20.016
Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter. Änderung von Artikel 140 der Bundesverfassung
Candinas Martin · 1VP-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Antrag der Mehrheit
Festhalten
(= Nichteintreten)
Antrag der Minderheit
(Romano, Addor, Binder, Bircher, Buffat, Glarner, Page, Pfister Gerhard, Rutz Gregor, Steinemann)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
(= Eintreten)
Proposition de la majorité
Maintenir
(= Ne pas entrer en matière)
Proposition de la minorité
(Romano, Addor, Binder, Bircher, Buffat, Glarner, Page, Pfister Gerhard, Rutz Gregor, Steinemann)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
(= Entrer en matière)
Romano Marco · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Trattati internazionali, direttive di organismi sovranazionali, norme di "hard" e "soft law" multilaterali stanno sempre più divenendo realtà a livello internazionale. È un fatto di per sé positivo, considerato che numerose sfide con cui siamo confrontati non si limitano alla giurisdizione dei singoli Stati. Queste dinamiche hanno tuttavia un effetto diretto sul sistema normativo dei singoli paesi andando a generare riforme interne dirette ed indirette.
Le norme internazionali e sovranazionali servono ma necessitano di legittimità democratica, laddove toccano elementi essenziali delle nostre istituzioni. Per la democrazia diretta Svizzera e per un paese federalista come il nostro le dinamiche sono ancora più complesse.
La nostra Costituzione presenta oggi una lacuna alla luce di quanto descritto, una zona grigia che va chiarita a difesa del nostro sistema istituzionale e della nostra sovranità. Si tratta di concretizzare la mozione 15.3557, già approvata dalle Camere, e di introdurre il referendum obbligatorio per i trattati internazionali di rango costituzionale. I trattati internazionali che per importanza si trovano sullo stesso piano della Costituzione federale vanno sottoposti esplicitamente a referendum obbligatorio e quindi al consenso di popolo e cantoni.
Questo diritto di referendum finora non è scritto nella Costituzione. Con questo progetto si intende migliorare l'applicazione pratica, creando maggiore certezza del diritto.
Gemeint sind völkerrechtliche Verträge, die den Grundrechtskatalog oder die Verfassungsaufgaben des Bundes oder der Kantone tangieren, oder internationale Verträge, die sich direkt auf die Organisation unseres föderalistischen Staates auswirken. Das Projekt schafft kein neues Referendumsrecht. Das obligatorische Referendum für internationale Verträge mit Verfassungscharakter ist nach konsolidierter Auffassung bereits heute Teil des ungeschriebenen Verfassungsrechts - das obligatorische Referendum sui generis.
Sostenere la minoranza oggi significa dare la possibilità alle Commissioni delle istituzioni politiche di elaborare un progetto, trovando una soluzione in grado di rafforzare la nostra democrazia diretta a tutela della sovranità del nostro paese e della legittimità democratica del diritto internazionale.
Es handelt sich dabei um eminent politische Entscheide, die vom Bundesrat oder direkt vom Parlament zu treffen sind. Es gibt eine Gewohnheit, die sich im Laufe der Jahre entwickelt hat. Die Entwicklung des internationalen Rahmens wird zunehmend dazu führen, dass wir uns mit solchen Konstellationen befassen müssen. Die ausdrückliche Verankerung dieses obligatorischen Referendums in der Verfassung ist jetzt notwendig und zielführend, auch zum Schutz unserer Institutionen und zur verstärkten Legitimierung des internationalen Rechts.
Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, werden letzten Endes Volk und Stände die einmalige Chance haben, ihre direkt-demokratischen Rechte zu stärken und die Legitimität unserer Verfassung und die Organisation des föderalistischen Staates zu schützen.
Vi invito ad entrare in materia. Le discussioni nelle due commissioni hanno evidenziato come una soluzione pragmatica sia praticabile tramite una clausola generale. Sono state svolte delle audizioni e abbiamo visto che tramutare per iscritto quanto oggi già è pratica è possibile. Quindi, è assolutamente opportuno e corretto che il Consiglio nazionale entri in materia - vi ringrazio per il sostegno in questo senso.
