20.3531, 20.3532

Fairerer Wettbewerb gegenüber Staatsunternehmen / Fairerer Wettbewerb gegenüber Staatsunternehmen

Candinas Martin · 1VP-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

20.3531

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Rytz Regula, Baumann, Bendahan, Birrer-Heimo, Marti Samira, Wermuth)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Rytz Regula, Baumann, Bendahan, Birrer-Heimo, Marti Samira, Wermuth)

Rejeter la motion

20.3532

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Wermuth, Baumann, Bendahan, Birrer-Heimo, Marti Samira, Rytz Regula)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Wermuth, Baumann, Bendahan, Birrer-Heimo, Marti Samira, Rytz Regula)

Rejeter la motion

Präsident (Candinas Martin, erster Vizepräsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

Burgherr Thomas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die beiden gleichlautenden Motionen wollen den Bundesrat beauftragen, uns die nötigen Gesetzesänderungen zu unterbreiten, um Wettbewerbsverzerrungen durch Staatsunternehmen einzudämmen. Dabei soll der Bundesrat den bürokratischen Aufwand tief halten und die föderalistischen Zuständigkeiten beachten. Die Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, beiden Motionen zuzustimmen. Der Ständerat hat ihnen bereits mit grosser Mehrheit zugestimmt. Eine Kommissionsminderheit lehnt die Vorstösse ab.

Die Kommissionsmehrheit teilt die Auffassung des Ständerates, dass staatliche Unternehmungen wegen ihrer Monopolstellung über ungleich lange Spiesse im freien Markt verfügen und sich wieder vermehrt auf ihren Grundauftrag, den Service public, konzentrieren sollten. Zu viele Beispiele belegen leider inzwischen, dass viele Staatsunternehmen über die Stränge schlagen. In der Kommission wurde natürlich die Post erwähnt, die in die sehr weitläufigen Bereiche Digitalisierung, Werbung, Kommunikation, Administration, Gemeindeverwaltung, Gesundheit und Logistikdienstleistungen expandiert. Das sind Bereiche, in denen es auf dem Markt ganz viele grosse, mittlere und kleinere Firmen sowie Start-ups gibt. Es ist nicht sinnvoll, dass Monopolisten hier den Markt verzerren, den Markt untergraben und mit privaten Firmen unfair konkurrenzieren. Insbesondere in diesen Bereichen sind sehr viele private Initiativen und Innovationen vorhanden. Da müssen wir jetzt schleunigst die Handbremse ziehen. Weiter wurden in der WAK-N auch die Ruag, die Swisscom, die SBB, kantonale Energieversorger, IT-Unternehmen oder Gebäudeversicherungen erwähnt. Es geht hierbei aber nicht um einzelne Firmen, sondern um grundsätzliche Fragen und Probleme, die wir klären müssen.

Die Kommission wollte betonen, dass es hier nicht generell darum gehe, Staatsunternehmen infrage zu stellen. Staatliche und halbstaatliche Unternehmungen sowie ihr wirtschaftliches Umfeld haben sich in den letzten Jahren stark verändert und weiterentwickelt. Diese Unternehmungen setzen ihre Privilegien jedoch vermehrt dafür ein, um in den freien Markt und in funktionierende Märkte einzudringen, was zu Wettbewerbsverzerrungen führt.

Neben der Monopolthematik und den Staatsgarantien geht es aber auch um Lobbying und den privilegierten Zugang zum Staat und zur Politik. Dieses Thema sollte meiner Meinung nach ebenfalls adressiert werden, denn offenbar funktioniert die bisherige Steuerung nicht oder nicht gut genug. Der Bundesrat hat es sich in der Vergangenheit zu einfach gemacht, das zeigen auch die vielen Vorstösse und die grosse Unzufriedenheit im KMU-Bereich. Das Parlament muss jetzt hier Verantwortung übernehmen.

