15.081, 15.076
Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Änderung / Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten mit Australien. Einführung
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Wir führen eine gemeinsame Eintretensdebatte zu den beiden Geschäften.
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Ich spreche zuerst zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien.
Am 3. März 2015 haben die Schweiz und Australien eine gemeinsame Erklärung über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs unterzeichnet. Dieses Abkommen basiert rechtlich gesehen auf der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und wird mittels einer bilateralen Aktivierung des automatischen Informationsaustauschs durch Notifikation an das Sekretariat des Koordinierungsgremiums eingeführt.
Unser Parlament hat die Grundlagen zum automatischen Informationsaustausch in der Wintersession 2015 genehmigt. Australien ist das erste Land, mit dem die Schweiz eine Erklärung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs unterzeichnet hat. Als Begründung wird angeführt, dass Australien als Mitgliedland der G-20 und wichtiger Handelspartner der Schweiz ausgewählt worden sei. Zudem würden zwischen den beiden Ländern sehr gute Beziehungen bestehen. Australien verfügt in Bezug auf den Datenschutz über eine ausreichende Gesetzgebung und hat ein Regulierungsverfahren für seine Steuerpflichtigen bereitgestellt. Schliesslich hat sich Australien auch zu Gesprächen über eine mögliche Verbesserung des Marktzutritts für Schweizer Finanzdienstleister bereiterklärt.
Das Abkommen zwischen der Schweiz und Australien soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten, und ab 2018 sollen die ersten Daten ausgetauscht werden, sofern die Genehmigungsverfahren in der Schweiz und in Australien rechtzeitig abgeschlossen werden.
Der Nationalrat ist bei dieser Vorlage Zweitrat. Der Ständerat hat den Bundesbeschluss in der Frühjahrssession 2016 einstimmig gutgeheissen.
Die WAK des Nationalrates hat am 19. April 2016 die Botschaft über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien beraten und ohne Gegenantrag Eintreten beschlossen. In der Detailberatung lag ein Antrag zu Artikel 1 des Bundesbeschlusses vor, der als Minderheitsantrag Matter nun auf der Fahne steht. Er verlangt, dass Australien erst in die Liste der Vereinbarung zum automatischen Informationsaustausch aufzunehmen sei, wenn die anderen wichtigen Finanzplätze die Einführung des automatischen Informationsaustauschs definitiv beschlossen hätten. Der Antrag wurde in der WAK mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit sollte die Schweiz vermeiden, dass ihr vorgeworfen wird, sie lasse sich bei der Umsetzung ihrer OECD-Verpflichtungen zu viel Zeit.
In Artikel 2 des Bundesbeschlusses hat der Ständerat die Bestimmungen zum fakultativen Referendum angepasst. Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, dass der Beschluss dem fakultativen Referendum untersteht. Gemäss Artikel 39 des AIA-Gesetzes unterstehen die einzelnen Aktivierungen nicht dem fakultativen Referendum. Da aber das AIA-Gesetz noch nicht in Kraft ist, enthält die Fassung des Ständerates nun präzisere Bestimmungen zum Referendum in Abhängigkeit vom Inkrafttreten des AIA-Gesetzes. Ihre Kommission hat diesem Beschluss des Ständerates ohne Gegenstimme zugestimmt.
In der Gesamtabstimmung beschloss Ihre Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien zuzustimmen.
Bei der zweiten Vorlage geht es um die Genehmigung und Umsetzung eines Protokolls zur Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU. Im Dezember 2015 hat unser Parlament die rechtlichen Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen verabschiedet und damit einen entscheidenden Schritt zur weltweiten Bekämpfung der Steuerhinterziehung gemacht. Die Schweiz kann sich der Standardsetzung beim Informationsaustausch und bei der Amtshilfe im internationalen Kontext nicht entziehen. Das Parlament hat den automatischen Informationsaustausch nach dem globalen Standard der OECD als neuen internationalen Standard akzeptiert. Nun sind zur Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs Abkommen mit den Partnerländern erforderlich.
Am 27. Mai 2015 hat der Bundesrat das Abkommen mit der EU über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen abgeschlossen. Mit der Botschaft vom 25. November 2015 unterbreitet der Bundesrat nun diesen automatischen Informationsaustausch zwischen der Schweiz und der EU dem Parlament zur Genehmigung. Formell ist das unterzeichnete Abkommen ein Änderungsprotokoll, welches das seit 2005 bestehende Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU ersetzt, jedoch die bestehende Quellensteuerbefreiung bei grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen übernimmt.
Der Nationalrat ist bei dieser Vorlage Zweitrat. Der Ständerat hat den Bundesbeschluss zur Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens in der Frühjahrssession 2016 gutgeheissen.
Das vorliegende Abkommen enthält im Wesentlichen drei Elemente: den automatischen Informationsaustausch nach dem globalen Standard der OECD, den Informationsaustausch auf Ersuchen nach geltendem OECD-Standard und die Quellensteuerbefreiung bei grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen. Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten, und ab 2018 sollen die ersten Daten ausgetauscht werden, sofern die Genehmigungsverfahren in der Schweiz und in der EU rechtzeitig abgeschlossen werden.
Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU gilt für die Schweiz in Bezug auf alle 28 EU-Mitgliedstaaten. Es ist Teil der Strategie für einen wettbewerbsfähigen, stabilen und integren Finanzplatz mit international akzeptierten Rahmenbedingungen. Dies ist auch im Interesse des Schweizer Wirtschaftsstandortes. So können in diesem Zusammenhang auch beim Marktzugang in den EU-Raum einzelne Fortschritte erzielt werden; es wurden offenbar erste Gespräche über die Möglichkeit eines sektoriellen Finanzdienstleistungsabkommens aufgenommen. Im Zusammenhang mit dem vorliegenden AIA-Abkommen mit der EU kann auch die Vergangenheitsregularisierung mit den Nachbarstaaten und wichtigen EU-Mitgliedstaaten als weitgehend verwirklicht betrachtet werden.
Die WAK des Nationalrates hat am 19. April 2016 den Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung eines Protokolls zur Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU beraten und ist ohne Gegenstimme auf das Geschäft eingetreten. Mit 17 zu 8 Stimmen hat die Kommission einen Rückweisungsantrag abgelehnt, wonach der Bundesrat beauftragt werden soll, das Abkommen dahingehend zu ergänzen, dass mit jenen Ländern innerhalb der EU keine Daten ausgetauscht werden dürfen, welche noch keine faire Regularisierung lanciert haben. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die unversteuerten Vermögen faktisch weitgehend regularisiert werden konnten und es deshalb unrealistisch und unangebracht wäre, das gesamte Abkommen infrage zu stellen.
In der Beratung kam auch zum Ausdruck, wie wichtig es sei, dass die Schweiz bei jedem Land sehr sorgfältig prüfe, ob dieses die von der Schweiz bei der Erarbeitung des globalen Standards geforderten Grundprinzipien einhalte. Das sind hohe Ansprüche an die Einhaltung des Datenschutzes und des Spezialitätsprinzips, an die garantierte Reziprozität sowie an zuverlässige Regeln zur Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten bei allen Rechtsformen. Ebenso hat die Kommission festgehalten, dass immer die Fragen des Marktzugangs und der Regularisierung der Vergangenheit geklärt werden müssten.
In der Gesamtabstimmung hat die Kommission den Bundesbeschluss mit 16 zu 8 Stimmen angenommen. Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. In der Detailberatung werde ich noch eine Bemerkung zu einem Artikel machen und am Schluss noch etwas bezüglich eines Antrages der Redaktionskommission sagen.
Lüscher Christian · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
Nous traitons aujourd'hui en tant que second conseil le message portant approbation et mise en oeuvre d'un protocole de modification de l'accord sur la fiscalité d'épargne entre la Suisse et l'Union européenne. C'est le cas également du message concernant l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec l'Australie.
Le Conseil des Etats s'est en effet déjà prononcé sur ces objets lors de la session du printemps dernier, et l'accord avec l'Union européenne a été adopté par 35 voix contre 1. Il a pour effet de remplacer l'accord sur la fiscalité de l'épargne de 2005. Il reprend la norme de l'OCDE en matière d'échange automatique de renseignements. Parallèlement à cet accord, le Conseil fédéral a également conclu - je l'ai déjà dit - un accord avec l'Australie, qui a été adopté à l'unanimité - soit par 40 voix - par le Conseil des Etats au mois de mars dernier.