Marti Samira · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Es ist nun das zweite Mal, dass Ihnen Ihre Kommission zu diesem Geschäft einen Nichteintretensantrag vorlegt. Das liegt insbesondere daran, dass wir uns bereits bei der ersten Beratung in der Kommission umfangreich mit der Vorlage auseinandergesetzt haben, Experten angehört und um andere Lösungen gerungen haben. Drei von vier Anhörungsteilnehmenden waren der Meinung, dass erstens der Handlungsbedarf nicht gegeben ist und zweitens der Entwurf des Bundesrates zur Umsetzung der zugrunde liegenden Motion 15.3557 nicht sinnvoll erscheint. So sind auch wir dann zum Schluss gekommen, dass - ich zitiere den Kommissionssprecher der letzten Beratung hier im Nationalrat - die Quadratur des Kreises nicht möglich ist.
Die SP-Fraktion ist mit den Schlussfolgerungen der SPK-N einverstanden. Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass es weder notwendig noch sinnvoll wäre, das obligatorische Verfassungsreferendum im Bereich der völkerrechtlichen Verträge auszuweiten. Im Übrigen ist es auch bereits das dritte Mal innert 22 Jahren, dass die Bundesversammlung diese Thematik diskutiert, und jedes Mal ist man schliesslich zum Schluss gekommen, dass alle vorliegenden Vorschläge sogenannte Verschlimmbesserungen wären.
Ich möchte nicht alle Argumente wiederholen, die ich bei der letzten Behandlung hier aufgezählt habe. Vielmehr möchte ich ein paar Worte zur Frage der demokratischen Legitimierung von völkerrechtlichen Verträgen verlieren. Die Minderheit, die diese Vorlage weiterhin befürwortet, behauptet ja, heute bestehe bei gewissen völkerrechtlichen Verträgen ein Demokratiedefizit. Das ist ganz klar falsch. Der grosse demokratiepolitische Fortschritt entstand aus der ersten Revision der Bundesverfassung, die das Volksmehr zu Recht zum Standard unserer direkten Demokratie gemacht hat. Was der Ständerat hier vorsieht, ist eine Ausweitung des Ständemehrs, also ein Schritt zurück in der Geschichte. Das ist schlicht und einfach nicht angebracht. Im Gegenteil, das Volk und, das scheint mir auch wichtig für andere Fraktionen, die Stimmen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger würden mit dieser Vorlage geschwächt, denn eine Stärkung des Föderalismusprinzips bringt insbesondere auch eine Schwächung des Demokratieprinzips mit sich.
Nun zur Frage, dass Kantone vermehrt von völkerrechtlichen Verträgen betroffen sein sollen, wie gerne behauptet wird: Die Kantone haben mit der geltenden Verfassung jederzeit die Möglichkeit, sich via Kantonsreferendum gegen Gesetzgebungen sowie gegen völkerrechtliche Verträge zu wehren und damit auch eine Volksabstimmung zu erzwingen. Im Übrigen würden Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Kantonen, die allenfalls aufgrund von völkerrechtlichen Verträgen angestossen würden, in jedem Fall eine Verfassungsänderung voraussetzen, die dann wiederum dem obligatorischen Referendum und damit dem doppelten Mehr unterstellt würde. Dieses Argument ist somit hinfällig.
Für die SP-Fraktion ist allerdings eine andere Dimension mindestens so relevant, nämlich die internationalen Bemühungen zum Schutz der Grund- und Menschenrechte. Denn die Vorlage des Bundesrates würde vor allem eine materielle Änderung im Umgang mit internationalen Menschenrechtsgarantien mit sich bringen. Die zwingende Zustimmung der Mehrheit der Kantone als Voraussetzung für eine Ausweitung entsprechender Grundrechte bedeutete höhere demokratiepolitische Hürden für einen effektiven Menschenrechtsschutz. Es geht also auch um eine Erschwerung für das Individuum, neue Rechte zu erlangen.
