23.304
Mit der Berufsmatura prüfungsfrei an die pädagogischen Hochschulen. Eine Antwort auf den Lehrpersonenmangel
Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Graf Maya, Chassot, Salzmann, Stark, Wasserfallen Flavia, Würth)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Graf Maya, Chassot, Salzmann, Stark, Wasserfallen Flavia, Würth)
Donner suite à l'initiative
Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor.
Michel Matthias · Mit-M · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion
Im Namen der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Die Kommission hat diesen Entscheid mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin gefällt. Die Minderheit wird sich separat noch zu Wort melden.
Das Thema dürfte Ihnen bekannt vorkommen. Im Herbst 2023 haben wir dasselbe, genau dasselbe Anliegen in der Form der Motion 22.4268 im Rat beraten und abgelehnt. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit, wie gesagt mit Stichentscheid, gibt es keinen Grund, einen anderen Entscheid als im Herbst 2023 zu fällen, nur weil das Anliegen nun in einer anderen Form, als Standesinitiative statt als Motion, daherkommt.
Der Ausgangspunkt ist die Frage, welche Personen ohne weitere Vorbedingungen an die kantonalen pädagogischen Hochschulen (PH) zugelassen werden sollen. Heute sind das Personen mit einer gymnasialen Matur. Zusätzlich können Absolventinnen und Absolventen einer Fachmaturität pädagogischer Ausrichtung prüfungsfrei zur Vorstufen- und Primarschullehrerausbildung zugelassen werden. Eine Zulassung von Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmatura (BM), bei der Initiative geht es darum, ist heute nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, also mit einer Vorprüfung und allenfalls mit freiwilligen Vorkursen.
Die Standesinitiative möchte hier nun die Bresche schlagen, dass auch Berufsmatura-Absolventinnen und -Absolventen prüfungsfrei zu den PH zugelassen werden, dass Berufsmatura-Abschlüsse ohne Vorprüfung, ohne Vorbedingungen, wie zum Beispiel die Fachmaturität Pädagogik oder eine gymnasiale Matur, die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Ich werde nun nicht mein Votum von vor acht Monaten einfach wiederholen, denn die Frage ist heute: Hat sich in acht Monaten etwas verändert oder nicht, was uns bewegen müsste, nun einen anderen Entscheid zu fällen? Meine Antwort und die Antwort der Kommissionsmehrheit ist: Nein. Es gibt auch keinen Grund, in den Zuständigkeitsbereich des Hochschulrates oder der Kantone einzugreifen.
Nun, was hat sich seit dem ablehnenden Entscheid geändert? Gerne hätte die Kommission schon einen Bericht gewürdigt, der mit einem Postulat in Auftrag gegeben wurde. Der Nationalrat hat nämlich genau zu diesem Thema der Zulassungsvoraussetzungen für die PH das Postulat 22.4267 angenommen. Dort werden diese Fragen abgehandelt, und das wäre eine Grundlage für einen heutigen Entscheid. Es geht nämlich gerade in diesem Postulat darum, zu prüfen und zu berichten, unter welchen Bedingungen Berufsmatura-Absolventinnen und -Absolventen an die PH zugelassen werden sollen, also um das Thema der Initiative.
Aber im Unterschied zum Postulat, das eine breite Prüfung verlangt, hat nun die Initiative einen einzigen punktuellen Vorschlag. Das Postulat bietet vielmehr die Chance, breiter zu prüfen, wo überhaupt Handlungsbedarf ist, wo und wie Massnahmen zur Stärkung der Durchlässigkeit unseres Bildungssystems sinnvoll sind. Das ist eigentlich das strategische Anliegen, und im Rahmen des Postulatsberichtes können dann alle Aspekte abgeholt werden.
