21.9011, 21.3441
Ausserordentliche Session / Covid-19. Aufhebung der besonderen Lage nach Artikel 6 des Epidemiengesetzes. Jetzt!
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Ich eröffne die ausserordentliche Session, welche mit Schreiben vom 3. Mai 2021 von 50 Mitgliedern der SVP-Fraktion zur Behandlung von zwei gleichlautenden Motionen verlangt wurde.
Der Nationalrat hat die ausserordentliche Session zur Motion Aeschi Thomas 21.3157, "Covid-19. Aufhebung der besonderen Lage nach Artikel 6 des Epidemiengesetzes. Jetzt!", am Mittwoch, 16. Juni 2021, durchgeführt. Wir behandeln nun die gleichlautende Motion Chiesa 21.3441, "Covid-19. Aufhebung der besonderen Lage nach Artikel 6 des Epidemiengesetzes. Jetzt!".
Chiesa Marco · Mit-M · Ständerat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Stellen Sie sich vor, Sie haben Angst vor dem Feuer und möchten sich mit allen Mitteln davor schützen. Deshalb rufen Sie jede Nacht die Feuerwehr an und sagen am Telefon, sie solle mit Blaulicht zu Ihnen nachhause kommen, um zu kontrollieren, ob das Haus schon in Brand stehe. Wir sind uns sicherlich einig, dass Sie nach den ersten paar Fehlalarmen schnell an Glaubwürdigkeit verlieren würden. Sie fragen sich jetzt wohl, was das Ganze mit der vorliegenden Motion zu tun hat - nun, sehr viel.
Covid-19 hat unser Staatsverständnis - ich sollte sagen: das Verständnis der Feuerwehr - grundlegend verändert. Unser Land befindet sich nach wie vor in einer besonderen Lage gemäss Artikel 6 Absatz 1 des Epidemiengesetzes. Die Definition der besonderen Lage ist eindeutig. Ich erlaube mir, aus Artikel 6 Absatz 1 des Epidemiengesetzes zu zitieren: "Eine besondere Lage liegt vor, wenn a. die ordentlichen Vollzugsorgane nicht in der Lage sind, den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen, und eine der folgenden Gefahren besteht: 1. eine erhöhte Ansteckungs- und Ausbreitungsgefahr, 2. eine besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit, 3. schwerwiegende Auswirkungen auf die Wirtschaft oder auf andere Lebensbereiche." Welches Bild müsste sich nun für die Aufrechterhaltung einer besonderen Lage in der Schweiz zeigen? Erstens müsste die Anzahl der Covid-19-Infizierten am Steigen sein, zweitens müssten die Spitäler an ihre Auslastungsgrenze stossen oder kurz davor sein, und drittens müssten die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereiche akut gefährdet sein.
Welche Lage präsentiert sich jedoch heute? Der Bundesrat hat die überfällige Öffnung der Gesellschaft und der Wirtschaft in die Wege geleitet. Der Grund dafür ist klar: Die Anzahl der Covid-19-Fälle sinkt seit Monaten. Dies bedeutet, dass die Ansteckungsgefahr sinkt. Die Anzahl der Spitalaufenthalte nimmt deshalb logischerweise ebenfalls ab. Dies hat zur Folge, dass das Gesundheitssystem entlastet und nicht belastet wird. Ich muss Ihnen wohl nicht darlegen, dass mit der Öffnungsstrategie des Bundesrates die Wirtschaftsleistung steigt und die gesellschaftlichen Aktivitäten wieder an Schwung gewinnen. Kurz: Wir sind in einer Phase der Entspannung.
Nach meinen Ausführungen scheint es mir eigentlich offensichtlich, dass die besondere Lage unverzüglich aufgehoben werden muss. Analog dazu kehrt die Feuerwehr nach einem gelöschten Brand nicht mit Vollgas und Blaulicht zum Feuerwehrdepot zurück, sondern hält sich, wie die anderen Verkehrsteilnehmer, an die Verkehrsregeln. Damit werden die anderen Verkehrsteilnehmer nicht unnötig in ihren Freiheiten eingeschränkt und müssen wegen der heranbrausenden Feuerwehr nicht rechts an den Strassenrand fahren. Genauso muss sich der Bundesrat verhalten: Er muss Krisen überwinden, in den Normalzustand übergehen und Kräfte für die nächste Herausforderung sammeln. In der Zeit der Entspannung sollte sich unser Land nicht im Ausnahmezustand befinden.
Die Aufrechterhaltung der besonderen Lage ist auch staatspolitisch gefährlich. In der Logik des Bundesrates müsste aktuell bei einem möglichen Anstieg der Fallzahlen gleich die ausserordentliche Lage ins Auge gefasst werden. Die Eskalationsstufe des Epidemiengesetzes könnte damit seine Bedeutung als Sinnbild für ein verantwortliches Krisenmanagement verlieren. Die besondere Lage - oder ich könnte sagen: das permanente Sirenengeheul und Blaulicht - ist nicht nötig, um der Gesellschaft wieder mehr Freiheit zu geben. Die besondere Lage behindert vielmehr eine Rückkehr zur Normalität.
