15.430
Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz
Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Vorab meine Interessenbindungen: Ich bin Mitarbeiter von Swisspower AG, einem Unternehmen der Schweizer Stadtwerke.
Es geht bei dieser vom Ständerat eingebrachten Gesetzesanpassung im Stromversorgungsgesetz um Regelungen betreffend die vorrangige Nutzung von Leitungskapazitäten im Übertragungsnetz an der Grenze zu unseren Nachbarländern. Im grenzüberschreitenden Stromhandel ist die Übertragungskapazität an der Grenze begrenzt. Es kann nicht beliebig viel Strom quasi zeitgleich durch diese Leitungen gepresst werden. Daher wendet man für die Nutzung der Leitungen im wettbewerblichen Strommarkt ein sogenanntes Engpassmanagement an. Die Nutzung der Leitungskapazitäten wird im Interesse eines fairen Wettbewerbs und einer sicheren Versorgung europaweit in den grenzüberschreitenden Stromleitungen auktioniert, also versteigert.
Unsere nationale Gesetzgebung kennt im Gegensatz zu diesem europäischen Grundsatz aber eine europaweit einzigartige Sonderregelung, indem bei der Schaffung des Stromversorgungsgesetzes vor acht Jahren sogenannte Vorrangregelungen geschaffen wurden. Die Grenzkapazität sollte dabei vorrangig für die Versorgung von festen Endkunden im Sinne der Grundversorgung, für den Transport von erneuerbaren Energien oder für bestehende Langfristbezugsverträge, welche vor dem 31. Oktober 2002 abgeschlossen worden waren, genutzt werden. Damit schmälert unsere Gesetzgebung die für die Auktion zur Verfügung stehende Grenzkapazität. Diese Schmälerung der an der Grenze verfügbaren Netzkapazitäten ist somit wettbewerbsmässig ein Problem, aber vor allem wird durch solche Vorränge auch die Versorgungssicherheit gefährdet statt gefördert.
Mit der nun vorliegenden Gesetzesanpassung sollen diese Vorränge daher abgeschafft werden, wobei der Ständerat eine nur teilweise Abschaffung der Vorränge beschlossen hat.
In unserer Kommission war es unbestritten, dass die nun seit 2006 bestehenden Auktionen in einem wettbewerblichen Strommarkt nicht durch solche privilegierte Vorränge behindert oder geschmälert werden sollen. Alle Vorränge an der Grenze widersprechen dem europäischen Grundsatz der wettbewerblichen Strommarktordnung, dass grenzüberschreitende Kapazitäten in einem marktorientierten Auktionsverfahren zugeteilt werden sollen. Eine sofortige und rasche Abschaffung des Vorranges für solche Langfristverträge (LTC) hat Ihre Kommission verworfen, weil damit der Vertrauensschutz und die Rechtssicherheit infrage gestellt würden. Diese Verträge wurden in einer Zeit des Monopols abgeschlossen, als noch niemand damit rechnen musste, dass diese Grenzkapazitäten eines Tages wettbewerblich versteigert würden. Um diesem Vertrauensschutz gerecht zu werden, werden weiterhin für alle Verträge, die vor dem 31. Oktober 2002 abgeschlossen wurden, die Vorränge gewährt. Gleichzeitig will aber Ihre Kommission, dass diese LTC nur noch befristet geschützt sind, da sie langfristig als Wettbewerbsverzerrung nicht haltbar sein werden. Die Vorränge für die LTC sollen nur noch zehn Jahre lang gewährt werden. Die Halter dieser Langfristverträge werden bei einem vorzeitigen Auslaufen entschädigt. Die Entschädigungserlöse entstammen dannzumal den Auktionserlösen der Grenzkapazitäten. Dieser Sachverhalt konnten bereits in den Verhandlungen zum Stromabkommen geklärt werden.
Ihre Kommission beantragt Ihnen also im Grundsatz, dem Ständerat zu folgen und Vorränge im grenzüberschreitenden Stromnetz nicht mehr zuzulassen. Für den Spezialfall der LTC beantragt Ihnen Ihre Kommission aber eine Sunset-Klausel mit einer Dauer von zehn Jahren. Die Kommissionsmehrheit weist auch darauf hin, dass die LTC ein Hindernis zur Integration der Schweizer Stromwirtschaft in den europäischen Binnenmarkt darstellen und die teilweise Beibehaltung der Vorränge die Versorgungssicherheit schmälert statt erhöht. Eine Vorranglösung ohne Sunset-Klausel, wie es der Ständerat vorschlägt, ist nichts anderes als die Zementierung einer wettbewerbsbehindernden Strommarktlösung, welche den Abschluss eines Stromabkommens verzögert und die Marktakteure auch in der Schweiz unterschiedlich behandelt.
Die UREK-NR empfiehlt Ihnen daher mit 12 zu 11 Stimmen, aus wettbewerbsrechtlichen und aus Überlegungen zur Versorgungssicherheit die Vorrangregelung für LTC nur noch zehn Jahre lang zu gewähren. Sie schaffen damit Rechtssicherheit in Bezug auf die Art, wie an der Schweizer Grenze zukünftig mit Vorrängen umgegangen wird. Mit dieser Änderung empfiehlt Ihnen Ihre Kommission mit 22 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen, der Vorlage zuzustimmen.
Genecand Benoît · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
La Suisse importe et exporte chaque année une grande quantité d'électricité. Pour être précis, en 2015, la Suisse a exporté 43 térawattheures et importé 42 térawattheures. On peut faire deux remarques en passant. D'abord, la Suisse est aujourd'hui exportatrice nette d'électricité. Ensuite, notre pays est presque une plate-forme de "trading" pour cette énergie. Les 43 térawattheures précités représentent 68 pour cent de notre production nette!
L'objet qui vous est soumis traite des importations d'électricité. Ces importations sont soumises à une limite physique imposée par les réseaux de transport du courant. C'est Swissgrid, notre société nationale du réseau de transport, qui gère ces capacités limitées. Lorsque la demande dépasse la capacité disponible, ce qui engendre un risque de congestion, Swissgrid attribue les capacités disponibles par une mise aux enchères. Elle opère conjointement avec les gestionnaires de réseaux des pays limitrophes.
Trois types de livraison sont exclus du processus d'enchère, car ils possèdent une priorité de par la loi:
1. les livraisons reposant sur des contrats d'achat à long terme; il s'agit de contrats liés à l'industrie nucléaire française;
2. la fourniture d'électricité aux consommateurs finaux dans l'approvisionnement de base;
3. la fourniture d'électricité provenant d'énergies renouvelables.
La Commission fédérale de l'électricité (Elcom), qui est l'autorité nationale indépendante de régulation dans le domaine de l'électricité, a récemment alerté notre Parlement en signalant une anomalie du système actuel. Si les bénéficiaires des priorités en faisaient un usage complet, les quantités importées pourraient dépasser la capacité de transport aux frontières suisses. On aurait ainsi une congestion planifiée! Ce scénario ne s'est pour l'heure pas réalisé. D'un côté, il n'a quasiment jamais été fait appel à la priorité pour les consommateurs finaux, même si une procédure est pendante dans ce domaine. De l'autre, il n'y a pas eu de "greenwashing" industrialisé.
Cela dit, notre Parlement peut bien agir de manière préventive, plutôt qu'attendre d'être confronté au problème.
