.3668 beraten können. Ich hoffe wirklich, dass dann die neue Wasserzinsregelung zugunsten der Wasserkraft und nicht gegen sie ausfallen wird. Es kann nicht sein, dass wir auf der einen Seite auf Bundesebene Milliardensubventionen sprechen und auf der anderen Seite die Kantone bei der Stromproduktion aus Wasserkraft kein Jota entgegenkommen, was ja notabene auch eine Investition in die eigene Zukunft wäre.
Deshalb bitten wir Sie, auch bei Artikel 19 unbedingt der Minderheit zu folgen, um die Subventionstatbestände möglichst klein zu halten.
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Die Schweiz bildet heute gemessen an allen vergleichbaren Ländern, was Wind- und Sonnenkraft anbelangt, das Schlusslicht. Frankreich hat viermal mehr Sonnen- und Windkraft pro Kopf als wir. Österreich hat fünfmal mehr, Italien hat neunmal mehr und Deutschland fünfzehnmal mehr. Die Energiestrategie ist das Gegenteil eines Alleinganges, sie will endlich gleich lange Spiesse für die Technologie der Zukunft schaffen.
Die SP verlangt die Energiewende schon seit vierzig Jahren. Früher war das ein ökologisch motiviertes Anliegen, heute ist es eine Notwendigkeit. Es ist eine riesige wirtschaftliche Chance. Es wird Zeit, dass die Schweiz hier ihren Rückstand aufholt. Die Energiewende ist alternativlos. Global wird in diesen Tagen mehr erneuerbare Energie zugebaut als irgendetwas anderes, nur in der Schweiz harzt es in diesem Bereich. Deshalb fordern wir gleich lange Spiesse. Das Minimum ist, dass man für die zentrale Technologie unseres Landes, für die Fotovoltaik, endlich bessere Voraussetzungen schafft. In diesem Sinne äussern wir uns wie folgt zu den Anträgen:
Wir lehnen den Minderheitsantrag Schilliger zu Artikel 2 ab. Er will die Sonnen- und Windenergie in den Zielvorgaben bremsen. Das wäre falsch und schafft in der Schweiz eine Kraftwerkswüste. Das schafft eine unnötige Importabhängigkeit, weil man die Atomkraftwerke nicht ewig betreiben kann und sie ersetzt werden müssen. Neue Atomkraftwerke baut in der Schweiz niemand, es gibt keine Investoren, die dazu bereit sind.
Bei Artikel 5 unterstützen wir die von Frau Badran vertretene Minderheit Chopard-Acklin.
Bei Artikel 14 bitten wir Sie, der Mehrheit oder wenigstens der Minderheit II (Grunder) zu folgen. Sie folgen dann auch dem Ständerat und schlagen in diesem Konflikt zwischen Wind- und Wasserkraft auf der einen Seite und Landschaftsschutz auf der anderen Seite einen tragfähigen Kompromiss vor. Herr Wasserfallen, ich verstehe nicht, warum Sie sich bei Artikel 14 so wahnsinnig aufregen. Sie haben gesagt, es werde Zeit, dass wir uns bewegten, dass sich die Umweltverbände bewegten. Diese haben sich aber bewegt. Das ist ein Kompromiss, das ist eindeutig eine Schwächung des Landschaftsschutzes. Die Einzigen, die sich nicht bewegt haben, sind Sie, Herr Wasserfallen, und Ihre Fraktion. Wenn Sie sich auch noch bewegen, dann können wir diesen Kompromiss über die Zielgerade tragen. Landschaftsschutz ist auch ein wichtiges, wertvolles Anliegen für unser Land. Wir müssen hier Kompromisse finden.
Bei Artikel 17 und Artikel 23 - ich behandle diese zusammen - möchten wir Sie dringend bitten, die Minderheitsanträge Schilliger abzulehnen, weil diese eben genau das Problem sind: Sie werden die Solarbranche hier in unserem Land weiter benachteiligen. Diese Branche hat hier einerseits schlechtere Voraussetzungen, schlechtere Preise für den Zubau als im Ausland, und andererseits hat sie dann auch schlechtere Preise als die Grosskraftwerke in unserem Land. Das macht jetzt wirklich keinen Sinn! Meine Damen und Herren von der FDP, das ist eine standort- und wirtschaftsfeindliche Politik, die Sie hier betreiben. Damit behindern Sie die Zukunftstechnologie dieser Welt. Was soll das?
Zu Artikel 19: Hier setzen wir uns für die Minderheit Semadeni ein. Eine Fokussierung der Wasserkraftförderung auf die grossen Projekte macht in diesem Umfeld Sinn. Es ist ganz klar eine effizientere Verwendung der Mittel und hat ökologische Vorteile. Ganz viele Projekte, die auf der Warteliste die Förderung der Wasserkraft blockieren, kann man da abräumen, weil sie ökologisch sehr problematisch sind. Machen wir doch vorwärts, konzentrieren wir uns auf die Projekte, bei denen es einschenkt und die ökologisch nicht umstritten sind!
Bei Artikel 22 unterstützt die SP-Fraktion mit derselben Begründung die Minderheit Thorens Goumaz.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich bitte Sie, in diesem Block statt Stromimporten die einheimische Stromproduktion zu fördern. Das schafft regionale Wertschöpfung und regionale Arbeitsplätze. Ich bitte Sie, unnötige Konflikte zwischen der Förderung erneuerbarer Energien und dem Naturschutz zu vermeiden. Konkret geht es um Konflikte mit dem Landschaftsschutz, aber auch mit der Gewässerfauna.
Bei Artikel 2 geht es um das Ziel für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Hier bitte ich Sie, bei der Mehrheit zu bleiben und nicht dem Ständerat zu folgen, der das Ziel für 2035 um 3 Terawattstunden reduzieren möchte. Denn was heisst das? 3 Terawattstunden weniger pro Jahr aus erneuerbaren Energien heisst gleichzeitig 3 Terawattstunden mehr Stromimport. Wir sollten uns darin einig sein, dass es besser ist, den Strom in der Schweiz zu produzieren, denn damit schaffen wir in der Schweiz Arbeitsplätze. Diese 3 Terawattstunden machen etwa 1500 wertvolle handwerkliche Arbeitsplätze im Gewerbe aus, also genau die Arbeitsplätze, die im Moment unter Druck sind. Deshalb ist es wichtig, dieses Ziel gemäss Version des Nationalrates zu belassen, also bei 14,5 Terawattstunden bis ins Jahr 2035.
Man muss auch sehen: Mühleberg geht vom Netz, Beznau I geht wahrscheinlich nicht mehr ans Netz. Da reicht es, wenn Gösgen oder Leibstadt aus irgendeinem Grund abstellen müssen, um eine Minderproduktion von mehr als 14 Terawattstunden zu haben. Wir brauchen also den Zubau an erneuerbaren Energien, um sicherzustellen, dass wir nicht mehr Strom importieren und dass wir wirklich eine lokale Produktion haben.
Ich staune etwas über die Minderheit aus der SVP, die bei der Landwirtschaft immer auf "Schweiz! Einheimisch!" pocht, bei den erneuerbaren Energien aber eigentlich EU-Strom will. Man will hier 3 Terawattstunden mehr EU-Strom importieren. Das finde ich unverständlich.
Zu den Konflikten zwischen erneuerbaren Energien und Naturschutz: Hier geht es in Artikel 14 um etwas, worüber wir uns wahrscheinlich einig sind: Wenn wir Wasserkraftwerke bauen, dann nicht beim Rheinfall, und wenn wir Windkraftwerke bauen, dann nicht auf dem Uetliberg oder dem Matterhorn. Es gibt genug freie Flächen, wo man Anlagen für erneuerbare Energien bauen kann, ohne dass Konflikte entstehen. Deshalb muss man das hier auch so festlegen. Ich bitte, hier der Formulierung der Minderheit II (Grunder) zu folgen, weil die hier am klarsten sagt, dass es nicht darum gehen kann, Anlagen für erneuerbare Energien dort zu bauen, wo sie eigentlich Landschaften von nationaler Bedeutung in ihrem Kern bedrohen.
Ich muss sagen, es ist schon interessant - sagen wir es einmal so -, dass Herr Wasserfallen und Herr Rösti eigentlich immer gegen die Förderung von erneuerbaren Energien sind und möglichst wenig Wasserkraft, möglichst wenig Windenergie wollen. Aber wenn wir dann etwas bauen, sollen wir es möglichst dort bauen, wo die Konflikte am grössten sind. Da ist die Vermutung nicht weit, dass man immer noch den AKW-Traum träumt und eigentlich hofft, dass die Konflikte hochgespielt werden können, um dann aufzuzeigen, dass es doch AKW braucht. Ich bitte Sie, hier zur Realität des heutigen Strommarktes zurückzukommen und konstruktiv an der Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien mitzuarbeiten.
Schliesslich - hier geht es auch um unnötige Konflikte mit dem Naturschutz - bitte ich Sie, bei Artikel 19 die Mindestgrenze bei 1 Megawatt zu setzen. Die Projekte, die unter dieser Grenze liegen - wir haben es gehört -, bringen eine sehr kleine Stromproduktion. Besser machen wir diesen Wechsel, wenn wir vermehrt Grosswasserkraftwerke unterstützen. Hier ist es möglich, mit Fischtreppen usw. Ausgleichsmassnahmen zu schaffen und zu schauen, dass die Belastung der Umwelt, der Natur viel kleiner ist. Die kleinen Projekte sind sowohl ökologisch wie auch ökonomisch ineffizient.
Ich bitte Sie deshalb, für die erneuerbare Stromproduktion in der Schweiz zu stimmen und die entsprechenden Minderheiten zu unterstützen.
Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD
Den Minderheitsantrag Schilliger zu Artikel 2 lehnt die BDP-Fraktion ab. Ich möchte daran erinnern: Auch mein Vorredner hat immer von "Zielen" gesprochen, aber die nationalrätliche Fassung ist in dieser Frage unbestritten; das heisst, wir sprechen heute nicht mehr von "Zielen", sondern von "Richtwerten". Wir haben das ja lange diskutiert, es ist eine Grössenordnung, eben ein Richtwert, den man anpeilt. Von daher ist es eigentlich eine Diskussion um des Kaisers Bart. Man tut einen Basar auf, wenn man von 14 500 Gigawatt auf 11 400 reduzieren will. Ich denke, da macht man etwas, was nicht so wichtig ist, zu wichtig. Wichtig ist ja, dass man die Vorlage umsetzt und einen möglichst hohen Wert erreicht. Vielleicht ist er ja auch höher - ich glaube daran. Deshalb sage ich, Sie sollten den Antrag der Minderheit Schilliger ablehnen.
Den Minderheitsantrag Chopard-Acklin zu Artikel 5 Absatz 3 lehnen wir ab. Der Ständerat schlägt eine gute Lösung vor, die insbesondere für die Wirtschaft sehr gut ist, die unbürokratisch ist und mit der der Staat erst eingreift, wenn es nötig ist.
Bei Artikel 14 war ich ja Minderheitssprecher. Deshalb mache ich es kurz: Ich bitte Sie wirklich, die Minderheit II (Grunder) zu unterstützen, weil dieser Antrag ein Kompromiss ist, mit dem schlussendlich alle leben können und der das Ziel einer Gleichstellung von Landschaftsschutz und Zubau von erneuerbaren Energien wirklich nicht verwässert.
Beim Antrag der Minderheit Schilliger zu Artikel 17 Absatz 3 ist die BDP-Fraktion gespalten: Eine Mehrheit unterstützt die Minderheit Schilliger, eine Minderheit unterstützt die Kommissionsmehrheit. Dort geht es ja um die Frage: Wie viel sollen die Versorger bekommen, und wie viel muss schlussendlich der Endverbraucher zahlen? Dazu ist die Meinung bei uns nicht ganz konsolidiert.
In Artikel 19 Absätze 5 und 6 geht es um den Punkt, den wir hier drinnen ja schon heiss diskutiert haben, um die Untergrenze von 300 Kilowatt oder eben von 1 Megawatt, also darum, welche Wasserkraftanlagen unterstützungswürdig sind und noch unter die KEV fallen sollen. Das ist schlussendlich, so kann man sagen, in erster Linie ein Fischereiartikel. Sie wissen es: Die Fischer unterstützen diese Untergrenze von 1 Megawatt. Die BDP-Fraktion schliesst sich mehrheitlich diesem Antrag an. Wir unterstützen hier den Antrag der Kommissionsminderheit Semadeni.
Der Minderheitsantrag zu Artikel 22 Absatz 2bis wurde zurückgezogen.