Die SP-Fraktion wird auch in Zukunft solche Bestrebungen mit aller Kraft bekämpfen, denn die zwei Pfeiler unserer Verfassung sind einerseits die Rechtsstaatlichkeit, andererseits die Demokratie. Grundrechte schützen uns vor Eingriffen des Staates in unsere Persönlichkeit, und die Demokratie gewährt uns die Partizipation. Grundrechte gelten nicht für den Staat, sondern eben für die Menschen. Warum also sollen ausgerechnet staatliche Gebilde, die Kantone, gegen den Willen des Volkes die Ausweitung von Grundrechten verhindern? Sie sind nämlich nicht Grundrechtsträger, im Gegenteil: Sie haben die Grundrechte zu wahren.
Für Sie alle muss das heute das entscheidende Argument sein, damit Sie Ihrer Kommission folgen und nicht auf diese Vorlage eintreten - egal, ob Sozialdemokraten, Liberale oder Konservative. Diese Rollenverteilung, dieses Machtgefüge zwischen Individuum und Staat sollte für Sie von grundlegender Natur und deshalb auch entscheidend sein. Ich danke Ihnen deshalb, wenn Sie sich der Mehrheit Ihrer Kommission anschliessen.
Dann komme ich noch zu einer letzten Bemerkung. Wir leben gerade in einer Jahrhundertkrise. Landauf, landab schreit es von allen Seiten "Spaltung!": Spaltung durch die Impffrage; Spaltung durch die notwendige Triage in den Spitälern; Spaltung der Regionen; je nach Fallzahlen, je nach Covid-19-Fällen auch kulturelle Vorurteile und Schuldzuschreibungen innerhalb unseres Landes. In dieser Zeit eine Vorlage zu verabschieden, die eine Verfassungsänderung und damit eine Volksabstimmung mit sich bringen wird, die eine Stärkung des Ständemehrs beinhaltet, ist schlicht und einfach verantwortungslos.
Sie alle werden in Ihren Parteien Debatten über Sinn und Unsinn des Ständemehrs erleben. Die Kantonalparteien in der Romandie werden dagegen sein, die Innerschweizer, gerade in der Mitte-Partei und im Freisinn, dafür. Es scheint mir verantwortungslos, wenn Sie in solch angespannten Zeiten einen weiteren Regionenkonflikt lostreten, der je nach Auslegung der Vorlage für einen toten Buchstaben in der Verfassung oder eben für eine massive Verschlechterung des Grundrechtsschutzes sorgen würde. Die Einzigen, die von einer solchen Volksabstimmung schlussendlich profitieren würden, wären die politischen Kräfte, die sowieso jede Diskussion dafür nutzen, Misstrauen zu säen: Misstrauen in unsere parlamentarischen und insbesondere auch in unsere internationalen Institutionen.
Ich rate Ihnen dringend davon ab, in solch angespannten Zeiten zusätzliche Konflikte zwischen den Regionen, zwischen ländlichen und städtischen Gebieten und insbesondere zwischen den Sprachregionen zu produzieren. Folgen Sie der Mehrheit, und treten Sie nicht auf diese Vorlage ein.
Rutz Gregor · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich hätte eigentlich etwas ganz anderes sagen wollen, aber ich werde mich jetzt vor allem auf das Votum von Frau Kollegin Marti konzentrieren, die doch einige interessante Sachen gesagt hat, die wir hier diskutieren sollten.
Frau Marti, Sie haben mit der Frage aufgehört, ob ein solcher Volksentscheid sinnvoll sei, und Sie haben die Spaltung angesprochen, die im Rahmen der aktuellen Situation immer wieder diskutiert wird. Wissen Sie, ich glaube, es ist doch ein tolles Zeichen für unser Land und für unsere Demokratie, dass wir schon zweimal über Gesetzesvorlagen haben abstimmen können, welche die Grundlagen für die Massnahmen in dieser Pandemie sind. Das ist ein Zeichen der Stärke für unsere Demokratie. Das gibt unserem Land auch Ruhe und Stabilität, dass sich eben jeder jederzeit einbringen kann und man immer über alles diskutieren und über sehr vieles auch abstimmen kann. Der Souverän hat, mindestens heute noch, in diesem Land etwas zu sagen; und wir möchten, dass das auch so bleibt.
Dieses System ist aber nur darum so stark und stabil, weil es eben ganz feine Mechanismen kennt. Der eine Mechanismus, der ganz wichtig ist in unserem Land, ist der Mechanismus des Föderalismus. Dabei haben wir immer versucht, eine Ausgewogenheit zwischen den kleinen ländlichen Orten und Regionen und den grossen städtischen Regionen herzustellen. Darum haben wir auch zwei Kammern in diesem Land, die beide gleich entscheiden müssen, damit ein Beschluss dann auch gilt. Darum haben wir in unserer Bundesverfassung in Artikel 3 auch die subsidiäre Generalkompetenz der Kantone festgelegt. Das heisst, in unserem Land sind grundsätzlich einmal die Kantone für alles zuständig, wenn nicht explizit in der Bundesverfassung dem Bund eine Kompetenz zugeordnet wird.
Dafür braucht es natürlicherweise das Volksmehr und das Ständemehr. Das Ständemehr ist überhaupt nicht undemokratisch, wie Sie das hier unterstellen, Kollegin Marti; das Ständemehr ist ein ganz zentraler Faktor in unserem Land, der eben das Zusammenleben zwischen kleineren und grösseren Orten ermöglicht, der das friedliche Zusammenleben verschiedener Sprach- und Kulturregionen ermöglicht. Das Ständemehr ist ein Schlüsselfaktor für den Erfolg unseres Landes. Anders wäre die Schweiz nie gelungen und nie so lange stabil und erfolgreich geblieben. Letztlich geht es hier darum, nämlich dass man diese Kompetenzordnung, die Grundlage ist für all die feinen Mechanismen, die uns diese Stabilität garantieren, eben auch respektiert.
Heute haben wir in diesem Bereich, was die Staatsverträge anbelangt, einen eminenten Handlungsbedarf. Bereits vor hundert Jahren hat man Handlungsbedarf geortet - wir haben das diskutiert -, damals ging es um den Gotthardvertrag, der die Einführung des fakultativen Referendums zur Folge hatte. Mit der Reform von 1977 kam dann das obligatorische Referendum für den Beitritt zu überstaatlichen Gemeinschaften und Organisationen für kollektive Sicherheit hinzu, weil man gesagt hat, dass auch der materielle Gehalt eines Vertrags wichtig ist.
Heute stehen wir nun vor einer Situation, in der wir feststellen müssen, dass die Mehrheit der Regelungen, die in diesem Land gelten, ihren Ursprung direkt oder indirekt in internationalen Verträgen hat. Das ergaben die Anhörungen, die wir im Sommer 2017 in unserer Kommission gehabt haben, mit Vertretern der Universität Bern, von Avenir Suisse usw. Sie haben uns erklärt, dass 60 Prozent der Regelungen, die in diesem Land gelten, ihren Ursprung direkt oder indirekt in internationalen Verträgen haben. Etwa 30 Prozent sind Verordnungsrecht, und nur 10 Prozent sind Gesetze, über die wir hier drin diskutieren und beschliessen und die letztlich auch dem Referendum unterliegen.
Wenn diese internationalen Verträge direkt oder indirekt auf unsere Kompetenzordnung zugreifen, dann ist es nichts als richtig, dass man solche Verträge obligatorisch Volk und Ständen zur Annahme oder Ablehnung unterbreiten muss. Das ist eine ganz wichtige Sache, und das diskutieren wir jetzt seit vielen Jahren. Wir sind zögerlich gewesen, was nicht unbedingt etwas Schlechtes ist. Die Frau Bundesrätin hat in der Kommission damals eingangs ihres Votums gesagt, der Bundesrat gehe mit wenig Begeisterung an die Sache heran, aber er sehe den Auftrag, der gegeben worden sei. Ich finde das gut, denn Begeisterung ist immer der falsche Ratgeber bei der Gesetzgebung. Aber hier ist der Handlungsbedarf so eminent, dass wir wirklich eintreten sollten.
