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Abschaffung des Züchtigungsrechts
Galladé Chantal · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Die Schweiz hat zwar das explizite Recht auf Züchtigung als Erziehungsmittel abgeschafft, aber die Schweiz kennt als eines der letzten Länder in Westeuropa kein Verbot der Züchtigung. Nur Italien und Belgien haben ebenfalls noch nichts in diese Richtung getan. Insofern haben wir das Züchtigungsrecht nicht konsequent abgeschafft, denn eine konsequente Abschaffung würde eigentlich ein Verbot der Züchtigung bedeuten. Es gibt auch kein klärendes Bundesgerichtsurteil. Das Bundesgericht hat in einem Entscheid im Jahr 2003 einmal gesagt, bei elterlichen Körperstrafen handle es sich nur dann um Tätlichkeiten, wenn diese das allgemein übliche und gesellschaftlich geduldete Ausmass übersteigen - was auch immer damit genau gemeint sein mag.
Die Schweiz erhält immer wieder Empfehlungen seitens internationaler Menschenrechtsorgane, ein explizites Verbot ins Gesetz aufzunehmen, und auch der Europarat hat dies seinen Mitgliedstaaten - dazu gehört auch die Schweiz - empfohlen. Gerade im vorherigen Vorstoss haben wir ja gehört, dass die Empfehlungen des Europarates durchaus geprüft werden.
Es geht mir nicht um eine Bestrafung der Eltern. Es geht mir nicht um eine Verankerung im Strafgesetzbuch. Es geht mir vielmehr um eine explizite Formulierung im Zivilgesetzbuch, so, wie es andere Länder wie Deutschland, Schweden und viele andere kennen. Schweden beispielsweise hat das Züchtigungsverbot schon 1979 eingeführt, und das hatte Folgen in der Gesellschaft. Es hatte zum Beispiel die Folge, dass viele umgedacht haben. In Schweden finden inzwischen nur noch etwa 10 Prozent der Eltern, dass körperliche Züchtigung überhaupt in Ordnung ist. Dies zeigt, dass ein Festhalten am Verbot zu einem Umdenken führen kann.
Wenn wir beispielsweise die "Ohrfeige ab und zu" explizit verbieten, ist dies ein klares Signal an die Eltern und an die Kinder. Kinder, die geschlagen werden, schlagen nicht nur selber öfter, sie wenden dieses Erziehungsmittel später nicht selten auch selber wieder an. Es kann auch Auswirkungen auf ihr Selbstbewusstsein haben. Eine Ohrfeige ist erniedrigend. Sie richtet sich auch gegen die Würde des Kindes. Eine Ohrfeige ist übrigens auch gefährlich, sie kann den Gehörgang sehr stark schädigen. Die Kinderärzte sind sich da relativ einig.
Das Ziel muss eine gewaltfreie Erziehung sein, und dazu sind viele Massnahmen, auch Sensibilisierungen usw. notwendig. Diese können besser gefördert werden, wenn es klar ist, dass wir eine "Ohrfeige ab und zu" nicht dulden. Ich höre immer wieder - und vielleicht denken noch einige hier drin so -, dass eine "Ohrfeige ab und zu" noch keinem geschadet habe. Ich frage mich schon, warum Ihnen dies in Bezug auf Erwachsene nicht in den Sinn kommt. Ich persönlich kann sagen, dass mir in meinem Leben einige Erwachsene schon viel mehr auf die Nerven gegangen sind, als es meine Kinder je tun könnten. Ich bin sicher, dass Ihnen hier drin schon jemand so auf die Nerven gegangen ist, dass Sie auch gedacht haben: Mann, der oder die nervt mich jetzt wirklich! Aber ist einem von Ihnen schon einmal die Idee gekommen, dann rüberzulaufen, ihr oder ihm eine Ohrfeige zu geben und zu sagen: "Oh, sorry, jetzt ist mir halt die Hand ausgerutscht, aber es war ja nur einmalig, und eine 'Ohrfeige ab und zu' hat noch keinem geschadet"? Nein, Sie tun das nicht. Und warum tun Sie es nicht? Erstens, weil Sie wissen, dass das kein Mittel ist, um seinen Unmut zu äussern, dass das so nicht drinliegt, und zweitens, weil es auch verboten ist.
Warum ist es also völlig klar, dass wir das untereinander nicht tun - Ihnen rutscht die Hand nie aus -, dass es aber gegenüber einem Kind irgendwie halt mal noch drinliegen oder nicht explizit verboten werden soll? Ich verstehe das nicht. Wieso sollen wir nicht die Schwächsten in unserer Gesellschaft, die schützenswertesten Mitglieder unserer Gesellschaft am besten schützen? Wieso sollen wir nicht wenigstens im Zivilgesetzbuch das tun, was 16 andere westeuropäische Staaten auch tun, nämlich ein Verbot in geeigneter Form festhalten?
