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La Poste et le vote électronique

Thurnherr Walter · BK-M · Argovie

BO 2019 N 371Für den Einsatz der elektronischen Stimmabgabe sind auf Bundesseite hohe Sicherheitsanforderungen in der Verordnung über die politischen Rechte und der Verordnung der Bundeskanzlei vom 13. Dezember 2013 über die elektronische Stimmabgabe (Veles) definiert. Bis heute besteht noch keine Zulassung für ein vollständig verifizierbares System.

Die Organisation und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen sind zwar hoheitliche Aufgaben. Für die Durchführung der elektronischen Stimmabgabe können die Kantone jedoch das System eines privaten Unternehmens nutzen, und dazu gehört auch die Post - ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die Antwort auf die Motion Sommaruga Carlo 18.4375. Die Zertifizierung ist in Artikel 7 der Veles sowie in Ziffer 5 des Anhangs dieser Verordnung geregelt. Die Zertifizierungsstelle muss über eine Akkreditierung der Schweizerischen Akkreditierungsstelle verfügen.

Der Bund wird, wie angekündigt, nach Abschluss des öffentlichen Intrusionstests den Zertifizierungs- und Zulassungsprozess prüfen. Zudem wird er klären, ob weitere Korrekturen am neuen System notwendig sind und ob beim bestehenden System ein Anpassungsbedarf besteht.

Zanetti Claudio · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Herr Bundeskanzler, wir sind uns wahrscheinlich einig, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in dieses System am Schluss absolut entscheidend ist. Bei jedem neuen Skandal nimmt dieses Vertrauen Schaden. Was werden Sie, was wird der Bundesrat unternehmen, um dieses Vertrauen wiederherzustellen? Glauben Sie, dass es überhaupt möglich ist, dieses Vertrauen wiederherzustellen?

Thurnherr Walter · BK-M · Argovie

Ich glaube, man muss doch auch sagen, dass der ganze Sinn des Intrusionstests, den wir gemacht haben, und der Offenlegung des Quellcodes ja gerade war, solche Fehler, wenn sie vorhanden sind, BO 2019 N 372 festzustellen. Das war ja nicht einfach eine Bekanntmachung des Quellcodes, sondern auch eine Aufforderung: Schaut den Quellcode an; kann man ihn verbessern? In dem Sinn hat man ja auch damit gerechnet, dass es Fehler gibt. Es ist aber richtig, dass erstens das Vertrauen entscheidend ist und dass zweitens der Mangel, den man festgestellt hat, erheblich ist und man ihn schon früher hätte feststellen müssen. Deshalb haben wir die Frage von Herrn Grüter vorhin so beantwortet.

Nach Abschluss des Intrusionstests und der Offenlegung des Quellcodes werden wir eine Standortbestimmung machen und prüfen, was das im Zusammenhang mit der Zertifizierung und den bestehenden Systemen genau heisst.