Wir haben es verschiedentlich diskutiert: Wir haben immer mehr internationale Verträge, die direkt auf kantonale oder kommunale Kompetenzen zugreifen, weil die Schweiz halt einfach anders organisiert ist als andere Länder. Was in anderen Ländern selbstverständlich von der Hauptstadt aus bestimmt wird, ist bei uns im kantonalen oder kommunalen Kompetenzbereich. Wir haben es beim Beihilfenrecht diskutiert: Hier sprechen wir längst nicht nur von der Staatsgarantie für die Kantonalbanken, sondern auch über die Unterstützung von touristischen Attraktionen, von Sporteinrichtungen, über kulturelle Fragen. Wir sprechen auch von der Wohnbauförderung, die Ihnen ja immer ein besonderes Anliegen ist und die in der Schweiz eine klassische kommunale Kompetenz ist, in der EU im Beihilfenrecht aber überstaatlich geregelt wird. Das sind Fragen, mit denen wir uns einfach konfrontiert sehen.
Ich glaube, es ist ein Akt der Seriosität und der Ernsthaftigkeit, wenn wir uns damit auch auseinandersetzen, damit unser Land stabil und ruhig bleibt und jeder seine Rechte wahrnehmen kann, seien es die Bürger, seien es aber eben auch die Kantone und Gemeinden.
Darum empfehlen wir Ihnen, der Minderheit Romano zu folgen und einzutreten.
Candinas Martin · 1VP-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
President (Candinas Martin, emprim vicepresident): Las ulteriuras fracziuns desistan da prender il pled. Die FDP-Liberale Fraktion und die Mitte-Fraktion unterstützen die Kommissionsminderheit. Die grüne und die grünliberale Fraktion unterstützen die Kommissionsmehrheit.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Diese Vorlage ist ziemlich umstritten. In den zwei Räten ist es zu ziemlich deutlichen Meinungsäusserungen gekommen.
Der Ständerat hat sich bereits zweimal deutlich für ein Eintreten auf diese Vorlage ausgesprochen, zuletzt am 23. September dieses Jahres mit 29 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die kleine Kammer will den Grundsatz der Parallelität verwirklichen. Die Bundesverfassung soll die demokratischen Mitwirkungsrechte von Volk und Ständen regeln, statt diese dem Ermessen des Parlamentes zu überlassen.
Ihre Kammer ist nicht auf dieses Vorhaben eingetreten, dies ebenfalls deutlich mit 140 zu 50 Stimmen bei 1 Enthaltung. Ihre vorberatende Kommission hat sich in diesem Herbst erneut für ein Nichteintreten ausgesprochen. Die Entscheide gingen, das wurde gesagt, auf intensive Auseinandersetzungen und auch auf Hearings in der Kommission zurück. Sie waren hier im Nationalrat im Gegensatz zum Ständerat der Meinung, dass es kein real existierendes Problem gibt, das gelöst werden soll. Verschiedene Sprecherinnen haben argumentiert, dass letztlich nicht die demokratische Haltung oder Mitwirkung gestärkt würde, sondern die Mitwirkung der Stände.
Ich habe in der Kommission darauf hingewiesen, dass der Bundesrat sein Mandat und den Auftrag mit der Unterbreitung eines Entwurfes als erfüllt betrachtet. Denn der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine allfällige Änderung des Status quo mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Kataloglösung erfolgen sollte, die sich an der Verfassung orientiert. Es bräuchte eine Bestimmung, welche den erforderlichen Bestimmtheitsgrad aufweist und mit welcher besser voraussehbar ist, ob ein Vertrag dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum unterliegt oder nicht.
Das ist die Ausgangslage, viel mehr kann ich dazu nicht sagen.
Sie haben zweimal deutlich unterschiedlich entschieden. Es liegt jetzt an Ihrem Rat, zu entscheiden, ob Sie auf die Vorlage eintreten und sich dem Ständerat annähern wollen oder nicht. Der Bundesrat wird Sie in dieser Diskussion selbstverständlich begleiten, aber wir orientieren uns, wie gesagt, an der Kataloglösung, die für uns der einzig gangbare Weg ist.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Madame la conseillère fédérale, pouvez-vous nous confirmer qu'accepter d'entrer en matière et accepter ce projet cela reviendrait à renforcer la position et le pouvoir des petits cantons de Suisse centrale et orientale?