Auch wenn heute also einem Richtungswechsel oder gar einer Reform der pädagogischen Hochschulen weg von der Akademisierung das Wort geredet wird - darüber wird dann wahrscheinlich nachher noch geredet -, so erreicht man das aus Sicht der Mehrheit der Kommission nicht mit einer nur punktuellen Standesinitiative. Natürlich wird man sagen, mit dem Folgegeben in der ersten Phase würde nur der Handlungsbedarf bejaht, Sie kennen das, aber es ist heute nicht definitiv klar, wo genau Handlungsbedarf besteht. Dazu wurden wegen des Lehrer- und Lehrerinnenmangels drei Postulate eingereicht: das eben erwähnte Postulat 22.4267 betreffend die Zugangsvoraussetzungen zur PH, dann das Postulat 22.4265 betreffend Datenerhebung - man will wissen, weshalb Lehrpersonen den Beruf zu früh wieder verlassen - und schliesslich das Postulat 22.4266, das den Einfluss von Schulreformen auf die Lehrerkarrieren betrifft. Das Problem ist also erkannt. Wo genau angesetzt werden muss, werden die Postulatsberichte eben genau zeigen. Es gibt keinen Grund, mit dieser Initiative nun punktuell, in einem Punkt, in diesem Bereich hier vorzugreifen. Der Bericht zum vorerwähnten Postulat wird schon in einigen Monaten, im Herbst, erwartet.
Es gab dann noch die Idee, die Behandlung der Initiative zu sistieren, aber das Parlamentsrecht lässt das nun nicht mehr zu.
Immerhin haben wir in der Kommission einige Daten, einige Zahlen und einige Entwicklungen gehört. Da das, glaube ich, interessant ist, möchte ich das kurz erwähnen.
Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz trat im Jahr 2012 in Kraft. Darin hat man die Voraussetzungen der Zulassung zur PH definiert. Seit dem Inkrafttreten, also seit zwölf Jahren, hat sich die Zahl der BM-Absolventinnen und -Absolventen, die mit Vorprüfung an die PH kommen, verdoppelt - wirklich verdoppelt. Und auch beim Bildungsgang Fachmaturität Pädagogik hat sich die Anzahl verdoppelt. Das ist eigentlich eine Erfolgsgeschichte. Zurückgegangen sind die Zugängerinnen und Zugänger mit einer gymnasialen Matur. Schaut man nur den Bereich der Ausbildung für die Vorschule und die Primarstufe an - es geht ja hier darum, diese Ausbildungsgänge für die BM zu öffnen -, dann ist die Entwicklung noch eindrücklicher: Vor zehn Jahren sind gut 40 Prozent der Personen mit einer Fachmatura oder BM an die PH gegangen, heute sind es 60 Prozent. Diese Wege funktionieren also, das System hat sich eigentlich bewährt. Das heisst nicht, dass es nicht weiterentwickelt werden könnte, doch aus Sicht der Kommissionsmehrheit gibt es keinen dringenden Handlungsbedarf. Er ist jedenfalls nicht so dringend, dass nun die Standesinitiative weiterverfolgt werden müsste. Man kann getrost den Postulatsbericht abwarten.
Und dann noch etwas: Die Initiative fokussiert jetzt einzig auf den Zugang zur Vorschule und zur Primarstufe. Es stellt sich generell die Frage, welche Qualifikationen man vor oder während einer Ausbildung an der PH erwerben muss, um schliesslich als Lehrerin und Lehrer zugelassen zu werden. Diese Fragen sind wichtig und bedürfen einer etwas grösseren Auslegeordnung. Kommt noch hinzu, dass dann auch die Erfahrungen des Kantons Bern - dieses Modell schwebt der Initiative ja vor - in das Postulat einbezogen werden könnten; diese haben wir heute noch nicht.
Noch etwas zur Zuständigkeitsebene: Wir alle sind Kantonsvertreterinnen und Kantonsvertreter. Es gibt kaum eine universitäre oder Hochschulausbildung, die derart stark mit den Kantonen verknüpft ist. Ich zitiere hierzu den Bildungsbericht 2023: "Die Kantone sind in Bezug auf die pädagogischen Hochschulen in einer dreifachen Funktion tätig: erstens als Schulträger der pädagogischen Hochschule, dann als zukünftige Arbeitgeber der Absolventinnen und Absolventen und drittens in Bezug auf die Ausbildungsinhalte als Verantwortliche für die Lehrpläne und Stundentafeln am zukünftigen Arbeitsort der Studierenden. Dieser Kontext macht deutlich, dass sich die pädagogischen Hochschulen viel stärker als die anderen Hochschultypen an den Bedürfnissen und Erwartungen der Kantone orientieren müssen." Lassen wir also die Kantone doch im Lead, und zwar über den Hochschulrat.
