Parliamentary business: Elektronische Demokratie. Bericht (02.009),

01.079, 02.009

Bundesgesetz über die politischen Rechte / Elektronische Demokratie. Bericht

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Ich schlage Ihnen vor, dass wir die Geschäfte 01.079 und 02.009 gemeinsam behandeln.

Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Nous traitons donc les deux objets ensemble.

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Sie haben zwei Vorlagen vor sich, nämlich einerseits den Bericht des Bundesrates über den "Vote électronique: Chancen, Risiken und Machbarkeit elektronischer Ausübung politischer Rechte", und andererseits die Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte. Die beiden Vorlagen hängen eng zusammen, da die Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte u. a. kantonale Pilotprojekte zur elektronischen Stimmabgabe ermöglichen soll.

Vorerst zum Bericht über den Vote électronique: Zu Beginn dieser Legislatur hatten die eidgenössischen Räte eine Richtlinienmotion überwiesen, wonach der Bundesrat in einem ersten Bericht darlegen soll, wie er die Chancen und Risiken der elektronischen Demokratie sieht und wie allenfalls die neuen Technologien auch für die politischen Rechte genutzt werden könnten.

Mit dem vorliegenden Bericht kommt der Bundesrat diesem Auftrag nach und bringt eine recht gute Auslegeordnung. Was ist unter Vote électronique zu verstehen?

1. Es ist das elektronische Abstimmen und Wählen, d. h. das Wählen und Abstimmen auf verschiedenen politischen Ebenen mit elektronischen Mitteln, z. B. per Internet. Dazu gehören vor allem das Abgeben, die Entgegennahme, die Prüfung und das Auszählen elektronischer Stimmen. Dazu gehören das Rationalisieren beim Ermitteln des Wahl- und Abstimmungsresultates, bei der Statistik und bei der Publikation der Ergebnisse und die elektronische Unterstützung verschiedener administrativer Tätigkeiten im Vorfeld von Wahlen.

2. Es gehören dazu elektronische Referenden und Initiativen, d. h. die elektronische Sammlung von digitalen Unterschriften, deren Prüfung und deren Zählung.

3. Es geht um die elektronische Wahl- und Abstimmungsinformation durch Behörden, d. h. die elektronische Bereitstellung von Informationsangeboten zu Wahlen und zu Abstimmungen für die Stimmberechtigten und die Kommunikation, also die elektronische Beantwortung von Fragen, Wünschen und Anregungen.

Im bundesrätlichen Bericht wird auf die praktischen Anforderungen aufmerksam gemacht, aber auch ausdrücklich auf die rechtlichen Anforderungen wie freie Meinungsbildung und unverfälschte Stimmabgabe hingewiesen.

Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die Nutzung der Informationstechnologien für die politischen Rechte ein wichtiges, aber auch ein kompliziertes Projekt ist. Mit Recht schlägt er daher ein gestaffeltes Vorgehen vor. Er sieht vor, dass vorerst mit Pilotprojekten in den Kantonen erste Erfahrungen gesammelt werden sollen. Erst aufgrund der Erkenntnisse aus diesen Pilotprojekten soll das weitere Vorgehen geprüft und soll entschieden werden, ob es überhaupt machbar ist.

Ihre Kommission begrüsst das im Bericht vorgeschlagene Vorgehen. Wir haben uns in der Kommission mit den Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der elektronischen Ausübung der politischen Rechte auseinander gesetzt. Wir stellen aber auch fest, dass der Kostenaufwand nicht zu unterschätzen ist. Wie aus dem Bericht des Bundesrates hervorgeht, betragen die geschätzten Gesamtkosten der öffentlichen Hand für die ersten zehn Jahre rund 400 bis 620 Millionen Franken. Dazu kommen dann noch die indirekten Kostenfolgen, welche eine Einführung des Vote électronique auslösen würde. Dieser Kostenaufwand mahnt eindeutig zu Zurückhaltung. Denn eines ist klar: Das elektronische Abstimmen darf Bürgerinnen und Bürger, die keinen Zugang zu elektronischen Kommunikationsmitteln haben, nicht benachteiligen. Das heisst ganz klar, dass das bisherige System beibehalten werden muss. Zwei parallel laufende Stimmabgabemöglichkeiten, also Urnengang und briefliche Stimmabgabe einerseits, elektronische Stimmabgabe andererseits, werden klar einen zusätzlichen Aufwand mit sich bringen.

Abschliessend kann ich daher zum Bericht Folgendes sagen: Die Schweiz ist die Hochburg der Demokratie. Es ist daher richtig, wenn wir uns über die Weiterentwicklung der Formen der direkten Demokratie Gedanken machen und bestrebt sind, sie an die veränderten Lebensbedingungen anzupassen. Ich denke hier gerade an die internetgewohnte junge Generation. Doch die Risiken, wie sie der Bundesrat zu Recht auflistet, und die recht hohen Kostenfolgen sprechen für ein eher behutsames Vorgehen. In diesem Sinne hat unsere Kommission vom Bericht Kenntnis genommen.

Nun zur Gesetzesvorlage: Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte wird die gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Versuchen zur elektronischen Stimmabgabe geschaffen. Der Bundesrat kann im Einvernehmen mit interessierten Kantonen und Gemeinden örtlich, zeitlich und sachlich begrenzte Versuche zur elektronischen Stimmabgabe zulassen. Die Kontrolle der Stimmberechtigung, das Stimmgeheimnis und die Erfassung aller Stimmen müssen dabei gewährleistet bleiben. Missbräuche sind auszuschliessen.

Nebst dieser gesetzlichen Grundlage für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bringt die Vorlage einige Anpassungen an die neue Bundesverfassung. Zudem werden Massnahmen aus der Regierungs- und Verwaltungsorganisation umgesetzt, mit denen gewisse Verfahren im Bereich der politischen Rechte effizienter gestaltet werden können. Schliesslich möchte der Bundesrat mit dieser Vorlage auch aufgrund der Erkenntnisse aus den Nationalratswahlen von 1999 gewisse Schwachpunkte beseitigen, so beispielsweise bei der Erwahrung der Ergebnisse der Nationalratswahlen.

Auch wird die neue Verfassungsbestimmung über die politischen Parteien auf der rechtlichen, gesetzlichen Ebene umgesetzt. Die neue Bundesverfassung hat ja die Parteien verfassungsrechtlich verankert. Es wird nun in diesem Bundesgesetz die Möglichkeit geschaffen, dass sich die Parteien freiwillig in ein öffentliches Bundesregister eintragen lassen können. So erhalten sie Erleichterungen bei der Vorbereitung der Nationalratswahlen, besonders bei der Administration betreffend die Stimmrechtsbescheinigung, die vor allem in den grossen Kantonen für die Parteien einen grossen Aufwand bedeutet.

Auf Einzelheiten werde ich in der Detailberatung noch zurückkommen, insbesondere auch auf Artikel 86a, wo es die Kommissionsmehrheit ablehnt, in diesem Gesetz eine ausdrückliche Bestimmung über die Durchführung von Sensibilisierungskampagnen aufzunehmen.

Namens der einstimmigen Kommission beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und der Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte zuzustimmen.

