13.030

Loi sur les étrangers. Modification. Intégration

Stahl Jürg · P-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

BO 2016 N 2151Loi fédérale sur les étrangers (Intégration)

Glättli Balthasar · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Nach dieser grossen Entscheidung haben wir jetzt etwas leichtere Kost in dem Sinne, dass es nur noch kleine Differenzen beim sogenannten Integrationsgesetz zu bereinigen gibt.

Meine Minderheit beantragt Ihnen, dass wir bei unserer Lösung, also jener des Nationalrates, bleiben, wenn es um die Frage geht, was passiert, wenn jemandem die Niederlassungsbewilligung widerrufen wurde, und wie lange diese Person warten muss, bis sie wieder eine neue Niederlassungsbewilligung beantragen kann, falls sie gut integriert ist. Es geht also nicht darum, irgendeinen Rechtsanspruch zu postulieren, es geht nicht darum, irgendetwas an den Integrationskriterien zu ändern, sondern es geht darum, welche Mindestfrist eine solche Person abwarten muss, bevor sie erneut eine Niederlassungsbewilligung erhalten kann.

Der Ständerat hat, ohne dies wirklich gross zu begründen, diese Frist von drei auf fünf Jahre erhöht. Ich erinnere daran, der Bundesrat sah in seiner ursprünglichen Vorlage hier gar keine Frist vor. Das heisst, Sie haben im Nationalrat schon eine Verschärfung angebracht. Der Ständerat hat, ohne gross zu begründen, nun nochmals verschärft. Ich habe darauf verzichtet, den ursprünglichen Antrag des Bundesrates nochmals zu stellen, bitte Sie aber, bei der Version des Nationalrates zu bleiben.

Noch materiell ein kurzes Argument: Ich glaube, dass eine solche Möglichkeit, dass man eben relativ rasch wieder die Niederlassungsbewilligung erlangen kann, auch ein Anreiz sein könnte, um eben diese offenbar nochmals notwendig gewordene Integrationsleistung zu erbringen, d. h., dass man sagt: Okay, es ist jetzt ein Warnschuss vor den Bug, aber in drei Jahren kannst du wieder die Niederlassungsbewilligung erlangen. Ich glaube, wenn man das jetzt noch weiter hinauszögert, wie das die Kommissionsmehrheit neu will, dann führt das vermutlich eher zu einer Trotzreaktion und nicht zum angestrebten Resultat, nämlich, dass die Person wieder versucht, diese Integrationsleistung zu erbringen.

Glarner Andreas · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich spreche zum Minderheitsantrag zu Artikel 63 Absatz 3, wo es in der vom Nationalrat beschlossenen Fassung heisst: "Die Niederlassungsbewilligung kann widerrufen und durch eine Aufenthaltsbewilligung BO 2016 N 2152 ersetzt werden, wenn die Ausländerin oder der Ausländer nicht bereit ist, sich in der Schweiz zu integrieren."

Der Ständerat hat hier eine andere Version beschlossen: "... wenn die Integrationskriterien nach Artikel 58a nicht erfüllt sind." Diese sind aufgrund ihrer abschliessenden Aufzählung zwar allenfalls geeignet, die Integration zu beurteilen, aber sicher nicht für eine wiederholte Beurteilung. Denn es heisst da lediglich, zu berücksichtigen seien die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Respektierung der Werte der Bundesverfassung, die Sprachkompetenzen und der Wille zur Teilnahme am Wirtschaftsleben oder zum Erwerb von Bildung. Wird aber - da liegt der Stein des Anstosses - mit Blick auf einen Widerruf der Niederlassungsbewilligung geprüft, ob eine Person nicht bereit ist, sich zu integrieren, so fallen klar andere und vor allem weitere Kriterien in Betracht.

Nehmen wir die Beispiele der Handschlagverweigerung an einer Schule, das Verweigern der Teilnahme am Schwimmunterricht oder gar das Verweigern der Teilnahme an irgendwelchen Weihnachtsfeiern. Dies sind doch deutliche Zeichen für eine Nichtintegration, ja sogar Zeichen für den klaren Willen, sich nicht integrieren zu wollen. Wir wissen nicht, was uns noch alles an Verweigerungshaltungen erwartet. Wenn wir ins westliche und ins nördliche Nachbarland schauen, so erkennen wir, dass ein ganzes Arsenal an möglichen Nichtintegrations-Tatbeständen existiert.

Sehen Sie: Wer sich integrieren will, hat ja nichts zu befürchten. Wer es nicht tut, soll Sanktionen erfahren. Sie brauchen sich keine Gedanken darüber zu machen, dass Sie den Ständerat brüskieren würden. Er hat diese Bestimmung in seiner gewohnt nonchalanten Art geändert, ohne auch nur ein Wort darüber zu verlieren.

Ich ersuche Sie dringend, an unserer Version festzuhalten und die offene Formulierung zu wählen.

Streiff-Feller Marianne · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe PDC

Ich kann es ganz kurz machen: Die CVP-Fraktion möchte dieses Geschäft bereinigen. Sie schliesst sich in beiden Differenzen der Kommissionsmehrheit an und stimmt somit dem Beschluss des Ständerates zu.

Wir gehen davon aus, dass sich bei Artikel 34 Absatz 6 die Frage, ob jemand nach einer Zurückstufung nach drei oder nach fünf Jahren erneut eine Niederlassungsbewilligung erhalten kann, selten stellen wird, da nach dem neuen Gesetz eine integrationsunwillige Person eigentlich gar keine Niederlassungsbewilligung mehr erhalten wird. Bezüglich Artikel 63 Absatz 3 weise ich noch einmal klar darauf hin, dass die Integrationskriterien im Bürgerrechtsgesetz definiert sind. Es ist deshalb kohärent, wenn wir uns hier auf diese Definition berufen.

Eine kurze Schlussbemerkung: Mit dieser Gesetzesänderung können wir einiges zur Integration ohnehin hier anwesender ausländischer Personen und damit auch zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials tun. Verpasste Integration ist übrigens das Teuerste, was sich ein Land leisten kann.

Helfen Sie deshalb mit, die letzten Differenzen auszuräumen und dieses Gesetz endlich zu verabschieden.

Amarelle Cesla · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste

Pour l'essentiel, il nous reste à traiter les propositions des minorités Glättli et Glarner.

La proposition de la minorité Glättli, à l'article 34 alinéa 6, concerne le délai d'attente qui suit la révocation du permis d'établissement. La personne, dans ce cas de figure, est reléguée à un permis B. La question est de savoir si elle doit attendre trois ou cinq ans pour pouvoir retrouver son permis C.

Le groupe socialiste plaide pour un délai de trois ans, et non de cinq ans comme le souhaite le Conseil des Etats, parce que ce délai est uniquement intermédiaire. C'est un délai qui doit permettre à la personne de s'intégrer. Or, avec un délai de trois ans, on donne véritablement la possibilité à la personne de s'intégrer, de se préparer correctement pour démontrer son intégration. Un délai de cinq ans est trop long pour permettre à une personne de s'intégrer, cela nuit à la stabilité juridique tout comme, potentiellement, aux stabilités professionnelle et sociale de la personne.

Pour ces raisons, nous vous invitons à soutenir la proposition de la minorité Glättli et à ne pas soutenir la décision du Conseil des Etats.

Quant à la proposition de la minorité Glarner, le groupe socialiste vous invite à suivre le Conseil des Etats et à repousser cette proposition de minorité. L'article 63 alinéa 3, tel que décidé par le Conseil des Etats, prévoit que les critères de révocation du permis C, lorsque l'intégration fait défaut, sont des critères objectifs définis déjà à l'article 58a.

La proposition de la minorité Glarner prévoit, au contraire, un critère totalement indéterminé, basé sur l'intention de la personne, et sur des critères d'intégration élargis qu'il s'agirait de spécifier. Cette proposition n'a pas réellement de sens puisqu'elle prévoit des critères qui ne sont pas véritablement déterminés.

Nous vous invitons à soutenir la décision du Conseil des Etats, qui est claire et juridiquement correcte.

