01.304
Basel-Landschaft. Ein Vollkanton
Verfahrensbeitrag
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt mit 7 zu 3 Stimmen:
Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Minderheit
(Büttiker, Briner, Reimann)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la commission
La commission propose, par 7 voix contre 3:
Majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Minorité
(Büttiker, Briner, Reimann)
Donner suite à l'initiative
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Mit der Standesinitiative wird verlangt, die Bundesverfassung so zu ändern, dass die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt je eine volle Standesstimme und je zwei Mitglieder im Ständerat erhalten. Ich kann grundsätzlich auf den schriftlichen Bericht verweisen. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 3 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsminderheit stellt den Antrag, der Initiative Folge zu geben.
Der Hauptgrund, warum die Mehrheit der Kommission die Initiative ablehnt, liegt in der Sorge um das föderalistische Gleichgewicht unseres Bundesstaates. Gemäss Artikel 142 der neuen Bundesverfassung besteht der Unterschied zwischen den geteilten Kantonen und den Vollkantonen nur noch darin, dass die geteilten Kantone eine Standesstimme weniger haben und dass ihre Standesstimme bei Vorlagen, welche das Ständemehr benötigen, nur halb zählt.
Dieser Status, der historisch gewachsen ist, war auch in der Diskussion um die neue Bundesverfassung eine Thema. Schon damals ging die Meinung einer klaren Mehrheit dahin, dass der Föderalismus ein historisch gewachsener staatspolitischer Grundsatz ist, dass er keine Frage der Bevölkerungszahl sein kann, sondern eine Frage des politischen Willens ist. Wenn wir die Bevölkerungsentwicklung und die wirtschaftliche Bedeutung eines Kantons als Begründung für die Aufwertung zu einem Vollkanton nehmen, so stellt diese Argumentation den Grundsatz der Gleichberechtigung aller Kantone als Grundpfeiler des schweizerischen Bundesstaates infrage. So würden die vier anderen Kantone, die heute nur ein Mitglied im Ständerat haben und nur eine halbe Standesstimme besitzen, weiterhin benachteiligt.
Andererseits könnte mit derselben quantitativen Argumentation das Begehren kommen, dass z. B. die Zürcher Standesstimme verdoppelt werde oder dass Uri, Glarus oder auch Schaffhausen den gleichen Status wie Nid- und Obwalden erhalten sollten. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Überzeugung, dass sowohl die Aufwertung der beiden Basel als auch die Aufwertung aller sechs Halbkantone nur neue Ungleichheiten verursachen würde. Das sprachliche, das kulturelle aber auch das politische Gleichgewicht der Schweiz würde leiden. Es ist zu befürchten, dass eine Aufwertung der beiden Basel den Graben zu den ländlichen und bevölkerungsschwächeren Kantonen noch verstärken würde.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft nicht nur einen Vollkanton Basel-Landschaft, sondern auch einen Vollkanton Basel-Stadt verlangt. Die Frage bleibt offen, ob der Kanton Basel-Landschaft überhaupt zu diesem Begehren berufen ist. Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat im Juni letzten Jahres jedenfalls die Überweisung eines Vorstosses abgelehnt, wonach der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt in Bern eine Standesinitiative für die Aufwertung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft zu Vollkantonen einreichen solle.
Ich bitte Sie demnach, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Es hatte eben keine Basler Ständeräte in der SPK. Es hat überhaupt zu wenig Basler Ständeräte; deshalb ist Nachbarschaftshilfe angesagt.
Als Vertreter eines Nachbarkantons, der mit Basel durch das solothurnische Schwarzbubenland eine geographisch lange, gemeinsame, formale Kantonsgrenze hat, der aber mit Basel praktisch keine funktionalen - weder gesellschafts-, wirtschafts-, schul-, gesundheits-, kultur- noch medienpolitische - Grenzen hat, unterstütze ich mit Überzeugung die vorliegende Standesinitiative Basel-Landschaft. Die Zielsetzung lautet, dass die Kantone Baselland und Basel-Stadt zu je einem Vollkanton mit je einer ganzen Standesstimme und mit je zwei Mitgliedern im Ständerat werden.
Ich persönlich habe in der interkantonalen Zusammenarbeit mit den Basler Kantonen bis anhin nur gute Erfahrungen gemacht. Gerade jetzt aktuell ist das neue, gemeinsame interkantonale Feuerwehrausbildungszentrum (IFA) in Balsthal beispielhaft für eine Kooperation über die Kantonsgrenzen hinaus.