L'entrée en vigueur des deux accords est prévue le 1er janvier 2017, conformément à la déclaration faite par le Conseil fédéral au Forum mondial en octobre 2014. Comme déjà indiqué, l'accord avec l'Union européenne reprend la norme OCDE en matière d'échange automatique de renseignements. Près d'une centaine d'Etats, au nombre desquels des centres financiers majeurs, ont déclaré vouloir adopter cette norme internationale.
Après son entrée en vigueur, l'accord entre la Suisse et l'Union européenne permettra d'effectuer les premiers échanges de renseignements à partir de 2018. Comme nous l'a expliqué en commission Monsieur Jacques de Watteville, secrétaire d'Etat aux questions financières internationales, la Suisse a réussi à négocier un accord qui ne relève pas du "European finish" et elle a également obtenu que le standard OCDE soit repris tel quel sans exigence supplémentaire.
Pour ce qui concerne les éléments-clés du standard, la Suisse s'est battue avec succès à l'OCDE pour que soient intégrés cinq principes: un seul standard d'échange automatique de renseignements; la réciprocité; le respect du principe de la spécialité, ce qui signifie que les informations transmises à des fins fiscales ne sont utilisées qu'à ces fins; la protection des données; l'identification des bénéficiaires économiques de structures juridiques telles que les trusts ou autres sociétés. Ces principes sont repris tels quels dans l'accord avec l'Union européenne.
Par ailleurs, le mandat de négociation du Conseil fédéral comportait deux éléments complémentaires, à savoir s'efforcer de consolider et d'améliorer l'accès au marché et convaincre les Etats européens d'accorder des facilités de régularisation raisonnables.
Pour ce qui concerne l'accès au marché, il faut préciser que la compétence relève de la Commission à titre principal, les pays membres ne disposant que d'une compétence résiduelle.
La Suisse a négocié des accords bilatéraux avec l'Allemagne, l'Autriche et le Royaume-Uni. Des discussions bilatérales sont actuellement menées par le Conseil fédéral avec la France, l'Italie, l'Espagne et les Pays-Bas pour tenter de trouver des accords, en particulier en rapport avec la directive MIFID II. Par ailleurs, le Conseil fédéral a obtenu la reconnaissance du droit suisse dans le domaine des assurances pour Solvency II, puis, plus récemment, dans le domaine boursier. Même si ces développements sont positifs, cette procédure d'équivalence est sectorielle, ce qui limite son champ d'application.
En outre, il y a une année, le Conseil fédéral est parvenu à convaincre la Commission de rouvrir des discussions exploratoires sur un accord limité aux services financiers, mais les pourparlers ont été suspendus en raison des progrès très relatifs dans le domaine de la libre circulation des personnes et dans le domaine institutionnel. A cela s'ajoute le fait qu'un accord sur les services financiers se heurte à des obstacles internes tels que la garantie d'Etat des banques cantonales ou les monopoles d'assurance-incendie que connaissent, sauf erreur, encore 19 cantons.
Le Conseil fédéral et le Secrétariat d'Etat aux questions financières internationales ont clairement confirmé que l'instrument de l'échange automatique d'informations était évidemment utilisé pour avancer sur le dossier de l'accès au marché. Nous sommes reconnaissants au Conseil fédéral de considérer qu'il s'agit d'une priorité.
Même si l'échange automatique de renseignements est un standard de l'OCDE que nous devons respecter et dont la mise en oeuvre ne saurait conditionner la régularisation du passé ou l'accès au marché, le Conseil fédéral, en particulier le Secrétariat d'Etat aux questions financières internationales, nous a fait la démonstration qu'il oeuvrait sans cesse à améliorer les possibilités de régularisation et d'accès au marché, tout comme dans le domaine des bénéficiaires économiques, des trusts et autres institutions. Dans ce domaine, le Conseil fédéral s'efforce également de progresser vers un "level playing field", et il veille à ce que tous les autres pays soient aussi stricts que nous.
Par ailleurs, en ce qui concerne les craintes quant au respect des principes contractuels par certains pays de l'Union, le Conseil fédéral a indiqué être conscient de la problématique et qu'il veillerait à ce que tous les pays de l'Union respectent les principes de l'accord, en particulier le principe de la spécialité.
Vous me permettrez encore les remarques suivantes sur le débat d'entrée en matière. Tout d'abord, s'agissant de l'échange de renseignements à la demande, la Suisse a signifié qu'elle ne fournirait pas d'assistance administrative lorsque les requêtes seraient fondées sur des données volées ou obtenues illégalement. C'est un élément qui a été mentionné en commission comme étant un principe important dont il ne faut pas s'écarter.
Enfin, le projet de loi soumis au Parlement ne contient pas de loi d'exécution, sa mise en oeuvre pouvant être faite par l'application de la loi fédérale sur l'échange international automatique de renseignements, soumise au Parlement le 5 juin 2015; l'échange de renseignements à la demande étant, lui, mis en oeuvre par l'application de la loi sur l'assistance administrative fiscale.
Comme l'a indiqué le Conseil fédéral dans son message, l'adoption de l'échange automatique d'informations avec l'Union européenne s'inscrit dans la stratégie de la Suisse en vue d'une place financière suisse compétitive, stable et intègre, régie par des conditions-cadres acceptées sur le plan international. Aujourd'hui, il faut bien reconnaître que l'accord avec l'Union européenne, partenaire commercial essentiel pour notre économie, est dans l'intérêt de notre pays.
La Commission de l'économie et des redevances de notre conseil a traité ces objets le 19 avril 2016 et a eu l'occasion d'entendre les explications du conseiller fédéral Ueli Maurer, de l'ambassadeur Jacques de Watteville et de l'ambassadeur Fabrice Filliez. L'entrée en matière a été décidée sans opposition, mais une proposition de renvoi de l'objet au Conseil fédéral a été reprise par la minorité. Cette proposition a été rejetée par 17 voix contre 8. Elle demandait que l'objet retourne au Conseil fédéral pour que celui-ci complète l'accord, afin qu'aucune donnée ne soit transmise aux pays de l'Union européenne qui n'auraient pas lancé un processus de régularisation équitable. Cette proposition a été rejetée, car la régularisation est un processus de droit interne, propre à chaque pays, et relève donc de la compétence nationale.
Les signataires de la proposition de minorité seraient d'ailleurs les premiers à s'émouvoir, à juste titre, si un pays étranger devait se mêler de nos propres démarches législatives en matière d'amnisties ou de possibilités de régularisation. Donc, notre pays peut essayer de convaincre des pays de l'Union européenne d'adopter des processus de régularisation qui soient acceptables, mais il ne peut pas les y forcer; nous avons vu que tel avait été le cas, par exemple, avec la Grèce.
Très brièvement encore, il y aura une deuxième proposition de minorité Matter qui consiste à demander que l'on retarde l'entrée en vigueur de l'échange automatique de renseignements jusqu'à ce que toutes les places financières importantes aient fixé une date d'exécution. Nous en reparlerons très brièvement plus tard.
Encore un mot pour vous dire que - j'en ai presque terminé -, lors du vote sur l'ensemble, la Commission de l'économie et des redevances a adopté l'objet par 16 voix contre 8. Le même jour, la commission a adopté, par 16 voix contre 7 et 1 abstention, l'accord sur l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec l'Australie.
L'Australie est un partenaire commercial solide et abrite la troisième plus grande colonie suisse. Répondant à la critique selon laquelle cet accord, qui est le premier signé dans le domaine de l'échange automatique de renseignements, ne comporterait pas le principe d'accès au marché, l'ambassadeur Jacques de Watteville a indiqué que cette thématique serait intégrée dans le dialogue financier que la Suisse menait avec l'Australie, qu'il y avait une volonté politique partagée d'identifier les difficultés et de trouver des solutions, et que même s'il n'existait pas de garanties de résultat, le processus enclenché était encourageant.
