16.041
Voranschlag 2017 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2018-2020
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
1. Voranschlag der Verwaltungseinheiten
1. Budget des unités administratives
Justiz- und Polizeidepartement
Département de justice et police
420 Staatssekretariat für Migration
420 Secrétariat d'Etat aux migrations
Antrag der Einigungskonferenz
Mehrheit
A231.0159 Integrationsmassnahmen Ausländer
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit
(Vitali, Aeschi Thomas, Bigler, Hausammann, Keller Peter, Müller Thomas, Schwander)
A231.0159 Integrationsmassnahmen Ausländer
Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz
Proposition de la Conférence de conciliation
Majorité
A231.0159 Mesures d'intégration des étrangers
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité
(Vitali, Aeschi Thomas, Bigler, Hausammann, Keller Peter, Müller Thomas, Schwander)
A231.0159 Mesures d'intégration des étrangers
Rejeter la proposition de la Conférence de conciliation
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Département de la défense, de la protection de la population et des sports
504 Bundesamt für Sport
504 Office fédéral du sport
Antrag der Einigungskonferenz
Mehrheit
A231.0112 J+S-Aktivitäten und Kaderbildung
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Minderheit
(Vitali, Aeschi Thomas, Bigler, Hausammann, Keller Peter, Müller Thomas, Schwander)
Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz
Proposition de la Conférence de conciliation
Majorité
A231.0112 Activités J+S et formation des cadres
Adhérer à la décision du Conseil national
Minorité
(Vitali, Aeschi Thomas, Bigler, Hausammann, Keller Peter, Müller Thomas, Schwander)
A231.0112 Activités J+S et formation des cadres
Rejeter la proposition de la Conférence de conciliation
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Département de l'économie, de la formation et de la recherche
708 Bundesamt für Landwirtschaft
708 Office fédéral de l'agriculture
Antrag der Einigungskonferenz
Mehrheit
A231.0229 Qualitäts- und Absatzförderung
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Minderheit
(Vitali, Aeschi Thomas, Bigler, Hausammann, Keller Peter, Müller Thomas, Schwander)
Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz
Proposition de la Conférence de conciliation
Majorité
A231.0229 Promotion de la qualité et des ventes
Adhérer à la décision du Conseil national
Minorité
(Vitali, Aeschi Thomas, Bigler, Hausammann, Keller Peter, Müller Thomas, Schwander)
A231.0229 Promotion de la qualité et des ventes
Rejeter la proposition de la Conférence de conciliation
740 Schweizerische Akkreditierungsstelle
740 Service d'accréditation Suisse
Antrag der Einigungskonferenz
Mehrheit
E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget)
A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Minderheit
(Vitali, Aeschi Thomas, Bigler, Hausammann, Keller Peter, Müller Thomas, Schwander)
Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz
Proposition de la Conférence de conciliation
Majorité
E100.0001 Revenus de fonctionnement (enveloppe budgétaire)
A200.0001 Charges de fonctionnement (enveloppe budgétaire)
Adhérer à la décision du Conseil national
Minorité
(Vitali, Aeschi Thomas, Bigler, Hausammann, Keller Peter, Müller Thomas, Schwander)
Rejeter la proposition de la Conférence de conciliation
Kontengruppen
Groupes de comptes
Antrag der Einigungskonferenz
Mehrheit
Beratung und externe Dienstleistungen
Fr. 723 251 232
Personalausgaben
Fr. 5 709 062 400
Minderheit
(Vitali, Aeschi Thomas, Bigler, Hausammann, Keller Peter, Müller Thomas, Schwander)
Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz
Proposition de la Conférence de conciliation
Majorité
Conseil et prestations de service externes
Fr. 723 251 232
Dépenses de personnel
Fr. 5 709 062 400
Minorité
(Vitali, Aeschi Thomas, Bigler, Hausammann, Keller Peter, Müller Thomas, Schwander)
Rejeter la proposition de la Conférence de conciliation
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Herr Bundesrat Ueli Maurer ist zurzeit im Nationalrat. Er wird bei unserem Entscheid nicht anwesend sein. Herr Hannes Germann amtet als Berichterstatter anstelle von Frau Anita Fetz.
Zum Antrag der Einigungskonferenz zum Bundesbeschluss über den Voranschlag des Bundes: Der Antrag der Einigungskonferenz kann gemäss Artikel 93 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes nur als Ganzes angenommen oder abgelehnt werden. Wird der Einigungsantrag zum Bundesbeschluss über den Voranschlag des Bundes in einem Rat verworfen, so gilt gemäss Artikel 94 des Parlamentsgesetzes der Beschluss der dritten Beratung, der den tieferen Betrag vorsieht, als angenommen.