Das viel beschworene nationale politische Machtgleichgewicht der Kantone und Grossregionen wird nach meiner Auffassung mit der Aufwertung der Kantone Baselland und Basel-Stadt zu Vollkantonen nicht aus den Fugen geraten. Durch die quantitativ leichte politische Verstärkung der Nordwestschweiz am Rande und zwischen den grossen Machtzentren des Mittellandes wird die gesamtnationale Machtbalance nicht nachhaltig gefährdet.
Wirklich niemand - weder die Nachbarkantone, weder die wirtschaftlichen Konkurrenzzentren des Mittellandes noch die Westschweiz - muss ein politisches Übergewicht bzw. eine Dominanz Basels befürchten.
Ich habe Verständnis für die welsche Befindlichkeit, für die Problematik der Standesstimmen und der Ständeratsvertretung, glaube aber, dass sich das im Lauf der Zeit etwas verändert hat; die Akzente haben sich doch etwas verschoben. Vor allem das Abstimmungsverhalten Basels in strategisch wichtigen nationalen Fragen - EWR, bewaffnete Auslandeinsätze, Uno - müsste doch eigentlich die Romandie dazu animieren, das politische Gewicht Basels innerhalb unseres Landes zu stärken.
Baselland und Basel-Stadt befinden sich heute bezüglich Bevölkerungszahlen im Kantonsvergleich an 10. bzw. 14. Stelle. Wirtschaftlich ist Basel sicher im vorderen Drittel anzutreffen, und "finanzausgleichspolitisch" gehören die beiden Kantone zu den wenigen Nettozahlern. Zwar sind Grösse, Wirtschafts- und Finanzkraft eben gerade keine föderalismusverträglichen Argumente, und es wird gesagt, gerade diese Ungleichgewichte sprächen für gleiche Standesstimmen oder für die Funktion des Ständerates. Aber eine gewisse objektive Abgrenzung lassen diese Grössenvergleiche zur Vergleichbarkeit mit anderen Halbkantonen doch zu.
Ich stelle mir heute persönlich die Frage: Wer hat denn eigentlich Angst vor Basel, vor einem politisch aufgewerteten Basel? Weder Nachbarn, weder Konkurrenten, weder die anderen Halbkantone noch die Westschweiz müssen in ihrem Interesse ernst zu nehmende Befürchtungen um das föderalistische helvetische Gleichgewicht hegen.
Die Zeit hat sich seit 1832 wesentlich geändert; nach meiner Auffassung ist die Zeit nun reif für eine Veränderung und für eine Zustimmung zur Standesinitiative Basel-Landschaft mit der erwähnten Zielsetzung.
Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Diskussion um die Umwandlung der Halbkantone hat schon eine lange Geschichte. 1977 beschäftigte sich das Parlament mit dem Vorstoss eines damaligen Basler Nationalrates, der vor der Schaffung des Kantons Jura verlangte, dass die Halbkantone aufgewertet würden.
Im Weiteren wurden dann vor allem zwei Varianten diskutiert:
Die eine Variante war die, dass alle sechs Halbkantone zu Vollkantonen aufgewertet werden. Die Gegenargumente dagegen waren: Das föderalistische Gleichgewicht wird gestört, vor allem das sprachliche Gleichgewicht. Es gab auch Überlegungen, gerade im Ständerat, dass es zu einer politischen Verschiebung kommen könnte.
Die zweite Variante war die, dass nur die beiden Basel aufgewertet werden sollten. Hier waren die Gegenargumente die gleichen, wie wir sie schon gehört haben: Die Gleichberechtigung; das heisst, dass quantitative Überlegungen keine Rolle spielen sollten.
In Klammern darf ich vielleicht bemerken, dass im Entwurf zur neuen Bundesverfassung von 1977, jenem von Bundesrat Furgler, die Lösung für die beiden Basel vorgeschlagen wurde, also dass diese beiden Halbkantone aufgewertet würden. Diese Lösung wurde damals abgelehnt, mit der Überlegung: Unsere jetzige Gebietsstruktur ist historisch gewachsen, sie soll so bleiben; die Halbkantone sind durch Trennung entstanden, sie sollen deshalb Halbkantone bleiben.
1978 wurde dann jedoch über eine Gebietsveränderung in der Schweiz entschieden. Es kam zu einer Kantonstrennung! Der Kanton Bern wurde getrennt und zwar in den jetzigen Kanton Bern und in den Kanton Jura. Niemand dachte aber daran, dass nachher die beiden Kantone Halbkantone sein müssten. Es wurde dort - z. B. in der Bundesratsvorlage - ausgesprochen deutlich damit argumentiert, dass die Grösse und die Bedeutung des Kantons Bern selbstverständlich keine Herabstufung dieses Kantons zu einem Halbkanton zulasse. Aus dem Grund, weil man das parallel gemacht hat, erhielt nachher auch der kleine Kanton Jura zwei Standesstimmen und wurde zum Vollkanton.