Nun noch eine Bemerkung zum Antrag der Kommissionsminderheit, die dann ihre Stellungnahme selber abgeben wird. Sie argumentiert unter anderem, dass, wenn wir der Initiative heute Folge geben würden und wenn sie dann über den Nationalrat wieder in unsere Kommission zurückkehren würde, zu diesem Zeitpunkt die erwähnten Postulatsberichte vorliegen werden. Dann könne man diese würdigen und ihre Erkenntnisse in unsere Arbeiten einfliessen lassen. Man sei da ergebnisoffen, ja, ergebnisoffen. Mit anderen Worten: Wenn Sie nun dem Antrag der Minderheit zustimmen würden, wäre damit noch kein inhaltlicher Vorentscheid getroffen. Trotzdem möchte ich dem drei Punkte entgegnen.
1. Wenn man ergebnisoffen bleiben will, dann kann man nicht einer Initiative zustimmen, die punktuell etwas ändern will, die punktuell eine Änderung fordert. Ergebnisoffen zu sein heisst, dass man heute eben keinen neuen Weg einschlägt, sondern dass man die Analysen abwartet.
2. Mit dem Folgegeben zu einer Standesinitiative, Sie kennen das von der parlamentarischen Initiative her, reisst das Parlament die Steuerung an sich. Das Geschäft kommt dann wieder in unsere Kommission. Ich finde das die falsche Ebene. Bund und Kantone sind bereits an der Prüfung der Weiterentwicklung dieser Zugänge, lassen wir sie arbeiten.
3. Auch ein falsches Signal aus meiner Sicht: Mit einem parlamentarischen Handeln würden wir indizieren, dass es primär der Bund ist, der nun mit einem Eingriff in die kantonalen Hoheiten und Interessen handeln muss. Das widerspricht erstens der Zuständigkeitsordnung gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz und zweitens dem hochgelobten Subsidiaritätsprinzip. Wir haben in der Diskussion erfahren, dass es auf kantonaler und interkantonaler Ebene eigentlich Lösungsmöglichkeiten gäbe. Diese werden mit dem Postulatsbericht weiter vertieft.
Lassen wir diese Gremien nun arbeiten, anstatt punktuell in Kantonsangelegenheiten oder in Angelegenheiten des Hochschulrates einzugreifen. Ich glaube, das entspricht der Haltung und Würde unseres Rates.
Auch aus dieser staatspolitischen Optik empfehle ich Ihnen, an Ihrem Entscheid vom letzten Herbst festzuhalten und der Initiative keine Folge zu geben.
Graf Maya · Mit-F · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Gerne vertrete ich hier die starke Minderheit unserer Kommission und beantrage Ihnen, der Initiative des Kantons St. Gallen Folge zu geben.
Wir befinden uns in der ersten Phase. Es geht also heute nur darum, das Anliegen des Kantons St. Gallen grundsätzlich aufzunehmen und weiterzuverfolgen. Es geht heute nicht darum, dass wir uns inhaltlich bereits ganz genau festlegen oder gar gesetzliche Änderungen beschliessen. Genau deshalb gibt es ja Standesinitiativen, die einen Auftrag ans Parlament darstellen, sich mit der Thematik zu beschäftigen.
Ich werde mich heute als Vertreterin der Minderheit nicht ein zweites Mal in eine inhaltliche Diskussion begeben. Eine solche fand ja bereits ausführlich in der Herbstsession 2023 bezüglich der Motion 22.4268 der WBK-N statt, welche unser Rat damals knapp ablehnte. Der Kommissionssprecher hat die Überlegungen unserer Kommission bereits ausführlich dargelegt. Die Minderheit findet es nach wie vor wichtig, dass Hürden für den Zugang von Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmaturität zu den pädagogischen Hochschulen abgebaut werden. Wichtige Erkenntnisse und Lösungsansätze wird aber der Bericht des Bundesrates zum Postulat 22.4267 der WBK-N, "Zulassung von Absolventen und Absolventinnen einer Berufsmatura zur Primarlehrerausbildung", bringen. Dieser wird auf Ende Jahr erwartet.
