20.4328
Service public stärken
Candinas Martin · 2VP-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Fluri, Borloz, Giezendanner, Hurter Thomas, Quadri, Rutz Gregor, Tuena, Umbricht Pieren, Wasserfallen Christian, Wobmann)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Fluri, Borloz, Giezendanner, Hurter Thomas, Quadri, Rutz Gregor, Tuena, Umbricht Pieren, Wasserfallen Christian, Wobmann)
Rejeter la motion
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Storni Bruno · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
La Commissione dei trasporti e delle telecomunicazioni del Consiglio degli Stati, tramite mozione approvata dal Consiglio degli Stati e al fine di garantire un servizio pubblico efficace, propone di incaricare il Consiglio federale di presentare al Parlamento una legge sulla gestione politica e l'alta vigilanza delle imprese con mandato di servizio universale.
Lo scorso 30 agosto, la Commissione dei trasporti e delle telecomunicazioni del Nazionale ha discusso la mozione come pure, in adempimento del postulato Abate 18.4274, il rapporto "Strategia basata sul rapporto di proprietà del Consiglio federale per le unità rese autonome della Confederazione", approvando la mozione con 13 voti favorevoli, 10 contrari e 2 astensioni.
La maggioranza della CTT sostiene quindi la mozione 20.4328, "Rafforzare il servizio pubblico", ritenendo necessario un maggior coinvolgimento parlamentare nella gestione strategica e nella supervisione delle imprese di servizio pubblico. Sappiamo tutti cosa è successo nell'ultimo decennio con diverse ex regie federali. Fatti a volte sconcertanti ma anche impostazioni di fondo eccessivamente aziendali che non considerano la particolare struttura del nostro paese; fatti che hanno sollevato non solo discussioni ma concreti atti parlamentari che ruotavano attorno al tema del governo d'impresa fino alle strategie del proprietario - vedi il postulato Abate, nel quale si chiede di definire chiaramente obiettivi aziendali, economici, politici e sociali.
Ricordo che i servizi di base o universali creati e sviluppati nel corso della storia del nostro paese dalle ex regie, ma ora gestiti da entità autonome, rappresentavano la struttura comune del servizio pubblico svizzero. Si tratta di servizi pubblici che hanno contribuito a creare l'identità del nostro paese, creando coesione nazionale oltre le diversità linguistiche e geografiche. Le PTT o le FFS erano il comune denominatore e orgoglio delle diverse culture del paese.
Con le aziendalizzazioni sull'onda del New Public Management un'importante funzione delle regie federali è sparito a danno della Svizzera periferica dove i servizi pubblici federali avevano creato molti posti di lavoro.
Riprendo, tradotto dal tedesco, quanto detto dal consigliere agli Stati Stefan Engler a difesa della mozione nella Camera dei cantoni: "I servizi di base, come la diversità linguistica, culturale e sociale del nostro paese, formano la nostra immagine e contribuiscono alla coesione del paese."
Ora, a 25 anni dall'inizio delle trasformazioni delle ex regie in società anonime a statuto speciale, alcune correzioni vanno fatte per permettere al Parlamento, come si chiede con la mozione, di partecipare alla gestione politica delle imprese parastatali ed a giocare un ruolo centrale nella definizione del servizio pubblico. Dover continuare a presentare atti parlamentari per chiedere informazioni su decisioni o misfatti e sentirsi rispondere che il Consiglio federale non ha competenze in materia essendo le aziende autonome non è più accettabile né degno di un Parlamento.
È vero, abbiamo aziende dalle tipologie molto diverse che sottostanno già a leggi settoriali. Con la mozione "Rafforzare il servizio pubblico" si vuole definire una legge mantello, senza creare doppioni, che definisca meccanismi di controllo e guida più efficaci per il Parlamento. Questo per meglio impostare anche gli obiettivi politici e sociali necessari alla coesione del paese e non solo aziendali e di profitto di società anonime di Stato. Il servizio pubblico deve considerare l'insieme del paese, utenti e posti di lavoro. Dobbiamo risolvere il conflitto tra il profitto di Stato e il bene comune.
La commissione chiede di approvare la mozione del Consiglio degli Stati "Rafforzare il servizio pubblico".
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die KVF-N, Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, hat die Motion des Ständerates 20.4328, "Service public stärken", am 30. August dieses Jahres behandelt. Die Kommission hat die Motion mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Die Motion beinhaltet zwei wesentliche Elemente, nämlich erstens eine politische Steuerungsmöglichkeit und zweitens eine klare Regelung der Oberaufsicht.