La majorité de la commission vous demande d'adopter ces deux accords.
Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich möchte hier vorausschicken, dass die SVP-Fraktion das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen grundsätzlich bekämpft und abgelehnt hat, dabei aber unterlegen ist. Wir haben deshalb auch keine entsprechenden Nichteintretensanträge gestellt. Ich ersuche Sie aber im Namen der SVP-Fraktion, die vorgesehene Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU zurückzuweisen. Dieses Abkommen wäre dahingehend zu ergänzen und zu präzisieren, dass mit all jenen EU-Ländern keine Daten ausgetauscht werden dürfen, die keine faire Regularisierung verwirklicht haben. Eine für uns ebenfalls akzeptable Alternative wäre, dass der Bundesrat den automatischen Informationsaustausch direkt mit jenen EU-Ländern regelt, welche eine faire Regularisierung eingeführt haben.
Wir begründen Ihnen dies wie folgt: Uns allen liegt ein Gutachten von Professor Matteotti vor, der an der Universität Zürich internationales und schweizerisches Steuerrecht lehrt. Dieses Gutachten wurde im Auftrag des Eidgenössischen Finanzdepartementes verfasst. Gemäss diesem Gutachten vom 13. August 2015 betreffend Verfassungskonformität des automatischen Informationsaustauschs ist unter anderem entscheidend, dass in den entsprechenden Partnerländern bei Einführung des automatischen Informationsaustauschs eine faire Regularisierung besteht. Ich zitiere einen Satz, der in diesem Gutachten gleich zweimal vorkommt: "Der AIA sollte nur mit Staaten vereinbart werden, die im Hinblick auf die Einführung des AIA eine insgesamt faire Regularisierungslösung zur Verfügung stellen."
Nun liegt uns aber ein Bericht des Staatssekretariates für internationale Finanzfragen (SIF) vor, wonach mindestens vier EU-Mitgliedstaaten überhaupt keine Regularisierungsmöglichkeit lanciert haben, geschweige denn eine faire. Es handelt sich dabei um Bulgarien, Estland, Griechenland und Kroatien. Auch wenn die übrigen 24 EU-Staaten gewisse Regularisierungsmöglichkeiten geschaffen haben, schreibt dieser Bericht des SIF ausdrücklich nicht, dass es sich, wie vom Gutachten Matteotti verlangt, um faire Regularisierungsmöglichkeiten handelt. Auch bei Ländern wie Rumänien und Ungarn bestehen bezüglich Einhaltung des Datenschutzes begründete schwere Bedenken.
Das Fazit lautet: Wenn wir jetzt das Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU tel quel akzeptieren, verletzen wir eindeutig Geist und Buchstaben der Schweizerischen Bundesverfassung. Herr Bundesrat, wir wissen seit der letzten Session, welche Folgen der Hinweis von uns Parlamentariern auf Verfassungsbruch haben kann: Wir laufen nämlich Gefahr, dass die entsprechenden angesprochenen Bundesräte den Ratssaal verlassen. In diesem Sinne danke ich Ihnen, Herr Bundesrat Maurer, herzlich, dass Sie im Gegensatz zu Ihrer Kollegin tapfer ausgeharrt haben.
Ich ersuche Sie im Namen der SVP-Fraktion, unser geltendes Verfassungsrecht hochzuhalten und die Vorlage zurückzuweisen.
Marra Ada · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
L'accord que nous entérinons est une suite logique du mouvement entrepris par la Suisse depuis quelques années. En 2009, la Suisse acceptait l'article 26 du Modèle de convention fiscale de l'OCDE. Elle acceptait ainsi de reprendre la norme internationale en matière d'échange de renseignements et instaurait le principe de l'entraide administrative. Le chemin ouvert était celui de la transparence et de la fin du secret bancaire vis-à-vis de nos partenaires économiques étrangers. En décembre 2015, nous signions la Convention du Conseil de l'Europe et de l'OCDE en matière d'assistance administrative et la loi fédérale sur l'échange international automatique de renseignements en matière fiscale.
Avec l'accord d'aujourd'hui, qui traite de la fiscalité de l'épargne entre la Suisse et l'Union européenne, nous touchons du doigt un système que nous appliquerons plus spécifiquement avec nos partenaires européens. Que de chemin parcouru depuis le début de l'opération en 2012 visant une place financière propre! Les obstacles et les freins ont été nombreux, notamment de milieux dont certains représentants se sont porté rapporteurs pour présenter cette excellente loi. Que de chemin parcouru pour arriver enfin à se prononcer en faveur de la transparence, de la coopération et de la lutte contre l'évasion fiscale! Souvenez-vous du temps où notre pays était sur des listes noires et grises. Un travail titanesque a dû être fait par la conseillère fédérale Eveline Widmer-Schlumpf et son équipe du Secrétariat d'Etat aux questions financières internationales, afin que notre pays remonte la pente, non seulement sur le plan interne - comme cela a déjà été mentionné - mais aussi à l'étranger, où il a fallu convaincre nos partenaires financiers et économiques que nous étions désormais fiables.
Le groupe socialiste acceptera avec enthousiasme cet accord, appelé de ses voeux depuis des années. C'est une belle victoire aujourd'hui. Toutefois, il reste, si ce n'est critique, en tous les cas prudent, à l'égard de ce qui reste à faire. Car cet accord n'est pas l'alpha et l'oméga. Nous sommes prudents sur les éléments suivants.
La Suisse, comme tout autre pays, continue d'être évaluée par le forum des pairs, et les signaux que nous sommes en train de donner depuis quelques mois ne sont pas les meilleurs. Ainsi, notre décision de ne pas traiter les données des CD volés, la décision - toujours en 2015 - de ne pas prévoir de sanction pénale pour le non-respect de la transparence pour les actions au porteur ainsi que pour l'exception à la notification dans l'échange automatique d'informations font que nous pourrions à nouveau être classés dans les pays non coopératifs.
Si nous avons choisi de suivre la voie de la transparence et d'avoir une place financière propre, allons-y jusqu'au bout! A quoi cela sert-il de s'arrêter au milieu du chemin?
Ensuite, si nous avons bien compris les critères prioritaires pour signer les accords de ce type, il semble que cela soit plus une logique des banques qu'une logique politique parce que, dans ce cas-là, les pays émergents comme le Brésil ou l'Inde devraient également avoir pignon sur rue très rapidement. La mise en évidence de scandales, comme celui de Petrobras, démontre que la transparence se révèle être importante pour ces peuples.
Le groupe socialiste salue cet accord et le travail entrepris par Madame l'ex-conseillère fédérale Widmer-Schlumpf. On ne peut qu'encourager son successeur, Monsieur le conseiller fédéral Maurer, à en faire de même.
Le groupe socialiste vous invite à rejeter la proposition de la minorité Matter de renvoi au Conseil fédéral du projet sur l'accord sur la fiscalité de l'épargne entre la Suisse et l'Union européenne, avec l'assurance qu'il s'agit en tous les cas d'un mouvement européen et des pays de l'OCDE.
Le groupe socialiste vous demande également de rejeter l'amendement visé par proposition de la minorité Matter en ce qui concerne l'accord avec l'Australie, amendement qui a désormais trois trains de retard, ce que le groupe UDC est le seul à ne pas voir.
Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Die Fraktion der Grünen tritt auf die Vorlagen ein und beantragt, ihnen im Sinne der Anträge des Bundesrates und der Mehrheit der vorberatenden Kommission zuzustimmen. Es geht in beiden Botschaften darum, die Bedingungen für Steuerhinterziehung zu erschweren. Steuerbehörden verschiedener Länder sollen Steuerdaten nach dem globalen Standard der OECD automatisch austauschen können. Heute geht es um entsprechende Abkommen der Schweiz mit Australien und mit der EU.
Seit der letzten Banken- und Finanzkrise ist die weltweite Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu einer Aufgabe geworden, der sich auch die Schweiz nicht mehr in allen Teilen entziehen kann und auch nicht mehr entzieht. Das begrüssen wir Grünen, verbunden mit dem Bedauern, dass dies mehr auf äusseren Druck als auf Einsicht zurückzuführen ist. Die Verträge sollen 2017 in Kraft treten, sodass 2018 erstmals Daten ausgetauscht werden können.