Zudem werden in zwei weiteren angenommenen Postulaten der WBK-N weitere Datenerhebungen zur Thematik gefordert. Es geht dabei um Massnahmen gegen den Lehrpersonenmangel, und es geht in den entsprechenden Berichten, die ebenfalls gerade erstellt werden, auch um fundierte Evaluationen von Schulreformen, die für die Kantone unabdingbar sind. Es geht heute also darum, nicht einfach die Türe zuzuschlagen, sondern an der Arbeit dranzubleiben.
Meine Minderheit beantragt Ihnen aus diesen Gründen und auch aus prozeduralen Überlegungen heraus, diese Postulatsberichte abzuwarten und erst danach über das weitere Verfahren bzw. über den Inhalt zu bestimmen. Die Initiative des Kantons St. Gallen und ihre Forderungen sollen erst dann abschliessend beurteilt werden, wenn die Ergebnisse dieser drei Berichte auf dem Tisch liegen und wir eine umfassende Auslegeordnung haben.
Der Mehrheitssprecher hat ja gesagt, es sei heute nicht ersichtlich, wo genau Handlungsbedarf besteht. Natürlich - das ist auch nicht möglich, denn wir befinden uns in der ersten Phase. Wir können der Standesinitiative heute Folge geben und, wenn ihr auch von unserer Schwesterkommission oder eventuell von unserem Schwesterrat Folge gegeben wird, weiter daran arbeiten.
Wie uns in der Kommission dargelegt wurde, gibt es schon viele interessante Lösungsansätze, die uns dann im Bericht zum Postulat der WBK-N aufgezeigt werden sollen. Das ist wichtig. Diese Ergebnisse müssen abgewartet werden, bevor wir der Standesinitiative eine Abfuhr erteilen. Daher beantragt Ihnen die starke Minderheit heute, der Standesinitiative St. Gallen Folge zu geben.
Wie gesagt, wir sind in der ersten Phase. Die Standesinitiative geht danach an die Schwesterkommission, und wenn diese der Initiative auch Folge gibt, kommt sie zurück in die ständerätliche Kommission. Wir können dann in Kenntnis der drei umfassenden Berichte des Bundesrates und selbstverständlich auch in Zusammenarbeit mit den Kantonen darüber beraten. Bis zum Ablauf der Frist haben wir zwei Jahre Zeit, eine Vorlage zu erarbeiten. Erst dann können Sie abschliessend beurteilen, ob es Lösungsansätze gibt und wie die Forderungen, die immer wieder kommen, dass Barrieren abgebaut werden und der Zugang zu den pädagogischen Hochschulen auch mit einer Berufsmaturität möglich wird, aufgenommen werden können. Das ist ein Thema, das alle beschäftigt, vor allem auch im Zusammenhang mit dem wachsenden Lehrpersonenmangel.
Aufgrund dieser Überlegungen beantragt Ihnen die Minderheit heute, der Initiative Folge zu geben.
Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Im Jahr 1999 - ich blicke etwas zurück - wurde der Bologna-Prozess für einen einheitlichen europäischen Hochschulraum gestartet, der dann im März 2010 symbolisch eröffnet wurde. Seither ist ein Hochschulstudium in ganz Europa, inklusive der Schweiz, gleich organisiert. Das Grundstudium führt zum Bachelor, das Haupt- oder das vertiefende, weiterführende Studium zum Master. Anschliessend kommt möglicherweise als höchste Ausbildungsstufe noch ein Doktorat dazu. So weit, so gut.