Huber Annemarie · BK-F · Bern

Die Nationalratswahlen und der bevorstehende Legislaturwechsel werden in der Regel mit technischen Anpassungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte eingeleitet. Damit sollen Mängel am bisherigen System beseitigt und Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Wahlen möglichst optimal und effizient über die Bühne gehen können. Dies ist auch einer der Gründe für die Vorlagen, die Sie heute erhalten.

Neben diesen technischen Fragen schlägt Ihnen der Bundesrat die Anpassung des Bundesgesetzes an die neue Bundesverfassung und an verschiedene Bundesgesetze vor. Es betrifft dies z. B. die Einführung eines Parteienregisters, die Berücksichtigung des Zivildienstes oder aber das Quorum für die Konstituierung des neu gewählten Nationalrates. Alle diese Änderungen sind unbestritten, wofür ich Ihrer Kommission dankbar bin.

Die Vorlage enthält vor allem zwei wichtige Neuerungen, die eigentlich das Fleisch am Knochen ausmachen:

Sie schafft erstens die gesetzliche Grundlage für kantonale Pilotprojekte zur elektronischen Stimmabgabe. Die eidgenössischen Räte hatten den Bundesrat mit mehreren Vorstössen aufgefordert, auch im Bereiche der politischen Rechte zügig auf die Ermöglichung der elektronischen Ausübung dieser Rechte hinzuarbeiten. Zum einen ist eine Motion zu erwähnen, mit der ein Bericht verlangt wird, in welchem die Chancen und Risiken der E-Demokratie vertieft untersucht werden sollen. Allenfalls sollen auch Versuche angestellt und soll die entsprechende Diskussion in Gang gesetzt werden.

Mit der Motion "E-Switzerland" wird verlangt, dass der Bundesrat Massnahmen zur Nutzung des Internets für die Demokratie vorschlage, insbesondere für das Abstimmungsverfahren einschliesslich der Erleichterungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.

Der Bundesrat kommt diesen Aufträgen gerne nach, zuerst einmal mit dem Bericht vom 9. Januar 2002 über Chancen, Risiken und Machbarkeit der elektronischen Ausübung politischer Rechte. Ihr Berichterstatter hat bereits darauf hingewiesen. Der Bundesrat erhofft sich, bei dieser Diskussion mehr zu erfahren über die Machbarkeit, aber auch über die Wünschbarkeit des elektronischen Abstimmungsverfahrens. Er erhofft sich eine breite Diskussion, damit in dieser Diskussion die politischen Eckwerte sowie das weitere Vorgehen in dieser Frage festgelegt werden können. Denn die Einführung eines Vote électronique ist ein Grossprojekt. Dies ist besonders dann der Fall, wenn ein Staat derart ausgebaute Volksrechte hat wie die Schweiz. In anderen Staaten wird lediglich jede Legislatur einmal gewählt; bei uns ist das anders. Insbesondere muss auch berücksichtigt werden, dass Unterschriftensammlungen zu Volksinitiativen und Referenden darüber bestimmen, wie viele Volksabstimmungen bei uns durchgeführt werden müssen.

Dies zwingt dazu, dass die Stimmregister praktisch dauernd à jour gehalten werden müssen, auch in Zeiten wachsender Bevölkerungsfluktuation. EDV-Systeme sind dafür zwar hilfreich, aber die Komplexität der Aufgabe macht sie auch pannenanfällig.

In dieser Situation geht es darum, Risiken zu vermeiden. Zu viel auf einmal zu wollen würde das Projekt zum Scheitern verurteilen. Der Bundesrat schlägt Ihnen deshalb ein schrittweises Vorgehen vor. In einem ersten Schritt wird es darum gehen, die Harmonisierung der Stimmregister voranzutreiben, ein Projekt, das bereits von anderer Seite anhängig gemacht worden ist. Ohne harmonisierte Stimmregister könnte von Vote électronique nie die Rede sein, könnte die elektronische Stimmabgabe nicht umgesetzt werden.

Schon dieser Schritt wird in den Gemeinden, Bezirken und Kantonen enorme Anstrengungen erfordern. Es wird eine breite föderalistische Zusammenarbeit nötig sein. Deshalb sind wir froh, dass sich einige Kantone für Pilotprojekte zur Einführung des Vote électronique zur Verfügung gestellt haben. Der Kanton Genf ist am weitesten fortgeschritten und erwartet die Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte.

Ich bin froh, dass sowohl der Nationalrat als auch Ihre Kommission dem schrittweisen Vorgehen, das der Bundesrat vorschlägt, zugestimmt haben. Das ist der richtige Weg, um in diesem umfangreichen Projekt weiterzukommen.

Im Bundesgesetz über die politischen Rechte soll nun die Rechtsgrundlage geschaffen werden, damit die Kantone, die ich bereits erwähnt habe, örtlich, zeitlich und sachlich begrenzte Pilotversuche mit dem elektronischen Abstimmungsverfahren durchführen können. Eine Ergänzung ist in den Artikeln 11, 60a und 69a geplant. Sie soll dazu dienen, dass die halbdirekte Demokratie mit weiteren elektronischen Formen ausgebaut werden kann, insbesondere im Bereich der Unterschriftensammlung.

Die zweite wichtige Neuerung im Bundesgesetz über die politischen Rechte ist die gesetzliche Grundlage für Informations- und Sensibilisierungskampagnen zur Förderung der Stimm- und Wahlbeteiligung sowie zur Förderung von Frauenkandidaturen. Der Nationalrat hat noch das Anliegen der Förderung von jungen Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt. Wir schlagen Ihnen diese Gesetzesgrundlage als Kann-Bestimmung vor.

Sie ist nötig, weil im Vorfeld der letzten Wahlen ein an sich unbestrittener Kredit für solche Kampagnen wegen der mangelnden gesetzlichen Grundlage nicht gesprochen werden konnte. Diesen Mangel möchten wir im Hinblick auf die nächsten Wahlen rechtzeitig beheben. Angesichts der ständig sinkenden Wahlbeteiligung auf eidgenössischer wie auf kantonaler und kommunaler Ebene ist der Staat gefordert, wenn er es mit unserer direkten Demokratie ernst meint. Ich möchte daran erinnern, dass z. B. die Wahlbeteiligung von 80 Prozent im Jahr 1919 auf 42 bis 43 Prozent in den Jahren 1995 und 1999 gesunken ist, also um die Hälfte abgenommen hat. Auch bei der Beteiligung bei Abstimmungen sind die Prozentzahlen von über 50 Prozent zu Beginn des letzten Jahrhunderts auf knapp 40 Prozent Ende des letzten Jahrhunderts zurückgegangen. Ich denke, dass wir hier gefordert sind. Es geht um die Glaubwürdigkeit unserer Demokratie, aber auch um die glaubwürdige Legitimation der Parlamentsmitglieder und der weiteren Behördenvertreter. Es geht schliesslich aber auch um die Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter, zu der uns Artikel 8 Absatz 3 Bundesverfassung verpflichtet. Ich bedaure deshalb, dass Ihre Kommission, wenn auch nur mit der knappestmöglichen Stimmenzahl, diese in der am wenigsten weit gehenden Kann-Formulierung gehaltene Bestimmung ablehnt. Ich hoffe, dass ich in der Detailberatung noch die Gelegenheit haben werde, die Begründung für diese Gesetzesbestimmung zu vertiefen.

Ich möchte aber Ihrer Kommission trotzdem für die gute Vorberatung der Vorlage danken und Sie im Namen des Bundesrates bitten, auf die Vorlage einzutreten.

Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

02.009

Antrag der Kommission

Vom Bericht Kenntnis nehmen

Proposition de la commission

Prendre acte du rapport

Angenommen - Adopté

01.079

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesgesetz über die politischen Rechte

Loi fédérale sur les droits politiques

Detailberatung - Examen de détail

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, ch. I introduction

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Die Artikel 1 und 2 werden aufgehoben. Die beiden Artikel sind überholt, denn sie sind eine Wiederholung von Artikel 136 der Bundesverfassung.

Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 5

Antrag der Kommission

Abs. 3

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 6

Unverändert

Art. 5

Proposition de la commission

Al. 3

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 6

Inchangé

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Zu Artikel 5 Absatz 3: Diese Bestimmung ist zusammen mit Artikel 8a zu sehen. Dort geht es um die rechtliche Verankerung der elektronischen Stimmabgabe für örtlich, zeitlich und sachlich begrenzte Versuche in den Kantonen.

Bei Absatz 6 ist noch zu erwähnen, dass unsere Kommission nach eingehender Diskussion einstimmig beschlossen hat, diesen Absatz in der heutigen Formulierung zu belassen, wie es auch der Bundesrat vorgeschlagen hat. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Kantone ihre jeweilige Praxis weiterführen können. Der Ausdruck Stellvertretung bedeutet nicht, dass eine Drittperson für den Stimmberechtigten oder die Stimmberechtigte stimmen kann, sondern nur, dass eine andere Person den Wahlzettel zur Urne bringen darf. Eine Umformulierung, wie sie der Nationalrat beschlossen hat, bringt nach Auffassung der Kommission nicht mehr Klarheit, sondern schafft eher Fragezeichen.

Daher bitten wir Sie, sich dem Antrag des Bundesrates anzuschliessen und beim geltenden Recht zu bleiben.

Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 8a

Antrag der Kommission

Abs. 1, 2, 3

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 2bis

.... begleitet und insbesondere Geschlecht, Alter und Ausbildung erhoben.

Art. 8a

Proposition de la commission

Al. 1, 2, 3

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 2bis

Adhérer à la décision du Conseil national

(la modification ne concerne que le texte allemand)

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Zu Artikel 8a: Hier haben wir die gesetzliche Grundlage, welche die Versuche mit elektronischer Stimmabgabe ermöglicht.

Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 9

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 10 Abs. 1, 1bis

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 10 al. 1, 1bis

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Sinn dieser Neuregelung ist es, die Daten der Volksabstimmungen langfristig planen zu können, damit sie nicht jedes Jahr neu festgelegt werden müssen. Es sind hier gewisse Regeln angeführt; diese umfassen an sich die Grundsätze, die heute Praxis sind. Es ist also nicht die Absicht, hier neue Eckwerte einzuführen.

Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 11 Abs. 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 11 al. 3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Artikel 11, "Abstimmungsvorlage, Stimmzettel und Erläuterungen": In Absatz 3 wird eine Frist von sechs Wochen eingeführt; die Bundeskanzlei hat die Abstimmungsvorlage und die Erläuterungen mindestens sechs Wochen vor dem Abstimmungstage elektronisch allgemein zugänglich zu machen. Dies liegt gerade im Interesse der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Hinsichtlich der Abstimmungserläuterungen betont Ihre Kommission, dass der Bundesrat im Abstimmungsbüchlein die Meinung des Parlamentes wiederzugeben hat. Wie es in Absatz 2 heisst, wird der Abstimmungsvorlage "eine kurze, sachliche Erläuterung des Bundesrates" beigegeben. Das bedeutet, dass hier die Haltung der Mehrheit des Parlamentes darzulegen und zu vertreten ist und nicht eine allenfalls frühere oder andere Meinung des Bundesrates.

Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 12 Abs. 3; 14 Abs. 2; 15 Abs. 4; 16 Abs. 2; 17

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 12 al. 3; 14 al. 2; 15 al. 4; 16 al. 2; 17

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 22 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 22 al. 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Zu Artikel 22 Absatz 2: Es ist darauf hinzuweisen, dass neu auch das Geschlecht und das Geburtsdatum bei den vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten angegeben werden muss. Heute ergibt sich aus den Vornamen nicht immer klar, welches Geschlecht die kandidierende Person hat.

Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 23; 24 Abs. 3, 4; 37 Abs. 2bis; 38 Abs. 5; 39 Bst. d, e; 40 Abs. 1; 49 Abs. 3; 52 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 23; 24 al. 3, 4; 37 al. 2bis; 38 al. 5; 39 let. d, e; 40 al. 1; 49 al. 3; 52 al. 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 53 Abs. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 53 al. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Zu Artikel 53 Absatz 1, "Wahlprüfung": Es geht hier um die Konstituierung des neu gewählten Nationalrates. Der Nationalrat soll sich bei Präsenz der absoluten Mehrheit der Mitglieder konstituieren können, sobald deren Wahl als gültig feststeht. Bisher brauchte es dafür eine Zweidrittelmehrheit, was im Grunde genommen wohl verfassungswidrig war. Im Übrigen haben wir dieser Sache bereits im Parlamentsgesetz Rechnung getragen.

Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 56 Abs. 1, 3; 60a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 56 al. 1, 3; 60a

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 66

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Bei Artikel 66 Absatz 1 stimmen wir dem Nationalrat zu. Es bleibt demnach beim geltenden Recht. In Absatz 2 und 3 stimmen wir dem Nationalrat und dem Bundesrat zu.

Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 67b Abs. 1; 69a; 72; 74 Abs. 1, 4; 75 Titel; Gliederungstitel vor Art. 76a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 67b al. 1; 69a; 72; 74 al. 1, 4; 75 titre; titre précédant l'art. 76a

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 76a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Hier haben wir unter dem neuen Titel "Parteienregister" eine neue Bestimmung. Die neue Bundesverfassung hat die Parteien verfassungsrechtlich verankert. Parteien mit nennenswerter Verbreitung im Bund sollen sich nun unter bestimmten, zurückhaltend formulierten Bedingungen bei der Bundeskanzlei amtlich registrieren lassen können. Die Registrierung ist aber selbstverständlich freiwillig. Die Registrierung setzt voraus, dass registrierungswillige Parteien die Vereinsform wählen. Sie müssen also Statuten vorweisen und sich die gesetzlich vorgeschriebenen Organe geben.

In der Botschaft schreibt der Bundesrat: "Ausserdem soll der Registrierung von 'Versuchsballonen', 'Eintagsfliegen' und von Gruppierungen ohne minimalen Rückhalt in der Bevölkerung dadurch vorgebeugt werden, dass sich nur politische Vereine als Parteien eintragen lassen können, die in einer Mindestzahl von Kantonen wahrzunehmende Aktivitäten entfalten und dies durch eine minimale Vertretung in zumindest drei Kantonsparlamenten oder eine Vertretung im Nationalrat belegen können."

Soweit dies mit der Rechtsgleichheit gemäss Artikel 8 der Bundesverfassung vereinbar ist, werden die im Register eingetragenen Parteien bei den Wahlvorbereitungen gewisse administrative Erleichterungen erhalten.

Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 77 Abs. 2

Antrag der Kommission

Die Beschwerde ist innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach Veröffentlichung der Ergebnisse im kantonalen Amtsblatt eingeschrieben einzureichen.

Art. 77 al. 2

Proposition de la commission

Le recours doit être déposé par lettre signature dans les trois jours qui suivent la découverte du motif de recours, mais au plus tard le troisième jour après la publication des résultats dans la feuille officielle du canton.

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Artikel 77, "Beschwerden": Nach eingehender Diskussion hat die Kommission beschlossen, an der heutigen Fassung festzuhalten. Sie hat jedoch ergänzt, dass die Beschwerde per eingeschriebenen Brief zuzustellen ist. Die Einschränkung, dass die Beschwerde spätestens am vierten Tag nach Veröffentlichung der Ergebnisse im kantonalen Amtsblatt bei der Kantonsregierung eintreffen muss, wurde abgelehnt. Denn für die von der Post benötigte Zustellungszeit kann die Beschwerde führende Person nicht verantwortlich gemacht werden.

Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 80 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 80 al. 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Zu Artikel 80 Absatz 2 muss der Klarheit halber noch etwas zum Ausdruck "gegen blosse Hinweise im Bundesblatt" gesagt werden. Bei dieser Bestimmung geht es darum, dass bei Referenden, für die statt 50 000 Unterschriften weniger als 25 000 Unterschriften beigebracht werden, oder bei Volksinitiativen, für die statt 100 000 weniger als 50 000 Unterschriften gesammelt werden - d. h., wenn das Quorum bei weitem verfehlt wurde -, keine förmliche Verfügung zu erlassen ist. Es braucht in einem solchen Fall keine Verfügung, die vor dem Bundesgericht angefochten werden könnte. Ein blosser Hinweis ohne Beschwerdemöglichkeit, publiziert im Bundesblatt, soll genügen.

In der neuen Bestimmung wird nun ausdrücklich festgehalten, dass in diesen Fällen die Beschwerdemöglichkeit nicht gegeben ist. Im Gesetz soll dies ausdrücklich erwähnt werden, denn in der Literatur wurde in jüngster Zeit da und dort die Meinung vertreten, auch solche Hinweise würden der Beschwerdemöglichkeit ans Bundesgericht unterstehen. Hier wollen wir Klarheit schaffen.

Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 86a

Antrag der Kommission

Mehrheit

Streichen

Minderheit

(Brunner Christiane, Cornu)

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 86a

Proposition de la commission

Majorité

Biffer

Minorité

(Brunner Christiane, Cornu)

Adhérer à la décision du Conseil national

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Artikel 86a enthält eine Bestimmung über Informationskampagnen zu Wahlen. Mit dieser neuen Bestimmung hat sich Ihre Kommission eingehend auseinander gesetzt.

In der Diskussion zeigte sich, wie schwierig es sein wird, Informations- und Sensibilisierungskampagnen von direkter Wahlbeeinflussung abzugrenzen. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, im Bundesgesetz über die politischen Rechte keine Bestimmungen über Informationskampagnen zu Wahlen aufzunehmen. Wir sehen von einer Sensibilisierungskampagne ex cathedra, also von Amtes wegen, ab. Auch wenn hier nur eine Kann-Vorschrift vorgeschlagen wird, müssen wir uns klar bewusst sein, dass diese Kann-Vorschrift in der Umsetzung zu einer Muss-Vorschrift wird. Zudem ist zu beachten, dass auch bei den Nationalratswahlen die Wahlkreise Kantone sind. Wenn überhaupt Informations- und Sensibilisierungskampagnen durchzuführen sind, haben diese in den Kantonen selber zu erfolgen. Dort können die Bürgerinnen und Bürger konkret zur Stimmbeteiligung animiert und auch auf das Anliegen einer ausgeglichenen Vertretung im Parlament aufmerksam gemacht werden. Hier braucht es nicht eine Papierflut aus Bern.

In Ihrer Kommission wurde insbesondere als problematisch erachtet, dass im Gesetz nur bestimmte Gruppen als förderungswürdig hervorgehoben werden sollen. Bereits in der Beratung der neuen Bundesverfassung haben wir in der Verfassungskommission und auch im Parlament Bestimmungen diskutiert, welche die Förderung der Jungen und die Förderung der Senioren hervorheben wollten. Damals wurden solche Vorschläge klar abgelehnt, und es liegt nahe, dass sich andere, nicht erwähnte Gruppierungen so zurückgesetzt fühlen würden.

Im Nationalrat war diese Bestimmung, die dort mit der Förderung von jungen Kandidatinnen und Kandidaten angereichert wurde, nicht unbestritten. Die Kommissionssprecherin erklärte an die Adresse unseres Rates, sie könne sich vorstellen, dass es eine Aufgabe des Ständerates sei, quasi die salomonische Lösung zu finden, was alles in einer solchen Kampagne allenfalls noch gefördert werden sollte, wobei das Fuder allerdings nicht überladen werden sollte. Sie fügte hinzu: "Ich würde davor warnen, dass wir uns am Schluss auch noch über Berufskategorien und andere Kategorien unterhalten, die entsprechend gefördert oder vertreten sein sollten."

Die Mehrheit Ihrer Kommission schlägt Ihnen nun nicht eine solche salomonische Allerweltslösung vor, sondern beantragt Ihnen, die Bestimmung "Informationskampagnen zu Wahlen" zu streichen. Die Minderheit Brunner Christiane beantragt Ihnen, dem Nationalrat zu folgen.

Brunner Christiane · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

Il faut mettre un peu d'animation dans ce débat et c'est le seul point qui a été controversé au sein de la commission. D'ailleurs, controversé de manière très modeste puisque la commission n'était pas très bien lotie ce jour-là quant au nombre de personnes présentes et que la décision de biffer l'article 86a a été prise par 3 voix contre 3 avec la voix prépondérante du président.

Cet article veut, d'une part, promouvoir la sensibilisation à la participation électorale et, d'autre part, encourager bien sûr les femmes, les candidatures de femmes et la représentation équilibrée des femmes dans notre Parlement. Je suis favorable aux deux aspects, mais je suis particulièrement sensible au fait que dans cette disposition, nous revenons à la charge sur quelque chose qui avait été refusé lors des dernières élections nationales, où la Chancellerie fédérale et le Bureau fédéral de l'égalité entre femmes et hommes avaient préparé une campagne de sensibilisation. Le projet avait été présenté aux Commissions des finances des deux Conseils et lesdites commissions avaient répondu qu'on ne pouvait pas dire oui parce qu'il n'y avait pas de base légale.

Maintenant, nous sommes en train de forger la base légale pour qu'on ne puisse pas dire non avec des arguments formels. Mais cette fois-ci, c'est la base légale dont on ne veut plus! Cela montre bien que finalement, ce qu'on refuse, c'est une campagne de sensibilisation en faveur des femmes.

Les partis politiques ont dans leur programme, de manière générale, l'égalité de traitement et la promotion des femmes. Tout le monde est d'accord avec l'égalité entre hommes et femmes, mais lorsqu'il s'agit de faire concrètement quelque chose, pire encore, si ça coûte quelque chose, alors là, on ne suit plus son programme et à ce moment-là on dit: "On ne veut pas aller de l'avant." Je vous rappelle quand même que la Constitution fédérale, toujours, à l'article 8 alinéa 3, impose au législateur de pourvoir à l'égalité de droit et de fait de l'homme et de la femme, et que, par conséquent, nous sommes ici dans un cas d'application de notre constitution.

Une campagne de sensibilisation, qu'est-ce que c'est? C'est un tout petit moyen. D'une part, une campagne de sensibilisation peut se faire pour que les femmes se portent candidates sur les listes. Ce n'est pas tellement évident parce qu'il faut faire des efforts pour aller les chercher, il faut les motiver. Une campagne de sensibilisation bien faite s'adresse évidemment aussi aux hommes. Les hommes desdites femmes potentiellement candidates, leurs maris, il faut aussi les convaincre que leurs femmes peuvent se porter candidates sur une liste électorale.

D'autre part, la sensibilisation est nécessaire vis-à-vis de l'électorat, pour la représentation paritaire des hommes et des femmes, parce que, en matière d'élection, même si les partis politiques se donnent la peine d'avoir des listes paritaires, d'avoir autant d'hommes que de femmes sur leurs listes, même dans ces cas-là, on constate que les femmes sont moins élues que les hommes. Ce n'est pas parce qu'elles sont moins bien, qu'elles ont moins de connaissances ou d'intelligence. C'est parce que, en règle générale, le début en politique pour les femmes vient plus tard. Il y a un trou de carrière, comme on dit: en raison de responsabilités familiales, elles commencent souvent leur carrière politique sur le tard ou elles se retirent pendant quelque temps. Il leur manque aussi souvent un cercle. Ce sont les cercles tels qu'en crée le service militaire ou les clubs dans lesquels les hommes sont plus actifs, d'une part parce qu'ils ont plus de temps et d'autre part, aussi, parce que ce sont souvent des clubs à connotation masculine. C'est ce qui manque ensuite aux femmes pour passer au stade de l'élection réelle. Même si elles sont sur les listes, même si les partis ont bien fait leur travail, il y a encore un déficit qu'il faut combler. Je crois qu'il est nécessaire que ce soit notre société qui s'en occupe et qu'il faut s'en occuper au niveau fédéral. C'est une mise en oeuvre d'une disposition inscrite dans la constitution. C'est une mise en oeuvre modeste. Il ne s'agit ni de quotas ni d'une intervention massive. Elle est modeste tant dans son envergure financière que dans ce qu'elle prévoit.

Je suis d'accord que la formule potestative (Kann-Vorschrift) sera une formule impérative (Muss-Vorschrift) dans un premier temps, car la représentation équilibrée des femmes n'est pas encore garantie. Le jour où elle deviendra une "Kann-Vorschrift", c'est quand on n'en aura plus besoin. Jusque-là, il faut faire quelque chose, et une "Kann-Vorschrift" ne s'appliquera plus lorsqu'il y aura une représentation équilibrée des hommes et des femmes au niveau politique.

C'est une petite chose, on peut se demander si elle va changer les carrières politiques des femmes, mais elle est importante et déterminante, car elle montre aux femmes qu'on a besoin d'elles, qu'on les veut dans la société, dans notre sérail politique.

C'est dans ce sens que je vous invite donc à suivre la minorité de la commission.

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion

Es erscheint angezeigt, diese Bestimmung insbesondere aus verfassungsmässiger und staatspolitischer Optik doch etwas grundsätzlicher zu betrachten.

Die Stimmrechtsfreiheit und die Wahlrechtsgleichheit stellen fundamentale Prinzipien des demokratischen Staatswesens dar, die nur aus gewichtigen, aus zwingenden Gründen eingeschränkt werden dürfen. Anders ausgedrückt: Nur einzelne wenige, spezifische Elemente können im Bereich der politischen Rechte eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Einschränkungen sind somit nur unter sehr restriktiven Bedingungen zulässig. Sie müssen insbesondere verhältnismässig und aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses geboten sein. Das sind nicht Worte von mir, sondern das hat das Bundesgericht in einem vor noch nicht allzu langer Zeit ergangenen Entscheid so festgehalten.

Aus dieser Optik scheint es mir offensichtlich, dass die Förderung von jungen Kandidatinnen und Kandidaten, wie vom Nationalrat beschlossen, die verfassungsmässig garantierte Wahlfreiheit verletzt und insofern wohl als verfassungswidrig zu bezeichnen ist. Sie ist auch selektiv und willkürlich. Denn wenn schon die Jungen gefördert werden sollen, weshalb sollten nicht auch andere gesellschaftliche Gruppierungen gefördert werden wie z. B. die Alten oder - aus Anlass des Geburtstages von Kollege Dettling - die Hauseigentümer oder die Mieter?

Etwas anderes ist die Förderung von Frauen. Denn - das wurde zu Recht gesagt - die Bundesverfassung postuliert ja nicht nur die rechtliche Gleichstellung von Frau und Mann, wie dies im Diskriminierungsverbot in Artikel 8 Absatz 2 der aktuellen Bundesverfassung festgeschrieben ist, sondern eben auch die faktische Gleichstellung, festgeschrieben in Artikel 8 Absatz 3. Aber auch hier gilt, dass nicht ohne Not durch Förderungsmassnahmen vom Diskriminierungsverbot abgewichen werden darf und dass die Förderungsmassnahmen in einem vernünftigen Verhältnis zum Regelungsziel stehen müssen. Hier würde ich nicht so weit gehen, die Fassung des Bundesrates - wohlverstanden lediglich die Gleichstellung von Frau und Mann enthaltend - als verfassungswidrig zu bezeichnen. Im Gegenteil: Man kann wohl sagen, dass die Verfassungsmässigkeit gegeben ist. Aber meines Erachtens ist diese Grundlage staatspolitisch gesehen nicht erforderlich.

Für die Förderung der faktischen politischen Gleichstellung von Mann und Frau haben in erster Linie die gesellschaftlichen Kräfte und Gruppierungen zu sorgen. Aber es ist richtig - ich wiederhole es nochmals -: Wir haben das Gebot der faktischen Gleichstellung von Mann und Frau, und obwohl es nicht ausdrücklich stichwortartig erwähnt wird, hat es auch für die Politik Geltung.

Aber ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wir im EDI ein Amt - wohlverstanden, nicht nur eine Dienststelle - haben, nämlich das Büro für Gleichstellung von Frau und Mann. Dort waren im Rahmen der Rechnung 2001 Mittel in der Höhe von immerhin 6,2 Millionen Franken eingestellt, und ich meine, dass hier die rechtliche Grundlage gegeben ist, um geeignete - ich betone: geeignete - Förderungsprogramme auch für die politische Gleichstellung von Frau und Mann erlassen zu können. Aber sie müssen eben das Gleichheitsgebot respektieren und dürfen insbesondere das Diskriminierungsverbot nicht verletzen.

Wenn Frau Brunner Christiane darauf hingewiesen hat - und vermutlich wird es auch die Frau Bundeskanzlerin tun -, 1999 sei der Kredit - es handelte sich damals um 284 000 Franken - von der Finanzkommission mit der Begründung zurückgewiesen worden, es ermangle der Rechtsgrundlage, so ist dies nicht ganz richtig. Ich zitiere hier unseren leider allzu früh verstorbenen Kollegen und damaligen Präsidenten der Finanzkommission, Thomas Onken, der zu diesem Kredit von 284 000 Franken für eine Sensibilisierungskampagne bei den Nationalratswahlen 1999 mit dem Ziel, die Beteiligung der Wähler und Wählerinnen sowie den Anteil der Frauen zu erhöhen, wörtlich Folgendes ausgeführt hat: "Wir haben den Eindruck gewonnen, dass dieses Projekt halbherzig angegangen worden ist .... Es ist zu wenig durchdacht, zu wenig gut vorbereitet, in den angestrebten Effekten so, wie es angelegt ist, fragwürdig und in der wissenschaftlichen Aussagekraft zumindest bestritten. Bei allem Wohlwollen für das Vorhaben als solches: So geht es nicht." Weiter sagte Herr Onken: "Entweder tun wir etwas wirklich Gescheites und Wirkungsvolles, etwas wissenschaftlich Relevantes - oder gar nichts. Ohne dass wir grundsätzlich dagegen wären, finden wir, dass hier gar nichts besser sei." (AB 1999 S 390) Kein Wort von einer mangelnden Rechtsgrundlage! Aber ich sage nochmals: Aus meiner Sicht haben wir eine Rechtsgrundlage für die Förderung der faktischen politischen Gleichberechtigung von Frau und Mann, für die ich durchaus einstehe.

Ein letzter Punkt: Wir haben gerade in letzter Zeit in unserem Kreise immer wieder vom Postulat der Verknüpfung von Sachpolitik und Finanzpolitik gesprochen. Es wurde uns in Erinnerung gerufen, dass wir eben mit den alltäglichen Geschäften Finanzpolitik machen. Wir haben uns in der Kommission danach erkundigt, mit welchen Mitteln man denn etwa rechnen würde, und man antwortete uns: Eine Million Franken. Nun kann man sagen: Eine Million alle vier Jahre sind bezogen auf einen Etat von 50 Milliarden Franken nicht viel. Aber ich erinnere an die Worte von Herrn Finanzminister Villiger, der immer wieder sagt: Passen Sie auf, Sie stocken hier etwas auf und dort eine Million auf, das ergibt zusammen halt auch einen erklecklichen Betrag. Wir müssen Notwendiges von Wünschbarem trennen. Ich sage: Was hier gesetzlich geregelt werden soll, ist bezogen auf die Gleichstellung von Frau und Mann sicher wünschbar, aber notwendig ist es nicht.

Daher bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen.

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Was uns hier der Bundesrat und der Nationalrat - dieser gar noch in einer erweiterten Fassung - beantragen, ist aus Sicht demokratisch gesinnter, mündiger Bürger unverständlich, um nicht zu sagen empörend. Das ist, gelinde gesagt, zum Fenster hinausgeworfenes Geld. Die Durchführung solcher Sensibilisierungskampagnen ist nichts anderes als unnötige Arbeitsbeschaffung für die personellen Überkapazitäten in staatseigenen Büros wie demjenigen zur Gleichstellung von Frau und Mann oder staatssubventionierten nationalen NGO wie etwa solche zur Frauen- oder zur Jugendförderung. Solche staatlich gesteuerten Sensibilisierungskampagnen sind überflüssig und finanzpolitisch unverantwortlich; ich stimme da voll und ganz mit Kollege Inderkum überein. Die Stimmbeteiligung will man angeblich mit solchen Plakat-, Inserate- oder Medienkampagnen erhöhen. Das Beste, was man in dieser Hinsicht tun kann, ist doch längst verwirklicht, nämlich die Möglichkeit der Stimmabgabe auf dem Korrespondenzweg sowie die Plakate, wie sie in vielen Gemeinden Usus sind und einen mit dem Hinweis "Heute Wahlen, heute Abstimmung" an den bevorstehenden Urnengang erinnern. Da braucht es nun wirklich nichts anderes zusätzlich.

Und wie steht es um die Kampagne zur Förderung von Frauen- und Jugendkandidaturen? Da fehlt es, aus meiner Sicht jedenfalls, schlicht und einfach an der verfassungsmässigen Grundlage, weshalb ich nicht darum herumkomme, auch dazu noch etwas zu sagen. Dieses Bundesgesetz basiert auf vier Artikeln unserer Verfassung. Ich habe sie alle genau angeschaut: Keiner gibt uns das Recht, Bundesmittel für solche Zwecke abzuzweigen. Artikel 39 regelt die Ausübung der politischen Rechte, Artikel 136 enthält allgemeine Bestimmungen über die politischen Rechte, Artikel 149 betrifft die Zusammensetzung und Wahl des Nationalrates, und in Artikel 192 ist von der Revision der Verfassung die Rede. Keiner dieser Verfassungsartikel enthält finanzielle Kompetenzen für die hier angepeilten Zwecke. Sie, Frau Bundeskanzlerin, haben unter anderem Artikel 8 Bundesverfassung zitiert. Auch da findet sich meines Erachtens kein konkreter Hinweis, dass finanzielle Mittel für politische Kampagnen gesprochen werden können. Da ist lediglich und insbesondere die Rede von der Gleichstellung von Männern und Frauen in Familie, Ausbildung und Arbeit.

Wenn unser Rat landläufig schon als juristisches Gewissen der Nation empfunden wird, dann gibt es konsequenterweise nichts anderes, als sich hier der Mehrheit der Kommission anzuschliessen. Sollte trotzdem in unserem Parlament die Meinung vorherrschen, man sollte die politische Stellung von Jugendlichen und Frauen mit finanziellen Mitteln fördern, dann tue man dies bitte in jenen Ländern, insbesondere Asiens oder Afrikas, in welchen in dieser Hinsicht wirklich Handlungsbedarf besteht - aber sicher nicht in der basisdemokratischen Schweiz.

Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Je crois que ce sont plus particulièrement les deux dernières interventions qui m'incitent à prendre la parole, et cet article constitutionnel sur l'égalité.

Effectivement, dans toutes les explications et tous les débats que nous avons eus sur cet article, il était bel et bien dit qu'il fallait qu'il permette la réalisation de l'égalité des chances dans le droit et dans les faits. Je ne vais pas compter le nombre de femmes dans cet hémicycle, mais, de manière générale, dans nos deux Chambres, nous avons 25 pour cent de femmes, ce qui est loin, très loin d'être l'égalité. Par ailleurs, nous constatons, à chaque élection, que la présence des femmes augmente certes, mais d'une manière minimaliste. Il faudra peut-être cent ans pour combler ce déficit.

Alors, pourquoi des campagnes? On a dit que ces campagnes étaient du ressort des cantons. C'est vrai que certaines associations cantonales font des campagnes pour inciter non seulement à aller voter, puisque c'est nécessaire, mais aussi à voter en faveur des femmes. Mais ça ne suffit pas. C'est, comme pour tout changement de mentalité, un effort qui doit perdurer, qui doit être renouvelé. Mme Christiane Brunner a parlé de la parité sur les listes électorales, la parité exigée par les partis. Ce n'est de loin pas le cas de tous les partis. Dans mon parti en tout cas, ce n'est pas forcément le cas. Ensuite, je pense que, là aussi, à partir du moment où il s'agit d'un changement de mentalité, c'est à tous les niveaux qu'il faut insister. Et si véritablement, alors que c'est inscrit dans notre Constitution fédérale, il existe une volonté au niveau fédéral, de la part du gouvernement, de montrer que lui aussi estime qu'un effort doit encore être fait, qu'un changement important dans les mentalités doit avoir lieu, je pense que c'est tout à fait indispensable que nous nous mêlions aussi de ça. Après tout, nous avons fait X campagnes ces derniers temps et X révisions de lois où on continue de mentionner spécifiquement qu'il faut faire un effort en faveur des femmes. On est en train de le faire dans la loi fédérale sur l'assurance-invalidité, on l'a fait dans la loi sur la formation professionnelle; on a fait des campagnes concernant les postes d'apprentissage spécifiquement destinées à promouvoir les femmes, à faire en sorte qu'elles soient un peu mieux réparties et mieux considérées par les entreprises.

J'ai donc l'impression qu'à partir du moment où nous constatons que les femmes sont sous-représentées, des campagnes sont indispensables - et je ne parle pas, évidemment, de l'attaque, une fois de plus, de M. Reimann, concernant les bureaux de l'égalité qui font un travail remarquable, mais qui ne peuvent pas être au four et au moulin. C'est autre chose si un bureau de l'égalité s'en mêle ou si, véritablement, il y a une volonté politique du gouvernement de mener une telle campagne.

Je ne vais pas trop insister - nous avons été plusieurs à intervenir -, mais je tenais à dire cela ici.

Berger Michèle · Ständerat · Neuenburg · Freisinnig-demokratische Fraktion

Je n'aimerais pas me focaliser uniquement sur l'encouragement des candidatures féminines, mais bien lire l'article 86a afin de saisir tout ce qu'il signifie. Sa première partie est tout à fait louable: sensibiliser les électeurs dans le but d'accroître leur participation au vote. C'est déjà une première chose positive que d'éviter que les gens restent chez eux au lieu d'aller voter, de les inciter à participer à la vie de la société et de faire en sorte qu'ils s'intéressent aux projets de société que les partis politiques leur présentent. C'est un but élémentaire que nous devons avoir: obtenir une augmentation de la participation aux votes auxquels le peuple est invité à se rendre. C'est déjà le premier élément positif de cet article.

Le deuxième élément positif, c'est l'encouragement des candidatures de jeunes. C'est quelque chose que nous avons expérimenté dans le canton de Neuchâtel. Mon parti, lors des élections communales, a eu l'audace, le courage et la volonté de mettre des jeunes sur les listes. Nous avons mené une campagne de sensibilisation en affirmant que nous voulions donner aux gens des générations qui sont appelées à succéder à la nôtre la chance de pouvoir être élus. En retour, la population a témoigné sa confiance en nommant de très nombreux jeunes dans les conseils généraux de notre canton. La satisfaction a été très grande.

J'en viens aux femmes et au fait de demander une répartition plus équilibrée des candidatures sur les listes électorales. Cela me paraît juste. Il n'est pas dans les habitudes des femmes de se lancer toutes seules; elles ont encore besoin d'un soutien. Il arrivera un jour où, comme l'ont dit Mmes Brunner et Langenberger, l'on n'aura plus besoin de faire ces campagnes de sensibilisation parce qu'il sera normal qu'elles décident d'elles-mêmes de se porter candidates, comme leurs collègues masculins. Mais elles sont encore un peu trop timides, et je crois qu'on a besoin de ces campagnes de sensibilisation. Plus rapidement ces campagnes pourront être abandonnées, mieux nous aurons atteint notre but.

Je vous demande de soutenir la proposition de la minorité.

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Eigentlich wird wohl erwartet, dass ich mich als Frau vehement für diese Sensibilisierungskampagne ausspreche. Ich mache es aber nicht, und zwar aus folgenden Gründen:

Zum einen habe ich so oder so Mühe damit - und es stimmt mich eigentlich sehr nachdenklich -, dass wir überhaupt Sensibilisierungskampagnen durchführen müssen, damit die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an die Urne gehen. Irgendetwas scheint da schief zu laufen, aber anscheinend ist es nötig, dass man die Leute sensibilisiert.

Nun aber zum anderen Thema, zum Thema Frauen: Nach meinem Dafürhalten bringt eine Sensibilisierungskampagne in dieser Frage nicht allzu viel. Sicher ist es ein wichtiges Ziel, dass vermehrt Frauen in allen Parlamenten, also nicht nur im National- und Ständerat, sondern auch in den Parlamenten der Kantone und Gemeinden Einsitz nehmen. Nach meiner Beobachtung seit bald zwanzig Jahren liegt das Problem aber nicht darin, dass Frauen nicht gewählt werden. Vielmehr haben wir Probleme, Frauen überhaupt auf die Listen zu bringen. Frauen haben vielfach andere Lebensmuster, und es ist ihnen schlicht und einfach nicht möglich, neben Familie und Beruf auch noch Einsitz in den Parlamenten zu nehmen. Deshalb lassen sie sich erst gar nicht auf die Liste setzen.

Ich bin mit Kollege Inderkum der Meinung, dass es letztlich Sache der Gesellschaft ist, dafür zu sorgen, dass Frauen bessere Chancen vorfinden, damit sie sich überhaupt zur Verfügung stellen können. Es ist auch Sache der Parteien, zu sensibilisieren und darauf zu achten, dass Frauen, wenn sie auf den Listen sind, eine gute Ausgangslage haben. Es ist auch Sache der Parteien, den Frauen die nötige Unterstützung zu gewähren und sie vor allem im Wahlkampf zu unterstützen.

Und noch etwas: Letztendlich sollte nicht das Geschlecht das dominierende Auswahlkriterium sein, sondern nach wie vor die Persönlichkeit. Zudem - verstehen Sie mich nicht falsch - zeigen die Frauen in den Parlamenten, dass es nicht nur eine Frage der Quantität ist, ob man gehört wird oder nicht, sondern eben der Qualität.

In diesem Sinn bitte ich Sie auch, der Mehrheit zuzustimmen.

Huber Annemarie · BK-F · Bern

In der Tat geht es hier um eine wesentliche Neuerung bei der Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte. Mit einer behutsamen Regel soll dem Bundesrat die Möglichkeit gegeben werden, Informations- und Sensibilisierungskampagnen im Hinblick auf die nächsten Wahlen durchzuführen - zuerst einmal in Bezug auf die Vertretung der Geschlechter in den eidgenössischen Räten; Frau Brunner, aber auch Frau Langenberger und Frau Berger haben eindrücklich darauf hingewiesen. Ich möchte vor allem auf Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung hinweisen - dies vor allem an die Adresse von Herrn Reimann -: Dieser Artikel weist den Gesetzgeber ausdrücklich an, nicht nur für die rechtliche, sondern auch für die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau zu sorgen. Dazu gehört auch die Vertretung der Geschlechter in den Behörden, insbesondere in den Parlamenten. Vor allem die Ergebnisse der letzten Nationalratswahlen haben gezeigt, dass die Vertretung der Frauen rückläufig ist, insbesondere im Nationalrat, dann aber auch in Bezug auf einzelne Parteien.

In der Kommission wurde der Wunsch geäussert, für diese Informationskampagnen seien auch Eckwerte aufzuzeigen. Der Bundesrat macht dies gerne; er würde sich bei solchen Informations- und Sensibilisierungskampagnen auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung abstützen. Ich möchte sagen, was das Bundesgericht bis anhin dazu gesagt hat: Informations- und Sensibilisierungskampagnen dürfen unabhängig von der Grösse des Wahlkreises die Chancengleichheit unter den Kandidatinnen und Kandidaten zwar fördern, sie dürfen sie aber nicht beeinträchtigen; das ist der erste Grundsatz des Bundesgerichtes. Das Bundesgericht schreibt aber auch, dass Kampagnen unabhängig von der Grösse des Wahlkreises keinerlei parteipolitische Begünstigungen implizieren oder suggerieren dürfen. Schliesslich dürfen sich die Behörden auch sonst nicht mit einzelnen Gruppen oder Richtungen identifizieren. Sie dürfen unabhängig von der Grösse des Wahlkreises weder für noch gegen einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten Stellung beziehen. Die Kampagne darf aber auch in keinem Fall das Mass des zur Zielerreichung Notwendigen inhaltlich, ausdehnungsmässig oder finanziell übersteigen oder rechtsungleich und willkürlich sein. Das sind die Eckwerte des Bundesgerichtes, an die sich der Bundesrat selbstverständlich auch halten würde.

Mir - aber auch dem Bundesrat - geht es vor allem um die Förderung der Wahlbeteiligung. Ich habe bereits erwähnt, dass die Wahlbeteiligung von über 80 Prozent zu Beginn des letzten Jahrhunderts auf noch 65 Prozent in den Siebzigerjahren bis auf knapp über 40 Prozent Ende des letzten Jahrhunderts bedenklich zurückgegangen ist. Bereits der Rückgang in der ersten Hälfte des Jahrhunderts hat das Parlament in den Sechziger- und Siebzigerjahren bewogen, den Bundesrat aufzufordern, die Gründe für den bedenklichen Rückgang zu untersuchen. Es wurden umfangreiche wissenschaftliche Studien gemacht, die auch ganz konkrete Massnahmen vorgeschlagen haben. Einziges Mittel im Kampf um eine Erhöhung der Wahlbeteiligung, das übrig geblieben ist, sind eben Informationskampagnen zur Stärkung der Wahlbeteiligung, also genau das Mittel, das wir Ihnen jetzt vorschlagen. Der Bundesrat denkt auch, dass es Aufgabe des Staates sei, hier entsprechende Massnahmen zu ergreifen.

Ich möchte Sie fragen, wer es sonst tun würde, wenn das nicht der Staat bzw. die Behörden tun. Die Parteien, die dafür noch infrage kämen, verfügen über zu geringe finanzielle Mittel. Das ist auch der Grund, weshalb wir zusammen mit den Parteisekretären bereits erste Skizzen für solche Informationskampagnen entworfen haben und uns die Parteien eindrücklich aufgefordert haben, eben hier Massnahmen zu ergreifen. Ich denke, dass zumindest die Informationskampagnen zur Förderung der Stimm- und Wahlbeteiligung auch staatspolitisch wichtig sind.

Wie gedenken wir nun vorzugehen bei solchen Kampagnen? In einer ersten Runde haben wir etwa eine Million Franken zur Verfügung. Diese Kredite müssten übrigens im üblichen Budgetrahmen vom Parlament auch noch genehmigt werden. Wir denken, dass es zulässig sein wird, auf die Untervertretung eines Geschlechtes oder einer Altersgruppe im Sinne der Information hinzuweisen und die Wählerschaft damit auf eine wichtige Frage aufmerksam zu machen.

Besonderes Augenmerk möchten wir der Frage widmen, ob unterschiedliche Voraussetzungen in den verschiedenen Kantonen oder etwa die bisherige Vertretung in den Parlamenten eine Fokussierung der Kampagne auf bestimmte Inhalte rechtfertigen oder zur Folge haben. Diese Frage werden wir eingehend prüfen. Das Hauptgewicht der Kampagne werden wir aber so oder so auf die Förderung der Wahlbeteiligung legen. Ich denke, dass es auch in diesem Zusammenhang wichtig ist, sich an die jüngere Generation zu richten. In Zukunft sollte es vermehrt gelingen, eben auch die jüngere Generation an die Wahlurnen zu bringen. Insofern können wir auch dem Beschluss des Nationalrates, der eben den Jungen Rechnung trägt, zustimmen und ihn unterstützen.

Ich möchte Sie also bitten, vor allem aus den staatspolitisch wichtigen Gründen, die ich erwähnt habe, der Minderheit der Kommission zuzustimmen.

Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 17 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 15 Stimmen

Ziff. Ibis

Antrag der Kommission

Streichen

Ch. Ibis

Proposition de la commission

Biffer

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Zu Ziffer Ibis: Der Nationalrat hat am 19. März 2002 auf Antrag seiner Staatspolitischen Kommission - nicht etwa auf Antrag des Bundesrates, wie es fälschlicherweise auf der nationalrätlichen Version der deutschsprachigen Fahne stand - beschlossen, das ganze Gesetz geschlechtsneutral zu formulieren. Aufgrund eines Papiers der Redaktionskommission hat Ihre Kommission die Bestimmungen von Ziffer Ibis gestrichen, denn es besteht der Grundsatz, dass nur bei Totalrevisionen von Gesetzen und bei neuen Gesetzen die sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter umgesetzt wird. Bei Teilrevisionen wird der Text jedoch nicht systematisch angepasst. Von diesem Grundsatz hat die Bundesversammlung seinerzeit in zustimmendem Sinne Kenntnis genommen. Der Beschluss des Nationalrates, unter Ziffer Ibis einen Anhang beizufügen, wonach im ganzen bestehenden Bundesgesetz über die politischen Rechte auch die nicht in der Revision stehenden Artikel geschlechtsneutral zu formulieren seien, steht im Widerspruch zu dem erwähnten Grundsatz der Redaktionskommission, der seinerzeit auch von der Bundesversammlung genehmigt wurde.

Im Übrigen weist die Redaktionskommission darauf hin, dass die Übernahme des Anhangs, wie dies der Nationalrat vorsieht, auch gesetzestechnisch nicht möglich sei - daher der Antrag auf Streichung.

Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Ziff. II, III

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. II, III

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 28 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Schluss der Sitzung um 12.00 Uhr

La séance est levée à 12 h 00