Bei Artikel 23 beantragt die BDP-Fraktion, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Leider beantwortet die Energiestrategie 2050 für die SVP-Fraktion auch nach der Beratung im Ständerat wesentliche Fragen nicht. Herr Girod, es ist letztlich eben tatsächlich so, dass viel Energie importiert werden muss, weil wir nach wie vor nicht wissen, wie die 40 Prozent aus der Atomkraft ersetzt werden sollen, wenn sie dereinst wegfallen. Nach unserer Auffassung hat man in dieser Debatte insbesondere der Versorgungssicherheit, die sehr wichtig ist, viel zu wenig Beachtung geschenkt. Immerhin ist zu sagen, dass der Ständerat gewisse Probleme erkannt und die Vorlage deshalb in wesentlichen Punkten entschärft hat.
Ich ersuche Sie deshalb namens der SVP-Fraktion, bei Artikel 2 die Minderheit Schilliger zu unterstützen, gemäss der das Ziel für die Produktion von Elektrizität aus neuen erneuerbaren Energien - es geht eben um die neuen, das heisst vor allem um Solar- und Windanlagen - auf eine realistischere Grösse heruntergesetzt wird. Es macht doch keinen Sinn, dass wir sämtliche Mittel für eine Technologie einsetzen, die letztlich zu einem Zeitpunkt Strom produziert, an dem wir bereits jetzt zu viel Strom haben, die den Markt nur noch mehr verzerrt und damit die Preise weiterhin kaputt macht. Das gilt auch für die Preise der Wasserkraft, darüber werden wir ja noch im Speziellen sprechen. Ich bitte Sie also, unbedingt die Minderheit Schilliger und damit den Ständerat zu unterstützen.
Ich bitte Sie, bei Artikel 5 dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen. Hier geht es um die freiwilligen Massnahmen der Wirtschaft. Die Wirtschaft hat in der Vergangenheit, denke ich, bewiesen, dass gerade Effizienzmassnahmen getroffen werden über die Energieagentur der Wirtschaft. Wenn die Wirtschaft hier zuerst Massnahmen treffen kann - in der Regel ergeben Effizienzmassnahmen ja auch eine gewisse Rentabilität für die Betriebe - und das zum Standard erklärt wird für die Ausführungsgesetzgebung, reduziert das letztlich auch die Regelungsdichte und die staatliche Einflussnahme.
Bei Artikel 14 Absatz 3 geht es um die Gleichbehandlung des Baus und der Erweiterung einer Anlage oder eines Pumpspeicherwerks mit den anderen nationalen Interessen im Naturschutzbereich. Auch für uns sind die nationalen Interessen im Naturschutzbereich wichtig. Das ist nicht infrage gestellt. Bei diesem Artikel, Herr Jans, geht es darum, beide Interessen auf die gleiche Ebene zu stellen. Wenn wir das aber drinlassen, dass eine Energieanlage nur grundsätzlich auf der gleichen Ebene steht, ist sie eben bereits wieder nicht auf der gleichen Ebene. Sie wissen, dass "grundsätzlich" die höflichste Form der Ablehnung ist. Ein grundsätzliches Ja ist eine höfliche Form für ein Nein. Hier ist es sehr wichtig, dass wir eben diese Gleichwertigkeit auch haben - das wertet den Naturschutz nicht ab, es wertet die Energieproduktion auf.
Bei Artikel 17 Absatz 3 wird festgelegt, was gilt, wenn sich Netzbetreiber und Produzenten über die Vergütung für die Elektrizität nicht einigen können. Hier ist es, meinen wir, einfacher, wenn man auf Marktpreise abstellt. Das Opportunitätskostenprinzip mag ökonomisch richtig sein, ist aber doch ein sehr theoretisches Konzept. Ich bitte Sie deshalb, hier dem Antrag der Minderheit Schilliger zuzustimmen.
Bei Artikel 19 stellt sich die Frage nach der unteren Fördergrenze für Kleinwasserkraft. Hier bin ich jetzt mit Herrn Girod einig: Es ist eben wichtig, dass es auch Anlagen gibt, die Bandstrom liefern. Zudem liefern Anlagen mit einer Leistung zwischen 300 Kilowatt und 1 Megawatt, das wissen Sie aus der Kommission, doch eine wesentliche Produktion. Zudem ist es doch eine beträchtliche Anzahl Projekte, die hier auf die Umsetzung warten. Wenn es schon darum gehen soll, dass es Subventionen gibt, dann wollen wir diese doch vor allem in der Wasserkraft einsetzen.
Bei Artikel 22 möchte die Minderheit, dass bei Wasserkraftanlagen die Subventionen betreffend die anrechenbaren Gestehungskosten auf höchstens 20 Rappen begrenzt werden müssen. Wir sind der Meinung, es mache keinen Sinn, hier die Subventionen bei einzelnen Anlagen zu begrenzen, bei anderen nicht.
Bei Artikel 23 bitte ich Sie, der Minderheit Schilliger zu folgen. Hiermit schaffen Sie einen Anreiz für mehr Markt, indem der Förderfranken in die effizienteste Technologie geht.
In diesem Sinne bitte ich Sie, diesen Anträgen der SVP-Fraktion Folge zu leisten.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Herr Kollege Rösti, Sie beklagen die mangelnde Versorgungssicherheit, und gleichzeitig unterstützen Sie bei Artikel 2 die Version des Ständerates mit weniger Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien in der Schweiz. Wie bringen Sie diese zwei Positionen zusammen? Vielleicht verstehen Sie es mit Blick auf die Landwirtschaft besser: Wie kann man mangelnde Ernährungssicherheit beklagen und gleichzeitig weniger landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz wollen? Das geht doch nicht zusammen.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ja, ich verstehe vielleicht die Landwirtschaft tatsächlich noch etwas besser, das gebe ich sogar zu. Aber nehmen wir doch gerade das Landwirtschaftsbeispiel: Wir hatten einen Butterberg. Da macht es keinen Sinn, mit Subventionen noch mehr Butter zu produzieren. Die Preise gehen runter, und jene, die etwas Gescheites produzieren, müssen dann den Betrieb schliessen. Genau das Gleiche machen wir auf dem Strommarkt. Wir subventionieren massiv eine Produktion, die Solarstromproduktion, von der es zu viel hat, und damit gibt es die riesigen Probleme bei der Wasserkraft. Die Wasserkraft liefert nicht nur 1 oder 2 Prozent an die Stromproduktion, sondern 60 Prozent. Förderung um alles in der Welt macht doch keinen Sinn. Wenn es in dreissig Jahren eine Speichertechnologie gibt, mag die Welt anders aussehen, dann sieht aber auch die Rentabilität anders aus. Es geht ja hier bei diesem Artikel nicht um die Wasserkraft. Es geht nur um neue erneuerbare Energien.
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Rösti, ich habe vermutet, dass Sie die Frage nicht beantworten, also hake ich nach. 40 Prozent unserer Stromversorgung fallen eines Tages weg, wenn die Atomkraftwerke stillgelegt werden. Wie stopfen wir dieses Loch von 40 Prozent? Ich vermute, Sie träumen immer noch von neuen AKW. Deshalb frage ich Sie: Wer finanziert in diesem Land in nützlicher Frist - und das muss jetzt geschehen, denn es dauert fünfzehn Jahre, bis ein AKW gebaut ist - ein neues AKW? Sagen Sie der Schweiz endlich, wer das macht.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sie haben alles darangesetzt, dass gar niemand mehr bereit ist, sich überhaupt diese Überlegungen zu machen. Diese Entwicklung haben Sie nach Fukushima eingeleitet, sodass es nicht einmal möglich ist, sich Überlegungen zu einem KKW der Generation 4 zu machen, das deutlich sicherer ist. Heute lohnt sich aufgrund der Verzerrung - auch der Ölpreis hat einen Einfluss und das Fracking, das wissen wir - überhaupt keine Technologie. Sie wissen so gut wie ich, und ich gebe es zu: Heute würde nicht in ein KKW investiert.
Aber was ist in zehn, in zwanzig Jahren, wenn wir heute diese Überlegungen nicht machen? Dann wird eben der Zug abfahren, und es wird weltweit auf diese Technologie gesetzt und in sie investiert, und es werden wieder KKW gebaut. Das ist auch eine Tatsache. Wir wissen gleichzeitig, dass die Stromlücke mit der Solartechnik nicht geschlossen werden kann.
Wir haben stets gesagt, man müsse die Wasserkraft ausbauen, aber leider ist da der Markt jetzt auch kaputt.
Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion
Namens der CVP-Fraktion ersuche ich Sie, bei Block 1 immer der jeweiligen Mehrheit zu folgen. Zu einzelnen aus unserer Sicht wichtigen Bestimmungen möchte ich einige Bemerkungen machen.
Ich beginne mit Artikel 2 Absatz 1, den Richtwerten für den Ausbau der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien. Unsere Fraktion ist klar der Meinung, dass der Entwurf des Bundesrates die anzustrebenden Richtwerte enthält und dass diese Werte auch erreicht werden können. Ich sage das insbesondere unter Hinweis darauf, dass der Zwischenwert für das Jahr 2020 allein mit der aktuellen KEV-Warteliste erreichbar ist und dass die Höhe des aktuell festgelegten Netzzuschlags das ihrige zur Zielerreichung beitragen wird.
Die besagte Dynamik wie auch das Ziel der Versorgungssicherheit gilt es aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig ist zu vermeiden, dass grössere Mengen an Strom importiert werden müssen. Dementsprechend hält unsere Fraktion an den Richtwerten gemäss Bundesrat fest. Ich ersuche Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.
Zu Artikel 5 Absatz 3: Unsere Fraktion unterstützt die Ergänzung des Ständerates im Sinne der unternehmerischen Freiheit und im Sinne möglicher Innovationen. Auch können freiwillige Massnahmen durchaus unbürokratischer, effizienter und billiger sein als staatliche Vorschriften. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen.
Zu Artikel 14 Absatz 3: Auch hier ersuche ich Sie namens unserer Fraktion, der Mehrheit zu folgen. Die Berücksichtigung des nationalen Interesses an der Nutzung und am Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine wesentliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Entwicklung solcher Projekte. Mit der Fassung des Ständerates würden juristisch unbestimmte und sehr dehnbare Begriffe eingeführt, verbunden mit entsprechend grosser Rechtsunsicherheit. Dadurch würde die Realisierung solcher Anlagen erschwert. Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass mit Absatz 2 bereits eine deutliche Einschränkung der Ausbaumöglichkeiten beschlossen worden ist.
Die ursprüngliche Fassung des Bundesrates verschafft den Behörden den notwendigen Spielraum für eine umfassende Interessenabwägung und die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalls. Es ist daher richtig, auf diese zurückzukommen und die beiden Minderheitsanträge abzulehnen.
Zu Artikel 17, es geht hier um die Abnahme- und Vergütungspflicht: Umstritten ist Absatz 3. Unsere Fraktion unterstützt die Fassung des Ständerates und damit die Mehrheit.
Ich komme zu Artikel 19 Absatz 5 Litera a und Absatz 6: Auch hier unterstützt unsere Fraktion die Mehrheit. Die Mehrheit setzt die Untergrenze für die Teilnahme von Wasserkraftanlagen am Einspeisevergütungssystem bei 300 Kilowatt fest. Damit wird sichergestellt, dass im Moment rund hundert KEV-Projekte mit einer Jahresproduktion von rund 100 Gigawattstunden unterstützt werden, oder anders gesagt: Ohne entsprechende Festsetzung der Untergrenze würden diese angesichts des heutigen Marktumfelds mit Sicherheit nicht realisiert. Im Hinblick auf die Ausbauziele ist das aber notwendig.
Ich komme schliesslich zu Artikel 23. Hier stellt die Minderheit die Jahresproduktion in das Zentrum ihrer Überlegungen und will deshalb den Referenzmarktpreis für mindestens ein Jahr mitteln. Dieser Referenzmarktpreis würde gemäss Minderheit für alle Anlagetypen gelten. Umgesetzt hiesse das, dass die Produktion immer dahin verschoben würde, wo man die grösste Prämie hat. Eine solche Verschiebung aber können nicht alle Betreiber im gleichen Umfang vornehmen, und die Festlegung eines einzigen Referenzmarktpreises für alle Anlagetypen wäre mit tiefgreifenden Auswirkungen auf das System verbunden. Namens unserer Fraktion ersuche ich Sie daher, den Minderheitsantrag abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.
Zusammengefasst: Ich ersuche Sie namens der CVP-Fraktion, in diesem Block immer der Mehrheit zu folgen.
