16.062
Luftfahrtgesetz. Teilrevision 1+
Hurter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich habe die Ehre, Ihnen hier das Luftfahrtgesetz nahezubringen. Ich bin froh, dass zumindest einige Personen im Saal sind; ich hoffe, es liegt nicht am Thema. Es hat zumindest einen Vorteil: Es ist etwas ruhiger.
Bevor ich auf die Gesetzesrevision eingehe, möchte ich ganz kurz die Ausgangslage präsentieren. Eigentlich wollte man ursprünglich die wesentlichen Anliegen in der Luftfahrt in drei Teilen behandeln. Der letzte Teil wäre mit dem verstärkten Bundeseinfluss auf die Flughäfen die Pièce de Résistance gewesen. Vor allem aus Luftfahrtkreisen hätte man die Luftfahrt gerne so behandelt gehabt wie die Autobahnen oder die Eisenbahn. Das ist politisch nicht ganz einfach, dieses Thema ist etwas vom Tisch. Wahrscheinlich ist das auch okay so. Deswegen haben wir hier eine Revision, die eher eine technische, eine kleinere Revision ist.
Diese Revision ist in fünf Teile gegliedert:
1. Bei der Luftfahrtinfrastruktur geht es um die Benützung militärischer Flugplätze für die Zivilaviatik. Grosso modo ist das ähnlich geregelt wie heute.
2. Dann geht es in einem weiteren Bereich um Verfahren, um Luftfahrtdaten. Hier hat die Kommission beschlossen, dass wir diesen Passus streichen möchten.
3. Dann gibt es einen Bereich Flugsicherheit. Hier möchte man eine einheitliche Sprachanwendung. Es gibt dazu einen Einzelantrag von Kollege Jauslin.
4. Dann gibt es den Bereich Luftsicherheit mit den Abwehrmassnahmen. Hier möchte man den Informationsfluss etwas verbessern und den Betrieb eines Informationssystems aufbauen.
5. Ein letzter Punkt sind allgemeine Bemerkungen.
Sie können unschwer feststellen: Es ist nicht eine Wahnsinnsrevision, aber eine wichtige Revision. Blenden Sie etwas zurück: Wir hatten in den Kommissionen den Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2016. Dieser hat ganz klar die Bedeutung der Luftfahrt in der Schweiz hervorgehoben. Wir brauchen optimale internationale Verkehrsanbindungen. Übrigens: Viele Ihrer Regionen werben ja immer mit der Nähe zum Flughafen. Interessanterweise ist dann der Lärm ein anderes Thema.
Aber die Schweiz als innovatives, international vernetztes Land ist natürlich auf eine internationale Anbindung angewiesen. Wir haben übrigens die höchste Luftverkehrsnachfrage pro Kopf, und wir haben eine sehr wettbewerbsfähige Zivilluftfahrt.
Die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat diese Gesetzesrevision in einer Sitzung durchberaten, hat eigentlich drei wesentliche Änderungen vorgenommen und hat am Schluss diese Vorlage mit 21 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Sie sehen also, dass es ein klares Resultat war.
Ich beschränke mich in der Eintretensdebatte auf die wesentlichen Änderungen. Ich werde dann in der Detailberatung nicht mehr dazu sprechen, ausser natürlich vielleicht am Schluss, wenn es Fragen gibt.
Nun zum ersten wichtigen Artikel, zu Artikel 36e: Hier geht es um die Besitzstandgarantie der Flughäfen Zürich und Genf. Dieser Artikel wurde von der Kommission neu eingefügt. Im Luftfahrtpolitischen Bericht 2016 und im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) wird darauf hingewiesen, dass die Infrastruktur der Luftfahrt immer mehr in Konkurrenz zu Natur- und Umweltthemen steht. Wir können das Beispiel des Flughafens Zürich nehmen, der ein Moorgebiet mit Renaturierung hat, das natürlich am Wachsen ist. Auf der anderen Seite haben sie eine Infrastruktur, die aus Sicherheitsgründen verstärkt, weiterentwickelt werden muss. Daher gibt es diese Konflikte. Die Kommission ist der Meinung, dass diese Flughäfen und diese Infrastruktur eine gewisse Besitzstandgarantie benötigen. Deshalb hat man diesen Artikel hier neu eingefügt. Mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde dieser Artikel dann angenommen, und wir werden bei der Detailberatung noch darüber abstimmen.
Es folgt Artikel 40a zu den Luftfahrtdaten. Dazu habe ich erwähnt, dass die Kommission diesen Artikel mit 16 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen gestrichen hat. Eine Mehrheit war der Meinung, dass diese Daten vorhanden sind, dass eine solche Datenbank sehr kostentreibend wäre und so nicht erstellt werden sollte, dass die EU-Verordnung hier nicht ein Muss ist, sondern ein Soll und dass hier eigentlich praktisch kein Gewinn für die Luftfahrt und auch nicht für die Sicherheit entsteht. Aus diesen Gründen hat die Mehrheit der Kommission Artikel 40a gestrichen. Darüber werden wir nicht mehr abstimmen.
Bei Artikel 101b, Erbringer von Flugsicherungsdienstleistungen, hat die Kommission den zweiten Satz der Formulierung von Absatz 2 des geltenden Rechts gestrichen. Ich erkläre Ihnen ganz kurz, worum es hier geht. Unsere Flugsicherung Skyguide erbringt Leistungen in Frankreich und im südlichen Teil von Deutschland. Diese Leistungen werden nur teilweise abgegolten, das heisst, die Schweiz bezahlt eigentlich diese ausserhalb der Schweiz erbrachten Leistungen. Jetzt könnte man sagen: Okay, wenn das nicht bezahlt wird, dann machen wir das nicht mehr! Das Problem ist aber, dass unsere nationalen Flughäfen wie Genf und Zürich sehr nahe an der Schweizer Grenze sind und damit ein Problem für uns in der Schweiz bestehen würde. Deshalb will man einerseits diese Leistungen aufseiten der Schweiz weiterhin erbringen. Andererseits wird man momentan diese Differenz weiterhin bezahlen. Ich sage "momentan", weil es eigentlich darum geht, in Europa einen gemeinsamen Luftraum für sechs Länder zu bilden. Dieser hätte bis 2019 umgesetzt werden müssen, und bis dahin hätte diese Finanzierung so gegolten. Jetzt hat sich die Umsetzung verzögert, und deshalb werden diese Leistungen weitergeführt. Die Kommission will das aber nicht in Stein meisseln, sondern sagt: Wir machen das nur vorübergehend weiter so, und wir überprüfen das alle drei Jahre. Die Kommission hat sich einstimmig dafür ausgesprochen.
Ich komme noch zu Artikel 37a des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe. Sie mögen sich erinnern: 2009 hatten wir eine Volksabstimmung zur Verwendung der Mineralölsteuern aus der Luftfahrt für die Bereiche Umwelt, Sicherheit vor Terroranschlägen, also Security, und technische Sicherheit, also Safety. Das war ein fixer Verteilschlüssel, über den wir abgestimmt haben.
In den letzten Jahren hat man aber festgestellt, dass diese fixe Verteilung so nicht sinnvoll ist. Man möchte jetzt hier eine Flexibilisierung erreichen. Der Bundesrat schlägt die Flexibilisierung so vor, dass wir für die Umwelt 12,5 bis 25 Prozent, für Sicherheitsmassnahmen zur Abwehr widerrechtlicher Handlungen gegen den Luftverkehr, also Security, ebenfalls 12 bis 25 Prozent und für Massnahmen zur Förderung eines hohen technischen Sicherheitsniveaus, also Safety, 50 bis 70 Prozent der Mittel verwenden.
Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass wir dem Bundesrat folgen sollen. Eine Minderheit Hardegger möchte mehr Mittel für die Umwelt verwenden.
Mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission dann dieser Mittelverwendung gemäss Bundesrat zugestimmt.
Zu Artikel 3a des Luftfahrtgesetzes gibt es noch den Antrag meiner Minderheit, welche internationale Vereinbarungen dem fakultativen Referendum unterstellen möchte; diesen Antrag wird dann Kollege Rutz vertreten. Die Kommission hat diesen Antrag mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Zu Artikel 10a gibt es noch einen Einzelantrag Jauslin, welcher der Kommission nicht vorlag. Die schriftliche Begründung dazu haben Sie erhalten.
Zusammengefasst gibt es vier wichtige Bereiche: die Besitzstandwahrung der Flughäfen Zürich und Genf, die Verhinderung der Luftfahrtdatenbank und somit einer weiteren EU-Verordnung, die Übernahme der nichtentschädigten Flugsicherungsleistungen und einen flexibleren Verteilschlüssel bei der Mineralölsteuer.
Wie gesagt hat die Kommission in der Gesamtabstimmung die geänderte Vorlage mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Damit habe ich geschlossen; ich spreche in der Detailberatung nicht mehr.
Regazzi Fabio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion
"Une fois que vous aurez goûté au vol, vous marcherez à jamais les yeux tournés vers le ciel, car c'est là que vous êtes allés, et c'est là que toujours vous désirerez ardemment retourner."
En citant Léonard de Vinci, celui qui a dessiné les premières machines volantes au XVIe siècle, j'aimerais rappeler que l'idée de naviguer ou de s'élever dans les airs est aussi ancienne que l'humanité. Mais après les avoir atteint, les Etats ont progressivement été obligés de régler l'accès aux cieux.
La révision que nous traitons aujourd'hui est la deuxième depuis que la Suisse s'est dotée d'une loi fédérale sur l'aviation qui remonte à 1948. Sa nature est essentiellement technique. Elle apporte des améliorations en matière de sécurité, introduit de nouveaux instruments de prévention des actes terroristes dirigés contre l'aviation civile, met en place des procédures d'autorisation plus efficaces et instaure un cadre général régissant la collaboration de Skyguide avec d'autres prestataires de services de navigation aérienne.
En gros, cette révision, qui a été globalement bien acceptée par la commission, concerne trois grands thèmes. Au niveau des procédures, la révision énonce le cadre général régissant la saisie et le financement des données aéronautiques. Il s'agit de simplifier et d'alléger la procédure d'autorisation des obstacles à la navigation aérienne. En outre, elle généralise l'utilisation de la langue anglaise dans les communications avec le service de la navigation aérienne et l'enregistrement des communications en arrière-plan et des bruits de fond dans les organismes du contrôle de la circulation aérienne. Il est prévu en outre d'interdire les perturbateurs susceptibles de gêner le fonctionnement des systèmes de navigation par satellite.
Dans le domaine de la sûreté de l'aviation, le projet présente de nouvelles mesures améliorant la prévention des actes illicites dirigés contre l'aviation, surtout des actes terroristes. Le projet réglemente en outre le financement des affectations des gardes de sûreté et crée un système d'information qui permet à l'Office fédéral de la police de réaliser son analyse des risques à bord des aéronefs suisses de manière plus complète et plus ciblée.