In unserem Kanton Basel-Landschaft wurde 1989 eine Volksinitiative ergriffen, die von einer ganz klaren Mehrheit vom Volk angenommen wurde, in der per Verfassung alle Behörden des Kantons aufgefordert werden, alles zu tun, um sich für die Schaffung eines Vollkantons Basel-Landschaft einzusetzen. Aufgrund dieses Verfassungsartikels hat dann 1992 Nationalrat Gysin Hans Rudolf eine Parlamentarische Initiative (92.444) eingereicht, in der er die Schaffung eines Vollkantons verlangte.
Das war gerade nach der EWR-Abstimmung, an der - wie wir schon gehört haben - beide Basel dem EWR zustimmten. Damals wurde die sprachregionale Frage weniger gestellt. Damals hiess es in den welschen Zeitungen: "Les Bâlois, ce sont des Romands qui parlent l'allemand." Also wurde das unter dem sprachregionalen Gesichtspunkt weniger kritisch beurteilt. Deshalb hat auch die nationalrätliche Kommission damals mit 15 zu 6 Stimmen beantragt, dieser Parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Vor der Plenumsdiskussion wurde sie wieder zurückgezogen.
Im Jahre 1994 fand wieder eine schweizerische Gebietsveränderung, fand wieder eine Kantonstrennung statt. Wieder wurde der Kanton Bern getrennt, und zwar in den Kanton Bern und in das Laufental. Selbstverständlich dachte wieder niemand daran, aus dem Kanton Bern einen Halbkanton zu machen. Nicht einmal die kämpferischsten Vollkantonsbefürworter des Kantons Basel-Landschaft haben in diese Richtung gedacht. Aber wir haben uns doch die Überlegung erlaubt, ob man nicht durch das Laufental vielleicht einen Ständerat oder eine halbe Standesstimme erhalten könnte, in dem Sinne, dass auch sie wie jene beim Kanton Jura neu generiert würde. Das Laufental entspricht von der Grösse und der Bevölkerungszahl her ja durchaus der Grösse des kleinsten Halbkantons. Das geschah 1994. Im Jahre 2000 ist die neue Bundesverfassung in Kraft getreten.
Die neue Bundesverfassung geht auch vom Grundsatz der Gleichstellung und der Gleichbehandlung der Kantone aus. Sie sagt auch, dass die 26 Kantone die gleichen Rechte und Pflichten haben. Die 26 Kantone sind in Artikel 1 der Bundesverfassung aufgelistet. Sie werden nochmals in Artikel 141 BV erwähnt, wonach bei der Ergreifung des fakultativen Referendums durch die Kantone acht Kantone notwendig sind. Und hier sind 8 der 26 Kantone gemeint. Es gibt also keine Halbkantone mehr, sie existieren in der neuen Bundesverfassung nicht mehr. Die so genannten Halbkantone werden auch nicht mehr wie in der alten Bundesverfassung jeweils zu einem Kanton zusammengefasst, sondern sie erscheinen als selbstständige Einheiten. Nur bei der Wahl des Ständerates und bei der Festlegung der Standesstimme werden diese Kantone noch als Halbkantone behandelt.
Mit dem Hinweis auf diese neue Bestimmung der Bundesverfassung wurde auch die vorliegende Standesinitiative eingereicht, die dies als neue Begründung neben den anderen bekannten Begründungen aufführt. Die Gegenargumente der Kommission sind nicht neu. Sie entsprechen in der Diskussion, ob man alle sechs Halbkantone will, der Überlegung, dass das föderalistische Gleichgewicht gestört würde. Vor allem die Gleichberechtigung der Kantone Baselland und Basel-Stadt im Vergleich mit den anderen Halbkantonen wird herangezogen. Aber die Frage der Gleichberechtigung der Kantone mit den Vollkantonen wird dabei unterdrückt.