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Erlauben Sie mir, zuerst einleitend zu sagen, wo wir stecken: in der Differenzbereinigung, zweieinhalb Jahre nachdem die Botschaft ans Parlament überwiesen worden ist. Somit sollten wir im Rahmen dieser Differenzbereinigung ein Ziel haben, nämlich dass sich die beiden Räte annähern, dass sie die Differenzen möglichst ausmerzen und nicht weitere schaffen oder bis in eine Schlussrunde, in eine Einigungskonferenz, x Differenzen austragen. Deshalb werde ich mich in diesem Block 1 grundsätzlich hinter die Mehrheit stellen, mit dem Ziel, dass wir so sehr viele Differenzen zum Ständerat bereinigen können. Der Ständerat hat ja generell ein etwas marktnäheres Modell beschlossen, wie der Bundesrat es auch hatte, ein marktnäheres Modell, das in der Konzeption ein paar Änderungen gegenüber der nationalrätlichen Version beinhaltet.
In Artikel 2 geht es um die "Richtwerte", wie Sie sagen möchten, für die erneuerbaren Energien. Der Richtwert basiert in den bundesrätlichen Berechnungen grundsätzlich auf den Energieperspektiven, auf den Potenzialen, wie wir sie in der Schweiz für erneuerbare Energien haben. Ein Potenzial, ein Richtwert, eine Möglichkeit bis 2030 sollte nicht ein Minimalziel sein, sondern ein anzustrebendes Ziel. Es darf ambitiös sein, soll aber gleichzeitig nicht unrealistisch sein. Die Energieperspektiven haben gezeigt, dass bis 2035 Richtwerte von 14 500 Gigawatt für erneuerbare Energien realistisch sind, und zwar nicht alleine unter Berücksichtigung der geförderten Menge erneuerbarer Energie, sondern selbstverständlich in Berücksichtigung der ganzen Produktion, die auf dem Markt - ohne KEV, ohne Subvention - erzeugt wird.
Der Ständerat basiert in seiner Konzeption, mit einer Neuberechnung 2013 des Fotovoltaik-Zubaus und der Auswirkungen der parlamentarischen Initiative 12.400, die den Richtwert nach unten korrigiert, vor allem auf der Energie, die staatlich gefördert wird, die von der KEV, vom System, das Sie später nochmals behandeln werden, abgedeckt ist. Der Bundesrat hält fest, dass darüber hinaus natürlich auch der Zubau der Energie einzuschliessen ist, der ohne Subvention erreicht wird, und hält deshalb mit der Mehrheit Ihrer Kommission am bisherigen Richtwert fest.
In Artikel 5 Absatz 3 geht es um das Subsidiaritätsprinzip: Es geht selbstverständlich darum, dass Bund, Kantone und Gemeinden mit der Wirtschaft in der ganzen Breite zusammenarbeiten, weil man diese Energiepolitik nur zusammen und mit einer kohärenten Strategie in die Zukunft führen kann. Ich bitte Sie deshalb, im Sinne der Mehrheit dieses Subsidiaritätsprinzip hier zu verankern. Es macht Sinn, dass man auch hier vor der Regulierung versucht, so weit wie möglich und notwendig freiwillige Massnahmen umzusetzen. Auch damit sind wir komplett einverstanden. Es ist Schweizer Politik, dass man versucht, ohne Regulierung sich grundsätzlich einig zu werden. Wenn das nicht geht, kommt halt dann eine staatliche Vorschrift.
Sehr umstritten ist Artikel 14, "Nationales Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien". Nochmals: Das ist ein sehr wichtiger Artikel, weil wir heute die Einzelfallprüfung und dann in der Regel nicht ein nationales Interesse, sondern Partikularinteressen haben. Das ist wichtig und wurde auch von Herrn Wasserfallen zu Recht betont. Wenn man die erneuerbaren Anlagen ausbauen will, betrifft das ab und zu auch ein BLN-Gebiet oder Bereiche, wo der Landschaftsschutz, der Gewässerschutz oder andere Bereiche betroffen sind. Deshalb ist es richtig, dass wir im Gesetz in Absatz 3 auch eine Orientierungshilfe für die anwendenden Behörden etablieren, die aufzeigt, wie man bei der Abwägung dieser Interessen vorgeht. Bei der Gesetzgebung ist es deshalb wichtig, dass wir hier dieses Interesse an Anlagen für die Produktion von Energie als grundsätzlich gleichrangig betrachten.
Jetzt haben wir hier die Mehrheit, die, wie auch der Ständerat, dieser bundesrätlichen Version folgt. Mir ist es natürlich hier auch wichtig, dass man eine Einigung hat. Wir haben lange darüber diskutiert, was der Unterschied zwischen "grundsätzlich gleichrangig" und "gleichrangig" ist. Ich glaube, der Unterschied ist nicht so gravierend. Das Wort "grundsätzlich" ist hier aber wichtig für die Ausgangslage bei der Interessenabwägung und bringt zum Ausdruck, dass man eben auch hier gleich lange Spiesse für Schutz und Nutzung hat und beides gleichwertig ist.
Das Wort "grundsätzlich" kann in der Auslegung im Einzelfall dazu führen, dass alle nationalen Interessen, das Interesse an der Realisierung und das nationale Interesse am Schutz, gleichrangig sind, dass das aber im Einzelfall eben betont wird. Dann muss man diese beiden gleichwertigen Interessen gegeneinander abwägen. Die rechtsanwendende Behörde erhält deshalb hier ein bisschen Spielraum im Einzelfall. Deshalb glauben wir nach wie vor - auch im Ständerat wurde das eingehend diskutiert -: Der Unterschied ist nicht riesig, aber es ist einer. Im Sinne der rechtsanwendenden Behörde sind wir hier der Meinung, dass Bundesrat und Ständerat mit dieser Verfeinerung einen praktikablen Weg zwischen den beiden gleichwertigen Interessen festgehalten haben.
Wo ich Sie bitte, die Palette der Unsicherheiten nicht zu erweitern, ist beim Antrag der Minderheit II (Grunder). Herr Grunder hat zu Recht die Landschaftsikonen angesprochen, da sind wir uns schnell einig. Aber was der "Kern des Schutzwertes" ist, das ist extrem schwierig zu definieren. Es ist so, dass das Bafu im Moment versucht, bei den BLN-Blättern das pro Schutzeinheit oder pro schützenswertes Gebiet, pro Biotop, pro Reservat ein bisschen festzulegen. Das ist im Moment Zukunftsmusik. Das kann dazu führen, dass wir irgendeinmal solche Kerne des Schutzwertes definieren können, mindestens von der Wissenschaft und Administration her. Aber das ist hier im Einzelfall relativ schwierig. Deshalb glauben wir, dass die Ausräumung der Differenz hier sinnvoll wäre.
In Artikel 17 Absatz 3 haben wir die Abnahme- und Vergütungspflicht. Auch hier bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen. Wir haben in Artikel 17 Absatz 3 eine Konzeption, die der Ständerat noch verfeinert hat, welche die Mehrheit Ihrer Kommission übernimmt. Wir meinen, das entspricht in der Praxis den Kosten, die vermeidbar sein können, und der Beschaffung gleichwertiger Elektrizität, die hier dann zusätzlich im Einzelfall sinnvoll erscheint. Wir haben hier in Artikel 17 noch eine Lösung, welche den kleinen Produzenten die Möglichkeit der Veräusserung des von ihnen produzierten Stroms zu fairen Preisen garantieren soll. Der Bundesrat wird dieses Förderinstrumentarium mit Absatz 2 somit noch marktnäher ausgestalten können als heute, ohne die Bürokratie gegenüber den vielen kleinen Eigenstromerzeugern in belastender Art und Weise auszudehnen.
Die Fassung des Ständerates zu Absatz 3 stellt im Lichte der ganzen Entwicklung des Artikels unseres Erachtens einen gangbaren Kompromiss zwischen dem ursprünglich vom Nationalrat geforderten staatlich festgelegten Abnahmepreis und dem marktorientierten Modell des Bundesrates dar. Dieser Kompromiss orientiert sich am Status quo gemäss Energieverordnung und damit eben auch am Beschaffungsportfolio und an den Beschaffungskosten der Netzbetreiber. Diese Regelung würde im Sinne des Subsidiaritätsprinzips auch die Berechnung des Tarifs den Netzbetreibern überlassen. Auch das ist ein Marktansatz. Es ist unsinnig, dass der Staat, der Bundesrat solche Tarifberechnungen vornehmen müsste, und deshalb ist dieser Systemwechsel zurück zum marktorientierten Modell, wie ihn der Ständerat beschlossen hat, empfehlenswert.
Wir haben sodann in Artikel 19, wo es um die Teilnahme am Einspeiseprämiensystem geht, Differenzen bei den Absätzen 5 und 6. Ich bitte Sie auch hier um Unterstützung für die Mehrheit der Kommission. Absatz 5 Buchstabe a und in Verweis darauf Absatz 6 enthalten eine einheitliche Förderuntergrenze bei einer Leistung von 300 Kilowatt, und zwar sowohl für neue Anlagen, die Einspeiseprämien erhalten, als auch für erhebliche Erweiterungen und Erneuerungen mit Investitionsbeitrag. Das ist eine leichte Verschärfung der heutigen Praxis, wonach Kleinwasserkraftwerke mit einer Leistung von weniger als 300 Kilowatt weniger stark gefördert werden als grössere Kraftwerke. Mit der einheitlichen Untergrenze von 300 Kilowatt würden Kleinstwasserkraftwerke, deren Produktionsmenge im Verhältnis zum Eingriff in Natur und Landschaft niedrig erscheint, künftig nicht mehr gefördert.
Auch hier geht es letztlich um die Balance zwischen Eingriffen in Natur und Landschaft, Anliegen des Gewässerschutzes einerseits und andererseits dem Interesse, Anlagen für die Produktion erneuerbarer Energie bauen zu können. Man kann, wie das die Minderheit verlangt, natürlich 1 Megawatt als Untergrenze setzen. Das heisst dann aber, dass es weniger Möglichkeiten der Produktion aus Wasserkraft gibt. Viele kleinere Anlagen, von denen wir wissen, dass sie in Gemeinden in der Pipeline sind, würden dann nicht mehr gefördert; in der Regel könnten sie somit auch nicht realisiert werden, es sei denn, die Gemeinden oder die Kantone würden ein zusätzliches Förderinstrumentarium anlegen. Wir haben aufgrund der uns bekannten Projekte ausgerechnet, dass rund hundert Projekte auf der Warteliste der KEV bei einer Untergrenze von 1 Megawatt aus der Liste fallen würden. Diese rund hundert Projekte mit einer Jahresproduktion von rund 100 Gigawattstunden würden dann nicht mehr realisiert werden können. Hier muss sich auch die Linke ein bisschen überlegen, wie sie entscheidet. Wenn man den Richtwert hoch halten will - und das möchten Sie ja, wie der Bundesrat -, aber gleichzeitig hier die Möglichkeiten bei der Wasserkraft einschränkt, dann ist diese Balance nicht mehr gegeben. Ja, 100 Gigawattstunden sind eben nicht ganz nichts. Deshalb ist das ein gewisser Widerspruch.
Wir haben hier, glaube ich, mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit die Balance wie auch beim Mehrheitsantrag zu Artikel 2; da haben wir keine Differenz. Dann werden wir, glaube ich, das erreichen. Voilà.
Dann noch zu Artikel 23: Hier geht es um den Referenzmarktpreis. Das ist eine sehr wichtige Bestimmung. Hier geht es, wie wir meinen, vor allem um die Möglichkeit der Direktvermarktung, wo die Anlagenbetreiber motiviert sein müssen, den Referenzmarktpreis zu überbieten. Wir wollen das erreichen, indem sie ihre Produktion auf Zeiten ausrichten, in welchen der Markt eben mehr bezahlt, einen besseren Preis als den Referenzmarktpreis. Zusammen mit den Einspeiseprämien erzielen sie dann einen Erlös, der über dem Vergütungssatz liegt. Der Staat muss ein Interesse daran haben, dass sich hier ein Markt entwickeln kann und Anlagenbetreiber ein Interesse daran haben, Strom dann zu produzieren, wenn wir Bedarf haben. Die Produzenten können mit steuer- und regelbaren Anlagen ihren Beitrag leisten, natürlich auch immer mehr mit Energiespeichern. Wir meinen deshalb, die Lösung der Mehrheit bedeute auch hier wieder eine Differenz weniger zum Ständerat. Damit befinden wir uns auf dem richtigen Weg, zumal dann auch der Referenzmarktpreis für alle Technologien einheitlich wäre. Ein einheitlicher Referenzmarktpreis würde, so, wie es die Minderheit verlangt, die unterschiedlichen Einspeisemuster und Speichermöglichkeiten, die zu berücksichtigen sind, nicht differenziert behandeln.