La suppression des priorités nos 2 et 3, à savoir la priorité en faveur des consommateurs finaux et la priorité en faveur des énergies renouvelables, vous est proposée à l'unanimité par votre commission.
La commission a également décidé au cours de ses délibérations de supprimer une troisième priorité, à savoir la priorité no 1, celle relative aux contrats à long terme qui concernent la livraison de courant nucléaire français. Le vote était serré: la commission s'est déterminée par 12 voix contre 11. Vous entendrez toute à l'heure le représentant de la minorité.
La majorité de la commission estime que cette modification législative, celle dont nous débattons ce matin, doit être l'occasion de remettre en question l'aspect prioritaire octroyé de longue date au nucléaire français. Des discussions sont déjà en cours pour mettre fin à ces contrats moyennant dédommagement. Ce dernier serait payé par Swissgrid sur les produits réalisés par les mises aux enchères de capacités de transport. La minorité, qui s'oppose à cette suppression, mentionne le risque de diminuer la sécurité d'approvisionnement et se base, elle aussi, sur le fait que des discussions sont en cours pour en tirer la conclusion inverse: si les acteurs concernés sont en train d'agir, l'intervention de notre Parlement ne se justifie pas.
En conclusion, nous avons affaire ici à une discussion technique sur les importations d'électricité. Trois priorités existent aujourd'hui en Suisse. A l'unanimité, la commission vous propose d'en supprimer deux. La troisième, concernant les contrats à long terme, a fait l'objet d'un débat en commission, que nous aurons l'occasion de poursuivre dans le cadre de cette discussion.
Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion
Comme cela a été relevé tout à l'heure par les rapporteurs, à la suite de l'intervention de l'Elcom, le Conseil des Etats a, à l'unanimité moins 2 abstentions, décidé de modifier la loi fédérale sur l'approvisionnement en électricité afin de régler les questions de priorité dans le réseau de transport transfrontalier. La modification vise, en premier lieu, à adapter aux pratiques actuelles les règles légales de priorité pour les livraisons d'électricité dans le réseau de transport transfrontalier.
Pour le groupe libéral-radical, la sécurité de l'approvisionnement en électricité à des prix les plus compétitifs possibles, avec à la base un système de réseau stable, est un des enjeux importants de la stratégie énergétique. Nous devons par conséquent y accorder une attention toute particulière. En cas de dépassement de la demande par rapport à la capacité disponible, le gestionnaire de réseau peut mettre aux enchères l'attribution des capacités. C'est une pratique en vigueur depuis 2006. En sont exclus, actuellement, les contrats d'achat passés à long terme, la fourniture de l'électricité aux consommateurs finaux dans l'approvisionnement de base, l'hydraulique ainsi que la fourniture d'électricité provenant d'énergies renouvelables.
Vu que, actuellement, comme cela a été relevé par l'Elcom, l'ensemble des livraisons potentiellement prioritaires dépasse les capacités du réseau de transport transfrontalier et met ainsi en danger la stabilité de ce réseau, le groupe libéral-radical soutiendra les modifications proposées qui visent à revoir la réglementation actuelle des priorités.
Des priorités à revoir notamment en raison du fait que celles accordées à la fourniture d'électricité aux consommateurs finaux dans l'approvisionnement de base ainsi qu'à la fourniture d'électricité provenant d'énergies renouvelables n'ont pas été utilisées jusqu'à ce jour. Cela n'a par conséquent pas de sens de les maintenir.
A l'avenir, seules les livraisons reposant sur des contrats d'achat et de fourniture internationaux conclus avant le 31 octobre 2002 ainsi que les livraisons provenant de centrales hydrauliques frontalières auront la priorité et seront par conséquent exclues de la mise aux enchères lors de l'attribution des capacités au niveau du réseau de transport transfrontalier.
La réduction des priorités aux deux éléments précités permettra ainsi d'améliorer la stabilité du réseau, ce que le groupe libéral-radical ne peut que soutenir. A nos yeux, il est également important que, dans ce contexte, la réciprocité soit de mise. En effet, nous devons veiller, dans le domaine hydraulique, à renforcer cette production, qui - je le rappelle - est notre principal pilier en matière de sécurité de l'approvisionnement en électricité.
Le groupe libéral-radical n'appuiera pas la décision prise par une courte majorité de la commission de limiter à dix ans après l'entrée en vigueur de cette loi modifiée les contrats d'achat et de fourniture internationaux conclus avant le 31 octobre 2002. Les raisons qui nous ont conduits à cette prise de position sont les suivantes.
Premièrement, ces contrats à long terme contribuent à la sécurité de l'approvisionnement en électricité. Deuxièmement, l'administration fédérale n'a pas une vue d'ensemble des contrats à long terme passés par les entreprises électriques et ne peut pas, par conséquent, faire une appréciation de la situation en cas de limitation dans la durée de tels contrats. Troisièmement, si la durée des contrats est de plus de dix ans - ce qu'on ne peut pas exclure - ou s'ils sont prolongés, une indemnité pourrait être demandée de la part du lésé.
Pour toutes ces raisons, le groupe libéral-radical s'opposera à l'alinéa 4 de l'article 33b et appuiera ainsi la proposition de la minorité Fässler Daniel.
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Die CVP-Fraktion unterstützt die durch die Elcom angestossene und durch die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates an die Hand genommene Änderung des Bundesgesetzes über die Stromversorgung vom 23. März 2007. Auf den Hinweis der Elcom, dass die Gesamtheit der potenziell vorrangigen grenzüberschreitenden Stromlieferungen die Kapazitäten des grenzüberschreitenden Übertragungsnetzes übersteige, hat die UREK des Ständerates mit einer in Form einer parlamentarischen Initiative eingeleiteten Revision des Stromversorgungsgesetzes reagiert.
Die vom Bundesrat begrüsste und vom Ständerat fast einstimmig gutgeheissene Revisionsvorlage sieht vor, dass die heute im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz bestehenden Vorränge zugunsten der Grundversorgung und der erneuerbaren Energien gestrichen werden. Der Vorrang zugunsten der langfristigen Bezugs- und Lieferverträge soll aber beibehalten werden.
In der Kommission war das Eintreten auf diese Vorlage unbestritten. Auch heute liegt kein anderer Antrag vor. Die CVP-Fraktion hat ebenfalls keine Einwände, im Gegenteil. Gestern haben wir zwei Stunden über das unbestrittene Eintreten auf das Klima- und Energielenkungssystem diskutiert. Man konnte sehr viel von Versorgungssicherheit hören, man konnte von Massnahmen zugunsten unserer Stromkonsumenten hören, man konnte von Unterstützung der Schweizer Stromversorgungsunternehmen hören.
Wenn Sie wirklich etwas im Interesse dieser Beweggründe tun wollen, dann tun Sie gut daran, heute auf diese Vorlage einzutreten und dann auch meine Minderheit zu unterstützen. Ihren Antrag werde ich nachher noch begründen.
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Diese Vorlage möchte die Vorränge zugunsten der Grundversorgung und der erneuerbaren Energien streichen. Beide Vorränge sind europaweit einzigartig und gelten als systemfremd. Der Hinweis, es gebe möglicherweise ein Stabilitätsproblem, wenn das geltende Gesetz angewendet wird, kommt ursprünglich von der Elcom. Daraus ist diese Vorlage entstanden.
