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Barzahlung in subventionierten Transportmitteln beibehalten

Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme der Motion.

Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Die Motion fordert, dass alle subventionierten Transportunternehmen Bargeld oder eine einfache Alternative, beispielsweise eine Prepaid-Karte, akzeptieren. Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Annahme. Der Nationalrat hat sie am 22. Dezember 2023 stillschweigend angenommen. Ihre KVF hat die Motion am 12. April dieses Jahres beraten und empfiehlt sie Ihnen einstimmig ebenfalls zur Annahme.

Ihre Kommission ist sich einig darüber, dass viele ältere Menschen mit der teils komplizierten Registrierung beim Bus- oder Bahnfahren Mühe bekunden. Ebenso ist die KVF-S der Meinung, dass beim digitalen Wandel auch wirklich auf all die Menschen Rücksicht genommen werden soll, die diesbezüglich weniger oder gar nicht geübt sind. Ihrer Kommission wurde versichert, dass das Anliegen bei der Branche angekommen ist, auch wenn diese selbst unter Kostendruck steht. Die Bargeldannahme ist dispositives Recht gemäss Artikel 3 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel. Die Gestaltung des Betriebes liegt in der betrieblichen Verantwortung der Transportunternehmen. Sie müssen sicherstellen, dass Menschen, die nur mit Bargeld bezahlen können oder wollen, nicht unverhältnismässig benachteiligt werden. Die Motion sieht angemessene, kundenfreundliche und zukunftsgerichtete Alternativen vor. Auch sie steht also in Einklang mit der Gesetzgebung.

Ich bitte Sie, dem Bundesrat, dem Nationalrat und Ihrer einstimmigen Kommission zu folgen.

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich kann mich namens des Bundesrates der Sprecherin, Frau Ständerätin Gmür-Schönenberger, anschliessen. Die Gestaltung des Vertriebs liegt in der betrieblichen Verantwortung der Transportunternehmen. Sie haben zu entscheiden, welche Zahlungsmöglichkeiten sie anbieten. Aus gesetzlicher Sicht ist die Bargeldannahmepflicht gemäss Artikel 3 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel dispositives Recht; das wurde bereits gesagt. Die Transportunternehmen müssen sicherstellen, dass Menschen, die nur mit Bargeld zahlen können oder wollen, nicht unverhältnismässig benachteiligt werden. Der Bundesrat erachtet es nicht für angezeigt, dass der Gesetzgeber den Transportunternehmen zwingende Vorgaben zur Bargeldannahme macht. Die vorliegende Motion sieht eben angemessene, kundenfreundliche und zukunftsgerichtete Alternativen vor, wie etwa eine Prepaid-Karte.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat die Motion zur Annahme empfohlen. Ich bitte Sie, diesem Antrag zu folgen.

Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté