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Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern
Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Z'graggen Heidi · Mit-F · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 3. November 2022 die von Frau Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach am 20. Dezember 2019 eingereichte und vom Nationalrat am 30. September 2021 mit 111 zu 79 Stimmen angenommene Motion "Gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch verankern" vorberaten. Die Motion beauftragt den Bundesrat, im Schweizerischen Zivilgesetzbuch einen Artikel aufzunehmen, in dem das Recht von Kindern auf gewaltfreie Erziehung verankert wird. Auf diese Weise sollen Kinder besser vor körperlicher Bestrafung, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Massnahmen geschützt werden.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen. Die Kommission hat zunächst vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des von Nationalrätin Bulliard-Marbach eingereichten Postulates 20.3185, "Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung", Kenntnis genommen. Der Bericht zeigt, dass die gewaltfreie Erziehung heute nicht gesetzlich verankert ist, sondern aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden muss. Sogar das Bundesgericht hat die Frage offengelassen, ob Eltern unter Umständen ein Züchtigungsrecht haben. Der Bericht des Bundesrates in Erfüllung des erwähnten Postulates zeigt die rechtliche Situation im Zusammenhang mit gewaltfreier Erziehung in der Schweiz und in Europa auf.
Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass sich ein präventiver Ansatz zum Wohl des Kindes und als Hilfestellung für betroffene Eltern besser in das bestehende System einfügen würde, und er formuliert im Postulatsbericht auch einen Vorschlag für die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im ZGB. Nach dem Vorschlag des Bundesrates würde die bestehende Bestimmung über die elterliche Erziehungspflicht in Artikel 302 ZGB ergänzt. Das Ziel sollte die Prävention von Gewalt in der Erziehung sein.
Die Kommission hat dies diskutiert; ihr lag auch ein Antrag vor, sie hat ihn aber abgelehnt, weil sie über die programmatische Norm, die der Bundesrat in seinem Bericht vorschlägt, hinausgehen will. Die Schlussfolgerung im Bericht des Bundesrates, dass die Kinder in der Schweiz mit den geltenden Gesetzen ausreichend vor Gewalt geschützt seien bzw. dass eben eine programmatische Norm ausreichend sei, ist für Ihre Kommission für Rechtsfragen nicht nachvollziehbar.
Die Kommission weist darauf hin, dass die Schweiz in Europa zu einer Minderheit von Staaten gehört, die Gewalt in der Erziehung noch nicht gesetzlich verboten hat und die keine Förderung von gewaltfreier Erziehung kennt, und dies, obschon die Schweiz 1997 das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes unterzeichnet und sich damit verpflichtet hat, alle Gesetzgebungsmassnahmen zu treffen, die notwendig sind, um ein Kind vor jeder Form von Misshandlung zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder einer anderen Person befindet, die es betreut. 23 von 27 EU-Staaten haben schon eine gesetzliche Bestimmung aufgenommen und damit positive Erfahrungen gemacht.
Nun, die Zahlen in der Schweiz über Gewalt an Kindern sprechen leider eine wirklich sehr traurige Sprache: Fast jedes zweite Kind in der Schweiz erleidet körperliche oder psychische Gewalt in der Erziehung. Jedes fünfte Kind leidet unter schwerer Gewalt. Mehr als 1500 Kinder werden jährlich wegen Gewalt in der Erziehung auf Kindernotfallstationen in Spitälern behandelt. Welch ein entsetzliches Leid, das den Schwächsten unserer Gesellschaft zugefügt wird!
Gewalt in der Erziehung hat immer negative und zum Teil lang anhaltende Folgen für die betroffenen Kinder. Die Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen: Es ist die Kombination einer gesetzlichen Verankerung der gewaltfreien Erziehung mit entsprechenden Sensibilisierungs- und Präventionsmassnahmen, wie sie auch der Bundesrat vorschlägt, die erfolgreich zu einer Verringerung von Gewalt an Kindern führt. So ist beispielsweise das Gewaltniveau seit der Einführung eines analogen Artikels in Deutschland deutlich gesunken.
Ihre Kommission für Rechtsfragen bejaht den Handlungsbedarf. Die Aufnahme einer Bestimmung ins ZGB, die ausdrücklich und eindeutig eine gewaltfreie Erziehung vorsieht, schafft Klarheit, hat hohe Signalwirkung, wirkt auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung, bewirkt hoffentlich eine Änderung des Erziehungsverhaltens und legt ein ideales Fundament für Sensibilisierung und Prävention. Damit werden Kinder vor Gewalt geschützt. Eine solche Bestimmung schafft die Grundlage für Prävention und korrigiert die unhaltbare Ansicht, es gebe ein notwendiges Mass an Gewalt in der Erziehung.
Die Kommission für Rechtsfragen ist der Ansicht, dass es Pflicht des Staats sein muss, Kinder zu schützen, wo es möglich ist. Sie empfiehlt Ihnen mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, das Recht von Kindern auf gewaltfreie Erziehung ins ZGB aufzunehmen und es so zu verankern und damit die Motion des Nationalrates anzunehmen.
Caroni Andrea · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Ich war ursprünglich gegen das Anliegen. Mittlerweile bin ich dafür und möchte Ihnen kurz zwei Gedanken hierzu mitgeben.
Mein erster Gedanke war, dass es nichts bringt, aber ich bin mittlerweile zum Schluss gekommen, dass es doch einen gewissen Nutzen haben könnte, wenn wir das klarstellen. Es sagen ohnehin alle, dass sie das finden und denken. Dann können wir es auch aufschreiben. Es könnte strafrechtlich für eine Klarstellung sorgen, wenn nicht mehr die Frage im Raum steht, ob man bei Tätlichkeiten allenfalls doch einen Rechtfertigungsgrund aufgrund des elterlichen Erziehungsrechts hat. Das könnte in der Praxis der Behörden oder auch der privaten Beratungsstellen den Vorteil haben, dass sie den Leuten, die sich eben hier nicht an das Gebot der Gewaltfreiheit halten, schwarz auf weiss zeigen können, dass das bei uns nicht geht.
Und, sofern man das sagen darf, man weiss ja statistisch, dass ein überproportional grosser Teil dieser Gewaltprobleme bei Familien mit gewissen ausländischen kulturellen Hintergründen stattfindet. Wenn wir dort klar zeigen können, was unsere Schweizer Rechtsordnung erwartet, dann setzt das vielleicht auch Anreize bei Leuten, die sich mal einbürgern lassen wollen, die eine Bewilligung verlängert haben wollen. Die wissen dann, das gehört zur Schweizer Rechtsordnung, die sie beachten müssen. Von daher komme ich mittlerweile zum Schluss, dass es etwas nützen könnte.
Ursprünglich war ich aber, das ist mein zweiter Gedanke, der Ansicht, dass es vielleicht auch etwas schadet. Aber jetzt komme ich zum Schluss, dass es nicht viel Schaden anrichten kann, wenn man es richtig umsetzt. Die Befürchtung ist ja, dass es zu weit gehen könnte. Ich meine, jeder kann mal in seine Familie schauen. In Familien geht es manchmal hoch zu und her, auch mit Kindern - wie in einer geschüttelten Flasche Blubberwasser. Aber dennoch wollen wir ja nicht, dass der Staat eingreift, sobald jemand seinen Kindern zweimal nacheinander Netflix abstellt, sie mal laut angeht oder mal jemanden ins Zimmer schickt.
Aus diesem Grund habe ich in der Kommission beantragt, man solle doch die Formulierung des Bundesrates übernehmen, die es auf den Punkt bringt. Sie besagt, man soll das Kind ohne Anwendung von körperlicher Bestrafung oder anderen Formen entwürdigender Gewalt erziehen. Ich bitte den Bundesrat - das wäre dann primär Ihre Nachfolgerin, Frau Keller-Sutter -, das in einer solch griffigen Form zu übernehmen. Denn die mit der Motion beantragte Formulierung ist mit den seelischen Verletzungen, den entwürdigenden Massnahmen doch etwas vage gehalten. Das könnte eine allzu übergriffige Behörde oder Instanz auch entsprechend weit auslegen. Das möchte ich nicht, und von daher zähle ich darauf, dass wir uns dann am Schluss auf eine etwas griffigere Formulierung einigen können.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Motion zuzustimmen.
Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bin ja kein Erziehungsexperte, ich bin nur ein einfacher und besorgter Vater, und ich muss gestehen, dass mir diese Motion ein erhebliches Unbehagen verschafft. Es ist aber schwierig auszudrücken, weshalb. Ich probiere es in sieben Fragen:
1. Ist Erziehung nötig oder nicht? Ich denke, wir sind uns einig: Ja, Erziehung ist nötig.
2. Falls also Erziehung nötig ist, wie setzen Eltern und Erziehungsberechtigte sich durch, wenn ihre Erziehung auf Widerstand stösst? Wie sanktionieren sie?
3. Welche Sanktionen sind gewaltfrei, und welche Sanktionen bedeuten eine Gewaltausübung?
4. Ist es richtig, Gewalt zu verbieten, oder müsste nicht vielmehr der Umgang mit Gewalt geregelt werden, weil Gewalt einfach immer da ist?
5. Steht am Schluss, wie ich jetzt diese Motion verstehe, alle Gewalt nur noch dem Staat zu, ist also jede Person unfähig, Gewalt eigenverantwortlich zu handhaben, es sei denn, sie gehöre der Polizei oder der Staatsanwaltschaft an?
6. Wenn der Gesetzgeber Gewalt bzw. auch die blosse Bereitschaft zu Gewalt in der Erziehung verbietet, wie setzt der Staat dies durch? Schickt er die Polizei vorbei?
7. Was macht der Gesetzgeber gegen die Gewalt zwischen Kindern und zwischen Jugendlichen? Wie sollen Eltern und Erziehungsberechtigte solcher Gewalt entgegenwirken, ohne im Notfall selbst Gewalt anwenden zu dürfen? Sollen sie auch in einem solchen Fall die Polizei rufen?
Ich habe keine Patentrezepte, aber solche und andere Fragen beschäftigen mich. Ich befürchte tatsächlich, dass der Auftrag der Motion am Schluss kontraproduktiv und am falschen Ort sein wird und dass er zu mehr statt zu weniger Gewalt und vor allem auch zu weniger statt zu mehr Erziehung führen wird. Wir sollten Gewaltanwendung nicht pauschal verbieten, sondern sie in klaren Schranken den verantwortungsbewussten Eltern und Erziehenden zuweisen, eben so, wie es heute geregelt ist.
Ich beantrage Ihnen deshalb zusammen mit dem Bundesrat, diese Motion abzulehnen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Die Haltung des Bundesrates zu diesem Anliegen ist Ihnen bekannt. Es ist eine Haltung, die der Bundesrat seit Jahren vertritt. Der Bundesrat verurteilt Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen und Gewalt in der Erziehung selbstverständlich klar. Der Bundesrat ist aber der Ansicht, dass es in diesem Bereich keine neue gesetzliche Regelung braucht, weil Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Erziehung bereits heute verboten ist. Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb die Ablehnung der vorliegenden Motion.
Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen die Annahme der Motion. Herr Ständerat Caroni hat darauf hingewiesen, dass der Bundesrat in seinem Bericht zum Postulat 20.3185 einen konkreten Formulierungsvorschlag gemacht hat. Sollten Sie die Motion annehmen, dann könnte dieser Formulierungsvorschlag, wie wir denken, weiterverfolgt werden.
Im Grundsatz beantragt Ihnen der Bundesrat aber die Ablehnung der Motion.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 27 Stimmen
Dagegen ... 8 Stimmen
(3 Enthaltungen)