Es geht also darum, ein Gesetz zu formulieren, das von der Elcom auch angewendet werden kann. Es gibt das Problem der Netzstabilität, weil es mittlerweile zu viele Vorränge gibt. Es wurde kontrovers darüber diskutiert, welche Vorränge ohne grössere Probleme gestrichen werden können. Es sollen diejenigen gestrichen werden, die in der Praxis bisher gar nie gewährt wurden.
Die Auswirkungen dieser Vorlage auf die Wasserkraft erachten wir als gering. Die Änderung räumt ausdrücklich einen Vorrang für Lieferungen aus Grenzwasserkraft ein, dies zur Klärung der Rechtslage. Die Kraftwerkbetreiber verfügen damit über eine klare Anspruchsgrundlage, und auch der Umfang des Anspruchs wird definiert.
Die aktuelle Regelung zu den Vorrängen birgt im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz eine potenzielle Gefahr für die Netzstabilität. Aus Gründen der Versorgungssicherheit sieht die SVP-Fraktion zusammen mit der Kommissionsmehrheit die Notwendigkeit gegeben, das Stromversorgungsgesetz entsprechend anzupassen. Der Vorrang zugunsten der Langfristverträge, der "long term contracts", soll hingegen beibehalten werden. Dieser Vorrang soll dereinst durch das Stromabkommen in ein europarechtlich konformes Abgeltungssystem überführt werden. Wir unterstützen daher auch den Streichungsantrag der Minderheit Fässler Daniel zu Artikel 33b Absatz 4.
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Vor gut zehn Jahren hat dieses Parlament beschlossen, dass Strom, wenn er importiert wird, an der Grenze versteigert werden muss. Und man hat auch beschlossen, dass Strom, wenn er aus erneuerbaren Quellen kommt oder der Grundversorgung dient, bei dieser Versteigerung bevorteilt wird. Über Jahre hat gar niemand diese Vorränge beansprucht. So weit, so harmlos; ein Rechtsanspruch, der in der Praxis nicht angefordert wird, schafft ja keine Probleme.
Dann plötzlich änderte sich das. 2014 forderten erstmals Elektrizitätsversorger und Kraftwerke den Vorrang für erneuerbaren Strom ein, und plötzlich standen die Strombehörden vor der Frage, wie dieser Anspruch in der Praxis überhaupt eingelöst werden kann. Da sie keine Antwort auf diese Frage fanden, bitten Sie uns jetzt, diese Vorränge wieder abzuschaffen: Wir sollen quasi das Problem, das sie noch gar nie angegangen haben, für sie lösen.
Die SP hat Mühe mit diesem Vorgehen. Wir als Parlament haben damals einen Entscheid getroffen, der begründet war. Wegen der Langfristverträge für Atomstrom ist es konsequent, an der Grenze zu sagen: Wenn wir Strom versteigern müssen, dann haben erneuerbare Energien einen Vorrang. Es ist sinnvoll, Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu bevorzugen. Daran hat sich ja gar nichts geändert. Die Argumente der Elcom, die sie jetzt via Ständerat an uns heranträgt, haben uns nicht überzeugt. Nur weil man es bis heute verpasst hat, die Umsetzung dieses Beschlusses an die Hand zu nehmen, heisst das noch lange nicht, dass der Beschluss falsch war und man ihn korrigieren muss.
Wenn wir, die SP-Fraktion, jetzt trotzdem auf die Vorlage eintreten wollen, dann nur aus einem anderen Grund. Uns ist nämlich die Regelung der Versteigerung von Stromimporten schon lange ein Dorn im Auge, und wir sehen jetzt die Chance, bei der Neuregelung dieser Importversteigerungen eine bessere Lösung zu finden, nämlich eine, die überhaupt keine Vorränge schafft. Es war das Störende beim Vorschlag des Ständerates und der Elcom, dass damit nur ein Teil dieser Vorränge abgeschafft werden soll und die ganze, störende Marktverzerrung, die ganz grosse Marktverzerrung an der Grenze, nämlich der Vorrang für Atomstrom, gar nicht abgeschafft werden soll.
Nun, die Kommission will das: Sie hat mit einer knappen Mehrheit beschlossen, diese Langzeitverträge zu befristen und diese indirekte Subventionierung von Importstrom aus Atomkraftwerken abzuschaffen. Wenn wir das tun, dann ist es für die SP-Fraktion richtig, diese Vorlage anzunehmen. Sollte allerdings die Minderheit Fässler Daniel hier obsiegen, wird die SP-Fraktion diese Vorlage ablehnen. Es geht nämlich nicht mehr an, dass diese Atomstromimporte durch alle anderen Kunden subventioniert werden. Das werden wir allerdings bei der Behandlung des Minderheitsantrages Fässler Daniel noch detaillierter begründen.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Es geht bei dieser Vorlage im Kern einerseits um Versorgungssicherheit, Technologieneutralität, Gleichberechtigung und Wettbewerb zwischen den Technologien, andererseits um Privilegien der AKW-Betreiber und Privilegien für den Atomstrom. Das ist eigentlich die Frage, um die es hier im Kern beim einzigen Minderheitsantrag geht, bei der einzigen Differenz, die wir in dieser Vorlage haben.
Wie es der Titel sagt, will die Vorlage Vorränge streichen. Das betrifft einerseits Vorränge, die heute für erneuerbare Energien, für die Haushalte bestehen, und andererseits eben die Langfristverträge, welche 50 Prozent der grenzüberschreitenden Kapazität ausmachen, primär von AKW-Betreibern gehalten werden und für Atomstrom gelten. Diese Vorränge gefährden, die Versorgungssicherheit, das ist klar, und sie widersprechen dem Wettbewerbsrecht. Deshalb war vorgesehen, mit dem Strommarktabkommen mit der EU alle Vorränge abzulösen. Dieses Vorhaben ist nun aber natürlich in die Ferne gerückt.
Die grüne Fraktion ist damit einverstanden, dass man nun in dieser Vorlage diese Vorränge aufhebt und dass man zu einer Versteigerung übergeht. Die Bedingung ist aber, dass man das bei allen Vorrängen und nicht nur bei den Haushalten und den Erneuerbaren macht. Wir sind zwar für Eintreten, die Bedingung dafür, dass wir die Vorlage auch am Schluss noch unterstützen, ist aber, dass das Parlament bei den Anträgen der Mehrheit bleibt, welche alle drei Vorränge streichen möchte.
Die Gegenargumente, die hier schon geäussert wurden, sind zurückzuweisen. Es gibt eigentlich keinen Grund, diese Langfristverträge aufrechtzuerhalten. Es ist interessant, wenn ausgerechnet die SVP-Fraktion darauf hinweist, dass mit dem Abkommen mit der EU vorgesehen sei, diese Vorränge abzustellen. Gerade Sie wollen ja dieses Abkommen nicht. Aber Sie sind für Wettbewerb, und wenn Sie für Wettbewerb sind, müssten Sie eigentlich Hand bieten zu einer Lösung, bei der man keine Vorränge mehr hat, sondern die Kapazitäten an den Grenzen wettbewerblich ausschreibt - und zwar alle Kapazitäten, auch die Privilegien der AKW-Betreiber, auch die Privilegien für den Atomstrom. Auch diese Privilegien, diese Vorränge gefährden die Versorgungssicherheit.
Ein Mechanismus, der das lösen würde, ist vorhanden. Er ist genau im Rahmen dieses Abkommens mit der EU entwickelt worden. Er kann auch angewendet werden, ohne dass wir dieses Abkommen mit der EU haben. Der Meccano ist einfach: Die Einnahmen aus der Versteigerung der vormals für Langfristverträge reservierten Kapazitäten können verwendet werden, um allfällige Entschädigungen zu zahlen.
