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Einführung eines Finanzreferendums

Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Bundesrätin Keller-Sutter, Sie haben ja gesagt, als Sie Ihr Amt angetreten haben, dass Sie gerne eine Sparfüchsin seien. Die SVP möchte Sie gerne dabei unterstützen, tatsächlich eine Sparfüchsin zu sein. Die SVP-Fraktion möchte Ihnen beantragen, dass man die Einführung eines Finanzreferendums prüft, und Sie beauftragen, dem Parlament einen solchen Entwurf zu unterbreiten, um das fakultative Referendum auf Bundesbeschlüsse über Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen auszudehnen, die neue einmalige oder wiederkehrende Ausgaben ab einer bestimmten Höhe nach sich ziehen.

Sie kennen die Ausgangslage: Die Bundesausgaben nehmen laufend zu. Seit 1990 sind sie um 160 Prozent auf mittlerweile rund 80 Milliarden Franken angewachsen. Kürzungen im Bundeshaushalt sind kaum mehr durchzusetzen, darüber haben wir heute Vormittag bereits diskutiert, insbesondere auch aufgrund des stetig zunehmenden Anteils an gebundenen Ausgaben. Es müssen gemäss Ansicht der SVP-Fraktion entsprechend neue Wege gefunden werden, wie der sich ausdehnende Staatsapparat eingedämmt werden kann. Sie fordert hierzu den Einbezug des Volkes, also aller stimmberechtigten Personen. Es ist nur korrekt, wenn der Steuerzahler und die Steuerzahlerin in Entscheide einbezogen werden, die für sie langfristige Mehrkosten verursachen können. Wie die überwältigende Annahme der Schuldenbremse durch das Volk im Jahr 2001 gezeigt hat, ist die Schweizer Bevölkerung in Finanzfragen durchaus sensibel eingestellt. Da insbesondere der Mittelstand die Auswirkungen von Steuererhöhungen direkt spürt, ist von einer Finanzpolitik mit mehr Augenmass auszugehen, wenn das Volk die Möglichkeit erhält, das Referendum gegen finanzielle Ausgaben zu ergreifen.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung dieser Motion.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen

Ich bin an sich ein Fan des Finanzreferendums - in den Kantonen. Dort ist es auch ein gutes Instrument. Wir haben auch im Kanton St. Gallen, wo ich Regierungsrätin war, ein Finanzreferendum bei Ausgaben, die 15 Millionen Franken übersteigen. Das war ein gutes Disziplinierungselement, auch in der Verwaltung; denn man hat dann immer versucht, die Ausgaben dort zu deckeln, damit es nicht zu einer Volksabstimmung kommt. Das ist an sich nicht schlecht.

Aber auf Bundesebene scheint das aus Sicht des Bundesrates nicht ein geeignetes Instrument zu sein. Sie haben zwar recht, Herr Nationalrat Aeschi, dass auf der einen Seite das Mitspracherecht der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in finanzpolitischen Fragen gestärkt würde. Wir hätten aber auf der anderen Seite nachteilige Folgen für die Ausgabensteuerung. Bei Ausgabenbeschlüssen wäre mit Verzögerungen zu rechnen. Zudem würde das auch den Handlungsspielraum von Bundesrat und Parlament beschneiden. An sich müsste die Antwort hier Selbstdisziplin, Haushaltdisziplin sein. Das wäre an und für sich die korrekte Antwort.

Ich möchte noch Folgendes sagen: Zum einen würde bei einem Referendum gerade bei Bundesbeschlüssen zu Zahlungsrahmen, mit welchen wiederkehrende Ausgaben gesteuert werden - hier geht es zum Beispiel um Direktzahlungen bei der Landwirtschaft oder auch um Ausgaben von betrieblichem Charakter, das ist im Bereich der Armee oder auch bei Bildung und Forschung so -, die Gefahr bestehen, dass es bei der Auszahlung dieser Beträge zu Verzögerungen kommt. Das, denke ich, ist keine gute Sache. Zum andern geht es bei den Bundesbeschlüssen um Verpflichtungskredite. Diese betreffen überwiegend einmalige Ausgaben oder Ausgaben mit Projektcharakter. Ein Finanzreferendum wäre hier deshalb grundsätzlich denkbar. Davon wären aber nur einzelne Bundesaufgaben betroffen, zum Beispiel die Rüstungsbeschaffung oder auch die Entwicklungszusammenarbeit.

Dann haben Sie zu Recht ausgeführt, dass die gebundenen Ausgaben angewachsen sind; das ist richtig. Sie wissen, dass es schwierig ist, diese zu reduzieren. Deshalb sollte man verhindern, dass es zu neuen gebundenen Ausgaben kommt, zu Fonds, zu "Sonderkässeli", die sich eben dem Zugriff des Parlamentes und auch der Finanzsteuerung entziehen.

Gerne möchte ich zum Schluss darauf hinweisen, dass wir ja die Ausgabenbremse haben. Diese Ausgabenbremse stellt sicher, dass neue einmalige Ausgaben ab 20 Millionen Franken und neue wiederkehrende Ausgaben ab 2 Millionen in beiden Räten ein qualifiziertes Mehr erreichen müssen. Sie haben hier also auch ein demokratisches Element. Die Schuldenbremse per se hat ja in den letzten zwanzig Jahren bewiesen, dass sie ein sehr wirkungsvolles Mittel ist, das zur Stabilisierung des Finanzhaushaltes beigetragen hat.

Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Motion.

Abstimmung

Präsidentin (Riniker Maja, zweite Vizepräsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 72 Stimmen

Dagegen ... 117 Stimmen

(3 Enthaltungen)