Ich erwähne den Bologna-Prozess im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vorstoss, weil er eigentlich die Grundursache für den Vorstoss darstellt. Denn die Herausforderung bei der Einführung des Bologna-Systems in der Schweiz waren nicht die Universitäten und Hochschulen, sondern die Regelungen aller weiteren höheren Schulen, zum Beispiel der Technikumsschulen oder der Lehrer- und Lehrerinnenausbildungsschulen, in der Regel Seminare genannt. Vieles wurde gelöst, doch grosse Herausforderungen sind geblieben, insbesondere auch bezüglich Integration und Stärkung der Berufsbildung, einer Berufsbildung, die in der Schweiz weitgehend dual erfolgt, also gleichzeitig in den Ausbildungsfirmen und in Lektionen in überbetrieblichen Kursen sowie in Berufsschulen. Die duale Berufsbildung wird hochgehalten, doch das Bologna-System wirkt wie ein Zauberlehrling, der mit den wohlklingenden Begriffen von Bachelor und Master alle betört und verzaubert.
Um diesem Bologna-Akademisierungssog zu widerstehen, hat der Gesetzgeber auch die beruflichen Aus- und Weiterbildungen mit schönen Titeln beglückt und neue Ausbildungsgänge geschaffen. Aus den Technikumsschulen wurden Fachhochschulen, zu welchen Zugang erhält, wer eine Berufsmatura erworben hat. Und als Abschlüsse winken, ich habe es gesagt, Bachelor und auch Master. Etwas Unerhörtes passierte in diesem Zusammenhang mit den Lehrer- und Lehrerinnenseminaren. Per 2005/06 wurden sie zu stolzen pädagogischen Hochschulen, aus den Lehrerinnen und Lehrern wurden Professorinnen und Professoren, aus den Schülerinnen und Schülern wurden Studenten und Studentinnen, und das alles geschah ohne Veränderung der Zielsetzung, nämlich tüchtige Primarlehrerinnen und Primarlehrer auszubilden. Es ist ein Akademisierungstraum oder -trauma, je nach Standpunkt.
Was hat das nun alles mit dem Vorstoss zu tun, den wir heute behandeln? Sehr viel, er ist, wie gesagt, nur damit zu erklären. Der historische Exkurs zeigt auch, wie wir ihn behandeln sollten. Bis zum Schuljahr 2004/05 reichte ein gutes Zeugnis in der zweiten oder dritten Sekundarschulklasse aus, vielleicht verbunden mit einer Aufnahmeprüfung, um die Lehrer- und Lehrerinnenausbildung zu absolvieren. Diese dauerte dann vier oder viereinhalb Jahre und endete mit dem Primarlehrerinnen- oder Primarlehrerdiplom, das gleichzeitig an vielen Universitäten als gymnasiale Matura für die Zulassung zum Studium akzeptiert wurde. Heute dauert die Lehrer- und Lehrerinnenausbildung an der pädagogischen Hochschule immer noch vier oder viereinhalb Jahre, und am Schluss werden immer noch Primarlehrerinnen und Primarlehrer diplomiert. Der Abschluss heisst einfach neu Bachelor of Arts in Primary Education.
Wir haben eine gleich lange Ausbildung, wir haben ein gleiches Ausbildungsziel, aber eine völlig unterschiedliche Eintrittshürde. Heute ist die Eintrittshürde die gymnasiale Maturität. Ich habe vorhin ausgeführt: Früher, vor noch nicht allzu langer Zeit, war die gymnasiale Maturität dann erreicht, wenn die Lehrer- und Lehrerinnenausbildung erfolgreich absolviert worden war. Heute ist die gymnasiale Maturität die Voraussetzung, um überhaupt zu jener Ausbildung zugelassen zu werden. Diese Eintrittshürde ist viel zu hoch. Man könnte doch voraussetzen, dass die vier oder viereinhalb Jahre an der pädagogischen Hochschule auch dazu genützt werden könnten, die allgemeinbildenden Fächer, die man bei den Berufsmaturanden etwas vermisst, noch nachzuholen. Was machen denn diese Studentinnen und Studenten während viereinhalb Jahren, wenn sie schon durchwegs das gymnasiale Maturitätsniveau erreicht haben müssen? Es muss, anders als wie vor zwanzig Jahren, sicher etwas mehr als ein guter Sekundarschulabschluss vorliegen; ein qualifizierter Berufsmatura-Abschluss genügt auf jeden Fall.