Zudem hat die Mehrheit der Kommission ja vorgesehen, dass die bisherigen Vorränge noch zehn Jahre bestehen bleiben. Erst dann muss eine Lösung gefunden werden. Wenn wir das nicht machen, dann bleibt eine Ungleichbehandlung, fehlt die Technologieneutralität, welche hier drin so oft gefordert wurde. Auch die Versorgungssicherheit wird nur zum Teil verbessert. Denn 50 Prozent der Grenzkapazitäten bleiben blockiert.
Ich bitte Sie deshalb, für die Versorgungssicherheit und für den Wettbewerb zwischen den Technologien hier nicht nur einzutreten, sondern in der Detailberatung auch der Mehrheit zuzustimmen.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Ich möchte zuerst meine Interessenbindung offenlegen: Als Verwaltungsrat der EKZ könnte ich ein Interesse an den Vorrängen für erneuerbare Energien haben, weil die EKZ im Ausland an Wind- und anderen Anlagen beteiligt ist. Die EKZ ist mit 18 Prozent an der Axpo beteiligt. Mit diesem Hut könnte ich ebenfalls ein Interesse daran haben, Kernkraftbeteiligungs-Vorränge zu erhalten. Auch wenn das für meine Interessen eher schlecht ist, werde ich Sie bitten, diesen Vorrängen nicht mehr zuzustimmen, und zwar aus sachlichen Gründen.
Der Hintergrund der Vorlage ist die Netzstabilitätsproblematik, und die Vorlage ist daher berechtigt und richtig. Wie kamen diese Vorränge überhaupt zustande? Als wir die Gesetzgebung 2007 gemacht haben - ich war dabei -, standen wir kurz vor der ersten Etappe der Marktöffnung, die zweite Etappe war eigentlich für 2010/11 angesetzt. Damals hat man für erneuerbare Energien bewusst einen Vorrang legiferiert, in der Meinung, er würde ihnen helfen, schneller zu wachsen. Er wurde aber erstens bisher nicht gebraucht und könnte zweitens heute sogar kontraproduktiv sein. In diesem Sinne ist das Festhalten an diesem Vorrang unnötig.
Zudem wurde ebenfalls für den Notfall bei der Marktliberalisierung ein Vorrang für die Grundversorgung eingeführt, damit die gebundenen Kunden einen Vorteil haben. Auch hier hat sich bis heute nichts geändert: Eine Marktliberalisierung ist im Moment noch in weiter Ferne, und Probleme haben sich bisher ebenfalls nicht gestellt, sodass man auch diesen Vorrang aufheben kann.
Im Weiteren hat man bei den Kernkraftbeteiligungen gesagt, mit dem Stromabkommen und mit der Marktliberalisierung, die 2010/11 sowieso komme, würde dieser Vorrang automatisch auslaufen. Bis dahin, also in der Übergangszeit von einigen Jahren, sei im Sinne eines Investitionsschutzes sicherzustellen, dass der Vorrang noch gelte. Das war für 2011 geplant; wir sind heute im Jahr 2017, das heisst, dass die damals gültigen Überlegungen heute hinfällig sind. In diesem Sinne ist diese Rechtfertigung nicht nicht mehr zu halten. Diese Vorränge wären eigentlich ebenfalls ersatzlos abzuschaffen. Trotzdem werden wir für einen Kompromiss, für die Sunset-Regelung, sein.
Eine Ausnahme sind die Grenzwasserkraftwerke: Man kann nachvollziehen, warum diese Grenzkapazitätsvorränge im Moment noch beibehalten werden sollen. Wir tragen das entsprechend mit.
Zentral scheint mir auch hier in diesem Rat - und daran möchte ich vor allem die FDP noch einmal erinnern - Folgendes: Die Schweiz braucht eigentlich eine Marktkoppelung mit Europa. Wenn wir diese nicht haben, dann bedeutet das höhere Kosten für unsere Stromkonsumenten über die Swissgrid und höhere Risiken, weil eben dadurch mehr Netzbelastungen entstehen. Hingegen sind die Vorränge, wie wir sie jetzt heute zum Teil wieder "ad ewig" drinbehalten wollen, ein Blockadepunkt. Es wäre also zentral, alle diese Vorränge wegzunehmen, um in dieser Vorrangdiskussion beziehungsweise bei dieser Marktkoppelung einen Vorteil zu haben. Wir werden dazu aber auch irgendwann ein Stromabkommen brauchen. Die Grünliberale Partei will dieses Stromabkommen, genau wegen der Versorgungssicherheit, wegen der Netzsicherheit und um die Kosten für unsere Strombezüger zu optimieren. Ohne Stromabkommen werden wir heute benachteiligt.
Zusammengefasst: Richtig wäre also die Streichung sämtlicher Vorränge. Es gibt aufgrund der geschilderten Historie keinen Grund mehr, dass diese überhaupt noch aufrechterhalten werden, ausser bei den Grenzkraftwerken. Aber als pragmatischen Schritt unterstützen wir eine Terminierung mit einer Fristverlängerung und einer Sunset-Regelung von zehn Jahren bei den Kernkraftbeteiligungen. Das ist ein grosses Entgegenkommen an die betroffenen Unternehmungen. Aber es kann nicht sein, dass wir hier für ewig eine Regel machen, die genau zwei oder drei Unternehmen im Markt einen Vorteil verschafft, einen unzulässigen Vorteil, während letztlich alle anderen die Risiken und die Kosten tragen müssen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung der Mehrheit zu folgen.
Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau
Diese parlamentarische Initiative ist eine sehr technische Vorlage, aber durchaus von Bedeutung, und der Bundesrat kann sie auch unterstützen.
Die Kapazität des grenzüberschreitenden Stromübertragungsnetzes ist physikalisch bedingt begrenzt. Heute sagt das Gesetz, dass diese begrenzten knappen Kapazitäten durch ein marktorientiertes Verfahren, d. h. durch Auktionen, versteigert werden. Gleichzeitig sieht das Stromversorgungsgesetz vor, dass gewisse Stromlieferungen bei der Kapazitätsvergabe einen Vorrang geniessen, diese müssen darum nicht ersteigert werden. Die Kommission hat zu Recht festgestellt, dass das die Netzstabilität und damit die Versorgungssicherheit gefährden kann. Das Potenzial von vorrangigen Stromlieferungen überschreitet auch die verfügbare Kapazität des Übertragungsnetzes bei Weitem. Gingen bei Swissgrid eines Tages zu viele Gesuche um Erteilung eines Vorrangs ein, müssten besondere Massnahmen zur Wahrung der Netzstabilität ergriffen werden. Zur Vermeidung einer solchen Situation sieht jetzt diese parlamentarische Initiative eine Anpassung im Stromversorgungsgesetz vor, was grundsätzlich richtig ist.
Eine Streichung des Vorrangs für Kunden in der Grundversorgung trägt erheblich dazu bei, das Problem zu entschärfen. Heute sind, wie Sie wissen, die Strompreise im Ausland tiefer als in der Schweiz, und der Import von Strom aus dem Ausland ist entsprechend attraktiv. Die zukünftige Entwicklung kann durchaus dazu führen, dass Grundversorger vermehrt um Erteilung eines Vorranges ersuchen, um Auktionskosten zu sparen. Weil das Volumen der Stromlieferung in der Grundversorgung sehr gross ist, kann dies je nach Anzahl der ersuchten Vorränge die Grenzkapazitäten stark unter Druck bringen. Diesen Vorrang haben wir in der Praxis bis heute noch nie gewährt. Wir reden also über etwas, was eigentlich präventiv wirken sollte; die geschilderte Situation kann aber durchaus eintreten.
