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Keine Abgangsentschädigungen ans Topkader der Bundesverwaltung und bundesnaher Unternehmen
Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Salzmann, Gössi, Schwander)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Salzmann, Gössi, Schwander)
Donner suite à l'initiative
Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor.
Z'graggen Heidi · Mit-F · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Gerne erstatte ich Ihnen Bericht aus der Staatspolitischen Kommission zur genannten Initiative. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 9. April 2024 die parlamentarische Initiative Minder vom 30. Mai 2023, die von Jakob Stark übernommen wurde, geprüft.
Die Initiative zielt darauf ab, das Bundespersonalrecht anzupassen, um sicherzustellen, dass Topkader der Bundesverwaltung sowie Mitglieder von Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten bundesnaher Unternehmen keine Abgangsentschädigungen erhalten. Das Bundespersonalgesetz und weitere einschlägige Gesetze sollen so geändert werden, dass Topkader der Bundesverwaltung und Mitglieder der Geschäftsleitung bzw. des Organs auf oberster operativer Ebene oder des Verwaltungsrates eines bundesnahen Unternehmens oder einer bundesnahen Anstalt keine Abgangsentschädigungen erhalten. Vergütungen, die bis zum Vertragsende geschuldet sind, sollen nicht als Abgangsentschädigungen gelten.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Ich begründe im Folgenden die Position der Mehrheit und nur kurz die Position der Minderheit Salzmann, weil ich davon ausgehe, dass die Minderheit dann ihre Position selber begründen wird.
Die Kommission hat sich schon wiederholt mit der Frage der Abgangsentschädigungen für Topkader in der Bundesverwaltung und in bundesnahen Betrieben auseinandergesetzt, so auch am 9. April 2024, auch mit Anhörung des Eidgenössischen Personalamtes (EPA). Die Mehrheit der Kommission betont die Notwendigkeit, die Entschädigungen beizubehalten, weil sie eine flexible Personalpolitik ermöglichen, besonders bei personellen Veränderungen infolge neuer Führungskräfte. Und um diese geht es ja meist bei den Einzelfällen, in denen die Abgangsentschädigungen in den Medien breit diskutiert werden. Auch Wechsel im Bundesrat werden beispielsweise sehr diskutiert.
Die bisher so ausbezahlten Entschädigungssummen sind im Vergleich zur Lohnsumme des Bundes, auch im Vergleich zum gesamten Budget des Bundes, gering, und sie zeigen über die Zeit, über die Jahre, auch keine signifikante Zunahme. Die Kommission bevorzugt die transparente Praxis, kurze Kündigungsfristen mit Abgangsentschädigungen zu kombinieren, anstatt längere Kündigungsfristen festzulegen. Die Möglichkeit von Ausnahmen erachten wir als wichtig, um im Interesse aller Betroffenen, einschliesslich des Bundes als Arbeitgeber, Lösungen zu finden.
Insbesondere betont die Mehrheit der Kommission die Flexibilität, die in der Personalpolitik gerade bei hohen Positionen notwendig ist. So ermöglichen Abgangsentschädigungen einen reibungslosen Übergang bei Umstrukturierungen oder, wie erwähnt, bei Führungswechseln in der Bundesverwaltung. Neue Departementsvorsteherinnen oder Departementsvorsteher können mithilfe von Abgangsentschädigungen personelle Änderungen vornehmen, um ihre Vision oder ihre neue Idee so umzusetzen, wie sie sich das vorstellen, und das beinhaltet sehr oft auch einen Personalwechsel. Dies kann ohne lange rechtliche Auseinandersetzungen getan werden.
Natürlich sind diese Zahlen in der Öffentlichkeit in die Kritik geraten. Ich habe es schon gesagt: Die Höhe von Abgangsentschädigungen ist vergleichsweise gering. Zwischen 2014 und 2023 lagen die Gesamtsummen der jährlich ausbezahlten Abgangsentschädigungen für Angehörige der Lohnklassen 30 bis 38 zwischen 0,05 und 1,7 Millionen Franken. Abgangsentschädigungen schaffen auch Fairness und Transparenz in den Trennungsprozessen der Bundesverwaltung. Langjährige Mitarbeiter werden fair entschädigt, und rechtliche Auseinandersetzungen werden vermieden.
