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Nichtwiederausfuhr-Erklärungen bei Kriegsmaterialexporten. Rechtliche Lücke schliessen und Handlungsfreiheit erhöhen

Riniker Maja · 1VP-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Riniker Maja, erste Vizepräsidentin): Die Motion Glanzmann wurde von Herrn Rechsteiner Thomas übernommen.

Rechsteiner Thomas · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Als mich meine geschätzte Kollegin, alt Nationalrätin Ida Glanzmann-Hunkeler, nach ihrem Rücktritt aus dem Nationalrat gefragt hat, ob ich ihre Motion zur massvollen Lockerung der Kriegsmaterialexporte, die sie am 16. Juni 2022 eingereicht hatte, übernehmen werde, habe ich keine Sekunde gezögert und sofort zugesagt. Denn ich war bei der damaligen Unterzeichnung der Motion von der Richtigkeit und Notwendigkeit dieser Motion zu hundert Prozent überzeugt und bin es noch heute.

Seit der Eingabe der Motion hat sich leider nichts geändert, ganz im Gegenteil, es wurde auf mehreren Ebenen kritischer. Die Sicherheitslage in Europa und damit auch in der Schweiz wurde nicht besser. Trotz diversen Vorstössen der beiden Sicherheitspolitischen Kommissionen wurde bis heute die dringend notwendige Anpassung bezüglich der Nichtwiederausfuhrerklärung nicht vorgenommen, um dem Bundesrat eine Rechtsgrundlage zu geben. Nun ist diese Motion faktisch noch der einzige aktuell vorliegende Vorstoss, um den aussen- und sicherheitspolitischen Handlungsspielraum für den Bundesrat zu erhöhen. Deshalb geht es bei dieser Motion schlussendlich um nicht mehr und nicht weniger als um die Sicherheit unserer Schweiz, und dazu gehört auch eine starke Rüstungsindustrie im Inland.

Wenn nun, wie heute, die indirekte Ausfuhr von Kriegsmaterial in Staaten wie die Ukraine, die Opfer eines brutalen Angriffskriegs geworden sind, nicht möglich ist, dann werden auch befreundete Staaten wie Deutschland, Spanien oder Schweden keine Rüstungsgüter mehr in der Schweiz kaufen. Damit wird ein zentraler Pfeiler unserer Sicherheitspolitik, nämlich die Rüstungsindustrie, geschwächt, denn der Binnenmarkt ist für eine rentable und effiziente Produktion von Rüstungsgütern schlichtweg zu klein.

Der Status quo ist absolut unbefriedigend und wird von unseren natürlichen Partnern immer weniger verstanden. Aufgrund der aktuellen Rechtslage mit dem sehr restriktiven Kriegsmaterialgesetz und der strengen Auslegung sind dem Bundesrat die Hände gebunden. Er hat praktisch keinen Handlungsspielraum, um rasch auf sich ändernde Umstände reagieren zu können. Selbstverständlich sind direkte Waffen- und Munitionsexporte in kriegsführende Länder mit unserer Neutralität nicht vereinbar, selbst wenn sie einem grundlos angegriffenen Staat wie der Ukraine geliefert würden. Dann müssten schon beide Kriegsparteien gleich beliefert werden, und das will ich nicht. Das wird mit der vorliegenden Motion auch nicht verlangt.

Etwas anderes ist die indirekte Ausfuhr von Rüstungsgütern mit Verweis auf den Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung an Staaten, die Opfer eines Überfalls geworden sind. Dies ist meines Erachtens mit der Neutralität und übrigens auch mit der UNO-Charta vereinbar. Falls es für die Aufhebung der Nichtwiederausfuhrerklärung bei Kriegsmaterialexporten wie vom Bundesrat behauptet eine Rechtsgrundlage auf Gesetzesstufe braucht, ist eine solche Grundlage zu schaffen, zum Beispiel in Artikel 18 des Kriegsmaterialgesetzes.

Zudem glaube ich nicht, dass mit der vorliegenden Motion gegen das Gleichstellungsprinzip gemäss Haager Abkommen verstossen wird. Obwohl hier die Meinungen auseinandergehen, meine ich als stolzer Appenzeller - ich komme aus einem Kanton, wo man aufrichtig die Meinung sagt -, dass die Schweiz gerade in diesem Punkt auf dem internationalen Parkett durchaus mutig, kreativ und selbstbewusst auftreten dürfte.

Falls Ihnen wie mir die Aufrechterhaltung einer starken Rüstungsindustrie in der Schweiz und damit die Gewährleistung der Sicherheit in diesen unruhigen und gefährlichen Zeiten am Herzen liegt, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als meine Motion anzunehmen. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.

Portmann Hans-Peter · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Geschätzter Herr Kollege, es war ja Ihre Partei, die damals die Mehrheit für die Verschärfung der Nichtwiederausfuhr geschaffen hat, sodass wir das heute nicht mehr tun können. Meine Frage: Sind Sie bereit, wieder zum alten Gesetz zurückzukehren, diese Verschärfung also rückgängig zu machen, zum Gesetz, das nämlich unter Wahrung der Neutralität genau diese Wiederausfuhren erlaubt hätte? Sind Sie bereit, dies zu tun, oder bleiben Sie bei Ihrer Haltung, dass Sie eine Lösung wollen, die es nicht gibt, nur weil Sie damals halt vielleicht falsch entschieden haben?

Rechsteiner Thomas · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Sehr geehrter Kollege, die Mehrheiten in diesem Raum haben es bis anhin nicht geschafft, eine Lösung in Bezug auf die Nichtwiederausfuhrerklärungen zu finden. Wir sind bereit, für den Bundesrat eine Rechtsgrundlage zu schaffen, damit er handeln kann. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Einerseits, wie ich erwähnt habe, gibt es die Möglichkeit, die Kriegsmaterialverordnung entsprechend anzupassen, damit diese Länder dieses Kriegsmaterial wieder ausführen können. Andererseits wäre es auch möglich, grundsätzlich zum vorherigen System zurückzukehren und zu sagen: Ja, es ist alles erlaubt, aber der Bundesrat hat die Möglichkeit, Verbote auszusprechen. Dazu benötigt er eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Ich persönlich bin sehr gerne bereit, diese wiederherzustellen.

Tuena Mauro · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege Rechsteiner, Sie haben vorhin in Ihrem Referat das Gleichbehandlungsgebot des Haager Abkommens erwähnt. Wäre das Gleichbehandlungsgebot mit dieser Motion, mit welcher Sie eine gesetzliche Grundlage für die Weitergabe von Kriegsmaterial schaffen wollen, erfüllt?

Rechsteiner Thomas · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Geschätzter Herr Kollege Tuena, ich vermute, der Hintergrund Ihrer Frage ist die Frage der Neutralität. Ich möchte Sie einfach daran erinnern, dass es schwierig ist, wenn auch vonseiten der SVP-Fraktion zwar mitgeholfen wird, das Armeebudget zu erhöhen, man dann aber nicht bereit ist, auch die entsprechenden Bestellungen auszulösen, damit diese für den Export weitergegeben werden können. Wie gesagt, ich bin der Überzeugung, dass uns das Neutralitätsprinzip hier nicht im Weg steht, ebenso wenig wie das Haager Abkommen. Es ist unser Kriegsmaterialgesetz, das schärfer ist. Deshalb braucht der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage, um in Bezug auf diese Nichtwiederausfuhrerklärung eine Lockerung vorsehen zu können.

Parmelin Guy · BR-M · Bundesrat · Waadt

Dans le contexte de l'agression militaire de la Russie contre l'Ukraine, le Conseil fédéral comprend le souci qui a animé l'auteure de la motion. Cela dit, cette motion n'est pas opportune pour trois raisons.

Premièrement, si le Conseil fédéral devait régler la levée des déclarations de non-réexportation par voie d'ordonnance, il serait toujours tenu de respecter les critères d'autorisation de l'article 22a de la loi. Ces critères excluent les livraisons vers des pays, comme l'Ukraine, qui sont impliqués dans un conflit armé international. Or, le Conseil fédéral n'a pas la compétence d'édicter par voie d'ordonnance une base juridique réglant la levée des déclarations de non-réexportation en dérogation aux critères d'autorisation prévus par la loi. Il appartiendrait donc au Parlement d'adopter cette base qui serait inscrite dans la loi, par exemple à son article 18.

Deuxièmement, en tant qu'Etat neutre, la Suisse est soumise à la Convention de La Haye de 1907 concernant les droits et les devoirs des puissances et des personnes neutres en cas de guerre sur terre. Les devoirs en matière d'exportation de matériel de guerre auxquels il est fait allusion devraient être pris en considération si une nouvelle réglementation visant à supprimer les obligations en matière de non-réexportation était adoptée. De l'avis du Conseil fédéral, la levée de ces obligations contreviendrait au principe de l'égalité de traitement inscrit dans la Convention de La Haye, si l'objectif était de permettre de livrer des armes à une partie dans un conflit.

Troisièmement, enfin, la préoccupation de l'auteure de la motion est déjà traitée par une sous-commission de la Commission de la politique de sécurité du Conseil national. Celle-ci se penche actuellement sur différentes variantes de mise en oeuvre de l'initiative parlementaire 23.403. Cette initiative a pour objectif de limiter dans le temps la validité des déclarations de non-réexportation, afin de permettre à des Etats tiers qui ont fait l'acquisition de matériel de guerre suisse par le passé, de le réexporter vers des pays impliqués dans un conflit armé sous certaines conditions strictes. En limitant dans le temps la validité des déclarations de non-réexportation, les Etats qui les ont signées n'auraient plus besoin de demander l'accord de la Suisse pour exporter le matériel acquis par le passé une fois ces déclarations échues.

Par conséquent, le droit de la neutralité serait en principe garanti, la Suisse ne devant pas décider, en fin de compte, si du matériel de guerre suisse est réexporté vers un Etat belligérant.

Pour toutes ces raisons et considérations, le Conseil fédéral vous invite à rejeter la présente motion.

Abstimmung

Präsidentin (Riniker Maja, erste Vizepräsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 56 Stimmen

Dagegen ... 130 Stimmen

(6 Enthaltungen)