19.4016
Sexuelle Gewalt an Kindern im Internet. Was macht das Bundesamt für Polizei?
Feri Yvonne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Seit der Einreichung des Postulates hat sich bei der Bekämpfung von sexueller Gewalt an Kindern im Internet einiges verändert: Kobik, die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität, wurde mittlerweile aufgelöst. Die Kantone haben sich mit der Schaffung von Nedik, dem sogenannten Netzwerk digitale Ermittlungsunterstützung Internetkriminalität, organisiert. Aber die offenen Fragen sind geblieben.
Im vergangenen März wurden vom "Beobachter" Lücken und Probleme bei der Bekämpfung von sexueller Gewalt an Kindern im Internet konstatiert. Im April brachte eine Untersuchung der Eidgenössischen Finanzkontrolle betreffend die Wirksamkeit der Bekämpfung von Cyberkriminalität durch das Fedpol weitere Schwierigkeiten in diesem Bereich ans Licht. Das Postulat hat also nichts von seiner Aktualität eingebüsst.
Das Fedpol ist ein wichtiger Akteur in der Bekämpfung von sexueller Gewalt an Kindern im Internet. Das ist so und muss auch so bleiben. Die meisten Verdachtsmeldungen kommen aus dem Ausland, sie müssen triagiert und den Kantonen zugewiesen werden. Das Fedpol ist international vernetzt und ist der Ansprechpartner von Interpol und Europol sowie der internationalen Netzwerke von Meldestellen. Zugleich ist das Fedpol natürlich auch Ansprechpartner im Inland und leistet für die kantonalen Polizeikorps sogenannte Zentralstellenaufgaben. Trotz des schon erwähnten Netzwerkes digitale Ermittlungsunterstützung, mit dem die Kantone ihre Ermittlungstätigkeit koordinieren wollen, kommt dem Fedpol nach wie vor eine wichtige Rolle zu.
Kann das Fedpol diese Rolle aber unter den aktuellen Umständen optimal wahrnehmen? Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat im Rahmen ihrer Prüfung betreffend die Wirksamkeit der Bekämpfung von Cyberkriminalität durch das Fedpol, deren Ergebnisse vor einiger Zeit veröffentlicht worden sind, auch Empfehlungen an das Fedpol abgegeben. Diese weisen auf einen gewissen Bedarf hin, die Ausübung der eigenen Rolle durch strukturelle Verbesserungen zu optimieren. Werden diese Empfehlungen umgesetzt, so ist zweifellos etwas gewonnen. Über die Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle hinaus geht es aber darum, ganz grundsätzlich zu klären, welche strukturellen, personellen und technischen Mittel es braucht, damit das Fedpol seine Rolle gestärkt ausüben kann. Ohne starke Zentralstelle hinkt der ganze Prozess, und daran hat niemand ein Interesse - ausser jenen, die im Internet Sexual- oder Gewaltstraftaten verüben.
Die Stärkung des Fedpol bei der Bekämpfung von sexueller Gewalt an Kindern im Internet kann hier beginnen: mit einem Bericht zum vorliegenden Postulat. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Ich möchte eines klar festhalten: Für die Strafverfolgung von Pädokriminalität sind in der Schweiz die Kantone zuständig. Es ist nicht Sache des Bundes, Pädokriminalität zu verfolgen. Das Fedpol nimmt dabei, das haben Sie gehört, die Rolle einer Zentralstelle und Drehscheibe ein, sowohl national wie international. Es ist eine Koordinationsrolle.
Gestützt auf eine Vereinbarung von 2001 zwischen dem EJPD und den Kantonen, hatte das Fedpol gewisse Aufgaben in diesem Bereich übernommen. Diese Vereinbarung wurde auf Wunsch der Kantone per Ende 2020 aufgelöst; Frau Feri hat darauf hingewiesen. Es hat sich also sehr wohl etwas verändert, da die Kantone inzwischen über die nötigen rechtlichen Grundlagen und Mittel sowie über das Fachwissen verfügen, um Pädokriminalität zu verfolgen. Seit dem 1. Januar 2021 wurden daher gewisse Aufgaben an die Kantone rückübertragen.
Das vorliegende Postulat datiert vom 12. September 2019. Es geht jetzt auf Ende September 2021 zu. Das wird sich auch bei den folgenden Vorstössen noch etwas zeigen.
Das Fedpol nimmt seine Rolle als Zentralstelle weiterhin wahr. Das Fedpol koordiniert und stellt den Informationsaustausch zwischen den Kantonen und den ausländischen Partnern oder auch spezialisierten Organisationen sicher, z. B. den Kontakt mit dem National Center for Missing and Exploited Children. Es stellt aber auch die operative Koordination von komplexen nationalen oder interkantonalen Fällen sicher. Dies geschieht innerhalb des Netzwerks Ermittlungsunterstützung digitale Kriminalitätsbekämpfung. Dieses Netzwerk besteht seit Mitte 2019.
Wir werden selbstverständlich auch die Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle beherzigen, soweit sie begründet sind. Aber der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit der Rollenteilung zwischen Bund und Kantonen, wie sie heute besteht, eine koordinierte und zielgerichtete Bekämpfung der Pädokriminalität auf nationaler wie auch internationaler Ebene gewährleistet ist. Ein zusätzlicher Bericht in dieser Frage würde keinen Mehrwert bringen.
Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 127 Stimmen
Dagegen ... 62 Stimmen
(0 Enthaltungen)