Guhl Bernhard · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD
Wasserkraft liefert Bandenergie. Das ist wichtig für unsere Stromversorgung. Sie haben zum Glück im Namen des Bundesrates gesagt, dass Sie bei Artikel 19 den Antrag der Kommissionsmehrheit unterstützen, also eine Untergrenze von 300 Kilowatt Leistung. Die Industriellen Betriebe Brugg planen ein Projekt mit Strombojen, die im Wasser treiben, weshalb es keine grossen Flussverbauungen braucht. Dieses Projekt hat 420 Kilowatt Leistung. Würde man also dem Antrag der Minderheit Semadeni zustimmen, würde dieses Projekt aus der KEV rausfliegen. Wie beurteilen Sie ein solches Projekt mit Strombojen, die im Wasser treiben?
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Ich kenne dieses Projekt nicht. Es ist wahrscheinlich auch etwas Neues, weil mir kein analoges Projekt bekannt ist. Sicher ist es ein weniger grosser Eingriff, als wenn man die Wasserkraft direkt mit einer Turbine usw. nutzt, mit Anlagen, bei denen dann der Gewässerraum auch betroffen ist. Insofern ist das sicher eine spannende Innovation, die wir verfolgen müssten. Es geht hier halt einfach auch darum, dass diese Bojen, je nachdem wie ihre Leistung ist, gefördert werden oder eben aus dem System herausfallen. Das zeigt, dass es halt auch bei der Kleinwasserkraft Anlagen gibt, bei denen der Landschaftseingriff gering ist, die für uns aber sauberen Strom mit einheimischer Wasserkraft produzieren.
Schmidt Roberto · Mit-M · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion
Frau Bundesrätin, ich hätte eine Frage zur Stromabnahmeverpflichtung im Zusammenhang mit den vielen kleinen Produzenten. Die Vorlage sieht ja jetzt vor, dass bei Produzenten, die am Einspeisevergütungssystem teilnehmen, keine Abnahmeverpflichtung besteht. Das heisst, dass die vielen Besitzer von kleinen Solaranlagen, die eine kostendeckende Einspeisevergütung bekommen, gar keine Garantie mehr haben, dass jemand ihnen den Strom abnimmt. Ist der Bundesrat bereit, wenigstens im Rahmen seiner Kompetenz gemäss Artikel 19 Absatz 7 die Netzbetreiber zu verpflichten, diesen Strom abzunehmen?
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Wir hatten eine Diskussion in der UREK-NR über die Frage der Kleinanlagen, auch weil das relativ viel Aufwand gibt. Man muss mit jedem Betreiber Verträge abschliessen, und vielleicht bockt dann der Netzbetreiber und hat einen Disput mit einem Anlagenbetreiber. Deshalb haben wir Ausnahmen vorgesehen. Die Kommission hat neu mit Artikel 21 Absatz 1bis diese Möglichkeit geschaffen; im bundesrätlichen Entwurf war in Artikel 24 vorgesehen, dass der Bundesrat Kleinanlagen aus der Direktvermarktung ausschliessen kann. Dann stellt sich diese Frage gar nicht mehr. Insofern ist Artikel 21 Absatz 1bis die Lösung für die Kleinanlagen. Dann gibt es somit eine Pflicht für den Netzbetreiber, und es gibt zugunsten der Kleinanlagen einen Schutz.
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · CVP-Fraktion
In diesem ersten Block behandeln wir denjenigen Teil des Energiegesetzes, bei dem der Ständerat wohl am signifikantesten von den Beschlüssen des Nationalrates und dem Entwurf des Bundesrates abgewichen ist. Das geschah namentlich beim Fördersystem für die erneuerbaren Energien, welches in diesem Block behandelt wird.
Abgewichen von den Beschlüssen des Nationalrates und vom Entwurf des Bundesrates ist der Ständerat auch bei den Richtwerten für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Artikel 2. Der Ständerat hat das Ausbauziel - jetzt in Analogie zum Nationalrat eben als "Richtwert" bezeichnet - heruntergeschraubt. Er bezeichnet neu einen anzustrebenden Ausbau der neuen erneuerbaren Energien von 11 400 Gigawattstunden anstatt wie bei Nationalrat und Bundesrat von 14 500 Gigawattstunden. Diesen Richtwert des Ständerates finden Sie heute als Minderheitsantrag Schilliger in der Fahne.
Ich empfehle Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, die mit 12 zu 10 Stimmen beschlossen hat, an der nationalrätlichen Fassung festzuhalten. Die Höhe des Richtwertes hängt natürlich zusammen mit der Höhe des Förderbeitrages, den man für die Erreichung dieses Ziels einsetzt, welcher wiederum abhängig ist davon, wie viel Geld man mit dem Netzzuschlag erhebt. Dieser wurde in der Erstberatung in Artikel 37 auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde festgelegt. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass mit dieser Höhe der Umlage eben auch der Richtwert von 14 500 Gigawattstunden erreicht werden kann. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass Ziele und Massnahmen mit diesen Richtwerten eben passen; darum geht es bei dieser Frage.
In Artikel 5 Absatz 3 hat die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen die Fassung des Ständerates übernommen, mit welcher das Subsidiaritätsprinzip explizit verankert wird. Die Kommission hat trefflich gestritten über den Nutzen des Absatzes, und schliesslich hat die Mehrheit befunden: "Nützt's nüt, so schadt's nüt."
In Artikel 14 Absatz 3 gibt es drei Möglichkeiten, wie man mit der Interessenabwägung zwischen der Produktion erneuerbarer Energie und dem Landschaftsschutz umgehen kann. Der Nationalrat hat den bundesrätlichen Entwurf in erster Lesung verschärft, indem er festschrieb, dass das nationale Interesse an der Realisierung der Energievorhaben nicht nur "grundsätzlich gleichrangig", sondern schlicht generell "gleichrangig" sein soll. Der Ständerat buchstabierte dann zurück, fügte das "grundsätzlich" wieder ein, beschränkte sich aber dafür auf den Kern des Schutzwertes der BLN-Gebiete. Nun sagt die Minderheit II (Grunder), man solle beides nehmen, also die generelle Gleichrangigkeit, aber auch die Beschränkung auf den Kern des Schutzwertes. Die Minderheit I (Wasserfallen) will am Beschluss des Nationalrates festhalten, also die generelle Gleichrangigkeit festschreiben. Das ist dann die Variante, welche klar am meisten die Energieproduktion gegenüber dem Landschaftsschutz bevorzugt. Das haben Sie vorhin auch am engagierten Votum von Herrn Wasserfallen gemerkt.
Die Mehrheit - sie obsiegte mit 14 zu 11 Stimmen gegenüber der Minderheit Grunder - befand schliesslich, die Bundesratsvariante sei ein guter Kompromiss und verhindere vor allem auch zusätzliche Unsicherheit.
In Artikel 17 geht es um die Abnahme- und Vergütungspflicht. Strittig ist heute einzig Absatz 3, welcher definiert, wie der "sichere Hafen" aussehen soll, welchen wir den dezentralen Produzenten bieten, weil sie keine Marktmacht haben. Es geht also um den Preis, welcher ein Netzbetreiber einem Produzenten als Mindestpreis bezahlen muss, wenn er den Strom abnimmt, falls der Produzent den Strom auf dem Markt nicht zu einem höheren Preis verkaufen kann. Der Bundesrat wollte sich für diesen Preis am Spotmarkt orientieren. Der Nationalrat hat ein gegenüber dem Bundesrat grosszügigeres Modell mit anderer Konzeption vorgeschlagen, welches sich am Endkundenpreis orientiert. Der Ständerat hat als - wie die Kommission nach langer Debatte dann befand - fairen Kompromiss vorgeschlagen, dass die Netzbetreiber denjenigen Preis zu bezahlen haben, den sie aktuell durchschnittlich hätten, wenn sie sonst wo gleichwertige Elektrizität beziehen würden. Der Preis richtet sich also nach den vermiedenen Kosten - so ist es beschrieben. Diese Version des Ständerates obsiegte gegenüber der Version des Bundesrates, dem Minderheitsantrag Schilliger, mit 13 zu 12 Stimmen.
In Artikel 19 wird das System der KEV fortgeschrieben. Wir sprechen in den Artikeln 19ff. sowie in allen Verweisen darauf jetzt vom "Einspeiseprämiensystem" statt wie bisher vom "Einspeisevergütungssystem". In den grossen Linien bezüglich Zulassung zum System, Eigenverbrauch und Einmalvergütung usw. schliesst sich die Kommission dem Ständerat an, ohne Minderheiten; das hat die Frau Bundesrätin auch gesagt. Uneinigkeit besteht in der Frage, welche Wasserkraftanlagen vom Einspeiseprämiensystem profitieren können. Konkret geht es um die Untergrenze und somit um die Frage: Welche produzierte Strommenge ist es noch wert, dass ein Eingriff in Natur und Landschaft stattfindet?
Die Minderheit Semadeni bei Artikel 19 Absatz 5 findet, dass es sich bei einer installierten Leistung unter 1 Megawatt nicht mehr lohnt. Die Mehrheit setzt den Grenzwert bei 300 Kilowatt an, entsprechend dem Ständerat. Die Differenz betrifft KEV-Projekte auf der Warteliste mit einer Leistung von rund 100 Gigawattstunden. Diese verlieren wir, wenn wir den Grenzwert erhöhen. Zu erwähnen ist allerdings, dass nach Absatz 6 desselben Artikels die Untergrenze für bereits genutzte Gewässerabschnitte nicht gelten muss und dass die Kommission nun noch eine föderalistische Lösung eingebaut hat: Wenn der Kanton eine Konzession vergeben hat, dann soll die Untergrenze ausgehebelt werden können. Die Lösung mit einer Untergrenze bei 300 Kilowatt obsiegte gegen den Antrag Semadeni mit 13 zu 11 Stimmen.
In Artikel 23 haben wir es mit einem mathematischen Problem zu tun. Die Minderheit Schilliger möchte den Referenzmarktpreis über mindestens ein Jahr mitteln und für alle Anlagetypen gleichsetzen. Nun ist das Problem, dass Anlagen, wenn in diesem Jahr der Marktpreis steigt, natürlich vergoldet werden, da sie eben einen höheren Preis erzielen können, aber immer noch die hohe Prämie haben. Eine solche Vergoldung kann kaum im Sinne des Antragstellers sein. Sie ist ganz sicher nicht im Sinne der Kommission.
Bezüglich der Auktionen, Artikel 25ff., lässt Ihre Kommission die Differenz bestehen. Sie streicht - dies zum Abschluss dieses Blocks - die Auktionen, und es sind dazu keine Minderheitsanträge vorliegend.
Häsler Christine · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Herr Kollege, ich habe eine Frage zur Kleinwasserkraft in Artikel 19. Ziel war es ja hier, ökonomisch und ökologisch besonders ineffiziente Kleinwasserkraftwerke von der Förderung auszunehmen. Wurde in der Kommission diskutiert, dass fast jedes Kleinstwasserkraftwerk eine Konzession braucht und damit dann noch von der staatlichen Förderung profitieren kann? Müsste man allenfalls davon ausgehen, dass eine Vergütungsuntergrenze durch diese neue Ausnahmeregelung de facto ausgehebelt würde?
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · CVP-Fraktion
Das wurde diskutiert, das ist so. Es ist natürlich klar, man kennt das föderale System, und es wurde auch in der Kommission so erwähnt: Wenn ein Kanton weiss, dass er bei Konzessionsvergabe in den Genuss von Bundesmitteln kommt, dann wird wahrscheinlich der Trend nicht zu einer restriktiven Vergabe gehen, bzw. dann wird wahrscheinlich ziemlich viel bewilligt werden. Dessen war man sich in der Kommission bewusst, ja.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Vu l'ampleur des blocs, je vais me concentrer sur les points les plus importants ou sur ceux qui nécessitent des précisions pour le Bulletin officiel.
A l'article 2, la commission vous propose de rester à l'objectif de 14,5 térawattheures pour les nouvelles énergies renouvelables en 2035. Avec la progression espérée dans le secteur de la force hydraulique, cela permet de remplacer, avec ce premier paquet, environ trois cinquièmes de la production nucléaire actuelle. Ne pas le faire serait risqué pour l'environnement, même si la proposition de la minorité Schilliger, cosignée par dix commissaires, vise à abaisser ces objectifs, à l'instar de ce que souhaite le Conseil des Etats.
