22.007
Budget 2022. Supplément I
Kälin Irène · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S
BO 2022 N 38Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Wir führen die allgemeine Aussprache und die Detailberatung in einer einzigen Debatte durch.
Giacometti Anna · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe libéral-radical
Nella sua seduta del 2 febbraio 2022 il Consiglio federale ha approvato la prima aggiunta al preventivo 2022 e sottopone al Parlamento tre crediti aggiuntivi per un ammontare di 3,4 miliardi di franchi per ulteriori provvedimenti volti ad attenuare le conseguenze della pandemia da coronavirus. I crediti aggiuntivi riguardano l'indennità di perdita di guadagno, la partecipazione della Confederazione agli aiuti per i casi di rigore e il contributo federale all'assicurazione contro la disoccupazione per le indennità per lavoro ridotto. Tutti gli aumenti vengono chiesti come fabbisogno finanziario eccezionale.
Questi crediti aggiuntivi sono la logica conseguenza della proroga di disposizioni della legge Covid-19 decisa dal Parlamento nell'ultima sessione invernale, più precisamente il 17 dicembre 2021. Le prestazioni per l'indennità di perdita di guadagno sono state prorogate fino alla fine di quest'anno. Inoltre, il Parlamento ha anche esteso la cerchia dei beneficiari dell'indennità. I mezzi finanziari necessari non hanno più potuto essere integrati nel preventivo 2022.
Su richiesta del Consiglio federale, il 18 gennaio 2022 la Delegazione delle finanze ha già stanziato un credito urgente anticipato di 182 milioni di franchi per le prestazioni legate alla perdita di guadagno.
A titolo informativo aggiungo che, per attenuare le conseguenze della pandemia, per il 2022 sono previste uscite complessive di 7,2 miliardi, compresi questi tre crediti aggiuntivi. Negli anni 2020 e 2021, per affrontare la crisi causata dal coronavirus, la Confederazione ha sostenuto uscite pari a circa 30 miliardi di franchi.
Il credito aggiuntivo di 800 milioni di franchi per le indennità per lavoro ridotto non ha suscitato obiezioni in seno alla Commissione delle finanze. Per i due crediti aggiuntivi per la perdita di guadagno, pari a 1,69 miliardi di franchi, e per i casi di rigore a favore delle imprese, pari a 900 milioni, sono invece entrate proposte di dimezzare gli importi richiesti. Le proposte di dimezzamento dei due crediti aggiuntivi si basano sul fatto che i calcoli sarebbero stati effettuati quando i dati sulle infezioni erano ai massimi livelli.
Con gli allentamenti decisi, la situazione sarebbe totalmente modificata.
Anche se l'amministrazione delle finanze ha calcolato il fabbisogno per il 2022 prima della decisione sugli allentamenti, essa è partita dal presupposto che nel 2022 non ci saranno più chiusure e che le restrizioni sarebbero state tolte gradualmente. La maggioranza della Commissione delle finanze ha infine approvato i crediti aggiuntivi, perché i tagli non consentirebbero alcun risparmio. Dal momento che sono stati richiesti a titolo di uscite straordinarie a causa della pandemia, questi crediti non hanno ricadute sul limite di spesa del freno all'indebitamento. Nella migliore delle ipotesi, i crediti non saranno esauriti.
La proposta di minoranza Guggisberg chiede il dimezzamento del credito aggiuntivo per la perdita di guadagno. In commissione, una proposta analoga è stata respinta con 18 voti contro 7. Un'altra proposta di minoranza Guggisberg vuole dimezzare l'importo per i casi di rigore a favore delle imprese, e anche in questo caso una proposta analoga è stata respinta in commissione, con il risultato di 18 voti contro 7.
La maggioranza della vostra Commissione delle finanze vi propone dunque di respingere le due proposte di minoranza Guggisberg e di approvare, senza modifiche, i tre crediti aggiuntivi proposti dal Consiglio federale. Nella votazione sul complesso ha accolto il disegno con 18 voti contro 1 e 6 astensioni.
Oltre ai crediti legati alla pandemia, il Consiglio federale propone anche un credito aggiuntivo di 11 milioni di franchi per ultimare gli edifici del Politecnico federale di Zurigo. Si tratta del GLC, un nuovo centro di ricerca e di sviluppo dedicato all'insegnamento e allo studio, per il quale il Parlamento aveva stanziato un credito d'impegno di 127 milioni di franchi.
Questa domanda per un credito aggiuntivo ha suscitato non poche discussioni in seno alla Commissione delle finanze. La commissione deplora di non essere stata informata tempestivamente delle lacune edilizie, dei ritardi e dei costi supplementari. Inoltre sono state criticate l'aggiudicazione di questa nuova e complessa costruzione ad un'impresa generale, il sistema di conteggio dei costi con l'impresa e le lacune nei controlli da parte del Consiglio del Politecnico federale.
I costi supplementari per la costruzione del centro GLC del Politecnico federale di Zurigo ammontano a 16 milioni di franchi. 11 milioni riguardano il credito d'impegno della BO 2022 N 39 Confederazione. Senza questo credito aggiuntivo, non sarebbe possibile ultimare la costruzione. I costi supplementari vengono finanziati dal budget ordinario del Politecnico di Zurigo, il quale dovrà posticipare progetti di costruzione meno urgenti, ma non ha alcuna ripercussione sul bilancio della Confederazione.
La sottocommissione competente si occuperà nuovamente di questo progetto nell'ambito del consuntivo 2021.
Nonostante le critiche, la Commissione delle finanze vi propone di approvare il credito aggiuntivo di 11 milioni di franchi proposto dal Consiglio federale.
Dopo la riunione della commissione del 17 e 18 febbraio 2022, è stato costatato uno sbaglio formale nella bozza del Consiglio federale, secondo il quale il credito aggiuntivo di 11 milioni sarebbe sottoposto al freno alle spese. Il freno alle spese per questo progetto era però già stato sciolto con l'approvazione del credito d'impegno di 127 milioni. Visto e considerato che il credito aggiuntivo richiesto non supera i 20 milioni di franchi definiti nell'articolo 159 capoverso 3 lettera b della Costituzione federale, non è necessario sciogliere il freno alle spese. Trattandosi unicamente di una correzione formale, questa è stata apportata nell'articolo 4 - a pagina 2 del paragramma B2 - anche se non è più stato possibile sottoporla alla vostra commissione.
Passiamo ora all'ultima proposta di aggiunta al preventivo 2022 che riguarda l'Ufficio federale dell'ambiente. La vostra Commissione dell'ambiente, della pianificazione del territorio e dell'energia, nella sua seduta del 18 gennaio 2022, ha discusso un nuovo progetto di modifica della legge sulla caccia che pone l'accento sulla regolazione degli effettivi del lupo. Ha poi deciso di sottoporre all'attenzione della Commissione delle finanze una proposta per un'aggiunta al preventivo 2022. Si tratta di mettere a disposizione a breve termine mezzi supplementari per un importo di 5,7 milioni di franchi destinati a misure urgenti di protezione contro il lupo. Una proposta individuale simile era stata bocciata nella sessione invernale dal Consiglio nazionale nell'ambito del preventivo 2022.
La proposta della Commissione dell'ambiente, della pianificazione del territorio e dell'energia di concedere ulteriori 5,7 milioni di franchi per misure di protezione temporanee contro il lupo per l'estate 2022, è stata respinta dalla Commissione delle finanze con 18 voti contro 7. La maggioranza della commissione è contraria ad aumentare il credito perché i mezzi già stanziati non sono ancora completamente utilizzati e soprattutto perché nell'Ufficio federale dell'ambiente manca la base legale per questo sostegno supplementare. Senza una base legale, i mezzi finanziari non potrebbero essere utilizzati come auspicato. Il Consiglio federale ha proposto, nell'ambito del pacchetto di ordinanze agricole 2022 poste in consultazione, un aumento totale di 3 milioni di franchi per i contributi d'estivazione a favore degli ovini che vengono sorvegliati o custoditi in recinti per proteggerli dal lupo. Questo corrisponde ad un aumento dagli attuali 400 a 600 franchi per carico normale di pecore. Una minoranza della vostra Commissione delle finanze propone l'aumento del credito perché i danni agli animali da reddito causati dal lupo sarebbero in aumento.
In conclusione e a nome della commissione, vi chiedo dunque di approvare i tre crediti aggiuntivi proposti dal Consiglio federale per fronteggiare la pandemia, respingendo le due minoranze Guggisberg. Sempre a nome della vostra commissione, vi chiedo di approvare il credito d'impegno aggiuntivo di 11 milioni per la costruzione del nuovo edificio GLC del Politecnico federale di Zurigo e di respingere la minoranza Egger Mike che chiede un aumento di 5,7 milioni di franchi per misure urgenti di protezione contro il lupo.
Roduit Benjamin · Mit-M · Conseil national · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Pensez-vous que l'affirmation de la directrice de l'OFEV selon laquelle il n'y aurait pas de base légale pour les mesures immédiates de protection contre le loup - ce qui est faux, selon l'article 10ter alinéa 1 lettre d de l'ordonnance - ait pu influencer négativement la décision de la Commission des finances?
Giacometti Anna · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe libéral-radical
Ich antworte auf Deutsch. Ich glaube nicht, dass Frau Schneeberger gesagt hätte, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, wenn es nicht stimmen würde. Dann hätte sie das nicht gesagt. Ob das die Leute beeinflusst hat? Es hat sie eher davon überzeugt, dass es keinen Sinn macht, einen zusätzlichen Kredit zu sprechen, wenn man das Geld dann nicht einsetzen kann.
Siegenthaler Heinz · Mit-M · Conseil national · Berne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Die Finanzkommission hat das vorliegende Geschäft am 18. Februar beraten. Aus zeitlichen Gründen konnten keine Vorberatungen durch die Subkommissionen durchgeführt werden. Es geht dabei um drei Themenbereiche:
1. Nachtrag Ia zum Voranschlag 2022: Auslöser dieses Nachtrags ist der Parlamentsbeschluss in der Wintersession 2021, das Covid-19-Gesetz durch eine dringliche Änderung und damit einzelne Bestimmungen zu verlängern. Die dazu benötigten Mittel konnten so nicht mehr im Voranschlag 2022 berücksichtigt werden, da die Beratungen gleichzeitig stattfanden. Es handelt sich um drei Nachtragskredite im Umfang von 3,4 Milliarden Franken. Bei den Beträgen geht es um Schätzungen, die vor Bekanntgabe der Lockerungsschritte im Bereich Covid-Massnahmen vorgenommen wurden. Bei allen Schätzungen wurde aber bereits unterstellt, dass 2022 keine Schliessungen mehr stattfinden und die Massnahmen schrittweise auslaufen.
2. Mit der Botschaft des Bundesrates wird ein Zusatzkredit im Umfang von 11 Millionen Franken zu einem bestehenden Verpflichtungskredit für das Bauvorhaben der ETH in Zürich beantragt.
3. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat in ihrem Mitbericht an die Finanzkommission des Nationalrates einen Antrag auf einen Nachtrag zum Voranschlag 2022 gestellt. Die geforderten zusätzlichen Mittel in der Höhe von 5,7 Millionen Franken sollen für temporäre Notschutzmassnahmen gegen den Wolf eingesetzt werden.
Ich komme im Detail zu den Geschäften betreffend den Nachtrag in Bezug auf die Covid-Massnahmen: Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung: 800 Millionen; Corona-Erwerbsersatz: 1,7 Milliarden; und Beitrag an die kantonalen Härtefallmassnahmen: 900 Millionen Franken. Wie eingangs erwähnt, hat das Parlament die Geltungsdauer einzelner Bestimmungen im Covid-19-Gesetz verlängert. Dadurch wird auch die Anspruchsberechtigung von Betroffenen verlängert. So müssen folglich auch die finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Die Beiträge beruhen auf Schätzungen der Verwaltung im Januar. Die Finanzdelegation hat auf Antrag des Bundesrates bereits einen Vorschuss in der Höhe von 182 Millionen Franken bewilligt. Diese Mittel werden im Bereich Erwerbsersatz für den Monat Januar eingesetzt.
Der Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung war in der Kommission unbestritten. Die Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, den Nachtrag für die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu genehmigen.
Zu den zwei weiteren Beträgen zugunsten von Corona-Ersatzmassnahmen und kantonalen Härtefallmassnahmen lagen Kürzungsanträge vor, welche beide Beträge um die Hälfte reduzieren wollten; dies mit der Begründung, dass diese eingesetzten Mittel nach der Aufhebung der meisten Massnahmen in der Pandemiebekämpfung durch den Bundesrat gar nicht mehr benötigt würden. Zudem gelte bei der Budgetierung das Vorsichtsprinzip, Beträge müssten realistisch und voraussehbar sein.
Die Mehrheit folgte im Wesentlichen den Argumenten des Bundesrates:
1. Bei dieser Pandemie ist nichts voraussehbar und für die Zukunft realistisch beurteilbar.
2. Das Gesetz sieht vor, dass Erwerbsausfälle und Härtefallmassnahmen bis Ende 2022 zu entschädigen sind und somit die Mittel eingestellt werden müssen, weil jederzeit wieder Massnahmen zur Pandemiebekämpfung getroffen werden könnten, sobald dies nötig wäre.
3. Diese Kredite sind gebundene Mittel und können nur für die vom Parlament beschlossenen Vorgaben verwendet werden. Da es sich um ausserordentlich gebundene Kredite handelt, BO 2022 N 40 haben Kürzungen keinen Spareffekt und dienen nicht als finanzpolitisches Steuerungselement.
Ihre Finanzkommission beantragt Ihnen mit 18 zu 7 Stimmen, dem Nachtrag zu den Beträgen für kantonale Härtefallmassnahmen und für den Erwerbsersatz zuzustimmen.
Zum Zusatzkredit zum Neubauprojekt der ETH: Das Parlament hat zu einem früheren Zeitpunkt einem Verpflichtungskredit in der Höhe von 127 Millionen Franken zugestimmt, dies für ein Neubauprojekt im Areal der ETH Zürich. Dieser Neubau steht kurz vor der Fertigstellung. Im Verlauf der Bauausführung traten seitens des Generalunternehmens Verzögerungen, Mehraufwände und Mängel auf, welche zu Mehrkosten führen, die den Rahmen des Verpflichtungskredites übersteigen. Gemäss Finanzhaushaltgesetz muss nun eine Erhöhung des Verpflichtungskredites beschlossen werden. Ohne diesen Zusatzkredit kann das Projekt nicht fertiggestellt werden.
Die Finanzkommission stellte im Zusammenhang mit der unerfreulichen Situation diverse kritische Fragen, auch im Zusammenhang mit der Beauftragung eines Generalunternehmens zur Realisierung dieses Bauvorhabens seitens der ETH. Um die Fertigstellung des Baus nicht zu gefährden, wurde vonseiten der Kommission nicht opponiert und dem Kredit in der Höhe von 11 Millionen Franken einstimmig zugestimmt. Diese 11 Millionen werden im ETH-Budget kompensiert werden können. Sie sind für den Bund kostenneutral, nicht aber für die ETH.
Hier noch eine ergänzende Information seitens der Finanzkommission: Auf Seite B2 der Fahne finden Sie den Antrag der Finanzkommission zu Artikel 4, "Nicht der Ausgabenbremse unterstellter Verpflichtungskredit". Um was geht es da? Bei der Erarbeitung der Fahne hat das Sekretariat festgestellt, dass der Entwurf des Bundesrates zum Beschluss über den Nachtrag fälschlicherweise den Zusatzkredit der Ausgabenbremse unterstellen will. Dies ist nicht richtig, da nach geltendem Recht die Schwelle von 20 Millionen Franken nicht überschritten wird. Die Rechtsdienste der Finanzverwaltung und der Parlamentsdienste unterstützen diese Haltung.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen auf diesem Weg, den Antrag zu unterstützen.
Zum letzten Geschäft, einem Antrag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie: Wie eingangs erwähnt, stellt die UREK-N im Rahmen des Mitberichtsverfahrens einen Antrag für einen Nachtragskredit für Sofortschutzmassnahmen gegen den Wolf, dies in der Höhe von 5,7 Millionen Franken. Begründet wird das Anliegen mit dem Hinweis auf die Ablehnung des revidierten Jagdgesetzes. Dadurch fehlt eine gesetzliche Grundlage zur Regulierung des Wolfsbestandes, was wiederum zu einer starken Zunahme der Zahl der Wölfe und damit zu einer grösseren Gefährdung und zu Schäden bei Nutztieren im Alpgebiet führt. Die beantragten Mittel wären zweckgebunden und zeitlich begrenzt. Die Mittel würden gemäss Antrag mehrheitlich für Personal, also Behirtung, und Hütten eingesetzt.
Die zunehmende Grossraubtierpräsenz und die dadurch erhöhte Gefährdung der Nutztiere im Alpgebiet war in der Finanzkommission unbestritten. Aber die Verwendung und der Einsatz der beantragten Mittel gaben zu längeren Diskussionen und Fragen Anlass. Die Vertretung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) betonte mehrmals, dass die Mittel im Budgetposten "Wildtiere, Jagd und Fischerei" um 0,8 Millionen Franken erhöht wurden, welche den Kantonen zur Verhütung von Wildschäden zur Verfügung stehen. Für weitere 5,7 Millionen Franken, wie im vorliegenden Antrag gefordert, fehle aber die rechtliche Grundlage. Somit könnten für den Alpsommer 2022 keine Beiträge an die Betroffenen ausbezahlt werden.
Ergänzend wurde uns durch die Vertretung des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) eine Änderung der Direktzahlungsverordnung vorgestellt. Dadurch könnten höhere Sömmerungsbeiträge für Schafhalter ausbezahlt werden. Mit diesen Geldern im Umfang von 3 Millionen Franken, für welche eine Rechtsgrundlage besteht, könnten weitere Herdenschutzmassnahmen sofort finanziert werden. Nachteil dieser Massnahmen ist, dass sie nur für die Schafhaltung vorgesehen sind und keine Zweckbindung enthalten.
Nach ausführlichen Diskussionen empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Finanzkommission aus den vorgängig erwähnten Gründen mit 18 zu 7 Stimmen, den Antrag der UREK-N abzulehnen.
von Siebenthal Erich · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Geschätzter Kollege Siegenthaler, ist Ihnen bekannt, dass es für die Alpwirtschaft in diesem Sommer, der vor der Tür steht, sehr schwierig werden wird, weil wir definitiv zu viele Wölfe haben und diese nicht regulieren können, weil das revidierte Jagdgesetz noch nicht so weit ist? In den Gesprächen in den letzten Tagen und Stunden mit den betroffenen Kantonen wurde klargemacht, dass von den Kantonen, die betroffen sind, Anträge für zusätzliche Mittel kommen werden. Somit wären ja die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, wenn diese Anträge von den Kantonen gestellt werden. Wie beurteilen Sie diese Situation, die sich seit Ihrer Kommissionssitzung geändert hat?
Siegenthaler Heinz · Mit-M · Conseil national · Berne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
So, wie ich Sie verstanden habe, haben Sie mir zwei Fragen gestellt. Sie haben zuerst gefragt: "Ist Ihnen bekannt, dass usw.?" Mir ist bekannt, dass die Zahl der Wölfe eben zunimmt. Die zweite Frage war, ob ich die neusten Informationen erhalten habe. Persönlich habe ich diese erhalten, aber ich bin als Sprecher der Kommission hier. Die Kommission hat am 18. Februar getagt. Sie begründet ihren Antrag mit diesen Ausführungen und hat seither auch keine weitere Sitzung durchgeführt.
Rüegger Monika · Mit-F · Conseil national · Obwald · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Eine Frage: Wurden Sie von der BAFU-Direktorin an der Kommissionssitzung darüber informiert - nebst dem, dass sie gesagt hat, wir hätten keine gesetzliche Grundlage -, dass in der Jagdverordnung unter Artikel 10ter Buchstabe d klar steht, dass die Kantone weitere Massnahmen beantragen können, wenn dieser Schutz mit den Herdenschutzhunden und den elektrischen Zäunen nichts mehr nützt? Diesen Fall haben wir jetzt. Hat die Direktorin Ihnen in der Kommission auch gesagt, was sie uns im November noch gesagt hat, nämlich, dass sie keine finanziellen Mittel haben, um weiter zu unterstützen? Hat sie Ihnen die beiden Fragen (Zwischenruf der Präsidentin: Ich glaube, die Frage wurde gestellt, vielen Dank.) beantwortet?
Siegenthaler Heinz · Mit-M · Conseil national · Berne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Besten Dank, auch Sie haben mir zwei Fragen gestellt. Ich berufe mich weiter auf die Aussagen in der Kommission und kann Ihnen bestätigen, dass die Vertreterin des BAFU mehrmals betont hat, dass im bestehenden Voranschlag 2022 - das steht im Band 2B, Seite 344; das können Sie nachlesen - ein Betrag von 7,9 Millionen Franken eingestellt ist und gleichzeitig eine Erhöhung von 0,8 Millionen Franken gemacht wurde, dies für Schutzmassnahmen im Bereich Herdenschutz. Sie hat auch gesagt, dass diese Gelder von den Kantonen beantragt werden können. Die Aussage, dass die Kantone Gesuche stellen können, wurde also gemacht. Sie steht genau so in den Unterlagen zum Budget. Aber für das, was gemäss Minderheitsantrag Egger Mike dazukäme, also für die weiteren 5,7 Millionen Franken, würden, so hiess es, keine rechtlichen Grundlagen bestehen. Es könnten also nur für die eingestellten 7,9 Millionen Franken Gesuche gestellt werden.
Guggisberg Lars · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Wir beantragen mit unseren beiden Minderheitsanträgen die Halbierung der Nachtragskredite für Erwerbsersatz und Härtefälle. Wir stehen aber nach wie vor zu folgender Haltung: Wenn der Staat faktisch Berufsverbote auferlegt und mit Massnahmen wirtschaftliche Aktivitäten einschränkt oder verhindert, soll er auch dafür entschädigen. Die beantragten Nachtragskredite werden deshalb auch nicht insgesamt infrage gestellt, sondern, wie gesagt, nur hälftig.
Wir wollen aber nicht wie im letzten Jahr schon wieder massiv übers Ziel hinausschiessen und auf Vorrat Ausgaben von Steuergeldern budgetieren. Im vergangenen Jahr 2021 hat das Parlament nämlich rund 25 Milliarden Franken für Corona-Massnahmen bewilligt und budgetiert. Ausgegeben wurden davon 14 Milliarden. Wir haben uns also um über 10 Milliarden verkalkuliert, das heisst um über 75 Prozent. Für BO 2022 N 41 Covid-Erwerbsersatz haben wir 3,2 Milliarden Franken bewilligt und 1,8 Milliarden ausgeschöpft, für kantonale Härtefallmassnahmen haben wir 8,2 Milliarden Franken bewilligt und 4,2 Milliarden ausgegeben - in beiden Fällen also ziemlich genau die Hälfte.
Natürlich waren damals Prognosen zugegebenermassen schwierig. Das heisst aber nicht, dass wir uns auch im neuen Jahr wieder derart massiv verkalkulieren müssen, dies umso mehr, als unser Wissensstand über das Virus und seine Wirkung heute wesentlich besser ist als vor einem Jahr. Wir müssen daher budgetmässig nicht weiter mit der grossen Kelle anrühren. Es reicht längst, wenn wir es mit einem grossen Esslöffel tun. Dieser grosse Esslöffel umfasst nach einer Halbierung weiterhin 1,3 Milliarden Franken. Natürlich haben wir damit noch nicht weniger Steuergeld ausgegeben. Das entbindet uns aber nicht von der Pflicht, möglichst realistisch zu budgetieren.
