21.4516

Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern

Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Hurni, Crevoisier Crelier, Zopfi)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Hurni, Crevoisier Crelier, Zopfi)

Rejeter la motion

Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Burkart Thierry · Mit-M · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Um was geht es bei der Motion Schilliger? Die Motion will den Bundesrat beauftragen, die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes so anzupassen, dass die Hierarchie und die verschiedenen Funktionen des Schweizer Strassennetzes innerorts und ausserorts respektiert werden. Die neuen Bestimmungen sollen gemäss Motion nicht nur die Funktionen der verschiedenen Strassen erhalten, wie sie in den VSS-Normen festgelegt sind, sondern auch die entsprechenden Geschwindigkeitsbegrenzungen, insbesondere 50 Kilometer pro Stunde auf den innerörtlichen verkehrsorientierten Strassen und die Möglichkeit, die Geschwindigkeit auf Siedlungsstrassen auf 30 Kilometer pro Stunde zu reduzieren. Die Ziele der Motion sind:

1. die bessere Verankerung der Hierarchie des Strassennetzes in der Bundesgesetzgebung über den Strassenverkehr und damit die Gewährleistung eines effizienten und flüssigen Verkehrs auf dem ganzen Strassennetz und für alle Verkehrsteilnehmenden;

2. die Beibehaltung der allgemeinen Geschwindigkeitsabgrenzungen innerorts, d. h. grundsätzlich Tempo 50 auf verkehrsorientierten Strassen - Ausnahmen wegen Lärm und der Sicherheit bleiben möglich - und nach wie vor die niederschwellige Möglichkeit von Tempo 30 oder sogar Tempo 20 auf nicht verkehrsorientierten Strassen bzw. siedlungsorientierten Strassen.

Was ist die Haltung des Bundesrates? Der Bundesrat lehnt die Motion ab, er hat das am 16. Februar 2022 entschieden. Er erinnert in seiner Antwort allerdings daran, dass auf verkehrsorientierten Strassen innerorts auch künftig grundsätzlich Tempo 50 gilt. Er verwies damals zudem auf seine Praxisänderung, wonach die Einführung von Tempo 30 auf siedlungsorientierten Strassen vereinfacht wird, da neu auf ein Gutachten verzichtet werden kann.

Was ist die Haltung des Nationalrates? Der Nationalrat stimmte der Motion am 18. September 2023 mit 102 zu 79 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Die vorberatende Kommission, die KVF-S, beantragt Annahme der Motion. Die Motion wurde an der Sitzung vom 16. Januar 2024 beraten, und das Resultat lautete 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Was sind die Erwägungen der Kommission? Zuerst einmal stellt sich die Frage der Zuständigkeit des Bundes. Hier verweise ich auf Artikel 32 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes, wonach der Bundesrat die Geschwindigkeit der Motorfahrzeuge auf allen Strassen beschränken kann. Ich verweise auf Absatz 3 desselben Artikels: "Die vom Bundesrat festgesetzte Höchstgeschwindigkeit kann für bestimmte Strassenstrecken von der zuständigen Behörde nur aufgrund eines Gutachtens herab- oder heraufgesetzt werden. Der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen." Schliesslich ist die Bestimmung in Artikel 4a der Verkehrsregelnverordnung relevant. Dort sind die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten festgehalten, zum Beispiel 50 Stundenkilometer in Ortschaften. Der Grundsatz wird dann auch noch in Absatz 2 verdeutlicht: "Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h [...] gilt im ganzen dichtbebauten Gebiet der Ortschaft [...]."

Das ist der Grundsatz, und aus diesem Grund ist die Kommission der Auffassung, dass es sich eben um Bundesrecht handelt, dass also der Bundesgesetzgeber die Möglichkeit hat bzw. ihm die Möglichkeit gegeben wurde, die Geschwindigkeiten auf dem Strassennetz zu regeln. Grundsätzlich ist das also Sache des Bundes, aber das Erlassen von Ausnahmen ist durch kommunale Behörden möglich und bleibt möglich. Das ist auch der Kommission wichtig. Zum Beispiel können Ausnahmen bei Schulen, Altersheimen oder bei gefährlicher Verkehrsführung innerorts festgehalten werden, also aus Gründen der Sicherheit oder wegen Lärm.

Ausnahmen sind auf verkehrsorientierten Strassen aber schwieriger. Das ist der Wille dieser Motion. Die Hürden sollen höher sein als auf siedlungsorientierten Strassen, wo bereits heute die Praxis sehr niederschwellig ist und, wie ich bereits ausgeführt habe, Ausnahmen mittlerweile sogar ohne Gutachten möglich sind.

Die Argumente der Kommission für die Zustimmung zu dieser Motion waren die folgenden: Die Netzhierarchie sieht für jeden Strassentyp eine spezifische Funktion vor, wie den Verkehr zu leiten, zu verbinden, zu sammeln und zu bedienen. Dies gilt auch für Strassen innerorts.

Zudem ist die Ausweitung von Tempo 30 umstritten. Fast zwanzig Volksinitiativen, Petitionen, Referenden und parlamentarische Vorstösse wurden in den letzten drei Jahren auf kantonaler und kommunaler Ebene eingereicht, um die schleichende Generalisierung von Tempo 30 zu bekämpfen. Das zeigt aus Sicht der Kommission, dass es auf Stufe Bund eine Klärung braucht in Bezug auf die Voraussetzungen und eben eine klare Hierarchieregelung zwischen den verkehrsorientierten Strassen innerorts und den siedlungsorientierten Strassen.