Je renonce à commenter les articles 5 et 14, le rapporteur de langue allemande l'ayant fait, et j'en viens aux articles 17 à 24. Au lieu de me pencher sur les aspects techniques de ces articles relatifs à la reprise de l'électricité renouvelable décentralisée et à son encouragement, j'aimerais vous expliquer l'état d'esprit dans lequel la commission a travaillé. Vous vous rappelez que, au Conseil national, nous avions passablement modifié le système d'encouragement de façon à le rendre - selon l'avis de la commission du Conseil national lors du premier débat - plus favorable à la production d'énergies renouvelables. Le Conseil des Etats a décidé de revenir à la version du Conseil fédéral, mais avec quelques corrections qui nous paraissent aller dans le bon sens. Dans les grandes lignes, la commission du Conseil national s'est donc ralliée à la commission du Conseil des Etats, en se contentant de petits ajustements techniques.
Il serait fastidieux de vous expliquer tout le détail des corrections apportées par le Conseil des Etats; je vais dès lors vous présenter la plus importante de celles-ci. A l'article 17 alinéa 3, le Conseil des Etats a prévu que le distributeur électrique qui reprend de l'électricité auprès d'un producteur décentralisé - hors du système de rétribution à prix coûtant du courant injecté - doit payer le même prix que celui auquel il se procure le courant vendu à ses clients finaux. Concrètement, si un distributeur, dans une commune donnée, vend son électricité au consommateur final captif neuf centimes - hors timbre et taxes -, cela signifie qu'il a acheté ou produit cette énergie pour 7 ou 8 centimes. Il doit alors payer le même prix à un producteur décentralisé.
Il reste une marge décente entre les 7 et 8 centimes auxquels il achète l'énergie au producteur décentralisé et les 9 centimes auxquels il la revend au voisin. Cela vaut d'ailleurs aussi pour le modèle d'approvisionnement garanti, au cas où la deuxième étape de libéralisation du marché de l'électricité devait être décidée.
La proposition de la minorité Schilliger vise à ce que cette reprise ait lieu sur la base du marché de gros. Concrètement, dans l'exemple précédent, cela signifie que l'énergie pourrait être reprise à un tarif de 3 centimes, malgré le fait qu'elle est ensuite revendue au prix de 9 centimes au voisin dans le réseau à basse tension. La majorité de la commission estime que c'est une source d'enrichissement illégitime pour l'exploitant de réseau et que si Monsieur Dupont achète de l'énergie générée physiquement par son voisin Monsieur Müller, une marge de 10 à 15 pour cent suffit pour l'électricien.
Cette disposition a été acceptée, par 13 voix contre 12, et je vous prie de suivre la proposition de la majorité sur cette question.
Les articles 18 à 18ter sont issus du réexamen par le Conseil des Etats, qui a trouvé une bonne manière de clarifier la question de la consommation propre.
A l'article 19, la proposition de la minorité Semadeni prévoit de ne pas soutenir les nouvelles centrales hydroélectriques d'une puissance inférieure à 1 mégawatt. Cela correspond à la position initiale du Conseil national, mais la commission s'est ralliée à la décision du Conseil des Etats de fixer une limite à 300 mégawatts. La commission a souhaité par ailleurs lier des exceptions possibles à l'existence préalable d'une concession hydraulique. Sur ce dernier point, la proposition de la minorité Semadeni vise à s'en tenir à la position du Conseil fédéral, qui correspond à celle du Conseil des Etats.
A l'article 21 alinéa 1bis, je confirme les explications de Madame la conseillère fédérale Leuthard. Pour les petites installations, dans la rétribution à prix coûtant (RPC), le Conseil fédéral pourra prévoir que l'énergie, hors composante d'encouragement, sera reprise au prix du marché de référence.
A l'article 23, la proposition défendue par la minorité Schilliger, que la commission a rejetée par 14 voix contre 7, est assez peu logique, car elle ne s'insère pas dans le système voulu par le Conseil fédéral. Bizarrement, elle s'éloigne du marché, car elle peut conduire à un surenrichissement. J'explique mon point de vue par un exemple concret. Si le coût de revient d'une installation donnée est de 15 centimes et le coût du marché de référence de 5 centimes, la prime d'injection est de 10 centimes. Si les conditions sur le marché s'améliorent et que le prix du marché augmente, par exemple à 7 centimes, il faut réduire la prime d'injection de 10 centimes à 8 centimes. Si on ne le fait pas, l'exploitant encaisse 7 centimes sur le marché et 10 centimes de prime d'injection, c'est-à-dire au total 17 centimes, c'est-à-dire 2 centimes de plus que le coût de revient. En allongeant la période d'adaptation, comme le propose Monsieur Schilliger, on s'expose plus souvent à cette situation de surenrichissement. Il me semble que la proposition Schilliger repose sur un malentendu, en tout cas elle nous éloigne de la référence au marché qui était pourtant la volonté de la majorité de la commission.
A l'article 28, la commission s'est ralliée sans hésiter à la décision du Conseil des Etats après que l'administration nous a expliqué ses intentions. Pour utiliser le plus efficacement possible les moyens financiers à disposition, la commission souhaite faire en sorte que le plus possible de projets reposent sur le principe de la contribution unique, plutôt que de la prime d'injection. La contribution unique, qui représente, aujourd'hui déjà, un grand succès pour les installations de 0 à 30 kilowatts, couvre au maximum 30 pour cent des coûts d'une installation solaire standard. A l'origine, ce système avait été proposé par notre ancien collègue Monsieur Otto Ineichen. Le département a annoncé qu'il entendait ouvrir le système de prime unique pour les installations jusqu'à 10 mégawatts, ce qui a suscité l'approbation de la commission, car le coût d'encouragement par kilowattheure produit est moindre. Ici aussi, je vous propose donc de suivre la proposition de la majorité de la commission.
Stahl Jürg · 1VP-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Art. 2 Abs. 1
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Schilliger, Brunner, Killer Hans, Knecht, Monnard, Müri, Parmelin, Schneeberger, Wasserfallen, Wobmann)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 2 al. 1
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Schilliger, Brunner, Killer Hans, Knecht, Monnard, Müri, Parmelin, Schneeberger, Wasserfallen, Wobmann)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 95 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 94 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Stahl Jürg · 1VP-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Art. 3 Abs. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 3 al. 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 5 Abs. 3
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Chopard-Acklin, Girod, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)
Streichen
Art. 5 al. 3
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Chopard-Acklin, Girod, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)
Biffer
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 139 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 54 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Stahl Jürg · 1VP-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Art. 10 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 10 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 14
Antrag der Mehrheit
Abs. 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 4
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit I
(Wasserfallen, Brunner, Knecht, Monnard, Müri, Parmelin, Rösti, Schilliger, Schneeberger, Wobmann)
Abs. 3
Festhalten
Antrag der Minderheit II
(Grunder, Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Girod, Grossen Jürg, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)
Abs. 3
Festhalten, aber:
... gezogen werden, sofern das Objekt nicht im Kern seines Schutzwertes verletzt wird.
Art. 14
Proposition de la majorité
Al. 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 4
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité I
(Wasserfallen, Brunner, Knecht, Monnard, Müri, Parmelin, Rösti, Schilliger, Schneeberger, Wobmann)
Al. 3
Maintenir
Proposition de la minorité II
(Grunder, Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Girod, Grossen Jürg, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)
Al. 3
Maintenir, mais:
... un objet doit être conservé intact pour autant qu'il ne soit pas porté atteinte à l'essence de l'objet protégé.
Abstimmung
Abs. 3 - Al. 3
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit I ... 116 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 77 Stimmen
(1 Enthaltung)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Minderheit I ... 101 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 93 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abs. 4 - Al. 4
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Stahl Jürg · 1VP-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Art. 15 Abs. 1 Bst. a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 15 al. 1 let. a
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 17
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
Festhalten
Abs. 3
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
(die Änderung betrifft nur den französischen Text)
Abs. 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates, aber:
... in Anspruch nehmen. Sie gelten nicht, solange die Produzenten am ...
Abs. 5
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 5bis
Die Kantone können in den von ihnen bezeichneten Netzgebieten weiter gehende Abnahme- und Vergütungspflichten als die bundesrechtlichen Vorgaben gemäss Absatz 3 festlegen.
Abs. 6, 7
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Schilliger, Brunner, Grunder, Killer Hans, Knecht, Monnard, Müri, Parmelin, Rösti, Schneeberger, Wasserfallen, Wobmann)
Abs. 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 17
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
Maintenir
Al. 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral, mais:
...
a. ... la rétribution correspond aux coûts que le gestionnaire de réseau aurait eu pour acquérir une énergie équivalente;
...
Al. 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral, mais:
... ou 31. Elles ne s'appliquent pas tant que le producteur participe au ...
Al. 5
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 5bis
S'agissant des obligations de reprise et de rétribution, les cantons peuvent fixer, dans leurs zones de desserte, des dispositions plus contraignantes que celles définies par le Conseil fédéral à l'alinéa 3.
Al. 6, 7
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Schilliger, Brunner, Grunder, Killer Hans, Knecht, Monnard, Müri, Parmelin, Rösti, Schneeberger, Wasserfallen, Wobmann)
Al. 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 98 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 95 Stimmen
(1 Enthaltung)
Stahl Jürg · 1VP-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Art. 18, 18bis, 18ter; 4. Kapitel Titel
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 18, 18bis, 18ter; chapitre 4 titre
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 19
Antrag der Mehrheit
Titel, Abs. 1a, 1, 3, 3bis, 3ter, 4, 5, 5bis, 7
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 6
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates, aber:
... von der Untergrenze ausnehmen und, sofern eine Wasserrechtskonzession gemäss Wasserrechtsgesetz vom 22. Dezember 1916 (WRG) für die entsprechende Gewässerstrecke vorliegt, auch Ausnahmen für weitere Wasserkraftanlagen vorsehen.
Antrag der Minderheit
(Semadeni, Badran Jacqueline, Bourgeois, Girod, Jans, Monnard, Nordmann, Schilliger, Thorens Goumaz, Wasserfallen)
Abs. 5
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates, aber:
...
a. Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von weniger als 1 MW und von mehr als 10 MW;
...
Abs. 6
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates, aber:
Die Untergrenze von 1 MW (Abs. 5 Bst. a) gilt nicht ...
Art. 19
Proposition de la majorité
Titre, al. 1a, 1, 3, 3bis, 3ter, 4, 5, 5bis, 7
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 6
Adhérer à la décision du Conseil des Etats, mais:
... implantées sur des cours d'eau déjà exploités, et, pour autant qu'une concession hydraulique au sens de la loi du 22 décembre 1916 sur les forces hydrauliques (LFH) ait été octroyée pour le cours d'eau en question, prévoir des dérogations pour d'autres installations hydroélectriques.
Proposition de la minorité
(Semadeni, Badran Jacqueline, Bourgeois, Girod, Jans, Monnard, Nordmann, Schilliger, Thorens Goumaz, Wasserfallen)
Al. 5
Adhérer à la décision du Conseil des Etats, mais:
...
a. installations hydroélectriques d'une puissance inférieure à 1 MW ou supérieure à 10 MW;
...
Al. 6
Adhérer à la décision du Conseil des Etats, mais:
La limite inférieure de 1 MW (al. 5 let. a) ne s'applique pas ...
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 104 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 88 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Stahl Jürg · 1VP-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Art. 20
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates, aber:
... Eigenverbrauch (Art. 18 und 18bis) nur mit einem Teil ...
Art. 20
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral, mais:
... parallèlement à une éventuelle consommation propre (art. 18 et 18bis).
Angenommen - Adopté
Art. 21
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 1bis
Für einzelne Anlagetypen, insbesondere kleine Anlagen, kann der Bundesrat vorsehen, dass deren Betreiber die Elektrizität nicht direkt vermarkten müssen, sondern sie zum Referenzmarktpreis (Art. 23) einspeisen können, sofern der Aufwand der Betreiber für die Direktvermarktung unverhältnismässig gross wäre. Der Bundesrat kann dieses Recht befristen.
Abs. 2
Die Einspeisevergütung setzt sich bei der Direktvermarktung für den einzelnen Betreiber aus dem von ihm am Markt erzielten Erlös und einer Einspeiseprämie für die eingespeiste Elektrizität zusammen. Die Einspeiseprämie ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verfügungssatz und dem Referenzmarktpreis.
Abs. 3
Den Betreibern nach Absatz 1bis steht zusätzlich zum Referenzmarktpreis ebenfalls die Einspeiseprämie zu.
Abs. 4
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 21
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 1bis
Le Conseil fédéral peut prévoir, pour certains types d'installations dont notamment les petites installations, que leurs exploitants peuvent injecter l'électricité au prix de marché de référence (art. 23) au lieu d'être tenus de la commercialiser directement, si cette dernière obligation devait se traduire pour eux par une charge disproportionnée. Le Conseil fédéral peut limiter ce droit dans le temps.
Al. 2
En cas de rétribution directe par l'exploitant, la rétribution de l'injection versée se compose du revenu qu'il obtient sur le marché et d'une prime d'injection pour l'électricité injectée. La prime d'injection correspond à la différence entre le taux de rétribution et le prix de marché de référence.
Al. 3
Les exploitants visés à l'alinéa 1bis bénéficient, en plus du prix de marché de référence, de la prime d'injection.
Al. 4
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 22
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 2bis, 3, 5, 6
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
Streichen
Abs. 4
...
abis. ein allfälliges einzelfallweises Festlegen des Vergütungssatzes durch das Bundesamt für Energie (BFE) für Anlagen, die nicht sinnvoll einer Referenzanlage zugewiesen werden können;
...
Abs. 7
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Thorens Goumaz, Badran Jacqueline, Bäumle, Chopard-Acklin, Girod, Müller-Altermatt, Nordmann, Semadeni)
Abs. 2bis
Festhalten
Art. 22
Proposition de la majorité
Al. 1, 2bis, 3, 5, 6
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
Biffer
Al. 4
...
abis. une éventuelle fixation au cas par cas du taux de rétribution par l'Office fédéral de l'énergie (OFEN) pour les installations qu'il n'est pas judicieux d'attribuer à une installation de référence;
...
Al. 7
Maintenir
Proposition de la minorité
(Thorens Goumaz, Badran Jacqueline, Bäumle, Chopard-Acklin, Girod, Müller-Altermatt, Nordmann, Semadeni)
Abs. 2bis
Maintenir
Präsident (Stahl Jürg, erster Vizepräsident): Der Antrag der Minderheit Thorens Goumaz zu Absatz 2bis wurde zurückgezogen.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 23
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Schilliger, Brunner, Killer Hans, Knecht, Pieren, Rösti, Wasserfallen)
Abs. 1
Der Referenzmarktpreis ist ein für mindestens ein Jahr gemittelter Marktpreis.
Abs. 2
... des Referenzmarktpreises. Dieser gilt für alle Anlagetypen.
Art. 23
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Schilliger, Brunner, Killer Hans, Knecht, Pieren, Rösti, Wasserfallen)
Al. 1
... calculé sur une période d'au moins une année.
Al. 2
... du prix de marché de référence. Celui-ci s'applique à tous les types d'installations.
Abstimmung
Abs. 1 - Al. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 100 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 94 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 2 - Al. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 100 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 94 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Stahl Jürg · 1VP-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Art. 25-27
Antrag der Kommission
Festhalten
Art. 25-27
Proposition de la commission
Maintenir
Angenommen - Adopté
Art. 28 Abs. 1 Bst. a, b Ziff. 2, Abs. 2; 30 Abs. 2; 31; 32 Abs. 3; 33 Abs. 1 Bst. d, e, Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 28 al. 1 let. a, b ch. 22, al. 2; 30 al. 2; 31; 32 al. 3; 33 al. 1 let. d, e, al. 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 2 Abs. 1 - Art. 2 al. 1
Präsident (Stahl Jürg, erster Vizepräsident): Herr von Siebenthal möchte einen Ordnungsantrag stellen.
von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
In der ersten Abstimmung über Artikel 2 Absatz 1 ist meine Stimme nicht angekommen. Das habe ich nicht sofort gemerkt - ich wollte sie abgeben. Ich ersuche Sie, diese Abstimmung zu wiederholen.
Stahl Jürg · 1VP-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Stahl Jürg, erster Vizepräsident): Wir stimmen über den Ordnungsantrag ab. Herr von Siebenthal beantragt, die Abstimmung über Artikel 2 Absatz 1 zu wiederholen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag von Siebenthal ... 131 Stimmen
Dagegen ... 48 Stimmen
(12 Enthaltungen)
Stahl Jürg · 1VP-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Stahl Jürg, erster Vizepräsident): Wir stimmen also noch einmal über Artikel 2 Absatz 1 ab.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 98 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 95 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Stahl Jürg · 1VP-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Block 2 - Bloc 2
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Ich habe ja in diesem Block fünf Minuten Zeit, um zu drei Minderheitsanträgen zu sprechen. Ich gebe mir Mühe, das innerhalb des Zeitbudgets zu tun.
Wir haben bei der Grosswasserkraft diese Marktprämien, die Sie auf der Traktandenliste in der Fahne sehen. Wir sind hier klar der Meinung, dass diese bei der Grosswasserkraftförderung erstens im Subventionssystem der KEV ein Fremdkörper und zweitens überhaupt nicht zielführend sind. Warum?
Man hat hier ein Versprechen, dass sämtliche Betreiber von Grosswasserkraftanlagen eine Marktprämie von bis zu 1 Rappen pro Kilowattstunde erhalten können, sofern sie unterhalb der Gestehungskosten verkaufen müssen. Das ist der echte Fremdkörper. Man hat ja damals die KEV eingeführt, um neue erneuerbare Energien - mit Betonung auf "neue" - zu subventionieren, und jetzt beginnt man bei der Wasserkraft damit, sogar bestehende Anlagen auch noch ins Subventionssystem aufzunehmen. Das geht nicht! Es ist ja auch so, dass gerade die Wasserkraftanlagen, die hier gemeint sind, die neuen Wasserkraftanlagen sind, die schon in Betrieb sind, und das, weil diese die höchsten Gestehungskosten haben. Mit dieser Marktprämie drängt man diejenigen, die heute vielleicht noch rentabel betrieben werden können, dann wieder vom Markt. Das ist einfach eine Merit-Order-Verschiebung ohne Wirkung. Wie gesagt, die Kantone nehmen immer mehr Wasserzinsen ein; hier gibt es einfach eine Direktsubventionierung durch den Bund ohne Wirkung einer Staatsquotenerhöhung.
Wer sich einigermassen liberal nennt - ich schaue die grünliberale Fraktion an -, der muss hier ordnungspolitisch wirklich einen anderen Schluss ziehen und diese Marktprämie für Wasserkraftanlagen streichen. Wenn Sie das unterstützen, dann fliegt der Etikettenschwindel der GLP-Politik noch einmal mehr auf und wird demaskiert.
Zudem: Wenn man liberal ist, ist man auch dafür, dass man bei Artikel 39a möglichst frühzeitig mit dem KEV-System aufhört und die Subventionswirtschaft à la Landwirtschaftspolitik wieder stoppt. Hier haben wir echt die Möglichkeit, bis 2025 mit der KEV wieder aufzuhören. Helfen Sie uns dabei, dass man ordnungspolitisch auch hier, bei Artikel 39a, vorwärtskommt. Das ist wahrscheinlich der schönste Artikel in dieser ganzen Energiestrategie.
Direkt damit hängt dann auch Artikel 74 zusammen. Hier ist es das Ziel, dass der KEV-Deckel nicht einfach automatisch auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde geht, wie es der Ständerat vorsieht, sondern grundsätzlich bei 1,5 Rappen bleibt, der Bundesrat aber in begründeten Ausnahmen auf dieses absolute Maximum von 2,3 Rappen erhöhen darf. Das ist sehr wichtig. Sie können nicht in Sonntagsreden über den starken Franken mit irgendwelchen Konjunkturstützungsmassnahmen versuchen, die Wirtschaft und die Gesellschaft zu entlasten, um dann gleichzeitig neue Subventionen einzuführen, die der Schweizer Volkswirtschaft pro Jahr etwa 1,3 Milliarden Franken - ich wiederhole: 1,3 Milliarden Franken! - entziehen. Wenn man das finanzieren muss, sind wir in zwanzig Jahren bei 26 Milliarden Franken, die Sie einfach der Volkswirtschaft und der Wirtschaft aufbürden. Hören Sie also auf, bei Sonntagsreden vom starken Franken und von irgendwelcher Deindustrialisierung zu sprechen. Hier ist effektiv Handlungsspielraum. Halten wir das Subventionsniveau möglichst tief! Dann machen wir am meisten für die Firmen, die direkt betroffen sind. Sie können sonst gerne einmal die energieintensiven, aber auch die anderen Branchen fragen, was sie von dieser KEV-Erhöhung halten - nämlich gar nichts.
Deshalb ist es wichtig, dass wir diese rote Linie, die auch die FDP-Liberale Fraktion klar gezogen hat, nicht überschreiten. Wir wollen bei diesen 1,5 Rappen bleiben. 2,3 Rappen sind für unsere Fraktion klar über der roten Linie, und diese gilt es nicht zu überschreiten.
Zusammenfassend: Bei diesem Subventionswirtschaftsgesetz, das wir jetzt vorgelegt kriegen - ich kann Ihnen den Vorwurf nicht ersparen -, ist es einfach so, dass die Energiestrategie nur noch einen einzigen Kitt hat, und dieser Kitt heisst Subvention. Deshalb versuchen jetzt alle möglichen Stakeholder, noch möglichst schnell vor Ende der Beratung der Energiestrategie in dieses Subventionssystem eingegliedert zu werden. Aber wenn der einzige Kitt einer Vorlage nur noch das Subventionssystem ist, muss man sich schon fragen, was am Ende mit der Vorlage geschehen soll. Deshalb ist mein Lieblingsartikel in dieser Vorlage klar Artikel 39a, in dem man mit dieser Subventionswirtschaft wieder aufhört.
Ob dann die zweite Etappe, Frau Bundesrätin, kommt, die wir übrigens in der Kommission ohne Beisein eines Vertreters des Bundesrates diskutiert haben, ist für mich mehr als fraglich; denn die Kommissionsdebatte hat schon gezeigt, dass die Lenkungssysteme, die im Rahmen der zweiten Etappe der Energiestrategie grossartig angekündigt worden waren, wahrscheinlich bereits klinisch tot sind - um das in ärztlicher Tonalität zu sagen - und damit etwa 60 Prozent der Energiestrategie sowieso schon gescheitert sind.
Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Wir sind in der Differenzbereinigung. Wenn man in der Differenzbereinigung ist, besteht immer auch die Gefahr, dass man falsche Kompromisse schliesst. Den falschen Kompromiss kann man schliessen, indem man, was wir vorhin gemacht haben, z. B. sagt, Umweltschutz habe mit Leistungsgrenzen bei Wasserkraftwerken zu tun. Es ist jetzt entschieden worden: Umweltschutz wird über Leistungsgrenzen definiert. Aber es ist eigentlich eine unlogische Kompromissfindung, die hier bei den Wasserkraftwerken gemacht wurde.
Eine ähnliche Kompromissfindung findet jetzt bei Artikel 39a statt, wo es darum geht, wie lange die Bedingungen der Einspeisevergütung für dezentrale Produktionsanlagen gelten sollen. Wir haben vorhin eine intensive Auseinandersetzung zur Höhe gehabt. Was sind die Ziele, die wir erreichen wollen, sind es 11,4 Terawattstunden, oder sind es 14,5 Terawattstunden? Der Rat hat entschieden: Es sind 14,5 Terawattstunden, die wir an zusätzlicher Produktion bis 2035 erreichen möchten. Diese Zielsetzung sollte uns jetzt auch in der Kompromissfindung leiten. Die Kompromissfindung beim Einspeisevergütungssystem heisst: Man muss sich eigentlich an diesen Zielen orientieren. Eine förderliche Bedingung in der Gesetzgebung muss sich daran messen, und sie soll auch aufgehoben werden, wenn die Ziele erreicht sind.
Jetzt stehen sich zwei Konzepte gegenüber. Mein Konzept sagt: Wir hören mit den förderlichen Einspeisebedingungen auf, wenn wir die Ziele erreicht haben, die wir jetzt politisch miteinander abgemacht haben. Das Konzept der Gegnerschaft dieser Energiestrategie sagt: Wir schreiben bereits eine Jahreszahl hinein.
Schauen Sie, eine Jahreszahl hineinzuschreiben ist das Konzept der Gegnerschaft dieser Energiestrategie; es geht nicht darum, die Ziele zu erreichen, sondern es geht darum, eine gesetzliche Regulierung abzuschaffen. Ich verstehe insbesondere die Gegnerschaft auf der rechten Seite nicht, die hier so vehement für die Abschaffung einer förderlichen Rahmenbedingung ist. Worum geht es schlussendlich? Es geht um die Nutzung der einheimischen Sonne.
Wenn Sie in anderen Politikfeldern so politisieren würden, dann würde man Sie nicht mehr verstehen. Sie kämpfen sonst immer für die Nutzung der einheimischen Ressourcen. Hier geht es darum, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, bis wir das Ziel erreicht haben. Das Ziel ist die Menge an Produktion, die wir in unserem Land wollen. Hier bekämpfen Sie das. Aber das ist mehr ideologisch und weniger in der Sache begründet, nämlich dass wir dieses Ziel erreichen wollen.