Dans le souci d'améliorer la sécurité, la révision formule enfin une série de modifications supplémentaires. Elle crée, à l'article 25, la bases légale en vue de conférer au Service suisse d'enquête de sécurité le statut de commission extraparlementaire.
On définit en outre les conditions auxquelles Skyguide peut tisser des coopérations avec d'autres prestataires de services de navigation aérienne. En modifiant la loi fédérale concernant l'utilisation de l'impôt sur les huiles minérales à affectation obligatoire et de la redevance autoroutière, le projet assouplit par ailleurs l'utilisation des moyens provenant du Financement spécial du trafic aérien. Enfin, il adapte la formulation des dispositions pénales de la loi sur l'aviation au droit des sanctions en vigueur.
La Commission des transports et des télécommunications a traité la révision partielle de la loi sur l'aviation durant une séance. Elle a approfondi le chapitre de la sûreté dans le but de mieux prévenir les infractions dirigées contre le trafic aérien, de même que de nouveaux instruments de contrôle. Suite à ces discussions, la commission a décidé, à l'unanimité, d'entrer en matière. Elle invite le Parlement à en faire de même et à soutenir ce projet de révision.
Je vais directement m'exprimer sur les dispositions qui seront abordées dans la discussion par article - par souci d'économiser du temps de parole.
A l'article 3a alinéa 3bis, il y a une proposition de la minorité Hurter Thomas. L'article 3a concerne les accords internationaux que le Conseil fédéral peut conclure dans différents domaines. A l'alinéa 1 a été ajouté le domaine de la sûreté de l'aviation; cela implique le fait de devoir compléter également l'alinéa 2 qui décrit de manière non exhaustive les éléments qui peuvent être inscrits dans ces accords. Parallèlement à l'article 40b, l'article 3a confère au Conseil fédéral la compétence de réglementer la coopération entre prestataires de services de navigation aérienne en vertu d'accords internationaux. Cette disposition résulte de la reprise par la Suisse des règlementations européennes de l'Agence européenne de la sécurité aérienne (EASA) dont l'article 10 prévoit que les prestataires de services de navigation aérienne peuvent recourir aux services d'autres prestataires qui ont été certifiés dans l'Union européenne et conclure à cet effet des accords de coopération. Il est prévu que la compétence en la matière revienne également au Conseil fédéral.
Concrètement, il s'agit principalement de subordonner le développement des infrastructures et des appareils à un régime d'autorisation en unifiant les procédures d'approbation et les critères de sécurité aux réglementations internationales. Il en va aussi de l'accès de notre industrie de l'aviation aux marchés internationaux.
La minorité Hurter Thomas propose de rendre sujets au référendum les accords internationaux prévus à l'article 3a, car elle juge cette subordination inutile. En outre, elle estime que les réglementations européennes EASA sont trop strictes.
La majorité de la commission a soutenu la version du Conseil fédéral et s'est opposée à la proposition défendue par la minorité Hurter Thomas. La commission a pris sa décision par 9 voix contre 6 et vous invite à faire de même.
S'agissant de la proposition de la minorité Hardegger à l'article 36e, la majorité de la commission a jugé nécessaire d'introduire l'article 36e alinéas 1 et 2, qui confère la garantie des droits acquis pour les aéroports nationaux, notamment dans le cadre de la protection des sites marécageux prévue par la Constitution. Cette garantie des droits acquis interdit d'y construire des installations ou d'y modifier le terrain, mais permet le travail de manutention. Le principe de protection, parfois, peut être en contradiction avec les activités des aéroports, notamment de Zurich et de Genève dans leur état actuel.
La minorité de la commission considère cette garantie en faveur des infrastructures aéroportuaires comme inutile, car le cadre légal de la protection des sites marécageux est déjà inscrit à l'article 78 alinéa 5 de la Constitution, qui règle de toute façon la question de la protection des sites marécageux.
Par 17 voix contre 6 et 2 abstentions, la commission a donc décidé de vous proposer d'accorder une plus grande importance à la garantie des droits acquis des aéroports nationaux, notamment lorsque les installations aéroportuaires entrent en conflit avec les dispositions sur la protection des sites marécageux. La majorité de la commission vous invite pour ces raisons à approuver le nouvel article 36e.
A l'article 40a, la commission, par 16 voix contre 5 et 4 abstentions, a décidé de biffer la disposition proposée par le Conseil fédéral, qui prévoit la création d'une réglementation pour la gestion des données aéronautiques. Les raisons principales de cette suppression sont liées aux coûts estimés pour la création de la base de données, évalués à 8,9 millions de francs. Les frais de fonctionnement sont estimés à près de 1,25 million de francs, dont une partie incomberait aux usagers. Cela causerait une augmentation des coûts pour chaque atterrissage. En outre, cette disposition est en contradiction avec la politique aéronautique de la Suisse, car elle mènerait à une diminution des entraînements pour les pilotes, ce qui restreindrait la sécurité du trafic aérien. La commission est d'avis que les bases légales existantes sont suffisantes pour consolider les données aéronautiques sans générer une augmentation des coûts de plusieurs millions de francs pour l'aviation en général.
La commission vous invite donc à la suivre et à biffer l'article 40a.
A l'article 101b alinéa 2, la commission, à l'unanimité, vous propose d'abroger la deuxième phrase de l'alinéa 2 qui fixe une date limite de neuf ans à compter de l'entrée en vigueur de la modification du 1er octobre 2010. La validité de cet article avait donc été limitée au 31 décembre 2019, avec la conviction qu'une solution serait trouvée entre la Suisse, l'Allemagne, l'Italie, la France et l'Autriche dans le cadre spécifique de l'initiative "Ciel unique européen". Or ce programme a été repoussé sine die, et il devient urgent de définir des mesures pour éviter que Skyguide soit contrainte à assurer la fourniture de services à l'étranger sans contrepartie financière. En l'absence d'arrangement avec les Etats concernés, la seule solution praticable pour l'instant est de préserver la validité de l'article 101b, ce qui équivaut à une prise en charge des pertes par la Confédération, puisque renoncer à fournir des services de navigation aérienne à l'étranger n'est pas envisageable. Si Skyguide devait renoncer à fournir des services de navigation aérienne dans les espaces aériens délégués, ces espaces seraient pris en charge par des services de navigation aérienne étrangers, avec des conséquences pour les aéroports de Genève et de Zurich qui perdraient de l'autonomie dans la gestion de l'accès aux aéroports et verraient leurs capacités réduites.
Pour ces raisons, la commission vous propose d'abroger la deuxième phrase de l'article 101b alinéa 2, dans le but de trouver une solution durable pour le financement des prestataires de services de navigation aérienne.
Nous passons maintenant à l'article 37a de la loi fédérale concernant l'utilisation de l'impôt sur les huiles minérales à affectation obligatoire et de la redevance autoroutière, qui traite de la répartition du produit de l'impôt. Les moyens du financement spécial du trafic aérien sont aujourd'hui attribués en fonction d'une clé de répartition fixe: la moitié des moyens du Financement spécial sont destinés à des projets en lien avec la sécurité, le solde étant réparti à parts égales entre les projets liés à la sûreté et les projets liés à la protection de l'environnement.
En vertu de l'article 37a alinéa 1, il est prévu que le Conseil fédéral assouplisse le mécanisme de répartition du produit de l'impôt disponible dans le souci d'une meilleure prise en compte des besoins et qui adopte une marge de fluctuation qui oscillera de 12,5 pour cent à 25 pour cent pour les secteurs d'activité "Sûreté" et "Environnement" et de 50 pour cent à 75 pour cent pour le secteur d'activité "Sécurité". Ces marges reflètent l'importance accrue accordée à la sécurité par rapport à la protection de l'environnement, de sorte que les moyens sont affectés aux projets les plus utiles.
Une minorité de la commission propose d'augmenter le mécanisme de répartition de 20 à 30 pour cent pour les secteurs d'activité "Sûreté" et "Environnement".
J'en arrive enfin à la proposition individuelle Jauslin qui vise à biffer l'article 10a relatif à la langue utilisée en radiotéléphonie. Cette proposition n'a pas été traitée par la commission. C'est la raison pour laquelle je ne peux pas me prononcer en tant que rapporteur.
En conclusion, je vous signale qu'au vote sur l'ensemble la commission a adopté à une très large majorité le projet, c'est-à-dire par 21 voix contre 0 et 1 abstention. Je vous invite à en faire de même.
Rickli Natalie · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Luftfahrtexperte unserer Fraktion und wahrscheinlich auch dieses Rates sitzt hier links von mir. Deshalb wird mir die Aufgabe zuteil, Ihnen die Position der SVP-Fraktion darzulegen. Wir sind für Eintreten und Zustimmung zu dieser Teilrevision 1 plus des Luftfahrtgesetzes, auch wenn es sich dabei nur um eine weitgehend technische Vorlage handelt, betreffend zum Beispiel die Verbesserung der Sicherheit, neue Instrumente zur Abwehr terroristischer Anschläge oder effizientere Bewilligungsverfahren. Die Kommission hat die Teilrevision 1 plus in verschiedenen Punkten optimiert. Wir von der SVP-Fraktion bitten Sie, ausser bei Artikel 3bis den Mehrheiten zu folgen. Bei Artikel 3bis möchten wir die internationalen Vereinbarungen dem fakultativen Referendum unterstellen. Namentlich drei Punkte dieser Vorlage möchte ich an dieser Stelle hervorheben.
Artikel 36e: An der Nutzung der Landesflughäfen als Drehscheiben des internationalen Luftverkehrs besteht ein nationales Interesse. Darum soll die Besitzstandgarantie verankert werden. Die Kommission hat dies auf unseren Antrag hin gemacht.
Artikel 40a: Die Kommission möchte die Luftfahrtdatenbank aus der Vorlage streichen, was auch in unserem Sinne ist. Dies wäre ein unnötiges zusätzliches Regelwerk, das nur kosten - Schätzungen gehen von bis zu 10 Millionen Franken aus - und keinen Sicherheitsgewinn bringen würde. Der Nutzen einer solchen Datenbank konnte uns in der Kommission nicht dargelegt werden.
