24.3022

Adapter le statut S pour renforcer son acceptation

Herzog Eva · P-F · Conseil des Etats · Bâle-Ville · Groupe socialiste

BO 2024 E 577Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Würth Benedikt · Mit-M · Conseil des Etats · St-Gall · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Ich bitte Sie selbstverständlich, diese Motion anzunehmen. Gleichzeitig bin ich von der Stellungnahme des Bundesrates enttäuscht. Wenn man sie liest, hat man das Gefühl, alles sei in diesem Bereich in bester Ordnung. Dem ist leider nicht so.

Zum Grundsätzlichen: Was bedeutet eigentlich der Status S nach unserem Asylgesetz? Verkürzt kann man sagen, dass ohne Angabe konkreter Fluchtgründe, eigentlich lediglich mit dem Vorweisen eines gültigen Passes ein vorübergehender Aufenthalt - eben zum Zweck des Schutzes - begründet werden kann. Wobei noch anzumerken ist, dass im Grunde genommen nicht einmal ein Pass erforderlich ist; das Fehlen eines Identitätsausweises ist im Schutzverfahren kein Grund für ein Nichteintreten. Auch solche Gesuche müssen geprüft werden. Es genügt, dass man glaubhaft macht, dass man den Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt des Kriegsausbruchs in der Ukraine hatte. Das ist die Ausgangslage.

Wenn also Schutzbedürftigkeit das entscheidende Kriterium ist, dann muss der Gaststaat davon ausgehen, dass die entsprechende Person mit einer Rückkehr ins Heimatland signalisiert, dass dieser Schutz nicht mehr beansprucht wird. Darum bin ich der Meinung: Wer zurückgeht, verwirkt das Recht auf den Schutzstatus. In der Motion habe ich aber auch mögliche Ausnahmetatbestände erwähnt. Es gibt legitime Gründe für einen kurzzeitigen Aufenthalt in der Ukraine, für eine kurzzeitige Rückkehr, zum Beispiel familiäre Gründe. Das wäre im Rahmen der Gesetzgebung dann zu konkretisieren.

Wichtig ist aber der Grundsatz, denn das Volk versteht nicht, und auch ich selbst verstehe es nicht, dass man einerseits den Schutzstatus S beansprucht und andererseits kreuz und quer in Europa herumreisen und eben auch zurück in die Ukraine reisen kann. Darum trägt die Motion auch den Titel "Für die Akzeptanz des Schutzstatus S braucht es Anpassungen".

Der Bundesrat sagt nun, es könne ja sein, dass eine in die Ukraine zurückgereiste Person infolge der militärischen Entwicklung zu einem späteren Zeitpunkt wieder schutzbedürftig werde. Er sagt: "Es muss grundsätzlich möglich sein, ein Schutzgesuch mehr als einmal einzureichen." Diese Auffassung teile ich nicht. Diese Argumentation zeigt, dass der Ausnahmetatbestand, der Schutzstatus S, eben nicht mehr die Ausnahme, sondern für die Ukrainerinnen und Ukrainer mittlerweile die Regel geworden ist. Alle Personen, auch die Ukrainer, können unter Angabe der bekannten Fluchtgründe auch später ein ordentliches Asylgesuch stellen. Die Schweiz ist immer noch Mitglied der Flüchtlingskonvention.

Der Tourismus, den ich kritisiere, hat aber auch eine zweite Achse, die wir beachten müssen. Es gibt auch zahlreiche Gesuche, die von Leuten gestellt werden, die bereits in einem anderen europäischen Staat oder in einem Drittstaat einen S-Status hatten. Somit besteht eine Schutzalternative. Auf solche Gesuche gibt es meines Erachtens nur eine Antwort: Nichteintreten.

Der Bundesrat sagt zwar in seiner Antwort zumindest implizit, dass er das Dublin-Prinzip anwende, aber ich habe hier einen zwiespältigen Eindruck, denn in der Presse war auch zu lesen, dass die Schweiz nicht an die EU-Registrierungsplattform andocken möchte. Auch das SEM hat mir konkret mitgeteilt, dass im Schutzverfahren, anders als im ordentlichen Verfahren, das Dublin-Verfahren nicht zur Anwendung komme. Sinn und Zweck des Schutzverfahrens sei die Entlastung des Asylverfahrens, weshalb das Dublin-Verfahren im Verfahren zur Gewährung des vorübergehenden Schutzes nicht zur Anwendung komme. Das teilt mir das SEM mit. Und weiter: Eine gesetzliche Grundlage für Dublin-Verfahren im Schutzverfahren fehle folglich. Infolgedessen findet auch kein Abgleich mit Eurodac statt.