Barrile Angelo · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Wir haben es von Kollegin Amarelle gehört. Ich werde jetzt nur noch zum Antrag der Minderheit Glättli bei Artikel 34 Absatz 6 sprechen. Ich wiederhole, was ich bei der ersten Lesung bereits gesagt habe: Die Möglichkeit, die Niederlassungsbewilligung C zu verlieren, widerspricht eigentlich der Logik dieses Gesetzes. Denn wir haben entschieden, dass man die Niederlassungsbewilligung C erst bekommt, wenn man bereits integriert ist. Wieso also soll man sie wegen nichterfolgter Integration widerrufen können? Diese Frage ist immer noch offen. Aber die Mehrheit des Rates hat letztes Mal gegen unseren Willen entschieden, dass die Niederlassungsbewilligung C trotzdem zurückgestuft werden soll. Leider lässt sich dieser Beschluss in der Differenzbereinigung heute nicht mehr ändern.

Deshalb stimmen wir jetzt einfach über diesen Unterschied, drei oder fünf Jahre Karenzfrist, ab. Diese Kröte zu schlucken, muss ich ehrlich sagen, fällt mir schwer. Denn bereits die drei Jahre Karenzfrist sind mir zu viel, fünf Jahre gehen deutlich zu weit. Die Rückstufung der Niederlassungsbewilligung ist schon hart genug. Das muss man sagen. Die Betroffenen sollen meiner Meinung nach bereits nach drei Jahren die Möglichkeit bekommen, die Bewilligung wieder neu prüfen zu lassen.

Aus diesem Grund unterstützen wir den Antrag der Minderheit Glättli, und ich bitte Sie, das Gleiche zu tun.

Addor Jean-Luc · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre

La proposition de la minorité Glättli est symptomatique de tout le processus qui s'achève cette semaine. D'une manière générale, on voit bien qu'elle vise par toutes sortes de moyens, que ce soit par les exigences ou par les délais, une intégration avec un seuil bas. Je n'ai donc pas besoin de vous dire que, dans le cas de figure dont traite la minorité Glättli, le groupe UDC est d'avis que l'intéressé attende cinq ans et pas simplement trois ans avant de prétendre à nouveau à une autorisation d'établissement.

La proposition de la minorité Glarner touche, elle aussi, à une des réalités de l'immigration que les autres groupes politiques ne veulent malheureusement pas voir. Que cela nous plaise ou non, nous avons affaire à des gens qui ne veulent tout simplement pas s'intégrer, qui ne sont pas disposés à faire l'effort de s'intégrer chez nous, qui vont même parfois plus loin en voulant de temps à autre tout simplement nous imposer leurs propres règles. C'est ce genre de situation, entre autres, qui est visé par la proposition de la minorité Glarner. Je regrette donc que la majorité de la commission ne soit pas prête à prendre en compte cette composante. Madame Amarelle a parlé tout à l'heure d'un critère indéterminé. Tel n'est pas le cas, la proposition de la minorité Glarner fait référence à une réalité. Alors, revêtir d'oripeaux juridiques ou pseudo-juridiques le refus de voir la réalité, ce n'est pas faire acte de responsabilité, à mon avis, pour un parlement.

De manière générale, j'aimerais quand même revenir sur quelques points concernant le projet de loi. On a l'impression qu'on inverse complètement ce que devraient être les vraies priorités. Si un étranger veut venir en Suisse et y rester, la moindre des choses, c'est que nous exigions des efforts de sa part, plutôt que d'imposer à l'Etat toutes sortes de tâches pour que cette personne fasse ce qu'elle devrait faire BO 2016 N 2153 elle-même volontairement. Tout ce système va encore renforcer cette approche, qui est fondamentalement fausse.

Il y a encore un autre élément qui est fondamentalement faux. On sait qu'un des facteurs importants, pour ne pas dire décisifs, de l'immigration de masse - que personne, malheureusement, ici, ou en tout cas pas suffisamment de monde, n'est disposé, comme le veut le peuple, à combattre sérieusement -, c'est l'abus en matière d'admissions provisoires.

Et que nous est-il proposé dans le projet? Autoriser les étrangers au bénéfice d'une admission provisoire à exercer une activité lucrative dans toute la Suisse, quel que soit le motif de l'admission provisoire, donc y compris les personnes qui ne peuvent pas être refoulées dans leur pays d'origine parce que ces pays ne veulent pas conclure d'accord de réadmission avec la Suisse. C'est donc l'occasion, une fois de plus - on l'a déjà dit à quelques reprises dans le débat -, de relever que les vrais défenseurs des travailleurs suisses en concurrence sur le marché du travail avec les travailleurs étrangers ne sont pas toujours du côté de la salle que l'on croit.