Artikel 101b Absatz 2: Der Bund übernimmt teilweise bzw. zu einem grossen Teil die Kosten für die Flugsicherung im benachbarten Ausland. Wir sprechen hier von ungefähr 44 Millionen Franken pro Jahr. Wegen der Kleinräumigkeit unseres Landes macht es Sinn, die Flugzeuge teilweise schon vor der Grenze zu übernehmen. Für diese Leistungen zahlen die anderen Länder aber teilweise nicht. Wenn wir nun, wie dies in der Kommission von einzelnen Parlamentariern angedacht war, das geltende Recht ganz streichen würden und wir generell für die Flugsicherungskosten im Ausland aufkommen müssten, wäre dies ein ganz falsches Signal. Da die Geltungsdauer von Artikel 101b bis zum 31. Dezember 2019 befristet ist, sind wir bereit, dieses Datum zu streichen, allerdings verbunden mit dem Auftrag an den Bundesrat, hier Lösungen zu finden. Eine Entschädigungsvereinbarung mit den anderen Staaten ist anzustreben. Darum soll der Bundesrat alle drei Jahre überprüfen, ob und zu welchem Anteil der Bund diese Ertragsausfälle weiterhin übernehmen soll.
Wir bitten Sie, auf die Vorlage einzutreten. Ich werde mich zu Artikel 36e nochmals äussern, Gregor Rutz wird den Minderheitsantrag zu Artikel 3a begründen. Beim Rest bitten wir Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Burkart Thierry · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Wir befassen uns mit der Teilrevision 1 plus des Luftfahrtgesetzes. Wie der Titel ist auch die Vorlage an sich eher wenig spektakulär, aber nichtsdestotrotz notwendig. Es handelt sich insbesondere um eine Anpassung im Bereich der technischen Angelegenheiten.
Wir unterstützen seitens der FDP-Liberalen Fraktion sowohl Eintreten als auch die Vorlage, weil die Luftfahrt an sich eine essenzielle Bedeutung hat, nicht zuletzt aber auch, weil die Schweiz international angebunden bleiben muss. Wir unterstützen insbesondere die vorgesehenen Anpassungen im Bereich der Luftfahrtdaten und beim Prozess zur Zulassung von Luftfahrthindernissen, des Weiteren aber auch die Verschärfung der strafrechtlichen Bestimmungen bei der Umgehung der Sicherheitskontrollen und die Verpflichtung der Luftfahrtunternehmen, Passagierlisten auf Verlangen den Strafverfolgungsbehörden auszuhändigen.
In Bezug auf die Mehrheits- und Minderheitsanträge habe ich folgende Bemerkungen: Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt die Anpassungen in Bezug auf Artikel 3a nicht. Dort werden wir die Mehrheit unterstützen. Beim Minderheitsantrag geht es darum, dass sämtliche Anpassungen der internationalen Verpflichtungen dem fakultativen Referendum unterstellt werden sollen. Wir sind der Auffassung, dass die Vorgaben in Bezug darauf, wann ein obligatorisches und wann ein fakultatives Referendum stattfinden muss, bereits in der Bundesverfassung in Artikel 141 Absatz 1 Litera d rechtsgenüglich dargelegt sind und keine einzelfallweise Bestimmung im Luftfahrtgesetz benötigt wird.
Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt auch die von der Kommission beschlossene Besitzstandgarantie im Zusammenhang mit den Landesflugplätzen Zürich und Genf in Artikel 36e. In Artikel 40a folgen wir ebenfalls der Mehrheit. Dabei geht es um die Streichung von Absatz 1. Wir sind dort der Auffassung, wie bereits die Kommissionssprecher dargelegt haben, dass wir damit eine grosse Bürokratie ohne tatsächlich ersichtlichen Nutzen erzeugen würden. In Artikel 89a unterstützen wir die Aufnahme des Wortes "vorsätzlich", obwohl es keine materielle Anpassung ist, weil es aber das Gesetz durchaus klarer macht. In Bezug auf das Englische als Pflichtsprache in der Radiotelefonie wurde bereits ausgeführt, dass dies in der Kommissionsdebatte kein Thema war. Es liegt nun aber ein Einzelantrag vor. Seitens der FDP-Liberalen Fraktion ist man darüber unschlüssig, in der Mehrheit unterstützt man aber den Einzelantrag.
In diesem Sinne bitten wir Sie namens der FDP-Liberalen Fraktion um Eintreten und Zustimmung zu dieser Teilrevision.
Hardegger Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Der Bundesrat hat die Vorlage nach der Vernehmlassung tatsächlich angepasst, abgespeckt. So wurden politisch heikle Fragen wie etwa die Kompetenzverschiebung von den Kantonen zum Bund aus der Vorlage genommen. Ebenfalls hält sich die Vorlage zurück, wenn es darum geht, Vorgaben für die Infrastruktur der Flughäfen zu machen.
Es verbleiben somit insbesondere technische Bestimmungen zu Fragen der Sicherheit, und darin enthalten ist dann auch ein notwendiger Abgleich mit internationalen Sicherheitsbestimmungen, was wir sehr begrüssen. So sind zum Beispiel insbesondere die Einfuhr und der Besitz von Störsendern strafbar. Versuche, in den Sicherheitsbereich des Flughafens einzudringen, können bereits geahndet werden; auch gefährliche Gegenstände können nicht hineingebracht werden. Das Personal wird sicherheitsüberprüft. Es gibt auch eine risikoabhängige individuelle Prüfung von Passagieren anhand der Passagierlisten. Das ist alles notwendig und zu begrüssen. Es ist im Interesse der Passagiere und des Luftfahrtpersonals, auch wenn es, zugegeben, ein Eingriff in die Privatsphäre ist, aber aus Sicherheitsgründen akzeptieren wir das; Sicherheitslücken hätten auch in der Luftfahrt schwerwiegende Folgen. Auch hier ist es wichtig, dass die internationale Anbindung gewährleistet wird, indem man eben internationale Regeln auch übernimmt. Ebenfalls unterstützen wir, dass der Luftraum im benachbarten Ausland weiter von der Schweiz aus überwacht werden kann - auch auf Kosten der Schweiz. Wir begrüssen es aber auch, wenn das regelmässig überprüft wird.
So wäre es eigentlich eine Vorlage, die alle Voraussetzungen hat, um einfach durchgewinkt zu werden. Es hat jetzt aber Anträge gegeben, die insbesondere die Umweltschutzbestimmungen lockern wollen, Anträge, die den Luftverkehr gegenüber dem Umweltschutz weiter priorisieren wollen, und hierzu erlauben Sie mir ein paar grundsätzliche Bemerkungen.
Der Luftverkehr ist auf der einen Seite nach wie vor für vielfältige Umweltbelastungen verantwortlich. Neben dem Lärm und der Luftbelastung ist er auch für den Treibhauseffekt und somit für die Klimaerwärmung mitverantwortlich. Auf der anderen Seite fliegen wir heute so billig, auch dank Steuerbefreiung beim Kerosin und dank anderen nichtverrechneten externen Kosten. Und so wächst der vergünstigte Luftverkehr schneller als der technologische Fortschritt, der die Belastungen mindern könnte. Hier ist es fehl am Platz, jetzt Umweltschutzauflagen einfach aufheben zu wollen. Sie sollen, gerade weil der Luftverkehr so günstig ist, aufrechterhalten werden, und das Fliegen darf durchaus etwas teurer werden. Meine Minderheitsanträge werde ich dann in der Detailberatung begründen.
Die SP-Fraktion unterstützt aber das Eintreten auf die Vorlage.
Ammann Thomas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion
Ich spreche für die CVP-Fraktion und kann es gleich vorwegnehmen: Die CVP-Fraktion ist für Eintreten und Zustimmung zur Minirevision des Luftfahrtgesetzes und ist damit, wie es in der Medienmitteilung unserer Kommission heisst, "ready for take-off". Wir haben allerdings im Vernehmlassungsverfahren geäussert, dass es die CVP vorgezogen hätte, die nächste Luftfahrtgesetzrevision in Abstimmung mit und Kenntnis des Luftfahrtpolitischen Berichtes 2016 des Bundesrates und seiner strategischen Betrachtung zu beurteilen. Da die Gesamtauslegeordnung dieses Berichtes noch einiges an Zeit bedarf, soll ein sich daraus ergebender Gesetzgebungsbedarf zu einem späteren Zeitpunkt in eine nächste Revision des Luftfahrtgesetzes einfliessen.
Die CVP-Fraktion sieht den Handlungsbedarf und auch das zeitliche Erfordernis der aktuellen Vorlage vor allem für die Regelung technischer Fragen. Positiv wertet die CVP die drei wichtigsten Faktoren, nämlich, dass die Sicherheit des Luftverkehrs im Zentrum der Revision steht - dies bei der Flugsicherheit und der Luftsicherheit hinsichtlich Abwehr widerrechtlicher Handlungen -, dass ein Bürokratieabbau mit effizienteren Bewilligungsverfahren erreicht wird und dass eben, wie bereits mehrfach erwähnt, der Besitzstandgarantie der Landesflughäfen Zürich und Genf ein grösseres Gewicht zugesprochen wird. Wir begrüssen auch die Streichung eines Regelwerks zur Verwaltung von Luftfahrtdaten und die dauerhafte Lösung zur Finanzierung der Flugsicherung mit der alle drei Jahre durchzuführenden Überprüfung des Kostenanteils des Bundes. Auch die Rahmenbedingungen für die Kooperation von Skyguide mit anderen Anbietern von Flugsicherungsdienstleistungen machen in unseren Augen Sinn und bringen nebst technischem Know-how zugunsten der Sicherheitserhöhung auch Kostenoptimierungen.
Mit der Anpassung des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe wird die Verwendung der Gelder aus der Spezialfinanzierung Luftverkehr flexibilisiert. Hier sind wir für den Antrag der Kommissionsmehrheit und damit auch für den Vorschlag des Bundesrates.
Die weiteren heute vorliegenden und zur Beratung anstehenden Minderheitsanträge wird die CVP-Fraktion nicht unterstützen. Im Namen der CVP-Fraktion empfehle ich Ihnen, jeweils den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen und diesen zuzustimmen, dies insbesondere bei Artikel 36e: Wir anerkennen das hohe nationale und internationale Interesse am Funktionieren und an der Nutzung der Landesflughäfen.
Bei Absatz 2 treten wir für die Bestandesgarantie der Landesflughäfen Zürich und Genf ein, und dies vor dem Hintergrund des übergeordneten Interesses. Wir tun dies speziell auch, das möchte ich betonen, in der Güterabwägung, im Konflikt mit den Vorschriften des Moor- und Moorlandschaftsschutzes. Der Antrag bei Artikel 36e bringt eine Klärung auf Gesetzesebene, ohne dass man den Moorschutz aufweicht. Es ist nämlich so, wie auch in der Kommission ausgeführt wurde, dass bei anderen Schutzgütern, ich denke an den Wald oder an BLN-Gebiete, mit Ersatzmassnahmen kompensiert werden kann, beim Moorschutz nicht. Dies wollen wir ändern.