Ich hoffe, dass Sie meine Worte überzeugen konnten und dass der Ständerat dann noch eine geeignete Formulierung finden kann.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Die Motion möchte, dass das Züchtigungsrecht der Eltern gegenüber ihren Kindern abgeschafft wird. Ich möchte gerade vorweg etwas klarstellen: Das schweizerische Recht kennt seit 1978 kein Züchtigungsrecht mehr. Die entsprechende Bestimmung des alten Kindesrechtes wurde vor fast vierzig Jahren aufgehoben. Dieses hatte den Eltern erlaubt, "die zur Erziehung der Kinder notwendigen Züchtigungsmittel anzuwenden". So stand es damals, vor knapp vierzig Jahren, noch im Gesetz. Seither gibt es im geltenden schweizerischen Recht keine Bestimmung mehr, die den Eltern ein Züchtigungsrecht einräumen würde.
Es stimmt, was Sie in der Begründung Ihrer Motion gesagt haben, dass das geltende Recht kein ausdrückliches Züchtigungsverbot enthält. Der Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit ist aber in der Bundesverfassung verankert, und zwar in Artikel 11 Absatz 1: "Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung." Daraus leiten wir heute explizit ein Grundrecht auf gewaltfreie Erziehung ab.
Seit der Revision der elterlichen Sorge, die am 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist, untersteht die Sorge der Eltern für ihre Kinder mehr denn je dem Primat des Kindeswohls. Sie erinnern sich: Wir haben dort immer wieder betont, dass das Kindeswohl im Zentrum sämtlicher Bemühungen steht. Dabei geht das geltende Zivilrecht davon aus, dass ein Züchtigungsrecht mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist. Halten sich die Eltern bei der Sorge für ein Kind nicht an diese Vorgabe und zeigen sie sich gegenüber dem Kind gewalttätig, kann das sogar dazu führen, dass sie die elterliche Sorge verlieren. Das haben wir explizit auch so ins Gesetz geschrieben. Dabei ist es unerheblich, ob die Gewalt direkt gegen das Kind gerichtet ist oder ob das Kind indirekt davon betroffen ist, indem zum Beispiel ein Elternteil häuslicher Gewalt des anderen Elternteils ausgesetzt ist. Wir haben damals, bei der Revision der elterlichen Sorge, sehr wohl über das Wohl des Kindes nachgedacht und im Gesetz auch explizit festgehalten, was unter Gewalt verstanden wird. Damit ist nicht nur die direkte Gewalt gemeint, sondern auch die indirekte Betroffenheit eines Kindes.
Wir sind uns, glaube ich, einig: Im geltenden Zivilrecht haben Züchtigungsmittel für die Erziehung nichts zu suchen. Gewalt in der Erziehung kann auch strafrechtliche Folgen haben. So werden wiederholte Tätlichkeiten an Schutzbefohlenen, namentlich an Kindern, von Amtes wegen verfolgt. Das gilt in jedem Fall, auch bei vorsätzlicher Körperverletzung.
Wir sind einfach der Meinung, dass es angesichts dieser Rechtslage nicht notwendig ist, das Zivil- oder Strafrecht jetzt noch zusätzlich zu ändern. Aber der Bundesrat ist klar der Auffassung, dass die Anwendung von Gewalt in irgendeiner Form in der Erziehung keinen Platz hat. Wenn Kinder gewaltfrei aufwachsen sollen, müssen die Weichen dazu früh gestellt werden.
Ich komme jetzt noch ganz kurz auf ein Thema zu sprechen, das wichtig ist, nämlich die Prävention und generell die Bekämpfung von Gewalt in der Familie. Sie werden in der Sommersession erneut die Vorlage zum Kindesschutz beraten. Wir werden Ihnen dort beantragen, dass für Personen, die professionell mit Kindern zu tun haben, bei einem Verdacht auf Kindesmisshandlungen eine Meldepflicht eingeführt wird, wie wir sie heute schon zum Beispiel bei den Lehrerinnen und Lehrern, nicht aber in den Kinderkrippen haben. Heute werden von den Spitälern pro Jahr rund 1400 Kindesmisshandlungen gemeldet, und Sie können davon ausgehen, dass es leider noch eine gewisse Dunkelziffer gibt. Fast 50 Prozent dieser 1400 gemeldeten Kindesmisshandlungen betreffen Kinder unter sechs Jahren.