Der Nationalrat hat den Antrag der Einigungskonferenz heute Morgen mit 105 zu 84 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt. Somit erübrigt sich eine Beschlussfassung über den Antrag der Einigungskonferenz in unserem Rat. Es gilt bei allen Positionen der Beschluss der dritten Beratung, der den tieferen Betrag vorsieht.
4. Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2018-2020
4. Arrêté fédéral II concernant le plan financier pour les années 2018-2020
Art. 2
Antrag der Einigungskonferenz
Mehrheit
Bst. i, m
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Bst. l
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Bst. o
o. Personalausgaben
Auftrag an den Bundesrat: Die im Rahmen des Voranschlags 2017 vorgenommene Reduktion der Personalausgaben um 25 000 000 Franken ist im Finanzplan 2018-2020 fortzuführen. Die Fortschreibung wird im Fall des definitiven Beschlusses des Stabilisierungsprogramms durch die dort vorgesehene Planung einer Reduktion im Umfang von 100 000 000 Franken im Eigenbereich hinfällig.
Minderheit
(Hadorn, Kiener Nellen, Meyer Mattea)
Bst. o
Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz
Art. 2
Proposition de la Conférence de conciliation
Majorité
Let. i, m
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Let. l
Adhérer à la décision du Conseil national
Let. o
o. Dépenses du personnel
Mandat au Conseil fédéral: La réduction des dépenses de personnel de 25 000 000 de francs décidée dans le cadre du budget 2017 est reconduite dans le plan financier 2018-2020. Cette reconduction ne sera pas opérée si la coupe de 100 000 000 de francs dans le domaine propre est définitivement inscrite dans le programme de stabilisation.
Minorité
(Hadorn, Kiener Nellen, Meyer Mattea)
Let. o
Rejeter la proposition de la Conférence de conciliation
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Gemäss Artikel 94a des Parlamentsgesetzes stellt die Einigungskonferenz beim Bundesbeschluss über den Finanzplan zu jeder Differenz einen Einigungsantrag. Über jeden Antrag wird gesondert entschieden. Wird ein Antrag abgelehnt, so wird die betreffende Bestimmung gestrichen.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Gestern Mittwoch fand die Einigungskonferenz zum Voranschlag 2017 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2018-2020 statt. Wir hatten über sechs Differenzen beim Voranschlag 2017 und vier Differenzen beim Finanzplan zu entscheiden.
Eine Vorbemerkung: Der vorliegende Voranschlag 2017 ist der erste nach den Vorgaben des neuen Führungsmodells des Bundes. Dies hat auch Auswirkungen auf die heutige Behandlung der Vorlage; der Präsident hat es bereits ausgeführt. Im Voranschlag gilt der tiefere Betrag der dritten Runde, beim Bundesbeschluss II wird der Finanzplan zur Kenntnis genommen, und wir können dem Bundesrat Aufträge für den Voranschlag 2018 und den Finanzplan 2019-2021 erteilen. Positionen im Bundesbeschluss II, bei denen es zu keiner Einigung zwischen den Räten kommt, entfallen aus dem Bundesbeschluss. Darum werden heute die Bundesbeschlüsse gesondert behandelt. Bisher haben wir bei Positionen, die sowohl den Voranschlag als auch den Finanzplan betreffen, eine einzige Abstimmung durchgeführt. Da diese beiden Bundesbeschlüsse, wie soeben ausgeführt, in der letzten Runde unterschiedlich gehandhabt werden, müssen wir auch über diese Positionen separat beschliessen.
Beim Voranschlag geht es nur um die Annahme oder Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz in einer einzigen Abstimmung. Wie gehört, hat der Nationalrat mit 105 zu 84 Stimmen bei 5 Enthaltungen den Antrag der Einigungskonferenz abgelehnt. Damit gelten bei diesen sechs Differenzen jeweils die tieferen Beträge.
Es betrifft dies als erste Differenz die Position 420.A231.0159, "Integrationsmassnahmen Ausländer". Hier war eine Aufstockung vorgesehen. Diese Position wird nun gemäss Nationalrat nicht erhöht. Bei der zweiten Differenz ging es um die Position 504.A231.0112, "J+S-Aktivitäten und Kaderbildung". Hier gibt es keine Erhöhung um 1,5 Millionen Franken; da gilt der Wert des Ständerates, der bisherige Entscheid. Die dritte Differenz betrifft die Position 708.A231.0229, "Qualitäts- und Absatzförderung". Hier geht es um 2,5 Millionen Franken, um die nun nicht erhöht wird. Damit entscheiden wir uns für die Variante Ständerat. Bei der vierten Differenz ging es um die Schweizerische Akkreditierungsstelle. Hier findet keine Aufstockung statt. Bei der fünften Differenz, "Beratung und externe Dienstleistungen", einigten wir uns in der Einigungskonferenz eigentlich darauf, die Kürzung zu halbieren. Nach dem Beschluss des Nationalrates wird hier nun um 60 Millionen Franken gekürzt. Bei den Personalausgaben wird ebenfalls gemäss der Variante des Nationalrates entschieden. Es wird dort um 50 Millionen Franken gekürzt.