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Monsieur le conseiller national Nordmann, oui, je peux confirmer que le projet renforcerait le système de la majorité des cantons. Je ne veux pas parler des petits cantons de Suisse orientale et de Suisse centrale. Je l'ai dit dans mes propos, ce système renforcerait la position des cantons, M. Rutz l'a aussi confirmé.
Gysin Greta · Mit-F · Nationalrat · Tessin · Grüne Fraktion
Il 4 maggio con 140 voti contro 50 avete deciso di non entrare in materia riguardo all'oggetto 20.016 sul referendum obbligatorio per trattati internazionali a carattere costituzionale. Lo avete fatto su indicazione della maggioranza della vostra Commissione delle istituzioni politiche che dopo aver sentito l'opinione di più esperti ed aver discusso in maniera tanto animata quanto approfondita è giunta alla conclusione che il santo non valesse la candela.
Ricordo qui brevemente gli argomenti che ci hanno portato a quella conclusione: in primo luogo non abbiamo ravvisato una vera necessità di agire. Il nostro sistema conosce il referendum sui generis, un diritto costituzionale non scritto, che dà la possibilità all'Assemblea federale di sottoporre all'approvazione di popolo e cantoni trattati internazionali che ritiene essere di rango costituzionale. Questa possibilità è stata usata in passato, e potete stare certi che anche in futuro saremo in grado di riconoscere i trattati internazionali che meritano di passare a giudizio delle urne.
La proposta che ci è stata sottoposta e che oggi ridiscutiamo a mente della maggioranza commissionale, fatta propria dalla maggioranza di questo consiglio, non rafforza né la democrazia né la partecipazione democratica nel suo insieme.
Il collega Romano e in seguito anche il collega Gregor Rutz, hanno fatto degli interventi in cui sembrava che non vivessimo in una democrazia, e che noi, non approvando questa modifica costituzionale di fatto togliessimo ai cittadini la possibilità di esprimersi sui trattati internazionali. Non è così, perché i colleghi dimenticano il referendum facoltativo. Su ogni decisione è data la possibilità di raccogliere 50 000 firme e portare i cittadini alle urne. E dimenticano il referendum sui generis, che ci dà la possibilità di sottoporre i trattati internazionali che hanno una valenza costituzionale di nostra spontanea volontà al giudizio di popolo e cantoni.
Quello che si vuole è introdurre un automatismo nella Costituzione, un automatismo che però in realtà non ci sarà, perché la decisione se un trattato adempie o meno i requisiti per essere sottoposto a referendum obbligatorio rimarrebbe comunque di competenza dell'Assemblea federale. Sarebbe in definitiva un giudizio politico alla pari di quello che già oggi abbiamo la facoltà di esprimere all'Assemblea federale.
Questi argomenti hanno convinto il Consiglio nazionale ma non il Consiglio degli Stati che ha deciso a maggioranza di sostenere il disegno di legge. Il Consiglio degli Stati è dell'opinione che il diritto di partecipazione democratica di popolo e cantoni non debba essere lasciato alla discrezione del Parlamento ma deve emergere dal testo costituzionale.
La discussione nella commissione in occasione della seduta del 4 novembre è stata nuovamente animata ed interessante ma l'opinione non è cambiata. Perciò vi invitiamo, con 13 voti contro 11, a non votare l'entrata in materia. In commissione, si è anche cercato di trovare una soluzione pragmatica e condivisa un po' da tutti, ad esempio con l'introduzione di un quorum. Le soluzioni discusse alla fine non hanno però convinto, perché rimane il problema di fondo: l'automatismo che si vorrebbe introdurre automatismo non sarebbe. I problemi rimarrebbero dunque esattamente quelli di oggi.
Gli argomenti della maggioranza commissionale sono quelli già esposti in maniera approfondita nella discussione del 4 maggio che qui riassumo:
In primo luogo, l'ho già detto, non è data né urgenza né necessità di agire.
In secondo luogo, se anche così fosse la soluzione proposta non raggiunge gli scopi perché non garantisce una maggiore chiarezza del diritto.
In terzo luogo, la decisione se sottoporre o meno un trattato internazionale a referendum rimane una discussione politica e l'automatismo tanto auspicato non è dato.
Da ultimo, la proposta in discussione non rafforza né i diritti politici né la democrazia. Rafforza invece il principio del potere dei cantoni rispetto a quello del popolo, e questo sarebbe un errore: una decisione presa a doppia maggioranza non è di per sé più democratica di una decisione presa dalla maggioranza semplice del popolo. Approvando il concetto dell'oggetto andremmo dunque ad aumentare ancora di più il potere dei cantoni, alimentando uno squilibrio che negli ultimi 170 anni non ha fatto che aumentare.
Je vous invite à bien y réfléchir. Voulons-nous vraiment renforcer le pouvoir des cantons par rapport à celui du peuple, précisément dans le cadre des traités internationaux?
Un mot pour la sagesse en italien: a buon intenditor poche parole. A nome della maggioranza commissionale vi invito a confermare la vostra chiara e saggia decisione del 4 maggio e a non entrare in materia.
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Das Wort für die Berichterstattung in deutscher Sprache hat Herr Pfister. Wenn Sie alle etwas leiser sind, hören Sie vielleicht auch, was er zu sagen hat.
Pfister Gerhard · Mit-M · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Es ist nicht so spektakulär, Frau Präsidentin.
Ich erlaube mir als Kommissionssprecher, kürzer zu votieren, denn in der ersten Runde wurden schon alle Argumente breit diskutiert. In der zweiten Beratung in der Kommission sind diese Argumente nochmals bekräftigt worden, aber es sind keine neuen dazugekommen.
Nachdem Ihr Rat in der Sondersession Nichteintreten auf diese Vorlage beschlossen hat, bestätigte der Ständerat in der Herbstsession dieses Jahres seinen Eintretensentscheid. Ihre Kommission wiederum beriet am 4. November 2021 die Vorlage erneut und bestätigte wiederum, nicht darauf eintreten zu wollen. Der einzige Unterschied zum ersten Kommissionsentscheid auf Nichteintreten war, dass der zweite Entscheid knapper ausgefallen ist als der erste.
Die Argumente in der Kommissionsberatung waren exakt die gleichen wie in der Erstberatung. Die Mehrheit beurteilt den Handlungsbedarf als nicht wesentlich genug und weist darauf hin, dass alle Versuche, diese komplexe Frage gut zu klären, ihr Ziel nicht erreichen. Ebenso lehnt die Kommissionsmehrheit eine Ausdehnung des Ständemehrs und eine stärkere Gewichtung der Kantonsmehrheit gegenüber der Volksmehrheit ab. Eine Minderheit argumentiert genau gegenteilig, so auch in der Zweitberatung, nämlich dass das Gleichgewicht zwischen den grossen und kleinen Kantonen ausgewogener gestaltet werden sollte. Ebenso sollen der Wettbewerb und der Föderalismus gestärkt werden.
Namens der Kommissionsmehrheit wiederhole ich aber nochmals den Verweis auf die Ausführungen des Bundesrates in seiner Botschaft zur Volksinitiative "Staatsverträge vors Volk!" vom 1. Oktober 2010, wo er auf Seite 6986 erwähnt, dass beim obligatorischen Staatsvertragsreferendum sui generis der Grundsatz des Parallelismus gelte, wonach das, was landesrechtlich in der Verfassung zu regeln sei, obligatorisch dem Referendum unterstehe und der Zustimmung von Volk und Ständen bedürfe. Der Bundesrat zeigte schon damals auf, dass die Schwierigkeit darin bestehe, konkret auszuformulieren, wann denn dieses obligatorische Staatsreferendum anzusetzen sei.
In der ersten Runde beschloss Ihre Kommission sehr deutlich mit 17 zu 8 Stimmen Nichteintreten. In der zweiten Runde war der Nichteintretensentscheid weniger deutlich; er fiel mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung. Ein Grund, warum die Minderheit grösser wurde, liegt auch darin, dass man dem Ständerat, der zweimal auf die Vorlage eingetreten war, entgegenkommen wollte. Stimmt der Nationalrat heute ein zweites Mal für Nichteintreten, wäre die Vorlage damit definitiv erledigt.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 114 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 69 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Der Rat ist zweimal auf das Geschäft nicht eingetreten. Somit ist die Vorlage definitiv erledigt.