Die Abschaffung der Abgangsentschädigung würde die Flexibilität des Bundesrates und der Bundesverwaltung einschränken. Erleichterte Kündigungsvoraussetzungen im Bundespersonalrecht sorgen für einen reibungslosen Personalwechsel. Es gibt eine Treuepflicht der Arbeitnehmenden, aber auch eine Treuepflicht des Arbeitgebers. Ich würde es so sagen: Arbeitgeber haben eine Pflicht zur Vorsorge für ihre Mitarbeitenden, insbesondere im Hinblick auf ihre berufliche Zukunft. So sind Abgangsentschädigungen auch als eine Form der Vorsorge zu sehen, die es Mitarbeitenden ermöglicht, finanziell abgesichert zu sein, wenn sie unerwartet ihren Arbeitsplatz verlieren; dies meistens in einem höheren Alter, in dem nachher auch die Arbeitsplatzsuche erschwert ist.
Ich komme zum Fazit der Mehrheit der Kommission. Die Beibehaltung von Abgangsentschädigungen für Topkader der Bundesverwaltung und bundesnaher Betriebe ist eine Frage der Fairness und auch ein wichtiger Aspekt der Effizienz und des Vertrauens in die Organisation. Eine angemessene Entschädigung signalisiert einen respektvollen Umgang mit den Mitarbeitenden und stärkt das Vertrauen in die Verwaltung. Der Bundesrat ist gefordert, dies sorgsam anzugehen und dieses Instrument auch zurückhaltend anzuwenden. Trotzdem ist es so, dass bei personellen Veränderungen durch Abgangsentschädigungen ein fairer und reibungsloser Übergang gewährleistet wird, ohne die Effizienz der Verwaltung zu beeinträchtigen.
Die Minderheit, deren Standpunkt noch erläutert wird, weist darauf hin, dass Abgangsentschädigungen in der Bevölkerung oft nicht gut verstanden und als goldene Fallschirme betrachtet werden. Auch wenn der finanzielle Aufwand insgesamt gering sei, könnten solche Entschädigungen für öffentliche Irritationen sorgen und das Vertrauen in die Personalpolitik des Bundes beeinträchtigen.
Die Bedeutung der Abgangsentschädigungen für Topkader der Bundesverwaltung und bundesnaher Unternehmen bleibt ein Thema, das weiterhin sorgfältig beobachtet und begleitet werden muss.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Salzmann Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich übernehme den Part von Ständerat Stark, weil ich für ihn in der Kommission war - das einfach zur Information -, und beantrage Ihnen im Namen der durch mich vertretenen Minderheit, der parlamentarischen Initiative Minder Folge zu geben.
Abgangsentschädigungen oder goldene Fallschirme für entlassene Topkader der Bundesverwaltung oder bundesnaher Betriebe machen seit längerer Zeit immer wieder von sich reden und sorgen tatsächlich für breite Irritation. In den letzten Jahren wurden solche Vergütungen beispielsweise ausgeschüttet für: Jakob Baumann, Rüstungschef der Armasuisse; Jürg Marti, Direktor des Bundesamtes für Statistik; Alard du Bois-Reymond, Direktor des Bundesamtes für Migration, das heute Staatssekretariat für Migration heisst; Felix Weber, CEO der Suva; Ueli Haldimann, Direktor der SRG; Roland Nef, Chef der Armee; Susanne Ruoff, CEO der Schweizerischen Post; und Christian Bock, Direktor des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit. Betroffen waren auch die Billag, das Bundesamt für Bauten und Logistik und kürzlich die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit. Der jüngste Fall ist die Abgangsentschädigung für Frau Nicoletta della Valle, die ich gar nicht verstanden habe, weil die Direktorin ja selbst gekündigt hat. Man muss mir dann noch erklären, wieso Frau della Valle eine Abgangsentschädigung erhalten hat, obwohl sie von sich aus gekündigt hat.
Allein im Jahr 2021 wurden, wie Sie gehört haben, neun Abgangsentschädigungen an Mitglieder des Topkaders in Höhe von insgesamt 1,7 Millionen Franken ausgeschüttet. Das ist die Höchstsumme in den Jahren, die Frau Z'graggen erwähnt hat, und entspricht durchschnittlich rund 185 000 Franken pro Person. Aufgrund der sicheren Arbeitsverhältnisse und des ausgebauten Kündigungsschutzes beim Bund sind Abgangsentschädigungen gerade beim gut besoldeten obersten Kader nicht gerechtfertigt. Die ordentlichen Entschädigungen sind auf dieser Lohnstufe bereits sehr hoch, regelmässig übersteigen sie sogar das Gehalt eines Bundesrates. Die Schleudersitzprämie ist also quasi bereits im ordentlichen Lohn inbegriffen.