Der Nachtrag I wurde vom Bundesrat vor einem Monat verabschiedet. Die mutmasslichen Ausgaben wurden damals viel zu hoch kalkuliert, weil von einer weniger positiven Entwicklung der Infektions- und Hospitalisierungszahlen ausgegangen wurde. Als die Zahlen um den 27. Januar berechnet wurden, lagen die Infektionszahlen an einem Tag bei 45 000 Neuinfektionen. Vor wenigen Tagen lagen sie noch bei 15 000 Neuinfektionen an einem Tag, Tendenz weiter sinkend. Die Hospitalisierungen wegen Covid-19 sind seit Wochen rückläufig, Tendenz weiter sinkend.
Unser Halbierungsantrag ist nicht als Kritik an der Verwaltung zu verstehen, welche die Zahlen aus damaliger Optik berechnet hat. Aus damaliger Optik waren die Zahlen einigermassen nachvollziehbar. Aus heutiger Optik aber braucht es klar eine Anpassung nach unten. Wir stehen heute an einem völlig anderen Punkt als vor einem Monat. Die Massnahmen wurden fast vollumfänglich aufgehoben, zusätzlich ist beim Konsum ein Nachholbedarf zu erwarten.
Ich fasse zusammen: Wir sollten als Parlament nicht nur punkto Massnahmen, sondern auch mit realistischer Budgetierung punkto Staatshilfen das Signal aussenden, sofort zur Normalität zurückzukehren. Je länger wir damit zuwarten, desto mehr werden Erwerbsersatz, Kurzarbeit und Härtefallhilfen in den Köpfen der Bürgerinnen und Bürger zur Gewohnheit. Die neue, wesentlich bessere Ausgangslage muss ihren Niederschlag im Budget finden. Die Hälfte der beantragten Nachtragskredite beim Erwerbsersatz und den Härtefällen genügt aus unserer Sicht bei Weitem.
Ich danke für die Unterstützung unserer Minderheitsanträge.
Wyss Sarah · Mit-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Herr Guggisberg, wie kommen Sie darauf, dass die Hälfte dieser Gelder reichen würde? Welche Grundlage haben Sie für diese Berechnung?
Guggisberg Lars · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Besten Dank, Frau Kollegin Wyss, für diese Frage. Ich habe versucht, im ersten Teil meines Votums auf das vergangene Jahr hinzuweisen, als wir für Erwerbsersatz und auch für die Härtefallmassnahmen doppelt so viel budgetiert hatten, als letztlich ausgegeben worden ist. Deshalb kommen wir auf die Hälfte der Beträge.
Egger Mike · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich spreche zu meiner Minderheit bezüglich des Nachtragskredites für temporäre Notschutzmassnahmen gegen Wolfsübergriffe an Nutztieren in der Höhe von 5,7 Millionen Schweizerfranken.
Mit der Ablehnung des Jagdgesetzes im Jahr 2020, welches die präventive Regulierung des Wolfsbestandes verlangt hätte, begünstigt man nun die unkontrollierte Ausbreitung von Wölfen in der gesamten Schweiz. Gemäss den von der Fachstelle für Raubtierökologie erhobenen Zahlen verdoppeln sich die Wolfsbestände alle zwei bis drei Jahre. 2020 waren es geschätzte 105 Tiere, 2021 gab es 150 Wölfe, und im Jahr 2022 dürfte die Zahl der Wölfe auf 200 Tiere ansteigen. Eine solch rasche Verbreitung des Wolfes stellt viele Alpbetriebe, aber auch andere Nutztierhalter vor grosse Herausforderungen.
Mit der Zustimmung der beiden Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie zur parlamentarischen Initiative 21.502, "Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft", wurde ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gemacht. Wir wissen aber alle, dass der Gesetzesprozess in der Schweiz längere Zeit beansprucht. Im besten Fall wird das Gesetz im Jahr 2023 in Kraft treten, und das ist für viele Nutztierhalter eine Zeit voller Unsicherheiten und voller Verluste.
Als gelernter Fleischfachmann, welcher fast täglich im Austausch mit der Schweizer Landwirtschaft steht, kann ich die Sorgen der Schweizer Landwirtschaft in diesem Thema zu tausend Prozent nachvollziehen. Ich fordere Sie deshalb auf, unsere Landwirtschaft entsprechend zu unterstützen, denn die Dringlichkeit ist definitiv gegeben. Das zeigen eindrückliche Beispiele aus meinem Heimatkanton, dem Kanton St. Gallen. Neben dem Angriff auf ein Rind im Murgtal rissen im Sommer 2021 Wölfe auf verschiedenen Alpen im Kanton St. Gallen zahlreiche Nutztiere. 15 Schafe wurden durch mehrere Wölfe auf einer Alp im Weisstannental gerissen. Auf fünf weiteren Alpen im Werdenberg, im Obertoggenburg und in Flums rissen Wölfe 25 weitere Schafe sowie eine Ziege. Aufgrund mehrfacher Wolfsangriffe brachten die Verantwortlichen die Schafe von der Säntisalp bei Nesslau frühzeitig ins Tal zurück.
Aufgrund des steigenden Wolfsbestandes muss mit weiteren Rissen gerechnet werden, schreibt auch die Regierung des Kantons St. Gallen. Auch in anderen Kantonen gab es zahlreiche Vorfälle. Nach Rücksprache mit verschiedenen Kantonsvertretern besteht breites Interesse an der finanziellen Abgeltung von Sofortmassnahmen.
Lassen Sie mich zuletzt noch ein Wort zur gesetzlichen Grundlage sagen, welche im Vorfeld einiges zu diskutieren gab. Artikel 10ter der Jagdverordnung schafft hier Klarheit. Dort wird die Verhütung von Schäden durch Grossraubtiere entsprechend geregelt. Absatz 1 sagt dazu Folgendes: "Zur Verhütung von Schäden an Nutztieren durch Grossraubtiere beteiligt sich das BAFU zu 80 Prozent an den pauschal berechneten Kosten [...]." Zudem - und das ist jetzt essenziell wichtig und zwingend zu beachten - gilt Buchstabe d. Dort heisst es, dass "weitere Massnahmen der Kantone in Absprache mit dem BAFU" ergriffen werden können, "sofern die Massnahmen nach den Buchstaben a bis c nicht ausreichend oder nicht zweckmässig sind".
Sie sehen also, die gesetzliche Grundlage ist klar. Wir sollten nun die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft entsprechend auch sprechen. Ich bitte Sie, lassen Sie die betroffenen Landwirte nicht im Regen stehen. Lassen Sie die betroffenen Landwirte nicht alleine mit dem Wolf, und helfen Sie dabei, eine rasche und unkomplizierte Übergangslösung zu schaffen, bis der Wolfsbestand dann auch gesetzlich reguliert werden kann. Mit der Annahme des Nachtragskredites für temporäre Sofortmassnahmen gegen Wolfsübergriffe an Nutztieren unterstützen Sie die am stärksten betroffenen Kantone und Alpregionen, die mit einem Sondereffort, zum Beispiel der verstärkten Behirtung, den Schaden an Nutztieren für die Alpsaison 2022 möglichst begrenzen wollen. Dank Ihrer Unterstützung des Nachtragskredites werden die betroffenen Landwirte nach einer verlustreichen Alpsaison 2021 besser in der Lage sein, die zusätzlichen präventiven Massnahmen zum Schutz der Weidetiere für die kommende Saison zu stemmen.
Wettstein Felix · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe des VERT-E-S
Der Bundesrat unterbreitet uns mit dem Nachtrag Ia zum Voranschlag 2022 drei Nachtragskredite und einen Verpflichtungskredit. Die grüne Fraktion wird diesen Nachträgen zustimmen. Die drei Nachtragskredite betreffen die Bewältigung der Corona-Krise, und zwei davon werden nun bestritten, respektive es wird von einer Minderheit deren Halbierung verlangt: beim Erwerbsersatz und bei den Härtefallmassnahmen für Unternehmen. Auch wir hoffen natürlich und gehen davon aus, dass es diese zusätzlichen Sicherungsmassnahmen nicht in vollem Umfang brauchen wird. Gleichwohl unterstützen wir sie in der Höhe, die der Bundesrat berechnet hat. Es ist die logische Konsequenz aus unserem Entscheid in der Wintersession, als wir die Befristung der gesetzlichen Massnahmen bis Ende 2022 ausgedehnt haben. Bei den Härtefallmassnahmen für BO 2022 N 42 Unternehmen kommt hinzu, dass diese ja durch die Kantone beschlossen und vom Bund subsidiär mitgetragen werden. Wir würden den Kantonen die Planung erschweren, wenn der Bund hier ohne Not den Kredit halbiert.
Wir haben ja tatsächlich keine Not. Die Nachträge werden ausserordentlich verbucht. Es wird nur ausgegeben, wo Bedarf besteht, und die gesetzlichen Grenzen sind klar. Sollten jedoch in der zweiten Jahreshälfte doch wieder Einschränkungen nötig werden, müssten wir nicht erneut eine Runde im Parlament drehen.
Der Verpflichtungskredit von 11 Millionen Franken für das Neubauprojekt eines Entwicklungs- und Laborgebäudes der ETH in Zürich wurde in der Finanzkommission nicht bestritten, darum werden wir dazu nicht gesondert abstimmen müssen. Erlauben Sie mir gleichwohl eine Bemerkung: Aus Sicht von uns Grünen kommen hier gravierende Mängel in der Bauleitung zutage. Dass diese Verzögerungen, Baumängel und notwendigen Mehrleistungen erst jetzt, kurz vor Fertigstellung des Baus, bekannt werden, wirft ein schlechtes Licht auf das Monitoring während der Bauzeit. Erst letzten Sommer hatte die zuständige Subkommission der FK-N die ETH besucht; dabei wurden die Probleme mit keinem Wort angesprochen.
Ich komme zum Wolf oder zu den Schafen, Eseln und Rindern: Eine Minderheit der Kommission beantragt, Sie haben es gehört, einen weiteren Nachtragskredit in der Höhe von 5,7 Millionen Franken für temporäre Notschutzmassnahmen gegen den Wolf, dies zum Schutz der Alpsömmerung im bevorstehenden Sommer.
Die Grünen unterstützen den Ansatz, dass der Herdenschutz verstärkt werden soll, sei es mit zusätzlichem Personal auf den Alpen, sei es mit Schutzhunden und vermehrten Kontrollen. In der Vorberatung der Finanzkommission wurde festgestellt, dass die rechtlichen Grundlagen eine Ausschüttung für diesen Sommer nicht erlauben würden und dass ausserdem bereits eingestellte Gelder nicht ausgeschöpft wurden und werden. Anders gesagt: Auch wenn wir der Kommissionsminderheit folgen, würde es wohl darauf hinauslaufen, dass die Gelder heuer die Alpen nicht erreichen. Eine Mehrheit der grünen Fraktion wird den Minderheitsantrag Egger Mike gleichwohl unterstützen, weil sie damit deutlich zum Ausdruck bringen will, dass der Herdenschutz verstärkt und nicht der Wolf gejagt werden soll.
Vielleicht kann der Bundesrat zur Interpretation von Artikel 10ter Absatz 1 Buchstabe d der Jagdverordnung noch etwas sagen und klären, ob die Unterstützung allenfalls doch im rechtlichen Rahmen wäre. Sollte jedenfalls die Rechtsgrundlage fehlen und sollten die Gelder ihre Wirkung verfehlen, würde ein kleinerer Teil unserer Fraktion zum gleichen Schluss kommen wie die Kommission: Es würde dann nichts bringen, diesen Betrag um 5,7 Millionen Franken aufzustocken.
Guggisberg Lars · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Geschätzter Herr Kollege Wettstein, Sie haben erwähnt, dass Sie den Nachtragskrediten zustimmen werden, auch wenn diese Kredite mit ziemlicher Sicherheit nicht ausgeschöpft würden. Könnten Sie deshalb einer Aufstockung des Budgets für unsere Landesverteidigung um 2 Milliarden Franken, welche angesichts der aktuellen instabilen Sicherheitslage in Europa durchaus gerechtfertigt wäre, auch zustimmen, wenn das Geld dann vielleicht nicht ausgeschöpft würde?