Insbesondere die SVP tut sich nach wie vor schwer mit dem automatischen Informationsaustausch. Mittlerweile ist die kategorische Ablehnung aber dem Bestreben gewichen, die Trauben so hoch zu hängen, dass sie nicht gelesen werden können. So stellt man vonseiten der SVP-Fraktion beim Abkommen mit der EU den Antrag auf Rückweisung, damit jene Länder der Gemeinschaft, die keine faire Regularisierung haben, keine Daten geliefert bekommen. Das Abkommen mit Australien soll so lange ausgesetzt werden, bis die anderen wichtigen Finanzplätze den automatischen Informationsaustausch definitiv beschlossen haben. Die Grünen lehnen diese Anträge ab. Mit den Anträgen wird kein Problem gelöst. Dem Finanzplatz würden die Auswirkungen hingegen schaden. Es ist richtig, dass die Schweiz kooperiert.
Der vorberatenden Kommission lag ein ergänzender Bericht vor, der auf Fragen zum Marktzugang, zur Vergangenheitsregularisierung, zu Vertraulichkeit und Datenschutzvorkehrungen usw. antwortet. Die Ausführungen stellten uns weitgehend zufrieden.
Offen blieb allerdings das Thema der Verhältnisse zu den USA. Sie sind gegenwärtig Gegenstand von bilateralen Verhandlungen. Dazu Folgendes: Als die USA von der Schweiz und anderen Ländern vor drei, vier Jahren mit Fatca Datenlieferungen über US-amerikanische Steuerpflichtige verlangten, wollte die Schweiz partout kein Abkommen, mit dem umgekehrt auch Daten aus Übersee geliefert worden wären. Wir Grünen setzten uns als einzige Fraktion für das Fatca-Modell mit gegenseitigen Datenlieferungen ein. Jene, die heute am lautesten diese Reziprozität einfordern, waren damals am entschiedensten dagegen, sie vertraglich zu fixieren und einzuführen. Die Schweiz hätte es besser haben können - mit weniger Aufwand und damit auch günstiger.
Noch ein Punkt: Mit dem automatischen Informationsaustausch werden Schweizer Steuerbehörden zu Informationen kommen, die sie gemäss geltendem Recht im Inland nicht gegen Steuerhinterzieher verwenden dürfen. Das Bankgeheimnis will es so, es schützt Steuerhinterzieher. Das ist in den Augen von uns Grünen absurd. Richtig wäre es, wenn die Schweiz die Regeln, nach denen sie auf internationaler Ebene arbeitet, auch landesintern anwenden könnte. Doch ein Grossteil des Parlamentes will das leider nicht. Die Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" und der von der WAK-NR in die Vernehmlassung geschickte Gegenvorschlag wollen diesen absurden Zustand zementieren. Ich hoffe sehr, dass das Volk dieses Ansinnen in ein, zwei Jahren ablehnt. Die Schweiz soll nicht durch Verfassung und Gesetz zur Steuerhinterziehung einladen.
Nachdem dies gesagt ist, komme ich zum Schluss: Die Grünen werden auf die beiden Vorlagen eintreten und ihnen zustimmen. Die Minderheitsanträge vonseiten der SVP bitten wir abzulehnen.
Barazzone Guillaume · Mit-M · Nationalrat · Genf · CVP-Fraktion
Le groupe PDC vous recommande d'adopter l'arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre d'un protocole modifiant l'accord sur la fiscalité de l'épargne entre la Suisse et l'Union européenne. Il vous recommande également d'accepter l'arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec l'Australie.
Mon intervention portera principalement sur l'accord le plus important des deux, à savoir celui entre la Suisse et l'Union européenne. Cet accord reprend, les rapporteurs de la commission l'ont dit, la norme OCDE en matière d'échange automatique de renseignements. Près d'une centaine d'Etats, dont une grande partie des concurrents de la place financière helvétique, ont déclaré vouloir adopter cette norme internationale.
L'adoption de l'échange automatique d'informations avec l'Union européenne s'inscrit dans la stratégie de la Suisse en faveur d'une place financière compétitive, stable, intègre et régie par des conditions-cadres acceptées sur le plan international. Nous pensons que cet accord conclu avec notre principal partenaire économique et politique, l'Union européenne, est dans l'intérêt du pays.
Cet accord met fin à une période révolue, après l'acceptation par la Suisse il y a quelques années des standards OCDE sur l'échange d'informations à la demande et le renforcement des règles antiblanchiment adoptées par l'Assemblée fédérale, mettant en oeuvre les recommandations du GAFI. Cet accord avec l'Union européenne permettra à la Suisse d'être une des places financières les plus transparentes au monde.
Notre place financière, nos banques pourront bientôt démontrer au monde entier qu'elles peuvent offrir des avantages compétitifs à leurs clients par rapport à d'autres places financières majeures, en raison de la qualité propre des services rendus et en raison des compétences des banques et des autres instituts financiers de notre pays.
Après son entrée en vigueur, l'accord entre la Suisse et l'Union européenne permettra d'effectuer les premiers échanges de renseignements à partir de 2018. Le groupe PDC salue le fait que la Suisse ait réussi à négocier un accord qui ne contient pas de "European finish" et que le standard OCDE soit repris tel quel, sans exigence supplémentaire.
Rappelons que les éléments clés du standard sont les suivants:
un seul standard d'échange automatique d'informations: la réciprocité;
le respect du principe de spécialité, ce qui signifie que les informations transmises à des fins fiscales ne sont utilisées qu'à ces fins;
la protection des données;
l'identification des bénéficiaires économiques des structures juridiques, telles que les trusts et autres sociétés, ce qui est extrêmement important, notamment afin que les juridictions concurrentes de la Suisse, particulièrement les juridictions anglo-saxonnes, ne puissent pas échapper au nouveau système de transparence.
Comme l'a rappelé le rapporteur de langue française, le mandat de négociation du Conseil fédéral prévoyait que nous devions tout faire pour consolider et améliorer l'accès au marché entre la Suisse et l'Union européenne et convaincre les Etats européens d'accorder des facilités de régularisation raisonnables.
A ce sujet, je rappellerai que le groupe PDC, comme il l'a toujours fait jusqu'à présent, soutient une solution globale d'accès au marché, en particulier la conclusion d'un accord sur la libre circulation des services avec l'Union européenne. Il est essentiel de trouver une solution avec la Commission européenne à ce sujet, car les accords bilatéraux conclus dans ce domaine avec l'Allemagne, l'Autriche et la Grande-Bretagne ne sont pas suffisants. L'accès au marché, français par exemple, est encore très restreint depuis la Suisse. Et de manière générale, les banques situées en Suisse rencontrent de grandes difficultés à servir leurs clients européens - et ils sont nombreux - depuis la Suisse. Elles ont donc tendance à délocaliser leurs activités dans des pays européens, avec pour résultat la création d'emplois à l'étranger et non en Suisse.
Relevons également de manière positive que le Conseil fédéral est parvenu à convaincre la commission de rouvrir des discussions exploratoires sur un accord limité aux services financiers. Toutefois, les pourparlers ont été suspendus en raison du vote du peuple contre l'immigration de masse. Les menaces que ce vote fait peser sur nos relations bilatérales ont des effets particuliers en matière d'accès au marché. Nous pouvons donc constater qu'en matière de politique étrangère, tous les thèmes sont intrinsèquement liés.
J'aimerais également vous dire que le groupe PDC recommande de rejeter les propositions de l'UDC (minorité Matter), car elles menacent directement cet accord très important pour la Suisse. L'une de ces propositions de minorité concernant la régularisation du passé au sein des Etats de l'Union européenne constituerait une ingérence de la Suisse dans les pays de l'Union européenne, ingérence que l'UDC n'accepterait jamais de la part de l'Union européenne.
Je vous remercie donc d'accepter ces deux accords et de rejeter les deux propositions de la minorité Matter.