Den eingereichten Einzelantrag Jauslin lehnt die CVP-Fraktion ab. Die heutige Regelung, dass beim Funkverkehr zwischen Pilotinnen und Piloten und den Flugsicherungsdiensten in einer Landessprache oder in Englisch kommuniziert werden kann, birgt Risiken von sprachlichen Missverständnissen und damit von Gefahren bei der Flugverkehrsleitung. Die Reduktion der Sprache und Standardisierung der Radiotelefonie auf "English only" verbessert die Flugsicherheit. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.
Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Wir Grünliberalen treten auf die Vorlage ein. Die Teilrevision 1 plus des Luftfahrtgesetzes ist eine vorwiegend technische Vorlage, wir haben es gehört. Sie beinhaltet Verbesserungen der Sicherheit, neue Instrumente zur Abwehr terroristischer Anschläge gegen die Zivilluftfahrt sowie effizientere Bewilligungsverfahren und Rahmenbedingungen für die Kooperation von Skyguide mit anderen Anbietern von Flugsicherungsdienstleistungen. Wir begrüssen es, dass damit in Umsetzung europäischer Vorgaben die Rahmenbedingungen für die Erfassung und die Finanzierung von Luftfahrtdaten festgelegt werden und der Prozess zur Zulassung von Luftfahrthindernissen vereinfacht wird. Wir begrüssen sowohl die Stärkung der Abwehr von widerrechtlichen Handlungen gegen den Luftverkehr, die neuen Instrumente zur Verbesserung der Sicherheitskontrollen auf Flugplätzen wie auch die Verschärfung der strafrechtlichen Bestimmungen bei Umgehung der Sicherheitskontrollen. Wir erachten es als sinnvoll, dass die Luftfahrtunternehmen verpflichtet werden können, den zuständigen Strafverfolgungsorganen auf Verlangen Passagierlisten auszuhändigen. Die Bedingungen, unter welchen Skyguide Flugsicherungsdienstleistungen an ausländische Anbieter übertragen kann, sind ebenso sinnvoll geregelt.
Bei den Anträgen aus der Kommission haben wir folgende Haltung - ich äussere mich im Sinne einer effizienten Ratsdebatte gleich zu allen Minderheitsanträgen und zum Einzelantrag Jauslin -:
Den Minderheitsantrag Hurter Thomas bei Artikel 3a Absatz 3bis lehnen wir ab. Alle internationalen Vereinbarungen im Bereich der Flugsicherung dem fakultativen Referendum zu unterstellen, erachten wir als übertrieben und nicht sinnvoll.
Bei Artikel 10a unterstützen wir den Einzelantrag Jauslin. Die Schweiz will sich bekanntlich für einen angemessenen Umfang und Detaillierungsgrad der internationalen Regulierung einsetzen, will also Augenmass bewahren. Mit dem neueingefügten Artikel 10a soll im Interesse der Flugsicherheit die ausschliessliche Verwendung des Englischen in der Radiotelefonie vorgeschrieben werden. Damit soll die Gefahr von sprachlichen Missverständnissen vermieden werden. So weit, so gut. Mit dieser Massnahme würden jedoch alle Pilotinnen und Piloten der Leicht- und Sportaviatik faktisch gezwungen, entsprechende Prüfungen abzulegen und regelmässig einen Sprachtest in Englisch zu absolvieren. Mit der heutigen Regelung wird im unkontrollierten Luftraum, wo nach Sicht geflogen wird, Rücksicht auf die Landessprachen genommen. Das ist international, auch in den angrenzenden Ländern, so üblich. Deshalb halten wir eine Regulierung für ein flächendeckendes "English only"-System zum heutigen Zeitpunkt für einen übertriebenen und unnötigen Swiss Finish, eine Überregulierung. Sollte sich international dieses System "English only" wirklich durchsetzen, auch in den umliegenden Ländern, kann die Schweiz zu gegebener Zeit immer noch nachziehen.
Bei Artikel 36e unterstützen wir die Minderheit Hardegger. Mit dem neuen Artikel der Mehrheit besteht die Gefahr, dass der Moorschutzartikel in der Bundesverfassung unzulässig aufgeweicht wird. Das lehnen wir Grünliberalen ab. Die Nutzung der Landesflughäfen als Drehscheiben und Teil des internationalen Luftverkehrs und Gesamtverkehrssystems soll von nationalem Interesse sein, und die Landesflughäfen sollen in ihrem Bestand geschützt werden. Damit soll nach Meinung der Kommissionsmehrheit eine Besitzstandgarantie im Gesetz verankert werden. Insbesondere soll diese im Zusammenhang mit den Vorschriften des Moor- und Moorlandschaftsschutzes gelten. Das wollen wir Grünliberalen nicht.
In Artikel 78 Absatz 5 der Bundesverfassung heisst es: "Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und gesamtschweizerischer Bedeutung sind geschützt. Es dürfen darin weder Anlagen gebaut noch Bodenveränderungen vorgenommen werden." Die Beurteilung, ob es sich um ein Moor gemäss Bundesverfassung handelt oder nicht, muss im Einzelfall erfolgen und nicht generell in diesem Gesetz. Dasselbe gilt selbstverständlich für alle anderen Verkehrsträger ebenfalls. Für die Bahn und für die Strasse gibt es auch keine vergleichbaren Gesetzesbestimmungen.
Sollte dieser Gesetzesartikel jedoch in unserem Rat eine Mehrheit finden, müssten die daraus folgenden Auswirkungen in der Kommission des Ständerates unter Mitwirkung des Bafu im Detail und sauber geklärt werden.
Bei Artikel 37a des Mineralölsteuergesetzes unterstützen wir ebenfalls die Minderheit Hardegger. Wir befürworten eine leichte Erhöhung der Mittel für Umweltschutz und Sicherheitsmassnahmen auf je 20 bis 30 Prozent im dafür vorgesehenen Verteilschlüssel. Die Beiträge an Umweltschutzmassnahmen, die der Luftverkehr nötig macht, sind uns ebenso wichtig wie diejenigen an Sicherheitsmassnahmen zur Abwehr widerrechtlicher Handlungen gegen den Luftverkehr wie Terroranschläge und Entführungen.
Zusammengefasst treten wir von der grünliberalen Fraktion auf die Teilrevision des Luftfahrtgesetzes ein und unterstützen diese, ohne Aufweichung des Moorschutzes und mit leicht erhöhten finanziellen Mitteln für Umweltschutz- und Sicherheitsmassnahmen. Wir empfehlen Ihnen, dasselbe zu tun.
Guhl Bernhard · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD
Ich werde es wie mein Vorredner handhaben und gleich zu allen Artikeln sprechen und in der Detailberatung nicht mehr auf einzelne Artikel eingehen.
Das Wesentliche vorweg: Die BDP-Fraktion wird auf diese Vorlage eintreten, die Mehrheit unterstützen und dem Einzelantrag Jauslin zustimmen.
Sicherheit ist ein wichtiges Thema für die BDP, aber auch ein wichtiger Standortfaktor für die Schweiz. Diese Teilrevision 1 plus des Luftfahrtgesetzes beinhaltet Verbesserungen bei der Sicherheit. Bei der Luftsicherheit geht es um zusätzliche Massnahmen zur Verbesserung der Abwehr von widerrechtlichen Handlungen gegen den Luftverkehr und um neue Instrumente zur Verbesserung der Sicherheitskontrollen an den Flughäfen. Insbesondere können Luftfahrtunternehmen verpflichtet werden, den zuständigen Strafverfolgungsorganen auf Verlangen die Passagierlisten auszuhändigen.
Zum Einzelantrag Jauslin zu Artikel 10a: In der Kommission wurde dem Aspekt der Segelfliegerei und der Sportaviatik keine Beachtung geschenkt. Natürlich wäre die ausschliessliche Verwendung des Englischen in der Radiotelefonie eine gewisse Vereinfachung für die Lotsen und insbesondere für die Linienflüge, aber wenn man beachtet, dass auf der anderen Seite der Grenze trotzdem Französisch, Deutsch oder Italienisch verwendet wird, so macht ein Schweizer Alleingang in dieser Sache keinen Sinn. Wie mein Vorredner auch gesagt hat, könnte man später immer noch nachziehen, wenn alle unsere Nachbarländer diese Empfehlung von Eurocontrol umsetzen würden. Der Alleingang macht insbesondere darum keinen Sinn, weil damit alle Piloten, auch solche von Segelflugzeugen, gezwungen wären, eine Prüfung abzulegen, aber eine Prüfung nicht im normalen Englisch: Die Piloten verwenden nämlich ein spezielles Englisch, eine sogenannte Phraseologie. Weiter gilt es zu vermerken, dass es z. B. im grenznahen Gebiet in Frankreich kleinere Flugplätze gibt, wo nur Französisch und nicht Englisch gesprochen wird.
Ich bitte Sie daher, diesem Einzelantrag Jauslin zuzustimmen. Insbesondere bitte ich auf diesem Weg die ständerätliche Kommission, diese Problematik noch genau anzuschauen, sollte unser Rat dem Antrag Jauslin nicht zustimmen.
Bei Artikel 36e ist es für die BDP-Fraktion wichtig, die Bestandesgarantie der Landesflughäfen gesetzlich zu verankern. Es kann nicht sein, dass Unterhalt und Bauvorhaben auf den Landesflughäfen behindert werden. Wenn zum Beispiel die Schutzstreifen neben den Pisten nicht erneuert werden können, weil sie verhindert werden, so wird dies ein Sicherheitsrisiko. Ich bitte Sie auch zu beachten - da bin ich eben anderer Meinung als mein Vorredner -, dass ein Flughafen etwas anderes ist als ein einfaches Strassenprojekt. Einen Flughafen verlegen Sie nicht einfach irgendwo anders hin: Der Flughafen war da, bevor es diesen Moorschutzartikel gab. Ich bitte Sie, die Landesflughäfen zu stärken und hier der Mehrheit zuzustimmen.
Nochmals in einem Satz zusammengefasst: Die BDP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten, die Mehrheitsanträge unterstützen und ebenfalls dem Einzelantrag Jauslin zustimmen.
Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Es freut mich, hier zu Ihnen sprechen zu dürfen. Der Grund dafür ist weniger erfreulich: Unser Kommissionsmitglied liegt krank in den Federn.
Das Thema Luftfahrt verspricht ja im Normalfall sehr emotionale Debatten. Heute ist das anders, wir haben es gemerkt. Es geht um eine primär technische Revision, und es geht um die Infrastruktur und um die Sicherheit, und das ist, abgesehen von den paar Minderheitsanträgen, auch wenig umstritten.