Wettstein Felix · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe des VERT-E-S
Ich glaube nicht, dass wir bereit sind, diese Diskussion jetzt, zu diesem Zeitpunkt, zu führen.
Andrey Gerhard · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe des VERT-E-S
Le groupe des Verts soutient les crédits supplémentaires de près de 3,4 milliards de francs.
Les prestations Covid-19 pour les allocations pour perte de gain sont la conséquence logique de la législation que nous avons adoptée lors de la session d'hiver dernier. La proposition de réduction de la minorité n'est donc pas seulement inutile, elle est déplacée.
Il en va exactement de même pour le crédit supplémentaire pour les cas de rigueur. Même si nous espérons que la pandémie est désormais maitrisée, les conséquences économiques pour certaines branches ne sont toujours pas terminées. Rétrospectivement, on peut constater aujourd'hui que les mesures de soutien ont été efficaces et que c'est aussi pour cette raison que l'économie suisse se porte très bien.
Bien entendu, nous aussi, les Verts, espérons que les crédits ne seront pas entièrement utilisés et que toutes les entreprises pourront à nouveau voler de leurs propres ailes.
Je dois commenter les deux autres crédits supplémentaires de manière plus nuancée. Le dépassement du budget pour la construction des bâtiments de l'EPFZ nous irrite tout de même beaucoup. Avoir accepté un dépassement aussi important, si peu de temps avant la fin de la construction des bâtiments du laboratoire, est très problématique. Notre groupe est également irrité par la procédure de l'EPFZ et il critique la manière dont le projet a été confié à une entreprise générale sans exiger un décompte transparent. Nous demandons donc à l'administration de travailler avec des mandats directs et transparents pour des constructions aussi complexes que celle de ce laboratoire.
En ce qui concerne le crédit supplémentaire pour l'OFEV, notre groupe ne votera pas de manière uniforme sur la minorité Egger Mike. Il est bien sûr évident pour les Verts que les moyens nécessaires doivent être alloués à la protection des troupeaux. C'est pourquoi une majorité de notre groupe votera en faveur de cette proposition.
Du point de vue de la politique financière, la proposition de la minorité est problématique en raison de l'absence de bases légales. Lors de l'examen préalable qu'elle a effectué, la Commission des finances a constaté que les bases légales ne permettraient pas une distribution pour cet été. Par ailleurs, les fonds déjà approuvés n'ont pas, et de loin pas, été épuisés dans le passé. En d'autres termes, même si nous suivons la minorité, cela reviendra probablement à ce que l'argent n'atteigne pas les Alpes cette année.
Grin Jean-Pierre · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Vous avez dit que le groupe des Verts approuvera une partie des sommes destinées à soutenir les mesures contre le loup. Mais est-ce que vous soutiendrez également des mesures de régulation du nombre de loups?
Andrey Gerhard · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe des VERT-E-S
Merci pour votre question, Monsieur Grin, mais elle ne se pose pas aujourd'hui. La question qui se pose est celle de savoir si nous sommes prêts à soutenir la protection des troupeaux cet été. La majorité du groupe des Verts soutiendra la proposition de la minorité Egger Mike. Pour ma part, en tant que membre de la Commission des finances, je ne peux pas être pour cette proposition de minorité, car il manque la base légale correspondante. L'autre question ne se pose pas aujourd'hui.
Roduit Benjamin · Mit-M · Conseil national · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
J'ai beaucoup apprécié votre présentation tout en nuances du crédit concernant les mesures immédiates concernant le loup. Vous l'avez dit vous-même en utilisant le conditionnel, il semblerait qu'il n'y ait pas de bases légales. Si on vous fait la démonstration que les bases légales existent à l'article 10ter alinéa 1 lettre d de l'ordonnance, et en concertation avec les cantons, est-ce que vous seriez prêt à réviser votre jugement?
Andrey Gerhard · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe des VERT-E-S
Bien, écoutez, on a beaucoup discuté de cette question. Personnellement, au début de la séance, j'étais en fait favorable. Mais après avoir obtenu les réponses de l'administration, je me suis rendu compte, en tant que politicien de la Commission des finances, que je ne pouvais pas soutenir cette proposition puisqu'elle n'est pas suffisamment solide du point de vue légal.
Nicolet Jacques · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Monsieur Andrey, vous avez évoqué la question de la base légale, c'est effectivement un point à discuter. Nous parlons donc bien de la gestion du loup et du crédit supplémentaire que notre collègue Mike Egger propose. En votre qualité de membre de la Commission des finances, tout comme moi, estimez-vous juste que les indemnités versées pour réparer les dégâts causés par le loup ne couvrent qu'une partie des frais et pas, et de loin pas, BO 2022 N 43 l'ensemble des frais que doivent supporter les éleveurs à la suite d'une attaque de loup ou l'ensemble des dépenses nécessaires pour mettre en place les mesures de protection des troupeaux?
Andrey Gerhard · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe des VERT-E-S
Monsieur Nicolet, merci pour cette question. Je constate que ce qui a été prévu, ce qui a été mis à disposition par le passé, n'a pas été demandé. Donc, j'en déduis que les moyens sont suffisamment élevés.
Nous, membres du groupe des Verts, allons soutenir à l'avenir la mise à disposition de moyens nécessaire pour indemniser les éleveurs ayant subi des dégâts causés par le loup, absolument. Mais, comme je viens de l'expliquer, les moyens déjà mis à disposition n'ont pas été demandés.
Wyss Sarah · Mit-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Ich möchte nicht mit den Ausführungen zum Wolf beginnen, das übernimmt dann meine Kollegin, sondern mit jenen zu den Corona-Krediten. Wir kommen zu den alljährlichen Nachträgen, und ich werde mich eben wirklich nur auf die ersten drei fokussieren. Auch die Ausführungen zum Verpflichtungskredit für die ETH, der weniger umstritten ist, wird meine Kollegin übernehmen.
Um kurz daran zu erinnern: Im Dezember 2021, es ist noch nicht lange her, haben wir hier 3,8 Milliarden Franken zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen. 3,2 Milliarden Franken davon waren ausserordentlich, unterstanden also nicht der Schuldenbremse. Sie mögen sich vielleicht noch an die Debatte erinnern. Wir wussten damals nicht, was auf uns zukommen würde, wie sich Omikron und auch die Impfoffensive auf die pandemische Situation und Entwicklung auswirken würden. Wir haben wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen mit der Aktualisierung des Covid-19-Gesetzes respektive der Verlängerung der Massnahmen bewilligt. Das wurde heute hier auch nicht bestritten, und das freut mich sehr.
Folgendes tun wir jetzt - es ist nicht mehr als das -: Wir monetarisieren diesen Entscheid vom Dezember, wir monetarisieren das in Form von diesen 3,4 Milliarden Franken. Es sind 3,4 Milliarden Franken für die ALV, die kantonalen Härtefallmassnahmen sowie den Erwerbsersatz. Dieser Nachtragskredit wird wiederum, wie ein Grossteil der Corona-Ausgaben, nicht über das ordentliche Budget abgebucht. Er untersteht damit nicht der Schuldenbremse, wird aber dennoch wahrscheinlich hier im Rat in Kürze noch zu reden geben, wenn wir dann die Revision des Finanzhaushaltgesetzes beraten. Ich kann vorwegnehmen: Unsere Schuldenquote ist auch weiterhin tief, und einen Abbau der Schulden mittels Minderausgaben oder gar Sparprogrammen zulasten der Menschen akzeptieren wir nicht. Das ist für uns keine Option.
Nun aber zurück zu diesen drei Nachträgen. Wir haben es von Lars Guggisberg gehört: Zwei davon werden bestritten. Es ist eine Halbierung, und ich muss leider Herrn Guggisberg sagen: Ich kann trotz Ihrer Antwort nicht nachvollziehen, weshalb Sie diese Halbierung fordern. Weshalb nicht ein Viertel, weshalb nicht ein Drittel? Sie sagen, es sei einfach zu viel, es sei falsch geschätzt worden.
Ich verlasse mich hier auf die Hochrechnung des entsprechenden Bundesamtes und des Bundesrates, auch wenn da natürlich Fehleinschätzungen gemacht worden sein können. Dies mache ich immer vor dem Hintergrund, dass es finanzpolitisch völlig egal ist. Wir steuern nicht mit diesem Beitrag, sondern wir steuern eigentlich über das Gesetz, das wir im Dezember verabschiedet haben. Damals wurden die Bedingungen für den Erhalt des Geldes definiert und nicht heute. Deshalb macht es keinen Sinn, diesen Beitrag zu halbieren, zu vierteln, zu dritteln, zu achteln oder zu verdoppeln. Die einzige Auswirkung wäre, dass im Fall, dass es benötigt wird, hier ein erneuter Nachtrag beantragt werden müsste.
Ich bitte Sie deshalb, diese beiden Minderheitsanträge abzulehnen und allen drei Nachträgen, die Corona betreffen, zuzustimmen.
Guggisberg Lars · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Kollegin Wyss, können Sie bestätigen, dass, falls diese Halbierung der Nachtragskredite jetzt durchkommen sollte - ich weiss, die Chancen dafür stehen relativ schlecht - und sich die epidemiologische Situation wider Erwarten innerhalb kurzer Zeit verschlechtern würde, es dann möglich wäre, bereits im Juni mit einem Nachtrag II diese Nachtragskredite wieder zu erhöhen?
Wyss Sarah · Mit-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Geschätzter Kollege Guggisberg, aus meiner Sicht wäre das absolut möglich. Dann könnten wir wieder zwei Stunden lang eine Debatte führen. Das können wir uns vielleicht ersparen, indem wir den vollen Betrag bereits jetzt sprechen.
Munz Martina · Mit-F · Conseil national · Schaffhouse · Groupe socialiste
Ich komme im Namen der SP-Fraktion zu einem kritischeren Teil des Nachtragskredites, und zwar zum Verpflichtungskredit zum Neubauprojekt der ETH Zürich.
Die Subkommission 2 der Finanzkommission hat sich im August des Themas ETH angenommen und hat sogar vor Ort einen Besuch gemacht. Die Finanzierungsprobleme des Neubauprojektes waren dabei nie ein Thema. Wir sind deshalb aus allen Wolken gefallen, dass jetzt umgehend - mit dem Wort "umgehend" - eine Erhöhung des Verpflichtungskredites beantragt wird. Es scheint, dass dieses Projekt nicht genügend überwacht wurde.
Die Kreditüberschreitung von fast 9 Prozent wurde in der Finanzkommission wenig aufschlussreich begründet. Bei allen Bauten werden grundsätzlich Reserven eingeplant, diese sind offensichtlich auch bereits aufgebraucht. Es handelt sich also um eine massive Kreditüberschreitung, die erst kurz vor Fertigstellung bekannt wird. Weder Baumängel noch Mehrleistungen können das Überschreiten des Verpflichtungskredites in diesem Umfang rechtfertigen. Detaillierte Angaben zu den Mehrkosten wurden der Finanzkommission nicht vorgelegt. Es muss genauer hingeschaut werden, wie seriös das Generalunternehmen gearbeitet hat und ob ein solcher Auftrag überhaupt einem Generalunternehmen übertragen werden soll. Wir werden uns in der Subkommission 2 in einer nächsten Sitzung der Problematik genauer annehmen, um Ähnliches in Zukunft zu verhindern.
Die SP-Fraktion wird trotzdem knurrend dem Verpflichtungskredit zustimmen, damit der Neubau fertiggestellt und seinem Bestimmungszweck übergeben werden kann.
Den Antrag, der ursprünglich aus der UREK-N kommt, zu den Notschutzmassnahmen zur Regulierung der Wolfsbestände, die heute so emotional diskutiert werden, wird die SP-Fraktion klar ablehnen. Vor der Abstimmung zum Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel hat die SP gesagt, dass sie eine Regulierung innerhalb des bestehenden Gesetzes wolle und dafür auch Hand biete, dies auch, wenn es allenfalls mehr Geld und neue Massnahmen bräuchte. Die Herdenschutzmassnahmen sollen verstärkt werden können. Dazu stehen wir, wir halten Wort. Wir sind aber klar der Meinung, dass zusätzliche Mittel, sofern sie im Alpsommer 2022 nötig würden, im ordentlichen Nachtragskreditverfahren beantragt werden können.