Alors, fondamentalement, la question est celle de savoir ce qu'on veut faire pour combattre l'invasion migratoire que subit la Suisse. Veut-on rendre notre pays plus attractif sans restaurer des contrôles sérieux aux frontières? Ou, au contraire, veut-on faire ce qu'on peut, avec un tel projet, pour en tout cas éviter d'encourager encore plus cette invasion?

Vous avez compris quelle est l'optique du groupe UDC.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical

Zur Vorlage "Ausländergesetz. Änderung. Integration" darf ich Ihnen die Meinung der FDP-Liberalen Fraktion bekanntgeben. Das Geschäft 13.030 betrifft indirekt einen Teil der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative. Es geht nämlich auch hier um eine Verschärfung, und es geht auch hier darum, Korrekturen, die die FDP schon seit 2008 verlangt hat, endlich umzusetzen, unter dem Motto "hart, aber fair".

Es geht vor allem darum, dass man Rückstufungen machen kann, dass ein Familiennachzug durchaus härter gestaltet werden kann und dass Integrationsmassnahmen klar gestärkt werden. Die Verschärfungen beim Familiennachzug, die Verschärfungen bei den Aufenthaltsbewilligungen und die Verschärfung beim Erhalt einer Niederlassungsbewilligung sind hier formell integriert und aus unserer Sicht auch richtig. Die strengeren Bedingungen sind notwendig, die strengeren Bedingungen sind auch entsprechend umzusetzen und sind in der Fahne zur Differenzbereinigung jetzt auch so aufgelistet.

Es ist wirklich so, wie an diesem Pult auch schon gesagt wurde: Wer integriert werden möchte, muss auch selber dazu beitragen. Es braucht dazu ein Stück weit Eigenverantwortung, auch ein Stück weit persönliches Interesse. Wer integriert ist, wird hier in der Schweiz, davon bin ich überzeugt, von Vertretern jeder Couleur - von ganz links bis ganz rechts - auch offen angenommen. Wer nicht integriert werden will, ist hier fehl am Platz. Darum gibt es neu auch die Möglichkeit eines Entzugs der Niederlassungsbewilligung. Das ist entsprechend so formuliert, und der Handlungsbedarf ist aufgeführt.

Wir als die FDP-Liberale Fraktion werden bei den Differenzen - es gibt noch zwei Differenzen - wie folgt stimmen: Bei Artikel 34 Absatz 6 werden wir der härteren Gangart des Ständerates folgen und dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen. Bei Artikel 63 Absatz 3 wird Bezug genommen auf Artikel 58a. Es wurde vom SVP-Vertreter bereits angetönt: Auch hier kann man davon ausgehen, dass das eine Verschärfung ist. Da ist unsere Fraktion jedoch nicht einstimmig; ein Teil wird der Kommissionsmehrheit und ein Teil der Minderheit folgen.

So oder so: Wir werden am Schluss der Vorlage "Ausländergesetz. Änderung. Integration" zustimmen und begrüssen es, dass diese Änderungen auch entsprechend vorgenommen werden.

Arslan Sibel · Mit-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe des VERT-E-S

Sehr geehrter Herr Kollege Jauslin, besten Dank. Sie haben gesagt, wer integriert werden wolle, solle dann auch diese Voraussetzungen erfüllen. Das bedingt ja, dass ein Wille vorhanden sein müsste, dass man diesen Leuten auch tatsächlich die Bewilligung geben möchte.

Sie haben jetzt gesagt, die FDP-Linie sei diese harte, aber faire Linie. Was finden Sie an diesem Vorschlag, den Sie heute jetzt hier unterstützen, an dieser Verschärfung fair? Wenn die Leute wieder verunsichert werden, wenn man keine Integrationsmassnahmen erlässt und wenn die Leute z. B. keine Deutschkurse haben können, was ist daran fair? Können Sie mir das erklären?

