21.501

Indirekter Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative. Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050

Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

4. Bundesgesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter (Änderung des Energiegesetzes)

4. Loi fédérale sur des mesures urgentes visant à assurer rapidement l'approvisionnement en électricité pendant l'hiver (modification de la loi sur l'énergie)

Antrag der Mehrheit

Eintreten

Antrag der Minderheit

(Aeschi Thomas)

Nichteintreten

Antrag Aeschi Thomas

Rückweisung der Vorlage an die Kommission

mit dem Auftrag, eine ordentliche Vernehmlassung durchzuführen.

Schriftliche Begründung

Das Vorhaben der Vorlage 21.501 fällt unter Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (VlG) vom 18. März 2005 ("Ein Vernehmlassungsverfahren findet statt bei der Vorbereitung von [...] Gesetzesvorlagen im Sinne von Artikel 164 Absatz 1 der Bundesverfassung"). Das Argument, dass auf eine Vernehmlassung verzichtet werden könne, da keine neuen Erkenntnisse zu erwarten und die Positionen der interessierten Kreise bekannt seien, ist falsch. Aufgrund des Krieges in der Ukraine hat das Risiko einer Strommangellage und von Versorgungsengpässen - insbesondere in der kalten Jahreszeit - massiv zugenommen, und die Energie- und Treibstoffpreise sind seither stark gestiegen. Zudem werden mit der Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen in den Unternehmen und dem Sonderprogramm zum Ersatz von Heizungsanlagen zwei neue Subventionstatbestände eingeführt, die nicht Teil der Vernehmlassung im Jahr 2020 über den direkten Gegenentwurf des Bundesrates zur Gletscher-Initiative waren.

Proposition de la majorité

Entrer en matière

Proposition de la minorité

(Aeschi Thomas)

Ne pas entrer en matière

Proposition Aeschi Thomas

Renvoyer le projet à la commission

avec mandat de procéder à une consultation ordinaire.

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Im Rahmen der Differenzbereinigung behandeln wir zum ersten Mal die neu vom Ständerat eingeführte Vorlage 4. Wir führen eine einzige Debatte über Eintreten auf Vorlage 4 und über die Anträge der verschiedenen Minderheiten durch.

Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Der Ständerat hat mit Erlass 4 ein überraschend klares und unmissverständliches Zeichen für eine sehr rasche Umsetzung von Projekten im Solarbereich gesetzt. Dabei geht es zum einen um alpine Grosssolaranlagen, zum andern um Solaranlagen auf neuen Gebäuden. Ihre Kommission teilt grossmehrheitlich das Anliegen, Projekte, die auf erneuerbaren Energien basieren, beschleunigt umzusetzen. Sie teilt auch die Besorgnis und den Unmut darüber, dass die Bewilligungsverfahren für derartige Anlagen sehr viel Zeit, zu viel Zeit in Anspruch nehmen bzw. selbst baureife Projekte unter Umständen auch nach Jahren noch blockiert sind.

So gesehen, hat Ihre Kommission den Ball des Ständerates gerne aufgenommen. Klar war aber auch die Haltung, dass es Anpassungen braucht, und zwar in zweierlei Hinsicht: zum einen bei den alpinen Solaranlagen im Zusammenhang mit Anliegen des Natur- und Umweltschutzes und damit unter anderem auch mit der Verfassungsmässigkeit der Vorlage, zum andern bei der Solarpflicht für Neubauten. Ihre Kommission teilt dabei grossmehrheitlich die Auffassung des Ständerates, dass in der vorliegenden Situation Dringlichkeit herrscht.

Zwar kann durchaus die Auffassung vertreten werden, dass die von Entwurf 4 adressierten Projekte vom in der Beratung stehenden Mantelerlass umfasst sind. Mit einer Inkraftsetzung des Mantelerlasses kann aber auch in einem optimistischen Szenario nicht vor dem 1. Januar 2025 gerechnet werden. Dabei ist Ihrer Kommission bewusst, dass die Projekte, welche der hier vorliegende Entwurf im Visier hat, nicht bereits für diesen Winter ihren Beitrag an die Versorgungssicherheit leisten können. Wenn wir die bestehenden Blockaden nun aber mit diesem dringlichen Gesetz lösen, so ist davon auszugehen, dass dieser Beitrag im besten Fall für den Winter 2023/24 bereitsteht bzw. zumindest die entsprechenden Verfahren ab sofort und somit vor dem Zeitpunkt, in welchem der Mantelerlass überhaupt erst in Kraft tritt, beschleunigt durchlaufen werden können.

Dass wir mit Versorgungsengpässen rechnen müssen, wird angesichts der aktuellen Verhältnisse niemand ernsthaft bestreiten. Und die aktuelle Krise wird nach Auffassung Ihrer Kommission im Frühling 2023 nicht einfach vorbei sein. Auch die Folgewinter werden hinsichtlich der Versorgungssicherheit eine Herausforderung darstellen, spätestens ab dem Winter 2025. Deshalb ist es so eminent wichtig, dass bei diesen Projekten nun vorwärtsgemacht werden kann, und zwar umgehend und nicht erst in einigen Monaten.

Dasselbe gilt für Solaranlagen auf Neubauten. Das Potenzial bei Neubauten ist gross, und jeder Neubau, der keine erneuerbare Energieversorgung nutzt, ist eine unter Umständen auf Jahre hinaus verpasste Chance, einen wichtigen Beitrag an die Versorgungssicherheit zu leisten.

Sodann hat Ihre Kommission die Solaroffensive des Ständerates mit dem baureifen Wasserkraftprojekt Grimsel ergänzt.

Die Diskussion um die Konsolidierung dieser nötigen Anpassungen stellte angesichts der Dringlichkeit eine Herausforderung dar. Trotzdem ist es Ihrer Kommission dank zusätzlicher ausserordentlicher Sitzungen, welche von informellen Verhandlungen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Fraktionen und einer konstruktiven Zusammenarbeit mit Fachpersonen aus der Verwaltung begleitet wurden, gelungen, den Beschluss des Ständerates in kritischen Punkten zu modifizieren und insbesondere hinsichtlich der Frage der Verfassungsmässigkeit auch klar zu verbessern. Der entsprechende Konzeptantrag wurde in Ihrer Kommission schlussendlich mit 19 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen sehr deutlich angenommen und stellt somit einen breit abgestützten Kompromiss dar.

Vor diesem Hintergrund besteht denn auch die klare Erwartung der Kommission, dass nach Bereinigung der Minderheitsanträge der Ständerat das nationalrätliche Konzept gutheissen kann und wir das gemeinsame Ziel der Beschleunigung mit einer Annahme der Vorlage in der Schlussabstimmung von dieser Woche in einer wohl beispiellos schnellen und konstruktiven Zusammenarbeit zwischen den zwei Kammern erreichen und damit einen wichtigen Pflock für die Versorgungssicherheit einschlagen.

Eine Minderheit Aeschi Thomas bestreitet Nutzen und Dringlichkeit der Vorlage und beantragt Nichteintreten. Namens der überwiegenden Mehrheit Ihrer Kommission bitte ich Sie um Ablehnung dieses Minderheitsantrages und dementsprechend um Eintreten auf die Vorlage.

Ich komme zu den einzelnen Bestimmungen. Zu Artikel 45a Absatz 1: Im Gegensatz zum Ständerat, welcher bei Neubauten eine uneingeschränkte Solarpflicht vorsah, will die Mehrheit Ihrer Kommission diese auf grössere Gebäude ab 300 Quadratmeter Gebäudegrundfläche beschränken. Verschiedene Minderheiten wollen hier modifizieren. Die Minderheit I (Girod) möchte bei der Fassung des Ständerates bleiben, die Minderheit II (Egger Kurt) möchte die Begrenzung auf 100 Quadratmeter Gebäudegrundfläche reduzieren, und die Minderheit III (Graber) beantragt, die Regelung dahingehend zu ergänzen, dass entsprechende Anlagen wie bei den alpinen Grossanlagen mindestens 45 Prozent im Winterhalbjahr produzieren müssen. Die Minderheit IV (Aeschi Thomas) wiederum will die Solaranlagenpflicht durch steuerliche Anreize ersetzen. All diese Minderheitsanträge würden den gefundenen Kompromiss aber unterlaufen, weshalb ich Sie namens der Kommissionsmehrheit bitte, diese abzulehnen.

Zu Artikel 45b: Es geht um eine Verpflichtung, die Sonnenenergie auf den dafür geeigneten Infrastrukturflächen des Bundes zu nutzen. Die Mehrheit Ihrer Kommission will dies insofern zeitlich konkretisieren, als diese Flächen bis 2030 solaraktiv auszurüsten sind. Eine Minderheit Graber will zur Version des Ständerates zurück.

Nun komme ich zu Artikel 71a und den Solargrossanlagen in den alpinen Gebieten. Ihre Kommission hat folgende, unserer Ansicht nach sehr wichtigen Anpassungen am Beschluss des Ständerates vorgenommen:

1. Im Rahmen der vorgesehenen Standortgebundenheit der Anlagen besteht bei einer Inanspruchnahme von BLN-Gebieten gemäss Artikel 5 NHG die Pflicht, dies mit grösstmöglicher Schonung zu tun, wobei Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen einzubeziehen sind.

2. Es besteht weiterhin eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

3. Der vom Ständerat vorgenommene Ausschluss der Interessenabwägung, wonach dies nur noch dem Grundsatz nach gilt, wird korrigiert. Damit bleibt eine Einzelfallabwägung möglich, wobei aber das klare Signal des vorrangigen Interesses an einer Realisierung im Sinne der Versorgungssicherheit besteht.

4. Ausgeschlossen gemäss Artikel 78 Absatz 5 der Bundesverfassung sind schliesslich derartige Anlagen nicht nur in Mooren und Moorlandschaften, sondern auch in Biotopen von nationaler Bedeutung sowie in Wasser- und Zugvogelreservaten.

Diese Anpassungen dienen insbesondere auch der Verfassungsmässigkeit der Vorlage.

Weiter hat Ihre Kommission folgende zusätzlichen Anpassungen vorgenommen: Die Anlagen müssen eine jährliche Mindestproduktion von 10 Gigawattstunden erfüllen, wobei die Stromproduktion im Winterhalbjahr mindestens 500 Kilowattstunden pro 1 Kilowatt installierter Leistung betragen muss. Damit wird verhindert - und das ist wichtig -, dass auch Freiflächenanlagen in nichtalpinen Gebieten subsumiert werden können. Eine weitere Ergänzung: Die Anlagenbetreiber müssen eine Wirtschaftlichkeitsrechnung vorlegen.

Eine Minderheit Clivaz Christophe will die Standortwahl insofern einschränken, als derartige Anlagen nur in der Nähe von bestehenden Infrastrukturanlagen erstellt werden dürfen. Eine Minderheit Klopfenstein Broggini will den grundsätzlichen Vorrang des Interesses an der Realisierung streichen. Dies betrifft auch den Artikel zur Wasserkraft. Namens der Mehrheit Ihrer Kommission bitte ich Sie, diese Minderheitsanträge abzulehnen. Sie unterlaufen den Beschleunigungscharakter der Vorlage.

Der Entwurf sieht gemäss Mehrheit weiter vor, dass maximal 60 Prozent der Investitionskosten vergütet werden. Eine Minderheit Aeschi Thomas will den Beitrag mit Blick auf den Staatshaushalt auf maximal 30 Prozent senken. Die Mehrheit Ihrer Kommission lehnt dies ab, mit Verweis auf die analoge Regelung in der parlamentarischen Initiative Girod 19.443, "Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie".

Eine weitere Minderheit Aeschi Thomas will eine zusätzliche Bestimmung einführen, wonach die ausbezahlten Investitionsbeiträge maximal 500 Millionen Franken pro Jahr bzw. maximal 2 Milliarden Franken bis zum Ausserkrafttreten des Gesetzes betragen. Die Mehrheit Ihrer Kommission lehnt diese Einschränkungen ab, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass sie aufgrund der kurzen Geltungsdauer des Gesetzes und der überhaupt infrage kommenden Projekte davon ausgeht, dass die besagten Schwellenwerte sowieso nicht erreicht werden.

Schliesslich - ich komme langsam zum Schluss - hat Ihre Kommission den Beschluss des Ständerates mit Artikel 71b ergänzt, einer analogen Regelung hinsichtlich Wasserkraft. Dies bedingt im Sinne eines Rückkommens formal die Zustimmung der UREK-S, da diese Bestimmung im ursprünglichen Entwurf nicht enthalten war. Hier wird das baureife Projekt Grimsel explizit erwähnt. Ihre Kommission ist sich dabei bewusst, dass die Nennung eines konkreten Projektes in einem Gesetz wie dem vorliegenden nicht der Norm entspricht und Fragen der Gewaltentrennung aufwirft. Angesichts des Umstandes jedoch, dass bei diesem Projekt die gesamten Verfahrensschritte, welche der Erlass vorsieht, bereits erfolgreich durchlaufen wurden, erscheint dies ausnahmsweise angemessen. Aus diesem Grund hat Ihre Kommission im Umkehrschluss aber darauf verzichtet, bei den alpinen Solaranlagen bestehende Projekte explizit zu nennen.

Gleichzeitig ist aber auch darauf hinzuweisen, dass Ihre Kommission davon ausgeht, dass die beiden adressierten Projekte Gondosolar und Grengiols die Voraussetzungen der Mehrheitsfassung des vorliegenden Entwurfes erfüllen und die Baubewilligungsgesuche demgemäss ohne Weiterungen nach Inkraftsetzung des Gesetzes gestellt werden können.

Die weiteren Minderheitsanträge, die sich des Entwurfes bezüglich der Dringlichkeit und der Geltungsdauer annehmen, werden von der Mehrheit Ihrer Kommission ebenfalls abgelehnt.

Stadler Simon · Mit-M · Nationalrat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Geschätzte Kollegin Vincenz-Stauffacher, Sie haben erwähnt, dass sich die Vorlage bezüglich Verfassungsmässigkeit verbessert habe. Kann ich davon ausgehen, dass es jetzt kein Problem mehr mit der Verfassung gibt? Haben Sie dazu das Bundesamt für Justiz noch einmal angehört?

Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Besten Dank, Herr Kollege Stadler, für diese sehr wichtige Frage. Ja, es war uns ein grosses Anliegen, die Vorlage verfassungskonform zu modifizieren. Das Bundesamt für Justiz hat uns in diesem Prozess begleitet und auch unterstützt, und wir durften jetzt zur Kenntnis nehmen, dass mit diesen Anpassungen die wichtigsten Punkte ausgeräumt sind.

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Frau Vincenz, ich habe eine Frage zu Artikel 71a Absatz 1 Literae b und d bzw. zum Verhältnis dieser beiden Bestimmungen zueinander: Interpretiere ich es richtig, dass bei Anlagen gemäss Artikel 5 NHG eine Spezialität insofern besteht, als eben das grundsätzliche Interesse am Vorzug der Anlagen gemäss Litera d vorgegeben ist? Oder etwas weniger kompliziert ausgedrückt: Bei Anlagen in Objekten nach Artikel 5 NHG gelten ja die Bestimmungen von Artikel 6 NHG, wobei dort das grundsätzliche Interesse am Vorziehen des Projekts nicht gilt. Sehe ich das richtig?

Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Besten Dank, Herr Kollege Fluri, für diese Fragen. Wir haben bei Artikel 6 NHG ja entsprechende Ausschlusskriterien. Wir gehen davon aus, dass die BLN-Gebiete nach Artikel 5 NHG je nach Projekt mit einbezogen werden könnten. Wenn das aber der Fall wäre, dann müsste auf eine möglichst schonungsvolle Ausgestaltung geachtet werden. Auch Ersatz- und Wiederherstellungsmassnahmen müssten mit einbezogen werden.

Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion

Geschätzte Kollegin Vincenz, Sie haben gesagt, dass mit Artikel 71b Absatz 2 die Gewaltenteilung nicht eingehalten werde. Erachten Sie es als sinnvoll, in einem Gesetz die Gewaltenteilung nicht zu beachten, dass wir also Exekutive, Legislative und Judikative in einem sind? Sollten wir nicht sorgfältiger legiferieren und nicht wie eine Bananenrepublik die Gewaltenteilung missachten?

Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Besten Dank für diese Frage, Frau Kollegin Munz. Ich muss Sie korrigieren. Ich habe nicht gesagt, dass mit diesem Artikel die Gewaltentrennung nicht gewährt sei. Ich habe gesagt, dass wir üblicherweise keine konkreten Projekte in ein Gesetz schreiben, weil die Gefahr bestehen würde, dass wir uns damit nicht nur als Legislative, sondern zusätzlich auch noch als Exekutive und vielleicht sogar noch als Judikative betätigen würden. Ich habe darauf hingewiesen, dass das bei diesem einen, nun aufgenommenen Projekt in einem absoluten Ausnahmefall als angemessen erscheint. Denn dieses Projekt hat die Verfahrensschritte, die mit diesem Erlass adressiert sind, bereits durchlaufen. Das ist eine absolute Ausnahme.

Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Vincenz-Stauffacher, meine Frage betrifft Artikel 71a Absatz 1. Es geht hier um die Fotovoltaik-Grossanlagen. Ihr Parteikollege, Ständerat Ruedi Noser, hat in der "Samstagsrundschau" gesagt, dass mit dieser Bestimmung lediglich die beiden Projekte Gondo und Grengiols gemeint seien, keine weiteren. Können Sie das bestätigen? War das auch der Wille der nationalrätlichen Kommission, oder könnten mit dieser Bestimmung noch weitere Projekte gemeint sein?

Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Besten Dank für diese Frage, Herr Kollege Aeschi. Die "Samstagsrundschau" habe ich leider nicht gehört, aber es wird so sein, wenn Sie es so sagen. Ich kann Ihnen namens der Kommission sagen, dass wir die beiden von Ihnen genannten Projekte im Zusammenhang mit der Beratung dieses Gesetzes im Blick hatten. Wir haben aber selbstverständlich jetzt nicht nur für diese Projekte ein Gesetz gezimmert. Wenn somit ein anderes Projekt die jetzt doch restriktiveren Voraussetzungen - im Vergleich zur ursprünglichen Fassung des Ständerates - erfüllen würde, dann wäre es natürlich von diesem Gesetz auch umfasst. Aber es ist richtig, dass es die beiden von Ihnen genannten Projekte sind, die den Anstoss gegeben haben.

Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Vous vous rappelez que le Conseil des Etats avait décidé de greffer sur l'objet 21.501, c'est-à-dire sur le contre-projet indirect à l'initiative pour les glaciers dont nous avons éliminé les divergences la semaine passée, un projet de "loi fédérale sur des mesures urgentes visant à assurer rapidement l'approvisionnement en électricité pendant l'hiver". La semaine passée, nous n'avions pas pu traiter ce projet au plénum, car notre commission n'en avait pas fini l'examen.

C'est maintenant chose faite, et vous avez sur la table le dépliant marqué du chiffre quatre.

Cette "lex solaris alpina" a pour objectif principal de promouvoir les installations photovoltaïques au sol en altitude, dont la production pendant le semestre d'hiver est particulièrement marquée, et qui peuvent, dans certains cas, dépasser 50 pour cent de la production annuelle. L'urgence est évidemment donnée par la crise de l'approvisionnement électrique due à l'invasion russe en Ukraine et accentuée par la défectuosité massive d'une bonne partie du parc nucléaire français. L'intérêt des parcs solaires découle de la possibilité technique de les construire très rapidement. Toutefois, la rapidité de construction ne sert à rien si les procédures d'autorisation durent des années. C'est ce qui justifie d'améliorer la situation par le biais d'une loi urgente, laquelle permettrait, si elle était adoptée durant cette session, de pouvoir produire les premiers kilowattheures dès l'hiver suivant. Il ne s'agit pas d'une promesse de succès, mais de tout faire pour que cela soit possible. Je salue à cet égard la présence du chef du Département des finances et de l'énergie valaisan, Roberto Schmidt, président du Conseil d'Etat.

Comme vous avez pu le lire dans les médias, le projet transmis par le Conseil des Etats ne tenait pas compte des impératifs de protection de l'environnement, du paysage et de la sécurité des personnes. Cela posait un problème assez sérieux de compatibilité avec la Constitution fédérale. A la suite d'un avis de droit critique de l'Office fédéral de la justice, nous avons suspendu nos travaux lundi passé pour réfléchir à une solution conforme à la Constitution qui permette de résoudre ces obstacles matériels.

Car, sur le fond, notre commission partageait à la quasi-unanimité l'objectif général du projet. Les tractations informelles, auxquelles des représentants de tous les groupes politiques de cet hémicycle ont participé de manière extrêmement constructive, ont permis de résoudre le problème de constitutionnalité en rétablissant les règles élémentaires de protection de l'environnement et du paysage, et d'adopter le texte jeudi après-midi passé.

Il s'agit des corrections suivantes: à l'article 71a alinéa 1 lettre d, nous avons ajouté l'expression "en principe": l'intérêt lié à la réalisation de ces installations "prime en principe d'autres intérêts nationaux régionaux et locaux". L'adjonction de l'expression "en principe" permet à l'autorité octroyant le permis de construire, c'est-à-dire le canton, de procéder à une pesée d'intérêts. L'autorité communale, dont l'accord constitue un prérequis, dispose aussi de cette possibilité de pesée d'intérêts.

A la lettre d, nous avons en outre supprimé l'exemption de l'étude d'impact environnemental. En effet, sans une étude factuelle de la situation fournie par un tel document, il serait impossible de procéder sérieusement à la pesée d'intérêts dont je parlais à l'instant.

A la lettre e, nous avons exclu que de telles installations puissent être construites dans les marais et sites marécageux visés à l'article 78 alinéa 5 de la Constitution - c'était déjà prévu par le Conseil des Etats - mais aussi dans les biotopes d'importance nationale visés à l'article 18a de la loi sur la protection de la nature et dans les réserves de sauvagine d'oiseaux migrateurs visées à l'article 11 de la loi sur la chasse. Ces critères d'exclusion augmentent la constitutionnalité de cet article, car ils réduisent le risque d'atteinte à un bien hautement protégé.

A la lettre b, nous n'avons pas complètement exclu qu'une telle installation puisse être construite dans un inventaire fédéral de la protection du paysage, mais nous y avons posé des conditions très sévères: dans le cas où l'on dérogerait au principe de conservation intacte, il faudrait alors ménager l'objet le plus possible, y compris au moyen de mesures de reconstitution et de remplacement. Avec ces exigences, il est douteux que les promoteurs de tels parcs tentent leur chance dans un site désigné à l'Inventaire fédéral des paysages (IFP). Ce dispositif restrictif, mais pas complètement fermé nous a paru raisonnable. En effet on pourrait imaginer qu'une telle installation constitue par solde l'amélioration d'un IFP. Cela pourrait par exemple être le cas si l'on démantelait une ancienne infrastructure industrielle ou un parking pour en faire un champ solaire.

Avec ces corrections - et c'est très important -, l'Office fédéral de la justice nous a assuré que le dispositif de l'article 71a était désormais conforme à la Constitution. Je précise à cet égard que l'exemption de l'obligation préalable d'aménager le territoire est dans des cas comme celui-ci conforme à la Constitution. Il ne s'agit pas d'une obligation constitutionnelle absolue.

Concrètement, les critères d'exclusion que nous avons ajoutés ne concernent ni le projet de Gondosolar ni le projet de Grengiols. En revanche, ils évitent d'emblée que de nouveaux projets ne soient envisagés dans ces zones d'exclusion.

Afin d'éviter toute ambiguïté, à l'article 71a alinéa 2, je précise que l'autorisation technique pour l'installation de la ligne électrique au sens de la loi sur les installations électriques n'est pas octroyée par le canton. En la matière, c'est la Confédération, entre autres l'Inspection fédérale des installations à courant fort, qui demeure compétente, du fait que les cantons n'ont pas les compétences techniques et les ressources nécessaires dans ce domaine.

Pour les projets au sol, nous avons prévu une exigence particulièrement élevée de production hivernale, puisque nous demandons 500 kilowattheures de production par kilowatt de puissance installée, étant entendu que c'est la puissance de la face principale qui fait foi lorsqu'il s'agit de panneaux bifaciaux. A titre de comparaison, une installation typique du plateau suisse produit 300 kilowattheures par kilowatt de puissance installée pendant le semestre d'hiver. L'exigence de production particulièrement élevée dans la "lex solaris alpina" justifie d'utiliser des terrains à haute altitude à cet effet. Accessoirement elle protège les agriculteurs contre l'utilisation de terrains en plaine, puisqu'il est impossible d'atteindre ce rendement sur le plateau.

Comme le Conseil des Etats, notre commission estime bien entendu que l'énergie solaire doit être développée en priorité sur les toits, raison pour laquelle une obligation solaire pour les nouveaux bâtiments a été prévue. Notre commission a cependant fortement atténué les exigences décidées par le Conseil des Etats en matière d'équipement solaire sur les nouveaux bâtiments, en limitant cette obligation à ceux dont la surface au sol dépasse 300 mètres carrés. En outre, les cantons ayant mis en oeuvre le module E du Mopec en sont exemptés. Avec cette exemption, l'éventuel problème constitutionnel d'empiètement sur la souveraineté des cantons est également résolu.

Après moult réflexions, notre commission a également décidé d'inclure dans le projet le projet hydroélectrique de rehaussement du barrage du Grimsel. Sur le principe, il s'agit d'environ 200 gigawattheures de production hivernale supplémentaire dont nous avons amplement besoin. Comme le barrage doit être reconstruit et que cette reconstruction est déjà en cours, si les procédures pour autoriser le rehaussement de 23 mètres s'éternisent, il y aura des frais considérables pour démonter le chantier puis ensuite le réinstaller ultérieurement lorsque l'autorisation aura été accordée.

Comme nous sommes dans le processus d'élimination des divergences, votre commission ne pouvait pas décider seule d'ajouter le projet du Grimsel, car celui-ci ne figurait pas dans le projet du conseil des Etats. La proposition qui figure sur le dépliant à l'article 71b était donc conditionnée à l'accord de la commission du Conseil des Etats, qui s'est réunie il y a une demi-heure et nous a donné son accord à l'unanimité.

L'adjonction du projet du Grimsel est un point à partir duquel on peut discuter de la constitutionnalité de notre projet, parce qu'il s'agit d'un objet concret qui est en principe du ressort de l'exécutif cantonal, puis du pouvoir judiciaire pour en examiner la conformité au droit.

Toutefois, la formulation choisie nous paraît conforme à la constitution: elle durcit le droit matériel en faveur du projet, tout en laissant une certaine marge d'appréciation aux autorités qui décident. Et le fait de mentionner un projet concret est à lire comme une restriction sévère du champ d'application.

"Last but not least", se pose la question de savoir s'il était légitime de conférer à ce projet de loi le caractère de loi urgente. Cela nous paraît clairement le cas, car le même résultat ne peut pas être atteint dans des délais utiles par une loi ordinaire.

Au vote sur l'ensemble, le projet a été approuvé par 19 voix contre 1 et 3 abstentions.

Notre commission a également lancé une initiative parlementaire séparée pour accélérer le projet de Trift et les projets éoliens dont le plan d'utilisation du sol est en vigueur. Pour avoir le temps d'élaborer un projet solide, nous avons préféré ne pas inclure ces aspects dans le projet dont nous discutons aujourd'hui.

Je vous remercie de suivre partout la majorité de la commission.

Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Lieber Kollege Roger Nordmann, ich habe das mit dem Grengiols-Gebiet wirklich nicht ganz verstanden. Es ist unbestritten eine einzigartige Landschaft in der Schweiz. Ausgerechnet da gibt es ja auch noch bebaubares Gebiet wie auf der Bettmeralp, der Riederalp, die eh schon stark überbaut sind, wo man grosse Potenziale hat, oder auf den stark befahrenen Alpenpässen. Wieso hat man genau dieses Projekt in eine Art Ausnahmestatus überführt und es nicht quasi dem Subsidiaritätsprinzip unterstellt? Ich verstehe das nicht.

Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Liebe Frau Badran, wir sprechen im Gesetz über gar kein konkretes Solarprojekt. Es ist völlig offen, ob die Projektanten von Grengiols-Solar einen Antrag beim Kanton stellen werden - bei der Gemeinde haben sie es bereits getan -, für welche Grösse das Projekt konzipiert sein wird und unter welchen Umständen es umgesetzt werden soll. Das ist völlig offen. Wenn sie es tun werden, müsste die Walliser Regierung entscheiden, ob sie damit einverstanden wäre. Zudem müsste man noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen. Meines Wissens wäre dieses Projekt in keinem Schutzgebiet, aber ich kann mich auch täuschen.

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Herr Kollege Nordmann, ich beziehe mich auf das Projekt Grimselsee. Hat die Kommission beachtet und daran gedacht, dass zur Erhöhung der Grimselstaumauer um 23 Meter auch noch eine Konzession nötig ist?

Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ja, das ist der Grund, weshalb wir keine Baubewilligung oder so etwas erteilt haben. Wir haben nur die materiellen Kriterien verstärkt, die in der Güterabwägung für ein solches Projekt sprechen. Wir haben die Güterabwägung nicht ausgehebelt und nichts Konkretes zugesprochen.

Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich beantrage Ihnen mit meiner Minderheit Nichteintreten auf den Entwurf 4 des indirekten Gegenvorschlags zur Gletscher-Initiative. Gerne erläutere ich Ihnen meine Gründe für diesen Antrag.

Wie ist diese Vorlage entstanden? Am 29. August 2022, also vor vier Wochen, hat die UREK-S zum ersten Mal über dringliche Massnahmen informiert, um einen Engpass bei der Stromversorgung unseres Landes in den kommenden Wintermonaten zu vermeiden. Am 15. September 2022, also vor knapp zehn Tagen, hat der Ständerat Elemente des indirekten Gegenvorschlags zur Gletscher-Initiative in einen separaten Entwurf ausgegliedert. Heute beraten wir diesen Entwurf, auch "Lex Bodenmann" genannt. Bereits am Freitag soll diese Gesetzesvorlage in der Schlussabstimmung verabschiedet und für dringlich erklärt werden. Das Inkrafttreten wäre bereits am nächsten Samstag, 1. Oktober 2022.

Zu dieser Vorlage gab es keine Ämterkonsultation, es fand keine Vernehmlassung statt, es gibt keine bundesrätliche Botschaft mit Kostenschätzungen oder einer Regulierungsfolgenabschätzung. Und vor allem: Es gibt ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz, das klipp und klar festhält, dass insbesondere Artikel 71b Absatz 2 EnG nicht im Einklang mit der Bundesverfassung steht. Aufgrund der namentlichen Nennung von einzelnen Projekten würden diese einer umfassenden Abwägung durch die Baubewilligungsbehörde entzogen. Weiter steht im Gutachten, dass mit diesen Bestimmungen das Gewaltenteilungsprinzip aufgehoben werde, da die Bundesversammlung nicht nur faktisch die Baubewilligung erteile, sondern gleichzeitig aufgrund von Artikel 190 der Bundesverfassung diese Bewilligung einer effektiven gerichtlichen Überprüfung entziehe.

Meine Damen und Herren, so geht es nicht! Ich zitiere, was Adrian Amstutz am 16. Dezember 2016 hier in diesem Rat zum Geschäft 16.027 zu Ihnen gesagt hat: "Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, nichtgeschätzte Verfassungsbrecher, die SVP-Fraktion lehnt diesen den Volkswillen verachtenden Verfassungsbruch ab, weil damit die Massenzuwanderung unkontrolliert weitergeht. Mit der Nichtumsetzung des von Volk und Ständen beschlossenen Auftrages der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung begeht das Parlament einen in dieser Form wohl einmalig dreisten Verfassungsbruch." (AB 2016 N 2314)

Sie alle haben einen Eid oder ein Gelübde auf die Verfassung abgegeben. Bitte respektieren Sie die Verfassung, und gehen Sie nicht so salopp mit ihr um, wie sich Ständerat Ruedi Noser am Samstag in der "Samstagsrundschau" zum Umgang mit der Verfassung geäussert hat.

Gerne spreche ich nun zu meinen Anträgen in der Detailberatung.

Das Gesetz soll "Bundesgesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter" heissen. Doch in diesem Winter stehen diese Solarpanels noch nicht, auch nicht im Winter 2023/24. Frühestens könnten im Winter 2024/25 einzelne Solarpanels stehen. Es ist nicht redlich, unter diesen Umständen das Dringlichkeitsverfahren anzurufen. Entsprechend bitte ich Sie, das Gesetz in "Bundesgesetz über den Bau von Fotovoltaik-Grosskraftwerken, die Erhöhung der Grimselstaumauer und den Solarenergiezwang bei Neubauten" umzubenennen und unter Ziffer II Absatz 1 auf die Dringlichkeitsbestimmung zu verzichten.

Was bedeutet der Zwang zur Nutzung der Solarenergie unter Artikel 45a EnG? Ein Zwang für solche Anlagen greift sowohl in die Eigentumsgarantie als auch in die Wirtschaftsfreiheit ein, indem den Grundeigentümern nicht nur vorgeschrieben wird, in eine Anlage zu investieren, sondern darüber hinaus gegebenenfalls auch, dass sie damit faktisch zum Stromversorger werden. Mangels technisch geeigneter und zumutbarer Speichermöglichkeiten müsste ein grosser Teil des selbst produzierten Stroms an Dritte, also monopolistisch tätige Energieversorgungsunternehmen, veräussert werden.

Und woher kommen diese Solarpanels? Sie werden teilweise durch Kinder- oder Zwangsarbeit in Asien hergestellt, dann mit Frachtschiffen, die mit Schweröl betrieben werden, nach Europa verschifft und - zumindest bei den Fotovoltaik-Grossanlagen - schliesslich mit dem Helikopter auf die Berggipfel geflogen.

Ich bitte Sie mit meiner Minderheit IV auf Seite 4 der Fahne, diesen Zwang zur Nutzung der Solarenergie abzulehnen und stattdessen steuerliche Anreize vorzusehen, wie dies die Stimmbevölkerung mit der Ablehnung des CO2-Gesetzes auch beschlossen hat.

Bei Artikel 45a Absatz 4 geht es um die Frist, die Sie den Kantonen für die eigenständige Verabschiedung einer Energiegesetzesvorlage gewähren. Die Mehrheit will diese Frist auf den 1. Januar 2023 setzen. Das heisst, sie will den betroffenen Kantonen Aargau, Baselland, Bern, Solothurn, Uri, Wallis und Zug vorschreiben, innerhalb von nur drei Monaten ihre kantonalen Gesetze anzupassen. Diese Frist ist zu kurz und mit dem Föderalismus und dem Subsidiaritätsprinzip nicht zu vereinbaren. Bitte setzen Sie diese Frist auf den 1. Januar 2024. Grundsätzlich wäre aber eine Ablehnung von Artikel 45a, so, wie das Mike Egger mit seiner Minderheit beantragt, das Richtige.

Mein nächster Minderheitsantrag, zu Artikel 71a Absatz 3, betrifft den Anteil der Investitionskosten, der durch den KEV-Fonds übernommen wird. Die Mehrheit beantragt Ihnen, dass aus diesem von den Stromkonsumenten finanzierten Fonds 50 bis 60 Prozent der Investitionen für Fotovoltaik-Grossanlagen übernommen werden. Ich muss Ihnen schlicht sagen: Eine solch hohe Quote fördert unrentable Projekte. Entsprechend bitte ich Sie hier, diesen Anteil auf 30 Prozent zu senken. Auch die "NZZ am Sonntag" schrieb, dieser KEV-Fonds werde innert Kürze leer sein.

Mein nächster Minderheitsantrag, zu Artikel 71a Absatz 5, betrifft die Obergrenze der jährlich aus dem KEV-Fonds finanzierten Projekte. Auch hier bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag zu folgen und entsprechend eine Obergrenze festzulegen.

Mit meinen beiden letzten Minderheiten beantrage ich Ihnen unter Ziffer II Absatz 1, auf die Dringlichkeitsklausel zu verzichten, und schliesslich, bei Absatz 2, das Gesetz auf den 30. Juni 2024 statt auf den 31. Dezember 2025 zu befristen.

Wie sagte es Friedrich Schiller? "Das eben ist der Fluch der bösen Tat, dass sie, fortzeugend, immer Böses muss gebären." Was Ihnen heute vorgelegt wird, war nur der erste Streich, doch der zweite folgt sogleich: Die parlamentarische Initiative 22.461 verlangt ebenfalls, es sei in einem dringlichen Bundesgesetz festzuhalten, dass gegen die Bauausführung von Windenergieanlagen neu keine Rechtsmittel mehr zur Verfügung stehen. Auch hier soll es keine Botschaft, keine Vernehmlassung, keine Kostenschätzungen, keine Regulierungsfolgenabschätzung und keine rechtliche Prüfung der Verfassungsmässigkeit geben. Die Vorlage dazu soll bereits in der Wintersession in beide Räte kommen. Wie Sie heute entscheiden, wird einen grossen Einfluss auf diese nächste Vorlage haben.

Die SVP-Fraktion hat das vorliegende dringliche Bundesgesetz heute an einer ausserordentlichen Fraktionssitzung während eineinhalb Stunden beraten. Dabei zeigte sich, dass zwei Herzen in unserer Brust schlagen. Einerseits verurteilen wir dieses nicht verfassungskonforme und nicht gesetzeskonforme Vorgehen der beiden Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie. Andererseits sehen wir aber auch die Dringlichkeit, dass wegen der verfehlten Energiestrategie 2050 von den FDP-Liberalen, der Mitte und den Linksparteien nun alles Menschenmögliche unternommen werden muss, um die inländische Winterstromproduktion zu erhöhen. Entsprechend ziehe ich meinen Nichteintretensantrag zurück.

Danke für die Unterstützung meiner Minderheitsanträge.

Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir debattieren heute ernsthaft - ernsthaft! - über eine Solarpflicht. Ich frage mich, warum wir diese Debatte in diesem Rat führen müssen. Es ist eine klar widersprüchliche Politik von Links-Grün, erstens aufgrund einer verfehlten Energiepolitik, da man der Bevölkerung im Rahmen der Energiestrategie 2050 versprochen hat, der Ausstieg aus der Kernenergie sei einfach zu bewerkstelligen. Der zweite Grund ist diese "Stromfresser-Vorlage", der indirekte Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative mit einem Heizungsprogramm in der Höhe von 2 Milliarden Franken. Auch das wird dann nochmals mehr Strom brauchen. Der dritte Widerspruch bei dieser Politik ist natürlich die Zuwanderung von über 1,5 Millionen Menschen seit dem Jahr 2000. Die Zeche für diese desolate Politik soll mit dieser Forderung jetzt der Bürger zuhause bezahlen.

Die SVP-Fraktion möchte den anderen Parteien Hand bieten, um das aktuelle Debakel, welches sie hier drin angerichtet haben, zu entschärfen. Es ist alles eingetroffen, wovor die SVP gewarnt hat. Die SVP hat 2017 bei der Abstimmung zur Energiestrategie 2050 als einzige Partei vorausgesagt, dass es eine Kostenexplosion geben könnte, dass unser Land Gefahr laufen könnte, in eine Strommangellage zu geraten. Und heute werden wir darin von allen Seiten bestätigt. Fakt ist, dass die Empa davon ausgeht, dass alleine aufgrund der Elektrifizierung des Verkehrs und aufgrund von Heizzwecken bis 2050 zusätzlich 13,7 Terawattstunden benötigt werden. Hinzu kommt natürlich der Ausstieg aus der Kernenergie, das macht dann insgesamt rund 40 Terawattstunden bis 2050, die ersetzt werden müssen.

Die SVP warnt schon lange vor der aktuellen Energiekrise und setzt sich deshalb für einen technologieoffenen Zubau ein. Wir haben unsere Hand ausgestreckt und die Solaroffensive in den Alpen unterstützt wie auch den raschen Zubau der Wasserkraft in die Vorlage eingebracht. Die geplante Solarpflicht in Artikel 45a sowie die Variante der Kommission, diese Pflicht beim Bau neuer Gebäude mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von 300 Quadratmetern einzuführen, sind antiliberal und stehen im krassen Widerspruch zu unserer Politik. Einen staatlich verordneten Solarzwang lehnen wir als echte freiheitliche Partei mit aller Deutlichkeit ab. Eine solche Pflicht wäre der Anfang vom Ende. Eine solche Pflicht über die abgeschwächte Form einzuführen - erst ab 300 Quadratmetern -, ist reine Salamitaktik. Weitere Forderungen, wie beispielsweise die Einführung der Solarpflicht auch bei Haussanierungen, wurden ja bereits gestellt und in den Medien breit diskutiert.

Ebenfalls trifft diese Pflicht die falschen Personen. Bei einer generellen Pflicht sind es die jungen Familien, für welche der Traum vom Eigenheim in noch weitere Ferne rücken wird, da die Kosten nochmals um 20 000 bis 50 000 Franken ansteigen dürften. Weiter trifft gerade der Antrag für eine Solarpflicht ab 300 Quadratmetern anrechenbarer Gebäudefläche die Schweizer Landwirtschaft und die Schweizer Industrie. Denn Bauten in solchen Grössenordnungen sind hier weitverbreitet, wobei es genau diese Sektoren sind, welche ihren Stromverbrauch deutlich senken konnten. Seit 2001 konnte die Landwirtschaft ihren Stromverbrauch um 7,3 Prozent senken, die Industrie um 5,9 Prozent.

Es ist im Übrigen störend, dass der Denkmalschutz sowie der Schutz des Ortsbildes trotz Solarzwang aufrechterhalten bleiben. Hier hätte man einen liberalen Hebel, um den Zubau zu fördern.

Zu guter Letzt bringt dieser Zwang wenig. Gemäss einer Studie der ETH erfordert alleine der Ausstieg aus der Kernenergie eine solare Dachfläche von 16 Quadratmetern pro Kopf. Für jeden Einwohner würde es zudem eine Speicherbatterie von 9 Kilowattstunden brauchen, um den tagsüber produzierten Solarstrom für die Nacht zu speichern. Zusätzlich sind vier Pumpspeicherkraftwerke von der Grösse des Kraftwerks Grande Dixence im Wallis nötig, um den Sommerstrom für den Winter zu speichern.

Auch das Thema Bevölkerungswachstum fliesst praktisch nicht in die Diskussion ein. Alleine die Nettozuwanderung von 2001 bis 2019 führt zu einem Mehrbedarf von 7,3 Terawattstunden, was ungefähr der Produktion des AKW Gösgen entspricht.

Zurzeit wird die Bevölkerung zum Stromsparen aufgerufen: Man soll energiesparend kochen, weniger duschen, weniger heizen, ganz nach dem Motto "Jede Kilowattstunde zählt". Es ist aber auch hierbei schon fast ironisch, dass die Frage der Zuwanderung unter den Tisch gewischt wird. Als Rechenbeispiel: Der Mehrbedarf an Strom aufgrund der durchschnittlichen Zuwanderung beträgt 0,41 Terawattstunden. Dies entspricht dem Jahresverbrauch von 4,1 Millionen Kühlschränken, von 1563 Jahren duschen bei 40 Grad, von 550 Millionen Mal den Geschirrspüler laufen lassen, von 23 500 Jahren den Backofen bei 200 Grad laufen lassen oder von 2,1 Milliarden (Zwischenruf des ersten Vizepräsidenten: Herr Egger, kommen Sie zum Schluss!) Tesla-Kilometern.

Ich bitte Sie, meine Minderheit zu unterstützen.

Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Ich spreche zum Antrag meiner Minderheit I zu Artikel 45a, mit dem ich verlange, die Fassung des Ständerates zu übernehmen.

Es geht um eine Krise, die durch die hohe Gas- und AKW-Abhängigkeit verursacht ist. Wir sind mit der Energiewende zu wenig schnell vorwärtsgegangen und sind daher immer noch stark abhängig von Strom aus nicht erneuerbaren Energieträgern. Wir müssen deshalb die Kernenergie oder, besser gesagt, die Kernfusion der Sonne besser nutzen. Die Kernfusion der Sonne ist eine natürliche Energie, die in einem sehr grossen Ausmass auf die bebaute Substanz in der Schweiz strahlt. Wenn wir sie nutzen, können wir damit eigentlich die gesamte Energieversorgung der Schweiz sicherstellen. Das ist ein riesiges Potenzial, das zu wenig genutzt wird. Mittlerweile ist das auch wirtschaftlich. Die Solaranlage auf dem Dach ist also auch gut für das Portemonnaie in der Tasche. Das ist etwas, das sich lohnt und das man machen muss.

Wieso wird es nicht gemacht? Es ist ähnlich wie bei der Gebäudeeffizienz. Die Effizienz ist auch wirtschaftlich, aber trotzdem weiss man, dass die Gebäude, wenn es keine Effizienzvorschriften gäbe, oftmals zu wenig isoliert würden, dass z. B. Fenster zu wenig isoliert wären. Es geht also um Baunormen, welche dabei helfen, anfangs genug zu investieren, damit nachher die Kosten tiefer sind, damit man nachher Geld spart.

Bei der Effizienz hat man das längst begriffen. Man hat entsprechende Baunormen. Bei der Solartechnologie ist man noch nicht so weit. Deshalb muss man auch hier in diese Richtung gehen: Man gibt gewisse Normen vor, damit das grosse Potenzial genutzt wird und damit der betreffende Strom in den Gebäuden zur Verfügung steht.

Mit dem Antrag der Mehrheit der UREK-N wird leider nur ein ganz kleiner Teil des Potenzials der Sonnenenergie genutzt. Schauen wir uns die Zahlen an: Es gibt etwa 12 000 Neubauten. Jetzt bleiben wir nur bei den Neubauten; es gäbe ja auch noch die Sanierungen. Von 12 000 Neubauten werden immer noch 9000 nicht mit Solardächern ausgerüstet. Das ist ein Riesenpotenzial, das nicht genutzt wird. Was macht jetzt die UREK-N? Sie klammert 19 Kantone aus und dann auch noch alle Dächer von Häusern, die kleiner sind als 300 Quadratmeter. Damit bleiben von diesen 9000 Neubauten noch etwa 200 Gebäude, um die es dann schlussendlich geht. Gerade in Anbetracht der Dringlichkeit ist es schade, wenn wir das Potenzial nicht besser ausnutzen.

Man muss auch sagen, dass 300 Quadratmeter viel sind. Wer hier drin hat eine Wohnung, die 300 Quadratmeter gross ist? Es ginge ja um den Grundriss. Das sind etwa zehn Zimmer. Wenn das Gebäude mehrstöckig ist, ist man schnell einmal bei dreissig Zimmern. Das ist eine Megavilla, und sogar die Megavilla soll nicht mit einem Solardach gebaut werden, obwohl es für die Versorgungssicherheit, aber auch für die Wirtschaftlichkeit wichtig wäre, immer daran zu denken. Oft besteht das Problem, dass der Bauherr nicht daran denkt. Es ist wie bei der Effizienz. Es braucht einfach eine Norm, damit die Technologie konsequent genutzt wird und zum neuen Standard wird.

Deshalb bitte ich Sie, hier beim Ständerat zu bleiben. Der Ständerat hat einen guten Beschluss gefasst. Es ist auch nicht so, dass es eine grosse Sache wäre, wenn das alle machen würden, denn in 19 Kantonen haben wir diese Vorschrift ja bereits. 19 Kantone konnten es regeln. Wieso sollen es nicht auch die verbleibenden Kantone machen? Es bringt nichts, hier eine Untergrenze einzuführen. Im Text steht ja, dass die Kantone immer noch Ausnahmen machen können. Das reicht bezüglich Flexibilität. Eine so hohe Untergrenze wäre in Anbetracht der Notwendigkeit, den Solarstrom besser zu nutzen, einfach nicht zu verantworten.

Ich bitte Sie entsprechend, meine Minderheit zu unterstützen.

Egger Kurt · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Grüne Fraktion

Ich spreche für die Minderheit II bei Artikel 45a Absatz 1 und beantrage, dass die Limite der anrechenbaren Gebäudefläche für eine Pflicht für eine Solaranlage reduziert wird, von 300 auf 100 Quadratmeter.

Für uns ist der Entwurf ein Paket. Der Ständerat hat ihn von Anfang an so aufgegleist, dass er ein Paket ist. Wir haben zum einen die Solardachpflicht, zum andern die Förderung der Winterstromproduktion mit den alpinen Anlagen, neu auch mit dem Grimselstausee. Beide Teile, Solardachpflicht und Winterstromproduktion, gehören in dieses Paket, das ist für uns ganz wichtig. Wie wir alle wissen, besteht bei Dächern und Fassaden nach wie vor das grösste und am einfachsten auszuschöpfende Solarpotenzial. Auch können wir einzelne alpine Anlagen unterstützen, insbesondere, um mehr Winterstrom zu produzieren.

Die Solardachpflicht ist in den letzten zwei Wochen mit jeder Diskussion abgeschwächt worden. Die Mehrheit der UREK-N schlägt nun vor, dass Gebäude mit weniger als 300 Quadratmetern von der Pflicht ausgenommen werden können. Bei einer Limite von 300 Quadratmetern können wir die Pflicht auch ganz streichen. Bei der Bedingung einer Grösse von 300 Quadratmetern fiele mehr als die Hälfte aller Gebäude weg, das heisst, sie wären nicht mehr in der Pflicht.

Im Gesetzestext wird von einer Gebäudegrundfläche gesprochen. Stellen Sie sich 300 Quadratmeter einmal vor, das sind 10 mal 30 Meter. Auf dieser Fläche bringen Sie problemlos zwei Wohnungen unter. Haben Sie vier Stockwerke, dann haben Sie schon ein anständiges Mehrfamilienhaus. Und das soll aus der Pflicht wegfallen? Unglaublich! Auf einem Gebäude von 10 mal 30 Metern Grundfläche können Sie problemlos eine Fotovoltaikanlage von über 30 Kilowatt-Peak erstellen. Die durchschnittliche Grösse einer Fotovoltaikanlage beträgt in der Schweiz 25 Kilowatt-Peak. In die Kategorie "unter 300 Quadratmeter" fallen auch sehr viele Gebäude des Gewerbes und landwirtschaftliche Bauten.

Die Solaranlagenpflicht, Namenskollege Egger, kostet ja eigentlich nichts. Sie ist für den Hauseigentümer und die Hauseigentümerin kostenneutral. Sie wissen, dass sehr viele Banken inzwischen auch Hypotheken für kleinere Beträge geben. Für eine Fotovoltaikanlage, die 50 000 Franken kostet, können Sie heute eine Hypothek kriegen, und mit den Erträgen aus der Fotovoltaikanlage können Sie mehr als die Hypothekarzinsen bezahlen.

Es ist also tatsächlich so: Sie müssen kein Geld in die Hand nehmen. Von daher ist die Diskussion um die Limite von 300 Quadratmetern ein Scheingefecht. Da sagen Sie doch besser gleich, dass Sie auf diese Solardachpflicht gar nicht einsteigen wollen.

Eigentlich ist die Einschränkung hinsichtlich der Kantone bei Absatz 4 schon zu viel; Herr Girod hat es auch angetönt. Laut Absatz 4 sollen alle Kantone, die die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich haben, ausgenommen werden.

Die Frau Bundesrätin hat im Ständerat gesagt, dass 12 000 Gebäude im Jahr 2021 erstellt worden sind und nur 3000, also nur ein Viertel, mit einer Solaranlage ausgerüstet worden sind. In diesem Jahr dürften es etwas mehr sein, aber immer noch viel zu wenige. Die Zahlen zeigen doch, dass mit der Ausnahmeregelung für die Kantone bereits viel Potenzial verloren geht. Und mit der Limite ab 300 Quadratmetern will man noch mehr Einschränkungen machen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag meiner Minderheit II zu Absatz 1 zuzustimmen und natürlich auch dem Antrag der Minderheit I (Girod). Gemäss jenem Antrag gilt ja die Pflicht für alle Gebäude, und die Kantone können entsprechende Ausnahmen für ungeeignete Gebäude bestimmen.

Graber Michael · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich spreche zu Ihnen über meine zwei Minderheitsanträge zu Artikel 45a und Artikel 45b. In Artikel 45a geht es um die Solarpflicht. In Artikel 45b geht es um dieses unnütze Ziel der Ausrüstung bis 2030. Das sollte man streichen. Das versteht sich eigentlich von selbst. Es macht überhaupt keinen Sinn, hier irgendeine Jahreszahl ins Gesetz zu schreiben, wenn man nicht weiss, wie der Fahrplan bis dahin genau aussehen soll.

Jetzt zur Solarpflicht für Private: Sie wissen ja, dass ein bisschen gemunkelt wird, die Vorlage sei eine Walliser Vorlage, eben wegen dieser zwei Grossprojekte in Grengiols und Gondo. Ich bin selbst Walliser, ich muss Ihnen aber sagen, dass der Anteil der Grundeigentümer und der Hausbesitzer wahrscheinlich nirgends so hoch ist wie im Wallis. Eine Solarpflicht ist das Gegenteil von Technologieoffenheit, die Sie immer predigen. Ich habe selten so viel qualifizierten Unsinn gehört wie vorhin von Herrn Kollege Kurt Egger. Er sagt, die Solarpflicht sei kostenneutral für die Eigentümer. Es gibt zig Gebäude, die fernab von einer Trafostation sind, die ganz dünne Kabelquerschnitte haben. Wer bezahlt dann den Anschluss an das Netz? Wer bezahlt das? Da gibt es Gerichtsentscheide. Das müssen die Grundeigentümer bezahlen.

Dieses Problem gibt es nicht nur bei grossen Ställen in der Landwirtschaftszone, das gibt es auch in peripheren Dörfern, wenn die Leute dort gezwungen werden, eine Solaranlage zu installieren. Vielleicht haben sie ein Gebäude, das im Winter - das gibt es leider auch im Wallis - drei Monate im Schatten steht. Da, Herr Girod, produziert man im Winter keinen Strom. Wenn man im Winter drei Monate Schatten hat, dann gibt es einfach keinen Solarstrom. Da bringt Ihre ganze ideologisierte Solarpflicht, die Sie fordern, genau nichts. Es gibt massive Kosten für die Grundeigentümer, um diese Anschlüsse überhaupt zu bewerkstelligen. Denn das müssen sie eben tun. Wenn Sie sagen, dass wir die Pflicht gleich weglassen können, wenn wir diese Einschränkung mit den 300 Quadratmetern beschliessen, dann sage ich Ihnen: Dann tun Sie es! Wenn Sie denken, diese Bestimmung bringe nichts, dann seien Sie so mutig und lassen Sie sie weg! Ich bin der Erste, der da zustimmt.

Seien Sie doch nicht so ideologisch verblendet. Sie sind es, nicht die SVP!

Solaranlagenpflicht ist nicht Technologieoffenheit. Es bleibt Flatterstrom. Und jedes Mal, wenn sich eine Wolke vor die Sonne schiebt, wenn es Nacht wird, wenn im Mittelland Nebel liegt, dann bricht die Energieproduktion zusammen - fertig, Schluss! Dann produziert die Solaranlage einfach nichts mehr. In einigen Kantonen sind sie sogar schon so weit, dass sie Klimaanlagen im Sommer verbieten, dann nämlich, wenn die Sonne scheint und es Solarstrom in Hülle und Fülle hat. Sogar dann gibt es gewisse Kantone, die uns die Klimaanlagen verbieten wollen.

In Deutschland gibt es im Sommer so viel Solarstrom, dass die Deutsche Bahn ihre Weichenheizung betätigen musste, um die Spannung vom Netz zu nehmen, damit das Netz nicht zusammenbrach. Den Privaten wurde diese deutsche KEV trotzdem bezahlt. Sie wurden gebeten, doch bitte die Anlagen abzustellen; sie hätten sonst im Sommer das Netz überlastet. Wir aber haben im Sommer kein Problem, wir haben ein Winterstromproblem - und das wollen Sie einfach nicht begreifen! Das ist die Realität.

Ich komme noch zu ein paar ganz allgemeinen Bemerkungen: Grengiols und Gondo, diese Projekte im Wallis, tun auch mir als Walliser im Herzen weh. Einige sagen, es sei ein Jahrhundertprojekt. Aber es ist ein Jahrhundertversagen, nämlich dass wir wegen Ihrer verfehlten Energiepolitik unsere wunderschöne Landschaft verbauen müssen. Aber was wollen wir denn sonst tun? Und ich sage Ihnen jetzt schon, denn diesbezüglich müssen wir uns keine Illusionen machen: Es wird nicht ausreichen, nie im Leben, es wird viel teurer, und es wird auch erst sehr viel später Strom produziert werden als erhofft. Aber irgendwo müssen wir ja beginnen, wenn Sie, wie mit dem überhasteten Kernenergieausstieg, immer mit Vollgas an die Wand fahren wollen. Zudem haben Sie ja jetzt beschlossen, dass Sie auch noch bei den fossilen Energieträgern aussteigen wollen. Folglich sind Grengiols und Gondo nur, aber immerhin ein Beginn, damit wir eine einheimische, klimaneutrale Stromproduktion ankurbeln können.

Natürlich ist es wichtig und zentral, dass wir die Wasserkraft endlich noch mehr ausbauen. Damit können wir Energie speichern, in Speicherseen wie dem Grimselsee; deshalb heissen sie ja auch Speicherseen.

Ich bin froh, dass dank der SVP die Grimselstaumauer endlich erhöht werden kann, das ist das Verdienst der SVP. Und ich bin froh, dass es - falls Sie so vernünftig bleiben, aber davon gehe ich aus - eine Solarpflicht nur für Dächer von Gebäuden mit einer Gebäudefläche von mehr als 300 Quadratmetern gibt. Sie sehen aber, dass die SVP bereit ist, konstruktiv mit Ihnen mitzuarbeiten, eine Lösung zu suchen und nicht immer alles zu torpedieren. Ich möchte auch nicht immer recht haben, aber wenn wir es haben, dann ist das halt so, auch wenn unsere Kassandra-Rufe ja nie gehört werden.

Dann vielleicht noch eine letzte Bemerkung von jemandem, der aus dem Berggebiet kommt: Wir werden die grossen Solarprojekte in Grengiols und in Gondo jetzt hier hoffentlich endlich durchbringen. Aber hundert Meter daneben hat vielleicht jemand ein Maiensäss, eine Alphütte, und dem verbieten Sie immer noch, das Dachfenster auszuwechseln! Da kommen Sie mit der Begründung, es sei nicht zonenkonform, es sei ausserhalb der Bauzone und so weiter. Mit der Zweitwohnungsgesetzgebung beuteln Sie die Berggebiete, und den Wolf ignorieren Sie, den belächeln Sie in den Städten und sagen, das sei gar kein Problem. Das alles machen Sie also sozusagen auf dem Buckel der Berggebiete.

Aber wir aus den Berggebieten sind bereit, unseren Anteil zu leisten. Wir stellen Ihnen unser schönstes Kapital, unsere schöne, unverbaute Landschaft, zur Verfügung, nur damit wir in Zukunft doch noch ein wenig Strom haben können. Aber ich bitte Sie, doch im Gegenzug dereinst auch uns entgegenzukommen und unsere Probleme ernst zu nehmen, sei es in der Raumplanung, sei es in der Zweitwohnungsgesetzgebung, sei es beim Wolf.

Paganini Nicolo · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Herr Kollege Graber, Sie haben jetzt von Situationen gesprochen, in denen die Sonne nicht scheint oder in denen die Zu- oder Wegleitung des Stromes mit unverhältnismässigen Kosten verbunden ist. Können Sie bestätigen, dass gemäss Artikel 45a Absatz 2 eben Ausnahmen von der Solarpflicht möglich sind, wenn das Erstellen einer Solaranlage technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unverhältnismässig ist?

Graber Michael · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege Paganini, was heisst "technisch nicht möglich"? Was heisst "wirtschaftlich unverhältnismässig"? Das sind wieder unbestimmte Rechtsbegriffe, die die Kantone, die Behörden so auslegen können, wie sie wollen. Was heisst das schon? Dann seien Sie so transparent und schreiben Sie ins Gesetz, wer die Kosten trägt. Ich weiss nicht, wer; die Mitte-Fraktion ist es vielleicht nicht, aber jemand muss die Kosten ja tragen. Der Grundeigentümer kann es meines Erachtens nicht sein.

Clivaz Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Grüne Fraktion

Nous passons donc à l'article 71a. Ma minorité propose que les grandes installations photovoltaïques soient réalisées à proximité d'infrastructures existantes. Par "infrastructures existantes", je pense notamment aux infrastructures énergétiques comme les barrages, aux infrastructures routières comme les cols alpins, ou aux infrastructures des domaines skiables comme les pylônes, les canons à neige ou les bâtiments d'arrivée des remontées mécaniques. Par "à proximité", j'entends - pour donner un ordre de grandeur - une distance de l'ordre du kilomètre, un ordre de grandeur que le Conseil fédéral pourra ajuster après plus ample analyse, pour autant bien sûr que vous suiviez ma minorité.

Je vois au moins trois raisons de soutenir ma proposition. Premièrement, le paysage et la biodiversité alpine ont déjà été particulièrement impactés au nom de l'approvisionnement énergétique du pays. Des vallées entières ont été noyées lors de la construction des barrages. Si l'on ajoute le fort développement lié aux domaines skiables, il n'existe aujourd'hui plus beaucoup d'espaces sauvages préservés de grosses infrastructures, et il serait dommage de les sacrifier pour y installer de grandes centrales solaires dont l'impact sur la nature est plus important qu'une analyse superficielle peut laisser penser. Il faudra en effet aménager des voies d'accès, terrestres ou aériennes, ainsi que réaliser des travaux, pour connecter ces centrales au réseau électrique existant. De plus, il faudra fixer chaque structure portant les panneaux dans le sol à l'aide de pieux. Pour Gondosolar, on parle de 4500 structures et, au total, de 9000 pieux qui devront être enfoncés et ancrés dans le sol avec du béton. Pour le projet de Grengiols, ce seraient des centaines de milliers de pieux, sans compter, dans ce cas, une ligne à très haute tension, bref, une atteinte au paysage et à la nature importante, que l'on peut éviter en installant ces centrales solaires à proximité d'infrastructures existantes.

Deuxièmement, comme je viens de le mentionner, un projet comme celui de Grengiols nécessiterait la construction d'une ligne à très haute tension sur près de 8 kilomètres pour transporter le courant produit. Autant dire que ce n'est pas pour 2025. Construire à proximité d'infrastructures existantes serait nettement plus rapide. A titre personnel, le caractère urgent de la loi sur laquelle nous planchons est loin d'être démontré. Mais si vous considérez que c'est le cas, alors au moins optez pour une solution qui puisse amener une production rapidement, soit à proximité des infrastructures existantes.

Troisièmement, le coût de revient du kilowattheure produit en haute altitude, loin de toute infrastructure, est particulièrement élevé, plus que sur les infrastructures existantes. Ce n'est pas étonnant, car les travaux en haute altitude sont compliqués, doivent se concentrer sur une courte période, en été lorsque la météo le permet, et aussi parce qu'il faut construire une ligne permettant de transporter le courant qui sera produit. Là où il y a déjà des infrastructures, ces travaux pourront être réalisés plus facilement, et le raccordement au réseau est souvent déjà en partie existant. C'est le cas par exemple à proximité des domaines skiables. Dès lors, la Confédération devrait focaliser ses subventionnements aux grandes installations photovoltaïques là où le kilowattheure est le meilleur marché, pas là où il est le plus cher.

Chères et chers collègues, je vous remercie de soutenir ma minorité. Si ce n'est pas pour des raisons de protection du paysage et de la biodiversité, faites-le au moins pour des raisons d'économie et de rapidité de réalisation que je vous ai exposées.

Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Sehr geehrter Herr Kollege Clivaz, Grengiols Solar benötigt die Fläche von 700 Fussballfeldern. Können Sie mir sagen, wie Sie diese einem Skilift entlang aufstellen wollen? Oder wollen Sie einfach eine sinnvolle Stromproduktion verhindern?

Clivaz Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Grüne Fraktion

Je vous remercie pour votre question. Je pense qu'on peut tout à fait installer des panneaux solaires à proximité des domaines skiables. Il serait d'ailleurs extrêmement intéressant pour les sociétés de remontées mécaniques de profiter de ces revenus, plutôt que de concentrer, comme on le voit maintenant, la rente qui sera amenée par ces subventions des pouvoirs publics exclusivement dans quelques grosses entreprises. Je voudrais surtout souligner que, pour notre tourisme, nous avons aussi besoin de paysages de ce type, puisque l'avenir du tourisme, ce n'est malheureusement plus le ski, mais justement les gens qui viendront se promener dans nos montagnes.

Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion

La minorité que je défends ici porte sur les articles 71a lettre d et 71b lettre c. Ma minorité demande simplement de biffer la phrase "l'intérêt lié à leur réalisation prime en principe d'autres intérêts nationaux, régionaux et locaux". Le principe de la pesée des intérêts est essentiel. C'est un garde-fou précieux, qui permet de faire la balance entre les intérêts en concurrence. C'est particulièrement vrai quand on parle de grandes installations photovoltaïque en montagne. C'est aussi vrai quand on parle de la production d'électricité supplémentaire à l'aide de centrales hydroélectriques à accumulation, plus précisément du projet que nous traitons, c'est-à-dire le rehaussement du barrage du Grimsel de 23 mètres et le déplacement de la route du col du Grimsel. En supprimant ce principe, qui prévaut en général dans chaque projet, on passe en force. On outrepasse, on avance tête baissée. Le risque est multiple, car, oui, ce principe de pesée des intérêts est à la fois éthique et juste. Il permet d'aboutir à une décision à la fois motivée, explicable et défendable devant la population. Le but est de trouver, dans chaque cas concret, le meilleur équilibre possible entre les différents intérêts en jeu. C'est un outil important pour l'acceptation d'un projet, c'est un outil important pour son appropriation et surtout pour la légitimation du projet des décisions politiques, et même des décisions prises dans l'urgence. Des projets ou concepts d'envergure situés en pleine nature seraient construits sans aucune pesée d'intérêts si ma minorité était rejetée aujourd'hui.

Pour le premier, même si aucun lieu précis n'est encore mentionné, on sait par le nom de Gondosolar où il est prévu d'installer cette centrale. Gondo est connue de toutes et tous, parce que l'on a déjà pris le train pour Domodossola et l'on voit qu'il y a une station; on a déjà pris le col du Simplon, donc on situe à peu près cette commune de Gondo, une commune de 80 habitantes et habitants, au milieu des roches et au milieu des forêts. C'est un haut lieu de nature.

Le deuxième exemple, le barrage du Grimsel, est situé dans la commune de Guttannen, dans l'Oberland bernois, à plus de 1000 mètres d'altitude, 245 habitantes et habitants. D'ailleurs, l'origine du nom de cette commune vient de celui d'une prairie, qui est issue de l'expression que je n'arriverai peut-être pas bien à prononcer, "ze den guoten tannen", qui signifie "près des bons sapins". La commune comporte d'ailleurs pas moins de quatre lacs. Nous sommes là, encore une fois, en pleine nature, une nature qui compte aussi et dont les intérêts doivent aussi être pris en compte, considérés et - oui, j'ose même l'affirmer ici - défendus. Si l'intérêt lié à la réalisation des projets d'énergie prime en principe sur d'autres intérêts nationaux, régionaux ou locaux, la nature pourrait devenir, ici, la première des victimes. Ces projets d'envergure devraient gagner toute la légitimité et être soutenus. Parce que, oui, on soutient ces projets, et moi, je veux les soutenir. Mais, évidemment, il est important que les différents acteurs et actrices, les groupes d'intérêts et la population puissent aussi donner cet avis.

En avançant en force, sans pesée d'intérêts, on outrepasse le réflexe démocratique, et ce n'est pas une bonne idée. On se donne tous les droits avec cette formulation: il y a d'office une hiérarchie des intérêts, et cela peut représenter un précédent. On ouvre une porte.

Ma minorité ne s'oppose pas aux projets solaires. Elle ne s'oppose pas aux projets solaires alpins. Elle ne s'oppose pas aux projets hydrauliques. Au contraire, elle veut leur donner une entière légitimité. Dans ce sens, maintenir dans le processus la pesée des intérêts est un réflexe qui servira à la fois à la biodiversité et au développement des énergies renouvelables. Nous avons tort de les monter les uns contre les autres.

Je vous remercie d'avance de soutenir ma minorité.

Masshardt Nadine · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Die SP-Fraktion bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten - das ist ja inzwischen glücklicherweise nicht mehr bestritten - und den vorliegenden Kompromiss zu unterstützen.

Die UREK-N hat letzte Woche ganze Arbeit geleistet. So wurde in einer lösungsorientierten, parteiübergreifenden Zusammenarbeit ein Kompromiss gefunden, den wir als SP-Fraktion mittragen. Zwar ist wohl niemand in der UREK-N zu hundert Prozent zufrieden, sprich: Alle mussten auch mal über den eigenen Schatten springen und Kröten schlucken. Dennoch ist es erfreulich, dass wir einen Weg gefunden haben, der einerseits verfassungskonform ist, andererseits aber auch den Willen des Ständerates klar aufnimmt, damit den Schwung der eingeschlagenen Solaroffensive aufnimmt und den Zubau bei der Winterproduktion beschleunigt. An dieser Stelle danke ich allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit.

Der Ukraine-Krieg und das Klumpenrisiko der ausser Betrieb stehenden AKW in Frankreich führen uns unmissverständlich vor Augen, dass wir noch entschiedener auf den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien und auf die Energieeffizienz setzen müssen. Leider wurde dies in den letzten Jahren eindeutig vernachlässigt. Nun braucht es insbesondere einen beschleunigten Zubau bei der einheimischen Produktion von erneuerbarem Winterstrom. Deshalb ist dieses dringliche Gesetz nötig, und wir danken dem Ständerat für die Initiative, ganz nach dem Motto: Ausserordentliche Situationen verlangen ausserordentliche Lösungen.

Ich komme zur Position der SP-Fraktion zu den vier Teilen:

1. Solarpflicht;

2. Vorbildfunktion des Bundes;

3. alpine Solaranlagen und

4. Erhöhung der bestehenden Staumauer auf der Grimsel.

Zuerst zur Solarpflicht in Artikel 45a: Eine knappe Mehrheit der UREK-N hat hier leider eine unnötige Differenz zum Ständerat geschaffen. Die SP-Fraktion unterstützt prioritär den Antrag der Minderheit I (Girod), d. h. Zustimmung zum Beschluss des Ständerates, und, falls dieser Antrag nicht durchkommt, den Antrag der Minderheit II (Egger Kurt). Hierzu ein paar Zahlen: 2020 wurden in der Schweiz 12 000 Neubauten erstellt. Nur gerade auf 3000 dieser Gebäude wurden Solaranlagen montiert. Die Kommissionsmehrheit will nun, dass diese Pflicht nur noch für Gebäude gelten soll, deren anrechenbare Gebäudefläche mehr als 300 Quadratmeter ist. Damit wären nur noch wirklich grosse Gebäude von der Solarpflicht betroffen, z. B. grosse Turnhallen oder grosse Mehrfamilienhäuser. Das ist aus unserer Sicht eine verpasste Chance. Wir bitten Sie deshalb, bei der ursprünglichen Version des Ständerates zu bleiben.

In der Ständeratsdebatte wurde immer wieder damit argumentiert, dass die vorliegende Vorlage zwei Flügel habe und auch brauche: einerseits eben die Solarpflicht und andererseits die Ermöglichung alpiner Solaranlagen. Wir müssen nun aufpassen, dass wir nicht den einen Flügel zu stark stutzen.

Bei Artikel 45b unterstützt die SP-Fraktion die Mehrheit. Der Bund hat eine Vorbildfunktion. Geeignete Flächen der Infrastruktur des Bundes sollen darum bis 2030 solaraktiv ausgerüstet werden.

Zu Artikel 71a und damit zu den Rahmenbedingungen für alpine Solaranlagen: Wir unterstützen es, dass hier die Grundlage dafür geschaffen wird, dass in den Alpen unter klaren Kriterien Solarkraftwerke gebaut werden können, denn diese Anlagen spielen insbesondere für die Produktion von Winterstrom eine wichtige Rolle. Im Vergleich zur Ständeratsvariante wurde der Gesetzestext deutlich verbessert und ist hier nun verfassungskonform. Zu erwähnen sind die Beibehaltung der UVP-Pflicht, der Ausschluss von Biotopen von nationaler Bedeutung sowie der Ausschluss von Wasser- und Zugvogelreservaten. Die SP-Fraktion folgt hier überall der Mehrheit.

Dann noch kurz zu Artikel 71b: Die vorgesehene Ergänzung ist Teil des Kompromisses, den wir ebenfalls mittragen. Auch dieser Artikel trägt zum Ziel bei, die Versorgungssicherheit im Winter zu stärken. Die Erhöhung der Grimselstaumauer ist eines der fünfzehn Projekte des runden Tisches. Dieses Bauprojekt will die UREK-N nun prioritär behandeln, weil es weit fortgeschritten ist und weil, wir haben es gehört, die Baustelle aktuell stillsteht. Wir bitten Sie, auch hier zuzustimmen.

Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Wir befinden uns leider schon wieder in einer Krise. Die Energieversorgung Zentraleuropas der nächsten Jahre ist nicht gesichert. Ergo gilt es zu reagieren, soweit man dies halt noch kann. Der Ständerat war der Meinung, dass diese Reaktion - soweit man noch reagieren kann - am besten über ein Paket an Sofortmassnahmen für die Fotovoltaik erfolge, dies mit zwei Säulen: einer Gesetzesgrundlage für eine schnellere Realisierung von alpinen Grossanlagen und einer Solarpflicht für Neubauten.

Mit diesen zwei Säulen hat der Ständerat eine Vorlage gezimmert, die nach Ansicht der Mitte-Fraktion als Konstrukt ausgewogen ist. Sie beinhaltet nämlich eine Opfersymmetrie, sie beinhaltet den Grundsatz: Alpentäler sollen nur für Fotovoltaik-Grossanlagen geopfert werden, wenn man auch auf den Dächern das Möglichste herausholt. Dieser Grundsatz ist richtig.

Genauso richtig sind auch die Korrekturen, welche die UREK unseres Rates noch vorgenommen hat. Wir haben bei den Grossflächenanlagen neu eine Mindestproduktion im Winter eingefügt, damit nicht landwirtschaftliche Nutzflächen im Mittelland unter Druck kommen. Wir haben die Verpflichtung zur Schonung von Bundesinventar-Gebieten aufgenommen, damit die Natur- und Landschaftsschutzinteressen nicht einfach weggewischt werden. Wir haben den Grimselsee noch eingebaut, damit man dort mitten in der Energiekrise für ein baureifes Projekt nicht die Baukräne wieder abbaut. Wir haben eine doch wesentliche, relativ hohe Mindestfläche definiert, ab welcher die Solarpflicht greift, damit die zukünftigen Hausbesitzer ihren Eigenheimtraum nicht wegen der Fotovoltaikanlage begraben müssen.

Dies alles sind Kompromisse. Wenn ich am Anfang davon gesprochen habe, dass wir auf die Krise reagieren sollen, dann bitte ich Sie nun inständig, diese Kompromisse mitzutragen. Man muss sich in dieser Krise halt zusammenraufen. Zusammenraufen heisst, dass man seine Partikularinteressen hintanstellt im Interesse des Ganzen. Nur wer als Entscheidungsträger fähig ist, dies zu tun, ist als Entscheidungsträger krisenfähig. In diesem Sinne fordere ich Sie auf, den in der Kommission ausgehandelten Kompromiss zu unterstützen und sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen.

Mir ist klar, dass mit diesem Kompromiss hier drin ganz viele Herzen bluten. Auch mein Herz blutet, wenn ich an die Fotovoltaikmodule denke, mit welchen die Landschaften verbaut werden. Grängelsch liegt im Landschaftspark Binntal. Ich bin Präsident des Netzwerkes Schweizer Pärke. Es tut mir weh, dass die Grossanlage jetzt wohl in diesen Landschaftspark kommen wird. Aber was soll ich machen? Im Interesse des Ganzen schmeisse ich mich halt in die Verhandlungen mit dem Bundesamt für Umwelt, die es dann braucht, damit man wieder ein bisschen etwas für Natur und Landschaft in diesem Park kompensieren kann. Anderen blutet beim Gedanken an die Solarpflicht das liberale Herz. Wieder anderen blutet das Herz, weil sie gerne noch mehr in die Vorlage eingebaut hätten, zum Beispiel die Windkraft.

So ist es halt bei einem Kompromiss. Man macht damit niemanden glücklich, und es triumphiert auch niemand. Es gibt für alle maximal einen mittleren Grad der Unzufriedenheit. Wenn dieser mittlere Grad der Unzufriedenheit auf allen Seiten erreicht ist, dann ist es ein guter Kompromiss. Einen solchen haben wir vor uns. Deshalb fordere ich Sie auf: Nehmen Sie das Paket der UREK so an, wie wir es vor uns haben! Das heisst auch: Verzichten Sie darauf zu versuchen, den Kompromiss hier nochmals in die von Ihnen gewünschte Richtung zu biegen, denn dann beginnt er nämlich wieder zu wackeln.

Im Namen der Mitte-Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen, und sei es à contrecoeur, und am Schluss die Vorlage anzunehmen.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Ich gebe Ihnen die Meinung der FDP-Fraktion.

In der Erstberatung des indirekten Gegenvorschlags zur Gletscher-Initiative haben wir gefordert, dass der Ständerat als Zweitrat eine sorgfältige Koordination mit dem Mantelerlass und dem revidierten CO2-Gesetz vornimmt. Entgegen dieser Forderung hat der Ständerat nicht koordiniert, sondern nachgelegt und uns einen zusätzlichen Entwurf über dringliche Massnahmen untergejubelt. Leider hat es der Ständerat verpasst, mit der notwendigen Besonnenheit und Sorgfalt eine mehrheitsfähige Gesamtvorlage zu erarbeiten. Was uns präsentiert wurde, war keine leichte Kost, sondern ein Fastfood-Menü. Auf die Schnelle wollte man sogar Verfassungsgrundsätze über Bord werfen, obwohl keine der vorgesehenen Massnahmen einen Einfluss auf die Stromversorgung im anstehenden Winter hätte.

Es wird unserem Politsystem nicht gerecht, wenn ohne fundierte Diskussionen und ohne ordentliche Verfahren Projekte durchgeboxt werden. Das zeigt sich auch an der Hektik, mit der wir in dieser Session auf Teufel komm raus die Vorlage in die Schlussabstimmung retten wollen. Solche Schnellschüsse dürfen nicht zur Gewohnheit werden.

Die FDP-Fraktion bedankt sich ganz ausdrücklich bei der UREK-N, dass sie wichtige Korrekturen vorgenommen und einen Kompromiss erarbeitet hat, der nahe an der Verfassungsmässigkeit liegt. Er ist nicht perfekt und noch immer mit Beigeschmack, aber wenigstens geniessbar. Es ist ein Gesetz mit Ablaufdatum. Die FDP-Fraktion tritt mehrheitlich auf diesen deutlich angepassten Entwurf zum Bundesbeschluss 4 ein.

In der Detailberatung begrüssen wir, dass die Solarpflicht auf Neubauten erst ab einer anrechenbaren Gebäudefläche von über 300 Quadratmetern gelten soll. Leider verpasste es die UREK-N aufzuzeigen, welche Flächen an Gebäuden denn solaraktiv belegt werden sollen. Es ist nun an den Kantonen, weitergehende Vorgaben zu beschliessen und Ausführungsbestimmungen zu erlassen.

Ebenfalls begrüssen wir, dass das Projektverfahren zum Bau von alpinen Solargrossanlagen präzisiert wurde und eine UVP-Pflicht bestehen bleibt. Wir verstehen den Kommissionsentscheid so, dass es sich vorrangig um die beiden Projekte Gondosolar und Grengiols handelt, wobei das Projekt Grengiols noch weit entfernt von einem ausführungsreifen Projekt ist. Freiflächenanlagen im Mittelland und Anlagen innerhalb von BLN-Zonen erhalten keinen Freipass.

Hinzu kommt eine Übergangsbestimmung für zusätzliche Speicherkapazitäten an der Grimsel. Es geht konkret um das Projekt Grimselsee, bei dem die Staumauer um die geplanten 23 Meter erhöht werden soll. Der Antrag der Mehrheit der Kommission in der Übergangsbestimmung geht so weit, dass das Bundesparlament praktisch als Legislative, als Exekutive und als Justiz handelt; dies in der Absicht, dem schon seit Jahren blockierten Ausbauschritt Schub zu verleihen. Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist das nicht ganz unproblematisch, aber in dieser engen Begrenzung ist es aus politischer Sicht auch für uns durchaus nachvollziehbar. Doch auch hier zeigt sich, welchen Auswuchs der Hyperaktivismus des Bundesparlamentes hat. Die Kommission blendet aus, dass neben der Ersatzstaumauer Spitallamm, an der aktuell gebaut wird, auch die Staumauer Seeuferegg erhöht werden muss. Zusätzlich braucht es neben einer Baubewilligung eben auch noch ein Konzessionsverfahren für diese 23 Meter. Wer also meint, dass es einfach mit etwas mehr Beton getan ist, muss seine Erwartung drastisch zurückschrauben.

Ein Teil der Fraktion lehnt die Vorlage ab oder folgt den Minderheiten. Für einige Fraktionsmitglieder werden die Verfassungsgrundsätze zu stark geritzt, und sie sind gegen solche Hauruckübungen. Andere Fraktionsmitglieder zweifeln am Mehrwert der vorgesehenen Massnahmen im Hinblick auf eine mögliche Strommangellage.

Trotz dieser Stolpersteine wird die Mehrheit der FDP-Fraktion in allen Teilen der Kommissionsmehrheit folgen, dies aber einzig und alleine in der Haltung, dass hier ein Kompromiss vorliegt, dass die Politik eine Vorwärtsstrategie einschlagen will und Schnellschüsse eine Ausnahme bleiben müssen. Nicht alle Massnahmen entsprechen unserem Anspruch bezüglich einer liberalen Politik. Der Kompromiss ist halt eben ein Kompromiss.

Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Aufgrund der sehr weitgehenden Bestimmungen und des fast absoluten Vorrangs der alpinen Solaranlagen, die der Ständerat beschlossen hat, kamen verfassungsrechtliche Fragen auf, die dann seitens eines Gutachtens des Bundesamtes für Justiz präzisiert wurden. So stand Ihre UREK-N Anfang letzter Woche fast vor einem Scherbenhaufen. Daraufhin hat sie in unzähligen Hintergrundgesprächen einen umfassenden Kompromiss zur Vorlage erarbeitet. Ziel war es erstens, eine verfassungsmässige Vorlage zu zimmern, zweitens, die Solaroffensive des Ständerates für mehr Winterstrom trotzdem starten zu können, und drittens, möglichst ein Referendum zu vermeiden. Es war also die Suche nach der eierlegenden Wollmilchsau. Das Resultat ist nicht so weit weg davon.

Grundsätzlich wird die grünliberale Fraktion hier immer der Mehrheit und damit dem Kompromiss folgen. Bei Artikel 45a wird ein Teil der Fraktion in der ersten Runde für die griffigeren Varianten stimmen. Aber am Ende werden wir geschlossen die Mehrheit mittragen.

Der umfassende Kompromiss beinhaltet in Artikel 45a eine markante Abschwächung der Solarpflicht für Gebäude, wie sie der Ständerat wollte. Wenn wir den Kompromiss annehmen, können wir aber einem mutmasslichen Referendum seitens gewisser Kreise und auch Kritik der Kantone entgegentreten. Dieser Punkt ist für uns als grünliberale Fraktion wohl die grösste Kröte, die wir schlucken müssen.

Zu Artikel 71a: Hier befindet sich der Kernpunkt des umfassenden Kompromisses zu den alpinen Solaranlagen. Dieser Kompromiss ist verfassungskonform. Das BJ hat unterdessen signalisiert, dass es das so sieht, das BFE und das BAFU haben diesen Kompromiss in der Zusammenarbeit ebenfalls unterstützt, und auch vom Bundesrat kam ein positives Signal.

Dieses Gesetz ermöglicht die wichtigsten, bekannten Anlagen im Wallis, da diese nicht in Schutzgebieten geplant sind. Es ist kein Freipass für Anlagen in allen Gebieten, wie es der Ständerat ursprünglich wollte. Auch die Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Möglichkeit zur Einsprache im Bauverfahren bleiben bestehen. Eine Güterabwägung der Behörden wird es auch dann noch geben, falls solche Anlagen Vorrang erhalten sollten. Dieser Vorrang gilt nicht absolut.

In Biotopen von nationaler Bedeutung, Moorlandschaften und Reservaten ist der Bau von Anlagen ausgeschlossen. In BLN-Gebieten hingegen ist die Errichtung von Anlagen grundsätzlich möglich, aber es gibt eine Güterabwägung, bzw. es braucht einen Ausgleich.

In Artikel 71b haben wir das Grimselprojekt als Einzelprojekt hinzugefügt, da dort klar eine Dringlichkeit vorliegt. Die Staumauer wird aktuell saniert, und da soll nun gleichzeitig die Erhöhung erfolgen können. Alles andere wäre ein Schildbürgerstreich, wenn wir schon von Winterstrom sprechen. Die Verfahren sind grundsätzlich abgeschlossen, und es geht nur noch um wenige Formalien. Die Grünliberalen waren immer für die Erhöhung der Staumauer und damit des Winterstromanteils.

Das Ganze ist also ein Konzept. Einige werden feststellen, dass hier zum Beispiel das Projekt Trift und vor allem auch Projekte zum Ausbau der Windkraft fehlen. Ihre UREK hat aber parallel zur Vorlage eine parlamentarische Initiative beschlossen. Damit sollen das Trift-Projekt und Windenergieanlagen, bei denen alle Bewilligungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen usw. erfolgt sind und die projektierungs- und baureif sind, ebenfalls rasch angegangen werden. Die parlamentarische Initiative soll auch von der UREK des Ständerates unterstützt werden, wie Ihrer Kommission signalisiert wurde. Damit könnten wir rasch mit der Beratung einer zweiten Vorlage beginnen, bei der wir über weitere Wasserkraft- und vor allem Windenergieanlagen sprechen können, allenfalls in einem weiteren dringlichen Beschluss, den wir dann im Dezember verabschieden könnten. Das war zumindest der Wille in der Diskussion Ihrer UREK, und die Bereitschaft dazu wurde auch seitens des Ständerates signalisiert. Wir haben die Zusicherung, dass alle daran arbeiten wollen.

In dieser Session können wir jetzt zeigen, dass wir den Willen haben, bis 2025 mit mindestens drei Anlagen, nämlich Gondosolar, Grengiols-Solar und Grimsel, für Winterstrom zu sorgen. Weitere Solarprojekte sind möglich und erwünscht. Wenn es uns gelingt, stehen wir nach aussen als Parlament da, das fähig und willens ist, in der Krise zu handeln. Scheitern wir, wird man uns sagen, wir würden nichts hinkriegen, weil jeder auf seinem Punkt beharre.

Die grünliberale Fraktion wird der Mehrheit folgen und somit der Kompromisslösung zustimmen. Damit überweisen wir dem Ständerat eine mehrheitsfähige Lösung. Wichtig ist es, eine Vorlage zu haben, deren Verfassungsmässigkeit wir als Parlament klar abgewogen haben. Sie untersteht dem fakultativen Referendum, wobei wir natürlich hoffen, dass dieses nicht ergriffen wird, weil die Vorlage ein Kompromiss ist. Eine solche Vorlage anzugreifen, wird nicht ganz einfach. Man muss gegen das Anliegen antreten, die Solar- und Wasserkraft auszubauen.

Wir bitten Sie, auf die Vorlage einzutreten, jeweils der Mehrheit zu folgen und am Ende der Vorlage zuzustimmen.

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Herr Kollege Bäumle, können Sie bestätigen, dass Sie mit den Voraussetzungen in Artikel 71a Absatz 1 Litera b die Voraussetzungen von Artikel 6 NHG aufnehmen, wiederholen und bestätigen wollen?

Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Das ist richtig. Es handelt sich ja um einen Zwischenweg. Einerseits gilt ausserhalb dieser Gebiete ein klarer Vorrang, andererseits gibt es klar Ausschlussgebiete: Moore, geschützte Biotope. In den BLN-Gebieten gilt ein Zwischenweg: Hier sind Anlagen grundsätzlich möglich, aber der integrale Erhalt der Gebiete ist ein wesentliches Element. Ich nehme ein Beispiel: Das Projekt Walensee, ganz am Rande des BLN-Gebietes, könnte so in einer Güterabwägung möglicherweise realisiert werden. Wenn man aber eine Solaranlage mitten in den Kern eines BLN-Gebietes pflanzen möchte, hiesse es möglicherweise in der Güterabwägung, nein, das gehöre nicht dazu. Es ist dann aber nicht an mir, das zu entscheiden. Das ist diese Güterabwägung, die erfolgen muss und die wir mit diesem Kompromiss so wollten, damit wir hier wirklich auch die Umweltseite im Boot haben.

Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Die durch die hohe Abhängigkeit vom fossilen Gas und die hohe Abhängigkeit von AKW, französischen AKW, verursachte Strom- und Gaskrise verlangt nach politischem Handeln. Leider fehlt der politische Wille, da zu handeln, da vorwärtszumachen, wo das Potenzial am grössten und die Umweltbelastung am kleinsten wäre. Das wäre nämlich bei der Energieeffizienz und beim Sparen der Fall; hier hat man ein sehr grosses Potenzial, hier könnte der Bundesrat schon vieles machen. Leider wurde auch in dieser Session der Vorschlag der Grünen, hier in Anbetracht der drohenden Mangellage vorwärtszumachen, nicht unterstützt. Wir haben den Vorschlag einer Auktion gebracht; das wäre eine Möglichkeit gewesen, sehr effizient voranzugehen, ohne irgendwelche Umweltbelastungen - das umweltfreundlichste Megawatt ist das eingesparte Megawatt.

Ein grosses Potenzial besteht auch bei der bestehenden Bausubstanz - ich habe das bei der Erläuterung des Minderheitsantrages schon einmal gesagt -, also bei Dächern, Fassaden, Parkplätzen, Infrastrukturen. Immerhin wird ein kleiner, kleiner Teil dieses Potenzials im Vorschlag, der hier vorliegt, aufgenommen. Die Grünen begrüssen, dass nun wenigstens beim Zubau der erneuerbaren Energien, bei der Stromproduktion der Handlungsbedarf breiter anerkannt wird.

Es ist aber schon schade, dass es jetzt hier so eine Hauruckübung braucht. Ich erinnere an ein Postulat, das wir 2012 eingereicht haben. Wir haben 2012 mit einem Postulat verlangt, der Bundesrat solle doch in einer Studie das Potenzial und die Kosten von alpinen Solaranlagen für die Winterstromproduktion besser untersuchen. Damals sagte der Bundesrat, das sei nicht notwendig, alpinen Solarstrom brauche es nicht, das sei eh nicht rentabel, und lehnte das Postulat entsprechend ab. Es wurde dann auch in diesem Rat von der bürgerlichen Seite, also von der FDP und der SVP, abgelehnt, die Mitte war gespalten. Wenn wir damals schon begonnen hätten, das seriös anzuschauen, müssten wir jetzt nicht eine solche Hauruckübung machen, oder? Aber ja, besser spät als gar nicht! Die UREK-N hat es immerhin geschafft, den Beschluss des Ständerates bezüglich der Umwelt zu verbessern, Schutzgebiete auszuschliessen, den Kern des BLN besser zu schützen und für solche Projekte auch weiterhin die UVP zu verlangen. Damit ist die Vorlage besser ausgewogen, und damit können die Grünen das Gesamtpaket mit einem Schritt in Richtung Solardachpflicht unterstützen.

Beim Grimselsee ist es so, dass die Grünen im Grossen Rat des Kantons Bern immer einstimmig für diese Erhöhung der Staumauer waren. Ob das nun in diese Vorlage gehört, ist eine andere Frage. Wenn es hilft, den Kompromiss zu beschleunigen, können die Grünen es in einem Gesamtpaket so unterstützen.

Wichtig ist es aber schon - und da bitte ich Sie, die entsprechenden grünen Minderheiten zu unterstützen -, dass wir das grösste Potenzial, wie es verschiedentlich genannt wurde, bei den Dächern so ausnutzen, wie das auch der Ständerat gemacht hat, und nicht das Kriterium einführen, dass unter 300 Quadratmetern keine Solardachpflicht besteht; 300 Quadratmeter ist eine riesige Fläche. 19 Kantone haben diese Pflicht bereits eingeführt, ohne Probleme. Also können Sie das gut für die wenigen verbleibenden Kantone auch noch einführen, damit wir ein Prinzip haben: Dort, wo es ein Dach hat, soll man die Sonnenenergie auch ausnutzen. Damit stärken wir die Versorgungssicherheit, und es ist auch langfristig wirtschaftlich.

Entsprechend bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und die Minderheiten zu unterstützen.

Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die SVP-Fraktion unterstützt dieses dringliche Bundesgesetz mehrheitlich sehr klar, aber auch notgedrungen. Sie haben es von unserem Fraktionschef gehört: Dass wir hier eine Hauruckübung machen, passt nicht nur Herrn Kollege Girod nicht, der soeben gesprochen hat, sondern auch uns nicht. Nur haben wir den Eindruck, die Hauruckübung basiere auf einem anderen Grund, nämlich darauf, dass man nicht auf unsere Partei gehört hat, als wir doch mehrheitlich die neue Energiestrategie kritisiert haben.

Aber heute ist es klar, heute diskutieren wir laufend über eine Strommangellage. In einer Strommangellage gibt es eigentlich nur einen Weg, um sie zu beheben: möglichst rasch neue Stromquellen zuzubauen, und dies vor allem für die Zeit, in der die Strommangellage droht, nämlich im Winter. Deshalb springen wir hier durchaus auch über unseren Schatten, schlucken einige Kröten, wie das wahrscheinlich alle machen, und stehen hinter diesem Projekt. Wir sind der Auffassung, es gehe hier um einen Start für Zubauten, die durchaus Sinn machen und im Winter einen beträchtlichen Mehrwert für die Stromproduktion haben werden.

Ich höre oft, das bringe am Schluss doch nur wenig; man spricht von 2 Terawattstunden. 2 Terawattstunden sind schon mehr als die Hälfte des Stromes, der zu fehlen droht. Es ist also ein wesentlicher Zubau, der uns kurzfristig über die Probleme hinweghelfen wird. Wenn ich "kurzfristig" sage, dann meine ich wohlverstanden nicht heute. Es braucht dann schon noch seine Zeit, bis die nötigen nächsten Schritte gemacht werden. Im März des nächsten Jahres werden diese Projekte also nicht stehen, aber hoffentlich dann bald einige Jahre später. Wenn wir die normalen Verfahren weiterlaufen lassen, wird es noch Jahre, wenn nicht Jahrzehnte dauern, bis überhaupt zugebaut werden kann.

Zu den zwei wesentlichen Projekten sage ich Folgendes: Bei der Grimsel ist es relativ klar; hier stehen die Baukrane schon, weil die alte Mauer jetzt einfach ersetzt werden muss, letztlich auch aus Sicherheitsgründen. Ich gehe davon aus, dass es möglich ist, dass gerade weitergebaut werden kann, wenn wir den entsprechenden Beschluss fassen. Es wäre ja wirklich sehr störend, wenn wir, während wir hier stundenlang über eine mögliche Energiemangellage sprechen, die ganze Baustelle abbauen müssten, um sie zwei, drei oder vier Jahre später für namentlich diese 23 Meter, die das kantonale Parlament einstimmig beschlossen hat, wiederaufzubauen.

Ich möchte aber klar betonen - und da wende ich mich auch an die Schutzorganisationen -, dass es als Weg natürlich ein Konzessionsverfahren und eine Baubewilligung braucht. Das hebeln wir nicht aus! Von daher habe ich, auch was die Verfassung anbelangt, ein gutes Gewissen, denn die Einsparmöglichkeiten sind da, ebenso wie eine Abwägung.

Wir setzen grundsätzlich das Interesse einer Stromproduktion dem Umweltinteresse voraus, wobei es dafür natürlich guter Gründe bedarf. Damit setzen wir ein klares Signal, und trotzdem braucht es noch diese Schritte, was auch seine Zeit in Anspruch nehmen wird. Vonseiten der Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) weiss ich, dass man sich nach einem so klaren Signal durchaus vorstellen könnte, die Mauer zu erstellen und diese in einer ersten Phase allenfalls mit Solarpanels zu bestücken, sodass sie auf jeden Fall sehr rasch einen Nutzen bringt.

Betreffend die alpinen Solaranlagen war es mir wichtig, diese auch persönlich zu sehen. Deshalb habe ich sie am Sonntag vor einer Woche zusammen mit ein paar Kollegen persönlich in Augenschein genommen. Ich finde es nämlich schon wichtig, dass wir jetzt nicht die ganzen Alpen mit Solaranlagen zupflastern. Es darf keine Konkurrenz zur landwirtschaftlichen Produktion entstehen, und auch aus touristischer Sicht muss das Ganze verträglich sein. Ich bin der Meinung, dass das in diesem Tal mit seiner sehr steilen Flanke der Fall ist. Die Gemeinde steht hinter dem Projekt, ebenso wie die Region und, wie ich meine, der ganze Kanton. Dort kann man das machen. Heute öffnen wir ja nicht Tür und Tor, sondern wir beschliessen unter anderem, aber nicht abschliessend, einen konkreten Start für das Projekt Grengiols und dann auch noch Gondo.

Noch ein letzter Punkt: Ich habe von einer zu schluckenden Kröte gesprochen. Wir können nicht nachvollziehen, weshalb es nun plötzlich, wenn man Winterstrom machen soll, eine Solaranlagenpflicht im Mittelland geben soll; dort wird im Winter kaum Strom erzeugt. Deshalb haben wir hier nach einem Kompromiss gesucht und diesen mit den 300 Quadratmetern, unterhalb derer keine Solaranlagenpflicht besteht, auch eingebracht. Am liebsten wäre es unserer Fraktion aber natürlich, diesen Artikel ganz zu streichen. Deshalb bitte ich Sie hier, der Minderheit Egger Mike ebenso zu folgen wie den anderen Minderheiten aus der SVP-Fraktion, die Anträge eingebracht haben.

Ansonsten bitten wir Sie, jeweils die Mehrheit zu unterstützen. Es ist ein guter Kompromiss von allen Seiten, durch den wir gewisse Probleme lösen. In der Gesamtabstimmung werden wir die Vorlage in der Mehrheit unterstützen.

Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Geschätzter Kollege Rösti, wir suchen jetzt nach Lösungen. Das braucht Kompromisse von allen Seiten. Sie haben etwas gesagt, was eine Türe schliesst. Sie haben gesagt, in einer solchen Situation gebe es nur eine Möglichkeit: das Zubauen. Das Effizienzpotenzial beträgt etwa 20 Terawattstunden. Die Stromlücke ist auch eine Effizienzlücke. Bieten Sie auch da Hand? Denn der gesparte Strom ist immer noch der günstigste und derjenige, der am wenigsten Landschaften verschandelt.

Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ja, da bin ich mit Ihnen einig. Aber das ist, denke ich, bei den heutigen Strompreisen auch eine Wirtschaftsfrage; da braucht es keine zusätzlichen staatlichen Regulierungen. Die Unternehmen wissen sehr wohl, Effizienzpotenzial zu nutzen, und tun das auch. Nur müssen Sie dann auch helfen, dass wir nicht wieder jährlich hunderttausend Leute ins Land lassen, denn das frisst den Minderbedarf mehr als auf. Es war ja der grosse Fehler in der Energiestrategie, dass man von einem sinkenden Strombedarf ausgegangen ist. Wir haben eine sehr hohe Effizienzsteigerung, das wissen Sie, und wir unterstützen selbstverständlich Massnahmen, damit diese weiter erhöht werden kann. Sie müssen aber wirtschaftlich sein und dürfen nicht vom Staat aufgedrückt werden. Gesamthaft, darum kommen wir nicht herum, werden wir etwa die doppelte Strommenge brauchen, also 60 Terawattstunden, wenn wir dieses Land dereinst vollständig dekarbonisieren wollen. Deshalb ist es umso wichtiger, heute damit zu starten, auch wenn es wenig ist.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Ja, Herr Kollege, ich schätze Ihren Einsatz für die Wasserkraft ausserordentlich. Ich frage Sie aber trotzdem, damit auch das Publikum es weiss: Bezüglich dieser Krane, die aufgestellt sind, ist Ihnen schon bewusst, dass auch die Staumauer Seeuferegg erhöht werden muss und nicht nur die Grimselstaumauer, die Sie angesprochen haben?

Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Selbstverständlich. Ich kenne das Gebiet, ich habe Ihnen ja auch noch Fotos davon gezeigt. Selbstverständlich, aber es ist die kleinere Mauer. Es gibt die Hauptmauer, und wenn Sie die Krane sehen, stellen Sie fest, dass es Spezialanfertigungen sind, die doch einen grossen Aufwand bedeuten. Deshalb habe ich vorhin auch bewusst gewarnt - Ihre Frage ist deshalb wichtig -, um nicht die Vorstellung hier im Saal zu erwecken, wir hätten dann irgendwann im März 2023 diese Staumauer und mehr Speicherkapazität. Diese Vorstellung darf nicht sein. Es braucht noch seine Zeit, bis die Konzession da ist und bis gebaut wird. Aber irgendwann muss man starten.

Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Geschätzter Kollege Rösti, Sie beklagen immer die Zuwanderung, die an der Strommangellage mitschuldig sei. Die Verrechnungssteuervorlage hätte durch die Zuwanderung von geschätzten 22 000 Arbeitsplätzen Steuern kompensieren sollen. In dem Fall kann ich mir vorstellen, dass Sie froh darüber sind, dass die Verrechnungssteuervorlage nicht angenommen wurde.

Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Badran, das ist ein guter Link. Ich sage Ihnen jetzt aber eine andere Zahl: Es gibt Studien, die bemessen die Kosten der ganzen Energiewende - für den Bau der Anlagen, die es dafür braucht - auf über 300 Milliarden Franken. Damit die 60 Prozent, die im Gesetz stehen, für all diese Projekte beglichen werden können, braucht es natürlich mehr Steuereinnahmen. Diesbezüglich haben wir am gestrigen Sonntag leider eine Chance verpasst. (Unruhe)

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Heute Nachmittag habe ich eigentlich von allen Fraktionen gehört, dass sie mehr Strom wollen. Alle wollen mehr Strom produzieren, mehr Strom speichern. Sie wollen mehr Strom effizient einsetzen. Bei so viel Einigkeit müsste eigentlich schon etwas herauskommen. Ich bin zuversichtlich, dass Sie heute einen entsprechenden Kompromiss verabschieden können.

Übrigens haben Sie bereits letzte Woche, das haben Sie hoffentlich nicht vergessen, eine Vorlage verabschiedet, mit der Sie ebenfalls Strom effizienter einsetzen können. Sie haben eine Vorlage verabschiedet, mit der man vor allem auch Elektrowiderstandsheizungen endlich ersetzt. Elektrowiderstandsheizungen brauchen im Winter 2 Terawattstunden Strom, ausgerechnet dann, wenn wir den Strom ja vor allem brauchen und einen Bedarf danach haben. Von daher, glaube ich, war es wichtig, dass Sie hier diesen Schritt schon gemacht haben.

Mit der Vorlage, die Sie heute beraten, können Sie mehr Strom produzieren, vor allem im Winter mehr Strom speichern und dort mehr Strom produzieren, wo es total unproblematisch ist, niemanden stört und wo es nicht mit dem Landschaftsschutz in Konflikt gerät.

Man kann es schon sagen: In den letzten zwei Wochen ist ein bisschen ein Ruck durchs Parlament gegangen. Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen im Ständerat haben sich zum Ziel gesetzt, jetzt einmal möglichst rasch den Zubau von Winterstrom zu ermöglichen und zusätzlich auch noch die Stromspeichermöglichkeiten zu vergrössern.

Mit diesem dringlichen Bundesgesetz wollen Sie den Zubau der Solarenergie in einem Gleichgewicht voranbringen: auf der einen Seite mit Grossanlagen im Alpenraum, auf der anderen mit Fotovoltaikanlagen auf den Dächern von Neubauten. Solarenergie auf Dächern von Neubauten ist heute eigentlich Standard. Wer heute auf einem Neubau keine Solaranlage einbaut, verpasst eine Chance: Er hat später weniger Wert auf seiner Liegenschaft; er verpasst die Chance, das eigene Elektroauto oder dasjenige des Nachbarn gratis aufladen zu können; er verpasst die Chance, mit den bidirektionalen Fahrzeugen, die bereits heute auf dem Markt sind, Strom zu produzieren und Strom wieder zu beziehen. Im Grunde ist es wirklich eine Win-win-Situation, und trotzdem, das haben wir ja schon gesehen, wird es heute immer noch nicht standardmässig gemacht.

Das wollte der Ständerat korrigieren, indem er sagte, er möchte eine Solardachpflicht bei Neubauten haben. Damit möchte er lediglich den Standard umsetzen, einen Standard, der eigentlich die Norm sein sollte, es aber eben leider nicht ist. Weiter hat der Ständerat entschieden, dass die Kantone die Ausnahmen bestimmen sollen. In der Tat gibt es Situationen, in denen es keinen Sinn macht. So haben Sie z. B. mit Artikel 45a Absatz 2 ebenfalls gesagt, wo die Ausnahmen sind - "technisch nicht möglich", "wirtschaftlich unverhältnismässig" -, wobei die Kantone die Ausnahmen bestimmen sollen.

Ihre Kommission hat diesen Beschluss des Ständerates abgeschwächt, leider muss ich sogar sagen: doppelt abgeschwächt. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt, dieser Standard solle nur bei einer anrechenbaren Gebäudefläche von über 300 Quadratmetern gelten. Ich weiss nicht, wie viele von Ihnen jemanden kennen, der in einem Haus mit einer Fläche von 300 Quadratmetern wohnt; ich kenne niemanden. Das ist absolut gigantisch. Damit hat man jetzt etwa 70 Prozent der Gebäude schon wieder von dieser Pflicht befreit, das ist schade.

Zusätzlich sind Sie noch den Kantonen entgegengekommen. Diese Bestimmung, dass alle Kantone, die die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich vom Jahr 2014 umgesetzt haben, nicht mehr betroffen sind, hätte eigentlich als Entgegenkommen genügt.

Ihre Kommissionsmehrheit hat sich für diese doppelte Abschwächung entschieden und gleich zwei Kröten auf einmal geschluckt. Sie haben es ja gesagt: Hier müssen alle über den eigenen Schatten springen. In diesem Sinne repräsentiert wahrscheinlich die Fassung der Mehrheit das, was heute mehrheitsfähig ist. Ich hätte mir vorstellen können, dass Sie mit der Minderheit I (Girod) auch gut über die Runden gekommen wären. Sie wären den Kantonen entgegengekommen, hätten aber nicht auch noch diese Ausnahme für Gebäude mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von unter 300 Quadratmetern vorgesehen.

Zur Fotovoltaik in den Alpen: Die Schweiz hat mit den Alpen einen wichtigen Standortvorteil. Ich glaube, das ist etwas, was wir erst noch richtig realisieren müssen. Wir müssen realisieren, dass die Sonne in grossen Höhen deutlich mehr scheint als im Flachland und dass der Schnee zudem das Sonnenlicht reflektiert. Das Solarprojekt Totalp im Kanton Graubünden hat gezeigt, dass auf 2500 Metern Höhe im Winter drei- bis viermal mehr Strom produziert wird als in einer Anlage in Wädenswil. Das heisst: Nutzen wir die Sonne in unseren Alpen für die Versorgungssicherheit! Damit würde die Schweiz übrigens auch international zum Vorreiter. Fotovoltaikanlagen im Gebirge, und dazu auch noch in Verbindung mit Schnee, das gibt es im Ausland praktisch noch nicht. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass diese Anlagen teurer sind als die im Flachland. Sinnvoll ist deswegen die Einführung eines neuen, spezifischen Fördersystems, das auf den effektiven Kosten beruht.

Ihre Kommission hat sich in der vergangenen Woche auch intensiv mit der Frage befasst, wie dieses dringliche Bundesgesetz verfassungskonform gestaltet werden kann. Mit der vorliegenden Fassung wurden sinnvolle Anpassungen vorgenommen. Auf die Einwände des Bundesamts für Justiz ist Ihre Kommission eingegangen, im Wesentlichen mit diesen drei Punkten:

1. Im neuen Konzept wird klargestellt, dass in den wertvollsten Schutzgebieten, wie zum Beispiel den Biotopen von nationaler Bedeutung, keine Freiflächenanlagen gebaut werden dürfen. Das ist gut so, und das ist richtig so. Denn wenn wir die Alpen für die Fotovoltaik und für die Stromproduktion nutzen, wollen wir das trotzdem auch in einem eingeschränkten Ausmass tun. Ich glaube, das ist für die Akzeptanz dieser zusätzlichen Möglichkeiten etwas ganz Wichtiges.

2. Der Vorrang für die Freiflächenanlagen gilt nicht mehr absolut, sondern nur noch grundsätzlich. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass die Bewilligungsbehörden von einem sehr hohen Interesse am Bau der Freiflächenanlagen ausgehen dürfen. In Einzelfällen, wenn es sehr wichtige Gründe gibt, ist aber nicht ausgeschlossen, dass der Schutz dennoch vorgeht. Auch das ist eine sinnvolle Einschränkung.

Noch einmal: Ich denke, es geht darum, der Bevölkerung wirklich aufzuzeigen, dass jetzt nicht einfach die Alpen zugepflastert werden, sondern dass diese Chance ganz spezifisch dort, wo es Möglichkeiten gibt, genutzt werden soll. Das soll aber nicht einfach überall möglich sein, sondern unter ganz klaren, strengen Bedingungen.

3. Ihre Kommission hat entschieden, dass auch die UVP-Pflicht bestehen bleiben soll, um dem Schutzgedanken Rechnung zu tragen. Das bringt zusätzliche Schutzmöglichkeiten und hat entsprechende Folgen.

Diese Anpassungen stellen eine Verbesserung dar. So ermöglichen sie den Bau von grossen Solaranlagen in den Alpen, aber gleichzeitig bleiben die wertvollsten Gebiete der Schweiz erhalten. Das heisst, Schutz und Nutzen sollen damit in Einklang gebracht werden. Ich denke, das ist ein wichtiges Entgegenkommen nach beiden Seiten. Da hat Ihre Kommission in kurzer Zeit gute Arbeit geleistet. Ich möchte mich dafür auch herzlich bedanken.

Ich komme jetzt noch zu einem weiteren Punkt in dieser Vorlage, der Erhöhung der Grimselstaumauer. Das ist ein Projekt, das eigentlich seit langer Zeit konkretisiert ist. Die Auswirkungen konnten im Detail studiert werden. Es besteht Einigkeit, dass die Grimselstaumauer erhöht werden muss. Um dieses Projekt nun zügig zu realisieren, soll es explizit im dringlichen Bundesgesetz aufgenommen werden. Wenn es nach mir gegangen wäre, hätten Sie das Trift-Projekt auch gleich noch aufnehmen können. Das war jetzt aber ein Entscheid Ihrer Kommission, und ich respektiere diesen Entscheid. Mit der Erhöhung der Grimselstaumauer ist - ich glaube, das darf man sagen - das dringliche Bundesgesetz ausgewogen, oder, wie es andere gesagt haben, die Unzufriedenheit ist jetzt auf allen Seiten wahrscheinlich etwa gleich gross. Ich denke, das gehört manchmal zu einem Kompromiss.

Auf die Kritik des Bundesamtes für Justiz sind Sie eingegangen. In diesem Sinne bitte ich Sie, Ihre Kommissionsmehrheit in allen Punkten zu unterstützen, auch wenn es, wie Sie gehört haben, für den Bundesrat in der Vorlage den einen oder anderen Wermutstropfen gibt - damit müssen wir leben.

Ich danke Ihrer Kommission für die Arbeit. Sie hat es ermöglicht, dass die ständerätliche Kommission diesen Entwurf bereits morgen studieren kann. Es besteht die Chance, dass Sie in dieser Session ein wichtiges Signal nach aussen geben. Sie haben mit dem Bundesrat nicht nur viel für die Versorgungssicherheit des nächsten Winters gemacht; denn wir wissen, die Krise wird nächsten Winter nicht vorbei sein. Jetzt haben Sie ein Projekt gezimmert - ich hoffe, dass es zustande kommt -, das schon für den nächsten Schritt etwas bringt. Sie werden schon bald den Mantelerlass beraten können. Ich hoffe, dass Sie diesen Mantelerlass dann auch möglichst rasch ins Plenum bringen, damit Sie für die mittel- und längerfristigen Projekte ebenfalls eine gute Grundlage schaffen können. So wird in unserem Land endlich wieder in die einheimischen, erneuerbaren Energien investiert.

Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Frau Bundesrätin, können Sie bestätigen, dass sich die beiden Projekte Grengiols und Gondo nicht in einem BLN-Gebiet befinden und grundsätzlich nicht von Artikel 5 NHG betroffen sind, mit Ausnahme eines Saumpfades IVS zweiter Klasse bei Gondo, was aber ein lösbares Problem ist? Und können Sie bestätigen, dass sich die beiden Projekte weder in einer Moorlandschaft gemäss Artikel 71a Absatz 1 Buchstabe e Ziffer 1 des Antrages der Kommission des Nationalrates noch in einem Biotop von nationaler Bedeutung gemäss Absatz 1 Buchstabe e Ziffer 2 noch in einem Wasser- und Zugvogelreservat gemäss Absatz 1 Buchstabe e Ziffer 3 befinden und damit nicht betroffen sind?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Danke, Herr Nationalrat Bäumle. Ich kann bestätigen, dass es richtig ist, was Sie gesagt haben. Was insbesondere den historischen Alpweg beim Projekt Gondosolar betrifft, so ist der ohne Pflästerung und ohne historische Wegelemente. Entsprechend ist es ein Weg zweiter Kategorie. Bei Solaranlagen wird ja der Boden nicht betoniert. Das heisst, das ist hier ein Vorteil; hier wird auf jeden Fall eine sinnvolle Lösung gefunden werden können.

Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Ich erinnere gerne daran, dass dieses Pult für das Stellen einer einzigen Frage bestimmt ist. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie Ihre Fragen mit 1., 2. oder a) und b) oder durch Strichpunkte getrennt aneinanderreihen.

Graber Michael · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Bundesrätin, zu meiner Erheiterung haben Sie heute, wie schon letzte Woche das erste Mal, von Elektrowiderstandsheizungen gesprochen, die Sie mit dem indirekten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative ersetzen möchten; dies, obwohl der Ersatz dieser Heizungen eigentlich aufs Ganze gesehen überhaupt keinen Einfluss hat, das ist ein minimaler, kleiner Teil. Wieso haben Sie jetzt plötzlich Ihre Argumentation umgelenkt auf so vernachlässigbare Punkte? Haben Sie jetzt heute, nachdem Sie beim Mediengesetz, beim Jagdgesetz, bei der Masseneinwanderungs-Initiative und beim CO2-Gesetz verloren haben, bereits wieder Angst vor unserem Referendum, das wir ergreifen werden?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Herr Nationalrat Graber, wenn man mit dem Ersatz der Elektrowiderstandsheizungen im Winter 2 Terawattstunden Strom einsparen kann - und Sie wissen ja, wie aufwendig es ist, zusätzlich 2 Terawattstunden Strom zu produzieren -, dann ist das eine massive Möglichkeit, Strom effizienter einzusetzen. Das müsste eigentlich - Sie sorgen sich ja auch um die Stromversorgung - ganz in Ihrem Interesse sein.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Frau Bundesrätin, ich habe drei konkrete Fragen - nein, natürlich nur eine ganz konkrete Frage: Sie sind ja Energieministerin und haben jetzt Ausführungen zur zusätzlichen Belastung der Umwelt mit Energieproduktionsanlagen gemacht. Es gäbe aber eine ganz einfache Möglichkeit, die Sie in der Hand haben, nämlich über die Restwassermengenbestimmungen. Wären Sie bereit, bei den bestehenden Wasserkraftanlagen die Restwassermengenbestimmungen so zu lockern, dass wir nicht 2 Terawattstunden Produktion verlieren? Das wäre die dringlichste und am besten mögliche Massnahme, durch die wir in diesem Winter genügend Strom haben. Werden Sie die Verordnung anpassen?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Herr Nationalrat Wasserfallen, Sie sprechen von der Verordnung, die der Bundesrat gemäss Artikel 5 des Gewässerschutzgesetzes anpassen kann. Ich habe das schon mehrmals öffentlich gesagt: Ich werde diese Verordnung für den nächsten Winter vorübergehend anpassen und es ermöglichen, zusätzlich Strom aus Wasserkraft zu produzieren.

Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Bundesrätin, sind Sie einverstanden, dass wir diese ganze Übung nicht bräuchten, wenn Sie im Bundesrat nicht den Nuklearausstieg und damit die Schliessung von Mühleberg beschlossen hätten?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Herr Nationalrat Aeschi, der Entscheid betreffend Mühleberg war ein Entscheid der Betreiberin und nicht des Bundesrates. Sie müssen vielleicht bei der BKW einmal nachfragen, was ihre Überlegungen dazu waren, dass sie Mühleberg nicht weiterbetrieben haben.

Wir haben in der Schweiz ja keinen Abschalttermin. Das ist der grosse Unterschied zu Deutschland, dass wir keinen Abschalttermin haben. Bei uns kann ein AKW so lange laufen, wie es sicher ist. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) überprüft die Sicherheit, und wenn Investitionen in die Sicherheit notwendig sind, dann werden diese getätigt oder eben nicht mehr. Das ist dann ein Entscheid des Betreibers.

Der Ständerat hat letzte Woche im Rahmen des Mantelerlasses darüber diskutiert, ob man für die Investitionen in das Weiterlaufen der AKW allenfalls sogar eine gleitende Marktprämie einführen möchte. Das hat er dann abgelehnt. Aber Sie werden diese Debatte im Rahmen des Mantelerlasses auch führen können, wenn Sie das möchten.

Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Ich gebe noch meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Präsident des Branchenfachverbandes Swissolar. Ich bin auch Befürworter der grossen alpinen Fotovoltaikanlagen. Eine Frage gibt uns noch zu denken, und darauf haben wir bisher keine Antworten gefunden. Das ist die Frage: Wie wird das Ganze finanziert, wenn der Netzzuschlagsfonds durch diese grossen Anlagen stark belastet wird? Hat der Bundesrat bereits untersucht, wie man die Finanzierung sicherstellen kann, ohne dass dann wieder Wartelisten für all die Leute entstehen, die auf ihrem Gebäude eine Solaranlage montieren wollen?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Vielen Dank für diese Frage; es ist eine sehr wichtige Frage. Im Moment ist es ja so, dass dieser Netzzuschlagsfonds beträchtliche Mittel hat, und mit den hohen Strompreisen wird es weiterhin so sein. Wir gehen also davon aus, dass diese Anlagen jetzt gebaut werden können, ohne dass es z. B. zulasten der Solaranlagen auf den Hausdächern geht, dass das möglich ist.

Der Ständerat hat letzte Woche im Rahmen der Beratung des Mantelerlasses entschieden, dass sich der Netzzuschlagsfonds auch verschulden kann, um einfach sicherzustellen, dass nicht plötzlich ein Stau entsteht. Wir haben ja die Warteliste schon vorletztes Jahr abgebaut. Mit der Verschuldungsmöglichkeit kann man allenfalls solche Buckel glätten, damit, wenn plötzlich ein Stau entsteht, das nicht zulasten derjenigen geht, die investieren möchten.

Dettling Marcel · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Bundesrätin, Sie haben gesagt, dass die elektrischen Widerstandsheizungen 2 Terawattstunden bräuchten und dass, wenn sie weg wären, das Problem im Winter grösstenteils gelöst wäre. Für den Verkehr, den Sie elektrifizieren möchten, brauchen wir 14 Terawattstunden. Wie wollen Sie diese Energie herstellen?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Nur, damit das richtig gesagt ist: Herr Nationalrat Dettling, ich habe nicht gesagt, mit 2 Terawattstunden sei das Problem gelöst. Ich denke, der Aufwand ist einfach beträchtlich, wenn Sie sehen, wie viel es braucht, um 2 zusätzliche Terawattstunden Strom zu produzieren. Wenn Sie den Aufwand im Winter einsparen können, dann ist das ein wichtiger Beitrag, aber keiner, der alles löst.

Zur Frage, die Sie zu den zusätzlichen Terawattstunden gestellt haben: Wir müssen nicht nur mehr Strom produzieren, sondern vor allem auch mehr Strom speichern können. Deshalb bin ich froh, dass Sie ein Wasserkraftprojekt in die Vorlage eingebaut haben. Der Ständerat wird diese Woche am Donnerstag über die fünfzehn Projekte zur Wasserkraft am runden Tisch diskutieren. Herr Dettling, ich glaube, das Beste, was Sie tun können, ist, anstatt nur zu reden, jetzt einfach mal vorwärtszumachen.

Die Vorlage, die Ihnen Ihre Kommission hier präsentiert, ist nicht die Lösung aller Dinge. Wir brauchen alle Technologien - Sie können nicht nur für Sonne oder Wasser, aber gegen Wind sein. Wir müssen vorwärtsmachen. Die Vorlage wird nicht alle Probleme lösen, aber sie ist ein wichtiger Schritt. Wenn die Bevölkerung sieht, dass auch Sie vorwärtsmachen wollen, dann wird das sicher sehr geschätzt.

Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Aus Sicht der Kommission gibt es nur noch eine Klarstellung: Im Rahmen der Debatte wurde aus einem Gutachten des Bundesamtes für Justiz zitiert. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass sich dieses Gutachten ausschliesslich auf die Fassung des Ständerates bezieht. Genau aus diesem Grund hat Ihre UREK-N die Vorlage entsprechend modifiziert. Ich wiederhole die folgenden vier Punkte: Die UVP-Pflicht bleibt; der Vorrang der Versorgungssicherheit gilt nur als Grundsatz, die Einzelfallabwägung bleibt bestehen; es wurde eine Regelung zu den BLN-Gebieten im Sinne des Natur- und Heimatschutzgesetzes aufgenommen; der Ausschlusskatalog wurde mit der Nennung von Biotopen von nationaler Bedeutung sowie von Wasser- und Zugvogelreservaten ergänzt. Aus Sicht der Kommission war diese Klarstellung wichtig.

Abschliessend erinnere ich daran, dass in der Kommission sämtliche Seiten aufeinander zugegangen sind und der nun viel besprochene Kompromiss gefunden werden konnte. Ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang daran, dass die Vorlage in Ihrer Kommission schlussendlich mit 19 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen verabschiedet wurde und sie dementsprechend sehr breit abgestützt ist und von allen Fraktionen mitgetragen wird.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Vorlage in der Gesamtabstimmung gutzuheissen.

Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Der Antrag der Minderheit Aeschi Thomas auf Nichteintreten wurde zurückgezogen.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Wir stimmen nun über den Rückweisungsantrag Aeschi Thomas ab.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Aeschi Thomas ... 5 Stimmen

Dagegen ... 169 Stimmen

(9 Enthaltungen)

Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Es scheint ein Fehler passiert zu sein. Ich habe den Antrag bereits in der Kommission zurückgezogen. Er ist auch nicht mehr auf der Fahne.

Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Wir entschuldigen uns in aller Form. Die Abstimmung über Rückweisung ist damit obsolet geworden.

Detailberatung - Discussion par article

Titel

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag Aeschi Thomas

Bundesgesetz über den Bau von Fotovoltaik-Grosskraftwerken, die Erhöhung der Grimselstaumauer und den Solarenergiezwang bei Neubauten (Änderung des Energiegesetzes)

Titre

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition Aeschi Thomas

Loi fédérale sur la construction de grandes centrales photovoltaïques, le rehaussement du barrage du Grimsel et l'obligation d'utiliser l'énergie solaire pour les nouvelles constructions (modification de la loi sur l'énergie)

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission ... 138 Stimmen

Für den Antrag Aeschi Thomas ... 50 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Ingress, Ziff. I Einleitung

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Préambule, ch. I introduction

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 35 Abs. 2 Bst. dbis

Antrag der Kommission

dbis. die Einmalvergütung nach Artikel 71a Absatz 4;

Art. 35 al. 2 let. dbis

Proposition de la commission

dbis. la rétribution unique au sens de l'article 71a alinéa 4;

Angenommen - Adopté

Art. 45a

Antrag der Mehrheit

Titel, Abs. 2, 3

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 1

Beim Bau neuer Gebäude mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 ist auf den Dächern oder an den Fassaden eine Solaranlage, beispielsweise eine Fotovoltaik- oder eine Solarthermieanlage, zu erstellen. Die Kantone können bei Gebäuden mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von weniger als 300 m2 zusätzlich eine Pflicht vorsehen.

Abs. 4

Kantone, welche Anforderungen zur Eigenstromerzeugung bei Neubauten gemäss MuKEn 2014 Teil E oder weitergehend bis am 1. Januar 2023 eingeführt haben, sind von der Umsetzung von den Absätzen 1-3 befreit.

Antrag der Minderheit

(Egger Mike, Aeschi Thomas, Graber, Imark, Page, Rösti, Rüegger)

Streichen

Antrag der Minderheit I

(Girod, Bäumle, Clivaz Christophe, Egger Kurt, Flach, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Munz, Nordmann, Schneider Schüttel, Suter)

Abs. 1

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit II

(Egger Kurt, Clivaz Christophe, Girod, Masshardt, Munz, Nordmann, Schneider Schüttel, Suter)

Abs. 1

... von mehr als 100 m2 ist ... von weniger als 100 m2 zusätzlich eine Pflicht vorsehen.

Antrag der Minderheit III

(Graber, Aeschi Thomas, Egger Mike, Imark, Page, Rüegger)

Abs. 1

... Von deren Produktion muss mindestens 45 Prozent im Winterhalbjahr (1. Oktober - 31. März) anfallen.

Antrag der Minderheit IV

(Aeschi Thomas, Egger Mike, Graber, Imark, Page, Rösti, Rüegger)

Titel

Steuerliche Anreize für die Nutzung der Solarenergie bei Gebäuden

Abs. 1

Beim Bau neuer Gebäude gewährt der Bund steuerliche Anreize, wenn auf den Dächern oder an den Fassaden eine Solaranlage, beispielsweise eine Fotovoltaik- oder eine Solarthermieanlage, erstellt wird.

Abs. 2, 3

Streichen

Antrag der Minderheit

(Aeschi Thomas, Egger Mike, Friedli Esther, Imark, Jauslin, Rösti, Steinemann)

Abs. 4

... bis spätestens 1. Januar 2024 eingeführt haben ...

Art. 45a

Proposition de la majorité

Titre, al. 2, 3

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 1

Lors de la construction de nouveaux bâtiments d'une surface déterminante de construction supérieure à 300 m2, une installation solaire, par exemple une installation photovoltaïque ou une installation solaire thermique, doit être mise en place sur les toits ou les façades. Les cantons peuvent prévoir une obligation supplémentaire pour les bâtiments d'une surface déterminante de construction inférieure à 300 m2.

Al. 4

Les cantons qui, au 1er janvier 2023 au plus tard, ont introduit des exigences relatives à la production propre de courant dans les nouvelles constructions selon la section E du MoPEC, ou des exigences qui vont encore plus loin, sont exemptés de la mise en oeuvre des alinéas 1 à 3.

Proposition de la minorité

(Egger Mike, Aeschi Thomas, Graber, Imark, Page, Rösti, Rüegger)

Biffer

Proposition de la minorité I

(Girod, Bäumle, Clivaz Christophe, Egger Kurt, Flach, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Munz, Nordmann, Schneider Schüttel, Suter)

Al. 1

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité II

(Egger Kurt, Clivaz Christophe, Girod, Masshardt, Munz, Nordmann, Schneider Schüttel, Suter)

Al. 1

... supérieure à 100 m2, une... construction inférieure à 100 m2.

Proposition de la minorité III

(Graber, Aeschi Thomas, Egger Mike, Imark, Page, Rüegger)

Al. 1

... Au moins 45 pour cent de la production de celle-ci doit être réalisée durant le semestre d'hiver (1er octobre - 31 mars).

Proposition de la minorité IV

(Aeschi Thomas, Egger Mike, Graber, Imark, Page, Rösti, Rüegger)

Titre

Incitations fiscales à l'utilisation de l'énergie solaire pour les bâtiments

Al. 1

Lors de la construction de nouveaux bâtiments, la Confédération accorde des incitations fiscales si une installation solaire, par exemple une installation photovoltaïque ou une installation solaire thermique, est mise en place sur les toits ou les façades.

Al. 2, 3

Biffer

Proposition de la minorité

(Aeschi Thomas, Egger Mike, Friedli Esther, Imark, Jauslin, Rösti, Steinemann)

Al. 4

... au 1er janvier 2024 au plus tard ...

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die Abstimmungen gelten auch für Artikel 75a.

Abstimmung

Abs. 1-3 - Al. 1-3

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 115 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II ... 77 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 106 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I ... 84 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Abstimmung

Dritte Abstimmung - Troisième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 139 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit III ... 53 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Vierte Abstimmung - Quatrième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 135 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit IV ... 57 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Fünfte Abstimmung - Cinquième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 129 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 52 Stimmen

(10 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 4 - Al. 4

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 132 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 57 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Titel - Titre

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Über den Antrag der Minderheit IV (Aeschi Thomas) wurde bei den Absätzen 1 bis 3 abgestimmt.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 45b

Antrag der Mehrheit

Titel, Abs. 2

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 1

... zu nutzen. Geeignete Flächen sind bis 2030 solaraktiv auszurüsten.

Antrag der Minderheit

(Graber, Aeschi Thomas, Egger Mike, Imark, Page, Rösti, Rüegger)

Abs. 1

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 45b

Proposition de la majorité

Titre, al. 2

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 1

... qui s'y prêtent. Les surfaces qui s'y prêtent doivent être équipées pour produire de l'énergie solaire d'ici à 2030.

Proposition de la minorité

(Graber, Aeschi Thomas, Egger Mike, Imark, Page, Rösti, Rüegger)

Al. 1

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 133 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 57 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Art. 71a

Antrag der Mehrheit

Titel

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 1

Für Fotovoltaik-Grossanlagen, bis schweizweit solche Anlagen bis insgesamt zu einer jährlichen Gesamtproduktion von maximal 2 Terawattstunden erstellt sind, welche die Voraussetzungen nach Absatz 1bis erfüllen, sowie für ihre Anschlussleitungen gilt, dass:

a. ...

b. sie von nationalem Interesse und standortgebunden sind; bei Anlagen in Objekten nach Artikel 5 NHG bleibt bei einer Abweichung von der ungeschmälerten Erhaltung die Pflicht zur grösstmöglichen Schonung unter Einbezug von Wiederherstellungs- oder Ersatzmassnahmen bestehen;

c. für sie keine Planungspflicht besteht;

d. das Interesse an ihrer Realisierung anderen nationalen, regionalen und lokalen Interessen grundsätzlich vorgeht;

e. sie ausgeschlossen sind in

1. Mooren und Moorlandschaften nach Artikel 78 Absatz 5 der Bundesverfassung,

2. Biotopen von nationaler Bedeutung nach Artikel 18a NHG, und in

3. Wasser- und Zugvogelreservaten nach Artikel 11 des Jagdgesetzes vom 20. Juni 1986.

Abs. 1bis

Die Anlagen müssen folgende Anforderungen erfüllen:

a. Die jährliche Mindestproduktion beträgt 10 Gigawattstunden, und

b. die Stromproduktion im Winterhalbjahr (1. Oktober bis 31. März) beträgt mindestens 500 Kilowattstunden pro 1 Kilowatt installierter Leistung.

Abs. 2

Die Bewilligung für Fotovoltaik-Grossanlagen wird durch den Kanton erteilt, wobei die Zustimmung der Standortgemeinde und der Grundeigentümer vorliegen muss.

Abs. 3

Anlagen nach Absatz 1, die bis zum 31. Dezember 2025 mindestens teilweise Elektrizität ins Stromnetz einspeisen, erhalten vom Bund eine Einmalvergütung in der Höhe von maximal 60 Prozent der Investitionskosten. Der Bundesrat legt die Ansätze im Einzelfall fest; die Anlagenbetreiber reichen dazu eine Wirtschaftlichkeitsrechnung ein. Netzverstärkungen, die notwendig werden zur Einspeisung von Elektrizität der Anlagen nach Absatz 1, sind Teil der Systemdienstleistungen der nationalen Netzgesellschaft.

Abs. 4

Die Anlagen werden bei endgültiger Ausserbetriebnahme vollständig zurückgebaut und die Ausgangslage wiederhergestellt.

Antrag der Minderheit

(Clivaz Christophe, Egger Kurt, Klopfenstein Broggini, Schneider Schüttel)

Abs. 1 Einleitung

... 2 Terawattstunden erstellt sind, welche in der Nähe von bestehenden Infrastrukturen erstellt werden und welche die Voraussetzungen ...

Antrag der Minderheit

(Klopfenstein Broggini, Clivaz Christophe, Egger Kurt, Schneider Schüttel)

Abs. 1 Bst. d

Streichen

Antrag der Minderheit

(Aeschi Thomas, Egger Mike, Imark)

Abs. 3

... in der Höhe von maximal 30 Prozent der Investitionskosten. ...

Antrag der Minderheit

(Aeschi Thomas, Egger Mike, Friedli Esther, Imark, Rösti, Steinemann)

Abs. 5

Die nach diesem Artikel ausbezahlten Einmalvergütungen betragen jährlich maximal 500 Millionen Franken respektive maximal 2 Milliarden Franken bis zum Ausserkrafttreten dieses dringlichen Bundesgesetzes.

Art. 71a

Proposition de la majorité

Titre

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 1

Les conditions suivantes s'appliquent aux grandes installations photovoltaïques, jusqu'à ce que leur construction en Suisse permette une production annuelle totale de 2 térawattheures au maximum, ainsi qu'à leurs lignes de raccordement, si elles remplissent les conditions de l'alinéa 1bis:

a. ...

b. elles sont considérées comme des constructions relevant d'un intérêt national et dont l'implantation est imposée par leur destination; pour les installations situées dans les objets visés à l'article 5 LPN, l'obligation de ménager l'objet le plus possible, y compris au moyen de mesures de reconstitution ou de remplacement, demeure s'il est dérogé au principe de conservation intacte;

c. elles ne sont pas soumises à l'obligation d'aménager le territoire;

d. l'intérêt lié à leur réalisation prime en principe d'autres intérêts nationaux, régionaux et locaux;

e. leur mise en place est exclue dans

1. les marais et les sites marécageux visés à l'article 78 alinéa 5 de la Constitution,

2. les biotopes d'importance nationale visés à l'article 18a, LPN, et

3. les réserves de sauvagine et d'oiseaux migrateurs visées à l'article 11 de la loi du 20 juin 1986 sur la chasse.

Al. 1bis

Les installations doivent remplir les exigences suivantes:

a. la production minimale annuelle doit s'élever à 10 gigawattheures, et

b. la production d'électricité pendant le semestre d'hiver (du 1er octobre au 31 mars) est d'au moins 500 kilowattheures pour 1 kilowatt de puissance installée.

Al. 2

L'autorisation pour une grande installation photovoltaïque est délivrée par le canton avec l'accord de la commune concernée et du propriétaire foncier.

Al. 3

Les installations visées à l'article 1 qui ont, au moins en partie, injecté de l'électricité dans le réseau électrique d'ici au 31 décembre 2025 reçoivent une rétribution unique de la part de la Confédération s'élevant au maximum à 60 pour cent des coûts d'investissement. Le Conseil fédéral fixe les taux au cas par cas; les exploitants d'installations fournissent à cet effet un calcul de la rentabilité. Tout renforcement des réseaux nécessaire à l'injection d'électricité produite par les installations visées à l'alinéa 1 fait partie des services-système de la société nationale du réseau de transport.

Al. 4

Lors de leur mise hors service définitive, les installations sont complètement démantelées et le paysage est reconstitué.

Proposition de la minorité

(Clivaz Christophe, Egger Kurt, Klopfenstein Broggini, Schneider Schüttel)

Al. 1 introduction

... aux grandes installations photovoltaïques situées à proximité d'infrastructures existantes, jusqu'à ce que leur construction ...

Proposition de la minorité

(Klopfenstein Broggini, Clivaz Christophe, Egger Kurt, Schneider Schüttel)

Al. 1 let. d

Biffer

Proposition de la minorité

(Aeschi Thomas, Egger Mike, Imark)

Al. 3

... s'élevant au maximum à 30 pour cent des coûts d'investissement. ...

Proposition de la minorité

(Aeschi Thomas, Egger Mike, Friedli Esther, Imark, Rösti, Steinemann)

Al. 5

Les rétributions uniques versées aux termes de cet article se montent, par année, à 500 millions de francs maximum, ou à 2 milliards de francs maximum jusqu'à l'abrogation de cette loi fédérale urgente.

Abstimmung

Abs. 1 Einleitung - Al. 1 introduction

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 151 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 40 Stimmen

(1 Enthaltung)

Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Abs. 1 Bst. d - Al. 1 let. d

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die Abstimmung gilt auch für Artikel 71b Absatz 1 Buchstabe c.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 152 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 35 Stimmen

(5 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 3 - Al. 3

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 151 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 36 Stimmen

(5 Enthaltungen)

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 149 Stimmen

Dagegen ... 32 Stimmen

(12 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Abstimmung

Abs. 5 - Al. 5

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 57 Stimmen

Dagegen ... 132 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Art. 71b

Antrag der Mehrheit

(Unter Vorbehalt der Zustimmung der UREK-S zum Rückkommen)

Titel

Übergangsbestimmung zur Produktion von zusätzlicher Elektrizität aus Speicherwasserkraftwerken

Abs. 1

Für das Speicherwasserkraftwerk nach Absatz 2 gilt bei seiner Erweiterung, dass

a. der Bedarf ausgewiesen ist;

b. dafür keine Planungspflicht besteht;

c. das Interesse an der Realisierung anderen nationalen, regionalen und lokalen Interessen grundsätzlich vorgeht.

Abs. 2

Die Anforderungen nach Absatz 1 gelten für sämtliche zur Realisierung des Vorhabens nötigen und zur rationellen Nutzung der Wasserkraft gebotenen Massnahmen innerhalb des Kraftwerksystems beim Projekt Grimselsee, Kanton Bern, Gemeinde Guttannen, mit Erhöhung des Grimselsees um 23 Meter und Verlegung der Grimselpassstrasse.

Antrag der Minderheit

(Klopfenstein Broggini, Clivaz Christophe, Egger Kurt, Schneider Schüttel)

Abs. 1 Bst. c

Streichen

Art. 71b

Proposition de la majorité

(Sous réserve de l'approbation du réexamen par la CEATE-E)

Titre

Disposition transitoire relative à la production d'électricité supplémentaire à l'aide de centrales hydroélectriques à accumulation

Al. 1

En ce qui concerne la centrale hydroélectrique à accumulation visée à l'alinéa 2 les dispositions suivantes s'appliquent à son extension:

a. sa nécessité est démontrée;

b. elle n'est pas soumise à une obligation d'aménager le territoire;

c. l'intérêt lié à sa réalisation prime en principe d'autres intérêts nationaux, régionaux et locaux.

Al. 2

Les dispositions de l'alinéa 1 s'appliquent à toutes les mesures nécessaires à la réalisation du projet et requises pour une utilisation raisonnée de la force hydraulique au sein de la centrale dans le cadre du projet du Grimsel, dans le canton de Berne, commune de Guttannen, qui prévoit le rehaussement du barrage du Grimsel de 23 mètres et le déplacement de la route du col du Grimsel.

Proposition de la minorité

(Klopfenstein Broggini, Clivaz Christophe, Egger Kurt, Schneider Schüttel)

Al. 1 let. c

Biffer

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Über den Antrag der Minderheit Klopfenstein Broggini haben wir bei Artikel 71a Absatz 1 Buchstabe d abgestimmt.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 75a

Antrag der Mehrheit

Titel

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Text

... bis zum 1. Januar 2023. Gesuche ...

Antrag der Minderheit

(Egger Mike, Aeschi Thomas, Graber, Imark, Page, Rösti, Rüegger)

Streichen

Antrag der Minderheit

(Aeschi Thomas, Egger Mike, Friedli Esther, Imark, Jauslin, Rösti, Steinemann)

Text

... bis zum 1. Januar 2024. Gesuche ...

Art. 75a

Proposition de la majorité

Titre

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Texte

... jusqu'au 1er janvier 2023. ...

Proposition de la minorité

(Egger Mike, Aeschi Thomas, Graber, Imark, Page, Rösti, Rüegger)

Biffer

Proposition de la minorité

(Aeschi Thomas, Egger Mike, Friedli Esther, Imark, Jauslin, Rösti, Steinemann)

Texte

... jusqu'au 1er janvier 2024. ...

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Über den Antrag der Minderheit Egger Mike und den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas haben wir bei Artikel 45a abgestimmt.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Ziff. II

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 3

Für Gesuche nach den Artikeln 71a und 71b, die bis am 31. Dezember 2025 öffentlich aufgelegt werden, sowie bei allfälligen Beschwerdeverfahren bleiben die Artikel 71a und 71b anwendbar.

Antrag der Minderheit

(Aeschi Thomas, Egger Mike, Imark)

Abs. 1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. b BV).

Abs. 2

... und gilt bis zum 30. Juni 2024.

Ch. II

Proposition de la majorité

Al. 1, 2

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 3

Les articles 71a et 71b restent applicables aux demandes visées aux articles 71a et 71b qui sont mises à l'enquête publique avant le 31 décembre 2025 ainsi qu'aux éventuelles procédures de recours.

Proposition de la minorité

(Aeschi Thomas, Egger Mike, Imark)

Al. 1

La présente loi est sujette au référendum (art. 141 al. 1 let. b Cst).

Al. 2

... jusqu'au 30 juin 2024.

Abstimmung

Abs. 1 - Al. 1

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 155 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 31 Stimmen

(6 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 2 - Al. 2

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 166 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 26 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die Dringlichkeitsklausel wird von der Gesamtabstimmung ausgenommen. Über die Dringlichkeitsklausel wird erst nach erfolgter Differenzbereinigung abgestimmt.

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 149 Stimmen

Dagegen ... 17 Stimmen

(26 Enthaltungen)