Der Bund hat zudem bereits vorgesorgt. Einerseits wurde die Schadensschwelle für Wolfsabschüsse gesenkt, andererseits wurden für 2021 zusätzliche Finanzmittel im Umfang von 0,8 Millionen Franken beim BAFU bewilligt. Doch diese Kredite werden nicht einmal ausgeschöpft.
Das WBF schlägt jetzt für die Behirtung der Alpen eine Erhöhung der Direktzahlungen um 3 Millionen Franken vor. Damit soll die Behirtung besser entschädigt werden. Diesen Weg erachten wir als den richtigen, um den Herdenschutz zu verbessern. Damit ist auch gewährleistet, dass eine legale Basis für die Auszahlung der Gelder besteht und die nötigen Kontrollen vorgenommen werden können.
Beim Minderheitsantrag, der auf einen Antrag der UREK-N zurückgeht, besteht genau in diesem Bereich ein grosser Schwachpunkt. Für die Auszahlung der geforderten 5,7 Millionen Franken gibt es keine gesetzliche Grundlage. Das Geld dürfte gar nicht ausbezahlt werden und würde als Kreditrest am Ende des Jahres liegenbleiben. Wir sind deshalb klar der Meinung, dass der Weg über die Erhöhung der Direktzahlungen für behirtete Alpen der richtige ist, um den Herdenschutz zu verbessern.
Beim Antrag der Minderheit zweifeln wir zudem an der Datenbasis. Die Zahlen wurden unreflektiert von der BO 2022 N 44 parlamentarischen Initiative 21.502 der UREK-N übernommen, die in einem Wunschkatalog 5,7 Millionen Franken für den Herdenschutz fordert. Insbesondere der Betrag von 3,75 Millionen Franken für die Behirtung der Alpen scheint weit überhöht zu sein. Einerseits ist gut ausgebildetes Alppersonal Mangelware, und es wird nicht möglich sein, dieses oder nächstes Jahr 250 neue Stellen mit fähigem Alppersonal zu besetzen. Andererseits ist der Betrag von 15 000 Franken pro behirtete Alp weit überhöht. Die Verwaltung rechnet mit 9000 Franken pro Behirtung, somit sind es 6000 Franken oder 67 Prozent mehr, die verlangt werden.
Der bessere Herdenschutz kann mit der Erhöhung der Direktzahlungen gewährleistet werden. Wir bitten Sie, den Antrag der UREK-N für Notschutzmassnahmen zur Regulierung der Wolfsbestände und den Minderheitsantrag der Finanzkommission abzulehnen.
von Siebenthal Erich · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Geschätzte Kollegin Munz, in den letzten Tagen gab es noch sehr viele Diskussionen mit den hauptbetroffenen Kantonen. Da werden Anträge kommen. Diesen Sommer wird die Situation beim Rindvieh und bei Schafen eskalieren. Es wurde uns klar gesagt, dass die gesetzliche Grundlage gegeben ist, wenn Anträge von den Kantonen kommen. Wie sehen Sie das? Was hat sich in den letzten Stunden und Tagen geändert?
Munz Martina · Mit-F · Conseil national · Schaffhouse · Groupe socialiste
Herr von Siebenthal, danke vielmals für diese Frage. Wir haben gesagt, dass man normale Nachtragskredite machen kann, wenn es im gesetzlichen Rahmen ist; dazu können wir Ende Jahr ganz normale Nachtragskredite bewilligen.
Ich bin durchaus einverstanden, dass man, den gesetzlichen Rahmen beachtend, die Wolfsregulierungen und den Schutz der Herden auch vornimmt. Wir haben aber jetzt die Absicht, 3 Millionen Franken zusätzlich in die Direktzahlungen für die Behirtung zu geben, was doch ein rechter Brocken ist. Das Zusätzliche können wir Ende Jahr mit einem ordentlichen Nachtragskredit bewilligen.
Rüegger Monika · Mit-F · Conseil national · Obwald · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Geschätzte Frau Munz, finden Sie es richtig, dass die Bauern, die betroffen sind, die gerissene Schafe, Kühe, Rinder, Pferde haben, mit dem Herdenschutz auf zwei Dritteln der Kosten sitzenbleiben und nur einen Drittel entschädigt bekommen? Finden Sie das fair und richtig?
Munz Martina · Mit-F · Conseil national · Schaffhouse · Groupe socialiste
Vielen Dank für diese Frage, Kollegin Rüegger. Sie dramatisieren ganz klar. Es wurde bis jetzt ein Esel gerissen, es sind also nicht Pferde und Esel. Es wurden auch keine Kühe gerissen, es handelt sich um Kälber, die allenfalls sogar tot geboren wurden. Also bitte dramatisieren wir die Sache nicht. Ich bin aber der Meinung, dass eine faire Entschädigung nötig ist, wenn der Herdenschutz gewährleistet wurde, und dafür werden wir jetzt sehr viel Geld sprechen.
Egger Mike · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Geschätzte Kollegin Munz, stimmen Sie mir zu, dass die Gelder dieses Kredits nur gesprochen werden, wenn konkrete Projekte eingereicht werden, und nicht einfach so?
Munz Martina · Mit-F · Conseil national · Schaffhouse · Groupe socialiste
Vielen Dank für die Frage. Ich weiss nicht, von welchem Kredit Sie sprechen. Sprechen Sie den Minderheitsantrag an? Zum Minderheitsantrag muss ich einfach sagen, dass eine legale Basis fehlt. Es fehlt die gesetzliche Möglichkeit, das Geld überhaupt auszurichten. Gehen wir also den Weg über die Direktzahlungen.
Gmür Alois · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Die Mitte-Fraktion unterstützt alle Nachtragskredite in der Höhe von 3,4 Milliarden Franken. Diese Nachtragskredite wurden nötig, weil das Parlament die Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie verlängert hat. Es sind Gelder für Kurzarbeit, Erwerbsersatz und Härtefallmassnahmen.
Die Mitte-Fraktion ist erfreut, dass der Bundesrat am 17. Februar fast alle Einschränkungen, die wegen Corona eingeführt wurden, aufgehoben hat. Gewisse Branchen haben wegen der Eingriffe des Bundesrates in die Wirtschaft praktisch zwei Jahre lang stark gelitten. Als betroffener Unternehmer habe ich hautnah erlebt, wie es ist, wenn man über Monate mehr als 50 Prozent Einbussen verkraften muss und seit der Einführung der Zertifikatspflicht bis Mitte Februar bis gegen 40 Prozent weniger Umsatz hatte. Für unser Familienunternehmen waren die Kurzarbeitsentschädigungen und die Härtefallhilfen wirtschaftlich überlebenswichtig. Aber diesen Monat haben wir im Unternehmen wieder Vollbeschäftigung und sind froh, dass wir mit dem angestammten Personal voll produzieren und unsere Kunden bedienen können.
Es ist für die Mitte-Fraktion klar, dass der Nachtrag für die Covid-Massnahmen bei dieser positiven wirtschaftlichen Entwicklung nicht ausgeschöpft wird. Die Nachtragskredite aufgrund der aktuellen, erfreulichen Situation um die Hälfte zu kürzen, unterstützt die Mitte-Fraktion jedoch nicht. Es hätte finanzpolitisch eigentlich keine Auswirkungen, denn wenn die gesetzlichen Bedingungen für die Auszahlungen nicht erfüllt sind, wird auch nichts ausbezahlt. Wenn - wie das die Minderheit möchte - nur die Hälfte des vom Bundesrat beantragten Nachtrags genehmigt wird, wird nicht weniger, aber auch nicht mehr Geld ausgegeben. Der Kredit wird einfach nicht ausgeschöpft, und dementsprechend haben wir weniger ausserordentliche Ausgaben, was ja erfreulich ist. Im Namen der Mitte-Fraktion bitte ich Sie, die Höhe der Kredite so zu belassen, wie es in der Botschaft aufgeführt ist.
Mit einem unguten Gefühl stimmt die Mitte-Fraktion dem Nachtrag von 11 Millionen Franken zur Fertigstellung des Neubauprojekts der ETH-Bauten an der Gloriastrasse in Zürich zu. Wir sind der Ansicht, dass das mit dem Auftrag betreute Generalunternehmen Fehler gemacht hat und diese aufgearbeitet werden müssen. Solche Baumängel und Verzögerungen dürfen nicht einfach hingenommen werden. Die Informationen über Versäumnisse sind früher zu kommunizieren, nicht erst, wenn das Geld nicht mehr reicht.
Fast einstimmig unterstützt die Mitte-Fraktion den Antrag der UREK unseres Rates, für den kommenden Alpsommer 5,7 Millionen Franken für temporäre Schutzmassnahmen gegen Wölfe vorzusehen. Gemäss Verwaltung sind die gesetzlichen Grundlagen für einen weitergehenden Schutz vor dem Wolf nicht vorhanden. Die Mitte erachtet die Situation der immer grösser werdenden Wolfspopulation als unhaltbar und will handeln. Gemäss unseren Abklärungen sind die gesetzlichen Grundlagen insofern gegeben, als in einer Kofinanzierung mit den Kantonen auf Antrag der Kantone Unterstützungsgelder für Präventionsmassnahmen gegen Wölfe ausgerichtet werden können. Deshalb will die Mitte-Fraktion den Betrag im Nachtrag einstellen.
Wir bitten Sie, die Minderheit Egger Mike zu unterstützen.
Schilliger Peter · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe libéral-radical
Als Sprecher der FDP-Liberalen Fraktion darf ich vorwegnehmen, dass wir die Vorlage des Bundesrates unterstützen und auch den Mehrheiten der Finanzkommission Folge leisten werden.
Die Vorlage ist in drei Bereiche gegliedert. Der erste Bereich betrifft Nachtragskredite in der Folge der Covid-Gesetzgebung vom Dezember 2021. Unsere Fraktion hatte sich dafür starkgemacht, dass diese Gesetzgebung mit Befristungen ausformuliert würde, die Ende Juni ausgelaufen wären. Auch ich hatte Minderheitsanträge in dem Sinn vertreten, dass wir gewisse Limiten per Mitte Jahr setzen wollten. Wir hatten argumentiert, dass dann ja bei Bedarf eine neue Vorlage eingebracht werden könnte, die die weiteren Nachtragskredite aufgrund einer aktuellen Zustandsmeldung einfordern würde.
Aber das Parlament hat anders entschieden, die ganze Gesetzgebung auf Ende 2022 terminiert und damit den Bundesrat verpflichtet, auch die nötigen Kredite aufzubereiten und sicherzustellen. Aus dieser Optik ist diese Kreditanmeldung richtig. Es bringt auch nichts, wenn wir in der heutigen Zeit nun eine Kürzung vornehmen; denn schlussendlich ist alles im ausserordentlichen Bereich deklariert. Dass der Bundesrat schlussendlich sorgfältig mit der Ausgabenumsetzung umgeht und auch die Corona-Pandemie halt nur schwer im Hinblick darauf lesbar ist, was noch alles kommen wird oder ob sie wirklich beendet ist, hat sich ja auch gezeigt. Der Minderheitssprecher hat es auch gesagt: Von den 25 Milliarden BO 2022 N 45 Franken, die 2021 beantragt wurden, wurden schlussendlich 14 Milliarden gesprochen.
Ich erlaube mir nochmals folgende Bemerkungen:
1. Wenn wir hier kürzen, verändern wir nichts. Es bleibt ein Finanzkredit im ausserordentlichen Bereich, der dann gebraucht wird oder eben nicht.
2. Man muss auch noch beachten, dass eben die Rechnungsstellung von den Kantonen und von betroffenen Kassen usw. verzögert kommt. Da kann es sehr gut sein, dass ein bis zwei Monate im Nachhinein noch Nachmeldungen zum letzten Jahr erfolgen, die dann auch mit diesem Kredit aufgefangen werden müssen.