Ich bitte Sie, die Standesinitiative St. Gallen zu unterstützen, und fasse zusammen: Wenn Sie diese unterstützen, wird der duale Bildungsweg aufgewertet. Das Potenzial für tüchtige Lehrer und Lehrerinnen wird erhöht. Den pädagogischen Hochschulen wird ein kräftiger Wink gegeben, sich auf die Ausbildung von gut vorbereiteten Lehrerinnen und Lehrern zu konzentrieren und ihre akademischen Ambitionen zu mässigen.
Chassot Isabelle · Mit-F · Ständerat · Freiburg · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Je vous invite à suivre la minorité de la commission.
Le rapporteur et la porte-parole de la minorité l'ont déjà souligné: ce n'est pas la première fois que nous discutons du thème de l'accès aux hautes écoles pédagogiques pour les titulaires d'une maturité professionnelle. Nous l'avons fait de manière approfondie lors de la session d'automne, à l'occasion de l'examen d'une motion de la Commission de la science, de l'éducation et de la culture du Conseil national, qui avait un objet identique à celui que nous examinons, et qui avait été rejetée par notre conseil, par 21 voix contre 19, suivant en cela la majorité de la commission.
Permettez-moi de revenir très brièvement sur ces débats. Un des arguments à l'appui du rejet de la motion était en effet, outre le respect des compétences des cantons - je ne reviendrai pas non plus sur les arguments matériels - le rapport en cours d'élaboration par le Conseil fédéral en collaboration avec les cantons en réponse au postulat 22.4267, "Admission des titulaires d'une maturité professionnelle à la formation d'enseignant ou enseignante primaire". Les cantons eux-mêmes nous avaient adressé une lettre pour nous demander de rejeter la motion et d'attendre le rapport, indiquant en particulier ce qu'ils nous avaient aussi dit lors de l'audition, à savoir leur participation active et leur intérêt pour les travaux traités dans le rapport.
Aujourd'hui - cela a été dit -, ce rapport n'est pas encore disponible, mais la présentation des travaux reçus en commission montre que les solutions en discussion semblent prometteuses.
J'en viens, avec cette mise en contexte, à l'initiative du canton de Saint-Gall, dont nous débattons ce matin. Nous en sommes - cela a été souligné - à la première étape de l'examen et devons répondre à la question: y a-t-il un besoin d'agir, un "Handlungsbedarf"? C'est la seule question à ce stade à laquelle nous devons répondre. La question à laquelle nous avons répondu l'automne dernier en traitant la motion n'était pas la même: nous devions en effet dire oui ou non à la modification légale proposée.
J'ai soutenu moi-même, à l'automne passé, le rejet de la motion, car elle amenait - je l'ai dit - une solution qui se limitait à la seule question de l'accès à la formation et ne respectait pas les compétences des cantons. Elle était trop restrictive, ne permettant pas d'examiner d'autres solutions possibles. Il était indispensable, à mon sens, d'attendre le rapport et de disposer de l'analyse approfondie menée conjointement par la Confédération et les cantons, pour mieux cibler les solutions qui respectent le fédéralisme et les compétences, d'une part, de la Confédération et, d'autre part, des cantons.
Aujourd'hui - comme je vous l'ai dit -, nous n'avons pas encore ce rapport, ce que je regrette. Mais le fait de soutenir la proposition de la minorité et de donner suite ce matin à l'initiative du canton de Saint-Gall nous permet d'attendre le rapport pour prendre des décisions et faire des propositions qui peuvent aller bien au-delà de celles qui sont faites dans l'initiative. Nous serons maîtres du sort de l'initiative, et pourrons même décider de ne pas adopter le projet, dans une deuxième phase, si nécessaire. Mais dire oui à cette première étape signifie avant tout reconnaître qu'il y a un "Handlungsbedarf": cela permet de souligner l'importance du travail mené entre la Confédération et les cantons dans le cadre du rapport, afin de trouver des solutions. Je suis - j'en suis certaine, comme vous tous - attachée à la perméabilité du système de formation qui constitue un principe constitutionnel important de l'espace suisse de la formation.