Eine Streichung ändert somit nichts am Status quo, und ich möchte betonen, dass sie insbesondere auch die grundversorgten Kunden nicht benachteiligt. Der Strom für Haushalte wird also deswegen nicht teurer.
Auch für Lieferungen aus erneuerbaren Energien besteht heute nach Gesetz ein Vorrang. Heute kann international jeglicher Strom mit Herkunftsnachweisen als grün und erneuerbar zertifiziert werden. Die Preise für diese Herkunftsnachweise sind leider sehr, sehr tief. Es besteht somit ein finanzieller Anreiz, als grün zertifizierten Strom im Ausland zu beschaffen und diesen dann unter Nutzung des Vorrangs in die Schweiz zu importieren. Weil das Potenzial der vorrangigen Stromimporte aus erneuerbaren Energien theoretisch unbegrenzt ist, stellt dieser Vorrang tatsächlich eine grosse Gefahr für das Übertragungsnetz dar.
Wie der Vorrang für Lieferungen in die Grundversorgung wurde dieser Vorrang bislang auch noch nie gewährt. Die einzige Ausnahme bilden gewisse Leistungen im Bereich der Grenzwasserkraftwerke. Eine Streichung dieses Vorrangs hat also ebenfalls keine Auswirkungen auf den Status quo. Die Streichung steht aber auch nicht im Widerspruch zur Energiestrategie. Sie kommt vielmehr unserer inländischen Wasserkraft zugute, da sie günstige Importe reduziert. Somit unterstützt sie den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energie.
Was die Langfristverträge betrifft, so ist der Bundesrat mit der Beibehaltung des Vorrangs einverstanden. Der Vollzug dieses Vorrangs funktioniert seit Jahren reibungslos. Das Volumen dieser vorrangigen Lieferungen ist begrenzt, und es nimmt auch von Jahr zu Jahr ab. Es besteht deshalb weder ein Problem für das Übertragungsnetz noch für die Versorgungssicherheit. Gleichsam wird auch die Investitions- und Rechtssicherheit für die Halter dieser Langfristverträge gewahrt. Ich betone nochmals, dass diese Verträge zeitlich begrenzt sind. Die Bezugsrechte und mit ihnen die vorrangigen Lieferungen gehen im Vergleich zu 2015 bis ins Jahr 2020 um zirka 40 Prozent und bis ins Jahr 2025 sogar um 50 Prozent zurück. Die Beibehaltung des Vorrangs zugunsten der Langfristverträge ist damit aus unserer Sicht nach wie vor vertretbar.
Schliesslich soll ein Vorrang für die 23 Grenzwasserkraftwerke beibehalten werden. Die Nutzung der Grenzgewässer ist durch verschiedene Staatsverträge und Konzessionen geregelt. In diesen Verträgen regeln wir auch die Hoheitsanteile, welche den Anrainerstaaten zustehen. Der Grenzwasserkraftvorrang stellt sicher, dass die Hoheitsanteile der Anrainerstaaten auch dann staatsvertragskonform, d. h. frei von zusätzlichen Abgaben, zur Verfügung gestellt werden können.
Die Mehrheit Ihrer Kommission will nun, dass der Vorrang zugunsten der Langfristverträge nur noch während maximal zehn Jahren nach Inkrafttreten der neuen Regelung genutzt werden kann. Der Bundesrat erachtet diese Befristung als nicht sinnvoll. Erstens ist das ursprüngliche Ziel dieser parlamentarischen Initiative ein technisches, nämlich die Sicherstellung der Netzstabilität. Diese Vorränge stellen heute und auch in Zukunft keine Gefahr für die Netzstabilität dar. Zweitens ist diese Sunset-Klausel auch unnötig, weil die Langfristverträge, wie ich ausgeführt habe, sowieso mit der Zeit auslaufen und deshalb nach und nach immer weniger Kapazität beanspruchen. Drittens sind die Langfristverträge auch Gegenstand der Verhandlungen mit der Europäischen Union.
Der Bundesrat unterstützt deshalb die Vorlage in der Fassung des Ständerates und gemäss dem Antrag der Minderheit Fässler Daniel.
Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesgesetz über die Stromversorgung
Loi sur l'approvisionnement en électricité
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress; Ziff. I Einleitung; Art. 17 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule; ch. I introduction; art. 17 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 33b
Antrag der Mehrheit
Abs. 1-3
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 4
Vorränge aufgrund von internationalen Bezugs- und Lieferverträgen, die vor dem 31. Oktober 2002 abgeschlossen worden sind, gelten längstens noch zehn Jahre nach dem Inkrafttreten der Änderung vom ...
Antrag der Minderheit
(Fässler Daniel, Brunner, Grunder, Hess Erich, Imark, Knecht, Müri, Page, Rösti, Ruppen, Schmidt Roberto)
Abs. 4
Streichen
Art. 33b
Proposition de la majorité
Al. 1-3
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 4
Les priorités fondées sur des contrats d'achat et de fourniture internationaux conclus avant le 31 octobre 2002 prennent fin au plus tard dix ans après l'entrée en vigueur de la modification du ...
Proposition de la minorité
(Fässler Daniel, Brunner, Grunder, Hess Erich, Imark, Knecht, Müri, Page, Rösti, Ruppen, Schmidt Roberto)
Al. 4
Biffer
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Ich komme zur Begründung der durch mich vertretenen, starken Minderheit. Eine knappe Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, die Übergangsbestimmung in Artikel 33b mit einem neuen Absatz 4 zu ergänzen. Damit würde der heute im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz bestehende Vorrang zugunsten jener langfristigen Bezugs- und Lieferverträge, die vor dem 31. Oktober 2002 abgeschlossen wurden, mit einer Art Sunset-Klausel auf noch zehn Jahre befristet. Dazu besteht aber überhaupt kein Anlass. Es gibt im Gegenteil eine grosse Zahl von Gründen für den Antrag, davon unbedingt abzusehen:
1. Mit einer Aufhebung des Vorrangs für Langfristverträge würde die Versorgungssicherheit vor allem im Winterhalbjahr unnötig infrage gestellt.
2. Würde der mit 12 zu 11 Stimmen nur knapp zustande gekommene Entscheid der Kommission von den beiden Räten unterstützt - wovon ich nach dem einstimmigen, anderslautenden Entscheid des Ständerates allerdings nicht ausgehe -, würde sich die Lieferung von wichtiger Bandenergie zum Nachteil der schweizerischen Stromkonsumenten unnötig verteuern.
3. Da die meisten der zur Diskussion stehenden Langfristverträge noch deutlich länger als zehn Jahre in Kraft sind, würde das Vertrauen der betroffenen Unternehmen massiv verletzt. Wenn Sie für Rechtssicherheit und Investitionsschutz sowie für die Eigentumsgarantie einstehen, müssen Sie meiner Minderheit folgen.
4. In den Verhandlungen zum Stromabkommen mit der Europäischen Union wurde eine Lösung entwickelt, die als Ersatz für den Vorrang der Langfristverträge infrage kommt. Befristen wir jetzt diesen Vorrang in der Schweiz von uns aus, schwächen wir ohne Not die Verhandlungsposition gegenüber der EU. Dies kann es ja nicht sein.