3. Wenn wir hier kürzen, sparen wir keinen einzigen Franken. Wir tun also etwas für das gute Gewissen und die gute Darstellung, aber schlussendlich hat es keinen Einfluss.
Der zweite Bereich betrifft die von der UREK-N bzw. von der Minderheit Egger Mike beantragte Erhöhung des Beitrags zum Schutz vor Wölfen. Diese Erhöhung um rund 5,7 Millionen Franken lehnt die FDP-Liberale Fraktion ab. Es ist so, wie es geschildert wurde: Der bereits eingestellte Betrag von rund 7,9 Millionen Franken wird in der Regel nicht ausgeschöpft. Man geht nach heutiger Darstellung auch dieses Jahr davon aus, dass dieser Betrag reichen sollte. Wenn er nicht reichen sollte, hat der Bundesrat immer die Möglichkeit, mittels eines ordentlichen Nachtrags einen Kredit abzuholen.
Ich habe mir noch überlegt, was sich denn eigentlich seit der Debatte über den normalen Voranschlag des Jahres 2022 geändert hat. Man muss feststellen, dass sich nichts geändert hat. Nun wird dieser Kredit beantragt, doch man hätte das betreffende Begehren bereits im ordentlichen Verfahren des letzten Jahres einreichen können. Wir hätten hier die ordentliche Debatte führen können und hätten das Ganze nicht im ausserordentlichen Bereich vortragen müssen. Nachträge sind dann zu stellen, wenn sich etwas entwickelt und wenn sich eine neue Sachlage ergibt. Eine neue Sachlage kann ich aus meiner Optik nicht feststellen. Die Sachlage ist gleich wie Ende letzten Jahres. Wie erwähnt, würde es vermutlich ein Kredit bleiben, der nicht ausgeschöpft wird, weil dafür die rechtliche Grundlage fehlt.
Zum dritten Bereich, zur Krediterhöhung um 11 Millionen Franken für das ETH-Laborgebäude in Zürich: Wir teilen die Unzufriedenheit über die Höhe des Nachtragskredits. Dass der Antrag am Schluss der Bauarbeiten gestellt wird, haben auch wir wirklich nicht verstanden. Dass sich die Mehrkosten aufgrund schwieriger Bausituationen ergaben, wie es deklariert worden ist, ist ein Hinweis dafür, dass man vermutlich einen Generalunternehmerwettbewerb durchgeführt hat, der in der Planung und Projektentwicklung zu wenig fundiert war und aus dem nicht der Status eines Go-Projekts resultierte. Zudem ist bei einem Laborgebäude das Risiko sehr hoch, dass aufgrund von neuen Forschungsabsichten und -erkenntnissen früh sehr viele Änderungen vorgenommen werden. Änderungen kosten sehr viel Geld, vor allem dann, wenn nicht offen abgerechnet wird. Dies ist dann der Fall, wenn der Auftrag einem Generalunternehmen erteilt wird. Wir erwarten von der ETH und vom zuständigen Departement, dass sie wirklich sehr kritisch beurteilen, ob Nachtragsmeldungen berechtigt sind und ob nicht irgendeine Auftragsverbesserung eingefordert wird, mit der über das Bauwerk die Rendite verbessert würde.
Eine Aussage können wir nicht nachvollziehen. In der letzten Zeile des Antrages heisst es, die zusätzlichen Kosten würden vom ordentlichen Budget des ETH-Bereichs abgedeckt und seien somit für den Bund haushaltsneutral. Das mag für den Bund stimmen, aber letztlich kann die ETH diese 11 Millionen Franken nur einmal ausgeben, und es leiden damit andere Investitionen und andere Tätigkeiten des ETH-Budgets.
Es ist also eine ärgerliche Ausgabe, aber auch wir sehen die Notwendigkeit, dieses Bauwerk zu vollenden. Aus dieser Optik bitten wir Sie, die Vorlage des Bundesrates zu unterstützen und der Mehrheit der Kommission zu folgen.
Rüegger Monika · Mit-F · Conseil national · Obwald · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Geschätzter Herr Kollege Schilliger, ich weiss, in vier Monaten kann gerne mal etwas vergessen gehen. Aber können Sie sich daran erinnern, dass in der Wintersession beim Budget ein Einzelantrag von mir über 5,7 Millionen Franken genau für dieselbe Sache gestellt wurde? Und heute sagen Sie, es habe im Budget keinen Antrag gegeben.
Schilliger Peter · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe libéral-radical
Ich habe gesagt, geschätzte Frau Kollegin, dass es keine Änderung zur damaligen Budgetdebatte gibt. Genau dieses Votum von Ihnen bestätigt ja, dass es jetzt eine Zweiteinbringung eines Antrages ist, der schon einmal abgelehnt wurde. Eine Nachtragsmeldung in dieser Art ist nicht dafür da, um weitere Politik zu betreiben, sondern dafür, Veränderungen in der Budgetdarstellung, Veränderungen in der Sachlage zu beraten.
Kamerzin Sidney · Mit-M · Conseil national · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Vous dites qu'il n'y a eu aucun changement par rapport à l'année passée. Le nombre de loups et de meutes supplémentaires, en augmentation chaque année en Suisse, ne sont-ils pas, pour vous, un changement suffisant pour faire accepter ce crédit complémentaire?
Schilliger Peter · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe libéral-radical
Geschätzter Herr Kollege, dass die Population der Wölfe gewachsen ist, war auch schon letzten Herbst bekannt. Wenn Sie mich fragen würden, ob ich für eine Regulierung der Wölfe sei, dann würde ich gerne bestätigen, dass ich für diese Regulierung war. Aber die Sachlage und die gesetzliche Grundlage haben sich seit dem letzten Herbst nicht verändert. Das ist die Tatsache.
Schwander Pirmin · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Der Nachtrag Ia im Umfang von 3,4 Milliarden Franken hat eigentlich Seltenheitswert. Der Bundesrat beantragt 3,4 Milliarden Franken einzig und allein aufgrund der Verlängerungsbeschlüsse des Parlamentes von letztem Dezember. Das kommt nicht alle Tage vor. Meines Wissens habe ich das in diesem Umfang noch nie erlebt.
Wir von der SVP-Fraktion sind der Meinung, dass diese 3,4 Milliarden Franken vom Grundsatz her gar nicht nötig sind. Mein Vorredner hat beim Wolfskredit ja die Frage gestellt: Hat sich seit Dezember etwas geändert? Es hat sich nichts geändert. Weshalb brauchen wir dann einen Nachtragskredit in Höhe von 3,4 Milliarden Franken? Bundesrat Ueli Maurer wird dann sagen, dass das der Auftrag des Parlamentes gewesen sei und man jetzt die Verlängerung budgetieren müsse. Das ist aber das Einzige, was Bundesrat Ueli Maurer sagen kann. Es hat sich nichts geändert.
Im Gegenteil: Wir haben bereits im Dezember 3,8 Milliarden Franken für die Strategie des Bundesrates bewilligt. Der Bundesrat hat im Dezember beim Voranschlag 2022 Überlegungen gemacht, wie lange die Situation noch dauert. Aufgrund dieser Überlegungen, aufgrund dieser Diskussionen im Bundesrat hat der Bundesrat 3,8 Milliarden Franken beantragt. Doch wir, das Parlament, haben gesagt: Nein, nein, wir verlängern. Hat sich etwas geändert? Ich denke, nichts hat sich geändert. Wir brauchen diese 3,4 Milliarden Franken überhaupt nicht.
Im Gegenteil: Der Bundesrat hat ja am 16. Februar dieses Jahres beschlossen, dass die Pandemie vorbei ist. Wir brauchen nichts mehr. Das heisst, wir haben zusätzlich im ordentlichen Budget in Höhe von 3,8 Milliarden Franken schon Reserven, weil es seit dem 16. Februar von heute auf morgen vorbei war. Wir können also steuern. Der Bundesrat hat gesteuert. Die Zahlen sind schon lange anders, aber der Bundesrat hat am 16. Februar gesagt, dass es vorbei ist; die Situation, die Pandemie ist vorbei. Wieso brauchen wir dann noch 3,4 Milliarden Franken?
In der Finanzkommission gingen wir nicht ganz so weit und sagten: 3,4 Milliarden Franken brauchen wir nicht, es gilt das Vorsichtsprinzip. In der Bundesverfassung heisst es zudem in Artikel 126 Absatz 3, dass der Höchstbetrag nur erhöht werden darf, wenn es angemessen ist - die Überschreitung des Höchstbetrags muss angemessen sein. Heute wissen wir, dass wir diese Erhöhung gar nicht brauchen, die Pandemie ist vorbei. Was ist denn noch angemessen, wenn wir nun 3,4 Milliarden Franken bewilligen? Gar nichts ist mehr angemessen, es ist ja gar nichts mehr vorhanden, und jetzt wollen wir einfach 3,4 Milliarden Franken bewilligen.
BO 2022 N 46Meine Damen und Herren, ich bitte Sie im Namen der SVP, hier wenigstens - wenigstens! - das Vorsichtsprinzip, das wir finanzpolitisch anzuwenden haben, walten zu lassen und nicht einfach aus dem hohlen Bauch heraus 3,4 Milliarden Franken zu sprechen. Diese sind zwar hochgerechnet worden, aber eben, wie gesagt, sie sind nicht mehr notwendig, die Pandemie ist beendet. Also brauchen wir den Betrag nicht mehr. Daher bitte ich Sie, hier wenigstens das Vorsichtsprinzip walten zu lassen und den Minderheitsanträgen der SVP entsprechend zuzustimmen. Das ist seriöse Finanzpolitik! Denn wir müssen die Grundsätze einhalten.
Was würden wir tun, wenn es keine ausserordentlichen Ausgaben wären? Dann könnten wir das wegen der Schuldenbremse gar nicht beschliessen, es wäre schlicht nicht möglich. Aber auch hier sagen wir wieder: Ja, es ist ausserordentlich, es ist nicht der Schuldenbremse unterworfen. Hier handelt es sich nicht einfach nur um ein "Buebetrickli", Herr Bundesrat, sondern hier hebeln wir einmal mehr das Gesetz, die Schuldenbremse, aus. Wir hebeln nicht nur das Gesetz aus, sondern wir hebeln mit diesem - selbstverständlich vom Parlament geforderten - Antrag zusätzlich die Bundesverfassung, Artikel 126, aus.
Meine Damen und Herren, das ist keine seriöse Finanzpolitik! Das ist ... Ich finde überhaupt gar keine Worte für das, was hier finanzpolitisch gemacht wird. Nach achtzehn Jahren in der Finanzkommission gehen mir die Worte aus.
Nun zum Wolfskredit: Ich habe jetzt gehört, es gebe dazu keine gesetzlichen Grundlagen. Es ist zwar bereits mehrmals gesagt worden, aber ich muss hier nochmals betonen: Artikel 10ter Buchstabe d der Jagdverordnung spricht von "weiteren Massnahmen". Diese weiteren Massnahmen sind nicht eingeschränkt, es ist nicht definiert, was weitere Massnahmen sind. Weitere Massnahmen können alles Denkbare sein. So steht es in der Verordnung. Ich spüre langsam, wie ich das schon andernorts festgestellt habe, dass offenbar das BAFU nicht alle "weiteren Massnahmen" finanzieren möchte. Das ist wahrscheinlich die Crux: Das BAFU will nicht alle weiteren Massnahmen der Kantone mit 80 Prozent finanzieren.
Es ist nicht Aufgabe des BAFU, zu definieren und festzulegen, was unter weiteren Massnahmen zu verstehen ist. Das ist skandalös! Das ist der Punkt, das ist das, was ich heute Morgen in der Finanzkommission festgestellt habe: Das BAFU will uns Parlamentariern vorschreiben, was weitere Massnahmen sind. Es ist nicht Aufgabe eines Bundesamtes, zu definieren, was weitere Massnahmen sind, sondern es ist Aufgabe eines Bundesamtes, das zu vollziehen, was wir hier beschlossen haben. Es ist skandalös!