Ich möchte deshalb die Gelegenheit nutzen, noch ein wenig den Gesamtkontext der Entwicklung des Luftfahrtwesens in der Schweiz zu betonen. Der Bundesrat hat dazu ja im Februar den luftfahrtpolitischen Bericht, schön tierfreundlich Lupo genannt, veröffentlicht. Das Hauptproblem sieht er darin, dass die Expansions- und Dumpingpolitik von Fluggesellschaften aus dem Mittleren Osten quasi unseren Markt bedrohen. Und seine Antwort ist eine klare Antwort, aber aus unserer Sicht eine falsche Antwort: Er denkt nämlich sehr laut darüber nach, dass die Rahmenbedingungen für die in der Schweiz ansässigen Fluggesellschaften verbessert werden sollen. Die Massnahmen, die er vorsieht, sind leistungsstärkere Flughäfen, konkurrenzfähigere - auf Deutsch: längere - Betriebszeiten, tiefere Flughafengebühren und dann noch die teilweise Übernahme der Sicherheitsgebühren durch den Staat.
Als Grüner verrate ich Ihnen ein offenes Geheimnis, wenn ich sage: Liebe Kolleginnen und Kollegen, da läuten bei mir natürlich die Alarmglocken, und das sollten sie auch bei all jenen, die Anwohnerin oder Anwohner eines Flughafens sind.
Ich glaube, dass eine weitere staatliche Förderung der Fliegerei klima-, gesundheits-, aber auch ordnungspolitisch schief in der Landschaft steht. Zum Klima nur so viel: Der Flugverkehr wird gemäss den jetzigen Prognosen bis 2030 zum wichtigsten klimabelastenden Sektor überhaupt in der Schweiz. Im globalen Durchschnitt ist es so, dass die Luftfahrt etwa 5 Prozent an die Gesamttreibhauswirkung beisteuert. Bei uns in der Schweiz liegt dieser Anteil bei 16 Prozent, Tendenz steigend.
Leider fehlen im luftfahrtpolitischen Bericht Überlegungen, wie man dieses ungesunde Wachstum bremsen kann. Wir erwarten vom Bundesrat - das kann er jetzt nicht in dieser Revision, sie ist nicht dafür da -, dass er sich im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes entsprechende Überlegungen macht und dass er auch im innereuropäischen Fernverkehr vermehrt die Alternativen wie den Umstieg auf die umweltfreundliche Bahn fördert. Sie wissen es: Als Grüne haben wir es im Moment mit den Österreichern durchaus gut, wir freuen uns mit ihnen, aber es kann doch nicht sein, dass wir Entwicklungen in diesem Bereich - Stichwort Nachtzüge - einfach den Österreichern überlassen. Da wäre ein freundnachbarschaftlicher Wettbewerb durchaus sinnvoll. Aber heute, ich habe es gesagt, geht es nicht um diese Grundsatzfragen, sondern um technische Anpassungen.
Wir stellen diese Änderungen nicht infrage und werden auf die Vorlage eintreten. Die beiden Anträge der Minderheit Hardegger unterstützen wir allerdings aus Überzeugung. Dass wir dort in der Minderheit nicht aufgeführt sind, ist einer kurzen Abwesenheit in der Sitzung zuzuschreiben; es hat nichts damit zu tun, dass wir sie nicht unterstützen würden.
Zu Artikel 36e hat vorhin Herr Guhl, glaube ich, gesagt, der Flughafen sei vor dem Moorschutzartikel da gewesen. Da muss ich Ihnen, Herr Guhl, aber sagen, dass das Moor vor dem Flughafen da gewesen ist - und das Moor müssen wir schützen.
Der zweite Antrag der Minderheit Hardegger betrifft das Mineralölsteuergesetz. Es wird ja immer wieder gesagt, wir könnten in diesem ganzen Bereich der Flugtreibstoffe nichts machen, wir müssten auf die internationalen Abkommen abstellen usw. Jetzt haben wir in einem ganz, ganz kleinen Bereich - es geht da ja um einen ganz kleinen Bereich - eine Minderheit, die vorschlägt, den Umweltschutz bei der Mittelverwendung etwas stärker zu gewichten. Bitte stimmen Sie wenigstens dieser kleinen Änderung zu.
Sie haben es gemerkt, Herr Vizepräsident, ich habe jetzt auch zu den Minderheitsanträgen gesprochen. Wir stimmen den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu, unterstützen aber die Minderheitsanträge Hardegger zu Artikel 36e des Luftfahrtgesetzes und zu Artikel 37a des Mineralölsteuergesetzes.
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Ich möchte mich zuerst bei der Kommission für die seriöse Diskussion und die breite Unterstützung dieser Revision des Luftfahrtgesetzes bedanken. Es wurde richtig gesagt: Es ist eine Teilrevision. Wir haben die Ergebnisse des luftfahrtpolitischen Berichtes und die daraus möglichen Anpassungen noch nicht eingebaut. Wir wollen aber nicht zuwarten, weil insbesondere die sicherheitsrelevanten Anpassungen nach der Zunahme von terroristischen Angriffen aus unserer Sicht nicht auf die lange Bank geschoben werden können.
Ich stimme deshalb zu: Es ist eine eher technische Revision, die Verbesserungen bei der Sicherheit und neue Instrumente zur Abwehr terroristischer Anschläge gegen die Zivilluftfahrt, effizientere Bewilligungsverfahren sowie Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Skyguide mit anderen Anbietern von Flugsicherungsdienstleistungen bringt.
Die Luftfahrt ist sehr wichtig für unser Land. Man spricht meistens nur von unseren Strassen und von den Bahnen, aber es sei wieder einmal gesagt: Wir haben auf den drei nationalen Flughäfen plus noch Bern, Lugano und Altenrhein doch immerhin jedes Jahr rund 50 Millionen Passagiere. Wenn wir dann alle Regionalflughäfen noch mitrechnen, haben wir zwischen 920 000 und 930 000 Flugbewegungen im Jahr. Sie wissen, das nimmt weiterhin zu - wie generell die Mobilität -, und zwar sowohl im Bereich der Fracht wie auch im Bereich der Passagiere. Gleichzeitig ist es so: Alle fliegen, alle fliegen immer mehr, und niemand möchte die negativen Immissionen haben, die damit verbunden sind.
Diese Themen werden uns erhalten bleiben. Wir haben uns aber entschieden - das wurde richtig gesagt -, dass wir nicht so weit gehen und hier mit einer Bundesnorm in diesem Gesetz den Einfluss auf die nationalen Flughäfen verstärken würden. Insbesondere der Kanton Zürich reagierte sehr sensibel. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, aber man muss schon sagen: Im Gegensatz zu den anderen nationalen Infrastrukturen hat der Bund wenig Einflussmöglichkeiten, und nationale Interessen sind nicht immer identisch mit kantonalen Interessen, wenn es um die entsprechenden Verfahren geht. Wir haben aber, denke ich, einen Kompromiss gefunden, zum einen in Artikel 3 und zum andern, indem wir über die Sachpläne dann deutlich mehr Vorgaben für die planerischen Instrumente bei den Landesflughäfen verankern. So, glaube ich, kann man auch in unserem föderalen System mit dieser gewachsenen Struktur weiterhin umgehen.
Sie haben in der Vorlage die Themenblöcke "Luftfahrtinfrastruktur", "Verfahren", "Flugsicherheit", "Luftsicherheit" und "Übrige Bestimmungen". Ich gehe nicht im Detail darauf ein, die Kommissionssprecher haben es schon erläutert, und zum grössten Teil ist es unbestritten geblieben. Erlauben Sie mir deshalb auch zu sagen, dass ich namens des Bundesrates die verschiedenen Änderungen an der Vorlage gutheissen kann. Wir haben hier keine Differenzen und finden die drei Änderungsvorschläge in den Artikeln 3a und 36e des Luftfahrtgesetzes und in Artikel 37a des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe in Ordnung. Insofern erübrigt sich eine Erläuterung.
Eine Differenz bleibt bestehen. Ich erörtere sie jetzt, damit wir nachher nur noch darüber abstimmen müssen. Ich werde hier zwar unterliegen, aber es ist mir wichtig, dass Sie davon Kenntnis haben. Ich gehe davon aus, dass der Ständerat das dann nochmals aufnimmt. Es geht um Artikel 40a zu den Luftfahrtdaten. Ihre Kommission beantragt hier die Streichung.
Luftfahrtdaten sind digitalisierte Informationen. Sie betreffen vor allem den Luftraum über der Schweiz und umfassen Daten, die zur Erbringung der Flugsicherungsdienstleistungen verwendet werden. Es sind im Prinzip zu einem grossen Teil Geoinformationsdaten. Es geht etwa auch um die Frage, wo es Stromkabel hat. Ich erinnere an den tragischen Helikopterunfall, den wir auf dem Gotthard hatten: Es war ein Luftfahrthindernis, das dort ein Teil der Ursache war. Wir müssen solche Daten sammeln und sie mit einem Geoinformationssystem zugänglich machen.
Ihre Verwendung im Luftverkehr erfordert höchste Qualität, um einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten. Diese Anforderungen werden wie in vielen Bereichen der Luftfahrt international geregelt, hier meistens durch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (Icao) und in Ergänzung dieser Regelung dann auch noch durch die Europäische Union. Die EU hat eine Verordnung erlassen, welche die Schweiz im Rahmen des Single European Sky übernommen hat und mit welcher die Interoperabilität im Datenverkehr zwischen den verschiedenen Flugsicherungsorganisationen im europäischen Luftraum sichergestellt werden soll.
In der Praxis liegt uns heute die grosse Mehrheit der Luftfahrtdaten und Luftfahrtinformationen in Papierform vor - Sie hören richtig: in Papierform -, der Kommissionssprecher weiss das eigentlich.
Sie halten mir hier laufend vor, dass wir zur digitalen Wirtschaft übergehen sollten. Der internationale Luftverkehr ist wahrscheinlich der Bereich Nummer eins, den wir digital, interoperabel und mindestens in einem europäischen Kontext harmonisiert gestalten sollten. Die Pflichten und Rechte von Datengenerierern und die Aufgaben und Kompetenzen von Skyguide sind heute nicht eindeutig geregelt. Auch die Datenkette - wer was sammelt und abzuliefern hat - ist nicht klar definiert. Das Bazl ist im Zusammenhang mit der Bewilligung von Luftfahrthindernissen und mit der Erfassung und Aufbereitung von Daten über solche Hindernisse in den Prozess involviert, aber auch das läuft heute zu einem grossen Teil analog. Hier müssen wir uns für die Zukunft vorbereiten. Dazu dient Artikel 40a. Die ganze Datenkette soll digitalisiert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Daten einheitlich erfasst werden und die verlangte Qualität beim Nutzer im Luftfahrzeug ankommt.