Walti Beat · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Wer A sagt, muss auch B sagen. A gesagt haben wir in der Wintersession 2015 mit dem AIA-Gesetz. Man mag die Abgeltungssteuer oder die Zinsbesteuerung noch immer für die besseren Lösungsansätze zur Eindämmung von Steuerhinterziehung halten. Fakt ist, dass der automatische Informationsaustausch heute ein globaler Standard geworden ist, dem sich ein Land mit einem derart bedeutenden Finanzplatz wie dem schweizerischen nicht entziehen kann. Allein das grenzüberschreitende Private-Banking-Geschäft ist sehr bedeutend. Rund 20 000 Arbeitsplätze sind betroffen, und die Steuererträge für die öffentliche Hand belaufen sich gegen 1,5 Milliarden Franken. Dieser bedeutende Wirtschaftszweig, eine Art Exportwirtschaftszweig, braucht einen international akzeptierten und damit wettbewerbsfähigen Regulierungsrahmen.
Da die Würfel für den automatischen Informationsaustausch nun gefallen sind, müssen wir uns auf die Trümpfe konzentrieren, die den schweizerischen Finanzplatz wirklich stark und wettbewerbsfähig machen. Diese sind die Kompetenzen und das Know-how in der Branche, die Qualität der Produkte und Dienstleistungen sowie die Stabilität unseres Landes, aber auch die internationale Vernetzung und ein international akzeptierter Regulierungsrahmen.
Beide Abkommen, die wir heute beschliessen, schreiben eins zu eins den OECD-Standard fest, also ohne jeden Swiss, European oder Australian Finish, und das ist gut so. Die Schweiz konnte nämlich bei der Erarbeitung dieses Standards auch wichtige Prinzipien einbringen, die ein "level playing field" oder Wettbewerb mit gleich langen Spiessen sicherstellen: erstens den einheitlichen Standard für alle, zweitens die Reziprozität oder Gegenseitigkeit, drittens das Spezialitätsprinzip, viertens einen ausreichenden Datenschutz und fünftens die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten bei juristischen Strukturen, insbesondere Trusts.
Darüber hinaus bestand die Erwartung, dass im Gegenzug zur Vereinbarung über den automatischen Informationsaustausch ein verbesserter Zugang für Schweizer Finanzdienstleister in den Partnerstaaten ausgehandelt werden könne. Diese Erwartung ist nur ansatzweise erfüllt worden. Ein Dienstleistungsabkommen mit der EU beispielsweise ist vor der Klärung der offenen Fragen zu den bilateralen Verträgen unrealistisch, und fraglich ist auch, ob ein solches Abkommen überhaupt realistisch ist, wenn im Zuge dieses Abkommens zum Beispiel die Staatsgarantien der Kantonalbanken oder die kantonalen Gebäudeversicherungsmonopole zur Disposition stünden.
Immerhin wurden gemäss Aussagen des SIF auch in der Vorbereitung - wir haben es auch vom Kommissionsberichterstatter gehört - mit verschiedenen Ländern konstruktive Gespräche über verbesserte Marktzugangsmöglichkeiten initiiert. Alle diese Anstrengungen sind richtig und wichtig. Und die bestehenden Abkommen mit einzelnen, aber wichtigen EU-Staaten, eben mit Deutschland, Österreich und Grossbritannien, bleiben weiterhin bestehen. Ich komme dann beim Votum zum zweiten Minderheitsantrag noch kurz darauf zu sprechen.
Schliesslich ist eine Bedingung für die Einführung des automatischen Informationsaustauschs das Vorhandensein von fairen Regularisierungsmöglichkeiten in Partnerstaaten. Im Falle von Australien ist dies unproblematisch, bei den 28 Staaten der EU grösstenteils ebenfalls. Bei wenigen mitteleuropäischen Staaten gibt es gewisse Vorbehalte, denen im Zuge der Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs unbedingt Beachtung zu schenken ist. Die FDP-Liberale Fraktion teilt aber die Ansicht des Bundesrates, dass kein Anlass besteht, das Abkommen mit der EU deshalb nicht abzuschliessen. Es kann auch nicht das prioritäre Anliegen der Schweiz sein, ausländische Steuersünder vor den gesetzlichen Sanktionen in ihrem Sitz- bzw. Wohnsitzstaat zu schützen.
Ich bitte Sie entsprechend, den Rückweisungsantrag der Minderheit Matter abzulehnen und diesen beiden Vorlagen zuzustimmen.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Eine kleine Rückblende: Herr Bundesrat Merz hat gesagt, die anderen würden sich an unserem Bankgeheimnis die Zähne ausbeissen. Nun haben uns die USA, die EU und die OECD nicht nur die Milchzähne gezogen, sondern wir haben uns an unserer Vergangenheit selbst die Zähne ausgebissen. Die Schweiz führt den automatischen Informationsaustausch ja nicht ein, weil sie diesen als beste Lösung ansieht - auch die GLP-Fraktion sieht ihn nicht als solche an -, sondern weil es neben diesem Austausch keine andere Option mehr gibt, weil es ein weltweiter Standard geworden ist.
Wir haben Bedingungen an den automatischen Informationsaustausch geknüpft: Die Möglichkeit der Regularisierung mit allen Ländern, mit denen wir das vollziehen, soll gesichert sein; der Marktzutritt soll erfolgen; wir machen nur dann mit, wenn alle anderen wichtigen Staaten und Finanzplätze den automatischen Informationsaustausch ebenfalls gleichwertig eingeführt haben, wenn ein gleichwertiger Datenaustausch gesichert ist und keine "fishing expeditions" stattfinden können. Fakt ist: Wir haben nicht mit allen EU-Staaten eine Regularisierungsmöglichkeit, wir haben keinen Marktzutritt, es haben noch nicht alle Finanzplätze den automatischen Informationsaustausch gleichwertig eingeführt. In Bezug auf die Frage, ob der Datenaustausch gleichwertig erfolgen wird und nicht ein Swiss Finish erfolgt, sind erhebliche Zweifel angebracht. "Fishing expeditions" sind offenbar nicht ausgeschlossen, wie der Fall aus Holland zeigt, in dem unsere Steuerbehörden in Vorausgehorsam nachgegeben haben.
Ich möchte kurz auf die Ursache zurückkommen: Warum stehen wir überhaupt hier? Es war das krasse Fehlverhalten unserer Banken, vor allem in den USA, wo klar Gesetze und Abkommen verletzt - bewusst verletzt! - wurden. Damit war die Schweiz im Unrecht und kam unter einen Druck, dem sie gar nicht mehr standhalten konnte. Die Grünliberalen haben früh klargemacht, dass es eine Weissgeldstrategie braucht. Die GLP hat auch früh darauf hingewiesen, dass es einen Plan B braucht, falls die von uns geforderte Abgeltungssteuer scheitern sollte und ein automatischer Informationsaustausch nicht zu vermeiden wäre. Die Schweiz hat aber nur reagiert statt agiert, sie hat sich zu schlecht verkauft und auch schlecht verhandelt. Teilweise war auch die heimische Politik so zerstritten, dass die EU und die USA ein leichtes Spiel mit uns hatten.
Die Verhandlungsdelegation im Ausland wurde vom Bundesrat teilweise offen im Regen stehengelassen. Da befinden wir uns nun heute, und die SVP will das Fähnchen, das nicht ganz zu Unrecht noch dasteht, hochhalten, will eine Rückweisung und Bedingungen stellen. Liebe SVP, es ist zu spät! Heute schaden eine Rückweisung und Bedingungen dem Finanzplatz und dem Wirtschaftsstandort. Wir haben die Schlacht verloren. Ja, der Bundesrat hat schlecht verhandelt. Aber ich kann Sie beruhigen: Die SVP kann jetzt getrost den Vorlagen zustimmen, denn jetzt ist ihr Bundesrat am Drücker, und er wird im Ausland dafür sorgen, dass die Regeln eingehalten werden, gleichwertige Daten ausgetauscht werden und der Marktzugang sofort kommt - das ist Ihre Forderung, die wird jetzt umgesetzt.
Was unschön bleibt: Nüchtern betrachtet, kann ein Kunde, der seine Konten nicht regularisieren kann, weil es nicht möglich ist, oder der sie nicht regularisieren will - was mich nicht interessiert; da habe ich kein Erbarmen -, sein Geld fast nur noch in die USA transferieren, nach Delaware zum Beispiel, da ausgerechnet die USA sich kaum um die Umsetzung gleichwertiger konsequenter OECD-Richtlinien kümmern.
