19.3425
Ausnahme vom Nachtfahrverbot für Geldtransporter über 3,5 Tonnen
Feller Olivier · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
La région lémanique a connu il y a deux ans plusieurs attaques brutales d'une grande violence contre des transporteurs de fonds, et cela a marqué la population dans la région lémanique et même dans l'ensemble de notre pays.
Cela m'a amené, avec d'autres, à examiner la législation sur la circulation routière. Il se trouve que la législation sur la circulation routière fait une distinction entre les véhicules lourds et les véhicules légers. Les véhicules légers sont ceux qui pèsent moins de 3500 kilos et les véhicules lourds sont ceux qui pèsent plus de 3500 kilos. Or les véhicules lourds n'ont pas le droit de circuler pendant la nuit. Mais le Conseil fédéral, dans une ordonnance, a prévu un certain nombre d'exceptions à l'interdiction pour les véhicules lourds de circuler la nuit. Et quels sont les véhicules lourds qui peuvent circuler la nuit? Ce sont par exemple les véhicules qui transportent des aliments périssables - ce que l'on peut comprendre - mais ce sont également des véhicules lourds qui transportent des fleurs coupées. En revanche, les véhicules lourds qui sont susceptibles de transporter des fonds, eh bien ces véhicules lourds-là ne peuvent pas circuler la nuit. En d'autres termes, pendant la nuit, il y a des transporteurs de fonds qui utilisent des petites camionnettes pour transporter des fonds. Donc, on peut transporter des fleurs coupées dans des véhicules lourds pendant la nuit, par contre, on a l'interdiction de transporter des fonds pendant la nuit dans des véhicules lourds. Et cela nous paraît un peu absurde puisque cela pousse certains transporteurs à utiliser des camionnettes pour transporter des fonds pendant la nuit.
Le but de cette motion est que le Conseil fédéral inscrive dans l'ordonnance une exception supplémentaire concernant le transport de fonds pendant la nuit dans des véhicules lourds, donc de plus de 3500 kilos.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Diese Motion steht in Zusammenhang mit den Überfällen auf Geldtransporter im Kanton Waadt im Jahr 2019 und der Forderung nach einer schweizweiten Regelung für die Transportbranche. Ich möchte zuerst erwähnen, dass der Schutz des Personals von diesen Werttransporten dem Bundesrat selbstverständlich ein wichtiges Anliegen ist. Die Ablehnung dieser Motion empfiehlt Ihnen der Bundesrat also nicht deshalb, weil er sich nicht darum kümmern würde. Es gibt aber zwei Gründe, weshalb der Bundesrat diese Motion zur Ablehnung empfiehlt.
Der erste Grund ist, dass im Bereich der Sicherheit von Geldtransportern natürlich Möglichkeiten bestehen, die in der Zwischenzeit ja auch von den Kantonen und den Unternehmen selber angewandt wurden. Es gibt eine Vielzahl von Massnahmen, ich nenne Ihnen nur ein paar davon: Die Limitierung der Geld- und Wertmenge ist eine Möglichkeit, wie auch der Einsatz von mehr Begleitpersonal und dann vor allem der Einsatz von Vernichtungsanlagen, die das Geld bei einem Überfall unbrauchbar machen - ja, das gibt es, und das ist natürlich auch abschreckend. Ich weiss von Kantonen, die Massnahmen getroffen haben, und insbesondere vom Kanton Waadt, der hier sehr aktiv ist und vieles gemacht hat, weil es - das ist klar - für die Bevölkerung wirklich eine Bedrohung ist. Es ist in unserem Land eigentlich unvorstellbar, dass ein solches Problem in dieser Art virulent werden kann. Aber der Bundesrat ist der Meinung, dass es hier Lösungsmöglichkeiten gibt, ohne jetzt gleich generell mit einer Ausnahme vom Nachtfahrverbot einzugreifen.