Ein grosser Vorteil ist vor allem die Errichtung und der Betrieb einer nationalen Datenerfassungsschnittstelle, bei welcher z. B. Vermessungsdaten von Luftfahrtinfrastrukturen und -hindernissen in gängigen Formaten eingegeben werden können und anschliessend für die Luftfahrt in das korrekte Format umgewandelt werden. Für Hinderniseigentümer gibt es die Möglichkeit, die Luftfahrthindernisse direkt über die Datenerfassungsschnittstelle zu erfassen. Es gibt eine Regelung der Kostentragungspflicht für die Vermessung von Neubauten und Luftfahrthindernissen und die Übermittlung dieser Daten usw.
Ja, dieses neue System ist, weil es zentral aufgebaut werden soll, eine Investition. Die erste Schätzung ging tatsächlich von rund 9,6 Millionen Franken aus. Es wird wahrscheinlich noch günstiger werden, es ist aber so: Ein solches System ist nicht gratis zu haben. Diesem Aufwand stehen aber auf der anderen Seite ein Effizienzgewinn beim ganzen Datenprozess, eine Vereinfachung bei der Erfassung von Luftfahrthindernissen und eine erhöhte Datenqualität gegenüber, was wiederum einen Sicherheitsgewinn zur Folge hat. Wir meinen auch, dass die Zahlen, die zu den Betriebskosten und zu den Kosten für den einzelnen Flugplatz herumgeschwirrt sind, nicht stimmen.
Ich gehe jetzt nicht auf die Details ein, sonst haben wir hier eine Kommissionssitzung, aber wir sind überzeugt, dass diese Investition sinnvoll ist. Wenn wir weiterhin in der papiernen und analogen Form weiterfahren, so haben wir auf der Kostenseite auch zu berücksichtigen, dass zusätzliche Aufwendungen für die überfällige Erneuerung der heutigen Systeme sowieso nötig sind; diese gehen dann aber in veraltete Systeme und nicht in ein harmonisiertes neues. Auch hier sind wir der Meinung, dass die Synergien zu berücksichtigen sind und dazu führen, dass das eben eine sinnvolle Sache ist. Sie entlastet am Schluss auch die Flugplatzbetreiber, vor allem die kleineren. Mit der Streichung würden Sie das Kind mit dem Bade ausschütten.
Deshalb beantrage ich hier Zustimmung zu Artikel 40a. Wir werden dies dann sicher im Ständerat nochmals diskutieren, und wir müssen es vielleicht noch genauer darlegen - mit den Kostenfolgen -, damit wir Sie überzeugen können.
Ich bitte Sie deshalb, auf diese Vorlage einzutreten und im Wesentlichen, bis auf diesen Punkt, Ihrer Kommission zu folgen.
Hurter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich nehme noch die Gelegenheit wahr, als Kommissionssprecher meine Interessenbindungen darzulegen: Ich bin Präsident des Aero-Clubs der Schweiz und Pilot bei der Swiss. In diesem Zusammenhang möchte ich zwei Dinge korrigieren oder hier erwähnen, die Kollege Glättli geäussert hat. Er hat erstens gesagt, die Umweltbelastung, die CO2-Belastung betrage im Ausland 5 Prozent und in der Schweiz 16 Prozent. Das ist natürlich völlig logisch, denn diese Rechnung wird aufgrund des Treibstoffverbrauchs in der Schweiz erstellt. Dort wird es eingekauft. Da wir sehr viele Langstreckenflüge haben, kommt man eben genau auf dieses Resultat. Aber wie Sie wissen und ich weiss, sollten wir diese Geschichte eben global betrachten, und wenn Sie das länderspezifisch anschauen, dann schauen Sie eben die Berechnung nur aufgrund des verkauften Flugpetrols an.
Der zweite Punkt betraf diese Moorgeschichte. Ich möchte hier keine Moordebatte führen, aber wenn man sagt, dass das Moor vor dem Flughafen da war, dann stimmt das eben nur beschränkt. Denn der Flughafen Zürich hat das Moor renaturiert, hat dieses Moor zusätzlich verbreitert. Es ist breiter geworden. Jetzt haben wir natürlich die Diskussion bezüglich Sicherheitsauflagen.
Ein weiterer Kollege hat erwähnt, dass wir natürlich die Sicherheitsstreifen entlang der Piste entsprechend befestigen müssen. Ich weiss nicht, ob Sie das wissen, aber die meisten Unfälle passieren leider bei Starts und Landungen bei der Piste, und deshalb ist das ein sehr wichtiger Punkt.
Noch ein letzter Punkt zu Artikel 40a, den der Bundesrat natürlich nicht gestrichen haben möchte: Die Kommission war einfach grundsätzlich der Meinung, dass die Umsetzung sehr teuer sei. Das haben Sie jetzt auch in den Ausführungen der Bundesrätin gehört. Man sprach einmal von 10 Millionen Franken. Jetzt ist man schon etwas runtergekommen. Ich glaube, wenn man hier den Druck im Sinn der Kommission aufrechterhält, dann gibt es vielleicht am Schluss eine gute Lösung.
Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich werde ja gerne klüger. Bisher hatte ich mir vorgestellt, dass die Flugzeuge, die aus der Schweiz beispielsweise in die USA fliegen, dann auch wieder zurückfliegen und deshalb an beiden Orten tanken müssen. Sagen Sie nun, dass die Flieger auf dem Veloanhänger in die Schweiz zurückgebracht werden?
Hurter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Nein, Kollege Glättli, absolut nicht. Ich weiss aber nicht, ob Sie wissen, wie diese Berechnungen stattfinden. Sie erfolgen aufgrund des Petrolverbrauchs und -kaufs in der Schweiz. Selbstverständlich wird entsprechend dann auch in den USA eingekauft, aber Sie wissen, dass die USA ein bisschen grösser sind als die Schweiz.
de Buman Dominique · 1VP-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesgesetz über die Luftfahrt
Loi fédérale sur l'aviation
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung, Art. 2 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I introduction, art. 2 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 3a Abs. 1 Bst. b, cbis, 2, 3 Bst. a, c
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Hurter Thomas, Amstutz, Bühler, Giezendanner, Pieren, Quadri, Rickli Natalie, Rutz Gregor, Wobmann)
Abs. 3bis
Diese internationalen Vereinbarungen unterstehen dem fakultativen Referendum.
Art. 3a al. 1 let. b, cbis, 2, 3 let. a, c
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Hurter Thomas, Amstutz, Bühler, Giezendanner, Pieren, Quadri, Rickli Natalie, Rutz Gregor, Wobmann)
Al. 3bis
Ces accords internationaux sont sujets au référendum.
Le président (de Buman Dominique, premier vice-président): La proposition de la minorité Hurter Thomas est présentée par Monsieur Gregor Rutz.
Rutz Gregor · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir haben hier einen Minderheitsantrag zu Artikel 3a Absatz 3bis. Dieser Antrag beinhaltet die Unterstellung internationaler Vereinbarungen unter das fakultative Referendum.
Es war in der Kommission immer wieder die Rede davon, dass im Bereich der Luftfahrt auch eine grosse Flut an Regulierungen herrscht. Entsprechend schien es uns angebracht, hier eine Möglichkeit zu schaffen, dass man die entsprechenden Reglemente und Vereinbarungen auch der Bevölkerung vorlegt. Es wurde in der Kommission gesagt, dass dies ja die Reglementierungsflut nicht eindämme. All diese Vorschläge kämen trotzdem, auch wenn die Möglichkeit eines fakultativen Referendums bestehe. Das mag ja schon stimmen, nur: Wenn Sie gar nirgends die Möglichkeit haben, Einfluss zu nehmen, dann wird die Zahl der Regulierungen eben auch nicht kleiner.
Es ist auch nicht die Befürchtung angebracht, dass es hier zu unzähligen unsinnigen Abstimmungen kommen würde, denn es besteht ja nur die Chance eines fakultativen Referendums, und hierzu müssten Sie dann auch erst einmal Unterschriften sammeln, und man wird es sich sicher gut überlegen, wo dies opportun ist und wo eben nicht. Vor diesem Hintergrund sind wir der Auffassung, dass es Sinn macht, und bitten Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen. Ebenso sind wir beim Einzelantrag Jauslin, den ich an dieser Stelle kurz erwähnen möchte, der Auffassung, dass sich die ausschliessliche Regelung, wie sie vorgeschlagen ist, nicht aufdrängt und diesem Einzelantrag entsprechend zugestimmt werden kann.
Hadorn Philipp · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Ich erlaube mir, namens der SP-Fraktion gerade für alle drei Minderheitsanträge zu reden, überziehe deshalb vielleicht ein wenig, verzichte dafür aber auf separate Voten zu den Minderheitsanträgen Hardegger.
Die SP steht zur Mobilität. Die Mobilität auf Schiene, Strasse, Wasser und in der Luft ist eine wesentliche Grundlage, damit sich Menschen über Grenzen hinweg miteinander austauschen können. Darauf möchten wir nicht verzichten. Als Sekretär der Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) und Präsident von Gata, der Gewerkschaft des Bodenpersonals im Luftverkehr, erbringe ich diesen Tatbeweis und lege auch gerade noch meine Interessenbindungen offen.
Im Verkehr ist die Sicherheit im Interesse von Beschäftigten und Reisenden, selbst von Anwohnerinnen und Anwohnern unter den Flugstrassen, ein wesentlicher Faktor. Dass es hierzu Regulierungen mit entsprechenden Kontrollen braucht, ist eine Selbstverständlichkeit. Dass dies Kosten auslöst, ist ebenso klar. Aus sozialen, aber auch aus Sicherheitsgründen ist es entscheidend, dass die Arbeitsbedingungen so ausgestaltet sind, dass die festgelegten Ziele erreicht werden können.
Die Mobilität fordert ihren Tribut. Der Preis ist hoch, den wir betreffend Lärm, Umwelt, Land- und Raumbedarf dafür bezahlen müssen. Dazu ist die Gesellschaft ja auch grundsätzlich bereit. Bei der vorliegenden kleineren Revision des Luftfahrtgesetzes dürfen allerdings weder der Moorschutz aufgeweicht noch die ungenutzten Mittel für Umweltschutzmassnahmen anders eingesetzt werden. Ich bin sehr erstaunt darüber, dass seitens des Bazl kaum ein Engagement erkennbar ist, im Umweltbereich darauf hinzuwirken, dass sinnvolle, kreative und innovative Massnahmen eingereicht werden. Gerade bei der Mobilität ist es zwingend, dass ein ganzheitlicher Ansatz gewählt wird. Nur so werden auch künftige Generationen - hoffentlich mit weniger negativen Auswirkungen auf die Umwelt - eine Mobilität leben können, welche Grenzen überschreitet und den Horizont erweitert.