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical

Man kann sich tatsächlich fragen, was fair und was hart ist, das ist schon so. Ich gebe der Fragestellerin Recht: Wenn die Kommunen und auch die Kantone und der Bund nicht bereit sind, bei diesen Integrationsvorhaben entsprechend mitzuhelfen, ist es nicht fair. Aber ich stelle fest, dass praktisch flächendeckend die Verantwortung von den Kommunen, Kantonen und auch vom Bund durchaus wahrgenommen wird. Daher glaube ich nicht, dass Personen, die sich wirklich integrieren möchten, einen Nachteil haben.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne

Es bleiben noch zwei Differenzen. Ich bitte Sie, sich bei beiden Differenzen dem Ständerat anzuschliessen.

Bei Artikel 34 Absatz 6 gibt es eine Minderheit Glättli. Sie haben das schon richtig gesagt: Mit dem neuen Gesetz, das Sie im Zusammenhang mit der Totalrevision der Einbürgerung bereits verabschiedet haben, haben Sie bei der Niederlassungsbewilligung die Anforderungen bezüglich Integration erhöht. Folglich haben sich die Voraussetzungen dafür, dass jemand überhaupt eine Niederlassungsbewilligung bekommt, geändert; sie wurden verschärft.

Sie haben jetzt neu eingefügt, dass man in gewissen Fällen eine Niederlassungsbewilligung nicht nur widerrufen kann, sondern dass man auch eine Rückstufung zurück zur Aufenthaltsbewilligung vornehmen kann. Das wird, das kann ich Ihnen jetzt schon sagen, selten der Fall sein, weil ja die Anforderungen dafür, dass man überhaupt eine Niederlassungsbewilligung erhält, vorher erhöht wurden. Ich glaube, das macht auch Sinn.

Zur Frage, nach wie vielen Jahren man wieder eine Niederlassungsbewilligung beantragen kann, nachdem man zurückgestuft worden ist, muss ich Ihnen sagen: Ob das drei oder fünf Jahre sind, macht natürlich, das ist unzweifelhaft, für die einzelne Person einen Unterschied. Aber noch einmal: Sie sprechen hier nicht von der ganz grossen Frage. Sie können dem Ständerat folgen, weil das in seltenen Fällen der Fall sein wird. In gravierenden Fällen kommt es eben eher zu einem Widerruf der Niederlassungsbewilligung als zu einer Rückstufung. Von daher ist diese Differenz nicht die ganz grosse Frage.

Beim Antrag der Minderheit Glarner zu Artikel 63 Absatz 3 habe ich ein bisschen den Eindruck, dass es da ein Missverständnis gibt. Sie haben diese Rückstufung von der Niederlassungsbewilligung zurück zur Aufenthaltsbewilligung eingefügt. Jetzt ist noch die Frage, wann das geschieht. Sie haben verwiesen auf Artikel 4 im Ausländergesetz. Ich muss Ihnen jetzt einfach sagen: Das war eine alte Nummerierung. Diese parlamentarische Initiative, die eine Rückstufung verlangt (08.406), die wurde zu einer Zeit eingereicht, als es Artikel 58a in dieser Form gar noch nicht gab. Was der Ständerat jetzt gemacht hat, ist eigentlich nur eine Anpassung an die neue, geltende Gesetzgebung. Wenn Sie der Minderheit Glarner folgen und Sie das Gefühl haben, Sie hätten irgendetwas verschärft, Sie hätten noch einmal durchgegriffen, dann täuschen Sie sich. Im Gegenteil: Wenn Sie einmal Artikel 4 lesen - das würde ich Ihnen dann noch empfehlen -, dann sehen Sie, das ist einfach weniger präzis, es ist weniger konkret, es hat mehr Offenheit drin. Gut, das kann man wollen. Aber in der Zwischenzeit haben Sie eben diesen Artikel 58a verabschiedet, der klar sagt, was die Integrationskriterien sind, der das konkretisiert hat.

Deshalb bin ich der Meinung: Wenn Sie diese Rückstufung wollen und auch wissen wollen, worauf man sich dann wirklich bezieht, dann stützen Sie sich um Gottes willen auf Ihre Gesetzgebung und nicht auf eine parlamentarische Initiative, BO 2016 N 2154 die aus einer Zeit stammt, da es diesen Artikel noch nicht gegeben hat. Ich würde Ihnen dringend empfehlen: Wenn Sie sich materielle Überlegungen machen, dann lesen Sie mal den Unterschied zwischen Artikel 4 und Artikel 58a - Artikel 58a ist konkreter, präziser. Er sagt, was eben diese Integrationskriterien sind. Er sagt dann auch genauer, dass, wenn sie nicht eingehalten sind, diese Rückstufung erfolgen kann; einfach damit das auch noch klar ist.

