Parliamentary business: CC. Modification (17.065)

17.065

CC. Modification

Caroni Andrea · Mit-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical

BO 2018 E 208"Klein, aber fein und geschwind" -das war das Motto bei dieser Vorlage. Sie beabsichtigt nämlich nur eine einzige Änderung im ZGB, und die beschloss Ihre Kommission am 16. Januar 2018 einstimmig in einer für die Beratung einer bundesrätlichen Botschaft wahrscheinlich rekordverdächtigen Zeit von zehn Minuten.

Inhaltlich geht es immerhin um zehn Tage, nämlich um die inzwischen überflüssige heutige Wartefrist vor dem Eheschluss. Diese Regelung wollen wir zugunsten der Brautleute vereinfachen. Damit sei der Vollständigkeit halber auch gesagt, worum es hier nicht mehr geht, nämlich um die Aufhebung des Trauzeugenobligatoriums. Das war ebenfalls Gegenstand der Motion 13.4037, die dieser ZGB-Änderung zugrunde liegt. Dieses Thema hat aber in diesem Rat keine Mehrheit gefunden, und trotz Bedauerns der angefragten Fachkreise haben wir in der Kommission aus Respekt gegenüber diesem Entscheid darauf verzichtet, es hier nochmals aufzunehmen.

Es geht also einzig um die zehntägige Wartefrist vor dem Eheschluss. Wer heute heiratet, durchläuft das sogenannte Vorbereitungsverfahren, in dem die Teilnehmer der Ehe auf Herz und Nieren geprüft werden. Wer sind sie? Sind sie schon verheiratet? Liegt ein Ungültigkeitsgrund bezüglich der Ehe vor? Besteht allenfalls eine Scheinehe oder gar eine Zwangsehe? All dies prüfen die Zivilstandsbeamten so ausführlich und gründlich und lange, wie sie es für nötig halten. Wenn dieses Verfahren abgeschlossen ist, erhalten die Brautleute die Bewilligung schriftlich, und das Vorbereitungsverfahren ist eben damit abgeschlossen. Das bleibt zu 100 Prozent so erhalten.

Die vorliegende Änderung betrifft nur die anschliessende Phase. Die heutige schriftliche Bewilligung, die ich erwähnt habe, ist erst zehn Tage nach Mitteilung gültig und bleibt es knapp drei Monate. Wer aber aus einem bestimmten Grund früher heiraten will, der darf und kann das nicht. Diese Wartefrist stammt aus dem alten Verkündverfahren, bei dem man den Eheschluss und die Prüfung schwergewichtig in die Hände der Dorfbevölkerung legte, die sich innerhalb dieser zehn Tage per Einsprache melden sollte. Ich weiss nicht, ob jemand von Ihnen, der verheiratet ist, eine solche Einsprache gewärtigen musste. Meine Generation kennt das eigentlich nur noch in der religiösen Variante aus dem Film, wo der Pfarrer in der Kirche dramatisch fragt, ob jemand etwas einzuwenden habe und, wenn nicht, dann bitte ewig schweigen möge.

Dieses Verkündverfahren wurde am 1. Januar 2000, also vor über 18 Jahren, abgeschafft. Die Wartefrist überlebte aber wie ein nicht vollständig entfernter Wurmfortsatz. Diese Frist BO 2018 E 209 ist heute nur noch ein sinnentleertes, bürokratisches Ehehindernis. Darum haben Sie im September 2016 eine Motion (13.4037) angenommen, die forderte, diese Frist abzuschaffen. Der Bundesrat hat die Motion nun schlank umgesetzt. Alle konsultierten Gremien - die Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen, der Schweizerische Verband für Zivilstandswesen - begrüssen das. Auch Ihre Kommission stimmte, wie erwähnt, dieser Vorlage am 16. Januar 2018 einstimmig zu.

Ich bitte Sie, dieser Vorlage ebenso zuzustimmen.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne

Ich kann es kurz machen: Wie auch Ständerat Caroni - der Urheber der Motion, die wir hier umsetzen - sagte, ist es wichtig, dass sich am Vorbereitungsverfahren nichts ändert, auch wenn wir nun diese zehntägige Wartefrist abschaffen. Es geht vor allem auch um die Prüfung der aktuellen Personenstandsdaten im Personenstandsregister. Das muss aufgenommen sein, das Ehevorbereitungsverfahren muss positiv abgeschlossen sein. Die Überprüfung eines Verdachts auf Scheinehe, auf Zwangsehe muss von den Zivilstandsämtern wie bisher in aller Gründlichkeit gemacht werden. Es geht in der Tat nur, wenn alle diese Abklärungen gemacht sind und positiv beantwortet wurden, dass nicht noch einmal zehn Tage gewartet werden muss. Diejenigen, die es wirklich eilig haben, sollen dann nicht noch zehn Tage warten müssen.

Allerdings muss ich Ihnen auch noch sagen: Die Zivilstandsämter müssen ihre Traulokale und Trautermine auch bewirtschaften. Das müssen Sie noch mit einbeziehen; Sie können auch nach Abschaffung der Wartefrist dann nicht einfach vom einen Tag auf den anderen kommen. Wir möchten auch beibehalten, dass die Trauung auf dem Zivilstandsamt einen gewissen feierlichen Charakter hat - man soll also nicht einfach hinein- und sofort wieder hinausgehen. Das wollen wir auch beibehalten.

Aber in der Tat: Diese zehntägige Wartefrist bringt jetzt nichts mehr. In diesem Sinne kann sich der Bundesrat dem anschliessen. Er hätte sich übrigens auch einer Aufhebung des zwingenden Erfordernisses von Trauzeugen nicht widersetzt, aber es war Ihr Rat, der nicht so weit gehen wollte. Deshalb setzen wir jetzt erst einmal diese erste Ziffer der Motion um. Ich unterstütze das gerne im Namen des Bundesrates.

Keller-Sutter Karin · P-F · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe libéral-radical

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Schweizerisches Zivilgesetzbuch

Code civil suisse

Discussion par article

Titre et préambule, ch. I, II

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Adopté

Vote

Vote sur l'ensemble

GroupYesNoAbst.
Groupe libéral-radical9 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe PDC10 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste9 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe de l'Union démocratique du Centre5 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S1 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total34 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)

Yes: Adopt the federal act
No: Reject

Roll call

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Abschreibung - Classement

Proposition du Conseil fédéral

Classer les interventions parlementaires

selon lettre aux Chambres fédérales

Adopté