Trotzdem: Die GLP-Fraktion wird im Interesse des Wirtschaftsstandortes und des Finanzplatzes den Vorlagen heute zustimmen und die Rückweisung ablehnen. Wir müssen vorwärtsschauen und nicht rückwärts. Wir müssen akzeptieren, dass der automatische Informationsaustausch ein Weltstandard geworden ist, dem sich die Schweiz nicht entziehen kann. Der Finanzplatz Schweiz ist heute gut aufgestellt und braucht Rechtssicherheit, gerade bezüglich der EU und der wichtigen Finanzplätze. Unser Finanzplatz hat genug Stärken, um diese neuen Bedingungen problemlos einzuhalten, den automatischen Informationsaustausch auszuhalten und weiterhin erfolgreich mit der neuen Weissgeldstrategie umzugehen. Dies ist uns schon bezüglich der Geldwäscherei erfolgreich gelungen.
Wir müssen aber weiter antizipieren: Den Marktzutritt, den wir von der EU wollen, werden wir nicht erhalten, ohne die institutionellen Abkommen mit der EU zu verhandeln. Wer sich dieser Diskussion verweigert, riskiert, dass wir am Ende wieder ohne ein Resultat dastehen, alles übernehmen müssen, aber nichts ausgehandelt haben. Also: antizipieren statt blockieren.
In diesem Sinne bitte ich Sie noch einmal im Namen der GLP-Fraktion, auf beide Vorlagen einzutreten, den Rückweisungsantrag und die weiteren Minderheitsanträge abzulehnen und beiden Vorlagen zuzustimmen.
Müller Thomas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Bäumle, Sie haben vorhin dem Plenum vorgemacht, dass der automatische Informationsaustausch internationaler Standard sei. Können Sie mir ein einziges Land auf dieser Welt nennen, das den automatischen Informationsaustausch materiell bereits eingeführt hat? Bitte nennen Sie mir ein Land.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Sie wissen ganz genau, dass die Schweiz hier keine Handlungsoption mehr hat, heute zu sagen, sie warte, bis alle anderen den automatischen Informationsaustausch eingeführt hätten. Das war die ursprüngliche Bedingung, da haben Sie Recht. Heute stehen wir da, machen mit 28 EU-Ländern einen Vertrag, und wenn diese ihn gleichzeitig verabschiedet haben und wir hier ratifiziert haben, dann wird dieser gleichzeitig im Detail umgesetzt. Ob der Datenaustausch gleichwertig erfolgen wird, werden wir sehen. Mit Deutschland sollte das kein Problem sein, mit Österreich auch nicht. Ob es mit Italien, Frankreich und Spanien so ist, werden wir sehen. Und mit Griechenland haben wir noch nicht einmal eine Legalisierungsmöglichkeit. Sie wissen es: Es sind viele Fragen offen, aber heute haben wir keine Alternative mehr. Die Schweiz braucht dieses Abkommen, um für ihren Finanzplatz Rechtssicherheit zu schaffen. Das ist nicht schön, aber es ist notwendig.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Wir haben eigentlich eine erste Etappe mit dem AIA-Gesetz abgeschlossen. Das Parlament steht mit der Verabschiedung dieser einzelnen AIA-Abkommen mit verschiedenen Ländern nun am Beginn einer zweiten Etappe. Sie beschliessen heute die ersten AIA-Abkommen, einerseits jenes mit der EU und andererseits jenes mit Australien.
Es wurde gesagt: Ausgangspunkt war eigentlich die Finanzkrise in den Jahren 2008 und 2009. Im Zuge dieser Finanzkrise hat insbesondere die Diskussion über einen grenzüberschreitenden automatischen Informationsaustausch an Dynamik gewonnen. Die Staats- und Regierungschefs der G-20 waren die eigentlichen Treiber. Sie haben 2013 den Auftrag erteilt, einen solchen Standard zu entwickeln. Bereits 2014 wurde ein AIA-Standard durch den Rat der OECD genehmigt, und die G-20 hat diesen Standard im Jahr 2014 bestätigt. Es war also eine internationale Entwicklung in der Folge der Finanzkrise, ausgehend von der G-20 und übernommen durch die OECD. Es ist also nicht die EU, die hier massgebend war und den Takt angegeben hat, sondern die internationale Staatengemeinschaft.
Gegenstand des AIA-Standards ist ein routinemässiger und in regelmässigen Abständen zwischen zwei Staaten stattfindender Austausch von Informationen über Konten, die eine in einem dieser Staaten steuerpflichtige natürliche oder juristische Person bei einem Finanzinstitut im anderen Staat hält. Das heisst, dass der Informationsaustausch dadurch stattfindet, dass Finanzinstitute die Informationen dem Staat melden, worauf dieser sie dem anderen Staat meldet. Es ist also ein Austausch zwischen Staaten, basierend auf den Angaben der Finanzinstitute. Der Standard definiert sich über die auszutauschenden Informationen. Es handelt sich dabei insbesondere um Informationen über Kontobestände und sämtliche Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden, Veräusserungserlöse und übrige Erträge sowie die Identität der an diesen Vermögenswerten nutzungsberechtigten Personen. Das ist der Inhalt des Austausches, der automatisch erfolgt. Inzwischen haben über neunzig OECD-Staaten sich zum automatischen Informationsaustausch bekannt. Sie arbeiten an der entsprechenden Umsetzung.
Hier ist vielleicht auch im Zusammenhang mit dem Minderheitsantrag, der gestellt wurde, etwas zum Rhythmus oder Vorgehen festzuhalten. Die erste Gruppe der Staaten, etwa fünfzig Staaten, wird 2017 mit dem automatischen Informationsaustausch beginnen, basierend auf den Daten von 2016. Die Schweiz ist in einer zweiten Gruppe: Wir werden aufgrund dieser Abkommen die ersten Daten 2018 austauschen. Der Austausch wird dann also bereits ein Jahr funktionieren, die ersten Staaten werden den Informationsaustausch ja ab 2017 machen. Unsere Zeitverhältnisse sind anders, wir benötigen aufgrund unseres parlamentarischen Vorgehens mehr Zeit. Wir brauchen für den Abschluss und die Inkraftsetzung eines AIA-Abkommens etwa zwei Jahre: Wir haben ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen und nachher, mit dem Verfahren in zwei Kammern, auch ein parlamentarisches Verfahren, das länger dauert. In den meisten anderen Staaten oder praktisch in allen anderen Staaten liegt der Abschluss eines AIA-Abkommens in der Kompetenz der Regierung. Das heisst, dass es in anderen Staaten drei bis vier Wochen geht, bis sie ein entsprechendes AIA-Abkommen beschlossen haben. Wir geraten hier dagegen etwas in Rückstand, weil wir eine sehr lange Vorlaufzeit brauchen.
Wir wissen heute noch nicht genau, welcher Staat mit welchem anderen Staat die Informationen dann auch tatsächlich austauschen wird. Wir wissen zwar, wer mit wem entsprechende Abkommen geschlossen hat, aber in der zweiten Gruppe werden wir das Ganze dann auch beobachten können. Wir stellen heute auch fest - das ist eine Forderung -, dass wir nicht vor anderen Staaten sein dürfen, insbesondere nicht vor den wichtigen Konkurrenzplätzen. Wir gehen heute davon aus, dass andere Länder, beispielsweise Singapur, den Informationsaustausch mit vergleichbaren Ländern mindestens gleichzeitig mit uns einführen werden. Mit unserem Vorgehen und diesen zwei Jahren Vorlaufzeit können wir das im Voraus aber nicht genau sagen.
Man kann das Ganze durchaus mit dem Sport vergleichen: Wenn im Fussball auf der ganzen Welt die gleichen Spielregeln gelten, müssen wir uns diesen anschliessen. Der OECD-Standard ist heute ein internationaler, weltweiter Standard, der für alle die gleichen Regeln des Informationsaustauschs vorsieht. 2017 wird begonnen, und zwar auf der Datenlage von 2016. Diese internationalen Regeln gelten und werden auch durch das Global Forum, also durch die OECD, überwacht.