Es kommt auch wieder das Argument, dass quantitative Überlegungen keine Rolle spielen dürfen, obwohl ich, wie wir jetzt gehört haben, am Beispiel des Kantons Bern gezeigt habe, dass quantitative Überlegungen wohl eine Rolle spielen. Auf die neue Situation, namentlich auf die neue Verfassung, in der es keine Halbkantone mehr gibt, auf unser neues Kantonsgebiet und auf die Tatsache, dass es seit 1848 Gebietsveränderungen gegeben hat, wird gar nicht eingegangen. Darüber bin ich etwas enttäuscht. Ich möchte nochmals die Besonderheit der Situation vor allem des Kantons Basel-Landschaft darlegen; für den Kanton Basel-Stadt wird dann nachher mein Kollege Gian-Reto Plattner reden:
1. Wir haben eine Verfassungsbestimmung, die aufgrund einer Volksinitiative zustande gekommen und die durch einen klaren Volksentscheid bekräftigt worden ist, wonach wir ein Vollkanton sein wollen. Die eidgenössischen Parlamente haben übrigens die Verfassung mit dieser Bestimmung auch gewährleistet.
Wenn Sie jetzt dem Minderheitsantrag zustimmen, dann folgen Sie deutlich dem Wunsch eines ganzen Kantons, dem Wunsch der Einwohner eines Kantons, und nicht nur einer Standesinitiative, die von einer Regierung oder einem Parlament gekommen ist.
2. Wir sind ein Kanton, der nach einer Kantonstrennung in der jetzigen Form so entstanden ist. Wir sind der einzige Kanton, der eine Gebietsvergrösserung erfahren hat, und das mit Zustimmung des ganzen Schweizer Volkes, ohne dass damit auch eine Aufwertung in Bezug auf die Standesstimmen stattgefunden hat.
3. Zuletzt - man darf es sagen, auch wenn man es politisch nicht sagen sollte -: Wir sind der grösste Halbkanton. Wir sind grösser als die vier kleinen Halbkantone, wir sind auch grösser als die Mehrheit der Vollkantone.
Ich bitte Sie deshalb, dem Wunsch des Baselbieter Volkes zu folgen und der Kommissionsminderheit zuzustimmen.
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es ist eigentlich schade, dass Kollege Fünfschilling dieses Votum nicht schon in der Kommission halten konnte; dann hätte das Abstimmungsergebnis vielleicht anders ausgesehen. So finden Sie mich eben in der Kommissionsminderheit, die diese Standesinitiative unterstützt. Es liegt mir doch daran, Ihnen zu sagen, warum. Es sind vor allem zwei Gründe.
Ich hatte schon Anfang der Neunzigerjahre, noch drüben im Nationalrat, eine Parlamentarische Initiative des Baselbieter Volksvertreters Hans Rudolf Gysin (92.444) mitunterzeichnet, die - damals allerdings ohne Erfolg - das gleiche Ziel anstrebte. Die Gründe für die Aufwertung der beiden Basler Halbkantone zu Vollkantonen sind für mich dieselben geblieben, auch wenn inzwischen der Begriff "Halbkanton" aus der Bundesverfassung gestrichen worden ist. Das war aber nur sprachliche Kosmetik, denn wie wir gehört haben, ist faktisch alles beim Alten geblieben: eine halbe Standesstimme bei den Volksinitiativen und die Beschränkung auf einen Ständerat.
Ich vertrat schon vor zehn Jahren die Meinung, dass es vertretbar ist, als Gegenstück zu den beiden zusätzlichen Ständeratsmitgliedern, die die welsche Schweiz mit der Gründung des Kantons Jura erhalten hat, die beiden bevölkerungsstarken Halbkantone standesmässig aufzuwerten, vorausgesetzt, die beiden Basler Kantone wollen es so. Zumindest im Falle des Kantons Basel-Landschaft liegt uns - und lag in der Kommission - die Antwort in Form dieser Standesinitiative vor. Sie lautet klar positiv. Nachdem sich die Hoffnungen auf eine Wiedervereinigung offenbar endgültig zerschlagen haben, ist davon auszugehen, dass auch der Stadtkanton einer Aufwertung nicht abgeneigt ist. Ich denke, unser Basel-Städter Kollege Gian-Reto Plattner werde sich heute auch noch dazu äussern.
Mein zweiter Grund für die Zustimmung zur Standesinitiative ist volksdemokratisch legitimiert. Ich verstehe darunter, dass wir den Mut haben sollten, diese Frage Volk und Ständen zum Entscheid vorzulegen - sie hat ja eine Verfassungsabstimmung zur Folge - und sie nicht bereits in den eidgenössischen Räten abzuwürgen.
Das Abstimmungsergebnis im Nationalrat ist mit 68 zu 55 Stimmen nicht ganz so überzeugend ausgefallen und hätte möglicherweise bei besserer Besetzung auch anders ausfallen können. Immerhin würden wir mit einem Ja eine Differenz schaffen, die im Erstrat durchaus zu vertiefter Reflexion genutzt werden könnte. Jedenfalls würde den eidgenössischen Räten kaum ein Stein aus der Krone fallen, wenn sie hier dem Souverän das letzte Wort einräumen würden.