Ich bitte Sie, sich zu überlegen, warum wir diese Gesetzgebung machen. Wir machen diese Gesetzgebung, um die energetische Umorientierung der Energieversorgung zu erreichen. Wir haben miteinander abgemacht, dass wir 14,5 Terawattstunden erreichen sollten. Das ist ein bisschen mehr, als die kleinen Atomkraftwerke in diesem Land produzieren. Wenn wir das erreicht haben, heben wir die Gesetzesbestimmung auf. Das sagt Artikel 39a.
Folgen Sie bitte meiner Minderheit. Das wäre schlüssig in der Kompromissfindung in dieser Gesetzgebung.
Knecht Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Dieser Artikel 45a hat ja sowohl in der UREK-NR als auch im Ständerat schon einiges zu reden gegeben. Grundsätzlich halte ich fest, dass wir zusätzliche Regulierungen bei Heizungen ablehnen.
Für neue Produkte, zu denen eine harmonisierte Norm existiert, ist diese verbindlich für die Inverkehrbringung gemäss Bauproduktegesetz. Anderweitige Anforderungen an diese Produkte sind nicht erlaubt. Der Ständerat hat dies mit der Aufnahme von Absatz 6 bei Artikel 45 unterstrichen.
Für neue Heizungsanlagen sind die Anforderungen durch diese Produktegesetzgebung also definiert. Im Bereich der bestehenden Anlagen liegt es in der Kompetenz der Kantone, Mindestanforderungen an Wirkungsgrade festzulegen.
Ich bitte Sie daher, diesen Artikel 45a vollständig zu streichen und dem Entscheid des Ständerates zuzustimmen.
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich möchte hier gleich drei Minderheitsanträge zu den Artikeln 46, 48 und 49 miteinander vertreten. Bei allen dreien geht es um Energieeffizienz. Das heisst, es geht um einen Hebel, es geht um Massnahmen, die Stromverschwendung, die Energieverschwendung einzudämmen. Da besteht ein riesiges Potenzial. Die Schweizerische Agentur für Energieeffizienz hat schon vor Jahren vorgerechnet, dass wir, wenn alle Geräte und Anlagen in der Schweiz auf den Stand der Technik gebracht würden, sämtliche Atomkraftwerke der Schweiz einsparen könnten. Dieses Potenzial ist gewaltig. Das heisst, wenn die Technologie optimal eingesetzt wird, dann können wir Stromverschwendung verhindern. Wie holt man dieses Potenzial nun ab? Das ist die Frage: Wie holt man es ab? Es gibt drei Bereiche, die in diesem Zusammenhang besonders wichtig sind.
Der erste Bereich ist die Gebäudetechnik. Die Gebäudetechniker sagen uns, dass es noch nicht reicht, wenn man, wie es heute der Fall ist, Vorschriften für den Bau, für die Dämmung, zugunsten der Nutzung erneuerbarer Energie auf dem Dach, für die Installation besserer Heizungen usw. erlässt. Man muss dann auch schauen, dass die Anlagen optimal eingestellt sind, alles aufeinander abgestimmt ist und als Ganzes funktioniert. Vor allem bei der Inbetriebnahme ist das sehr wichtig. Es gibt eine ganz neue Studie des Bundesamtes für Energie, die auch sagt, dass genau im Gebäudetechnikbereich ein grosses Potenzial liegt.
Wir haben hierzu einen Minderheitsantrag gestellt, der den Kantonen eben die Aufgabe erteilt, dass sie dieses Potenzial abholen. Es handelt sich um einen relativ detailliert ausformulierten Antrag. Diesen Antrag ziehen wir zugunsten des Einzelantrages Grossen Jürg, der auf dem Tisch liegt, zurück. Dieser enthält eine sehr schlanke Formulierung und baut bei dieser Differenz eine Brücke zum Ständerat. Das ist ein schlanker Kompromiss, den ich Ihnen in diesem Sinn empfehlen kann.
Bei den Artikeln 48 und 49 geht es um die Netzbetreiber, also um diejenigen, die Ihnen jeden Monat - vielleicht machen sie es auch nur einmal im Jahr - die Stromrechnung stellen. Diese haben heute überhaupt keinen Anreiz, zum Stromsparen beizutragen, weil sie regulierte Preise haben. Die Elcom diktiert ihnen den Preis, und die einzige Möglichkeit, in diesem Bereich Geld zu verdienen, haben sie, wenn sie mehr Strom verkaufen. Dann können sie ihren Gewinn steigern. Das ist eigentlich absurd. Wir müssen doch das Gegenteil belohnen, wir müssen doch genau diesen Unternehmen einen Anreiz geben, die Effizienz zu fördern. Das wollen diese Minderheitsanträge zu den Artikeln 48 und 49. Es gab einen Vorschlag des Bundesrates, der dann abgelehnt wurde. Jetzt machen wir einen Vorschlag, der noch näher am Markt, noch marktgerechter ist, der im Ständerat nur knapp unterlegen ist.
Was schlagen wir Ihnen vor? Wir schlagen Ihnen vor, dass die Netzbetreiber das Recht bekommen, Investitionen, die sie in diesem Effizienzbereich machen, auf den Netzbetrag zuzuschlagen. Damit haben sie ein Geschäftsmodell. Damit können sie eben mit der Einsparung dann Geld verdienen. Das ist in diesem Sinn bei Artikel 48 eine freiwillige Massnahme. Aber sie muss natürlich sauber abgewickelt werden. Wie man diese Investitionen nachweist usw., muss dann das Bundesamt regeln, das ist klar. Aber das wäre jetzt eben die Umkehrung. Diejenigen Netzbetreiber werden belohnt, die bei den Kunden darauf schauen, dass weniger Strom verbraucht wird.
Der Antrag zu Artikel 49 sieht dann nicht mehr ganz Freiwilligkeit vor. Es ist eine Konsequenz damit verbunden, nämlich wenn die Netzbetreiber nach fünf Jahren in diesem Bereich keine Erfolge erzielt haben. Es ist aber keine Sanktion. Es ist keine finanzielle Strafe, die sie erleiden. Sie werden dann einfach als Netzbetreiber verpflichtet, eine Ausschreibung zu machen. Das heisst, sie müssen anderen Marktteilnehmern die Möglichkeit geben, in ihrem Netzgebiet diese Marge zu holen, diese Effizienz zu realisieren. Das ist auch ein Geschäftsmodell, das hier eröffnet wird. Sie können das, wie Artikel 48 ja bereits postuliert hat, dann auch auf den Netzbetrag zuschlagen, spüren also eigentlich keine wirtschaftlichen Konsequenzen.
Das sind Marktmodelle, erfolgreich erprobt in Dänemark, erfolgreich erprobt in Kalifornien. Diese fehlen uns noch, um die Energieziele zu erreichen.
Deshalb bitte ich Sie, diesen Minderheitsanträgen zuzustimmen.
Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Le groupe des Verts votera en faveur des aides financières destinées au soutien temporaire de la grande hydraulique existante et rejettera donc la proposition de la minorité Wasserfallen à l'article 33a. Nous ne le ferons pas de gaieté de coeur. En effet, les difficultés réelles rencontrées par le secteur de la grande hydraulique sont liées au prix très bas de l'électricité. Or ce phénomène est notamment dû à un excès de production et au bas prix du charbon, utilisé pour produire du courant émettant de grandes quantités de CO2.
Il nous semblerait plus logique, dans une telle situation, de faire d'une pierre deux coups en fermant les plus vieilles de nos centrales nucléaires, ce qui aurait pour effet de lutter contre la surproduction, et en taxant l'électricité sale issue du charbon afin d'en internaliser les coûts environnementaux qui sont actuellement à la charge des contribuables. Nous pourrions ainsi revaloriser notre énergie hydraulique, qui ne pose ni pas de problème de sécurité contrairement aux centrales nucléaires, ni ne porte atteinte au climat, comme l'électricité issue du charbon.
Nous avons cependant décidé de nous rallier à la majorité de la commission, puisque les soutiens proposés sont la seule solution susceptible de trouver une majorité au sein de ce Parlement. Cela ne nous empêche pas de trouver le mécanisme global que nous mettons ainsi en place un peu absurde. Nous sommes contraints de subventionner non seulement les nouvelles énergies renouvelables, mais aussi la grande hydraulique existante, parce que les prix de l'électricité sale ne reflètent pas ses coûts environnementaux réels, et parce que nous refusons de fermer des installations dangereuses et obsolètes.
Notre décision est aussi liée au fait que ces soutiens à la grande hydraulique sont probablement l'une des clés de l'acceptabilité de la stratégie énergétique. Or, même si nous la jugeons insuffisante sur certains points, en particulier en matière de sécurité nucléaire, nous défendrons bec et ongles ce qui reste de ce projet et souhaitons qu'il trouve une majorité confortable dans ce Parlement.
Le groupe des Verts vous demande par ailleurs, à l'article 39a, de rejeter la proposition de la minorité I (Wasserfallen) et d'accepter la proposition de la minorité II (Nussbaumer). Sur le fond, une limitation des mesures de soutien aux énergies renouvelables n'est en rien nécessaire; la RPC disparaît automatiquement au moment où les prix du marché couvrent les coûts de production, puisqu'elle concerne précisément la différence entre les deux.
La proposition de la minorité II (Nussbaumer) constitue un compromis, puisqu'elle met au moins un frein à la suppression des mesures de soutien. Il faut s'assurer auparavant qu'elles aient permis d'atteindre les objectifs qu'elles devaient réaliser. C'est là, nous semble-t-il, un gage de sérieux minimal.
A l'article 45a, le groupe des Verts vous demande de soutenir la proposition de compromis de la majorité de la commission, qui permet au Conseil fédéral de fixer des exigences minimales pour le remplacement ou la reconstruction des grandes installations de chauffage. Cet article permet notamment d'exploiter au mieux le potentiel du couplage chaleur-force et de renforcer la production de courant en hiver.
Nous soutiendrons en outre la proposition de la minorité Jans, à l'article 46, pour renforcer les dispositions sur l'évaluation des formes d'énergie dans la planification de la construction et de la rénovation des bâtiments et l'utilisation écologique et efficace des appareils.
A l'article 48, nous vous demandons de revenir sur la décision du Conseil des Etats de biffer le concept de bonus-malus pour les économies d'énergie. Ce concept a été développé par notre propre commission et représente la principale innovation de la stratégie énergétique en matière d'efficacité énergétique. Pour rappel, une initiative populaire sur le sujet est pendante et cet instrument pourrait constituer une partie de la réponse à ces demandes. Il répond aussi à une aberration évidente. Aujourd'hui les fournisseurs d'électricité ont intérêt à encourager la consommation pour augmenter leurs revenus. Le système de bonus-malus permet de corriger cette mauvaise incitation et d'associer les gestionnaires du réseau de distribution aux efforts d'efficacité énergétique, qui sont indispensables dans le cadre de cette stratégie. Ce système n'a rien de révolutionnaire, puisque des mécanismes similaires existent déjà en Californie, ou encore au Danemark.
Nous vous recommandons dès lors de soutenir la minorité Jans. Le groupe des Verts soutiendra enfin la majorité de la commission, à l'article 74, et rejettera la proposition de la minorité Wasserfallen, qui vise une fois de plus à limiter les moyens de la RPC.
Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
In Block 2 behandeln wir einige aus grünliberaler Sicht wichtige Punkte. In Artikel 33a geht es um die fast schon unsägliche Marktprämie für die bestehende Wasserkraft. Die Wasserkraft ist für uns Grünliberale ein enorm wichtiger, ja geradezu unerlässlicher Pfeiler der künftigen Stromversorgung der Schweiz. Aber das ständerätliche Modell mit einer Finanzhilfe für Wasserkraftwerke in Notlage wäre wohl wenig hilfreich für die momentan aufgrund der international tiefen Strompreise arg gebeutelte Wasserkraft. Subventionierte Kohle- und Atomkraftwerke und die ebenfalls geförderte erneuerbare Energie aus Wind und Sonne haben zu dieser unschönen, für uns aus der Schweiz aber kaum beeinflussbaren Situation geführt.