Bei Kollege Hurter ist bei der Formulierung seines Minderheitsantrages wohl eher sein SVP-Parteibuch als seine Branchenkenntnisse als Pilot durchgedrungen. Kollege Rutz hat vielleicht auch deshalb diesen Minderheitsantrag begründet. Das fakultative Referendum für internationale Vereinbarungen in diesen Bereichen zu verlangen ist weder praktikabel, noch entspricht es einem Bedürfnis der Bevölkerung, noch verhilft es sinnvollen Lösungen zum Durchbruch.
Lehnen Sie dieses Anliegen mit der SP-Fraktion ab! Stimmen Sie der Kommissionsmehrheit zu!
Die Minderheitsanträge, die Herr Hardegger noch ausführlich begründen wird, werden wir ebenfalls unterstützen. Selbst mit Zuneigung zur Luftfahrt darf der verfassungsmässig geschützte Moorschutz nicht aufgeweicht werden, und ein angemessener Teil der Mineralölsteuer soll zwingend für Umweltschutzmassnahmen eingesetzt werden.
Das Anliegen von Kollege Jauslin in Ehren - persönlich denke ich, im Interesse der Sicherheit ist es absolut zumutbar, dass auch Hobbyflieger den Flugfunk in englischer Sprache führen. Explizit sind in Grenzregionen Ausnahmeregelungen möglich. Eine Mehrheit unserer Fraktion wird diesen Einzelantrag ablehnen.
Nach bemerkenswerter Ambition ist mit der vorliegenden Teilrevision 1 plus kein grosser Wurf entstanden, aber wenigstens eine Maus geboren worden, pragmatisch und zweckmässig. Danke für Ihre Unterstützung.
de Buman Dominique · 1VP-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Le président (de Buman Dominique, premier vice-président): Le groupe PBD soutient la proposition de la majorité.
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Ich bitte Sie hier auch, der Mehrheit Ihrer Kommission und dem Bundesrat zu folgen.
Es ist ja so, dass sich der Minderheitsantrag, der das fakultative Referendum verlangt, in erster Linie auf die Luftsicherheit bezieht, also auf die Bekämpfung des Terrorismus. Hier ist eben gerade der Zeitfaktor wichtig: Wenn es zusätzliche internationale Sicherheitsmassnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus gibt, können wir nicht noch ein Referendum abwarten und viel Zeit verlieren. Das wäre eigentlich gerade kontraproduktiv, so würde die Schweiz eine unsichere Destination. Das ist nicht in unserem Interesse.
Der Antrag bezieht sich aber auch auf die Safety. Hier verweise ich Sie einfach darauf, dass wir zum Beispiel auch Schweizer Produkte haben, Pilatus-Flugzeuge zum Beispiel. Und auch hier wäre es also unsinnig, wenn wir bei all diesen Zulassungsfragen und Vereinbarungen und bei der Übernahme neuer technischer Normen den Referendumsweg beschreiten müssten. Das alles ist nicht im Sinne der Schweiz.
Deshalb bitte ich Sie, das abzulehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 102 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 52 Stimmen
(2 Enthaltungen)
de Buman Dominique · 1VP-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Le président (de Buman Dominique, premier vice-président): Pour une raison de transparence, nous répétons le vote. En effet, nombreux sont ceux qui ont été surpris de ne pas avoir été avertis par SMS que le vote allait avoir lieu.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 109 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 59 Stimmen
(2 Enthaltungen)
de Buman Dominique · 1VP-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Art. 10a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Jauslin
Streichen
Schriftliche Begründung
Bereits in der Interpellation 16.3429 habe ich auf den schädlichen Swiss Finish in der allgemeinen Luftfahrt hingewiesen. In der Antwort verweist der Bundesrat auf seinen Bericht 2016 über die Luftfahrtpolitik der Schweiz und hält fest, dass sich die Schweiz für einen angemessenen Umfang und Detaillierungsgrad der internationalen Regulierung einsetzt.
Dem widerspricht der neu im Luftfahrtgesetz eingefügte Artikel 10a. Dieser fordert, dass die Radiotelefonie (Flugfunk) mit Flugsicherungsdiensten im Luftraum Schweiz ausschliesslich auf Englisch zu erfolgen hat. Diese Massnahmen zwingen Piloten und Pilotinnen der Leicht- und Sportaviatik, entsprechende Prüfungen abzulegen und regelmässig einen Sprachtest in Englisch zu absolvieren. Heute werden im VFR-Guide (Handbuch betreffend Sichtflugregeln) die zu verwendenden Sprachen für den Sichtflug in einer Tabelle klar geregelt. Dabei wird auf die Landessprachen Rücksicht genommen und so der Leicht- und Sportaviatik ermöglicht, sich ohne Einschränkungen sowohl im unkontrollierten Luftraum wie auch rund um Militär- und Regionalflugplätze sicher zu bewegen. Dabei ist auch die Sprache für Kontaktaufnahmen zu kontrollierten Flugplätzen und in den verschiedenen Kontrollzonen (CTR) definiert. Die Konsultation dieser Unterlagen ist Bestandteil der Flugvorbereitung. Dass nun via Gesetz die Radiotelefonie im Luftraum Schweiz ausschliesslich auf Englisch zu erfolgen hat, ist unsinnig. Im unkontrollierten Luftraum wird nach den Sichtflugregeln geflogen, und es erfolgt keine permanente Flugüberwachung durch Fluglotsen. Für Verbindungen zu entsprechenden Flugsicherungsdiensten in diesem Luftraum ist ein Sprechfunkrecht in einer Landessprache oder Englisch erforderlich. Dazu gibt es im VFR-Guide eine abschliessende Liste "Frequenzen zu besonderer Verwendung". Daraus ist ersichtlich, dass eine dauernde Sprachverbindung unter den verschiedenen Luftraumbenützern gar nicht vorgesehen ist. Zu beachten ist zudem, dass auch im unkontrollierten Luftraum grenzüberschreitende Flüge stattfinden. Ein flächendeckendes "English only" gibt es gemäss Unterlagen Jeppesen Bottlang/VFR Manual im benachbarten Ausland nicht. Hauptsächlich gilt Englisch plus Landessprache. Sowohl in Deutschland, in Frankreich, in Italien als auch in Österreich ist bei über 50 Prozent der Flugplätze der Tower neben Englisch auch oder sogar ausschliesslich in der entsprechenden Landessprache anfunkbar. Mit der sich selber auferlegten Vorgabe, dass für die Radiotelefonie im Verkehr mit dem Flugsicherungsdienst einzig Englisch verwendet werden darf, folgt der Bundesrat einer Safety-Empfehlung der Eurocontrol, der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt, obwohl sich die bestehende Praxis problemlos bewährt hat und die Empfehlung in Europa auch künftig nicht flächendeckend angewendet wird. Zudem erhofft sich der Bundesrat Kostenreduktionen in der Flugsicherung, da nicht mehr zwingend mehrsprachige Fluglotsen nötig wären. Dieser Sparmassnahme ist entschieden entgegenzutreten. Es muss zwingend die Praxis bleiben, dass die Flugsicherung mehrsprachig besetzt bleibt. Wie sonst soll auf einen Notfall oder auf die in Aussicht gestellten Ausnahmen im grenznahen Gebiet reagiert werden? Abschliessend sei festzuhalten, dass mit Artikel 10a eine weitere Regulierung eingeführt wird, die für die Leicht- und Sportaviatik keinen wesentlichen Sicherheitsgewinn darstellt, aber früher oder später den Vorschriftendschungel weiter verdichtet.
Art. 10a
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Jauslin
Biffer
Le président (de Buman Dominique, premier vice-président): Madame la conseillère fédérale Leuthard et les rapporteurs renoncent à prendre la parole.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Jauslin ... 99 Stimmen
Für den Antrag der Kommission ... 71 Stimmen
(2 Enthaltungen)
de Buman Dominique · 1VP-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Art. 12 Abs. 1, 15; 20 Titel, Abs. 2; 21 Titel, Abs. 1bis; 21a-21f; 25; 26; 26a Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 12 al. 1, 15; 20 titre, al. 2; 21 titre, al. 1bis; 21a-21f; 25; 26; 26a al. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 36e
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
An der Nutzung der Landesflughäfen als Drehscheiben des internationalen Luftverkehrs und Teil des Gesamtverkehrssystems besteht ein nationales Interesse.
Abs. 2
Die Landesflughäfen Zürich und Genf sind bezüglich der ihnen gemäss der Sachplanung des Bundes zugeschriebenen Funktion als Gesamtanlagen in ihrem Bestand geschützt. Rechtsetzende wie rechtsanwendende Organe schenken dieser Besitzstandgarantie die notwendige Beachtung. Das gilt insbesondere auch im Zusammenhang mit Vorschriften des Moor- und Moorlandschaftsschutzes sowie deren Vollzug.
Antrag der Minderheit
(Hardegger, Allemann, Amherd, Graf-Litscher, Grossen Jürg, Hadorn)
Streichen
Art. 36e
Proposition de la majorité
Al. 1
L'utilisation des aéroports nationaux comme plaque tournante du trafic aérien international et comme partie du système global des transports relève d'un intérêt national.
Al. 2
Le maintien des aéroports nationaux de Zurich et Genève en leur état actuel, est, de par la fonction qui leur est attribuée dans le cadre des plans sectoriels de la Confédération, garanti. Les organes chargés d'édicter le droit et les organes chargés de son application prennent en considération, dans toute la mesure nécessaire, la garantie des droits acquis, notamment dans le cadre des dispositions sur la protection des sites marécageux et de leur application.
Proposition de la minorité
(Hardegger, Allemann, Amherd, Graf-Litscher, Grossen Jürg, Hadorn)
Biffer
Hardegger Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ich spreche gleich zu meinen beiden Minderheitsanträgen.
Zuerst zu Artikel 36e: Hier bitte ich Sie, den Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen. Dieser zusätzlich eingefügte Artikel ist unnötig. Noch nie hat jemand bestritten, dass ein nationales Interesse an den internationalen Luftverkehrsanbindungen bestehe. Eher wird hier dieses Interesse infrage gestellt, wenn man internationale Regeln nicht übernehmen will, so, wie das mit dem vorhergehenden Antrag versucht wurde. In Absatz 2 will man dann die Landesflughäfen Zürich und Genf als Gesamtanlagen in ihrem Bestand schützen. Auch hier ist mir nicht bekannt, dass es Bestrebungen gäbe, diese Flughäfen zu schliessen. Hier will man einfach den Moorschutz aufweichen. Das ist ein spezifischer Zürcher Artikel in einem nationalen Gesetz, denn Genf ist hier nicht betroffen. Darum möchte ich zwei Bemerkungen dazu machen, eine grundsätzliche und eine auf den Fall bezogene.