Wir sind ja sonst Minderheiten gegenüber auch stets wohlwollend eingestellt, und die beiden Basel repräsentieren nun einmal eine Minderheit in unserem Lande. Es sind mittelgrosse Kantone, die weniger Rechte haben und deshalb zu Recht auf staatspolitische Gleichstellung pochen. Dass in den beiden Appenzell sowie in Ob- und Nidwalden keine analogen Bestrebungen vorliegen, erklärt sich zweifellos aus der Grösse dieser Kantone. Das soll uns aber nicht davon abhalten, jenen die Aufwertung zuzubilligen, die dafür effektiv gute Gründe ins Feld führen können.
Als unmittelbarer Nachbar der Baselbieter, der nur ein paar Kilometer jenseits der Kantonsgrenze wohnt und dessen staatspolitische Gesinnung sich grundsätzlich mit der ihrigen deckt, bitte ich Sie, dieser Standesinitiative Basel-Landschaft Folge zu geben.
Plattner Gian-Reto · 1VP-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Auch als Stadtbasler möchte ich ein paar Worte zu dieser Initiative sagen, obwohl sie ja - wie Sie gehört haben - aus dem Nachbarkanton Baselland kommt. Aber wir sind eindeutig mitbetroffen. Wir tragen zum einen gewissermassen ein bisschen Mitschuld an einigen der schlechten Argumente, die gegen die Aufwertung zu Vollkantonen vorgebracht werden. Man kann nämlich immer sagen: Die Stadtbasler haben sich ja noch nie klar ausgesprochen. Damit ist das Problem schon ganz bequem erledigt. Zum anderen - das muss ich deutlich sagen - empfinden auch wir es je länger, je mehr so, wie es Kollege Reimann soeben gesagt hat: Auch die Nordwestschweiz ist in diesem Land eine Minderheit, und sie wird durch den Halbkantonsstatus der beiden grössten Kantone im Gebiet immer wieder schmerzhaft daran erinnert, dass sie das ist und dass die "Restschweiz" das offenbar auch so haben will.
Ich schicke voraus, dass ich persönlich mit allen anderen Vertretern der beiden Basler Halbkantone in Bern die Idee der Aufwertung der beiden Basel zu Vollkantonen unterstütze. Mein Einsatz für diese Idee hat eine lange Geschichte. Ich hatte einmal im Basler Grossen Rat sogar die Unterschriften von 99 der 130 Ratsmitglieder auf einem Vorstoss, der genau dies verlangte; das war damals eine kleinere Sensation. Am Ende ist das Anliegen aber doch wieder gescheitert. Das war Mitte der Achtzigerjahre.
Wir wissen, dass die beiden zusätzlichen Standesstimmen, die Baselland und wir zusammen bekämen, im politischen Alltag im Grund genommen herzlich wenig verändern würden. Es geht eben nicht wirklich um das politische Gleichgewicht des Landes oder um irgendeinen Versuch der Deutschschweiz, die Romandie zu majorisieren, oder der Städte und Agglomeration, die Landkantone zu majorisieren. Man kann durch die Geschichte gehen und schauen, in wie vielen Fällen in der Geschichte des Bundesstaates das Ständemehr überhaupt eine Rolle gespielt hat, weil es im Gegensatz zum Volksmehr stand. Ich habe acht Fälle gefunden; davon hätten in genau vier Fällen mit einer zusätzlichen halben Standesstimme die beiden Kantone überhaupt die Möglichkeit gehabt, das Ergebnis zu ändern, nämlich dann, wenn beide Kantone gleich gestimmt hätten und wenn sie noch für jene Seite gestimmt hätten, bei der die Minorität lag.
Darum geht es also, meine ich, nicht. Das scheint mir, ich sage es ganz offen, ein einigermassen bequemer Vorwand zu sein. Es geht viel mehr um eine gewisse Symbolik. Symbole sind aber wichtig, gerade wenn es um Themen wie politische Mitsprache, Gerechtigkeit in einem Land und Gleichbehandlung aller geht. Da stimme ich Kollege Fünfschilling zu. Es wundert mich doch immer wieder, mit welcher Nonchalance die übrigen Schweizer Kantone, im Vollbesitz ihrer vollen Standesstimme, dann immer sagen: "Ja, die Basler ....! Die haben nun einmal das Pech, nur eine halbe Standesstimme zu haben, aber sie tragen diesen Nachteil zugunsten des staatspolitischen Gleichgewichtes." Wenn das wahr wäre, könnte man das dann nicht ein bisschen im Lande zirkulieren lassen? Dann könnten einmal für 10 Jahre die Luzerner auf eine halbe Standesstimme verzichten, dann vielleicht - ich wage es kaum zu sagen - die Aargauer, vielleicht sogar einmal - quelle horreur! - die Zürcher oder Berner. Ich sehe nicht, warum gerade die beiden Basel dieses Opfer im Interesse der Schweiz immer tragen müssen.