Ich fasse zusammen: Wer wirklich für Versorgungssicherheit einsteht, wer den Strom nicht unnötig verteuern möchte, wer Grundsätze wie Rechtssicherheit, Investitionsschutz und Eigentumsgarantie ernst nimmt und wer die Position der Schweiz in den Verhandlungen zu einem Stromabkommen mit der EU nicht unnötig schwächen will, muss die durch mich vertretene Minderheit unterstützen. Ich erwarte von all jenen, die nicht nur an Sonntagen die Wichtigkeit der Versorgungssicherheit predigen, dass sie meine Minderheit unterstützen.
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Zuerst muss ich meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Verwaltungsrat der Industriellen Werke Basel, das ist dasjenige Stadtwerk, das Basel und Umgebung mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen versorgt.
Haben Sie gewusst, dass Sie mit Ihrem Stromkonsum indirekt ausländische Atomkraftwerke subventionieren? Haben Sie das gewusst? Das weiss niemand, aber es ist so. Ich werde Ihnen das jetzt erklären. Es gibt die sogenannten Langfristverträge, welche die Schweiz vor Jahrzehnten mit Frankreich abgeschlossen hat. Diese halten fest, dass ein Teil der Handelsleitungen für Atomstrom reserviert ist. Das heisst, Atomstrom muss an der Grenze nicht versteigert werden, er kann quasi gratis importiert werden. Schweizer Stromkonzerne, allen voran Axpo und Alpiq, schleusen dank dieser Verträge viel Strom aus den französischen Atomkraftwerken Fessenheim, Cattenom und Bugey an der Versteigerung vorbei in die Schweiz ein. Es handelt sich jährlich um rund 13 000 Gigawattstunden. Das entspricht der Strommenge von vier Atomkraftwerken der Grösse Mühleberg. Was heisst das nun, wenn diese Leitungen, und das ist rund ein Viertel der gesamten Nettoimportstrommenge, nur für Atomstrom blockiert sind? Das heisst nichts anderes, als dass alle anderen Teilnehmer, die Strom importieren und die entsprechende Übertragungskapazität auf der Auktion erwerben müssen, am Schluss bei ihren Stromkunden höhere Preise verlangen müssen. Das heisst, dass alle anderen Stromkunden für die Stromimporte mehr bezahlen müssen, weil der Atomstrom aus drei französischen Atomkraftwerken gratis importiert wird. Das ist die Realität.
Wenn Sie das begriffen haben, wissen Sie auch, dass alle vier Argumente, die Herr Fässler für den Antrag der Minderheit aufgezählt hat, schlicht und einfach falsch sind. Alle, die Strom importieren, wie die Stadt- und Gemeindewerke, aber nicht an diesen Langfristverträgen beteiligt sind, müssen höhere Strompreise bezahlen - wegen dieser Vorränge, die grob wettbewerbsverzerrend sind. Weil die Handelswege teilweise durch Vorränge blockiert sind, werden die Handelswege nicht optimal genutzt. Es entstehen Wohlfahrtsverluste für unsere Volkswirtschaft und nichts anderes. Es wird höchste Zeit, dass wir diese ungerechte Privilegierung von ausländischem Atomstrom endlich abschaffen.
In den letzten fünf Jahren betrug die Preisdifferenz zwischen auktioniertem und nichtauktioniertem Strom rund einen halben Rappen pro Kilowattstunde. Das heisst, Sie haben, wenn Sie nicht von diesen Atomstromverträgen profitierten, einen rund 20 Prozent höheren Strompreis bzw. Energiepreis bezahlen müssen. Das ist eine grobe Wettbewerbsverzerrung.
Heute ist ja der Strommarkt offen für die freien Kunden, für die grossen Stromkunden. Da haben Alpiq und Axpo einen Riesenvorteil, wenn sie Strompreise anbieten können, die 20 Prozent tiefer sind. Sie können die anderen Bewerber bei einem Stromreis von 2 bis 3 Rappen pro Kilowattstunde auf dem europäischen Strommarkt glatt aus dem Markt drängen. Die anderen haben gar keine Chance. Das ist der Hintergrund.
Darum bekommen Sie einen Brief vom Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen mit der Behauptung, dass die Strompreise steigen würden, wenn Sie diese Langfristverträge abschaffen. Das stimmt doch nicht. Die Strompreise steigen nur für die Atomstromimporte. Für alle anderen sinken sie. Es hat auch überhaupt nichts mit Versorgungssicherheit zu tun, wenn die einen Kapazitäten ersteigern müssen und die anderen nicht. Wenn am Schluss alle ersteigern müssen, ist natürlich das Angebot entsprechend grösser, und es besteht überhaupt keine Gefahr für die Versorgungssicherheit. Dieses Argument verstehe ich überhaupt nicht. Weil Atomstrom die Leitungen zu einem erheblichen Teil blockiert, werden die Transportkapazitäten eben nicht optimal genutzt. Wir müssen damit aufhören, diese Grosskunden, die sich ja sowieso nur über Spotmarktpreise eindecken, auf diesem Weg zu privilegieren und alle anderen Haushalte dafür zu belasten.
Bezogen auf die Verhandlungen über ein Stromabkommen Schweiz-EU bringt der Mehrheitsantrag aus meiner Sicht keine Nachteile. Wir werden im Gegenteil in diesen Verhandlungen einen riesigen Klumpfuss los, wenn wir wissen, dass wir diese Verträge in der Schweiz nur noch zehn Jahre lang haben. Eigentlich sind diese zehn Jahre angesichts der stossenden Situation aufgrund dieser Marktverzerrungssubvention eine viel zu lange Dauer.
Die SP-Fraktion wird, wie gesagt, diese Vorlage annehmen - allerdings nur dann, wenn hier der Antrag der Mehrheit durchkommt und der Antrag der Minderheit Fässler Daniel abgelehnt wird. Andernfalls werden wir die Gesetzesänderung ablehnen.
Fiala Doris · Mit-F · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Herr Jans, ich danke Ihnen. Sie haben jetzt intellektuell und politisch redlich geäussert, dass Sie keine schmutzige Energie oder keine Atomenergie aus dem Ausland möchten.
Ich frage Sie aber - wir stehen bei der Energiestrategie auf gegensätzlichen Seiten -, wie Sie sich die Versorgungssicherheit in den Wintermonaten vorstellen, wenn Sie der Importenergie eine Absage erteilen. Sagen Sie dann Ja zu den CO2-Schleudern, zu den Gaskombikraftwerken? Oder wie stellen Sie sich die Wintermonate bezüglich Versorgungssicherheit vor?