Donner suite à cette première étape de l'initiative revient donc à exprimer la volonté du Parlement d'assurer une meilleure perméabilité entre maturité professionnelle et formation des enseignants, mais également d'assurer le succès des études. Permettez-moi une remarque: je ne minimise pas les différences existant aujourd'hui entre les deux types de formation. Je ne les minimise pas, notamment parce que la formation en haute école pédagogique (HEP) est orientée vers la pratique et doit pouvoir tenir pour acquises les branches dites de culture générale; elle doit préparer les futurs enseignantes et enseignants à leur métier et se focalise donc sur la pédagogie et la didactique de branche.
J'ai contribué, comme conseillère d'Etat et présidente de la Conférence des directrices et directeurs cantonaux de l'instruction publique (CDIP), à mettre en place le système. Je reste convaincue de l'importance de la décision de la tertiarisation de la formation des enseignants, contrairement à l'avis qui a été exprimé. Je me permets de souligner qu'aujourd'hui encore, un enseignant d'école primaire est formé en trois ans, la formation en quatre ans et demi ou cinq ans étant réservée à la pédagogie spécialisée - donc en fait, aux enseignants qui, auparavant aussi, avaient besoin d'une formation universitaire.
Je l'ai dit, la Confédération et les cantons travaillent ensemble sur ces différences et les perspectives sont positives. Le terme "ensemble" me paraît extrêmement important: effectivement, la Confédération et les cantons doivent respecter leurs compétences et combler le "Handlungsbedarf" en élaborant une solution commune.
Pourquoi cela est-il tellement important? C'est important parce que les titulaires d'une maturité professionnelle ont leur place dans une haute école pédagogique et, plus tard, dans une école, comme enseignants ou enseignantes. Ces futurs enseignants et enseignantes au bénéfice d'une expérience professionnelle et avec un profil différent des étudiants ayant fait le cursus ordinaire - disons-le comme cela - sont les bienvenus dans les écoles. Le système scolaire bénéficie de leurs apports.
Donnons à la Confédération et aux cantons le signal montrant que nous saluons les travaux en cours et que nous sommes prêts à suivre leurs conclusions.
Je vous invite dès lors à soutenir la proposition de minorité et à donner suite à l'initiative dans cette première étape.
Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Der Kommissionsberichterstatter hat erwähnt, dass wir dieses Anliegen zum letzten Mal vor acht Monaten behandelt haben. Was er nicht erwähnt hat, ist, dass die Motion damals mit 21 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt wurde. Für mich war das ein absolutes Zufallsmehr. Ich bin froh, dass wir heute erneut darüber beraten.
Der Kommissionsberichterstatter hat auch gesagt, in den letzten acht Monaten habe sich nichts geändert. Ich sehe das ganz anders. Ich mache Ihnen zwei Beispiele, eines aus dem Kanton Zürich: Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich hat Lehrpersonenmangel auf allen Stufen der Volksschule erklärt. Das heisst, dass Schulen neu Lehrpersonen oder Personen ohne ein Lehrdiplom einstellen können. Ich sage jetzt einmal, man lässt irgendwelche Leute auf die Kinder los. Ein zweites Beispiel stammt aus dem Kanton Bern: Da ist es jetzt möglich, dass Ausländer mit einem ausländischen Diplom nach einem sechsmonatigen Crashkurs unterrichten dürfen. Sie müssen Sprachniveau B2 haben. Das heisst, sie müssen spontan eine Unterhaltung führen können. Aber wie sie irgendwelche Zusammenhänge vertieft erklären können sollen, das ist eine andere Frage.
