18.3235
Simplifier la TVA pour les "packages"
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste
BO 2019 N 292Proposition de la majorité
Adopter la motion modifiée
Proposition de la minorité
(Birrer-Heimo, Aebischer Matthias, Jans, Marra, Pardini, Rytz Regula)
Rejeter la motion
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Avete ricevuto un rapporto scritto della commissione.
Müller Leo · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe PDC
Wir haben heute die Motion Engler 18.3235 zu behandeln und zu beraten. Der Ständerat hat diese Motion am 12. Juni 2018 behandelt und ihr mit 25 zu 18 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
Worum geht es? Gemäss geltendem Recht kann eine Leistungs- oder Produktkombination - auf Neudeutsch: Packages - angeboten werden. Diese Kombinationen können zu einem tieferen Mehrwertsteuersatz abgerechnet werden, wenn mindestens 70 Prozent der Gesamtleistung den tieferen Steuersatz betreffen. Bei solchen Leistungskombinationen wird der Leistungsanteil von 30 Prozent wertmässig aber schnell überschritten. Diese 70/30-Prozent-Regel, wie sie heute gilt, soll nun in eine 55/45-Prozent-Regel umgewandelt werden. Das heisst also, wenn 55 Prozent der Gesamtleistung zu einem tieferen Mehrwertsteuersatz erbracht werden, kann das ganze Paket zu diesem tieferen Steuersatz abgerechnet werden.
Diese Packages betreffen vor allem Tourismusangebote, Angebote in der Hotellerie, aber zum Beispiel auch Angebote bei Bäckereien, Gärtnereien usw. All diese Betriebe haben mit diesem Problem zu kämpfen. Wenn das jetzt im Mehrwertsteuergesetz geändert wird, soll damit erreicht werden, dass die sogenannten Wertschöpfungsketten gestärkt werden, und es soll die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz gefördert werden.
Deshalb hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben dieses Rates diese Motion befürwortet. Sie stellt Ihnen hiermit den Antrag, Artikel 19 des Mehrwertsteuergesetzes anzupassen, und zwar mit einer Motion. Gemäss Bundesrat wird das zu Steuerausfällen führen. Der Bundesrat schätzt, dass diese im niedrigen zweistelligen Millionenbereich liegen werden. Das ist aber eine statische Betrachtung, nicht eine dynamische.
Dennoch gibt es ein Problem, wenn wir die Motion, wie sie der Ständerat beschlossen hat, annehmen. Artikel 19 des Mehrwertsteuergesetzes ist nämlich auch ein Anknüpfungspunkt für den Ort der Leistung. Würde nun die Regel von 70/30 Prozent auf 55/45 Prozent geändert, würde das bewirken, dass bei Leistungsangeboten, von denen z. B. 55 Prozent im Ausland steuerfrei erbracht würden, die Gesamtleistung in der Schweiz steuerfrei erbracht werden könnte - BO 2019 N 293 also auch der Anteil von 45 Prozent, der in der Schweiz erbracht würde, wäre dann steuerfrei. Da sind wir uns einig, das darf nicht so sein.
Deshalb hat die vorberatende WAK diese Motion abgeändert und eingefügt, dass die Packages-Lösung nur für Leistungen gilt, die im Inland erbracht werden. Es braucht also die Inlandleistung, damit diese Leistungskombination dann entsprechend abgeändert werden kann. Die WAK unseres Rates hat dieser geänderten Motion mit 11 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt, und sie beantragt dem Rat, hier ebenfalls zuzustimmen.
Sie haben es im Bericht gesehen, es gibt auch eine Minderheit. Die Minderheit befürchtet, dass es eine Wettbewerbsverzerrung zwischen den verschiedenen Akteuren gäbe. Sie befürchtet, dass es Steuerausfälle gäbe, die höher wären als jetzt berechnet. Sie befürchtet auch, dass eine Salamitaktik betrieben würde, indem dann weitere solche Leistungskombinationen kreiert und angeboten würden, und dort so fortgeschritten und die Mehrwertsteuerbelastung dann insgesamt gesenkt würde. So viel zur Haltung der Minderheit.
Aber im Sinne und im Auftrag der Mehrheit bitte ich Sie, dieser abgeänderten Motion hier im Rat zuzustimmen.
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Conseil national · Lucerne · Groupe socialiste
Ich bitte Sie namens einer starken Minderheit - die WAK-NR beantragt nämlich mit 11 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den geänderten Motionstext anzunehmen -, diese Motion abzulehnen. Weshalb? Der Titel der Motion ist eigentlich eine Mogelpackung. Denn letztendlich geht es nicht um die Vereinfachung bei Packages - das haben wir nämlich schon -, sondern um eine weitere Mehrwertsteuerprivilegierung, die im Moment vor allem in der Tourismusbranche angewendet wird, die aber allenfalls auch in anderen Branchen attraktiv werden könnte.