Es ist nicht so, dass dann jeder Staat machen kann, was er will. Vielmehr wird der Datenaustausch kontrolliert, und da sind dann auch allfällige Sanktionen möglich. Es gibt also sozusagen ein Schiedsrichterwesen, wenn man dem so sagen kann: Der Schiedsrichter beurteilt, ob etwas korrekt ausgeführt ist oder nicht. Dieser Schiedsrichter ist streng, denn jeder Staat, der einen anderen kontrolliert, wird darauf achten, dass dieser die Daten auch wirklich liefert und dass er Daten nur für den Zweck verwendet, der vorgesehen ist. Wir können also davon ausgehen, dass bereits gewisse Erfahrungen bestehen, wenn die Schweiz 2018 erstmals Daten austauscht, nämlich aufgrund der ersten Gruppe von rund fünfzig Ländern, die ein Jahr vorher mit dem Austausch beginnen. Damit sind auch schon erste Kontrollen durchgeführt, und es liegen Anhaltspunkte dafür vor, wie es funktioniert.
Damit ist dieser Rückweisungsantrag aus unserer Sicht nicht nötig. Das Verfahren wird so aufgegleist und installiert, dass die Bedenken, die im Rückweisungsantrag zum Ausdruck kommen, eigentlich berücksichtigt sind. Es gibt aber natürlich durchaus Länder, wie sie im Rückweisungsantrag erwähnt sind; insofern teilen wir die Bedenken, die genannt wurden. Man muss mit dem Austausch in den Anfangsjahren vorsichtig sein: Man muss genau beurteilen, ob die Daten auch wirklich geliefert werden können und ob sie nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. In den ersten Jahren ist diesem Anliegen also grosse Aufmerksamkeit zu schenken.
Indem jetzt aber ein globaler Standard entwickelt worden ist, werden andere Werte der Finanzplätze in den Vordergrund treten. Wenn Sie es wieder mit dem Fussball vergleichen: Es kommt jetzt darauf an, wer unter diesen Regeln am besten spielt. Wenn wir die Schweiz betrachten, sehen wir: Wir haben durchaus sehr gute Voraussetzungen. Wir haben eine eigene Währung, eine hohe politische Stabilität, eine diversifizierte und starke Volkswirtschaft mit weltweit tätigen Unternehmen sowie gute wirtschaftliche und politische Verhältnisse. Das dürften in Zukunft die Kriterien sein, nach denen man sich überlegt, wo man Geld anlegt. Wir haben eine hohe Kompetenz in Sachen Finanzanlagen. Wenn überall wirklich nach diesen Regeln gespielt und es auch überwacht und kontrolliert wird, gibt nicht mehr ein Bankkundengeheimnis den Ausschlag, sondern die Kompetenzen und die Spielregeln des Finanzplatzes. Da hat die Schweiz gute Voraussetzungen.
Wenn wir diese Entwicklung betrachten, sehen wir, dass wir beim Ausbruch der Finanzkrise einen Abfluss von ausländischen Vermögenswerten hatten; das ist wieder aufgeholt worden. Wir haben jetzt wieder etwa den Wert wie in der Zeit vor der Bankenkrise; das heisst, dass die Qualitäten unseres Finanzplatzes durchaus entsprechend gewürdigt werden. Dieser automatische Informationsaustausch ist die Übernahme der geltenden Spielregeln.
Nun zu den heute vorliegenden Abkommen: Wir können die AIA-Abkommen nach zwei Modellen umsetzen. Das Modell 1 ist eigentlich der Abschluss eines bilateralen Staatsvertrages. Das ist das Modell, das wir mit der EU haben, der bilaterale Staatsvertrag. Das Modell 2 ist ein Amtshilfeübereinkommen, mit dem wir dann diesen automatischen Informationsaustausch entwickeln. Das ist das Modell, das im Fall von Australien vorliegt.
Ich komme jetzt konkret zur Vorlage zu Australien. Da geht es konkret um einen Bundesbeschluss, durch den der Bundesrat von der Bundesversammlung ermächtigt wird, mit Australien dieses Abkommen umzusetzen. Vielleicht fragen Sie sich, weshalb gerade Australien das erste Land ist, zu dem wir Ihnen ein einzelnes Abkommen vorlegen. Australien ist ein wichtiges Mitgliedland der G-20, gehört also zur Kerngruppe der Entwicklung dieses automatischen Informationsaustauschs. Australien ist für die Schweiz ein interessanter politischer Partnerstaat, auch darum, weil Australien sämtliche Kriterien, die in diesem AIA-Abkommen über den Datenaustausch gefordert sind, erfüllen kann.
Die Verhandlungen mit Australien fanden im Übrigen per Telefonkonferenzen statt. Das heisst, man hat einen Standard, der vorgegeben ist. Man muss ja die Details regeln, und das braucht nicht mehr wochenlange Verhandlungen, sondern man legt fest, in welchem Zeitraum solche Standards umgesetzt werden. Das findet eben im Rahmen von Telefonkonferenzen statt.
Wir haben mit Staaten der erwähnten ersten Gruppe weitere Abkommen abgeschlossen, die wir Ihnen bereits zugestellt haben: Das sind Abkommen mit Island und Norwegen, also mit den EWR-Staaten, mit Jersey und Guernsey, mit der Insel Man, mit Japan, Kanada und Südkorea. Diese bilden, zusammen mit den EU-Staaten, die erste Gruppe. Wir arbeiten zurzeit an den Abkommen mit einer zweiten Gruppe von Staaten, mit denen ab 2019 Informationen ausgetauscht werden können. Damit werden wir mit dieser zweiten Gruppe 2019 bereits im hinteren Feld der Staaten liegen, die solche Abkommen machen. Die meisten Staaten werden durch Regierungsbeschlüsse die Schweiz dann definitiv und endgültig überholen.
Wie ich gesagt habe, ist das erste Land, um das es hier geht, Australien. Australien ist nicht nur G-20-Mitglied, sondern auch ein Land, das für seine Stabilität und Integrität bekannt ist. Es ist ein Rechtsstaat, der mit unserer Schweiz vergleichbar ist. In Australien gibt es nach den USA und Kanada auch die drittgrösste Auslandschweizergemeinschaft. Auch aus dieser Sicht ist also ein Abkommen mit Australien sinnvoll. Australien ist zudem auf Rang 19 der wichtigsten Handelspartner der Schweiz, und wenn man die EU-Staaten ausklammert, ist Australien sogar auf Rang 12. Die Schweiz ist umgekehrt der sechstgrösste Direktinvestor in Australien. Ein Abkommen mit Australien macht also Sinn. Es ist ein Standardabkommen, das wir übernehmen, es sind internationale Spielregeln. Wir werden also als Erstes mit Australien einen Partner haben, der unsere Rechtsauffassung teilt und dessen Vorgehen dem unsrigen entspricht.
Zum Abkommen mit der EU: Es hat sich ja die Frage gestellt, ob es nicht möglich gewesen wäre, mit allen EU-Staaten ein separates Abkommen zu machen. Das ist schlicht und einfach nicht möglich; die EU macht das für alle zusammen. Das Abkommen mit der EU ist ein Änderungsprotokoll zum bestehenden Zinsbesteuerungsabkommen. Es ist also nichts Neues, sondern eine Änderung des bereits bestehenden Abkommens. Das Änderungsprotokoll besteht aus vier Artikeln und hat im Wesentlichen drei Elemente:
Beim ersten Punkt geht es, wie gesagt, um die Übernahme des automatischen Informationsaustauschs nach dem globalen Standard der OECD. Wir arbeiten also auch mit der EU auf Basis des Standards der OECD, den wir weltweit anwenden, und nicht etwa auf Basis allfälligen EU-Rechts. Somit können wir dann diesen OECD-Standard mit allen Partnerstaaten umsetzen, mit der EU und mit anderen, die vorgesehen sind.
Beim zweiten Punkt dieses Abkommens geht es um den Informationsaustausch mit der EU. Er findet auf Ersuchen statt, gemäss Artikel 26 des geltenden OECD-Musterabkommens. Also auch hier übernehmen wir diesen entsprechenden Standard.