Ein weiteres Argument war, dass diese regionalen und lokalen Entwicklungen eben zeigen, dass der aktuelle rechtliche Rahmen nicht ausreicht, um die Hierarchie des Strassennetzes zu wahren. Eine Klärung auf Stufe Bund, welche die Interessen aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt, kann hier Hand bieten und die Debatten entschärfen.

Auch der öffentliche Verkehr steht einer generellen Einführung von Tempo 30 innerorts kritisch gegenüber. Es werden ein Attraktivitätsverlust gegenüber dem motorisierten Individualverkehr sowie erhebliche zusätzliche Kosten befürchtet. Das ist ebenso die Sicht der Blaulichtorganisationen, und dies eben nicht zuletzt aufgrund der jeweils vorgenommenen "Möblierung" der Strassenabschnitte, auf denen 30 Stundenkilometer signalisiert sind.

Ein weiteres Argument: Anstatt den Verkehr auf die dafür vorgesehenen Achsen zu lenken, hat die zunehmende Ausweitung von Tempo 30 innerorts zur Folge, dass sich der Verkehr in die Quartiere verlagert, was negative Konsequenzen für deren Verkehrssicherheit und Lärmbelastung hat.

Deshalb will man mit dieser Motion eine Hierarchie schaffen, die bereits in den VSS-Normen vorgesehen ist: die Hierarchie zwischen verkehrsorientierter und siedlungsorientierter Strasse. Gemäss mehreren repräsentativen Umfragen, die zwischen 2021 und 2023 durchgeführt wurden, ist die Schweizer Bevölkerung gegen die generelle Einführung von Tempo 30 innerorts, aber eine Mehrheit will ein differenziertes Geschwindigkeitsregime mit Tempos 50, 30, 20. Diese Ergebnisse kann man zumindest für den Entscheid in Bezug auf die vorliegende Motion zur Kenntnis nehmen.

Schliesslich stellt sich die Motion nicht gegen die Möglichkeit der kantonalen und kommunalen Behörden, die Geschwindigkeit innerorts aus Gründen der Verkehrssicherheit oder der Einhaltung der Lärmschutznormen zu senken. Die Autonomie bleibt somit gewährleistet, in diesem Sinne auch die grundsätzliche Regelung, dass der Bund die Grundsätze festlegt, aber die Kommunen dann die entsprechenden Ausnahmen beschliessen können, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was ist oder war die Auffassung der Minderheit? Ich gehe davon aus, dass sie dann noch dargelegt wird. Aber in aller Kürze: In den Augen der Kommissionsminderheit muss eine Verbesserung des Verkehrsflusses breiter als nur über die Vorgaben der Geschwindigkeitsbegrenzungen angegangen werden. Zudem betont die Minderheit, dass sich mit der Verankerung von Geschwindigkeiten im Gesetz an der heutigen Praxis in den Kantonen und Gemeinden nichts ändern würde.

Schliesslich wiederhole ich den Antrag der Mehrheit der Kommission: Er lautet auf Annahme der Motion, dies mit einem Stimmenverhältnis von 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Hurni Baptiste · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion

En tant que francophone, quand on arrive à Berne, dans ces instances, que ce soit au Conseil national ou au Conseil des Etats, l'un des premiers mots que l'on apprend et qui est toujours aussi difficile à traduire, est "Handlungsbedarf": y a-t-il un besoin d'agir? C'est toujours assez difficile à traduire, parce que ce mot n'existe pas en français. Dans cette affaire - c'est notre premier argument -, il nous semble que la majorité de la commission a véritablement perdu de vue cette question: y a-t-il un besoin d'agir en la matière? A notre sens, il n'y en a pas, pour toute une série de raisons.

La première raison - on demande évidemment à M. le conseiller fédéral de la confirmer ensuite - est qu'il ne nous semble pas que la législation en vigueur manque de clarté. La législation en vigueur est absolument claire, c'est-à-dire que les routes à l'intérieur des localités qui ont une orientation trafic sont limitées à 50 kilomètres à l'heure, sauf exception. Ce qui est exactement ce que demande l'auteur de la motion. Mais ce qu'il demande en plus, et ce qui est sous-entendu, c'est que l'on réduise ce nombre de routes. Mais aujourd'hui, la législation ne manque pas de clarté.

Ensuite, évidemment, on peut toutes et tous être agacés une fois ou l'autre parce qu'un tronçon de route que l'on empruntait fréquemment passe de 50 à 30 kilomètres à l'heure, mais de là à parler, comme l'auteur de la motion, de développement chaotique des zones dont la vitesse est limitée à 30 kilomètres à l'heure, il nous semble qu'il y a un pas que l'on ne devrait pas franchir. Aucune statistique et aucun chiffre ne nous permettent aujourd'hui de conclure à un développement chaotique des zones dont la vitesse est limitée à 30 kilomètres à l'heure dans les agglomérations de notre pays.

Ce sont ces deux raisons qui nous font conclure qu'à notre sens, il n'y a pas de "Handlungsbedarf", qu'il n'y a pas de besoin d'agir. Mais il n'y a pas que cela qui plaide en faveur du rejet de cette motion. En effet, cette motion est une atteinte frontale, évidente et claire au fédéralisme et à la souveraineté des collectivités locales.