Das einzige Argument, das ich anerkennen kann, ist, dass es geschichtlich so gekommen ist. Aber auch da hat Kollege Fünfschilling darauf hingewiesen, dass man in vergleichbaren Fällen, allerdings mit umgekehrten Vorzeichen, dann plötzlich anders gedacht hat, und es ist für uns Nordwestschweizer und Basler eben schon relativ schwer zu verstehen, warum ein Kanton Jura eine volle Standesstimme bekommt, Bern seine behält und wir kriegen sie nicht. Ich finde, Gerechtigkeit ist eine prinzipielle Frage, und man sollte sich vor Opportunismus hüten; ich bin nicht ganz sicher, ob hier Gerechtigkeit oder Opportunismus das Leitmotiv ist.
Ich bin aufgefordert worden, auch die Situation in den beiden Basel etwas darzulegen, damit Sie sie etwas besser verstehen, denn Sie leben nicht dort und können nicht im Detail wissen, was Volkes Stimme dazu sagt. Klar ist, Kollege Fünfschilling hat es ausführlich gesagt, dass der Kanton Basel-Landschaft den Status eines Vollkantons ganz eindeutig will, und es ist auch klar warum: Es ist für ihn das Symbol der Dauerhaftigkeit seiner Loslösung von Basel-Stadt. Das ist sein gutes Recht und für mich nach dem, wie die jüngere Geschichte dieses Kantons verlaufen ist, sehr verständlich.
Ich glaube, mehr steht auch beim Kanton Basel-Landschaft nicht dahinter, es geht den Baselbietern letztendlich auch nicht um diese halbe Stimme, sondern es geht eben um den Nachweis ihrer Eigenständigkeit und die Anerkennung ihres Kantons als volles Mitglied dieser Eidgenossenschaft, und das ist nicht nichts, gerade für einen Kanton, der eigentlich in seiner Entwicklung in den letzten vierzig Jahren einen grossen Aufschwung erlebt hat.
Umgekehrt trauert Basel-Stadt - das ist der Grund für die in der Stadt herrschende Uneinigkeit - natürlich teilweise noch der vergangenen Einheit nach. Zu dieser Zeit versuchte die Stadt - schaffte es aber nicht -, sozusagen ein kluger "Vater" für den Landkanton zu sein. Die Stadt war damals auch noch grösser als der Landkanton, heute hat sich das Verhältnis umgekehrt: Das damals "halbwüchsige Kind" ist dem "Vater" über den Kopf gewachsen und schaut jetzt - manchmal zu Recht, auch schon angesichts der Bevölkerungszahl, aber auch aus anderen Gründen - auf den "Vater" hinunter. Aber auch in Basel-Stadt setzt sich natürlich die Einsicht durch, dass die Wiedervereinigung kein Allerheilmittel der baselstädtischen Probleme mehr ist. Dies einmal aus dem Grund, weil wir die schwächeren Partner in einem wieder vereinigten Kanton wären. Der doch sehr potente Landkanton könnte in einem wieder vereinigten Kanton denn auch seinen Einfluss auf die Stadt geltend machen. Ich erinnere Sie daran, dass einmal eine Zürcher Stadträtin ausgerufen hat, es ginge ihnen viel besser, wenn doch Zürich-Stadt und das Umfeld je ein Halbkanton wären, der Statthalter würde dann nicht immer in deren Parkplatz- sowie Zonenplanprobleme und in andere Angelegenheiten hineinreden. Ich glaube also, dass Basel-Stadt heute oft froh sein kann, dass es selbstständig ist und nicht vom bevölkerungsstärkeren Umfeld majorisiert werden kann. Ich möchte dazu noch sagen - und schliesse dann das Thema Wiedervereinigung ab -: Sogar wenn wir die beiden Basel wieder vereinigen würden, wäre Basel immer noch teilamputiert, denn über 180 Grad unseres Umfeldes liegt natürlich im Ausland. Eine Lösung, die uns wirklich zum vollwertigen Zentrum einer Region machen könnte, wäre wohl erst in einer Einheit mit den deutschen und französischen Gebieten zu suchen, aber das liegt wahrscheinlich noch Hunderte von Jahren weit weg. Also auch da ist die Wiedervereinigung nicht das Ziel, dem man nachhängen kann.