Die beiden Motionen stossen nun gezielte Lösungen an, indem die entsprechenden Gesetze angepasst werden sollen. Es sind verhältnismässige und auch relativ offene Forderungen. Verschiedene Lösungen können dabei angeschaut und kombiniert werden. Die Vorstösse sind als Plädoyer für einen effizienten, leistungsfähigen und auch schlanken Service public zu verstehen. Es geht darum, einen Wettbewerb mit gleich langen Spiessen zu ermöglichen. Es geht also um Transparenz und Fairness.

Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, die Motionen anzunehmen.

Regazzi Fabio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Au nom de la commission, je vous demande d'adopter les deux motions. Votre commission a décidé, par 16 voix contre 6 et 2 abstentions, de soutenir les deux motions.

A tous les niveaux de l'Etat - Confédération, cantons et communes -, des entreprises publiques sont nécessaires. Cela ne fait aucun doute. Le problème, c'est que lorsque ces entreprises utilisent des fonds et d'autres privilèges issus du domaine monopolistique pour entrer sur le marché privé, elles créent des distorsions de concurrence. Elles font concurrence au secteur privé, avec des moyens qui ne proviennent justement pas d'un marché privé, mais avec leur rente de monopole provenant du domaine monopolistique réglementé.

Le problème ici n'est pas la concurrence. Sur le marché libre, les entreprises sont habituées à affronter la concurrence. Le problème survient lorsque les entreprises publiques utilisent leurs nombreux privilèges pour pénétrer le marché libre. Parmi ces privilèges figurent les subventions croisées ou la proximité avec le législateur. Ces deux motions visent à endiguer les distorsions du marché. Ces motions respectent la liberté d'action des entreprises publiques en tant qu'entreprises. Elles renoncent délibérément à une solution maximale. C'est l'avis de la majorité de votre commission, qui soutien les motions.

La minorité Rytz Regula propose de rejeter la motion 20.3531. La minorité Wermuth propose de rejeter la motion 20.3532. Ces deux minorités argumentent que le Conseil fédéral peut agir sur la stratégie du propriétaire et les objectifs de l'entreprise. Les lois actuelles sont donc suffisantes pour donner à l'exécutif les leviers nécessaires pour gérer les entreprises en question. Selon les minorités, les motions n'ajoutent pas d'instruments pour cette gérance. Au contraire, la majorité de la commission n'est pas convaincue que les instruments actuels soient suffisants. Trois exemples permettent d'illustrer ce point.

En ce qui concerne la Poste, nous savons qu'elle essaie d'évincer les particuliers du marché des lettres. Un cas a même été porté devant l'autorité de la concurrence et la Poste a été contrainte de modifier sa pratique commerciale. Parallèlement, la Poste pénètre des marchés privés où, selon la loi, elle n'a rien à faire, par exemple le marché publicitaire, avec des acquisitions de plus de cent millions de francs, ou le marché de la mobilité. La presse s'est récemment fait l'écho du fiasco Publibike. En l'occurrence, la Poste utilise des subventions croisées provenant du domaine monopolistique pour concurrencer des prestataires privés.

Les problèmes de la SSR sont bien connus. Non seulement, elle est activement présente sur le plan politique, mais elle utilise ses liens, son monopole et son budget fédéral pour bouter des fournisseurs privés hors du marché.

Les CFF font eux aussi des expériences avec l'argent public - leur déficit, compensé chaque année par la Confédération, s'élève à quelque 2 milliards de francs - et pénètrent ainsi, par exemple, le marché de l'immobilier et de la technologie.

Néanmoins, je voudrais ajouter que, selon la commission, Swisscom n'appelle aucune action. L'entreprise est disciplinée par le marché, elle doit se doter de structures de gouvernance modernes et ne peut pas procéder à des subventions croisées d'un domaine monopolistique vers le marché.

Selon l'avis de la majorité de votre commission, les motions permettent des actions ciblées et alignées avec les buts et les tâches de chaque entreprise publique. Leur objectif s'impose du point de vue du droit de la concurrence et est proportionné.

Je vous prie donc de soutenir les deux motions.