Stimmen Sie also bitte mit mir für die Aufhebung der besonderen Lage. Das ganze Land wird es Ihnen danken.
Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg
Vielen Dank für die Möglichkeit, in einer ausserordentlichen Session über die besondere Lage zu sprechen. Herr Chiesa, Sie haben einen Teil von Artikel 6 des Epidemiengesetzes erwähnt. Das stimmt. Wir haben nochmals nachgeschaut, wie dieser Artikel 6 zustande gekommen ist. Wir haben sämtliche Materialien des Parlamentes nochmals gelesen, um sicher zu sein, was im Moment, als die gesetzliche Grundlage in Artikel 6 geschaffen wurde, der Wille des Parlamentes war. Wir wollten sicher sein, wie dieser Artikel zu interpretieren ist. Es geht aus den Materialien sehr klar hervor, dass nicht nur Artikel 6 Absatz 1 Litera a, sondern auch Litera b zu berücksichtigen ist.
Das ändert, das muss ich Ihnen sagen, an unserem Dreiphasenmodell und an unserer Ausstiegsstrategie nichts. Es ist faktisch nicht möglich, die besondere Lage aufzuheben. Was man hingegen aufheben kann, ist der Gebrauch der besonderen Lage. Diesen kann man aufheben. Ich glaube, so ist die Motion gemeint. Im Text der Motion haben wir juristisch gesehen einige Schwierigkeiten. Aber hier können wir das, glaube ich, so interpretieren. Wir können von dem, was die Motion will, schlicht gar nichts tun, ohne eine Änderung des Epidemiengesetzes vorzunehmen. Eine solche Änderung kommt sehr wahrscheinlich bald einmal, aber nicht früh genug, um in dieser Situation davon Gebrauch machen zu können. Das heisst, dass sich am Ende die Frage stellt, ob von der Covid-19-Verordnung besondere Lage noch Gebrauch gemacht werden kann.
Es ist im Dreiphasenmodell klar festgehalten, Herr Reichmuth hat das vorhin auch erwähnt, dass im Moment, in dem die Phase 3 beginnt, eine Aufhebung dieser Möglichkeiten erfolgt. Dieser Moment kommt bald. Gemäss unseren heutigen Schätzungen zur Impfbereitschaft der Bevölkerung kommt dieser Moment zwischen dem 10. und 15. August. Dann wird eine vollständige Impfung der impfwilligen Bevölkerung erreicht sein. Es kann sich natürlich noch um drei Tage vor- oder rückwärts verschieben. Die Impfbereitschaft entwickelt sich ja noch. Im Moment ist es einfach so geplant. Das heisst, anders gesagt, dass bis jetzt bei Weitem nicht alle Impfwilligen eine erste Impfung erhalten haben. Das sollte in der ersten Julihälfte der Fall sein. Das bedeutet, die vollständige Impfung wird Anfang August erreicht sein.
Das wird gemacht, unabhängig davon, was jetzt entschieden wird. Ich wollte das noch gesagt haben, weil Artikel 6 Absatz 1 Litera b einfach nach wie vor gilt. Das heisst, dass eine besondere Situation besteht, die unser Land auch noch für eine ziemlich lange Zeit betrifft. Es existiert eine Pandemie, die in anderen Ländern, mit denen wir sehr viele Kontakte haben, bei Weitem noch nicht zu Ende ist. Die Pandemie besteht, aber das ist nicht die Frage. Die Frage ist: Machen wir im Bundesrat am Anfang der Phase 3 von dieser Möglichkeit Gebrauch, ja oder nein? Die Antwort ist dann nein.
Letztendlich hat das, glaube ich, damit zu tun, wie wir gearbeitet haben. Die Motion verlangt klar eine sofortige Aufhebung der besonderen Lage. Aber da der Nationalrat die Motion nicht weiterverfolgt hat, wird das nicht so rasch kommen. Im Moment wäre die Motion nicht im Einklang mit dem Dreiphasenmodell, weil wir zwar vorsehen, die besondere Lage aufzuheben, das aber erst Anfang August und nicht jetzt und heute, da noch nicht alle vollständig geimpft sind.
Voilà, das ist die Situation. Ich werde nicht alles wiederholen, was ich vorhin über die Situation, die wir jetzt haben, gesagt habe. Aber wir haben eine sehr gute Perspektive, mit dem Ausstieg zu reüssieren. Dieser muss ordentlich und ohne Chaos passieren. Ein ordentlicher Ausstieg, der so schnell wie möglich erfolgt, ist das Beste, was wir uns für unser Land wünschen können. Das ist eine sehr gute Sache, weil wir im Moment aus dieser Pandemie herauskommen können. Wir sind in einer besseren Situation als andere Länder, wir haben zum Beispiel einen sehr viel kleineren Wirtschaftseinbruch. Sie müssen schon sehen, dass das eindrücklich ist. Das zeigt, dass sich diese Ordnung, die wir bis zum Ausstieg gewährleisten konnten, bewährt hat.
Aus dieser Argumentation heraus bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen.
Abstimmung
21.3441
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 16 Stimmen
Dagegen ... 25 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Die ausserordentliche Session ist damit beendet. Ich darf Herrn Bundesrat Berset verabschieden.