Man versucht hier, mit der Spezialgesetzgebung den Verfassungsartikel aufzuweichen. Wenn Sie das tatsächlich wollen, bitte ich Sie: Beantragen Sie doch eine Verfassungsänderung! Dann machen wir noch einmal eine Volksabstimmung. Dieses Parlament diskutiert ja gerne und ausführlich, wenn es um die Umsetzung von Verfassungsbestimmungen und um die Umsetzung des Volkswillens geht. 1987 hat das Schweizervolk den Moorschutzartikel angenommen, und das ist hier auch zu respektieren. Noch zum Kommissionssprecher, der gesagt hat, das Moor würde immer kleiner. Ich muss ihn daran erinnern, dass man den Flughafen in ein Sumpfgebiet hineingebaut hat. Man hat es zuerst entwässert. Das Moor war also tatsächlich länger da, und es geht jetzt darum, noch zu retten, was man überhaupt noch retten kann.
In der Kommission sind Erneuerungen von Anlagen erwähnt worden, zum Beispiel, um befestigte Schutzstreifen neben den Pisten zu erneuern, also um den Erhalt der heutigen Funktionsfähigkeit der Anlagen zu gewährleisten. Das wird von niemandem bestritten, aber es ist vielleicht so, dass es ein wenig aufwendiger ist, wenn man im Bereich des Moors solche Arbeiten machen muss, als wenn man sie auf der grünen Wiese machen könnte.
Es kommt tatsächlich vor, dass durch äussere Einflüsse Anpassungen notwendig werden, zum Beispiel durch angepasste Icao-Regeln, aber auch hier muss ich Ihnen sagen: Es gibt keinen Grund, den Luftverkehr gegenüber anderen Verkehrsinfrastrukturen zu privilegieren.
Zum anderen Minderheitsantrag, jenem zu Artikel 37a des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe: Hier geht es um die Verwendung der für den Luftverkehr bestimmten Mineralölsteuergelder. Im Jahr 2011 wurde festgelegt, dass 25 Prozent für Massnahmen des Umweltschutzes, 25 Prozent für die Terrorabwehr und 50 Prozent für die Förderung eines hohen technischen Sicherheitsniveaus im Luftverkehr verwendet werden sollen. Fünf Jahre später wird jetzt eine Änderung beantragt, ohne Not. Sie wird zu einer Verkleinerung der Anteile für die Bereiche Umweltschutz und Terrorabwehr führen.
Man hat hier nicht gewartet, bis es gute Projekteingaben gibt. Schon vorher versucht man jetzt, die Bestimmung abzuändern. Das ist unnötig. Es gebe zu wenige Umweltschutzprojekte, heisst es, sodass man das Geld in andere Bereiche fliessen lassen solle. Leider ist die Verwendung der Mittel sehr eng ausgestaltet, und es wurden vom Bazl nie Anstrengungen unternommen, sinnvolle Projekte anzuregen. Die Frau Bundesrätin kann sicher bestätigen, dass es im Bereich des Lärmschutzes und der technischen Innovationen zur Lärmminderung genug Erwartungen aus der Bevölkerung gibt. Hier hat zum Beispiel auch Skyguide Vorschläge für Studien gemacht, die aber nicht unterstützt werden konnten. Das Gleiche gilt für den Bereich der Terrorbekämpfung. Auch hier wäre es ja nicht verboten, im Interesse der Passagiere und der Bevölkerung gute Projekte zu initiieren und anzustossen.
Der Minderheitsantrag nimmt explizit das Anliegen der Flexibilisierung bei der Verwendung der Mittel auf. Es sind ja tatsächlich nicht jedes Jahr in den gleichen Bereichen gleich viele unterstützungswürdige Projekte vorhanden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, meine beiden Minderheitsanträge zu unterstützen.
Rickli Natalie · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bei Artikel 36e geht es darum, die Bedeutung und Wichtigkeit unserer Landesflughäfen festzuhalten.
1. In Absatz 1 ist die Bedeutung der Landesflughäfen festzuhalten. Diese sind von grossem wirtschaftlichem und auch gesellschaftlichem Interesse für die Schweiz und ihre Bürgerinnen und Bürger.
2. In Absatz 2 gilt es, die Besitzstandgarantie festzuhalten. Die Landesflughäfen Genf und Zürich sind bezüglich der ihnen gemäss Sachplanung des Bundes zugeschriebenen Funktion als Gesamtanlagen in ihrem Bestand zu schützen.
Was bedeutet das in der Praxis? Dem Moorlandschaftsschutz kommt am Flughafen Zürich eine hohe Bedeutung zu. Die Mooranlagen - das haben wir vorhin vom Kommissionssprecher gehört - dehnen sich aber wegen der verschiedenen Renaturierungen aus. Sie werden also grösser, was zur Folge hat, dass sie in Konflikt mit den Pisten, z. B. mit den erwähnten Schutzstreifen links und rechts der Pisten, kommen. Diese müssten jetzt erneuert werden. Weil das Moor eben wächst, steht es jetzt in Konflikt mit den Pisten. Hier geht es nicht darum, den ursprünglichen Moorbestand abzubauen, sondern darum, dass die Flughäfen die Pisten bzw. die Schutzstreifen im Sinne der Sicherheit erneuern oder wie in diesem Fall verbreitern können.
Mit der Definition in Absatz 2 schaffen wir eine verlässliche Grundlage für eine Bestandesgarantie für die Flughafenbauten und -anlagen, die vor dem 1. Januar 1983 erstellt wurden. Sie sollen unterhalten und erneuert werden dürfen. Dies ist auch im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt so festgehalten.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Hardegger abzulehnen.
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Ich möchte zu Artikel 36e vielleicht noch eine juristische Klärung zu Protokoll geben. Für den Bestandesschutz für Flughäfen und den Umgang mit dem Moorschutz gibt es weitgehende Vorarbeiten im Rahmen des SIL 2 für den Flughafen Zürich; das war dort schon lange eine Diskussion. Aus Sicht der zuständigen Fachstellen in meinem Departement erscheint es legitim und konsequent, eine solche Bestimmung im Luftfahrtgesetz vorzusehen. Deshalb können Bundesrat und Verwaltung dem Antrag der Mehrheit zustimmen.
Ich möchte klar darlegen, dass sich diese Bestimmung nur auf die beiden Landesflughäfen Zürich und Genf beziehen kann. Dieses Präjudiz wird also nur im Hinblick auf diese beiden Infrastrukturen und ihr Verhältnis zum Moorschutz zum Tragen kommen. Es ist auch so, dass heute bestehende gesetzliche Konkretisierungen zum Thema Moorschutz sehr rudimentär sind und viele Fragen in der Praxis eben auch durch die Praxis und dann sehr oft durch die Gerichte geklärt werden müssen. Insofern ist diese Spezialregelung im Luftfahrtgesetz auf Ebene eines Bundesgesetzes zu begrüssen; sie schafft vor allem Rechtssicherheit, weil das doch eine sehr planungsintensive Aufgabe ist.
Wir sind auch der klaren Ansicht, dass Artikel 36e verfassungskonform ist, weil er sich auf die Übergangsbestimmung von Artikel 24sexies Absatz 5a der Bundesverfassung stützt. Wir sind auch der Meinung, dass eine verfassungskonforme Ausgestaltung des Moorschutzes sowieso die Vorgaben der Bundesverfassung in der Eigentumsgarantie, im Vertrauensschutz, aber auch von Artikel 87 bezüglich der Luftfahrt zu berücksichtigen hat. Mit der Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Vorgaben ist dann primär der Gesetzgeber betraut. Auch das scheint uns deshalb korrekt zu sein. Wir gehen nicht davon aus, dass damit der Moorschutz oder überhaupt das Natur- und Heimatschutzgesetz ausgehebelt oder geschwächt würden.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 118 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 56 Stimmen
(0 Enthaltungen)
de Buman Dominique · 1VP-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Art. 37c Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 37c al. 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 38 Abs. 1
Antrag der Kommission
Soweit es die militärischen Interessen erlauben, sind die bundeseigenen Flugplätze auch für die Benützung durch die Zivilluftfahrt freizugeben. Der Bundesrat regelt:
...
Art. 38 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
(la modification ne concerne que le texte allemand)
Angenommen - Adopté
Art. 39 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 39 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 40a
Antrag der Kommission
Streichen
Art. 40a
Proposition de la commission
Biffer
Le président (de Buman Dominique, premier vice-président): Le Conseil fédéral maintient sa version.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 136 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 43 Stimmen
(2 Enthaltungen)
de Buman Dominique · 1VP-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Art. 40abis; 40b; 40bbis; 41; 41a; 41b; 42 Abs. 1bis; 49 Abs. 1; 88; 89
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 40abis; 40b; 40bbis; 41; 41a; 41b; 42 al. 1bis; 49 al. 1; 88; 89
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 89a Abs. 1
Antrag der Kommission
... eines Abfang-Luftfahrzeugs vorsätzlich nicht Folge leistet ...
Art. 89a al. 1
Proposition de la commission
... ne suit intentionnellement pas les instructions d'un aéronef intercepteur ...
Angenommen - Adopté
Art. 90; 90bis; 91 Abs. 2 Bst. c, d; 92; 95; 96; 97 Abs. 4; 100
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 90; 90bis; 91 al. 2 let. c, d; 92; 95; 96; 97 al. 4; 100
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 101b Abs. 2
Antrag der Kommission
Der Bundesrat überprüft alle drei Jahre, ob und zu welchem Anteil der Bund diese Ertragsausfälle weiterhin übernehmen soll. (Rest streichen)
Art. 101b al. 2
Proposition de la commission
Le Conseil fédéral réexamine tous les trois ans dans quelle mesure la Confédération doit continuer de supporter ces pertes de recettes. (Biffer le reste)
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 186 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
de Buman Dominique · 1VP-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Art. 106 Titel, Abs. 2; 107a Abs. 4, 6; Ziff. II, III
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 106 titre, al. 2; 107a al. 4, 6; ch. II, III
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Änderung anderer Erlasse
Modifications d'autres actes
Ziff. 1 Art. 37a Abs. 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Hardegger, Allemann, Amherd, Graf-Litscher, Grossen Jürg, Hadorn, Maire Jacques-André)
...
a. zu 20 bis 30 Prozent für Beiträge ...
b. zu 20 bis 30 Prozent für Beiträge ...
Ch. 1 art. 37a al. 1
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Hardegger, Allemann, Amherd, Graf-Litscher, Grossen Jürg, Hadorn, Maire Jacques-André)
...
a. à raison de 20 à 30 pour cent pour des contributions ...
b. à raison de 20 à 30 pour cent pour des contributions ...
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 124 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 60 Stimmen
(0 Enthaltungen)
de Buman Dominique · 1VP-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Ziff. 1 Art. 41c; Ziff. 2-4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 1 art. 41c; ch. 2-4
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 184 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)