23.7662
Rechtsgleichheit für Care Leaver
Berset Alain · BPR-M · Bundesrat · Freiburg
Die staatlichen Unterstützungsleistungen für Heim- und Pflegekinder erfolgen vorwiegend im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Sozialhilfe, für welche die Kantone zuständig sind. Es existiert keine Verfassungsgrundlage für eine übergeordnete bundesgesetzliche Regelung zur Finanzierung solcher Leistungen zugunsten von volljährig gewordenen Personen, die als Minderjährige ausserfamiliär platziert wurden.