Wir haben die gesetzliche Grundlage, wir können die Mittel sprechen, und das Bundesamt hat das dieses Jahr umzusetzen. Ich stelle immer wieder fest, dass wir Ende Jahr eine Reserve haben. Warum? Weil eben die Bundesämter die Entscheidungen nicht umsetzen und mit Projektanforderungen dann die Projekte noch verzögern. Das dürfen wir nicht dulden.
Der Verpflichtungskredit "ETH-Bauten 2014, Gloriastrasse" soll mit 11 Millionen Franken aufgestockt werden, wegen Mängeln, das ist hier auch gesagt worden. Wir müssen uns bei den Immobilien schon langsam überlegen, ob wir nicht einfach sagen wollen, dass es kein Geld gibt, dass wir das genauer anschauen wollen, wenn Mängel auftauchen, und dass die Projektführung nicht gut ist. Das ist ja nicht das erste Mal. Es ist wie bei gewissen IT-Projekten, bei denen einfach die Projektführung mangelhaft ist. Hier stellen wir das ebenso fest, und wir sollten es eigentlich nicht nur genauer anschauen, sondern wir sollten einmal handeln und sagen, dass es so nicht geht. Ich habe gezählt: Dies ist auf die letzten achtzehn Jahre gesehen etwa das 22. Projekt im Immobilienbereich, für das wir über einen Nachtragskredit diskutieren: Es tauchen Mängel auf; aufgrund der Mängel tauchen Mehrkosten auf; und wir sprechen einen Nachtragskredit, ohne zu prüfen, ob das Projekt nicht verbessert werden kann.
Insbesondere hier, wenn es um die ETH geht, ist es wichtig, dass wir diese Generalunternehmer-Aufträge und die Mehrkosten entsprechend auch kontrollieren. Wir haben von der SVP-Fraktion her trotzdem Zustimmung beschlossen, aber eigentlich sollten wir hier auch vorsichtig sein und nicht einfach über die Mängel hinwegsehen und Nachtragskredite bewilligen.
Zusammenfassend bitte ich Sie, den Minderheiten der SVP-Fraktion zu folgen. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.
Schneider Schüttel Ursula · Mit-F · Conseil national · Fribourg · Groupe socialiste
Herr Kollege Schwander, Sie waren ja an der Sitzung unserer Finanzkommission auch dabei. Können Sie bestätigen, dass das Bundesamt für Landwirtschaft rückwirkend 3 Millionen Franken zur Verfügung stellen will, um Herdenschutzmassnahmen über Direktzahlungen rückwirkend auf den 1. Januar 2022 zu ermöglichen?
Schwander Pirmin · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ja, Frau Kollegin, soweit mein Gedächtnis zurückreicht, kann ich das bestätigen. Aber hier geht es um weitere Massnahmen - nicht nur um Herdenschutzmassnahmen, sondern um weitere Massnahmen. Weitere Massnahmen beinhalten rechtlich auch - das können Sie vielleicht bestätigen - nicht nur Massnahmen zur Verhütung, sondern auch die Entschädigung für gerissene Tiere.
Matter Michel · Mit-M · Conseil national · Genève · Groupe vert'libéral
Le groupe vert'libéral tient tout d'abord à adresser ses plus vifs remerciements au conseiller fédéral Ueli Maurer et à l'ensemble de l'administration pour l'important travail accompli au cours de ces deux dernières années. Il ne faut pas l'oublier, environ 30 milliards de francs ont été débloqués par la Confédération depuis le début de la crise.
A l'heure où les conséquences de la pandémie liée au coronavirus ne font plus la une des médias - on le comprend -, il ne faut pas perdre de vue que de nombreux secteurs souffrent encore de la crise, tels que l'hôtellerie ou la restauration.
Le Conseil fédéral a sollicité trois crédits supplémentaires d'un montant de 3,4 milliards de francs. Pour rappel, les crédits supplémentaires complètent le budget de l'exercice en cours, permettant ainsi de financer des charges ou dépenses d'investissement inévitables. Ces crédits vont servir à financer les allocations pour perte de gain due au coronavirus d'un montant de 1,69 milliard de francs, dont 182 millions de francs ont été autorisés par la Délégation des finances en tant que crédit urgent, mais aussi les mesures cantonales pour les cas de rigueur destinées aux entreprises à hauteur de 900 millions de francs et la contribution fédérale à l'assurance-chômage de 800 millions de francs, le tout à titre de financement extraordinaire.
Le groupe vert'libéral va soutenir toutes les propositions du Conseil fédéral et, donc, toutes les majorités, y compris celle concernant les mesures de protection d'urgence pour la période d'estivage 2022, principalement, comme l'a rappelé l'administration fédérale, en raison de l'absence de base légale, pour ce qui concerne les mesures proposées dans ce cadre.
Il faut rappeler que pour effectuer une compensation au sein d'un office il doit y avoir un crédit et qu'il n'existe pas de possibilité de compenser cela en dehors de l'utilisation prévue.
S'il faut - plusieurs l'ont souligné dans ce débat - renforcer la protection des troupeaux, cela est une évidence politique, nous voyons bien que la réponse est purement technique.
Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Wie mehrmals gesagt wurde, stützen sich die Anträge für die Nachtragskredite auf das von Ihnen gegen den Willen des Bundesrates beschlossene Gesetz bzw. auf dessen Verlängerung, die Sie im Dezember beschlossen haben. Herr Schwander würde hier am Pult stehen, wenn wir Ihr Gesetz nicht umsetzen würden. Er würde sagen, das Parlament beschliesse und der Bundesrat kümmere sich nicht darum. Wir machen einfach das, was Sie uns gesagt haben, wozu Sie uns beauftragt haben. Wir haben das nicht nur einfach so gemacht, sondern wir haben uns bei diesen Nachtragskrediten auf die Erfahrungswerte, die wir aus dem letzten Jahr hatten, abgestützt.
Beim Corona-Erwerbsersatz haben wir in den letzten Monaten 182 Millionen Franken pro Monat ausgegeben; wir haben das hochgerechnet. Ich bin auch der Meinung, dass wir BO 2022 N 47 diesen Betrag nicht brauchen werden, weil sich die Lage ganz offensichtlich entschleunigt hat. Einfach die Hälfte davon zu kürzen, ist abenteuerlicher als das, was wir Ihnen beantragen. Wir stützen uns auf die entsprechenden Erfahrungswerte, die wir haben. Wir werden diesen Betrag nicht brauchen. Ob Sie ihn kürzen oder nicht, spielt keine Rolle.
Wir haben in den letzten zwei Jahren bewiesen, dass wir mit dem Steuerfranken sorgfältig umgehen. Wir haben überall Kreditreste gehabt, wir werden auch hier Kreditreste haben. Wir stützen uns auf das Gesetz, das ist die rechtliche Grundlage. Ich würde Ihnen empfehlen, unseren Nachtrag so zu belassen. Es wird aber Kreditreste geben, es sei denn - das können wir immer noch nicht ausschliessen -, wir kommen gegen Ende dieses Jahres noch einmal in eine ähnliche Situation. Dann würden wir darauf abstützen. Aufgrund der heutigen Ausgangslage werden wir diesen Betrag nicht brauchen. Wir haben diesen Krediten eine saubere Berechnungsgrundlage hinterlegt, die sich auf die Erfahrungen des letzten Jahres stützt. Ich bitte Sie, die Kredite nicht zu kürzen, versichere Ihnen aber, dass wir selbstverständlich jeden Franken sorgfältig umdrehen und ihn nicht ausserordentlich ausgeben. So viel zum Corona-Erwerbsersatz.
Wir haben bei den Kantonen, gestützt auf die letztjährige Erfahrung bei den Härtefällen, eine Umfrage gemacht. Wir wollten wissen, womit sie rechnen, was für Gesuche sie haben und welcher Betrag allenfalls zur Verfügung gestellt werden muss. Auch diese Zahl ist nicht einfach zufällig oder aus dem hohlen Bauch heraus berechnet worden, sondern wir haben versucht, Ihren Auftrag sorgfältig abzuschätzen, und beantragen Ihnen den entsprechenden Kredit. Kürzungen können Sie vornehmen, wahrscheinlich reicht das Geld trotzdem, aber Sie sparen nicht, das muss ich Ihnen einfach sagen.
Sie machen etwas Politik, aber Sie sparen keinen Franken. Sie haben ein Gesetz beschlossen, und zu dem, was jetzt kommt, muss ich wieder einmal aus Schillers "Wallenstein" zitieren: "Das eben ist der Fluch der bösen Tat, dass sie, fortzeugend, immer Böses muss gebären." Sie haben beschlossen, jetzt folgen die Konsequenzen daraus, und wir werden versuchen, das vernünftig zu handhaben. Sie sparen also nichts, wenn Sie hier kürzen, und wir machen das so sorgfältig, wie wir das immer machen, und versuchen dann, die Kredite entsprechend zu reduzieren.
Zum Zusatzkredit zu den ETH-Bauten, den Sie angesprochen haben: Es ist in meinem siebten Jahr im Finanzdepartement bei Hunderten von Projekten jetzt das zweite Mal, dass ich Ihnen bei Bauten einen Zusatzkredit unterbreiten muss. Es ist also nicht Courant normal, dass hier unsorgfältig gearbeitet wird, sondern das ist in sieben Jahren zweimal passiert - bei Hunderten von Projekten. Es ist ganz offensichtlich so, dass man bei der ETH Mühe mit dem Generalunternehmer hat. Man prüft das. Wir beantragen Ihnen diesen Zusatzkredit, damit die Bauarbeiten nicht eingestellt werden müssen. Ich bin froh, dass gesagt wurde, dass Sie das mit Ihrer Subkommission auch noch anschauen. Wir sind selbstverständlich dran. Wir nehmen das nicht einfach hin, sondern wir überwachen das, gehen dem nach, weisen Nachforderungen zurück. Wir machen das also mit der üblichen Seriosität. Es ist weiss Gott nicht Courant normal, dass wir Kreditgrenzen überschreiten, ganz im Gegenteil; ich möchte das auch zugunsten unserer Mitarbeiter sagen.
Die Bundesfinanzen sind davon nicht betroffen, weil die ETH das aus ihrem Budget bestreiten muss. Sie wird an anderen Orten dafür weniger Geld zur Verfügung haben, wenn sie hier mehr Geld braucht. Aber es ist der formale Schritt, dass wir Ihnen einen entsprechenden Zusatzkredit unterbreiten. Wir gehen dem nach; aber damit die Bauarbeiten nicht eingestellt werden müssen, bitten wir Sie, dem Zusatzkredit zuzustimmen.
Damit komme ich zu den Wölfen. Es ist ein Stück weit Normalität eingekehrt, insofern, als wir nicht nur über Covid-Kredite diskutieren müssen, sondern wieder bei den Wölfen angelangt sind. Hier gibt es eigentlich ja zwei Arten von Grundlagen: Wir haben einerseits die Grundlagen in landwirtschaftlichen Verordnungen für die Beiträge an die Behirtung, und wir haben andererseits - und um diesen Kredit geht es jetzt - im Bundesamt für Umweltschutz den Kredit für Wildtiere, Jagd und Fischerei.
Zu den Rechtsgrundlagen: Soweit ich das jetzt aus dem Stand beurteilen kann, wurde in der Diskussion insbesondere gefordert, dass man Landwirtschafts-Personalkosten übernehmen sollte. Das BAFU hat daraufhin erklärt, dass dafür die Rechtsgrundlage fehlt. So, wie es jetzt gemäss Antrag der Minderheit vorgesehen ist - "Die zusätzlichen Mittel sind für temporäre Not-Schutzmassnahmen gegen den Wolf einzusetzen" -, würde es rechtlich tatsächlich Möglichkeiten geben. Die Aussage des BAFU, die Sie jetzt mehrmals zitiert haben, hat sich auf diesen Bereich bezogen, für den wir tatsächlich keine Rechtsgrundlage hätten. In weiteren Bereichen haben wir sie aber.