Rytz Regula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Ich möchte Ihnen im Namen der Minderheit Ihrer WAK beliebt machen, die Motion Caroni abzulehnen, und zwar nicht, weil wir das Problem nicht anerkennen, sondern weil wir eine Lösung sehen, die effizienter und liberaler ist als ein neues Gesetz. Diese Lösung heisst: gelebte Eigentümerverantwortung. Darum geht es.

Es ist nicht das erste Mal, dass das Parlament hier darüber diskutiert, wie staatliche Unternehmen davon abgehalten werden können, unter dem Zaun hindurch auf dem Feld der Privatwirtschaft zu grasen. Wir haben uns zum Beispiel immer wieder mit der Post beschäftigt, die vor ein paar Jahren plötzlich Polstergruppen und Bettwäsche verkaufte. Das geht natürlich nicht, das hat nichts mit ihrem Grundauftrag zu tun, und das wurde dementsprechend auch sehr schnell abgeklemmt.

Zweifelhaft ist auch der Aufkauf von Gebäudetechnikfirmen durch städtische oder kantonale Energieunternehmen. Durch langjährige Lieferverträge und gebundene Kundinnen und Kunden haben sie gegenüber Unternehmen auf dem freien Markt klare Vorteile. Der Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung hat hier also durchaus seine Berechtigung. Aber gerade hier, im Bereich der Gebäudetechnik und im gesamten Baunebengewerbe, ist die Motion Caroni wirkungslos, denn sie bezieht sich einzig und alleine auf die bundesnahen Unternehmen - SBB, Post, Swisscom, Ruag und wie sie alle heissen. Das hat der Ständerat unmissverständlich klargemacht. So hat zum Beispiel Ständerat Rieder gesagt, was der signifikante Unterschied zu früheren Vorstössen sei: "Wir mischen uns nicht mehr in die kommunalen und kantonalen Zuständigkeiten ein, sondern fordern den Bundesrat auf, dort einzuschreiten, wo er kompetent ist." (AB 2021 S 1074) Ständerat Engler sagte, auch ein sehr schönes Zitat: "Die beiden Motionen beschränken sich auf den Bund und auf die Festlegung von Spielregeln im Wettbewerb." (AB 2021 S 1075)

Voilà, damit ist klar, worüber wir reden. Es geht um bundesnahe Unternehmungen und nicht um einen Eingriff in die Autonomie der Kantone und Gemeinden. Nur unter dieser Prämisse hat die kleine Kammer die Motion Caroni überhaupt angenommen. Selbstverständlich sollen sich auch Bundesunternehmen auf ihre Service-public-Aufgaben konzentrieren und nicht in private Märkte ausweichen. Das Service-public-Feld muss im Spezialgesetz - zum Beispiel im Postgesetz - und in der Eigentümerstrategie abgesteckt werden.

Ich war selber viele Jahre lang Eigentümervertreterin bei einem grossen städtischen Verkehrsunternehmen. Hätte dessen Direktion plötzlich vorgeschlagen, ein privates Verkehrsplanungsbüro zu kaufen, um aufwendige Ausschreibungen zu umgehen, hätte ich das natürlich abgelehnt. Denn die Eignerin wollte die grösseren Planungsarbeiten ganz bewusst an externe Unternehmen vergeben, an Unternehmen, die viel Erfahrung und ausgewiesene Spezialistinnen und Spezialisten haben und sich in einer öffentlichen Ausschreibung mit Innovationen behaupten müssen.

Das funktioniert, wenn es gelebt wird. Aufgrund meiner Erfahrung im Infrastrukturbereich bin ich deshalb überzeugt: Eine gute Zusammenarbeit von Service-public-Unternehmen und Privatwirtschaft ist ein Vorteil für alle - für die Kundinnen und Kunden, für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, für die Volkswirtschaft. Es gibt allerdings kein Wettbewerbsgesetz, das eine präzise Grenzlinie zwischen "privat" und "öffentlich" ziehen kann. Es ist einzig und allein die Eigentümervertretung - in diesem Fall der Bundesrat -, die die in der Spezialgesetzgebung festgelegten Aufgaben eines Unternehmens operationalisieren und durchsetzen muss, und zwar mit der Eignerstrategie, mit den strategischen Zielvorgaben und einer effizienten und engagierten Aufsicht und Oberaufsicht.

Auslagerung darf nie Laisser-faire heissen. Diesen Grundsatz haben in den letzten Jahren leider nicht alle Departemente ernst genommen. Gerade der Postauto-Skandal hat gezeigt, wie unrealistische Ertragsvorgaben und fehlende Aufsicht in die Sackgasse führen können.

Kein neues Gesetz kann diese Fehlentwicklung verhindern. Nur ein verantwortungsvoller Bundesrat, eine engagierte Verwaltung und eine effiziente Oberaufsicht des Parlamentes schaffen bei Bundesunternehmungen fairen Wettbewerb. Überall hier besteht grosser Handlungsbedarf.

Packen wir diese Baustellen endlich an! Ein Nein zur Motion Caroni ist ein Ja zu echten Reformen.

Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Frau Kollegin, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das Problem erkennen. Wenn ich Ihnen gut zugehört habe, bestätigen Sie, dass der Bundesrat aktuell den Führungsauftrag bei der Post nicht wahrnimmt. Bestätigen Sie das?

Rytz Regula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Es gibt Entwicklungen bei der Post, die mich tatsächlich auch sehr verwundern. Aber ich muss sagen, dass es zum Teil halt auch das Parlament ist, das bei diesen bundesnahen Unternehmungen nicht die richtigen Weichen stellt.

Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen: Es wurde immer wieder darüber diskutiert, ob Postauto dieses Publibike-System hätte aufbauen können. Ja, es hätte das Publibike-System aufbauen können, denn im Personenbeförderungsgesetz hat dieses Parlament für die Verwendung der Reserven der Transportunternehmungen eine explizit liberale Formulierung gewählt. In Artikel 36 des Personenbeförderungsgesetzes, "Ausweis des Spartenerfolgs", steht klar, dass der Gewinn des Unternehmens dem Unternehmen "zur freien Verfügung" steht, wenn die Spezialreserven eine bestimmte Höhe erreichen. Sie können also damit machen, was sie wollen. Das ist ein Problem, bei dem das Parlament seine Hausaufgaben nicht gemacht hat. Man hat in der Euphorie dieser New-Public-Management-Philosophie den Unternehmungen auch Freiheiten gegeben, die sie zum Teil eben nicht verantwortungsvoll nutzen. Hier muss die Eignerin eingreifen. Da brauchen wir kein neues Gesetz. Es ist doch kein liberaler Vorschlag, ein Problem, das wir selber lösen können, mit einem Gesetz zu lösen.

Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Publibike war in der Kommission in diesem Zusammenhang das Lieblingsthema von Kollege Feller. Wir haben dazu übrigens noch eine gemeinsame Interpellation offen, die Sie mir vorgeschlagen haben.

Im Ständerat wurde Kollege Caroni mit den Worten "hartnäckig ist er auf jeden Fall" gewürdigt. Das kann man so sagen. Man könnte es aber auch etwas weniger freundlich formulieren. Was wir jetzt haben, ist schon ein bisschen eine Zwängerei. Das ist etwa der dritte Vorstoss mit mehr oder weniger dem gleichen Inhalt innerhalb weniger Jahre. Die Ausgangslage hat sich, bei allem Verständnis für die Aufregung und für konkrete Fälle, tatsächlich nicht geändert.

Es wird hier von der Kommissionsmehrheit ein bisschen suggeriert, die öffentlichen Unternehmen würden sich, quasi in einem regulierungsfreien Dschungel, die Aufträge selbst geben. Das stimmt so natürlich nicht. Die rechtlichen Grundlagen sind bereits heute klar. Die Grundsätze der Wettbewerbsneutralität und der Wirtschaftsfreiheit gelten selbstverständlich auch für die Unternehmen des Staates. Das hat das Bundesgericht übrigens auch festgehalten, ich verweise in diesem Zusammenhang auf einen entsprechenden Leitentscheid zur Kantonalen Sachversicherung Glarus.

Auch öffentliche Unternehmen brauchen eine gesetzliche Grundlage. Ihre Aufgabenerfüllung muss im öffentlichen Interesse liegen, und sie müssen die Verhältnismässigkeit respektieren. Wenn wir also ehrlich sind, geht es hier vielmehr um eine sehr ideologische, grundsätzliche Auseinandersetzung. Einigen passt halt einfach die relativ effiziente Aufgabenerfüllung durch öffentliche Unternehmen nicht.

Das Hauptproblem der Motionen, die jetzt vorliegen, ist, dass sie die demokratische Ordnung unseres Staates fundamental missverstehen und sie über das Wettbewerbsrecht umkehren würden. Der Kern ist doch, dass öffentliche Unternehmen einen öffentlichen Auftrag haben, und dieser beruht in unserem Land auf dem Willen der Gesetzgeberin und schlussendlich immer auf dem Willen des Volkes, egal ob auf Bundes- oder auf Kantonsebene. Jetzt kann man sagen, man sei mit der Ausgestaltung des Auftrags nicht einverstanden - das ist Ihnen politisch unbenommen. Aber dann müssen Sie diesen Auftrag direkt adressieren und die Probleme angehen. Was nicht geht, ist, dass wir der Demokratie hier wettbewerbsrechtlich Schranken auferlegen. Dafür haben wir Instrumente: erstens den Gesetzgebungsprozess und das Parlament, wo wir festlegen, was wir von den öffentlichen Unternehmen haben wollen, und zweitens, Kollegin Rytz hat es ausführlich erwähnt, die Eignerstrategien und auch die Controlling-Instrumente, die es beispielsweise auf Ebene des Bundes ja mannigfach gibt. Ich verweise in diesem Zusammenhang übrigens auch auf die Motion 20.4328, die bereits beide Räte angenommen haben; an einer verbesserten Governance über die Service-public-Unternehmen, da sind wir uns einig, müssen wir arbeiten.

Bei einer Frage wäre ich schon noch froh, wenn sie der Herr Bundesrat noch einmal etwas klären würde. Wenn man die Protokolle des Ständerates und unsere Diskussion in der Kommission vergleicht, dann ist es schon wichtig, dass wir hier noch eine Frage klären. Die Ständerätinnen und Ständeräte haben ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Kantons- und die Gemeindeebene nicht gemeint seien; allerdings waren die Aussagen der Verwaltung in der Kommission, ohne das Kommissionsgeheimnis verletzen zu wollen, da weit weniger eindeutig. Wenn Kantone und Gemeinden betroffen wären, hätten wir ein höchst problematisches verfassungsrechtliches Problem, indem wir genau das, was übrigens vorhin beim Entsendegesetz - vor zwanzig Minuten oder einer halben Stunde - kritisiert wurde, hier jetzt tun würden. Da wäre ich sehr froh, wenn der Herr Bundesrat noch einige klärende Worte dazu sagen würde, wie wir diese Motion verstehen sollen.

Erlauben Sie mir noch eine letzte Bemerkung, insbesondere an die rechte Ratshälfte. Sie haben mit uns zusammen vor ein paar wenigen Monaten im Rahmen der Auseinandersetzung um das Rahmenabkommen das Hohelied des Selbstdefinitionsrechts bei den staatlichen Beihilfen gesungen; die EU-Kommission dürfe da wettbewerbsrechtlich nicht etwas anderes entscheiden. Ich bin nach wie vor dieser Meinung. Es ist aber doch etwas zynisch, selber jetzt das zu machen, was man vorher abgelehnt hat, einfach über den eigenen Gesetzgebungsprozess. Das ist dann doch ein bisschen ein spezielles Vorgehen, gerade gegenüber den Kantonen.

Ich bitte Sie, den zwei Kommissionsminderheiten zu folgen.

Parmelin Guy · BR-M · Bundesrat · Waadt

Les motions Caroni 20.3531 et Rieder 20.3532 chargent le Conseil fédéral "de présenter les modifications législatives permettant d'endiguer les distorsions de concurrence provoquées par les entreprises publiques". Les auteurs des motions demandent que, ce faisant, le Conseil fédéral maintienne la bureaucratie à un niveau bas et respecte les compétences inhérentes au fédéralisme.

Le Conseil fédéral est conscient de l'importance de la neutralité concurrentielle des entreprises publiques. Nous disposons aujourd'hui déjà de divers instruments pour la conserver.

Tout d'abord, il faut se rendre compte d'une chose: si l'entreprise est détenue par l'Etat, même de manière minoritaire, certaines distorsions de concurrence ne peuvent pas être totalement éliminées. Certains avantages et parfois certains désavantages demeurent, notamment en matière de financement. Les entreprises étatiques ont le droit d'être présentes sur les marchés concurrentiels, c'est la Constitution fédérale et le législateur qui l'ont voulu ainsi, mais elles doivent le faire - et c'est juste - à armes égales. Pour cela, le Conseil fédéral a déjà mis en place une bonne gouvernance des entreprises publiques et des mesures ciblées sur le plan légal afin de réduire autant que faire se peut les distorsions de concurrence. Au niveau fédéral, le Conseil fédéral a pris des mesures importantes, comme le montre son rapport de 2017 intitulé "Etat et concurrence: impact des entreprises contrôlées par l'Etat sur les marchés concurrentiels".

Durant les discussions au Conseil des Etats et dans votre commission, le rachat de plusieurs entreprises par la Poste provoquant une concurrence inéquitable par rapport aux acteurs privés du marché a été mentionné à de nombreuses reprises. Je tiens à souligner que des entreprises publiques comme la Poste sont également soumises à la loi sur les cartels, et peuvent être sanctionnées en cas de comportement illicite, conformément à l'article 7 de la loi sur les cartels. Et tant que la concurrence efficace n'est pas entravée par les investissements de la Poste, le Conseil fédéral ne voit pas la nécessité d'agir dans l'urgence. Si la concurrence effective devait être à nouveau restreinte, la Comco interviendrait - le rapporteur de la commission, M. Regazzi, a cité l'exemple où la Poste a été rappelée à l'ordre, ce qui prouve que le système actuel fonctionne.

Enfin, comme je viens de le dire, le Conseil fédéral estime que des mesures ciblées au niveau de la loi et de la gouvernance seraient bien plus efficaces et permettraient d'atteindre les objectifs fixés.

J'aimerais, avant de terminer, encore signaler un malentendu - M. le conseiller national Wermuth l'a évoqué à la tribune - qui a surgi au cours des délibérations devant la Commission de l'économie et des redevances de votre conseil. Au sein de votre commission, on a estimé que les deux motions se référaient exclusivement au niveau fédéral. Il est vrai que les motions stipulent expressément que "les compétences inhérentes au fédéralisme" doivent être respectées. Mais cela ne signifie pas que des entreprises d'Etat, aux niveaux cantonal et communal, ne peuvent pas être touchées. Formellement, le texte des motions est très ouvert. Il parle d'entreprises publiques, de "Staatsunternehmen". C'est pourquoi le Conseil fédéral a très précisément souligné dans son avis sur les deux motions qu'en cas de rejet de celles-ci, il serait prêt à discuter avec les cantons de la problématique des activités des entreprises publiques sur certains marchés. Ensuite, il pourrait, au moyen d'un rapport, renseigner plus précisément le Parlement quant à la délimitation de ce qui est souhaité par ces motions.

Pour toutes ces raisons, je vous propose, au nom du Conseil fédéral, de rejeter les deux motions.

Abstimmung

20.3531

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die Mehrheit der Kommission beantragt, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit Rytz Regula beantragt, die Motion abzulehnen.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 116 Stimmen

Dagegen ... 57 Stimmen

(5 Enthaltungen)

Abstimmung

20.3532

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die Mehrheit der Kommission beantragt, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit Wermuth beantragt, die Motion abzulehnen.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 116 Stimmen

Dagegen ... 54 Stimmen

(8 Enthaltungen)