16.3632, 15.315
Evaluation des Electronic Monitoring / Ausweitung des Electronic Monitoring (elektronische Fussfessel)
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission beantragt mit 11 zu 0 Stimmen, der Initiative 15.315 keine Folge zu geben, aber das Postulat 16.3632 anzunehmen. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Annahme des Postulates.
Jositsch Daniel · Mit-M · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ich spreche jetzt zu beiden Geschäften, weil zwischen ihnen ein Zusammenhang besteht. Es geht, es wurde bereits gesagt, bei der Standesinitiative Basel-Landschaft um die Ausweitung des Electronic Monitoring, also der elektronischen Fussfessel. Die elektronische Fussfessel ist eine Möglichkeit des Sanktionenvollzugs, die modern ist und die es erlaubt, einen verurteilten Straftäter im Rahmen seiner Bewegungsfreiheit auf elektronischem Weg zu kontrollieren. Damit ist es nicht notwendig, ihn einzusperren. Das Electronic Monitoring bietet zahlreiche Vorteile. Angefangen damit, dass es wesentlich günstiger ist als der Strafvollzug, lässt es auch die Möglichkeit zu, dass ein Täter in seinem sozialen und beruflichen Umfeld integriert wird. Die Nebenerscheinungen, die ein Strafvollzug mit sich bringt, die häufig aus einem Straftäter keinen besseren Menschen machen, werden auch vermieden. Von dem her ist das also eine rundum positive Alternative zum klassischen Sanktionenvollzug, zur klassischen Freiheitsstrafe.
Das Ziel, das mit der Standesinitiative Basel-Landschaft verfolgt wird, nämlich die Möglichkeit der Anwendung des Electronic Monitoring von zwölf Monaten auf drei Jahre Freiheitsstrafe auszuweiten, ist also ein lobenswertes. Entsprechend hat die Kommission für Rechtsfragen auch Verständnis für dieses Anliegen, aber - das ist der Grund, warum die Kommission für Rechtsfragen Ihnen beantragt, der Initiative keine Folge zu geben - das revidierte Sanktionenrecht, das die Möglichkeit des Electronic Monitoring vorsieht, tritt erst per 2018 in Kraft. Im neuen Sanktionenrecht wird das Electronic Monitoring im Umfang von zwölf Monaten vorgesehen. Es ist durchaus möglich, das räumt die Kommission für Rechtsfragen ein, dass das etwas zaghaft war und vielleicht etwas erweitert werden sollte, aber es wäre etwas seltsam, wenn wir die Erweiterung dieser Sanktionsmöglichkeit vorsehen würden, bevor das Gesetz überhaupt in Kraft getreten ist.
Entsprechend ist die Kommission für Rechtsfragen der Ansicht, dass eine Überprüfung durchaus zweckmässig ist. Deshalb schlägt sie dem Rat nun erstens vor, der Initiative des Kantons Basel-Landschaft keine Folge zu geben, und zwar mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung. Zweitens schlägt die Kommission für Rechtsfragen vor, das Kommissionspostulat anzunehmen. Dieses umfasst den Auftrag, das Electronic Monitoring zu überprüfen. Die Kommission für Rechtsfragen hat diesem Postulat konsequenterweise einstimmig zugestimmt und möchte damit den Bundesrat beauftragen, Praxiserfahrungen mit dem neuen Electronic Monitoring ab 2018, also ab Inkrafttreten des neuen Sanktionenrechtes, zu sammeln. Er soll die Praxiserfahrungen der ersten drei Jahre auswerten und dann der Kommission und dem Parlament einen Bericht vorlegen, sodass wir auf der Basis dieses Berichtes dann entscheiden können, ob es allenfalls sinnvoll ist, in die Richtung zu gehen, die der Kanton Basel-Landschaft hier vorschlägt.
Entsprechend beantragt Ihnen die Kommission für Rechtsfragen, wie gesagt, mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative Basel-Landschaft keine Folge zu geben. Weiter beantragt sie einstimmig, das Postulat der Kommission für Rechtsfragen anzunehmen.
Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Erlauben Sie mir zwei, drei Sätze; diese Initiative stammt ja aus meinem Kanton. Ich habe einmal mehr festgestellt, dass es bisweilen sinnvoller wäre, wenn die Kantonsparlamentarier zuerst mit ihren Eidgenossen Rücksprache nehmen würden. Dann könnte man vielleicht auf die eine oder andere Standesinitiative verzichten.
Natürlich stimmt es: Die Vollzugsform des Electronic Monitoring hat sich bewährt. Sie vermeidet die desozialisierende Wirkung von stationären Freiheitsstrafen, sie ermöglicht den Lerneffekt im Alltag, nicht in einer fremdbestimmten Anstaltswelt, sie knüpft an die Selbstverantwortung der Betroffenen an und erhöht diese. Sie ist kein Sicherheitsrisiko, weil die Verurteilten entsprechend triagiert werden; es kann ja nicht jeder auf diese Vollzugsform Anspruch erheben. Und sie ist wesentlich kostengünstiger als der stationäre Vollzug.
Aber es ist natürlich völlig klar, dass man zuerst eine Gesetzesänderung einmal in Kraft setzen muss, um anschliessend auch sagen zu können, was sie gebracht hat. Ich bin voll einverstanden mit der Kommission, dass sie diese Initiative ablehnt, danke aber, dass wir dieses Postulat verabschieden und möglicherweise anschliessend in die Richtung gehen können, die diese Initiative verlangt.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
16.3632
Angenommen - Adopté
15.315
Der Initiative wird keine Folge gegeben
Il n'est pas donné suite à l'initiative