Parliamentary business: Loi COVID-19. Modification (20.084)

20.084

Loi COVID-19. Modification

Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

BO 2020 N 2638Loi fédérale sur les bases légales des ordonnances du Conseil fédéral visant à surmonter l'épidémie de Covid-19 (Cas de rigueur, sport, assurance-chômage, amendes d'ordre)

Ch. I art. 12b al. 6 let. b

Proposition de la Conférence de conciliation

b. au moment du versement des contributions, le club doit ramener au montant maximal du gain assuré dans l'assurance-accidents obligatoire ou réduire de 20 pour cent au moins le revenu moyen, y compris les primes, bonus et autres avantages financiers liés aux revenus qui dépassent ce montant maximal. Les revenus des employés durant la saison 2018/19 sont déterminants pour calculer le revenu moyen. Le Conseil fédéral peut, sur demande, tenir compte aussi des revenus des employés à la date du 13 mars 2020. Les réductions salariales déjà opérées dans le cadre des mesures prises par la Confédération en raison de l'épidémie de Covid-19 sont BO 2020 N 2639 prises en compte Le Conseil fédéral peut prévoir des exceptions pour les clubs dont la masse salariale globale est bien inférieure à la moyenne de la ligue;

Ch. I art. 17a

Proposition de la Conférence de conciliation

Titre

Calcul de l'indemnité en cas de réduction de l'horaire de travail pour les revenus modestes

Introduction

En dérogation à la loi du 25 juin 1982 sur l'assurance-chômage (LACI), l'indemnité en cas de réduction de l'horaire de travail se calcule comme suit:

Al. 1

En cas de revenu mensuel pour une activité à plein temps

a. jusqu'à 3470 francs, l'indemnité en cas de réduction de l'horaire de travail s'élève à 100 pour cent de la perte de gain prise en considération.

b. entre 3470 et 4340 francs, l'indemnité en cas de réduction de l'horaire de travail s'élève à 3470 francs pour une perte de gain totale; les pertes de gain partielles sont calculées au prorata.

c. à partir de 4340 francs, l'article 34 alinéa 1 LACI est applicable sans changement.

Al. 2

En cas d'occupation à temps partiel, le revenu et le montant minimum de l'indemnité en cas de réduction de l'horaire de travail, en vertu de l'alinéa 1, sont calculés proportionnellement au taux d'occupation.

Ch. I art. 21 al. 10

Proposition de la Conférence de conciliation

L'article 17a a effet jusqu'au 31 mars 2021.

Ch. III al. 5

Proposition de la Conférence de conciliation

L'article 17a entre en vigueur avec effet rétroactif au 1er décembre 2020.

Friedli Esther · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Neben dem Budget ist es die Revision des Covid-19-Gesetzes, die uns in dieser Session begleitet und umtreibt. Dabei hat uns die Entwicklung rund um die Corona-Pandemie immer wieder eingeholt. Wir mussten am Dienstag nochmals auf einen Nachtrag des Bundesrates eintreten und diesen behandeln und haben noch weitere Artikel ins Gesetz eingefügt. Doch nun befinden wir uns gesetzmässig auf der Zielgeraden. Wir haben heute Morgen in der Einigungskonferenz eine Lösung gefunden.

Die Einigungskonferenz hat heute Morgen zwei Artikel beraten. Bei einem Artikel gab es eine materielle Diskussion, beim anderen Artikel eine rein formelle. Bei allen anderen Punkten folgt der Ständerat unserem Rat.

Zu Artikel 12b Absatz 6 Buchstabe b: Hier geht es um die materielle Differenz, die noch vorlag. Es geht um das Stichdatum oder die Zeitspanne, welche für die Sportclubs als Basis für die Berechnung des durchschnittlichen Einkommens inklusive Prämien, Boni und weiteren geldwerten Vergünstigungen gilt, das gekürzt werden soll. Die Version des Nationalrates sah die Saison 2018/19 vor, das ist die letzte ganz gespielte Saison. Warum diese Saison die richtige Berechnungsgrundlage ist, haben wir Ihnen in den letzten Beratungen mehrmals ausgeführt. Der Ständerat schlägt den 13. März 2020 vor, das ist das Datum des Lockdowns. Die Einigungskonferenz hat heute Morgen quasi einen Mittelweg verabschiedet. Dieser sieht vor, dass grundsätzlich die Saison 2018/19 gilt, aber der Bundesrat auf Gesuch hin die Einkommen der Angestellten am Stichtag 13. März 2020 berücksichtigen kann. Somit sollte für alle Clubs ein gangbarer Weg vorhanden sein, und wir konnten so eine Brücke schlagen.