En effet, si cette motion était mise en oeuvre, elle aboutirait au fait qu'on reviendrait en arrière dans plein de situations où il y a actuellement des zones dont la vitesse est limitée à 30 kilomètres à l'heure, puisque c'est ce que veut l'auteur de la motion. Outre le problème de sécurité évident que cela créerait - ce n'est jamais bon de changer les limitations sur un tronçon -, on s'ingérerait de façon assez évidente dans les affaires d'une collectivité publique locale. Il nous semble, encore une fois, que si la Confédération doit fixer les règles générales - elle l'a fait -, elle n'a pas, sur les circonstances locales, à s'ingérer et à commencer à dire que, dans ce village, dans cette ville, elle pense qu'on doit être à 50 kilomètres à l'heure ou à 30 kilomètres à l'heure. Il nous semble véritablement que ce sont les autorités politiques élues au niveau local qui doivent prendre ces décisions.

Le troisième argument a brièvement été abordé par le rapporteur de la commission - je le remercie -: c'est l'argument de la fluidité. Le fait de faire repasser certains tronçons à 50 kilomètres à l'heure, à savoir de limiter la possibilité de faire passer des tronçons de 50 kilomètres à l'heure à 30 kilomètres à l'heure, n'a pas à lui seul un effet sur la fluidité du trafic. Toutes les études de trafic le montrent: la vitesse est un des éléments, mais c'est loin d'être le seul qui garantisse la fluidité du trafic dans les agglomérations. A notre sens donc, vouloir diminuer le nombre de zones pour lesquelles la vitesse est limitée à 30 kilomètres à l'heure, au motif que cela améliorerait la fluidité du trafic dans les agglomérations de notre pays est au mieux un voeu pieux, mais, selon toute vraisemblance, c'est quelque chose qui ne fonctionnera pas, c'est un mythe.

Quatrièmement, l'auteur de la motion nous parle des difficultés pédagogiques pour les conducteurs, mais aussi pour les piétons, des différentes zones pour lesquelles la vitesse est limitée à 30 kilomètres à l'heure, les passages aux zones pour lesquelles la vitesse est limitée à 20 kilomètres à l'heure, les passages piétons, etc. Là-dessus, nous ne disconvenons pas: il y a quelques problèmes pédagogiques autour des zones pour lesquelles la vitesse est limitée à 30 kilomètres à l'heure. Simplement, les faire repasser à 50 kilomètres à l'heure ne serait pas de nature, à notre sens, à améliorer ces problèmes pédagogiques. A cet égard, je rappelle qu'une motion a été acceptée par le Conseil national pour demander au Conseil fédéral de travailler sur ces questions pédagogiques autour des zones pour lesquelles la vitesse est limitée à 30 kilomètres à l'heure. Cette motion, je la connais bien puisque je l'avais déposée quand j'étais au Conseil national.

On admet donc qu'il y a quelques problèmes pour les utilisateurs, que ce soit pour les conducteurs, que ce soit pour les piétons, autour de ces zones pour lesquelles la vitesse est limitée à 30 kilomètres à l'heure, mais il ne nous semble pas que le fait de repasser de façon massive à 50 kilomètres à l'heure améliorera la question.

Ensuite, il y a évidemment un argument de sécurité publique. Là aussi, les chiffres qui sont à notre disposition tendent à démontrer qu'il y a moins d'accidents, moins d'accrochages, moins de blessés, en tout cas de blessés graves, dans les zones 30 kilomètres à l'heure. C'est quelque chose que je demande au Conseil fédéral de confirmer ou d'infirmer, mais il est évident que de repasser - puisque c'est le but de la motion -, dans toute une série de zones, de 30 kilomètres à l'heure à 50 kilomètres à l'heure aura aussi une influence sur la sécurité.

Notre dernier argument est de dire que, de notre point de vue, il devrait y avoir plus de possibilités que celles qui existent dans la loi pour instaurer des zones à 30 kilomètres à l'heure, tant la réalité locale nous paraît importante dans ces situations. Evidemment, pour les routes de trafic dans les agglomérations, on n'en disconvient pas, la règle doit toujours être la même; il peut y avoir des exceptions, et d'ailleurs c'est le cas. Mais pour les autres routes, les réalités locales sont très importantes. On a parlé de la sécurité autour des écoles, c'est évidemment un élément clé, ou de la sécurité autour d'autres infrastructures publiques, mais il peut aussi y avoir des éléments extrêmement importants comme la lutte contre le bruit. Nous allons traiter dans quelques dizaines de minutes une motion de notre collègue Poggia sur le bruit que peuvent faire les transports d'urgence. Bien évidemment, la meilleure mesure pour réduire le bruit dans les agglomérations est d'autoriser les communautés locales, quand cela se justifie, à instaurer des zones à 30 kilomètres à l'heure.

L'ensemble de ces éléments plaident clairement en faveur d'un refus de la motion. Il n'y a pas de besoin d'agir, tant la législation actuelle est claire et parce qu'il n'y a pas de problème majeur en Suisse à ce niveau-là. Restreindre encore une fois la souveraineté et le fédéralisme des collectivités locales serait faire fausse route.

Juillard Charles · Mit-M · Ständerat · Jura · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

J'ai longuement hésité, en commission, sur la position que j'allais prendre sur cette motion. Je ne vous cache pas qu'à entendre les débats encore aujourd'hui, j'ai forgé mon opinion plutôt dans le sens de soutenir la motion. Pourquoi? Quand on dit qu'il n'y a pas besoin d'agir, je ne partage pas tout à fait cet avis, dans le sens où l'on doit quand même constater aujourd'hui une relative frénésie de la part de certaines communes, de certaines grandes communes à vouloir généraliser le 30 kilomètres à l'heure partout, sur l'ensemble du réseau routier, parce que c'est dans leurs compétences et que cela correspond à leur philosophie. C'est un choix, mais, à mon avis, avec cela, on ne respecte pas le contenu de la loi.

Ensuite, est-ce que l'on va vraiment changer ce qui a été déjà décidé? Nous savons tous, les représentants de la minorité en particulier, que les lois n'ont pas d'effet rétroactif, sauf si on le prévoit clairement dans la loi. Or, il ne me semble pas que la motion indique qu'il faut revenir en arrière sur toute une série de dispositions qui auraient été prises.

Je dois aussi faire état de mes liens d'intérêts: je suis président de l'intergroupe "feux bleus", c'est-à-dire les pompiers, la police, les ambulances, etc. Ces milieux-là sont, comme vous le savez, confrontés régulièrement à des problèmes de limitation de vitesse et font l'objet d'interventions, surtout lorsqu'il s'agit de pompiers de milice par exemple, qui doivent, y compris durant la nuit, sauter dans leur voiture pour aller à la caserne pour s'équiper et porter secours. Parfois, ils se font flasher au-delà de la vitesse autorisée, et, plus elle est basse, plus le risque de se faire flasher est élevé. Et là, les tribunaux sont assez inflexibles et répondent que cette urgence n'est pas suffisante pour les exonérer de toute mesure ou de toute peine. Raison pour laquelle, là aussi, je crois que cette généralisation du 30 kilomètres à l'heure, qui a quand même une fâcheuse tendance à s'installer, n'est pas judicieuse.

Et j'ajoute un dernier argument, que je lis dans le rapport de la commission, sous l'égide de la minorité: "Elle souligne en outre que même si les vitesses autorisées étaient inscrites dans la loi, cela ne changerait en rien la pratique actuelle dans les cantons et les communes."

Je ne vois donc pas ce qui nous empêcherait d'inscrire cela dans la loi, raison pour laquelle je vous invite à soutenir la proposition de la majorité de la commission et à adopter cette motion.

Zopfi Mathias · Mit-M · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion

Ich bitte Sie mit der Minderheit, diese Motion abzulehnen. Die Motion ist unklar, sie ist widersprüchlich. Das eine ist der Text der Motion, der Antrag selbst, das andere ist die Begründung. Wie diese Motion im Nationalrat vom Motionär begründet wurde, ist wieder etwas anderes. Was wir heute vom Berichterstatter gehört haben, der sehr stark die möglichen Ausnahmen betont hat, ist wieder etwas anderes. Tatsache ist aber, dass gemäss dieser Motion auf verkehrsorientierten Strassen bis auf einige Ausnahmen Tempo 50 der Grundsatz sein soll. Die Hürden werden also höher. Aber wie das konkret aussehen soll, ist dann die Frage. Kann man auf kommunaler Ebene Sicherheitsaspekte, Lärmaspekte und die allgemeine Verkehrssituation überhaupt noch berücksichtigen?

Klar ist, dass es zur Beurteilung dieser Fragen eine Einzelfallbetrachtung der Strassen in unserem Land und nicht eine Betrachtung von hier, vom Bundeshaus aus, braucht. Ich habe hier ein Beispiel dafür, dass diese Motion unsorgfältig ist. Sie denkt, und auch der Berichterstatter hat das ein Stück weit gemacht, im System 50/30. Das Beispiel ist aus meinem Dorf; ich nenne es, weil ich die dortige Situation gut kenne: Durch mein Dorf wird mit 40 gefahren. Tempo 50 gibt es im Dorf Engi nicht, es wird 40 gefahren. Zwischen den beiden Dorfteilen unterhalb des Dorfes hat es aber eine Strasse, die ebenfalls eine Innenortsstrasse ist und die beiden Dorfteile verbindet. Dort ist Tempo 70 signalisiert. Die Geschwindigkeit 50 und die Geschwindigkeit 30 existieren in meinem Dorf nicht. Diese Motion würde aber, konsequent umgesetzt, dazu führen, dass dort, wo heute Tempo 70 gilt, 50 gelten muss, wobei dort, wo wir heute Tempo 40 haben, auch 50 gelten müsste. Beides sind verkehrsorientierte Strassen. Sie führen den Verkehr durch das ganze Dorf. Das zeigt eigentlich schon, wie abstrakt oder abwegig es ist, auf Bundesebene ein so starres System einführen zu wollen.

Ich kann Ihnen sagen, damit komme ich zum zweiten Grund: Ich will nicht, dass der Bund meinem Gemeinderat reinredet, wie er die Geschwindigkeit in Engi regulieren muss. Genau gleich will ich als Ständerat des Kantons Glarus zum Beispiel der Stadt Zürich nicht irgendwelche Vorschriften machen, die nicht sachlich begründet sind. Dass man die verkehrsorientierten Strassen berücksichtigt, dass man diese Hierarchie berücksichtigt, ist bereits jetzt die Praxis des Bundes; das wird Herr Bundesrat Rösti sicher erklären. Darüber hinaus müssen wir dort aber doch keine Vorschriften machen.

Es gibt also qualitative Gründe, die gegen die Motion sprechen; sie ist wirklich unsorgfältig. Es gibt aber auch inhaltliche Gründe: Es ist unklar, wozu sie führen würde. Von diesem Platz aus hat Sie mein Vorgänger, Kollege Zanetti, jeweils daran erinnert, dass wir uns hier rühmen, die Chambre de Réflexion zu sein. Ich mache das jetzt auch, sozusagen als sein Nachfolger auf diesem Platz, und erinnere Sie daran, dass wir uns rühmen, das zu sein. Entsprechend sollten wir uns bei dieser Motion verhalten.

Dann gibt es noch einen zweiten inhaltlichen Grund, und der sollte im Ständerat endgültig den Ausschlag geben. Der Kommissionsberichterstatter hat recht, da bin ich völlig mit ihm einverstanden: Der Bund hat die Möglichkeit, hier zu legiferieren; der Bund könnte das regeln. Ich streite nicht ab, dass es diese Kompetenz gibt. Die Frage ist aber, ob das sinnvoll ist, ob es nötig ist und ob es angezeigt ist. Der Berichterstatter hat, wenn ich es richtig verstanden habe, 20 Petitionen und Vorstösse erwähnt, die bereits zum Thema Tempo 30 gemacht worden sind. Er hat aber auch erwähnt, dass das auf kantonaler und kommunaler Ebene passiert ist. Wenn wir Vorstösse, die auf kantonaler und kommunaler Ebene erfolglos waren, jeweils ins Bundesparlament "rauflüpfen" und dann hier versuchen, quasi von oben herab etwas zu regeln, das offensichtlich auf kantonaler und kommunaler Ebene umstritten ist, dann tun wir damit etwas, das in diesem Staat nicht üblich ist und das in diesem Staat auch nicht funktionieren wird.

Der Berichterstatter hat ebenfalls gesagt, dass sich der ÖV kritisch zur Einführung von Tempo 30, zur flächendeckenden, generellen Einführung von Tempo 30 äussert. Das mag sein, in Einzelfällen gibt es solche Stellungnahmen. Erstens ist das aber hier nicht von Relevanz, denn es geht heute nicht um die generelle Einführung von Tempo 30, überhaupt nicht: Es geht darum, dass man es offensichtlich - vielleicht auch ein bisschen aus ideologischen Gründen - den Städten erschweren will, einzelne Strassen mit Tempo 30 zu signalisieren. Zweitens möchte ich sagen: Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) hat zu dieser Aktion keine Stellungnahme abgegeben; es gibt keine Stellungnahme des VöV. Deshalb glaube ich, dass man den Berichterstatter so verstehen muss, dass sich der ÖV in einzelnen, eben kommunalen Angelegenheiten geäussert hat, aber nicht auf Bundesebene, und er tut recht daran, weil hier nicht der Platz ist, das zu regeln.

Die Praxis wird, wie gesagt, sicher Bundesrat Rösti erläutern. Tatsache ist aber, dass pragmatische Lösungen verunmöglicht werden, dass wir von oben herab legiferieren, dass der Diskurs zwischen Städten, Kommunen, Kantonen und Bund, der sowieso stattfindet, erschwert wird. Das führt auch dazu - und das haben Sie sicher gelesen -, dass der Schweizerische Städteverband sich sehr klar geäussert hat und diese Motion sehr klar ablehnt. Ich bedaure sehr, dass wir in der Kommission keine Anhörung durchgeführt haben, denn ich glaube, es wäre auch aus staatspolitischer Rücksichtnahme angezeigt gewesen, zu dieser Frage die Städte und Gemeinden zu begrüssen. Ich denke, auch die Kantone hätte man hier begrüssen müssen. Ich bedaure, dass man es nicht gemacht hat. Das sollte aber nicht dazu führen, dass wir als Bund hier die kommunale und kantonale Praxis übersteuern. Das wäre staatspolitisch und demokratisch problematisch.

Zu guter Letzt möchte ich noch erwähnen, was der Berichterstatter und auch Kollege Juillard gesagt haben. Der Berichterstatter hat von der konkreten Verlagerung in Quartiere gesprochen, Kollege Juillard hat von Blaulichtorganisationen gesprochen. Wer kann das in der Schweiz beantworten und diese Probleme konkret lösen, wenn nicht die Kommunen, die diesen Organisationen auch nahe sind, die ihre Quartiere kennen usw.? Wir sind hier nicht in Frankreich, sonst würde man das vielleicht von Paris aus machen. Wir sind in der Schweiz, und deshalb müssen wir es nicht von Bern aus machen.

Mein Fazit ist: Die Motion sollte man entweder ablehnen, weil sie qualitativ ungenügend und damit wirkungslos ist. Oder Sie lehnen sie aus dem Grund ab, dass sie staatspolitisch problematisch ist.

Das Fazit bleibt aber: Ablehnen ist die richtige Entscheidung.

Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich bin mit Kollege Zopfi einig, auch ich hätte sehr gerne Anhörungen in der Kommission gehabt. Leider hat das die Mehrheit abgelehnt.

Für mich ist der Inhalt der Motion klar: Tempo 50 soll auch weiterhin, selbstverständlich mit Ausnahmen, möglich sein.

Là, je suis tout à fait d'accord avec mon collègue Hurni, qui a dit que s'il y a une école à proximité, il faut des exceptions. Bien sûr, la sécurité est toujours très importante.

Die Tendenz ist aber ganz klar eine andere. Jetzt soll flächendeckend Tempo 30 auch in den Gemeinden eingeführt werden. Warum ist die ganze Geschichte überhaupt beim Bund angelangt? Ich glaube, diese Frage muss man sich schon auch stellen. Die Antwort ist: weil eine sachliche und konstruktive Diskussion auf kantonaler und kommunaler Ebene eben zunehmend nicht mehr möglich war. Ich sage das als Bewohnerin einer Stadt. Ich sage das auch als jemand, der ganz klar unterstützt, dass der ÖV in der Stadt bevorzugt wird. Ich bin auch glücklich über jeden zusätzlichen Fahrradstreifen. Ich bin eine begeisterte Fahrradbenutzerin in der Stadt Luzern. Was mich aber wirklich stört, ist, wenn man dann, wahrscheinlich praktisch flächendeckend, auf verkehrsorientierten Strassen Tempo 30 einführt, mit dem Resultat, dass sich der Verkehr eben auf die siedlungsorientierten Strassen verlagert. Dann haben wir die Autos dort, und dann haben wir dort weitere Probleme, weil da die Kinder allenfalls sogar noch auf der Strasse spielen. Gegen diese Verlagerung wehre ich mich.

Ich unterstütze diese Motion, weil ich künftig sehr gerne wieder ein pragmatisches und sinnvolles Nebeneinander des motorisierten Individualverkehrs und des ÖV möchte.

Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Als Nichtkommissionsmitglied habe ich mich beim Lesen des Titels der Motion, "Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern", gefragt, ob das heute nicht der Fall ist bzw. ob heute die Hierarchie nicht gesichert ist und ob wir heute eine unklare Rechtslage haben. Ich bin Nichtkommissionsmitglied, in diesem Sinne nicht Experte, aber ich habe immerhin gelesen, dass die Strassen grundsätzlich in den Bereich der kantonalen Hoheit fallen, natürlich im Rahmen des Bundesrechts. In diesem Sinne kann der Bund in die Hoheit der Kantone eingreifen.

In Artikel 32 des Strassenverkehrsgesetzes haben wir den Grundsatz festgeschrieben, dass der Bundesrat die Geschwindigkeit der Motorfahrzeuge auf allen Strassen beschränkt. Das heisst, innerorts ist das in der Regel Tempo 50. Von dieser vom Bundesrat vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit kann abgewichen werden, nach unten und nach oben, unter zwei Voraussetzungen: Erstens muss die zuständige Behörde das wollen und muss das anordnen, und zweitens braucht es ein Gutachten dafür. Vor diesem Hintergrund habe ich mich gefragt: Was ist das Ziel und was ist der Mehrwert dieser Motion Schilliger aus dem Nationalrat?

Die neuen Bestimmungen, die gemäss Wortlaut der Motion Schilliger anzustreben sind, sollen erstens das Funktionieren der verschiedenen Strassen und zweitens auch die entsprechenden Geschwindigkeitsbegrenzungen, insbesondere 50 Kilometer pro Stunde auf den innerörtlichen verkehrsorientierten Strassen, erhalten. Das heisst, die Motion Schilliger möchte gemäss dem Wortlaut des Textes 50 Kilometer pro Stunde im Strassenverkehrsgesetz festschreiben. Nur auf Siedlungsstrassen soll die Möglichkeit bestehen, die Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde zu reduzieren. Damit würde vom geltenden Recht deutlich abgewichen. Ich komme später noch auf die Begründung der Motion und auf die entsprechenden Ausführungen des Berichterstatters zu sprechen, aber gemäss dem Text der Motion wäre auf den verkehrsorientierten Strassen innerorts das Tempo 50 Kilometer pro Stunde einzuhalten.

Nun sagt der Berichterstatter zu Recht, dass in der Begründung der Motion gesagt wird, dass es auch Ausnahmen geben kann. Dort ist zu lesen, innerorts bei verkehrsorientierten Strassen sei die Geschwindigkeit bis auf einige Ausnahmen einheitlich auf 50 Kilometer pro Stunde zu begrenzen. Nun, wenn es Ausnahmen geben soll, wird wiederum die Frage sein, wer die Ausnahmen auf welcher Grundlage bestimmt.

Ich kann Ihnen sagen, was richtig ist: Die zuständige Behörde hat das zu beurteilen. Das ist der Kanton. Wenn der Kanton die Hoheit an die Gemeinde delegiert hat, ist es die Gemeinde. Wie ist diese Ausnahme zu begründen? Es wird ein Gutachten brauchen. Was hat dieses Gutachten zu belegen? Es hat das zu belegen, was heute bereits in der Signalisationsverordnung steht, wonach entweder eine besondere Gefahr besteht, die durch eine Geschwindigkeitsreduktion beseitigt werden kann, oder dass eine übermässige Umweltbelastung besteht, die dadurch reduziert werden kann.

In diesem Sinne: Entweder weichen wir künftig gemäss Motion von der heutigen Rechtslage ab, welche den Kantonen und dort, wo die Kantone das an die Gemeinden delegiert haben, den Gemeinden die Möglichkeit gibt, gestützt auf ein Gutachten mit Begründung von dieser Höchstgeschwindigkeit abzuweichen, oder es gibt - gemäss Begründung zur Motion - Ausnahmen. Dann sind wir etwa wieder dort, wo wir heute stehen. Das ist nicht der Wille des Motionärs.

Vor diesem Hintergrund bin ich für mich persönlich zur Auffassung gekommen, dass diese Motion keinen Mehrwert bringt und dass sie in die Kompetenz der Kantone eingreift und dort, wo die Kantone das an die Gemeinden delegieren wollen, auch die Kompetenzen der Gemeinden betroffen sind.

Ich empfehle Ihnen aus diesen Überlegungen heraus, hier der Minderheit zu folgen und diese Motion abzulehnen.

Regazzi Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Die innerortliche Geschwindigkeitsregelung ist von grösster Bedeutung für unsere Mobilität und damit für unsere Wirtschaft. In vielen grösseren Städten setzen die Behörden viel Energie ein, um generell Tempo 30 einzuführen. Es gibt immer mehr Beschwerden, Referenden und Volksinitiativen, und wenn das Volk darüber abstimmen kann, wie im Aargau am vergangenen Wochenende, wird allgemeines Tempo 30 klar abgelehnt. Wir müssen also unsere Bundesgesetzgebung in Ordnung bringen. Die erste Gesetzgebung, die davon betroffen ist, ist natürlich das Strassenverkehrsgesetz und seine Verordnung. Auf diesem Gebiet müssen wir handeln. Eine Klärung auf Bundesebene, die die Interessen aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt, würde den derzeitigen politischen Unklarheiten ein Ende bereiten.

Im Bereich des Strassenverkehrs wie auch in anderen Rechtsbereichen räumt die Bundesverfassung dem Bund Gesetzgebungskompetenz ein. Die Umsetzung und Konkretisierung innerhalb der Grenzen des Bundesrechts fällt wiederum ganz oder teilweise in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. Somit passen meines Erachtens die Forderungen der Motion Schilliger in die Kompetenzen des Bundes. Es handelt sich um keinen Eingriff in unsere föderalistischen Zuständigkeiten.

En Suisse, près de deux tiers des transports de marchandises sont faits par la route. Dans le domaine de la distribution fine, les véhicules utilitaires remplissent une fonction encore plus importante, notamment dans les villes. Cette part s'accroîtra encore avec l'augmentation du commerce en ligne et des livraisons à domicile. Non seulement les PME, mais aussi la population, sont donc tributaires d'une infrastructure routière fonctionnelle et fiable.

La tendance à la généralisation du 30 kilomètres à l'heure en localité est à ce titre préoccupante pour les petites et moyennes entreprises. En effet, les délais de livraison sont d'abord fixés par les clients. Je le sais par expérience, car je gère une entreprise à Gordola, dans la région de Locarno, qui doit livrer à temps pour des chantiers.

Les ménages privés doivent également pouvoir compter sur des services rapides et sans délai lorsqu'ils ont besoin d'un plombier ou d'un électricien. Pour les services feux bleus et les transports publics, il est évident qu'une généralisation du 30 kilomètres à l'heure ralentira les temps de trajet. Si les temps d'intervention pour les services feux bleus ne peuvent plus être respectés, cela pourrait avoir de graves conséquences. Pour compenser cela, il faudrait ajouter des points de départ, acquérir des véhicules supplémentaires et augmenter les effectifs. Toutes ces dépenses devraient être payées par les contribuables.

La même logique s'applique aux transports publics qui doivent maintenir une cadence active dans les villes. C'est la raison pour laquelle les associations de transports publics, comme la Litra, s'opposent à la généralisation du 30 kilomètres à l'heure, comme on a pu le lire dans les médias.

Für die KMU sind zusätzliche Hindernisse sehr problematisch. Eine allgemeine Beschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde und mehr Hindernisse für den Verkehrsfluss verlängern unweigerlich die Lieferzeiten und führen zu zusätzlichen Staus und Lärm.

Pour protéger l'environnement et la population contre le bruit, de nombreuses PME investissent déjà dans des véhicules modernes silencieux et non polluants, car elles sont sensibles aux enjeux liés à la protection de l'environnement.

Um lebenswerte Städte zu gestalten und die Vielfalt zu sichern, müssen auch Arbeitsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen im Herzen dieser Städte und in den Ballungsräumen erhalten bleiben. Es wäre verheerend, wenn allgemeine Verkehrsbehinderungen und höhere Kosten dazu führen würden, dass Unternehmen aus den Zentren verdrängt werden. Bereits heute ist in einigen Stadtzentren zu beobachten, dass der Detailhandel Schwierigkeiten hat, sich zu halten. Es besteht die Gefahr, dass sich die Innenstädte entvölkern und sogar zu reinen Bürovierteln und am Wochenende zu reinen Schlafvierteln werden. Damit es nicht so weit kommt, ist es wichtig, dass KMU in den Zentren bleiben können, dass sie dort gute und zuverlässige Verkehrsbedingungen vorfinden und dass auch genügend Parkplätze zur Verfügung stehen. Kurzum: Die Motion Schilliger leistet einen wichtigen Beitrag an ein funktionierendes und effizientes Strassennetz, das für unsere Wirtschaft unverzichtbar ist.

Contrairement à ce que notre collègue Hurni a dit, à mon avis, il y a un besoin d'agir.

Ich empfehle Ihnen deshalb, der Mehrheit zu folgen und die Motion Schilliger anzunehmen.

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Wenn man die Debatte anhört, kann man Herrn Schilliger danken, dass er diese angestossen hat. Nur ist seine Formulierung so, dass es aus Sicht des Bundesrates keinen Mehrwert gibt, um das eigentliche Anliegen von Herrn Schilliger, nämlich weniger 30er-Zonen auf verkehrsorientierten Strassen, effektiv zu erfüllen. Er hat das ja selber in seiner Begründung und auch im Rat bestätigt.

Die Motion will im Strassenverkehrsgesetz die verschiedenen Funktionen des Strassennetzes regeln und festhalten, dass innerorts auf verkehrsorientierten Strassen grundsätzlich Tempo 50 gilt, während auf siedlungsorientierten Strassen Tempo 30 angeordnet werden darf. Im Plenum des Nationalrates vom 18. September 2023 führte der Motionär aus, dass die Behörden auch bei einer Umsetzung seiner Motion alle heutigen Handlungsoptionen behalten können sollen. Zur Bekämpfung von Lärm oder zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sollen sie weiterhin auch auf verkehrsorientierten Strassen die Geschwindigkeit reduzieren können, was im Übrigen auch der Bundesgerichtspraxis entspricht. Das ist das, was Herr Ständerat Fässler angetönt hat. Im Text wäre es relativ klar, aber bei der Begründung kommt man dann wieder auf die heutige Praxis zurück.

Diese Regelung gilt eben bereits heute, wenn auch nicht auf Gesetzes-, sondern auf Verordnungsstufe, und ist durch die Rechtsprechung legitimiert. Eine gleichlautende Regelung und die Festlegung der Strassenfunktionen auf Gesetzesstufe ändern somit nichts an den Möglichkeiten der Behörden und an den Verfahren zur Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf verkehrsorientierten Strassen innerorts.

Die Verkehrsregelnverordnung schreibt bereits heute vor, dass innerorts generell Tempo 50 gilt. Das ist der Grundsatz. Im Strassenverkehrsgesetz ist verankert, dass die Behörde diese Höchstgeschwindigkeit auf verkehrsorientierten Strassen nur aufgrund eines Gutachtens herabsetzen darf. Das Gutachten ist also obligatorisch. Sonst gilt generell Tempo 50. Die Begründung des Gutachtens darf sich einzig auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Verbesserung des Lärmschutzes beziehen. Eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde aus beliebigen Gründen und ohne Gutachten ist nur bei siedlungsorientierten Strassen innerorts möglich. Hier hat der Bundesrat vor Kurzem eine Vereinfachung gemacht, indem er gesagt hat, hier könne auf ein Gutachten verzichtet werden.

Bei siedlungsorientierten Strassen ist es eben gerade anders als in der Motion begründet: Der Verkehr wird, wenn schon, von den siedlungsorientierten Strassen auf Verkehrsstrassen geleitet. Nur dort ist ein Gutachten für eine Reduktion nötig. Dementsprechend dürfte eine Umstellung auf Tempo 30 mehrheitlich auf siedlungsorientierten Strassen erfolgen, während dies auf verkehrsorientierten Strassen eben nur mit einem Gutachten geht.

Mit anderen Worten: Natürlich ist es möglich, eine solche Regelung statt auf Verordnungsstufe auf Gesetzesstufe zu verankern. Dies verursacht aber in diesem Fall einfach einen administrativen Aufwand und ändert nichts an der Praxis. Die Motion wollte es erschweren, die Einführung von Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen voranzutreiben, was aber eben aufgrund ihrer Formulierung nicht der Fall ist. Um die eigentliche Zielsetzung der Motion zu erreichen, müsste das geltende Recht verschärft und nicht nur die geltenden Vorgaben zu Tempo 30 neu im Gesetz statt in der Verordnung festgehalten werden. Also man müsste quasi schreiben, dass auf verkehrsorientierten Strassen grundsätzlich Tempo 50 gilt, und den Verweis auf das Gutachten streichen. Das wäre eine recht harte Formulierung, aber das eigentliche Ziel, dass man eben der Verbreitung der 30er-Zonen Einhalt gebietet, wäre dann erreicht. Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen, weil sie aus seiner Sicht nichts ändert, da sie eigentlich der heutigen Praxis entspricht, die gilt.

Noch einmal: Auf verkehrsorientierten Strassen kann Tempo 30 nur basierend auf einem Gutachten eingeführt werden. Dieses Gutachten muss folgendermassen begründet werden: Es besteht eine Gefahr, die nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar ist oder anders nicht zu beheben ist. Es ist für bestimmte Benützerinnen oder Benützer der Strasse ein besonderer, nicht anders zu erreichender Schutz erforderlich. Das Gutachten muss zeigen, dass auf einer Strecke mit grosser Verkehrsbelastung der Verkehrsfluss verbessert werden kann. Oder - das ist der letzte Punkt - das Gutachten muss zeigen, dass mit der Temporeduktion eine übermässige Umweltbelastung bezüglich Lärm und Schadstoffen vermindert wird. Das ist in Artikel 108 Absatz 2 der Signalisationsverordnung abschliessend geregelt.

Von daher, nochmals, ist der Fall klar: Auf verkehrsorientierten Strassen gilt Tempo 50. Wenn man dort Tempo 30 will, braucht es ein Gutachten mit den soeben aufgelisteten Gründen. Diese sind abschliessend. Auf siedlungsorientierten Strassen geht dies nicht, da braucht es kein Gutachten. Das ist die vorhandene Situation. Das jetzt einfach auf Gesetzesebene statt auf Verordnungsebene zu regeln, ändert letztlich nichts an der rechtlichen Situation.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 25 Stimmen

Dagegen ... 15 Stimmen

(3 Enthaltungen)