18.3531

Reform der "lebenslangen" Freiheitsstrafe für besonders schwere Straftaten

Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion

La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Il postulato Rickli Natalie è stato ripreso dal signor Schwander. Al postulato si oppone la signora Arslan.

Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Das Postulat Rickli Natalie beauftragt den Bundesrat, in einem Bericht darzulegen, wie das heutige System der lebenslangen Freiheitsstrafe reformiert werden kann. Es geht dabei um besonders schwere Straftaten. Bekanntlich bedeutet "lebenslang" zwanzig Jahre, und wenn sich ein Täter im Vollzug entsprechend gut verhält und nicht rückfallgefährdet ist, heisst das, dass er nach zehn bzw. fünfzehn Jahren entlassen wird. Das steht eigentlich im Widerspruch zu schweren Straftaten und entsprechenden Sicherungsmassnahmen, die notwendig sind, wenn jemand rückfallgefährdet ist.

Deshalb wird der Bundesrat in diesem Postulat aufgefordert zu prüfen, wie dem Gericht eine allfällige Möglichkeit gegeben werden kann, die bedingte Entlassung für einen längeren Zeitraum als die heutigen zehn bzw. fünfzehn Jahre auszuschliessen. Es soll auch geprüft werden, entsprechend einen höheren Strafrahmen einzuführen. Weiter soll überprüft werden, bei schwersten Verbrechen, wie wir sie in den vergangenen ein, zwei Jahren erlebt haben, die bedingte Entlassung gänzlich auszuschliessen. Das Gesetz soll entsprechend überprüft werden, bzw. es soll im Gesetz die Möglichkeit geschaffen werden, längere Freiheitsstrafen als Alternative zur lebenslangen Freiheitsstrafe einzuführen.

Auch das Jugendstrafrecht möchte ich hier noch erwähnen. Die Straftäter werden immer jünger und begehen schwerste Straftaten. Das ist vielleicht in diesem Zusammenhang auch noch zu überprüfen und könnte mit diesem Postulat ebenfalls aufgefangen werden. Selbstverständlich ist mir bekannt, dass wir die Strafrahmenharmonisierung auf dem Tisch haben, dass das dort diskutiert wird. Aber in diesem Zusammenhang möchte ich das Jugendstrafrecht hier entsprechend ebenfalls einschliessen.

Ich bitte Sie, dieses Postulat zu unterstützen.

Arslan Sibel · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion

Ich beantrage Ihnen, dieses Postulat abzulehnen, und zwar aus folgenden drei Gründen:

1. mangelnde Notwendigkeit und Dringlichkeit;

2. populistische Hintergedanken;

3. Problematik der Definition von besonders schweren Straftaten.

Zur mangelnden Notwendigkeit und Dringlichkeit: Interessanterweise kamen die Anstösse zur Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe nicht von den Anwendern des Strafgesetzbuches, also von den Gerichten oder den Fachpersonen, z. B. aus dem EJPD, sondern aus der Politik, sei es aus dem Nationalrat oder dem Ständerat. Der Bundesrat beantragt zwar die Annahme des Postulates, um das Problem zu prüfen. Er hat aber nicht von sich aus die Initiative zu einer Reform ergriffen, was er zweifellos getan hätte, wenn er einen akuten Handlungsbedarf erkannt hätte. Der Antrag des Bundesrates kann als Zeichen an das Volk interpretiert werden, dass dessen teilweises Unbehagen ernst genommen wird.

Vom Wortlaut des Strafgesetzbuches her ist theoretisch eine echte lebenslange Freiheitsstrafe möglich, bei der man das Gefängnis nie verlassen kann. Praktisch hat sich jedoch in vielen Staaten die Erkenntnis entwickelt, dass der Begriff "lebenslänglich" nicht mit einem Gefängnisaufenthalt bis zum Tode gleichzusetzen ist. Dies wäre ein zivilisatorischer Rückschritt. Einige europäische Staaten haben denn auch die lebenslängliche Freiheitsstrafe abgeschafft.

Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit. Dies ist meines Erachtens der richtige Ansatz. Er gilt sinngemäss auch für die Schweiz. In der Regel wird nach fünfzehn Jahren Gefängnis eine Entlassung aus dem Gefängnis geprüft, aber nur gewährt, wenn der Täter als nicht mehr gefährlich eingestuft wird. Bleibt er gefährlich, muss er im Gefängnis bleiben. Deshalb ist eine Kombination mit der Verwahrung auch nicht notwendig und nicht logisch. Wer aber nicht mehr gefährlich ist, kann von Gesetzes wegen auch nicht verwahrt werden, denn eine Verwahrung setzt immer eine erhöhte Gefährlichkeit voraus.