Dann komme ich noch zu Artikel 17a. Diesen Artikel haben wir am Montag im Nationalrat neu eingefügt. Hier geht es um die Kurzarbeitsentschädigung für die tiefsten Löhne. Im Rat besteht die Meinung, dass diese tiefen Löhne im Sinne einer Ausnahmebestimmung gestützt werden sollten. Unser Konzept sieht vor, dass im Sinne einer klar befristeten Überbrückung die Löhne der tiefen Einkommen um weniger als 20 Prozent gekürzt werden. Löhne bis 3470 Franken werden zu 100 Prozent Kurzarbeitsentschädigung erhalten. Löhne zwischen 3470 und 4340 Franken werden anteilsmässig gekürzt, diese erhalten somit etwas mehr als 80 Prozent der Kurzarbeitsentschädigung. Löhne ab 4340 Franken werden zu den regulären Sätzen abgerechnet. Mit unserem Konzept gibt es keine Schwelleneffekte, was wir sehr begrüssen. Der Ständerat ist unserem Konzept gestern einstimmig gefolgt. Da unser Antrag am Montagabend etwas kurzfristig war, hat die Verwaltung unser Konzept nun gesetzeskonform umformuliert. Das ist die Version des Ständerates. Daher gibt es neben Artikel 17a auch Ergänzungen in Artikel 21 Absatz 10 und in Ziffer III Absatz 5. Es gibt da keine materiellen Änderungen, und die Einigungskonferenz stellt einstimmig den Antrag, der Version des Ständerates zu folgen.

Ich bitte Sie daher, allen Anträgen der Einigungskonferenz zu folgen.

Regazzi Fabio · Mit-M · Conseil national · Tessin · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

La Conferenza di conciliazione delle Commissioni dell'economia e dei tributi si è riunita stamattina per appianare le ultime due divergenze rimaste dopo questa lunga maratona sulla legge Covid-19. Sostanzialmente sono due i punti ancora aperti che porterò brevemente alla vostra attenzione.

L'articolo 17a propone sostanzialmente una modifica di carattere formale che riguarda il calcolo delle indennità, per i lavoratori con salari modesti, in caso di riduzione dell'orario. Ricordo che il nostro consiglio martedì scorso ha approvato la proposta per una nuova disposizione, l'articolo 17a, per andare incontro ai lavoratori con redditi modesti colpiti dall'orario ridotto. Da parte sua, il Consiglio degli Stati, tenendo conto di proposte fatte dall'amministrazione, ha apportato alcuni correttivi per rendere più chiara la formulazione della disposizione senza tuttavia intaccarne la sostanza che praticamente rimane invariata. Ricordo che questa disposizione, se approvata, entrerà in vigore con effetto retroattivo al 1° dicembre 2020 e avrà una durata limitata di quattro mesi. La Conferenza di conciliazione ha approvato all'unanimità questa modifica.

All'articolo 12b capoverso 6 lettera b invece abbiamo l'unica vera "pièce de résistance" che ci ha occupato parecchio BO 2020 N 2640 nella riunione della Conferenza di conciliazione. Due varianti erano ancora in gioco: quella del Consiglio nazionale, da noi approvata senza opposizioni a due riprese, che chiedeva di utilizzare la stagione 2018/19 quale base per il calcolo dei redditi; e quella del del Consiglio degli Stati che chiedeva di prendere come riferimento il 13 marzo 2020, cioè la data in cui è stato di fatto deciso il lockdown. La contrapposizione era semplicemente dovuta al fatto che alcuni club di calcio e hockey, con la soluzione proposta dal Consiglio nazionale, avrebbero avuto uno svantaggio nel computo della massa salariale, sulla quale andrà, appunto, applicata la riduzione del 20 per cento.

Per sbloccare la situazione ho presentato una proposta di compromesso che sostanzialmente tiene conto di questo problema. Si tratta in definitiva di una soluzione che prevede come riferimento per il computo dei salari la stagione 2018/19, l'ultima interamente giocata, come chiedeva il nostro consiglio, e che allo stesso tempo dà comunque facoltà ai club che risultano penalizzati da questa soluzione di inoltrare una domanda al Consiglio federale, naturalmente motivandola, affinché venga considerata la situazione salariale come si presentava il 13 marzo 2020.

La Conferenza di conciliazione ha approvato all'unanimità questa proposta di compromesso. Vi chiedo di sostenere le decisioni prese dalla Conferenza di conciliazione.

Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich

Ich habe den Ausführungen Ihrer Berichterstatter nichts beizufügen. Ich denke, dass Sie hiermit eine Lösung gefunden haben, die mehrheitsfähig und umsetzbar ist. Ich möchte mich nur abschliessend für Ihre Mitarbeit bedanken. Es war eine recht hektische Arbeit, die sehr kurzfristig erfolgte, und ich danke für Ihre Flexibilität.

Büchel Roland Rino · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Geschätzter Herr Bundesrat, bei den Bedingungen unter Artikel 12b heisst es, dass die Nachwuchsförderung weitergeführt werden müsse; das ist ja gut so. Wenn man jetzt sieht, dass im Eishockey neu zehn Ausländer spielen sollen, dann muss ich schon sagen, dass da von den Clubs Schindluderei vom Schlimmsten betrieben wird. Ausländer, drittklassige, verdienen etwa 300 000 Franken netto, die Steuern werden bezahlt. Ein drittklassiger Ausländer kostet 500 000 Franken, ein einigermassen gut spielender kostet gegen 1 Million, wenn man alles mit einberechnet, was sie erhalten, vor allem die Steuern. Im Fussball werden gierige Spielervermittler auch mit Geldern bedient, die eigentlich einkommensrelevant sind. Wenn wir die Kürzung von 20 Prozent berechnen, ist das mit dabei? Oder sind das nur die kleinen Dinge wie Autos oder Wohnungen, die bezahlt werden?

Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich

Sie haben sich für eine Pauschallösung mit den Clubs entschieden. Ich glaube auch nicht, dass es die Aufgabe des Bundesrates oder des Parlamentes ist, in die Details der Lohnpolitik der Clubs einzugreifen. Wir haben eine pauschale Lösung, die die Clubs mit relativ vielen Freiheiten umsetzen können. Es handelt sich um eine vorübergehende Phase. Ich glaube, dass sowohl der Bundesrat wie auch die Mehrheit des Parlamentes mit den Details der Lohnpolitik der Fussball- und Eishockeyclubs überfordert sind. Was wir haben, ist eine pauschale Lösung, die umsetzbar ist.

Roduit Benjamin · Mit-M · Conseil national · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Monsieur le conseiller fédéral, nous vous remercions pour le soutien accordé au compromis, notamment à l'article 17a; j'ai, cependant, une question. Au mois de mars, le délai de préavis de dix jours pour l'octroi des indemnités en cas de RHT avait été ramené à un jour. Or, il y a de nombreuses entreprises et établissements qui, dans le cadre de la deuxième vague, sont prétéritées par ce délai de préavis de dix jours. Est-ce que vous envisagez, peut-être au niveau de l'ordonnance ou des directives, de régler ce problème?

Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich

Wir sind natürlich - das haben wir ja in diesen drei Wochen gemerkt - in einem laufenden Prozess, der wahrscheinlich mit dieser Gesetzgebung noch immer nicht abgeschlossen ist. Es wird darauf ankommen, was wir weiter haben. Wir haben ja nicht nur in diesen zehn Tagen gearbeitet, sondern wir sind seit dem Frühjahr daran, verschiedene Modelle zu prüfen, verschiedene Berechnungen zu machen, Vor- und Nachteile abzuwägen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir das nach bestem Wissen und Gewissen gemacht haben. Aber wir leben natürlich immer im Bereich von entsprechenden Schätzungen. Wir werden das im weiteren Verlauf dann sehen.