Die Frage ist, ob 5,7 Millionen Franken, jetzt aus dem Ärmel geschüttelt, nicht etwas zu viel sind. Wir müssten auch noch abschätzen können, ob wir im landwirtschaftlichen Kredit für die Behirtung noch mehr Mittel einstellen müssten oder ob es sie hier, in der Position "Wildtiere, Jagd und Fischerei", bräuchte. Ich bin der Meinung, dass Sie dem Kredit noch nicht zustimmen sollten.
Die Situation wird sich dieses Jahr für die Nutztierhaltung wahrscheinlich noch einmal verschärfen, dieser Meinung bin ich auch. Die Wolfspopulation steigt, und mit den zusätzlichen Rissen, die wir feststellen, schliesse ich nicht aus, dass wir noch einen Nachtragskredit brauchen werden. Ich würde den Kredit gerne noch einmal prüfen und feststellen, unter welcher Rubrik er eingestellt werden muss. Wir haben ja bereits einen dieser Kredite erhöht. Sicher ist, dass wir die Landwirtschaft dann nicht einfach im Regen stehen lassen werden und sagen, wir hätten keine Rechtsgrundlage. Wir müssen dann allenfalls eine Verordnung anpassen und die entsprechende Rechtsgrundlage schaffen.
Ich bin der Meinung, es ist noch nicht der Zeitpunkt, den Kredit zu beschliessen. Wir werden diesen sorgfältig anschauen, damit die Mittel auch am richtigen Ort eingestellt werden können. Im Hinblick auf die Rechtsgrundlage müsste dann allenfalls eine Verordnung angepasst werden; das kann der Bundesrat machen, wenn das notwendig ist. Ich glaube aber, es ist richtig, wenn wir den Kredit noch einmal anschauen. Wenn Sie dem Kredit trotzdem zustimmen sollten, dann wäre es gleichzeitig auch der Auftrag, dann die Massnahmen zu definieren, die entsprechend möglich sind.
In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, hier Nein zu stimmen. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir das Anliegen sehr ernst nehmen. Wir möchten nicht eine Minderheit der Bevölkerung in den Randgebieten, in den Bergregionen mit ihren Problemen völlig alleinlassen.
de Quattro Jacqueline · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe libéral-radical
Je me permets, Monsieur le conseiller fédéral, de revenir sur la question du loup. Il est vrai que la prédation sur les troupeaux de bovins est nouvelle; nous en souffrons également dans le canton de Vaud. Dans son avis à mon interpellation de l'année passée 21.3997, "Attaques de gros bétail par le loup", le Conseil fédéral m'a répondu qu'il "examinera quelles mesures d'accompagnement peuvent être définies dans le cadre d'adaptations de la législation agricole." En attendant ces modifications législatives, et, puisque vous nous dites aujourd'hui qu'il est trop tôt pour accorder des moyens supplémentaires, comment le Conseil fédéral entend-il soutenir les éleveurs cet été?
Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Sie haben ja letztes Jahr mit dem Budget den Kredit in diesen Bereichen um 0,8 Millionen Franken aufgestockt. Wir gehen davon aus, dass diese Aufstockung für einmal genügt. Was jetzt neu überprüft werden muss, ist, dass zunehmend - aber noch nicht in grossem Ausmass - Angriffe von Wölfen nicht nur auf Schafe, sondern eben auch auf Rinder erfolgen, also auf grössere Tiere. Das haben wir eigentlich im Budget nicht vorgesehen. Daher muss noch einmal geprüft werden, was da bezüglich Herdenschutzmassnahmen gefordert werden kann, um auch Rinderherden zu schützen. Es sind offensichtlich nicht mehr nur Schafe betroffen. Da müssen die Herdenschutzmassnahmen wahrscheinlich verbessert werden, weil sie offensichtlich nicht mehr greifen. Da sind wir anscheinend dran - ich bin ja BO 2022 N 48 nicht für das BAFU zuständig -, das prüft man, auch zusammen mit der Landwirtschaft.
Wenn dann Nachträge erfolgen müssen, werden wir Ihnen am richtigen Ort die entsprechenden Kreditanträge stellen.
von Siebenthal Erich · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Herr Bundesrat, Sie haben gesagt, man müsse das nochmals analysieren und so. Der Sommer steht jedoch vor der Tür, die Tiere lässt man wieder auf die Weide, im Tal wie auf dem Berg. Wir haben also keine Zeit mehr - wir müssen handeln! Wie sehen Sie den Zeitplan diesbezüglich, damit die Kantone die Anträge stellen können und damit das Geld dann auch gesprochen wird?
Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Im Moment haben wir ja in den Budgets genügend Mittel, die sicher bis Mitte Jahr oder darüber hinaus reichen. Sollte sich dann abzeichnen, dass es mehr braucht, können wir Ihnen über einen weiteren Nachtragskredit Mittel unterbreiten. Mir war nicht ganz klar, und das muss ich abklären, dass die Kantone offenbar völlig neue Forderungen stellen; Sie haben darauf hingewiesen. Ich kann das aus dem Stand nicht beantworten, aber wir werden das anschauen. Falls es nötig wird, würden wir das im Nachtragskredit bringen. Im Moment hat es aber schon Geld in der Kasse, und letztes Jahr wurden die Mittel auch nicht vollständig gebraucht. Wir gehen also noch nicht auf dem Zahnfleisch.
Kälin Irène · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S
1. Voranschlag der Verwaltungseinheiten
1. Budget des unités administratives
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Discussion par article
Sauf indication contraire:
- la commission propose d'adhérer au projet du Conseil fédéral;
- le conseil adhère aux propositions de la commission.
Departement des Innern - Département de l'intérieur
318 Office fédéral des assurances sociales
Proposition de la majorité
A290.0104 Covid: prestations, allocations pour perte de gain
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Guggisberg, Dettling, Egger Mike, Grin, Nicolet, Schwander, Sollberger)
A290.0104 Covid: prestations, allocations pour perte de gain
Fr. 845 000 000
Vote
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 0 (0 %) | 53 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 37 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. | 29 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 29 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 26 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 14 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Non inscrit | 1 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 136 (72 %) | 53 (28 %) | 0 (0 %) |
Yes: Proposal by the majority (as Federal Council)
No: Proposal by the minority Guggisberg
Kälin Irène · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S
Département de l'économie, de la formation et de la recherche
704 Secrétariat à l'Etat à l'économie
Proposition de la majorité
A290.0132 Covid: mesures cantonales, cas de rigueur entreprises
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Guggisberg, Dettling, Egger Mike, Grin, Nicolet, Schwander, Sollberger)
A290.0132 Covid: mesures cantonales, cas de rigueur entreprises
Fr. 450 000 000
Vote
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 0 (0 %) | 52 (98 %) | 1 (2 %) |
| Groupe socialiste | 37 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. | 29 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 29 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 27 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 14 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Non inscrit | 1 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 137 (72 %) | 52 (27 %) | 1 (1 %) |
Yes: Proposal by the majority (as Federal Council)
No: Proposal by the minority Guggisberg
Kälin Irène · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S
Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication
810 Office fédéral de l'environnement
Proposition de la majorité
A231.0323 Animaux sauvages, chasse et pêche
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Egger Mike, Dettling, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schwander, Sollberger)
A231.0323 Animaux sauvages, chasse et pêche
Fr. 5 700 000
Vote
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die Abstimmung gilt auch für Artikel 1 des Bundesbeschlusses Ib.
BO 2022 N 49Vote
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 0 (0 %) | 52 (98 %) | 1 (2 %) |
| Groupe socialiste | 34 (92 %) | 3 (8 %) | 0 (0 %) |
| Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. | 2 (7 %) | 26 (90 %) | 1 (3 %) |
| Groupe libéral-radical | 18 (62 %) | 10 (34 %) | 1 (3 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 4 (15 %) | 9 (33 %) | 14 (52 %) |
| Groupe vert'libéral | 14 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Non inscrit | 0 (0 %) | 1 (100 %) | 0 (0 %) |
| Total | 72 (38 %) | 101 (53 %) | 17 (9 %) |
Yes: Proposal by the majority
No: Proposal by the minority Egger Mike
Kälin Irène · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S
2. Arrêté fédéral Ia concernant le supplément Ia au budget 2022
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Discussion par article
Titre et préambule, art. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Nouvelle proposition de la commission
(= Décision du conseil lors de l'examen par article)
... de 3 395 700 000 francs ...
Adopté selon la nouvelle proposition de la commission
Art. 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Nouvelle proposition de la commission
(= Décision du conseil lors de l'examen par article)
... de 3 395 700 000 francs ...
Adopté selon la nouvelle proposition de la commission
Art. 3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Adopté
Vote
Art. 3
Ausserordentlicher Zahlungsbedarf
Besoins financiers extraordinaires
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 43 (81 %) | 8 (15 %) | 2 (4 %) |
| Groupe socialiste | 37 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. | 29 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 27 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 29 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 15 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Non inscrit | 1 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 181 (95 %) | 8 (4 %) | 2 (1 %) |
Yes: Zustimmung zu Art. 3 gemäss der Regel über den ausserordentlichen Zahlungsbedarf
No: Reject the article
La majorité qualifiée est acquise
Kälin Irène · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S
Art. 4
Proposition de la commission
Titre
Crédit d'engagement non soumis au frein aux dépenses
Texte
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Adopté
Art. 5
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Adopté
Vote
Vote sur l'ensemble
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 42 (79 %) | 11 (21 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 37 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. | 29 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 29 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 27 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 15 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Non inscrit | 1 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 180 (94 %) | 11 (6 %) | 0 (0 %) |
Yes: Adopt the draft
No: Reject the draft
Kälin Irène · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S
3. Arrêté fédéral Ib concernant le cadre financier inscrit au supplément Ia au budget 2022
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Titre
Proposition de la minorité
(Egger Mike, Dettling, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schwander, Sollberger)
Arrêté fédéral Ib concernant le cadre financier inscrit au supplément Ia au budget 2022 du ... mars 2022
Ingress
Antrag der Minderheit
(Egger Mike, Dettling, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schwander, Sollberger)
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 126 und 167 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 2. Februar 2022, beschliesst:
Préambule
Proposition de la minorité
(Egger Mike, Dettling, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schwander, Sollberger)
L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu les articles 126 et 167 de la Constitution fédérale, vu le message du Conseil fédéral du 2 février 2022, arrête:
BO 2022 N 50Art. 1
Proposition de la minorité
(Egger Mike, Dettling, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schwander, Sollberger)
Titre
Conditions-cadres de l'utilisation des crédits
Texte
Les conditions-cadres de l'utilisation des crédits visées à l'article 25 alinéa 3 de la loi du 13 décembre 2002 sur l'Assemblée fédérale sont fixées pour les enveloppes budgétaires mentionnées à l'annexe 1.
Art. 2
Proposition de la minorité
(Egger Mike, Dettling, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schwander, Sollberger)
Titre
Disposition finale
Texte
Le présent arrêté n'est pas soumis au référendum.
Anhang 1 - Annexe 1
Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication
810 Office fédéral de l'environnement
Proposition de la minorité
(Egger Mike, Dettling, Grin, Guggisberg, Nicolet, Schwander, Sollberger)
A231.0323 Animaux sauvages, chasse et pêche
Les moyens supplémentaires sont affectés à des mesures temporaires visant à assurer une protection d'urgence contre le loup.
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Über den Antrag der Minderheit Egger Mike wurde bei der Position 810.A231.0323 des Voranschlages der Verwaltungseinheiten abgestimmt.
Adopté selon la proposition de la minorité
Vote
Vote sur l'ensemble
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 40 (77 %) | 11 (21 %) | 1 (2 %) |
| Groupe socialiste | 37 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. | 29 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 28 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 27 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 15 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Non inscrit | 1 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 177 (94 %) | 11 (6 %) | 1 (1 %) |
Yes: Adopt the draft
No: Reject the draft
(Einstimmigkeit)
(1 Enthaltung)