Damit sieht es nun wie folgt aus - ich kann Ihnen das noch ausführen -: Weil der Antrag der Einigungskonferenz abgelehnt worden ist, beläuft sich der verbleibende Handlungsspielraum bei der Schuldenbremse auf 92 Millionen Franken. Die Kreditsperre nach Artikel 4b des Bundesbeschlusses Ia ist somit obsolet, da die Vorgaben der Schuldenbremse sowohl bei Annahme als auch bei Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz eingehalten werden. Nun sieht es beim Budget wie folgt aus: Mit dem Beschluss der beiden Räte belaufen sich die ordentlichen Einnahmen auf 68,418 Milliarden Franken, die ordentlichen Ausgaben auf 68,668 Milliarden Franken. Es resultiert somit ein Finanzierungsergebnis von minus 250 Millionen Franken. Dieses ist aber schuldenbremsenkonform. Wir haben bei der Schuldenbremse noch einen Handlungsspielraum von 92 Millionen Franken.
Damit können wir zum Finanzplan zurückkehren.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Bst. i - Let. i
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Einigungskonferenz spricht sich mit 21 zu 5 Stimmen für den Beschluss des Ständerates aus. Das heisst, diese Position ist aus dem Bundesbeschluss II zu streichen, und somit ist dem Bundesrat kein Auftrag zu erteilen, das Grenzwachtkorps 2018 um 36 Stellen aufzustocken. Ausschlaggebend war hier das kohärente Verhalten: Wenn man schon grosse Kürzungen im Personalbereich macht, ist es etwas seltsam, in einem anderen Bereich wieder aufzustocken. Darum diese klare Mehrheit.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Einigungskonferenz zu folgen.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Bst. l - Let. l
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Hier lautet der Antrag der Einigungskonferenz, dem Nationalrat zuzustimmen. Die Einigungskonferenz folgt mit 14 zu 12 Stimmen dem Beschluss des Nationalrates. Ich verweise allerdings darauf, dass das der höhere Betrag ist und dass dieser insofern mit dem Entscheid zum Voranschlag 2017 nicht mehr ganz kohärent ist. Es ist aber auch nicht notwendig, hier deswegen vom Antrag der Einigungskonferenz abzuweichen.
Ich stelle jedenfalls keinen Antrag und bitte Sie, auch hier der Mehrheit zu folgen. Das wird dann ohnehin Gegenstand der Budgetberatung für das Jahr 2018 sein.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Bst. m - Let. m
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Einigungskonferenz lag hier ein Kompromissvorschlag vor, sich in der Mitte zu treffen. Das wäre dann eine Kürzung um 4 Prozent pro Jahr gewesen. Dieser Antrag obsiegte mit 13 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung gegenüber dem Beschluss des Nationalrates, unterlag aber dem Beschluss des Ständerates bei 13 zu 13 Stimmen mit dem Stichentscheid der Präsidentin.
Somit lautet der Antrag der Einigungskonferenz, auf den Auftrag an den Bundesrat bei dieser Position zu verzichten.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Bst. o - Let. o
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Einigungskonferenz lag bei den Personalausgaben ein Kompromissvorschlag vor, sich in der Mitte zu treffen, was geheissen hätte: Kürzung um 25 Millionen Franken. Dieser Antrag obsiegte bei 13 zu 13 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin gegen den Beschluss des Nationalrates und mit 16 zu 10 Stimmen gegen den Beschluss des Ständerates. Somit lautet der Antrag der Einigungskonferenz, dem Bundesrat den Auftrag zu geben, die Reduktion der Personalausgaben um 25 Millionen Franken in den kommenden Jahren weiterzuführen. Es liegt ein Minderheitsantrag vor, diesen Änderungsauftrag aus dem Bundesbeschluss zu streichen, also dem Bundesrat den Auftrag der Kürzung bei den Personalausgaben für die kommenden Jahre nicht zu erteilen. Ich beantrage Ihnen aber, hier der Mehrheit zu folgen, so, wie es auch der Nationalrat getan hat, und den Antrag der Einigungskonferenz zu diesem Buchstaben o zu akzeptieren.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 34 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 2 Stimmen
(5 Enthaltungen)