Ich glaube, es ist gelungen, ein Paket oder ein Netz zu schnüren, das es ermöglicht, Härtefälle in diesem Bereich zu unterstützen. Wir werden auch in Zukunft dieses Gleichgewicht zwischen Gesundheitspolitik, wirtschaftlichen Auswirkungen und Auswirkungen auf die Gesellschaft suchen müssen. Da gibt es erfahrungsgemäss ja die verschiedensten Ansichten und die verschiedensten Gewichtungen. Hier versuchen wir uns entsprechend zu bewegen.

Rytz Regula · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe des VERT-E-S

Herr Bundesrat Maurer, das Gesetz, das wir heute verabschieden können, ist sehr viel besser als das, das wir im Oktober hier beraten haben. Die Frage, ob es wirkt, hängt aber auch vom Vollzug ab. Meine Befürchtung ist, dass das Geld, das wir jetzt gesprochen haben, aufgrund der Covid-Verordnung, die sehr restriktiv ist, gar nicht zu den Unternehmen oder den Selbstständigen kommt, die es nötig haben. Wird der Bundesrat die Verordnung im Notfall noch einmal anpassen, wenn er sieht, dass die Auflagen darin viel zu restriktiv sind?

Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich

Sie haben ja in Artikel 12 dem Bundesrat die Möglichkeit gegeben, die Eckwerte der Definition der Härtefälle noch einmal zu überprüfen. Der Bundesrat wird bereits morgen eine erste Anpassung der Verordnung aufgrund Ihrer effektiven Beschlüsse vornehmen, und wir diskutieren heute noch mit den Kantonen über mögliche Lockerungen, wie auch immer.

Aber der Hinweis, den Sie gemacht haben, macht auch mir etwas Sorgen. Wie vollziehen wir das? Der Vollzug liegt jetzt bei den Kantonen. Die Kantone sind gut vorbereitet, und man muss einfach sehen: Der Bund könnte das nicht besser umsetzen als die Kantone. Denn auch der Bund hat keine Ressourcen, um diese Prüfung der Härtefälle vorzunehmen. Wir sind also darauf angewiesen, dass das entsprechend läuft, und wir werden in der Umsetzung wohl auch Prioritäten setzen müssen. Ich glaube nicht, dass wir wieder ins Massengeschäft des Frühjahrs gehen können. Das war auch nicht die Absicht des Parlamentes, sondern wir sind jetzt im Bereich der Härtefälle.

Es sind vor allem die Kantone gefordert. Wir werden selbstverständlich nach Kräften unterstützen. Aber wir müssen schon sehen und müssen das im Auge behalten: Es ist durchaus möglich, dass nicht alles wie am Schnürchen läuft. Wir stehen aber schon seit Langem in Kontakt mit den Kantonen. Wir besprechen heute Nachmittag an einer Konferenz die Konsequenzen der Gesetzgebung und das weitere Vorgehen. Die Ungeduld, das werden Sie auch mit sehr vielen E-Mails erfahren, ist in der Wirtschaft relativ gross. Man hat das Gefühl, morgen fliesse das Geld. So schnell kann es einfach nicht gehen, denn wir setzen das Geld der Steuerzahler ein, und das muss sorgfältig abgewogen werden.

Diese Balance macht mir auch noch etwas Sorgen, und ich kann den Hintergrund Ihrer Frage durchaus nachvollziehen.

Vote

GroupYesNoAbst.
Groupe de l'Union démocratique du Centre35 (90 %)2 (5 %)2 (5 %)
Groupe socialiste35 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.30 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe libéral-radical26 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S28 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe vert'libéral15 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Non inscrit1 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total170 (98 %)2 (1 %)2 (1 %)

Yes: Proposal by the conciliation conference
No: Reject the proposal

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