Der Service public oder, anders gesagt, die Grundversorgung ist ein zentraler Pfeiler unseres Landes. Er ist ein zentraler Pfeiler insbesondere in einem föderalistischen Land wie der Schweiz. Wir alle wissen, der Service public kostet zwar einige Franken Geld, aber er hält unsere Schweiz zusammen. Gleichwohl streiten wir uns oftmals über diesen Service public und diese Grundversorgung, zuweilen sogar leidenschaftlich.
Die Kommission hat sich aber von dieser Grundsatzfrage des Service public nicht leiten lassen. In der Motion geht es nicht darum zu definieren, wie eine Grundversorgung aussehen könnte, sondern nur darum, wie die Politik Einfluss nehmen kann, wie wir hier in diesem Saal Einfluss nehmen können. Dabei geht es eben, wie gesagt, um politische Steuerung und um Oberaufsicht. Die Politik muss im Bereich der Grundversorgung die strategische Richtung vorgeben. Sie muss gleichzeitig diese strategische Richtung auch kontrollieren. Hierfür braucht es Regeln, einheitliche Regeln, und damit eine gesetzliche Bestimmung, ein Gesetz, das die Grundversorgung sauber regelt. Die strategische Planung heisst unter anderem Eignerstrategien definieren, heisst den Grundauftrag formulieren und anschliessend das Formulierte kontrollieren. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes schuldig.
Sie entscheiden also heute mit dieser Motion nicht, wie der Grundauftrag aussehen soll, sondern nur, wie wir ihn definieren und wie wir ihn kontrollieren.
Die Kommission unterstützt die Motion und damit auch die Schaffung einheitlicher und klarer gesetzlicher Regeln. Sie bedauert, dass der Bundesrat diese Chance nicht wahrnimmt und nicht sagt: "Wir sind damit einverstanden, dass man strategisch definiert und kontrolliert und alles regelt." Wir haben aber auch Verständnis, dass der Bundesrat als direkter Vorgesetzter und Eigner vieler dieser Unternehmen hier mehr Skepsis als die Kommission hat.
Eine Minderheit erachtet diesen Weg als nicht notwendig, kritisiert den etatistischen und strikten Rahmen und will mehr Freiheit für die Staatsbetriebe. Die Mehrheit ist aber anderer Meinung. Strategische Planung ist wichtig, Kontrolle ist wichtig, und beides soll geregelt werden.
Ich danke Ihnen, wenn Sie der Mehrheit der Kommission folgen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Mit der vorliegenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament zur Gewährleistung eines wirkungsvollen Service public ein Gesetz über die politische Steuerung - das ist ein wichtiger Punkt der Motion - und über die Oberaufsicht von Unternehmen mit einem Grundversorgungsauftrag vorzulegen.
Ich muss Ihnen sagen, der Bundesrat hat sehr viel Verständnis für ein gewisses Unbehagen des Parlamentes. In den Neunzigerjahren und den Nullerjahren wollte man im Rahmen des New Public Management die Politik möglichst draussen haben. Man sagte: Je weniger die Politik dreinredet, desto besser können die Unternehmen auch unternehmerisch handeln. Das hat in der Zwischenzeit vielleicht eine Distanz hergestellt, die Sie jetzt als Manko empfinden. Der Bundesrat versteht die vorliegende Motion so, dass sich das Parlament jetzt wieder stärker einbringen möchte, allenfalls auch mit Aufsichtsaufgaben. Ich denke, es ist in der Tat so, dass es bei den verschiedenen bundesnahen Betrieben mit einem Grundversorgungsauftrag zu Zielkonflikten zwischen dem Gemeinwohl und dem Gewinnstreben kommt und dass zum Teil auch entsprechende Entscheide gefällt werden.
Auch für den Wunsch nach einer direkteren Aufsicht kann der Bundesrat Verständnis aufbringen, denn es sind mittlerweile grosse, riesige Unternehmen mit sehr vielen Mitarbeitenden und enormen Bilanzen. Es ist verständlich, dass das Parlament sagt: Wir möchten bei diesen grossen Unternehmen besser mitreden und auch gewisse Aufsichtsaufgaben erfüllen können.
Warum empfiehlt Ihnen der Bundesrat diese Motion trotzdem zur Ablehnung?