Mit diesem Vorstoss wird gleichzeitig eine Wettbewerbsverzerrung zwischen verschiedenen Wirtschaftsakteuren in Kauf genommen, also zum Beispiel zwischen einem Restaurant und einem grossen Hotel, das Packages anbieten kann. Die einen müssen zu einem Satz von 7,7 Prozent versteuern, mit Packages können die anderen das zu einem Satz von 3,7 Prozent machen. Deshalb kommt der Widerstand gegen diese Motion eben auch von verschiedenen Seiten.
Die heutige Mehrwertsteuerregelung für Packages wurde gemacht, weil in der Tourismusbranche oft Gesamtleistungen angeboten werden, die aber aus Leistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen zusammengesetzt sind. Sie kennen das: Man hat den Sondersatz von 3,7 Prozent für die Übernachtung; dann hat man den tieferen Satz von 2,5 Prozent für andere Produkte; und dann hat man noch den Normalsatz von 7,7 Prozent. Mit der 70/30-Prozent-Regel wurde es so vereinfacht, dass nur noch ein Satz zur Anwendung kommt, und zwar der reduzierte Satz - also 2,5 oder 3,7 Prozent, allenfalls besteht sogar Steuerfreiheit -, wenn die betreffende Leistung insgesamt mindestens 70 Prozent ausmacht. Man kann also z. B. eine Übernachtung mit einer Veranstaltung kombinieren oder eine Übernachtung mit einem Abendessen; auf die Übernachtung entfallen sicher 70 Prozent der Gesamtkosten, es gelten 3,7 Prozent, und dann gelten für das Abendessen auch 3,7 Prozent und nicht 7,7 Prozent.
Wer übernachtet und isst, erhält das Essen zu einem tieferen Mehrwertsteuersatz als jemand, der nur übernachtet und das Essen im Restaurant nebenan einnimmt. Mit dieser ursprünglichen Vereinfachung wurde in Kauf genommen, dass die 30 Prozent der Leistung, die eigentlich zu einem höheren Satz besteuert werden müssten, wie er für alle anderen Akteure im Wirtschaftsumfeld gilt, eben auch von einem tieferen Satz profitieren. Aber eben: Aufgrund der Relationen wird klar, dass das der kleinere Teil ist. Somit stand nicht die Steuersubvention im Vordergrund, sondern die Vereinfachung.
Aber jetzt will die Motion Engler die Regel auf 55/45 Prozent ändern. Das heisst, dass jetzt mehr Akteure in den Genuss der Besteuerung zu einem tieferen Satz kommen könnten, wenn sie andere Leistungen mitverpacken. Damit wird aber eine Wettbewerbsverzerrung für all jene Unternehmen und Akteure in der Wirtschaft geschaffen, die keine solchen Packages anbieten können. Das sind dann diejenigen, die im Markt preislich teurer sind und einen Wettbewerbsnachteil haben. Deshalb ist diese Motion eben unter dem Titel "Ungleiche Behandlung von verschiedenen Akteuren im Wettbewerb" zu betrachten, wenn wir diese Regel so aufweichen.
Dann kommt hinzu, dass diese Regel nicht auf die Tourismusbranche beschränkt ist. Wenn wir sie zugunsten einer höheren Begünstigung ändern - also auf 55/45 Prozent -, dann könnte das durchaus in anderen Branchen auch noch die Lust auf Packages wecken. Dann haben Sie wirklich plötzlich einen Wirrwarr von Mehrwertsteuertarifen, Vergünstigungen und Benachteiligungen. Deshalb hat eine starke Minderheit in der Kommission nicht ihr Ja zu dieser Wettbewerbsverzerrung gegeben.
Ich bitte Sie namens dieser Minderheit, die Motion abzulehnen.
Maurer Ueli · BPR-M · Conseil fédéral · Zurich
Sie haben hier eine Güterabwägung zwischen zwei Möglichkeiten vorzunehmen. Eigentlich besprechen Sie hier mit dem Mehrheitsantrag - ich sage das etwas salopp - eine versteckte Subventionierung, insbesondere für die Tourismusbranche. Die Frage ist, ob die Mehrwertsteuer das richtige Instrument dafür ist oder ob man das doch infrage stellen sollte. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Ich kann versuchen, Ihnen das mit Beispielen zu erklären. Wir sprechen hier von einem Gesamtpaket. Dieses Gesamtpaket kann neu zum niedrigeren Steuersatz versteuert werden, wenn das Verhältnis 55/45 beträgt. Nehmen wir einen Tourismusort irgendwo in den Bergen. Wenn Sie ein Hotelarrangement haben, bezahlen Sie auf der Tageskarte beim Skilift den reduzierten Satz von 3,4 Prozent. Wenn Sie kein Arrangement haben, bezahlen Sie die volle Mehrwertsteuer. Wenn Sie Vollpension im Hotel haben, bezahlen Sie den reduzierten Steuersatz für das Essen. Ihr Nachbar, der nur für das Nachtessen kommt, bezahlt den vollen Mehrwertsteuersatz.
Hier ist eine Güterabwägung vorzunehmen. Können wir Produkte oder Angebote fördern, indem wir andere, die das genau Gleiche konsumieren, eigentlich benachteiligen bzw. nicht bevorzugt behandeln? Ich bin nicht dagegen, dass man im Tourismusbereich Möglichkeiten schafft, damit der Tourismus wettbewerbsfähig ist. Wenn das aber im Inland zu unterschiedlichen Behandlungen führen kann, wenn am gleichen Skilift, am gleichen Sessellift, am gleichen Tisch unterschiedliche Mehrwertsteuersätze bezahlt werden müssen, dann empfinde ich das persönlich als ungerecht.
Wir sind der Meinung, dass wir nicht dem Tourismus, insbesondere nicht auf diese Art und Weise, unter die Arme greifen sollten. Wenn wir die Regel hier entsprechend lockern, wird die Branche kreativ sein. Aus einer im Moment vielleicht eher kleinen Ausnahme kann eine gewisse Welle entstehen. Auch hier ist eine der Grundaufgaben des Staates die Rechtssicherheit. Die Bürger wollen sich darauf verlassen können, dass der Staat die Gesetze und die Vorschriften für alle in etwa gleich anwendet. Je mehr Ausnahmen wir machen, desto mehr bevorzugen wir die einen und benachteiligen gleichzeitig die anderen. Im Moment geht es noch nicht um sehr viel Geld. Es ist schwierig abzuschätzen, was diese Ausnahme im Mehrwertsteuergesetz auslösen würde. Wir gehen von einem tieferen zweistelligen Millionenbetrag aus. Wir sind aber überzeugt, dass dahinter Wachstumspotenzial steckt.
Wenn Sie Sympathien für den Gastrobereich haben, wenn Sie in diesen Bereichen Tourismusprojekte fördern wollen, dann glaube ich nicht, dass in diesem konkreten Fall die Mehrwertsteuer das geeignete Instrument ist. Die Mehrwertsteuer schafft Ungleichheiten unter den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land, sodass es immer solche gibt, die sich benachteiligt fühlen. Sie können sich vielleicht kein Hotelarrangement leisten, kommen am Morgen mit dem Zug zum Skilift und bezahlen dann mehr Mehrwertsteuern. Solche Dinge sollten wir vermeiden, wenn es nicht um mehr Geld geht.
Wenn Sie andere Vorstösse eingereicht haben, kann man das wieder prüfen. Wir sollten aber grundsätzlich aufpassen, dass wir in der Steuergesetzgebung und insbesondere im Mehrwertsteuerbereich nicht eine Ausnahme nach der BO 2019 N 294 anderen schaffen. Sonst wird es unübersichtlicher, komplexer und beinhaltet die Gefahr von zusätzlichem Missbrauch. Das bedingt eine höhere Kontrolle von unserer Seite. Ich glaube, dass die Mehrwertsteuer hier nicht das geeignete Instrument ist, um Tourismusförderung zu betreiben.
Ich bitte Sie also, die Motion abzulehnen und die Idee, wenn schon, an anderen Projekten zu prüfen. Hier würden Sie mehr Unmut schaffen als Probleme lösen.
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): La maggioranza della commissione propone di accogliere la mozione nella versione modificata dal Consiglio degli Stati. La minoranza Birrer-Heimo propone di respingerla.
Vote
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 64 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 0 (0 %) | 37 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 28 (97 %) | 0 (0 %) | 1 (3 %) |
| Groupe PDC | 27 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 0 (0 %) | 12 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 0 (0 %) | 5 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 7 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 126 (70 %) | 54 (30 %) | 1 (1 %) |
Yes: Proposta della maggioranza (accogliere la mozione nella versione modificata)
No: Proposal by the minority Birrer-Heimo (reject the motion)