Wenn Sie die Minderheit Glarner unterstützen, dann steht nach wie vor nichts von Weihnachtsfeier, Schwimmunterricht und Handschlag im Gesetz. Gott sei Dank nicht, das regeln wir nämlich nicht im Gesetz, sondern in den Gemeinden, dort, wo die Integration stattfindet und wo sie auch funktionieren muss. Da haben Sie gar nichts gewonnen. Sie haben eine weniger klare, weniger präzise Regulierung dieser Rückstufung.

Ich bitte Sie deshalb, sich auf Ihre eigenen Integrationskriterien abzustützen, die Sie beschlossen haben - das ist Artikel 58a. Deshalb hat der Ständerat das abgeändert. Aber das hat mit Verschärfung oder Aufweichung gar nichts zu tun.

Romano Marco · Mit-M · Conseil national · Tessin · Groupe PDC

Wir befinden uns bei dieser Vorlage im Differenzbereinigungsverfahren. Ihre Kommission hat das Geschäft am letzten Donnerstag, den 8. Dezember, beraten. Es gibt, wie schon mehrmals erwähnt, nach der Beratung im Ständerat vom 1. Dezember nur zwei offene Punkte. Mehrheitlich herrscht bezüglich dieser Vorlage Konsens, was auch in den Gesamtabstimmungen klar ersichtlich wurde.

Die erste Differenz betrifft Artikel 34 Absatz 6. Beide Räte haben zugestimmt, dass eine Niederlassungsbewilligung auf eine Aufenthaltsbewilligung rückgestuft werden kann. Diese Frage ist nicht mehr offen. Es geht um die Frage der Dauer der Wartefrist, bis eine Niederlassungsbewilligung nach ihrem Widerruf wieder erteilt werden kann, nämlich fünf oder drei Jahre. Der Nationalrat schlug eine Wartefrist von drei Jahren vor, der Ständerat setzte auf eine Wartefrist von fünf Jahren. Die Kommission schliesst sich mit 10 zu 7 Stimmen dem Beschluss des Ständerates an. Eine Bewährungsfrist von fünf Jahren ist gerechtfertigt. Der jetzige Antrag der Minderheit Glättli wurde in der Kommission klar abgelehnt.

Die zweite Differenz betrifft Artikel 63 Absatz 3. Offen ist nur die redaktionelle Frage, wie die mangelnde Integration definiert wird. Die Mehrheit der Kommission erachtet die Indikatoren bei Artikel 58a - die lang diskutierten Integrationskriterien - als genügend klar und komplett. Es sind objektive Gründe, auf welche sich das ganze Gesetz stützt. Die Formulierung des Ständerates ist also gesetzgebungstechnisch präziser und kohärenter. Die Kommission hat also die Differenz als "redaktionell" evaluiert und beantragt mit 12 zu 5 Stimmen, die Version des Ständerates zu übernehmen.

Bei allen anderen offenen Punkten folgt die Kommission des Nationalrates den Beschlüssen des Ständerates. Bei Annahme der Mehrheitslinie der Kommission liegen keine Differenzen mehr vor, und das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Nantermod Philippe · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe libéral-radical

Dans la modification de la loi sur les étrangers portant sur l'intégration, deux divergences doivent encore être gommées par nos chambres.

La première concerne l'article 34 alinéa 6 de la loi sur les étrangers, auquel la proposition de la minorité Glättli a été déposée. Il s'agit du cas rare dans lequel l'autorisation d'établissement est révoquée. La révocation est liée aux situations où l'étranger a commis une atteinte à la sécurité publique ou a abusé de prestations de l'aide sociale ou, d'une manière plus globale, ne remplissait plus les conditions d'octroi de l'autorisation d'établissement. Un délai de carence pour obtenir une nouvelle autorisation d'établissement existe, et la question porte sur la longueur du délai. Pour le Conseil des Etats, le délai juste est de cinq ans; pour le Conseil national, le délai était de trois ans.