Auch der Antrag der Mehrheit der UREK-NR hat aus unserer Sicht erhebliche Schwächen, handelt es sich doch um einen marktwidrigen und falschen Subventionsartikel mit dem Ziel, die Branche und die Kantone ins Boot der Energiestrategie zu holen - eine etwas arg bittere Pille. Wir unterstützen deshalb den Einzelantrag Grüter, welcher verhindern soll, dass diese Marktprämie für die Besitzer von Grosswasserkraftwerken direkt an die Aktionäre fliesst oder sonst wie zweckentfremdet wird. Diese Marktprämie soll wenigstens in den langfristigen Betrieb der Wasserkraftanlagen investiert werden. Aus unserer Sicht baut der Antrag Grüter eine sinnvolle Brücke zwischen den verschiedenen Lagern. Demzufolge unterstützen wir auch die Mehrheit bei Artikel 38 Absatz 1 Litera c, welche für die Wasserkraft-Marktprämie einen KEV-Höchstanteil von 0,2 Rappen pro Kilowattstunde festlegt.
Bei Artikel 39a unterstützen wir die sogenannte Sunset-Klausel in der Variante der Minderheit II (Nussbaumer). Auch wir Grünliberalen sind also damit einverstanden, dass die KEV ausläuft und ein Enddatum erhält. Allerdings soll sich dieses KEV-Ende am Ziel des Zubaus der erneuerbaren Energien nach Artikel 2 orientieren. Das Ende soll spätestens im Jahre 2031 erfolgen.
Bei Artikel 45a bezüglich der Effizienzvorgaben für Grossfeuerungen unterstützen wir die Mehrheit.
Bei Artikel 46 Absatz 3 Buchstabe e habe ich einen Einzelantrag eingereicht, der eine Brücke bauen soll zwischen den Beschlüssen unseres Rates und dem Streichungsantrag des Ständerates. Herr Jans zieht deshalb, wie gehört, seinen Minderheitsantrag zu Artikel 46 Absatz 3 Buchstaben e und f zurück.
45 Prozent des Schweizer Energiebedarfs gehen auf das Konto der Gebäude und damit der Gebäudetechnik. Das grosse in diesem Bereich noch brachliegende Potenzial wird bis heute leider bei Weitem nicht ausgeschöpft. Am 12. Januar dieses Jahres hat das Bundesamt für Energie eine wissenschaftliche Studie veröffentlicht, die erstmals auf ein enormes zusätzliches Energieeffizienz- und CO2-Reduktions-Potenzial bei der Gebäudetechnik hinweist. Mit über 150 konkreten Massnahmen wird aufgezeigt, wie sich die Energieeffizienz bei der Gebäudetechnik verbessern lässt. Weit mehr als die Hälfte lässt sich durch korrektes Einregulieren bei der Inbetriebnahme und durch energetische Betriebsoptimierungen ohne Komforteinbussen einsparen. Um dieses enorme Potenzial auszuschöpfen, braucht es konkrete gesetzliche Grundlagen, die die Kantone diesbezüglich in die Pflicht nehmen und die mit den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (Muken) umgesetzt werden. Ganz wichtig ist hierbei der Hinweis, dass die Branche den Kantonen die tatkräftige Unterstützung beim Vollzug zugesichert hat. Bitte unterstützen Sie deshalb meinen Einzelantrag zu Artikel 46 Absatz 3 Litera e.
Bei den Artikeln 48 und 49 geht es um die Effizienzvorgaben für die Verteilnetzbetreiber. Die von unserem Rat beschlossene Version wurde als nicht praktikabel beurteilt und vom Ständerat gestrichen. Damit liegt ein weiteres Stromeffizienzpotenzial von rund 5 Terawattstunden pro Jahr brach. Deshalb wurde in der Kommission ein vereinfachtes System erarbeitet, welches nun als Minderheitsantrag Jans vorliegt und von uns Grünliberalen unterstützt wird. Wir müssen Strom als hochwertigste Energieform wesentlich effizienter nutzen und dürfen nicht so viel davon verschwenden. Das ist selbstverständlich. Deshalb bitte ich Sie, dieses bereits international bewährte, helvetisierte Dänemark-Modell mit der Minderheit Jans zu unterstützen.
Bei Artikel 74 Absatz 5a unterstützen wir die Mehrheit und damit die ständerätliche Fassung mit den 2,3 Rappen ein Jahr nach Inkraftsetzung des Gesetzes.
Bei Artikel 79 schliesslich unterstützen wir die Loslösung der Vorlage von der Atomausstiegs-Initiative der Grünen, wie es unsere Kommission vorschlägt.
Genecand Benoît · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
Un libéral ne peut que se gratter la tête à l'examen du paquet un peu pompeusement appelé tournant énergétique. Ce projet poursuit vraisemblablement trop d'objectifs. Il est donc rempli de contradictions: contradiction entre la volonté de sortir du nucléaire et la volonté de baisser nos émissions de gaz à effet de serre, contradiction entre la volonté de diminuer notre consommation globale d'énergie, en particulier celle d'électricité, et la volonté de produire plus d'électricité "Swiss made", contradiction enfin - et c'est la plus remarquable - entre la promesse constitutionnelle de garantie d'approvisionnement et la volonté du pouvoir de déterminer quelle est la bonne consommation.
On ne peut pas dire à la population et aux PME: "Nous vous fournirons l'énergie nécessaire" et dans le même temps: "Nous vous dirons quel type d'énergie et quelle quantité d'énergie vous devez consommer." Une de ces deux affirmations est fausse. On aurait pu attendre de notre Parlement qu'il simplifie, qu'il élague et qu'il consolide cette construction. Hélas, mille fois hélas, il fait le contraire. Il rajoute un objectif, il rajoute donc une contradiction.
Avec l'article 33, qui vise à subventionner la production de grande hydraulique, on a un objectif qui n'était pas prévu dans le projet du Conseil fédéral. Pourquoi l'ajoutons-nous? Tout simplement parce que nous n'avons pas su résister aux sirènes des cantons producteurs et de leurs entreprises. Que disent les demandeurs? Ils disent que, sans soutien, certaines entreprises devront fermer et que la production devra baisser faute d'investissements. Ont-ils fait la démonstration de ces affirmations catastrophes? Non, au contraire! Un document de l'administration montre que toutes les installations hydrauliques peuvent couvrir leurs coûts d'exploitation, même au prix actuel de l'énergie, à savoir 2 centimes le kilowattheure.
Si on parle d'un problème d'investissement, il y a déjà l'article 28 dans ce projet de loi qui prévoit l'aide au subventionnement de renouvellement. Or, pour prendre un exemple, le remplacement d'une turbine est un renouvellement qui pourrait être subventionné de cette manière. Alors, si nous ne payons pas l'exploitation et, si nous ne payons pas les investissements, qu'allons-nous payer avec cette subvention?
Eh bien, nous allons payer des impôts sur l'eau, pudiquement appelés redevance hydraulique, et nous allons vraisemblablement aider à rembourser des prêts octroyés par UBS ou le Crédit Suisse, pour prendre deux exemples. En d'autres termes, on va piocher dans la caisse des PME, on va piocher dans la poche des propriétaires et des locataires, pour payer des taxes ou pour rembourser des créanciers obligataires. Qui peut soutenir une telle idée?
Est-il besoin d'ajouter que l'administration a émis de sérieux doutes quant à la solidité juridique de cette subvention? C'est une mesure de politique industrielle - "eine reine Strukturerhaltung". A ce sujet, s'il y a bien une chose qu'il serait nécessaire de faire dans ce domaine, c'est diminuer le nombre d'intervenants, parce qu'avec 800 intervenants - soit producteurs, soit distributeurs -, la Suisse est un pays qui est surdoté en la matière. Que faisons nous? Nous faisons exactement le contraire puisque nous faisons de la "Strukturerhaltung". On se croirait au pays d'Arnaud Montebourg!
Il ne faut pas soutenir cette proposition de subvention, parce qu'elle est inutile au tournant énergétique; parce qu'elle empêche la consolidation nécessaire de ce secteur; parce qu'elle est écologiquement débile; parce qu'elle est politiquement injuste pour les PME et les citoyens consommateurs d'électricité.
Pour le reste, le groupe libéral-radical vous propose de soutenir la proposition de la minorité I (Wasserfallen) à l'article 39a. A ce sujet, je précise qu'on parle de soutien temporaire. Si on accepte cette proposition, on arrêtera en 2025 de faire des promesses qui nous engageront encore pendant vingt ans. On parle donc d'une fiscalité qui durera jusqu'en 2045. Qui peut croire encore qu'une fiscalité appelée à durer jusqu'en 2045 est temporaire?
Nous vous invitons donc à soutenir la proposition de la minorité Wasserfallen à l'article 39a. Nous accepterons le nouvel article 45a et soutiendrons la proposition de la commission à l'article 46 alinéa 3 lettre a. Aux articles 48 et 49, nous suivrons la majorité de la commission et, enfin, nous soutiendrons évidemment la proposition de la minorité Wasserfallen à l'article 74 alinéa 5a.
Le groupe libéral-radical est d'accord d'affronter les défis énergétiques, mais pas en multipliant les subventions et la distribution de deniers publics.
Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD
Zum Modell in Artikel 33a und weiteren betreffend Marktprämienmodell möchte ich Sie daran erinnern, dass wir im Nationalrat in der ersten Lesung über die Förderung der Wasserkraft lange diskutiert haben und auch Modelle gesucht und gefunden haben, und zwar im Bereich des Zubaus und der Erweiterung. Das ist zum Glück vom Ständerat auch so gesehen worden. Wir haben damals auch in der Subkommission des Nationalrates lange diskutiert und untersucht, wie man die bestehenden Werke bei der Sanierung unterstützen könnte. Dort ist eine gute Lösung fast nicht zu finden, denn wir haben einerseits diejenigen Unternehmen, die die Hausaufgabe in der Vergangenheit gemacht und Sanierungen vorgenommen haben. Andererseits haben wir diejenigen, die, vereinfacht gesagt, die Aufgaben eben nicht gelöst haben und nicht saniert haben. Sie kämen jetzt zum Handkuss. Das ist etwas problematisch.
Auf der anderen Seite hat sich das ganze Marktumfeld in Bezug auf die Wasserkraft noch einmal verschärft. Deshalb hilft die BDP mit, wenn ein gutes Modell gefunden werden kann. Das Modell, das hier vorliegt, das Marktprämienmodell, ist nicht zielführend, wir haben es gehört. Es hat sehr viele Mängel, und das Notfallmodell ist noch viel weniger zielführend. Jetzt haben wir den Antrag Grüter, und ich denke, dass das ein Lösungsansatz sein könnte. Deshalb unterstützt die BDP diesen Einzelantrag Grüter.
Bei Artikel 39a unterstützen wir klar die Mehrheit. Dort hat ja der Ständerat ein Enddatum gesetzt. Das begrüsst die BDP ausdrücklich. Wir finden, es ist nicht zielführend, wenn man dort noch auf eine kürzere Frist gehen sollte. Dann brauchen wir dieses Gesetz gar nicht mehr zu machen. Die Minderheit II (Nussbaumer) will die Frist verlängern. Wir haben hier wieder einen Basar. Deshalb unterstützt die BDP ganz klar die Fassung Ständerat. Das ist eine ausgewogene Lösung.
Zu Artikel 46 zur Gebäudetechnik: Ich denke, in der Gebäudetechnik liegt ein sehr grosses Potenzial. Dort stehen wir vor grossen Entwicklungen. In der ersten Lesung des Nationalrates bestand der Wille, dort Ansätze und Lösungen zu bieten. Vielleicht waren sie etwas zu detailliert. Aber dort nichts zu machen, wie es jetzt der Ständerat vorschlägt, ist ganz sicher falsch. Deshalb unterstützen wir den Einzelantrag Grossen Jürg, der den Ball hinübergibt, damit das Ganze noch einmal lösungsorientiert studiert werden kann.
Die Artikel 48 und 49 sind auch ein Kapitel, das der Ständerat - für uns etwas erstaunlich - einfach ersatzlos streichen will. In der Effizienz liegt wirklich ein Riesenpotenzial; ich muss das nicht weiter ausführen. Ich denke, dass die Lösung gemäss dem Minderheitsantrag Jans, der ja vom Antrag ausgeht, der im Ständerat in der ersten Lesung obsiegte, der richtige Ansatz ist. Diese Minderheit muss hier unbedingt eine Mehrheit finden, denn wenn wir die Effizienzmassnahmen aus diesem Gesetz herausstreichen, dann erreichen wir die Ziele ganz sicher nicht.
Dann noch zu Artikel 74, zur Diskussion über 2,5 Rappen oder 1,5 Rappen: Auch hier haben wir auf der einen Seite die FDP, und auch die SVP will unterstützen, auch die Wasserkraft, was richtig ist; das sehen wir auch so. Aber das braucht halt Geld. Deshalb ist es richtig, dass wir dort bei den 2,5 Rappen bleiben, wie es der Ständerat auch abgesegnet hat.
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu