15.417
Modification du système de réduction des primes dans la LAMal
Intervention de procédure
BO 2016 N 777Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Humbel, Carobbio Guscetti, Feri Yvonne, Gysi, Häsler, Heim, Ingold, Lohr, Schenker Silvia, Schmid-Federer, Steiert)
Donner suite à l'initiative
Stahl Jürg · 1VP-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Präsident (Stahl Jürg, erster Vizepräsident): Die parlamentarische Initiative Gilli wurde von Frau Rytz übernommen. Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Rytz Regula · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe des VERT-E-S
Die parlamentarische Initiative Gilli möchte verhindern, dass sich die Kantone immer stärker aus der Mitfinanzierung der Prämienverbilligungen zurückziehen können. Oder anders gesagt: Die Initiative will die Partnerschaft zwischen Bund und Kantonen stärken, sodass sich beide Staatsebenen angemessen an der Reduktion der Prämienlast für Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen beteiligen.
Warum ist das nötig? Wir haben in der Schweiz bekanntlich ein ausgezeichnetes und leistungsfähiges Gesundheitswesen. Das ist positiv, aber es hat auch seinen Preis. Die Gesundheitsausgaben pro Person sind in den letzten zehn Jahren kaufkraftbereinigt um rund 30 Prozent gestiegen, also durchschnittlich jährlich um 3 Prozent. Das wird sich in den nächsten Jahren auch nicht ändern, denn die demografischen und medizinischen Entwicklungen deuten ganz klar darauf hin, dass die Kosten weiter steigen werden. Die durchschnittliche Erhöhung der Prämien im letzten Jahr und in diesem Jahr betrug bzw. beträgt deshalb auch 4 Prozent. Für 2017 wird sogar bereits ein eigentlicher Prämienschock prognostiziert.
Natürlich ist eine gute Gesundheit nicht in Geld zu messen. Das würden wir hier alle unterschreiben. Doch real stossen immer mehr Haushalte an ihre finanziellen Grenzen. Die steigenden Krankenkassenprämien sind neben den hohen Mietzinsen eines der wichtigsten sozialpolitischen Probleme in der Schweiz. Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen müssen deshalb vom immer grösseren Prämiendruck entlastet werden. Man kann dies auf zwei Arten tun: Man kann die Kostenentwicklung bremsen; das ist ein schwieriges Unterfangen, das wissen wir. Oder man kann eben die unsozialen Kopfprämien mit Prämienverbilligungen abfedern, so, wie es im Krankenversicherungsgesetz vorgesehen ist.
Tatsächlich sind Prämienverbilligungen heute weit verbreitet. Rund 2,2 Millionen Personen, also 27 Prozent aller Versicherten, haben 2014 eine mehr oder weniger hohe Prämienverbilligung bezogen. Damit werden nicht nur die untersten ökonomischen Schichten entlastet, sondern - das ist ganz wichtig - vor allem der untere Mittelstand. Dies wird gerade auch mit dem für die nächsten Jahre prognostizierten Prämienschock weiterhin nötig sein.
Doch leider läuft die Entwicklung in eine ganz falsche Richtung. Die Prämienverbilligungen sind bekanntlich eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Der Bund hat jährlich eine festgelegte Summe zu bezahlen, nämlich 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Die Kantone dagegen können ihre Kosten und ihre Beiträge selber bestimmen. Die Unterschiede sind riesig, wie der neueste Monitoringbericht des Bundesamtes für Gesundheit zeigt. Kantone wie Bern oder Glarus steuern weniger als 50 Prozent der Bundesbeiträge bei. Kantone wie Freiburg oder Tessin dagegen bezahlen mehr als der Bund und engagieren sich damit stark für den sozialen Ausgleich.
Aufgrund des Spardrucks versuchen viele Kantone, ihre Anteile an den Prämienverbilligungen weiter zu senken. Das stösst auf Widerstand, wie verschiedene Referendumsabstimmungen zeigen. Doch der Abbau geht weiter, wenn wir auf Bundesebene nicht Spielregeln für mehr Fairness einführen.
Yvonne Gilli, die leider heute nicht mehr im Rat ist, schlägt deshalb mit ihrer parlamentarischen Initiative vor, dass der Kantonsbeitrag mindestens genauso hoch sein muss wie der Bundesbeitrag. Er kann auch höher sein, doch es braucht eine rote Linie gegen unten. Die vorgeschlagene Regelung nimmt Rücksicht auf Kantone mit tieferen Kosten und Prämien, erlaubt es aber immer noch, in den Kantonen ein differenziertes System umzusetzen. Damit ist also keine Prämienverbilligung nach dem Giesskannensystem vorgesehen, sondern weiterhin eine differenzierte Verbilligung. Das Minimalziel ist, dass der Beitrag des Kantons so hoch ist wie die Leistung des Bundes. Das ist aus unserer Sicht der einzige Weg, um die aktuelle Fehlentwicklung zu korrigieren und es weiterhin zu ermöglichen, dass man mit den Prämienverbilligungen die Prämienlast für Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen auch weiterhin reduzieren kann.
Ich bitte Sie, dieses wichtige sozialpolitische Anliegen zu unterstützen.
Humbel Ruth · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe PDC
Ich vertrete die Minderheit aus elf Kommissionsmitgliedern, welche bei der Prämienverbilligung Handlungsbedarf sieht und deshalb beantragt, der Initiative in der ersten Phase Folge zu geben. In dieser Phase geht es um den Handlungsbedarf - und bei der Prämienverbilligung gibt es Handlungsbedarf, sowohl in materieller wie auch in finanzieller Hinsicht.