La commission, par 10 voix contre 7 et aucune abstention, vous propose de vous rallier à la décision du Conseil des Etats, soit à un délai de cinq ans, plutôt qu'à celui de trois ans prévu par la proposition de la minorité Glättli.

A l'article 63 alinéa 3, la proposition de la minorité Glarner vise à maintenir la version du Conseil national en ce qui concerne la révocation d'une autorisation octroyée à un étranger qui ne souhaite pas s'intégrer.

Nous avons, tout au long des travaux relatifs à la présente loi, établi des critères d'intégration qui sont cohérents. La majorité de la commission a constaté qu'à l'article 58a de la loi, nous avons déterminé quels étaient exactement ces critères et à quelles conditions un étranger devait être considéré comme intégré. Maintenant la question se pose de savoir comment est-ce que l'on estime qu'il s'intègre ou non.

La proposition de la minorité Glarner revient à dire que le critère en question est le fait de ne pas vouloir s'intégrer ou de ne pas être prêt à s'intégrer. La proposition de la majorité est de retenir les critères tels qu'ils sont déterminés dans la loi. Pour la majorité de la commission, si l'on ne s'en tient pas aux critères fixés dans la loi, nous ouvrons la porte à l'arbitraire, nous ouvrons la porte à la possibilité d'appliquer la loi de manière floue.

Pour cette raison, par 12 voix contre 5 et aucune abstention, la commission vous propose d'établir des règles claires et précises définissant à quelles conditions l'autorisation d'établissement peut être retirée à un étranger qui s'intègre mal en Suisse.

Stahl Jürg · P-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Art. 34 al. 6

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Glättli, Amarelle, Barrile, Masshardt, Moser, Piller Carrard, Wermuth)

Maintenir

Vote

GroupYesNoAbst.
Groupe de l'Union démocratique du Centre67 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste0 (0 %)40 (100 %)0 (0 %)
Groupe libéral-radical31 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe PDC28 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S0 (0 %)12 (100 %)0 (0 %)
Groupe vert'libéral0 (0 %)6 (100 %)0 (0 %)
Groupe bourgeois-démocratique7 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total133 (70 %)58 (30 %)0 (0 %)

Yes: Proposal by the majority
No: Proposal by the minority Glättli

Roll call

Intervention de procédure

Art. 63 al. 3

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Glarner, Burgherr, Jauslin, Pantani, Reimann Lukas)

Maintenir

Vote

GroupYesNoAbst.
Groupe de l'Union démocratique du Centre0 (0 %)67 (100 %)0 (0 %)
Groupe socialiste40 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe libéral-radical28 (90 %)3 (10 %)0 (0 %)
Groupe PDC28 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S12 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe vert'libéral6 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe bourgeois-démocratique7 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total121 (63 %)70 (37 %)0 (0 %)

Yes: Proposal by the majority
No: Proposal by the minority Glarner

Roll call

Stahl Jürg · P-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

BO 2016 N 2155Art. 85a al. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Adopté

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung.

Sie haben eine Online-Umfrage über die Arbeit und den Aufwand der Ratsmitglieder erhalten. Ich bitte diejenigen, die die Umfrage noch nicht ausgefüllt haben, dies noch zu tun. Ich habe keine Kenntnis darüber, wie viele Personen bereits mitgemacht haben, weil die Angaben anonymisiert werden. Auch im Namen der Verwaltungsdelegation bitte ich Sie, an der Umfrage teilzunehmen. Es scheint mir sehr wichtig, dass wir, wenn wir schon bei der Universität Genf eine Studie in Auftrag geben, auch daran partizipieren. In den nächsten Tagen werden Mitarbeitende der Universität Genf hier vor Ort sein, falls es Schwierigkeiten oder Fragen beim Ausfüllen der Umfrage gibt. Es ist mir ein Anliegen, noch einmal darauf hinzuweisen, dass alle Ergebnisse der Studie anonymisiert werden. Die Studie ist wichtig, damit wir mehr über den tatsächlichen Arbeitsaufwand der Bundesparlamentarierinnen und Bundesparlamentarier erfahren und auch evaluieren können, ob unser System so genügt und den heutigen Bedürfnissen entspricht.