Ich bin überzeugt: Wenn auch in Basel-Stadt die Diskussion einmal ernsthaft einsetzen würde, würde der Wunsch nach der Aufwertung zum Vollkanton schlussendlich die Oberhand behalten. Dies vor allem aus einem Grund - und das ist der Grund, mit dem ich Sie am liebsten abholen möchte -: Ich glaube, die Partnerschaft zwischen den beiden Halbkantonen ist das A und O für eine starke Nordwestschweiz. Diese Partnerschaft leidet verständlicherweise immer noch unter dieser Unsicherheit in genau dieser Frage. Wenn die Basel-Städter mit Baselland eine volle Harmonie haben und dafür sorgen wollen, dass die Unterstützung, die sie brauchen, aus dem Kanton Baselland so weit und so voll entwickelt wird, wie es nötig ist, dann müssen die Basel-Städter einmal in diesen Wunsch der Baselbieter mit einstimmen. Wir haben das im von Kollege Wicki erwähnten Vorfall deutlich erlebt, als es eben der Grosse Rat in einem Akt staatspolitischer Ungeschicklichkeit verpasst hatte, einen Vorstoss doch mindestens an die Regierung oder an den heute tagenden Verfassungsrat zu überweisen. Diesen hätte man beauftragen können, sich die Sache einmal anzuschauen und eine Meinung zu äussern. Das wurde aus tagespolitischer Aktualität und aufgrund von Fragen, die nichts mit Staatspolitik zu tun haben, dann relativ knapp abgelehnt.
Die Region Nordwestschweiz könnte also sehr gewinnen, wenn die beiden Basel zu Vollkantonen aufgewertet würden. Ich meine, das muss auch in Ihrem Interesse liegen. Alle reden heute von der zu ausgeprägten Kleinräumigkeit der Schweiz, von der Notwendigkeit zur Zusammenarbeit, von der Stärkung der Regionen.
Kantonszusammenschlüsse, meine ich, sind nicht das richtige Mittel: Die Fusion Vaud-Genève lässt grüssen, das Volk hat deutlich seine Meinung dazu gesagt, und in der Nordwestschweiz würde eine ähnliche Volksabstimmung wohl weitgehend ähnlich ausgehen. Mit der Neuordnung des Finanzausgleiches versuchen wir ja gerade, partnerschaftliche Instrumente auf einer Zwischenebene zwischen Bund und Kantonen zu schaffen, weil wir eingesehen haben, dass regionale Stärkung nötig ist und dass wir im Rahmen dieser Kooperationen, die nun die Regionen zusammenbringen, sogar "Quasi-Behörden" einführen müssen.
Wäre es in diesem Fall und unter dieser Stossrichtung, die unsere Politik heute hat, nicht klug, einer solchen Partnerschaft in einer Ecke der Schweiz einen zusätzlichen Schub zu geben? Indem man nun hier einmal den Mut hat zu sagen: Doch, wir unterstützen das. Vergessen Sie nicht: Die Wirtschaftsregion Nordwestschweiz ist nicht eine der schwächsten in diesem Land, Sie trägt über den Finanzausgleich viel zum allgemeinen Wohlstand bei, und jede Stärkung, die Sie dieser Region zukommen lassen, wirkt am Schluss auch wieder gut für alle anderen Kantone.
Ich möchte noch kurz auf die behauptete Störung des staatspolitischen Gleichgewichtes eingehen: Zum einen besteht heute ein staatspolitisches Ungleichgewicht, und das ist, dass die Halbkantone nur eine halbe Stimme haben. Das lässt sich nicht wegdiskutieren, das ist inhärent ungerecht. Das zweite alte staatspolitische Ungleichgewicht, dessen Auflagepunkt quasi der Röstigraben ist, ist - obwohl vielleicht meine welschen Kollegen nicht genau dieser Meinung sind - von dieser Frage relativ schwach betroffen. Kollege Fünfschilling hat es schon gesagt: Wir stimmen in allen wichtigen Fragen ja ohnehin meist mit der Romandie. Also ist für mich der Widerstand aus diesem Teil des Landes nicht ganz verständlich.