1. Der Bundesrat ist skeptisch, ob er in einem einzigen Erlass, einem sogenannten Mantelerlass, der enormen Diversität dieser verschiedenen Unternehmen mit Grundversorgungsauftrag gerecht werden kann. Zwischen der Luftraumkontrolle, der Briefbeförderung und dem Grundauftrag der publizistischen Vielfalt gibt es enorme Differenzen. Es gibt auch Differenzen in der Grösse der Unternehmen. Wenn wir den Mantelerlass so allgemein formulieren müssen, dass diese unterschiedlichsten Unternehmen mit den unterschiedlichsten Aufgaben alle irgendwie subsumiert sein können, dann werden Sie den Erlass wahrscheinlich doch auch als unbefriedigend empfinden.
2. Die Verantwortlichkeiten in der Aufsicht sind heute klar geregelt. Der Verwaltungsrat beaufsichtigt die Geschäftsleitung, der Bundesrat beaufsichtigt den Verwaltungsrat, und das Parlament beaufsichtigt den Bundesrat. Wenn Sie diese Kaskade durchbrechen, indem zum Beispiel das Parlament auch eine direkte Aufsicht über die Geschäftsleitung oder über den Verwaltungsrat ausübt, dann ist einfach das Risiko der Vermischung oder der Verwischung von Verantwortlichkeiten vorhanden. Ich habe es vorhin gesagt: Es geht um sehr, sehr grosse Beträge. Da könnten dann auch gewisse Schwierigkeiten entstehen, gerade auch für die verantwortlichen Mitglieder der entsprechenden Verwaltungsräte, auch mit ihren aktienrechtlichen Verantwortlichkeiten, die sie haben.
3. Die bestehenden Spezialgesetze sollen mit dieser Motion ja unangetastet bleiben. Da befürchtet der Bundesrat einfach, dass es gewisse Abgrenzungsprobleme geben könnte, denn Sie haben ja dann immer noch auf der einen Seite die erweiterte Aufsichtskompetenz des Parlamentes, aber gleichzeitig auf der anderen Seite die Eidgenössische Finanzkontrolle. Wir haben die Aufsichtskompetenzen des Bundesrates. Sie haben die Aufsichtsbehörden mit ihren eigenen Kompetenzen, zum Beispiel das Bundesamt für Verkehr, das Bundesamt für Zivilluftfahrt, das BAKOM, und Sie haben dann auch noch die unabhängigen Aufsichtsbehörden wie die Postcom, die Comcom, die Finma - Sie sehen einfach, da sind sehr viele verschiedene Aufsichtskompetenzen verteilt. Wenn das Parlament zusätzlich solche Kompetenzen übernimmt, müsste man sehr genau klären, wie sich das mit den unterschiedlichen bereits bestehenden Kompetenzen gut organisieren und abgrenzen lässt.
Last, but not least noch die Bemerkung, dass das Parlament natürlich heute schon sehr grosse Einflussmöglichkeiten hat. Meine Damen und Herren, Sie beschliessen das Postgesetz, Sie sagen, was der Grundauftrag der Post ist; Sie beschliessen im Rahmen der entsprechenden Ausbauarbeiten, was die SBB zu liefern haben; Sie beschliessen im Rahmen des Postorganisationsgesetzes, wie es mit Postfinance weitergeht.
Sie haben natürlich sehr direkte politische Einflussmöglichkeiten: Ihre Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen bekommen die strategischen Ziele zur Konsultation und können sich dazu äussern. Es gibt also verschiedene direkte Einflussmöglichkeiten des Parlamentes.
Noch einmal: Wir sollten hier keinen Krieg führen, aber ich wollte einfach darauf aufmerksam machen, dass mit dieser Motion doch auch beträchtliche, komplexe Fragestellungen verbunden sind.
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen, zusammen mit einer Minderheit der Kommission, die jetzt hier ihre Überlegungen nicht begründen konnte. Der Bundesrat hat aber Verständnis für das Bedürfnis des Parlamentes, wieder näher mitzubestimmen oder sich an der Grundversorgung, am Service public, beteiligen zu wollen. Das ist an sich sehr zu begrüssen, weil ich denke, dass der Service public für den Zusammenhalt unseres Landes, für die verschiedenen Regionen von allergrösster Bedeutung ist. Von daher: Wenn sich das Parlament vermehrt auch darum kümmern will und sich einbringen will, dann hat der Bundesrat nichts dagegen einzuwenden. Er ist aber der Meinung, die hier vorliegende Motion sei nicht die ideale Form, das zu tun.
Candinas Martin · 2VP-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Candinas Martin, zweiter Vizepräsident): Die Kommission beantragt, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit Fluri und der Bundesrat beantragen, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 103 Stimmen
Dagegen ... 77 Stimmen
(0 Enthaltungen)