Zu den populistischen Hintergründen: Einige wirklich schwere und grausame Verbrechen wie die Rupperswiler Morde haben die Bevölkerung erschüttert, aufgerüttelt und auch in Ängste versetzt. Das ist absolut verständlich, und es ist ernst zu nehmen. Die erwähnten Straftaten dürfen in keiner Weise beschönigt werden. Aber macht es Sinn, dass Politiker beim Volk durch Vorstösse den Anschein erwecken, man könne künftig mehr Härte zeigen, indem man die lebenslängliche Freiheitsstrafe reformiert? Wäre es nicht viel besser, wenn die Politik dem Volk erklären würde, dass das heutige Strafgesetz alle Möglichkeiten enthält, um einen uneinsichtigen und weiterhin gefährlichen Verbrecher im Gefängnis zu behalten? Für mich steckt sehr wohl ein Quantum Populismus hinter diesem Vorstoss, zumal die Verfasserin ja nicht gerade als sehr sanft bekannt ist.

Zur Problematik der Definition von besonders schweren Straftaten: Meines Erachtens täuschen sich die Postulantin aus dem Nationalrat - das ehemalige Nationalratsmitglied - und die Postulanten aus dem Ständerat, wenn sie glauben, eine Definition von besonders schweren Straftaten sei leicht. Eine Kasuistik, also das Festhalten aller Fälle einer besonders schweren Straftat im Gesetz, ist undenkbar. Es ist geradezu sicher, dass irgendwelche Fälle vergessen gehen. Aber auch eine allgemeine Formulierung einer besonders schweren Straftat ist nicht möglich; vielmehr ist jeder Einzelfall besonders und umfassend zu behandeln. Die Umstände sind bei jedem Straffall verschieden. Aufgrund der heutigen Gesetzgebung kann bei besonders schweren Straftaten nach fünfzehn Jahren Gefängnisaufenthalt sehr wohl bei der Prüfung der noch vorhandenen Gefährlichkeit eine besondere Intensität und Gründlichkeit an den Tag gelegt werden, etwa durch Mehrfachgutachten.

Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, das Postulat abzulehnen. Es verursacht einen unnötigen Mehraufwand ohne Aussicht auf eine echte Verbesserung der heutigen Situation.

Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Kollegin Arslan, was machen wir, wenn die dritte Gewalt, die Justiz, den Strafrahmen nicht ausschöpft? Was machen wir dann als Gesetzgeber?

Arslan Sibel · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion

Herr Schwander, Sie müssen den Gerichten schon etwas Vertrauen schenken. Es ist sehr beachtlich, dass Sie das immer wieder infrage stellen, ausser es sind SVP-Richterinnen und -Richter, und sie folgen dann gerade der Parteilinie. Wir haben hier die Gewaltenteilung, die wir akzeptieren sollten. Die Richterinnen und Richter machen ihren Job - lassen Sie sie ihren Job machen! Und wir machen unseren Job, indem wir sagen, ob so etwas Sinn macht oder nicht. In diesem Fall macht dieser Vorstoss einfach nicht Sinn.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen

Der Bundesrat beantragt Ihnen, das Postulat Rickli Natalie anzunehmen. Der Ständerat hat im September letzten Jahres das gleichlautende Postulat Caroni 18.3530 bereits angenommen, und das EJPD hat gemäss diesem Postulat die Arbeiten am Bericht bereits begonnen. Damit werden die von der Postulantin aufgegriffenen Punkte bereits geprüft.

Weshalb erachtet der Bundesrat in dieser Frage einen Bericht als wichtig? Ein solcher Bericht kann helfen, die lebenslange Freiheitsstrafe besser zu verstehen; ob und gegebenenfalls wie diese Strafe reformiert werden könnte, kann der Bericht ebenfalls aufzeigen.

Die lebenslange Freiheitsstrafe erscheint heute als eine Mischung aus Strafe und Massnahme, der Täter kann nämlich nach fünfzehn Jahren bedingt entlassen werden, aber nur, wenn eine günstige Prognose dafür spricht. Die Freiheitsstrafe verwandelt sich somit ab diesem Zeitpunkt in eine Art Verwahrung. Diese Regelung wirft Fragen auf. Warum sind es gerade fünfzehn Jahre, warum nicht zwanzig Jahre, warum nicht dreissig Jahre, warum nicht wirklich lebenslang? Zudem: Weshalb soll man zu einer potenziell lebenslangen Strafe zusätzlich eine ebenfalls potenziell lebenslang dauernde Verwahrung anordnen? Diese Fragen werden in diesem Bericht bearbeitet.

Die Erstellung des Berichtes ist aufwendig; neben dem Bundesamt für Justiz sind auch das Bundesamt für Statistik und das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung an den Arbeiten beteiligt. Der Bundesrat sollte den Bericht in der ersten Hälfte 2020 publizieren können.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 112 Stimmen

Dagegen ... 62 Stimmen

(0 Enthaltungen)

La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): La signora Trede non si oppone più alla mozione Eichenberger 18.3592. La mozione è dunque riportata sulla lista delle intervenzioni trattate in procedura scritta l'ultimo venerdì della sessione.