Der dritte Punkt ist das Bestehende, das wir weiterführen, nämlich die Quellensteuerbefreiung von grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen. Auch bei der EU geht es hier um die Übernahme des OECD-Standards.
Zur Frage, wie wir das kontrollieren und überwachen: Es wurden Bedenken zu EU-Staaten angeführt, die das noch nicht machen könnten oder nicht unseren Vorschriften entsprechend machen würden. Hier ist festzuhalten, dass wir erst in einem Jahr, also auf den 1. Januar 2017, damit beginnen, Daten zu sammeln, und diese 2018 austauschen werden. Dann werden die Länder, die jetzt etwas in Zweifel gezogen wurden, erste Kontrollen gehabt haben. Man hat erste Erfahrungen, es gibt allenfalls international erste Korrekturen. Damit können wir davon ausgehen, dass dieser Austausch auch entsprechend erfolgen kann. Das bedeutet die Übernahme dieses internationalen Standards.
Richtig ist, was gesagt wurde: Wir gingen damals davon aus, dass wir etwas erhalten, wenn wir einem Land den automatischen Informationsaustausch anbieten, nämlich den Marktzutritt. Das hat sich durch die Dynamik der Entwicklung nicht bewahrheitet. Der automatische Informationsaustausch gehört zu einem internationalen Standard, für den keine Gegenleistungen erwartet werden können. Damit bleibt der Marktzutritt für Schweizer Finanzdienstleister eines der ganz grossen und wichtigen Anliegen für den Finanzplatz Schweiz. Wir müssen versuchen, parallel dazu in diesen Ländern verbesserte Marktzutrittsbedingungen zu erhalten, damit unsere Finanzdienstleister in diesen Ländern auch entsprechende Dienstleistungen anbieten können. Das ist nicht so einfach, wie wir es uns einmal vorgestellt haben. Da wird es noch eine Reihe von Verhandlungen brauchen. Hier ist der Fokus nicht nur auf die EU zu richten, sondern auch auf die Volkswirtschaften insbesondere in Asien und in den Schwellenländern, die für die Schweiz in den nächsten Jahren wichtig sein werden.
Was wir hier also haben, ist zwar einerseits Vergangenheitsbewältigung, aber es ist ganz klar auch eine Ausrichtung auf einen prosperierenden und zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort Schweiz. Die Schweiz als wichtige Volkswirtschaft, als Finanzplatz, der zu den Top Ten der Welt gehört, kann es sich nicht leisten, hier abseitszustehen, sondern sie hat diese Spielregeln zu übernehmen und muss dann versuchen, die Stärken, die sie im Bereich der Vermögensverwaltung und im Bereich der Finanzdienstleistungen hat, anders auszuspielen.
Ein Punkt, der auch noch angesprochen wurde, ist die ganze Thematik bezüglich der USA. Da sind wir immer noch in Verhandlungen zu Fatca 1. Wir haben inzwischen für die Umsetzung das Jahr 2019 ins Auge gefasst. Die ganze Entwicklung der OECD wird auch dazu führen, dass die USA in Bezug auf Delaware unter Druck kommen, das diesbezüglich nach wie vor eine gewisse Oase ist oder ein Sumpf - je nachdem, wie man es betrachtet. Man geht im internationalen Staatenverbund davon aus, dass die USA in diesen Bereichen auch Nachholbedarf haben. Ich denke auch, dass die USA das erkannt haben. Für uns ist klar - das ist eine Forderung, die wir auch an die USA richten -, dass sie, wenn sie schon die ganze Welt unter Druck setzen, bitte auch vor der eigenen Haustür kehren sollen. Da haben die USA in Delaware noch Hausaufgaben zu machen. Diese werden in den nächsten Jahren sicher an die Hand genommen.
Ich bitte Sie also insgesamt, auf diese beiden Vorlagen einzutreten, ihnen zuzustimmen und die Minderheitsanträge abzulehnen.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Besten Dank für die Auslegeordnung in Bezug auf die Einführung des automatischen Informationsaustauschs und die bilaterale Aktivierung. Einen Staat habe ich in Ihrer Aufzählung vermisst, ein Land, das sich ebenfalls zur Weissgeldstrategie verpflichtet hat und in Konkurrenz zur Schweiz steht. Wie steht es eigentlich mit den Verhandlungen mit dem Fürstentum Liechtenstein in Bezug auf die Einführung des automatischen Informationsaustauschs?
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Liechtenstein gehört zur ersten Gruppe, die also bereits 2017 mit dem Austausch beginnt. Die Schweiz selbst ist mit Liechtenstein in Verhandlungen für diesen automatischen Informationsaustausch. Hier gibt es eine Reihe von Besonderheiten, die noch zu regeln sind. Ich habe mich gerade letzte Woche mit meinem liechtensteinischen Kollegen getroffen, und wir werden uns wieder treffen. Wir gehen davon aus, dass wir zu einem Abkommen gelangen, das dann 2019 den ersten Austausch ermöglicht. Es sind aber noch einige Spezialitäten mit Liechtenstein zu regeln.
Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Herr Bundesrat, geben Sie mir Recht, dass es für eine betroffene Person zu spät ist, wenn die Schweiz zum Beispiel 2018 Bulgarien Daten über sie liefert, Bulgarien aber diese Daten missbraucht oder uns keine zurückschickt?
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass Daten dann ausgetauscht werden, wenn Reziprozität besteht, also wenn die Gegenseite die Daten auch liefert, und wir Gewissheit haben, dass diese Daten auch nach dem Spezialitätsprinzip, also für diesen Bereich, verwendet werden. Das ist aber eine Frage, die tatsächlich besteht, nicht nur in der Schweiz, sondern auch in anderen Ländern. Das Global Forum muss ja diesen Austausch dann auch begleiten und kontrollieren. Sollten hier Unregelmässigkeiten auftreten oder festgestellt werden, wäre es durchaus möglich, dass in Ihrem Beispiel bei Bulgarien noch einmal auf die Bremse getreten werden müsste.
Wir sind hier durchaus auf der gleichen Linie mit anderen Staaten, die diese Bedenken ebenfalls haben. Aber wenn dann alles schiefläuft, wäre es für die betreffende Person zu spät. Ich glaube zwar nicht, dass sehr viele Gelder von Schweizern in Bulgarien liegen; wir werden aber später einmal sehen, ob das Umgekehrte auch zutrifft.
Portmann Hans-Peter · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Herr Bundesrat, wie Sie gesagt haben, sammeln die EU-Staaten jetzt 2016 die Daten und tauschen diese 2017 aus. Aber bis dato konnten sich die EU-Staaten noch nicht einmal auf ein gemeinsames Meldesystem und auf eine technische Abwicklung einigen. Was wird der Bundesrat tun, wenn eben genau diese Erfahrungen nicht vorliegen werden, wie die Daten ausgetauscht und verwertet werden, wenn es nämlich bei der EU selber zu einer Verzögerung von einem Jahr kommt? Was wird dann der Bundesrat tun, wenn die Meldesysteme noch gar nicht vorhanden sind?
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Zurzeit gehen wir davon aus, dass die EU das erfüllen kann. Sollte sich tatsächlich eine Verzögerung im grösseren Stil ergeben, müssen auch wir noch einmal schauen, ob wir dann unsere Mitwirkung ebenfalls um ein Jahr verzögern müssten. Aber weil der Fahrplan stimmt, gibt es im Moment keinen Anlass dazu. Doch ich glaube, wir müssen uns schon darüber im Klaren sein: Man hat das Ganze sehr schnell entwickelt. Man geht jetzt davon aus, dass das funktioniert, und ich kann mir schon vorstellen, dass in den ersten Monaten oder ein, zwei Jahren noch Kinderkrankheiten bestehen, die man dann ausmerzen muss.
Die Sorge, die im Raum steht, teilen wir durchaus. Wir haben kein Interesse, bei diesem Austausch dann als Erste in jeden Fettnapf zu treten. Da werden wir also die notwendige Sorgfalt walten lassen und sind auch mit der Branche entsprechend in Kontakt.
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
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