Der Vorstoss will nur Abgangsentschädigungen für Personen der obersten operativen Stufe, also der Geschäftsleitung oder des Verwaltungsrates, verbieten. Das heisst, dass andere Verwaltungsangestellte davon nicht betroffen sind. Bei Bundesangestellten, die nicht dem obersten Kader angehören, können Abgangsentschädigungen im Einzelfall weiter angezeigt sein, beispielsweise bei einer Entlassung infolge Umstrukturierung. In der Privatwirtschaft, zumindest bei börsenkotierten Gesellschaften, sind solche Vergütungsbestandteile bereits seit zehn Jahren verboten. Das ist bei der Umsetzung der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" in Artikel 735c Ziffer 1 OR geregelt worden. Es erscheint inkonsequent, wenn der Bund selbst weiterhin goldene Fallschirme für Topkader der Bundesverwaltung und bundesnaher Betriebe ermöglicht. Ausnahmen sollen in begründeten Fällen zulässig sein, insbesondere bei missbräuchlicher Kündigung.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates erkannte anlässlich ihrer Sitzungen vom 31. März 2017 und 15. Mai 2017 Handlungsbedarf im Bereich der Entschädigungen für Kader von Bundes- und bundesnahen Betrieben und stimmte der Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer 16.438, "Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen", im Januar 2018 zu. Diese parlamentarische Initiative wollte sogar eine Lohnobergrenze für das oberste Führungspersonal von Bundes- und bundesnahen Unternehmen einführen.
Ebenfalls wurde damals der parlamentarischen Initiative Minder 18.428, "Bundesbetriebe und bundesnahe Unternehmungen. Keine Abgangsentschädigungen ans Topkader", Folge gegeben. In der Vernehmlassung zu diesem Geschäft beurteilten die Vernehmlassungsteilnehmenden das in der Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.438 ebenfalls vorgesehene Verbot von Abgangsentschädigungen mehrheitlich positiv. 26 Vernehmlassungsteilnehmende äusserten sich explizit zu diesem Teil der Vorlage, wobei 16 ein solches Verbot begrüssten und 10 sich dagegen aussprachen. In der Detailberatung zum Erlass wurde man sich aber letztlich nicht einig. Mit dem Nichteintreten des Ständerates auf die Vorlage wurde gleichzeitig die parlamentarische Initiative 18.428 abgeschrieben und damit die Abschaffung der Abgangsentschädigung beim Bund verhindert, obschon dieser Teil der Vorlage weitgehend unbestritten war.
Die vorliegende parlamentarische Initiative will diesen mehrheitlich unbestrittenen Teil wieder aufgreifen und die Abgangsentschädigung beim Bund endlich unterbinden. Ja, rein buchhalterisch mögen solche Entschädigungen im Bundeshaushalt vernachlässigbar sein. Aber 1,7 Millionen Franken sind immer Geld. Die Wirkung gegen aussen ist grösser und ungleich problematischer. Denn Appelle ans finanzpolitische Masshalten verhallen beim Stimmbürger immer häufiger ungehört, wenn ausgeschiedene Amtsdirektoren und CEO mit solchem Gebaren auf sich aufmerksam machen.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen und der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Maillard Pierre-Yves · Mit-M · Ständerat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
En commission, je me suis abstenu, mais je dois dire que le cas de Mme della Valle, cité par M. Salzmann, pose un certain nombre de problèmes. On nous avait dit que ses indemnités étaient limitées à six mois. Or, on constate que c'est possiblement davantage. Dans ce sens-là, un certain nombre de membres du groupe socialiste vont soutenir la proposition de minorité Salzmann pour que le processus continue si une majorité devait être trouvée.
Dans ce sens-là, je vous invite à voter en faveur de la proposition de la minorité Salzmann.
Juillard Charles · Mit-M · Ständerat · Jura · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
A l'écoute de la longue liste énumérée par notre collègue Salzmann et en ma qualité de président de la Commission de gestion, je me demande si nous n'allons pas nous intéresser plus spécialement à l'ensemble de ces dossiers. Ils pourraient être pris en charge par la sous-commission compétente, qui contrôle le Département fédéral des finances qui a la responsabilité globale du personnel de la Confédération, afin de ne pas faire de cas particulier, mais d'avoir une vue d'ensemble, de savoir comment cela se passe, à quelles conditions etc., au cas où cette motion ne trouverait pas grâce aux yeux du plénum.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 20 Stimmen
Dagegen ... 16 Stimmen
(1 Enthaltung)