Ich sehe noch eine andere Angst, die Sie haben könnten - und manche von Ihnen mögen sie haben, ohne dass sie angesprochen wurde: Es ist eben die Stadt-Land-Schwierigkeit, die heute wahrscheinlich das tiefere staatspolitische Ungleichgewicht beinhalten könnte. Aber auch da muss ich sagen: Wenn nun eine Umdefinition des staatspolitischen Gleichgewichts in diese Richtung erfolgen würde - früher war es die "Erbsünde" der Basler, dass sie den "Apfel" der selbstverschuldeten Trennung gegessen hatten, und heute ist es plötzlich die jetzt vom Baum fallende "Birne" des Stadt-Land-Gegensatzes, an der wir dann wieder bis in alle Generationen leiden müssen -, fände ich das dann den Opportunismus in Reinkultur. Ich hoffe nur, dass niemand das denkt. Geäussert hat es ja niemand, und somit kann ich davon ausgehen, dass es auch niemand gedacht hat.
Summa summarum bitte ich Sie sehr, sich gut zu überlegen, ob Sie dieses Anliegen, das wiederholt gekommen ist und das auch immer wieder kommen wird, hier nun einfach wieder einmal so locker in die Ecke schieben wollen. Wenn Sie heute Nein sagen, ist die Sache wieder einmal gestorben. Versuchen Sie, sich zu überlegen, ob es nicht vielleicht doch den Versuch wert wäre, dieser Standesinitiative Folge zu geben. Der Nationalrat wird sich dann ja noch einmal darüber beugen können.
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Nur ganz kurz: Eben hat der Standesvertreter von Basel-Stadt gesprochen, wir haben ihn gehört. Ich habe aber in den Unterlagen unserer Kommission diesen Entscheid des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt. Herr Plattner hat erklärt, es habe sich damals im Kanton Basel-Stadt ein "Akt staatspolitischer Ungeschicklichkeit" ereignet. Aus den Unterlagen entnehme ich aber, dass es ein Parteikollege von Herrn Plattner war, der erklärte: "In der Stadt interessiert sich niemand für einen Vollkanton"; er stellte den Antrag auf Nichtüberweisung des Geschäftes. Andere Grossräte sagten, Basel-Stadt und Basel-Land seien vollwertige Partner, eine Aufwertung würde das Gleichgewicht stören, das Gewicht Basels ins Bern sei nicht von einem zweiten Standessitz abhängig, zwei Vollkantone würden nur die Zersplitterung zementieren. Wenn wir schon dieser Standesinitiative Folge geben würden - es handelt sich um eine Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft -, müsste man, so scheint mir, wirklich den Kanton Basel-Stadt offiziell doch nochmals zu Wort kommen lassen. An sich hat er seine Meinung mit dieser Absage an einen Vollkanton erklärt.
Herr Plattner hat erklärt, die Nordwestschweiz sei ein Gebiet, das eine Minderheit sei und sich zurückversetzt fühle. Alle Gebiete in der Schweiz sind Minderheitsgebiete, alle! Die Zentralschweiz, die Romandie, sogar die Ostschweiz! Wir können ja nur miteinander etwas erreichen, und weil alle Gebiete Minderheitsgebiete sind, braucht es einen Ausgleich. Diesen Ausgleich haben Sie - das war damals der Gedanke unserer Staatsgründer - im Zweikammersystem. Das war der Ausgleich mit dem Ständerat und mit dem Zweikammersystem. Das haben wir nun. Wenn wir das ändern wollten, müssten wir das sicher in einem grösseren Rahmen angehen. Ich bin aber überzeugt, dass sich die Schweiz damit recht gut gehalten hat. Wir haben das ja eigentlich den Amerikanern abgeguckt, und die Amerikaner haben das auch so: Sehr kleine Staaten haben auch ihre zwei Senatoren, wie bei uns die grossen und die kleinen.
Bis jetzt hat es funktioniert, und ich glaube, dass es keinen Grund gibt, diesen politischen Ausgleich nun zu stören. Herr Büttiker hat wahrscheinlich mit Recht von der guten Zusammenarbeit zwischen den Kantonen Solothurn und Basel-Landschaft gesprochen. Diese gute Zusammenarbeit kann nach wie vor weitergehen. Die gute Zusammenarbeit ist nicht unbedingt ein Grund dafür, dass wir an der Situation etwas ändern müssen. Wir haben uns das Ganze - wie auch die nationalrätliche Kommission - gut überlegt, und deshalb ist die Mehrheit zu diesem Schluss gekommen.
Die Mehrheit beantragt Ihnen, jedenfalls zurzeit nichts zu ändern und der Standesinitiative Basel-Landschaft keine Folge zu geben.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben .... 9 Stimmen
Dagegen .... 23 Stimmen