Es gibt die Möglichkeit, ein Züchtigungsverbot ins Gesetz zu schreiben, in der Hoffnung, dass es dann alle verstanden haben. Es gibt auch die Möglichkeit sicherzustellen, dass die Leute, die mit den Kindern unmittelbar in Kontakt sind und zu tun haben, bei einem Verdacht auf eine Misshandlung erstens das tun, was sie tun können, aber zweitens, wenn sie nicht weiterkommen, auch eine Meldung machen müssen. Wenn ich wählen muss, dann werde ich mich, das muss ich Ihnen sagen, mit all meinen Möglichkeiten dafür einsetzen, dass wir bei einem Verdacht auf Kindesmisshandlungen endlich das tun, was wir längst tun müssten, nämlich dafür sorgen, dass jemand hinschaut und dass dann, wenn jemand hinschaut, auch die entsprechenden Massnahmen ergriffen werden. Ich möchte das nicht gegeneinander ausspielen, aber wir haben mit dem Gesetz, das Sie zum Thema Kindesschutz beraten werden, wirklich Möglichkeiten, aktiv zu werden und ganz konkrete Verbesserungen hinzukriegen.
Was den Bereich dieser Motion anbelangt, sind wir der Meinung, dass heute niemand davon ausgehen kann, dass Züchtigung ein Recht ist und dass das nicht unter Verbot steht - wir haben genügend über Gewalt in der Erziehung, Gewalt an Kindern und deren Folgen, auch strafrechtliche Folgen, gesprochen.
Galladé Chantal · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Frau Bundesrätin, Sie haben die Kindesmisshandlungen angesprochen, ein ganz schlimmes Kapitel. Ich habe im Kinderspital selber einmal mit misshandelten Kindern gearbeitet. Das ist etwas, bei dem ich auch alles unternehmen würde, um es einzudämmen, und es betrifft wirklich vor allem die sehr jungen Kinder; das ist so.
Züchtigung ist aber nicht genau dasselbe. Was spricht dagegen, dass wir noch mehr Massnahmen gegen die Kindesmisshandlungen beschliessen? Können wir nicht auf die erwähnte Vorlage eingehen und trotzdem auch das Verbot von Züchtigung klar festhalten? Schliesst sich das aus?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Nein, das schliesst sich nicht aus. Wenn Sie der Meinung sind, dass man dem Schutz von Kindern dienen kann, wenn man das Züchtigungsverbot noch extra in ein Gesetz schreibt, dann werden Sie keinen Schaden anrichten. Dann passiert nichts. Wir sind einfach der Meinung, dass es nicht eine Frage mangelnden Wissens ist, wenn Kindern Gewalt angetan wird - im Sinne von "ah, ich habe nicht gewusst, dass das verboten ist" -, sondern es ist etwas, was nicht geht. Wir müssen dafür sorgen, dass der Schutz für das Kind so weit wie möglich organisiert wird, wenn Gewalt im Spiel ist. Aber es passiert nichts - nicht im negativen und leider auch nicht im positiven Sinn -, wenn Sie das Züchtigungsverbot ins Gesetz schreiben. Wenn Sie aber der Meinung sind, dass Sie hier einen Beitrag leisten könnten, wäre es wohl nicht das, wogegen sich der Bundesrat am meisten wehren würde.
Feri Yvonne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Frau Bundesrätin, habe ich Sie richtig verstanden, dass der Bundesrat auch gegen Erziehungsmassnahmen mit Gewalt ist? Wenn wir mit einem Vorschlag kämen, welcher den Ausdruck "Züchtigungsrecht" nicht beinhaltet, wäre der Bundesrat gegenüber einem solchen Vorschlag allenfalls positiv eingestellt?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Ich habe, glaube ich, mit meinen Aussagen bereits zum Ausdruck gebracht, dass der Bundesrat dezidiert der Meinung ist, dass Gewalt in der Erziehung keinen Platz hat, und dass wir beispielsweise bei der Beratung der elterlichen Sorge zum Ausdruck gebracht haben, dass das Kindeswohl im Zentrum steht. Wir haben auch zum Ausdruck gebracht, dass bei Gewalt oder indirekter Gewalt, die Kinder erleben müssen, die elterliche Sorge gar entzogen werden kann. Eine Person soll also, wenn Gewalt oder indirekte Gewalt im Spiel ist, das elterliche Sorgerecht auch verlieren können, was ein weitgehender Eingriff ist. Von daher hat der Bundesrat, glaube ich, sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass jegliche Form von Gewalt in der Erziehung nicht toleriert werden kann.
Abstimmung
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 51 Stimmen
Dagegen ... 128 Stimmen
(6 Enthaltungen)