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Sie haben das falsch verstanden, Frau Fiala. Ich plädiere hier dafür, dass die Vorränge für ausländischen Atomstrom, die heute den Stromhandel verzerren, abgeschafft werden. Ich plädiere dafür, dass Strom, wenn er importiert wird, gleich behandelt wird, egal, aus welcher Quelle er stammt. Im Moment - das haben Sie offenbar nicht begriffen - wird Atomstrom durch alle Stromkunden in der Schweiz subventioniert. Diese Marktverzerrung will ich abschaffen. Das hat keinen Einfluss auf die Frage, wie viel Atomstrom am Schluss importiert wird. Es hat nur einen Einfluss auf die Frage, wie teuer der gesamte importierte Strom ist und ob Atomstrom günstiger importiert werden darf oder nicht.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich dachte eigentlich, mit meinem Eintretensvotum sei es gesagt, aber nach dem Votum von Herrn Fässler muss ich doch noch etwas sagen: Das war ja doch eine gut kaschierte Verteidigung von Privilegien. Das ist, wie wenn man behaupten würde, der Stau beim Gubristtunnel werde reduziert, wenn man die Hälfte der Fahrspuren für eine Anspruchsgruppe reserviert, hier: eine Gruppe von Konzernen. Das war Ihr erstes Argument wegen der Versorgungssicherheit. So ist es doch nicht: Wenn man 50 Prozent der grenzüberschreitenden Netzkapazität mit Lieferverträgen blockiert, führt das nicht zu einer Verbesserung der Versorgungssicherheit. Wenn Sie einigermassen an den Wettbewerb glauben, dann stellen Sie fest, dass das zu einer Verschlechterung führt. Sie haben ja genau vorhin das Argument gebracht, dass die Vorränge für erneuerbare Energien und Haushalte die Versorgungssicherheit gefährden. Wieso soll das bei den Vorrängen für die Atomkraft nicht der Fall sein? Vorränge - ob Atomkraft oder Haushalte oder erneuerbare Energien - verringern die Versorgungssicherheit, und eine Vergabe der Grenzkapazitäten im Wettbewerb würde sie verbessern. Das ist nun mal so, darum war im Stromabkommen auch vorgesehen, dass man das so macht.
Auch das Argument "teurer" stimmt natürlich nicht: Mit der wettbewerbsrechtlichen Vergabe wird die Stromlieferung günstiger. Wenn Sie die Kapazität halbieren, wird der Preis dieser halben Kapazität bei der Versteigerung natürlich höher sein. Auch hier ist es eine Frage, ob Sie an den Markt und an den Wettbewerb glauben oder nicht - und wenn Sie an ihn glauben: Wieso glauben Sie nur dann an ihn, wenn es um erneuerbare Energien und Haushalte geht, und nicht auch dann, wenn es um Atomkraft und die Langzeitverträge geht?
Am Schluss noch zum Vertrauen und zur Rechtssicherheit: Wie steht es denn mit dem Vertrauen jener Unternehmen auf mehr Wettbewerb und einen fairen Zugang zur Grenzkapazität, die eigentlich davon ausgegangen sind, dass das Abkommen mit der EU schon längst in Kraft ist? Hier spricht man von zehn Jahren. Die grosse Mehrheit der Unternehmen im Stromsektor ist davon ausgegangen und hat damit geplant, dass die Zuteilung der Grenzkapazitäten innerhalb dieser Zeit insgesamt geöffnet wird. Von dem her wäre es auch bezüglich Rechtssicherheit besser, wenn wir die Privilegien für französische AKW und deren Schweizer Vertragspartner limitieren würden.
Ich bitte Sie deshalb, mit der Mehrheit für mehr Wettbewerb und mehr Versorgungssicherheit zu stimmen.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Der Ständerat hat die Terminierung dieser Langfristverträge, der sogenannten LTC, nicht diskutiert, weil er davon ausging, dass sie irgendwann sowieso dahinfallen werden. Frau Bundespräsidentin Leuthard hat ausgeführt, man gehe im Moment davon aus, dass bis 2025 geschätzt bis zu 50 Prozent dahinfallen könnten. Wir wissen es nicht, weil die Branche uns dazu keine Unterlagen liefert. In der Kommission wurde damals, 2007, genau die gleiche Diskussion geführt. Aber man ging, wie gesagt, davon aus, dass die zweite Etappe der Marktliberalisierung 2010 bis 2012 komme und dieses wirtschaftliche Privileg einzelner Unternehmen dann auslaufen werde. Wenn wir damals gewusst hätten, dass es bis 2017 oder noch viel länger geht, hätten wir damals schon eine Terminierung ansetzen müssen. Eine Sunset-Regelung bis 2028 ist nicht nur grosszügig, sie ist eigentlich extrem grosszügig und wird möglicherweise am Ende noch 30 bis 50 Prozent der Verträge betreffen. Das heisst, der Investitionsschutz, der von Herrn Fässler angetönt wird, ist eigentlich absolut unberechtigt. Es ist eine reine Privilegierung von einzelnen Unternehmungen, die aber nicht offenlegen, was sie eigentlich mit diesem Privileg machen.
Ich finde aber die Debatte, die heute geführt wird - Atomstrom Ja oder Nein -, völlig falsch. Darum geht es nicht. Es geht vielmehr erstens darum, unsere Position bei den Verhandlungen über das Stromabkommen zu verbessern. Wenn diese Vorränge wegfallen, ist unsere Verhandlungsposition gegenüber Europa, die sonst schon schwierig ist, weil wir nicht über den institutionellen Rahmen sprechen wollen - zumindest ein Teil des Rates -, sehr, sehr schwierig. Zweitens brauchen wir unabhängig von einem Stromabkommen die Marktkoppelung; wir sollten sie erhalten. Wenn wir dort bilateral einen Plan B mit der EU entwickeln wollen, sind diese Vorränge hinderlich. Wenn wir wie heute keine Marktkoppelung haben und die anderen Länder sie haben, führt das auf der einen Seite dazu, dass Swissgrid faktisch mehr Kosten hat, die wir alle bezahlen müssen. Auf der anderen Seite gibt es, weil wir die Kapazitäten nicht begrenzen können, ein zusätzliches Risiko für die Netzstabilität. Das heisst, es tritt genau das Gegenteil von dem ein, was Herr Fässler sagt. Er hat offenbar das Problem nicht verstanden. Er sollte mit Swissgrid sprechen, die Problematik ist genau umgekehrt. Wenn wir diese Vorränge belassen, ist das ein zusätzliches Risiko für unsere Netzstabilität und bedeutet zusätzliche Kosten für Swissgrid zugunsten von einzelnen Unternehmen. Irgendjemand wird diese Rechnung sowieso bezahlen müssen. Wenn wir der Mehrheit folgen, ist es irgendwann derjenige, der diese Vorränge eben nicht mehr hat. Oder wenn wir einzelnen Unternehmen diese Vorränge weiterhin gewähren, dann bezahlt Swissgrid, dann bezahlen die Kunden, dann bezahlen wir alle. So einfach ist diese Geschichte.
In diesem Sinne ist der Mehrheitsantrag eigentlich auch eine Brücke zum Ständerat, damit er diese Thematik nochmals anschauen kann. Man könnte auch schauen, wie lange genau diese Verträge laufen. Das müsste die Branche offenlegen, und man könnte sogar eine differenzierte Sunset-Regelung machen. Aber wenn wir nichts regeln und einen impliziten Rechtsanspruch mit möglichen Entschädigungen ableiten - wobei ich nicht wüsste, was wir zu entschädigen hätten -, machen wir hier wieder eine einseitige Marktbevorteilung für eine, zwei oder drei Unternehmungen.
Zum Schluss sage ich es noch einmal: An einer dieser Unternehmungen bin ich als Kantonsbürger und in meiner Eigenschaft als Verwaltungsrat der EKZ beteiligt. Ich müsste mich also aus egoistischen Gründen gegenteilig äussern. Ich mache das aber aus sachlichen Gründen genau nicht.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.
Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Lassen Sie mich einige Punkte aufnehmen, die jetzt zur Debatte standen:
Der erste Punkt ist die Systemfremdheit der Langfristverträge: Sie sind systemfremd, denn wenn Sie europaweit und auch national einen wettbewerblichen Strommarkt haben, ist der Kern dieses wettbewerblichen Strommarkts, dass alle Akteure diskriminierungsfrei das Netz nutzen können. Indem Sie Netzkapazitäten an der Grenze mit Vorrängen beschränken - die Netzkapazität steht nur einzelnen Akteuren zur Verfügung -, machen Sie natürlich etwas Systemfremdes in diesem wettbewerblichen Strommarkt. Das ist die entscheidende Frage, die die Kommission beraten hat. In dem Sinne werden richtigerweise auch Vorränge für erneuerbare Energien als systemfremd betrachtet. Es sind auch Vorränge für die sogenannte Grundversorgung systemfremd. Aber auch Langfristverträge, die bereits früher abgeschlossen worden sind, sind in einem wettbewerblichen Strommarkt systemfremd.
Der zweite Punkt: Weil es um Netzkapazitäten geht, um die Nutzung von Netzkapazitäten an der Grenze, wo es Engpässe gibt, geht es nicht um Technologien und nicht um Energien und um die Frage, woher sie kommen. Es geht darum, wie die Netzkapazität in einem wettbewerblichen Strommarkt versteigert, auktioniert wird, wie sie für alle Akteuren geöffnet wird. Das kann man, wenn die Kapazitäten begrenzt sind, nur in einem wettbewerblichen Auktionsverfahren machen. Das steht im Widerspruch zum bestehenden Vorrang, der dazu führt, dass bestehende Grenzkapazitäten teilweise nur einzelnen Akteuren zur Verfügung stehen.
Der dritte Punkt ist die Versorgungssicherheit: Wie richtig ausgeführt wurde, ist der Ursprung dieser Vorlage die Feststellung, dass Vorränge irgendwelcher Art die Versorgungssicherheit gefährden können. Das heisst, dass mit der Abschaffung von Vorrängen, wie das die Kommissionsmehrheit will, "long term" die Versorgungssicherheit erhöht wird. Ich glaube, die Minderheit liegt hier falsch, wenn sie darlegt, ein Vorrang für begrenzte Grenzkapazitäten erhöhe die Versorgungssicherheit. Das Gegenteil ist der Fall.
Der vierte Punkt ist die Rechtssicherheit: Selbstverständlich sind Rechtssicherheit und Vertrauensschutz auch der Kommissionsmehrheit ein grosses Anliegen. Daher wurde auch in der Kommission nachgefragt, ob die Entschädigungsfrage geregelt sei. Uns wurde bestätigt, dass die Entschädigung für auslaufende Langfristverträge im Rahmen des Stromabkommens selbstverständlich geregelt sein würde.
Der letzte Punkt ist das Argument, die Verhandlungsposition der Schweiz werde geschwächt: Die Mehrheit ist der Meinung, dass das nicht stimmt. Die Verhandlungsposition ist eher schwierig, weil es systemfremd ist, solche Vorränge zu behalten. Wenn die Schweiz darauf beharrt, diese beizubehalten, wird unsere Verhandlungsposition für ein Stromabkommen eher geschwächt.
Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zu folgen.
Genecand Benoît · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
J'ai une pensée émue pour le public, certes peu nombreux, qui est venu ce matin et qui tombe sur un débat aussi ésotérique! Laissez-moi le résumer en deux mots pour vous avant le vote.
Nous parlons donc des capacités aux frontières, c'est-à-dire de la possibilité d'importer et d'exporter du courant électrique. Ces capacités en Suisse sont importantes, mais elles sont limitées: on parle de 9 gigawatts pour l'ensemble du pays et de 5 gigawatts au nord du pays, là où il y a un problème. Pourquoi en parle-t-on? On en parle parce que l'Elcom nous a rendu attentifs au fait que si tous les bénéficiaires prioritaires utilisaient - et j'insiste sur le fait qu'il s'agit d'une hypothétique - leurs priorités, alors nous aurions des engorgements programmés. C'est cela le départ de cette discussion législative.
Je rappellerai qui sont les trois bénéficiaires de priorités. D'abord, ce sont les clients finaux, c'est-à-dire Monsieur et Madame Tout-le-Monde. On peut dire que cette priorité compense le fait que ces bénéficiaires n'aient pas accès au marché libre. Ensuite, une priorité a été accordée aux énergies renouvelables. Cela semble de bonne politique, dans une stratégie énergétique, que de faire bénéficier d'une priorité l'électricité provenant d'énergies renouvelables. Enfin, une priorité concerne les contrats à long terme, au bénéfice exclusif des producteurs français d'énergie nucléaire.
Donc, au départ de cette discussion, nous avons un souci théorique d'engorgement. Ce souci peut être qualifié de théorique, puisque deux de ces trois bénéficiaires n'utilisent presque pas la priorité qui leur a été accordée. Les consommateurs finaux ne l'utilisent pas, parce que personne ne cherche à leur en faire profiter; et il en va de même pour les énergies renouvelables parce qu'en fait on avantage les énergies renouvelables produites en Suisse. Les seules qui en profitent, ce sont les centrales nucléaires françaises, avec 2,5 gigawatts de puissance mobilisée.
Que dit la majorité de la commission? Elle est d'avis que, quitte à faire le ménage parmi ces priorités, autant le faire comme il faut, c'est-à-dire s'attaquer aux trois priorités, en commençant certainement par la seule avec laquelle on ait un bénéficiaire qui utilise cette capacité.
Il serait absurde, c'est le sens de la proposition de la majorité, de supprimer la priorité aux consommateurs finaux, à Monsieur ou Madame Tout-le-Monde; d'envoyer encore une fois le signal que, dans notre pays, le citoyen lambda peut payer l'électricité autant que nécessaire et que jamais il ne se plaindra; de supprimer la priorité en faveur de l'électricité produite au moyen d'énergies renouvelables, alors que, soi-disant, on veut miser sur les énergies renouvelables; de ne pas abolir, en vertu d'une "Sunset-Klausel", la seule priorité aujourd'hui utilisée.
Toutes les raisons mentionnées par le porte-parole de la minorité peuvent être comprises dans le sens contraire. Il est évident que dans un marché libre, si on supprime toute priorité aux frontières, la sécurité de l'approvisionnement sera meilleure. Il est évident que dans un marché libre - et Dieu sait si le marché de l'électricité est loin d'être un marché libre! -, si on supprime toutes les priorités, surtout celles qui sont appliquées, le prix de l'électricité baissera.
Donc voici la position de la majorité de la commission. On fait un travail législatif préventif. On supprime des bénéfices encaissés au détriment de la population, au détriment des énergies renouvelables. C'est l'occasion d'abolir une vieille exception en faveur du nucléaire français. On ne l'abolit pas d'une manière brutale, mais on prévoit dix ans pour pouvoir s'adapter. Si des dédommagements doivent être versés - parce qu'il y a encore un "si", nous-mêmes parlementaires ne connaissons absolument pas la teneur de ces contrats -, ce n'est pas à la population de les payer mais à Swissgrid en prélevant dans le pot alimenté par les enchères aux frontières.
Donc, quitte à faire le travail, faites-le comme il faut et suivez la majorité de la commission à l'article 33b alinéa 4 de la loi sur l'approvisionnement en électricité.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 120 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 62 Stimmen
(5 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 136 Stimmen
Dagegen ... 52 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.