Materiell, also bei den Anspruchsvoraussetzungen, haben wir von Bundesseite her leider keinen Einfluss. Es gibt aber immer noch Kantone, in denen Leute, welche es absolut nicht nötig haben, in den Genuss von Prämienverbilligungen kommen. Es ist einfach stossend und unverständlich, dass Steuerabzüge für Haussanierungen oder Pensionskasseneinzahlungen zu Prämienverbilligungen führen können. Es ist auch nicht einzusehen, wieso studierende Kinder gutsituierter Eltern Prämienverbilligungen bekommen können. Leider kann der Bund keinen Einfluss auf die materiellen Voraussetzungen nehmen, weil dies rein eine Angelegenheit der Kantone ist.
Einfluss nehmen können wir auf Bundesebene hingegen auf die Finanzierung. Früher richteten sich die Bundesbeiträge nach den Kantonsmitteln. Wenn der Kanton weniger bezahlte, konnte auch der Bund seinen Beitrag kürzen. Mit der Einführung des neuen Finanzausgleichs 2008 wurde der Finanzierungsmechanismus geändert: Der Bund bezahlt für die Prämienverbilligung jedes Jahr 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an die Kantone.
Der Bundesbeitrag steigt jedes Jahr. Diese automatische Anpassung wird damit begründet, dass der Bund mit der Definition des Leistungskataloges einen Einfluss auf die Gesundheitskosten hat. Der Einfluss der Kantone auf die BO 2016 N 778 Gesundheitskosten in ihrem Gebiet ist indes nicht minder gross: Die Kantone machen die Spitalplanung und genehmigen Tarife. Die unterschiedlichen kantonalen Gesundheitskosten sind ja auch die Ursache der enormen Prämienunterschiede. Es ist deshalb nicht einzusehen, wieso sich die Kantone nicht gleichermassen an der Finanzierung der Prämienverbilligung beteiligen.
Die Entflechtung von Kantons- und Bundesanteil durch den neuen Finanzausgleich hat dazu geführt, dass sich verschiedene Kantone aus ihrer Verantwortung zurückziehen. Betrug der Anteil des Kantonsbeitrages 2010 noch 50 Prozent, reduzierte er sich bis 2014 auf 44 Prozent. Am tiefsten liegt er im Kanton Bern mit einem Anteil von 13 Prozent. Es gibt selbstverständlich auch Kantone, welche ihren Beitrag konstant halten. Es gibt aber eben auch Kantone, welche die Prämienverbilligung reduzieren und mit den nichtausgeschütteten Prämienverbilligungen indirekt einen Beitrag zur Entlastung ihres Staatshaushaltes leisten.
Der Bund ist indes auch unter Spardruck. Nach dem bundesrätlichen Entwurf zum Stabilisierungsprogramm sollte die Prämienverbilligung einen Sparbeitrag leisten, indem der Betrag von 7,5 auf 7,3 Prozent der Bruttogesundheitskosten reduziert werden soll. Ein Sparbeitrag könnte indes auch erzielt werden, wenn der Bundesbeitrag wieder an den Kantonsbeitrag geknüpft würde, was fairer und sachgerechter wäre als eine Rasenmäherkürzung, welche nur jene Kantone straft, welche ihre Verantwortung wahrnehmen und sich nicht aus der Finanzierung der Prämienverbilligung zurückgezogen haben oder zurückziehen. Das frühere System, bei dem die Bundesbeiträge im Verhältnis zu den Kantonsbeiträgen gleich bleiben mussten, war klar fairer und auch stärker verursachergerecht als das heutige System der bedingungslosen Ausschüttung.
Der Text der parlamentarischen Initiative ist etwas eng gefasst. Wir sehen aber Reformbedarf bei der Prämienverbilligung, wie es der Titel sagt, und in dieser ersten Phase geht es um den Handlungsbedarf.
Ich bitte Sie daher mit der starken Minderheit der SGK, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Clottu Raymond · Mit-M · Conseil national · Neuchâtel · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Le 6 avril dernier, notre commission a procédé à l'examen préalable de cette initiative parlementaire demandant la modification du système de réduction des primes dans la LAMal.
La majorité de la commission propose de ne pas donner suite à l'initiative, car elle ne souhaite pas revenir à la réglementation qui était en vigueur avant la réforme de la péréquation financière et de la répartition des tâches entre la Confédération et les cantons (RPT).
Introduite en 2008 avec la RPT, la séparation des subsides fédéraux et des subsides cantonaux permet aux cantons de coordonner au mieux la réduction des primes, l'aide sociale et la politique fiscale. A l'heure où les cantons connaissent des difficultés financières, ils devraient justement pouvoir décider eux-mêmes de la façon dont ils entendent utiliser leurs fonds. Obligés d'accorder une réduction de prime aux assurés de condition économique modeste, ils doivent réduire de 50 pour cent au moins, pour les bas et moyens revenus, les primes des enfants et celles des jeunes adultes en formation. Depuis l'introduction de la RPT, la Confédération participe à la réduction des primes par une contribution de 7,5 pour cent des coûts bruts de l'assurance obligatoire des soins, alors que les cantons peuvent fixer eux-mêmes le montant de leur contribution.
La commission vous propose, par 13 voix contre 11 et 1 abstention, de ne pas donner suite à cette initiative parlementaire.
La minorité Humbel souhaite au contraire donner suite à l'initiative car, selon elle, certains cantons se soustraient à leurs responsabilités en la matière.
Vote
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die Kommissionsmehrheit beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 62 (98 %) | 0 (0 %) | 1 (2 %) |
| Groupe socialiste | 0 (0 %) | 42 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 31 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PDC | 4 (14 %) | 23 (82 %) | 1 (4 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 0 (0 %) | 12 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 7 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 7 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 111 (58 %) | 77 (41 %) | 2 (1 %) |
Yes: Proposal by the majority (give no effect)
No: Proposal by the minority Humbel (give effect)