Gegen diese beiden Massnahmen wehre ich mich nicht. Aber ich möchte doch darauf hinweisen, dass es hier um junge Berufsleute geht, um junge Menschen, die eine dreijährige Berufslehre absolviert haben, die die Berufsmatura gemacht haben und nun von einem Beruf in eine Berufung wechseln möchten - und man baut ihnen zusätzliche Hürden in den Weg. Das verstehe ich nicht. Zudem gibt es klare Aussagen, zum Beispiel im Bildungsbericht von Stefan Wolter, dass es keinen grossen Unterschied zwischen den Deutsch- und Mathematikkenntnissen von Absolventen einer Fachmatura und den Absolventen einer Berufsmatura gibt. Also auch beim Niveau muss man sich keine Sorgen machen, abgesehen davon, dass diese jungen Menschen dann ja auch Prüfungen an der PH absolvieren müssen. Sie werden nicht einfach durchgewunken.
Zudem fehlen uns auf Primarschulstufe in erster Linie männliche Lehrpersonen. Mit dieser Massnahme wäre es möglich, zumindest einen gewissen Anteil - das nehme ich an - von vor allem jungen Männern in den Lehrberuf zu bringen. Ich fände es wirklich schade, wenn man da weiterhin auf diesen Hürden bestehen würde. Man muss wirklich alle mit der gleichen Elle messen. Es geht nicht, dass man komplett unterschiedliche Ansprüche stellt.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen.
Crevoisier Crelier Mathilde · Mit-F · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Vous avez abondamment entendu plusieurs porte-paroles de la minorité. Je me permets de prendre la parole pour la majorité, qui vous invite à rejeter cette initiative cantonale.
Je le rappelle: nous avons déjà pris une décision en septembre dernier, il y a donc à peine six mois, en rejetant une motion de même teneur. Je vous l'accorde, Madame Gmür-Schönenberger: le vote relatif à cette décision était effectivement serré, mais il s'agit toutefois d'une décision de notre chambre que nous sommes tenus de respecter. En cela, je trouve qu'il y a une certaine inélégance à revenir sur le fond du débat, alors que ce dernier a déjà été mené. C'est pourquoi je me concentrerai plutôt sur la forme.
Il y a ce rapport de postulat, dont la commission a pu prendre connaissance des résultats intermédiaires. Plusieurs options sont envisagées. Le besoin d'agir est reconnu, puisque la Commission de la science, de l'éducation et de la culture du Conseil national a déposé ce postulat et que l'administration planche sur différentes variantes, lesquelles ne passent pas toutes par la suppression de la passerelle afin d'accéder à une haute école pédagogique.
Or, que vise l'initiative cantonale? Quel est son intitulé? Il me semble qu'il est clair: il s'agit bien de permettre aux titulaires d'une maturité professionnelle d'accéder sans examen aux hautes écoles pédagogiques. Prétendre que donner suite à cette initiative correspond simplement à permettre à la démarche de continuer, c'est négliger le fait qu'elle donnerait déjà une orientation assez claire - puisque le texte de l'initiative est lui aussi clair - en direction de la suppression de l'examen d'entrée.
Je le répète: le dossier est en cours et nous en discuterons sur la base des résultats que nous attendons toutes et tous. Cependant, présumer dès maintenant des résultats et de l'orientation en donnant ainsi cette orientation maintenant ne fait pas justice à la liberté, que nous devons avoir, de prendre en considération toutes les options qui seront mises sur la table. Je conclurai peut-être par cela: on ne peut pas à la fois revenir sur le fond en regrettant la décision d'octobre passé et prétendre qu'en donnant suite à l'initiative, on laisse la porte ouverte pour la suite de la procédure. Si nous rejetons aujourd'hui cette initiative, nous restons simplement cohérents avec la décision que nous avons prise il y a six mois; cela ne préjuge en rien de la suite des travaux.
Nous prendrons connaissance des résultats en réponse au postulat; si besoin d'agir il y a, mais aussi en fonction des solutions concrètes qui nous seront présentées, la commission pourra tout à fait se saisir du dossier et faire une proposition concrète à ce stade.
C'est pourquoi je vous invite à rester sur la décision prise il y a six mois, à soutenir la proposition de la majorité de la commission et à ne pas donner suite à cette initiative cantonale.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 24 Stimmen
Dagegen ... 18 Stimmen
(1 Enthaltung)
Schluss der Sitzung um 12.00 Uhr
La séance est levée à 12 h 00