Der zweite Grund ist eine Kompetenzfrage: Ich bitte Sie, sich einfach noch einmal vor Augen zu führen, wer in der Schweiz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf ihrem Territorium zuständig ist. Das sind gemäss Bundesverfassung die Kantone. Der Bund hat eine fakultative Regelungskompetenz, um Vorschriften über die Ausübung von privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeiten zu erlassen. Der Bund hat die Kompetenz, im Bereich Sicherheit Gesetze zu erlassen, wenn es sich um Sicherheitsbelange handelt, die aus seiner Sicht eine Koordination auf Bundesebene erfordern.
Hierzu möchte ich einfach ganz kurz folgende Geschichte erwähnen, damit Sie diese vielleicht wieder in Erinnerung haben: Es gab eine Motion Seiler Graf und eine Motion Rechsteiner Paul, die verlangt haben, dass man die Erbringung von privaten Sicherheitsdienstleistungen schweizweit einheitlich regle. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) wollte eine rechtliche Harmonisierung auf dem Weg des Konkordates herbeiführen. Der Weg einer kantonalen Regelung geht natürlich auch aus Sicht des Bundesrates immer vor. Wir bevorzugen also eine Regelung auf kantonaler Ebene. Das war im Jahr 2017, ich war damals noch Vorsteherin des EJPD. Die KKJPD beschloss aber, das Konkordat für private Sicherheitsdienstleistungen vorläufig nicht in Kraft zu setzen. Nachdem diese kantonalen Bemühungen nicht erfolgreich waren, hielt der Bundesrat den Zeitpunkt für gekommen, bundesrechtliche Mindestvorschriften zu erlassen. Er empfahl die Motion Rechsteiner Paul 17.4101, "Mindeststandards für Sicherheitsfirmen national regeln", zur Annahme. Diese Motion wurde dann aber zurückgezogen, und die Motion Seiler Graf 16.3723, "Private Sicherheitsdienstleistungen endlich schweizweit regeln", wurde 2019 abgelehnt.
Vor diesem Hintergrund hält es der Bundesrat nicht für angezeigt, jetzt wieder mit einer Regelung zu kommen, die per se auch nicht ganz unproblematisch ist, denn wir haben dann auch wieder Zielkonflikte mit dem Lärm - Sie kennen ja die Gründe, weshalb wir dieses Nachtfahrverbot haben.
Aufgrund dieser Vorgeschichte kommt der Bundesrat zum Schluss: Auf der einen Seite haben die Kantone und insbesondere der Kanton Waadt wirklich gehandelt und vieles unternommen. Sie sehen auch, dass diese Problematik zurückgegangen ist, auch wenn es keine Garantie dafür gibt, dass das nicht mehr vorkommt. Wir können es nicht unterstützen, nach dieser Vorgeschichte jetzt hier national einzugreifen.
Das sind die Gründe, weshalb wir diese Motion zur Ablehnung empfehlen.
Abstimmung
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 94 Stimmen
Dagegen ... 94 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Mit Stichentscheid des Präsidenten
wird die Motion abgelehnt
Avec la voix prépondérante du président
la motion est rejetée
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Herr Feller hat das Wort für einen Ordnungsantrag.
Feller Olivier · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Je dépose une motion d'ordre demandant un nouveau vote sur la motion qui porte mon nom. En effet, nous avons été un peu troublés au sein du groupe libéral-radical, puisqu'avant que le résultat apparaisse, vous avez déjà annoncé que la motion était rejetée. Il me semble qu'il s'agit d'un petit impair qui mérite d'être corrigé par un nouveau vote.
Abstimmung
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Wir stimmen über den Ordnungsantrag Feller ab.
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Feller ... 148 Stimmen
Dagegen ... 27 Stimmen
(15 Enthaltungen)
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die Abstimmung über die Motion 19.3425 wird somit wiederholt.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 92 Stimmen
Dagegen ... 98 Stimmen
(1 Enthaltung)