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Ambulant vor stationär für Menschen mit Behinderung nach Erreichen des AHV-Alters durch Zugang zu Assistenzbeiträgen
Hess Lorenz · Mit-M · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die beiden Vorstösse, der soeben von Kollege de Courten präsentierte und das Postulat, das ich Ihnen jetzt kurz vorstelle, wurden in der Kommission einstimmig angenommen und zielen in dieselbe Richtung. Es geht bei beiden Vorstössen - auch bei diesem Postulat - darum, die Voraussetzungen zu verbessern, dass Rentnerinnen und Rentner mit Behinderung länger selbstbestimmt zuhause leben können, womit natürlich auch Heimaufenthalte vermieden werden können.
Während die soeben angenommene Motion konkrete und aus unserer Sicht umsetzbare Massnahmen fordert, will die Kommission mit dem Postulat prüfen lassen, inwiefern analog zur Invalidenversicherung auch in der AHV Assistenzbeiträge gewährt werden sollen. Bei dieser Prüfung geht es selbstverständlich auch darum, aufzuzeigen, welches die finanziellen Konsequenzen wären. Deshalb reicht die Kommission ein Postulat ein und nicht eine direkte Forderung, diese Beiträge künftig auszurichten.
Gemäss einer Studie des Büros Bass ist ein grosses Sparpotenzial vorhanden, da Heimeintritte, also die stationären Aufenthalte, vermieden werden können, wenn die betroffenen Menschen selbstbestimmt weiterleben können. Der Titel des Postulates sagt dies eigentlich deutlich: "Ambulant vor stationär für Menschen mit Behinderung nach Erreichen des AHV-Alters durch Zugang zu Assistenzbeiträgen".
Es soll geprüft werden, inwiefern die Ausrichtung von Assistenzbeiträgen auch an Personen im Rentenalter zu einer deutlichen Verbesserung der sozialen Absicherung führen kann. Damit könnten die Heimeintritte zumindest massgeblich verzögert oder eben, wie schon angetönt, gar verhindert werden, was zu einer Entlastung der Kantone führt. Die Kostenfolgen sind ein ganz wesentlicher Bestandteil dieser Gesamtbetrachtung, und zwar Kostenfolgen vor dem Hintergrund Betroffene, Bund, Kantone, Sozialversicherungen.
Personen, die erstmals einen Assistenzbeitrag geltend machen, wenn sie bereits eine Rente der AHV erhalten, haben keinen Anspruch auf Assistenzbeiträge. Diese Rechtslage ist offensichtlich eine Diskriminierung der Menschen im AHV-Alter gegenüber jüngeren Personen.
Die Assistenzbeiträge wurden zur Förderung einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung eingeführt. Mit dieser Massnahme wurden die Voraussetzungen verbessert, um mit einer Behinderung zuhause wohnen zu können. Im Moment ist es so, dass bei Personen, die vor dem Erreichen des Rentenalters oder vor dem Rentenvorbezug bereits einen Assistenzbeitrag der IV erhielten, dieser auch im AHV-Alter weiter ausgerichtet wird, jedoch höchstens im bisherigen Umfang. Für Personen im Rentenalter, die neu in dieser Situation sind, ist das aber eben nicht der Fall.
Die Kommission ist einstimmig der Meinung, dass ernsthaft geprüft werden sollte, was sich an der Situation ändern würde, insbesondere auch, was das Einsparpotenzial ist, wenn wir diese Ungleichheit hier durch die Ausrichtung von Beiträgen auch an diese betroffenen Personen beenden würden. Die Kommission schlägt Ihnen einstimmig vor, diesem Postulat zuzustimmen.
Wasserfallen Flavia · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Sehr geehrter Herr Kollege Hess, das Postulat greift ja ein sehr wichtiges Anliegen auf, nämlich, dass das erfolgreiche Instrument des Assistenzbeitrags auch für AHV-Rentner und -Rentnerinnen zugänglich sein soll, wenn sie entsprechend eingeschränkt sind. Können Sie vielleicht noch ausführen, ob mit diesem Anliegen die Behinderung auch so aufgenommen oder gedacht werden soll, wie sie gemäss der UN-Behindertenrechtskonvention definiert ist, dass es nämlich keine Rolle spielt, ob die Einschränkung aufgrund eines Unfalls, von Geburt an oder aufgrund des Alters vorhanden ist?
Hess Lorenz · Mit-M · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Danke, Frau Kollegin Wasserfallen. Tatsächlich muss ja für eine IV-Rente eine körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung der Gesundheit vorliegen, welche die Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise einschränkt. Die Ursachen können Geburtsgebrechen, Krankheit oder Unfall sein. Die Vorstösse aus der Kommission, die von Kollege de Courten und mir präsentiert wurden, zielen "nur" auf die Situation von behinderten Personen im Rentenalter. Bei diesen Personen stellt sich die Frage einer potenziellen Erwerbstätigkeit nicht mehr. Deshalb gibt es keine IV-Rente und keine Leistungen nach UVG mehr. Von daher sprechen wir von einer separaten Kategorie.
Berset Alain · VPBR-M · Bundesrat · Freiburg
Le Conseil fédéral vous invite à rejeter ce postulat, même si, dans ce cas également, je ne me fais pas beaucoup d'illusion vu les délibérations de votre commission et la proposition qui est faite.
On a en fait affaire à une problématique qui est un peu la même que celle de l'objet précédent, à savoir: la répartition des compétences entre cantons et Confédération, la question de savoir qui doit financer quoi et quelles sont les compétences qui doivent éventuellement être reprises par la Confédération. Cela dit, la différence avec l'objet précédent est qu'il s'agit cette fois d'un postulat et non d'une motion. On demande donc d'étudier cette question. L'autre élément que je peux mentionner dans ce cadre, c'est que nous avons un projet de révision de la loi sur les prestations complémentaires relatif aux logements protégés, qui devrait permettre de répondre de manière ciblée à la question du maintien des personnes retraitées à domicile - je voulais aussi le mentionner.
Pour nous, ce postulat n'est pas nécessaire. Cela dit, si vous deviez l'accepter, on ferait évidemment l'étude demandée. Il faut savoir que les changements dans ce domaine auraient probablement comme conséquence des coûts importants sur le plan fédéral, dans la mesure où ce qui est demandé est assez précis. On peut imaginer difficilement qu'une telle extension de la contribution d'assistance aux personnes à la retraite ait un coût annuel d'environ 80 millions de francs. Je dois déjà vous dire aujourd'hui qu'il ne s'agit pas d'une conséquence financière suffisante, puisque le postulat vise une étude sur la population de rentiers AVS en constante augmentation. Je souhaitais vous avoir communiqué cela très tôt.
Je vous invite donc, avec cette argumentation, à rejeter ce postulat.
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 184 Stimmen
Dagegen ... 1 Stimme
(0 Enthaltungen)