Das SEM verweist dann weiter darauf, dass auch andere europäische Staaten nicht nach dem Dublin-Prinzip vorgehen. Das SEM sagt mir aber auch, dass erst mit dem Inkrafttreten der neuen Eurodac-Verordnung 2026 vorgesehen sei, dass Schutzsuchende ebenfalls erfasst werden. Spätestens dann braucht es natürlich eine gesetzliche Anpassung. Nur schon darum wäre eigentlich diese Motion anzunehmen.

Das Nichtandocken an die EU-Registrierungsplattform erfolgt angeblich aus Kostengründen. Das wäre meines Erachtens am falschen Ort gespart, wie die Debatte um die Asylkredite zeigt. Wir müssen doch alles daransetzen, dass der Pendenzenstand tief ist und die Verfahren effizient sind. Mehr Leute im Verfahren bedeutet mehr Kosten auf allen Ebenen durch Unterbringung, Schulung usw. Ende Mai 2024 waren noch immer 6285 Gesuche um den Schutzstatus S hängig. Die Personen warten also seit Monaten auf Entscheide.

Strengere rechtliche Rahmenbedingungen, das ist klar, würden auch die Attraktivität der Schweiz senken. Das ist durchaus auch ein Ziel dieser Motion. Es ist gut und recht, wenn man finanzielle Entlastungen über eine erhöhte Erwerbsquote erzielen will. Es ist aber auch wichtig, dass man in effiziente Prozesse investiert und eben dafür auch materiell-rechtliche Anpassungen vornimmt.

Zum Formellen: Der Bundesrat sagt, es sei so weit alles in Ordnung und es brauche keine gesetzlichen Anpassungen, das geltende Recht gebe angemessene Antworten auf die Herausforderungen, die auch der Bundesrat sehe. Gemäss Artikel 120 unseres Parlamentsgesetzes kann man mit einer Motion den Bundesrat beauftragen, einen Erlass vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen. Ich habe die Motion bewusst offen formuliert. Optimierungen können über rechtliche Anpassungen, aber auch über Massnahmen im Vollzug erzielt werden. Sollte es tatsächlich keine gesetzlichen Massnahmen brauchen, was ich stark bezweifle, wären immerhin Optimierungen im Vollzug dringend nötig.

Ich fasse zusammen: Wir haben mit dem Schutzstatus S die Türe für die Gewährleistung des Schutzes weit geöffnet. Ich bin der Meinung, wer verreist und später wieder zurückkommt, hat den Schutz verwirkt, legitime Ausnahmen vorbehalten. Ausserdem muss das Dublin-Prinzip so bald als möglich konsequent angewendet werden. Gesetzliche Anpassungen sind entsprechend frühzeitig aufzugleisen. Es ist meines Erachtens nicht so, dass wir keinen Handlungsbedarf hätten.

Ich habe im Zusammenhang mit dieser Motion erstaunlich viele Reaktionen erhalten, auch von Leuten von der Basis, wie wir im Bundeshaus jeweils sagen. Es sind Leute, die wirklich nicht irgendwie rechts aussen stehen, sondern solche, die einfach ihre Aufgabe, ihre Pflicht erfüllen und mir durchs Band sagen, es sei dringender Handlungsbedarf gegeben. Darum kann ich nur den Kopf schütteln, wenn ich heute beispielsweise in "24 heures" lese, dass meine Motion populistisch sei. Offenbar hat man sich nicht mit den praktischen Fragen auseinandergesetzt, die sich hier stellen.

Sie haben auch zur Kenntnis genommen, dass verschiedene Mitglieder von Kantonsregierungen - Regierungsmitglieder aus dem Kanton Bern und aus dem Kanton Zürich - das Problem ebenfalls deutlich adressiert haben. Der ehemalige Kollege Fehr sagte der "NZZ", auch beim Schutzstatus S würden wir Missbräuche beobachten, etwa durch Leute, die mit unlauteren Absichten in die Schweiz kommen. Auch die Regierung meines eigenen Kantons hat deutlich gemacht, dass es Anpassungen braucht. Im Übrigen - das möchte ich Ihnen nicht vorenthalten - hat mir der Vorstand der Sozialdirektorenkonferenz mitgeteilt, dass die Motion explizit begrüsst BO 2024 E 578 werde. Auch der Schweizerische Gemeindeverband hat mir seine Unterstützung für die Motion übermittelt.

Ich bitte Sie somit, die Motion anzunehmen. Es besteht Handlungsbedarf, und wir brauchen gezielte Anpassungen am bestehenden Regime.

Broulis Pascal · Mit-M · Conseil des Etats · Vaud · Groupe libéral-radical

Je soutiens pleinement les propos de M. Würth, tout comme je soutiendrai les motions de Mme Esther Friedli et de M. Damian Müller.

Cette motion n'est pas populiste. Si le quota était de 1000 personnes, on pourrait dire qu'il s'agit de jouer tout calmement une carte humanitaire sur le territoire. Sauf qu'aujourd'hui la question ukrainienne et celle des permis S posent tout d'abord un problème budgétaire. En effet, le problème budgétaire se posera très rapidement: aujourd'hui, l'Ukraine est traitée hors budget, puisque ce n'est pas considéré cette fois-ci comme le fonds que nous voulions créer, mais comme une prise en charge extraordinaire, comme pour le COVID-19. Nous traitons à peu près 1 à 1,4 milliard de francs sur le budget courant de la Confédération, hors budget. Ce n'est pas rien.

Ensuite, dans les cantons - cela a été relevé par M. Würth -, on constate aujourd'hui que les inquiétudes montent du terrain. Pourquoi? Lisez la presse; ce n'est pas une question de populisme, mais, avec plus de 60 000 personnes sur le territoire suisse, cela génère implicitement des tensions. Tout d'abord, en ce qui concerne les plaques des voitures ukrainiennes, il n'y a pas un jour sans que nous soyons interpellés, autant à droite qu'à gauche. Ensuite, on dit qu'environ 10 000 à 12 000 personnes pourraient remplir leurs obligations militaires en Ukraine. Les gens disent: pourquoi sont-elles ici et ne défendent-elles pas leur pays? Ces questionnements sont tout à fait ordinaires.

S'agissant du statut S, on devra digérer les coûts dans le budget ordinaire de la Confédération. J'ai cru comprendre des explications de Mme la conseillère fédérale Karin Keller-Sutter qu'elle voulait le faire progressivement, à coups de 200 à 300 millions de francs par année, qui viendraient en quelque sorte alourdir notre déficit structurel, puisqu'il faut bien passer de la charge extraordinaire à une charge ordinaire si ces personnes sont chez nous. D'ailleurs, c'est bien là que nous jouons notre rôle d'accueil et d'intégration de ces différentes personnes sur le territoire suisse.

Je pense que cette motion, comme l'a dit M. Würth, s'inscrit dans une logique d'examen. Je ne peux pas admettre que le Conseil fédéral dise que cette question est traitée. Non. Quand plus de 60 000 personnes doivent être accueillies avec intelligence sur notre territoire et dont les enfants sont intégrés aux niveaux des communes et des cantons, forcément, il y a une préoccupation. C'est mieux que nous abordions cette question calmement aujourd'hui plutôt que de le faire dans la précipitation et dans l'excitation en subissant une pression populaire pour expulser ces personnes. Je pense que c'est juste: nous devons continuer à nourrir le dialogue. Cette motion s'inscrit pleinement dans cette logique.

Dans mon canton, plus de 100 millions de francs sont consacrés à la question ukrainienne. Ce montant est payé par le budget ordinaire, parce qu'il n'y a pas de comptabilité parallèle.

J'encourage l'assemblée à soutenir cette motion, tout comme celles de Mme Esther Friedli et de M. Damian Müller, parce qu'elles sont tout à fait logiques. Il ne faut pas les prendre avec fermeture.

Jans Beat · BR-M · Conseil fédéral · Bâle-Ville

Die Motion verlangt vom Bundesrat, den Schutzstatus S anzupassen. So soll dieser Status unter gewissen Voraussetzungen aberkannt und nicht wiedererlangt werden können, etwa, wenn eine Person für eine bestimmte Zeit ausgereist ist, wenn sie Rückkehrhilfe bezogen oder den Schutzstatus missbräuchlich erlangt hat. Zudem soll sichergestellt werden, dass der Schutzstatus innerhalb des Dublin-Raumes nur einmal erteilt wird.

Ich möchte Ihnen in Erinnerung rufen, dass rund vier Millionen Menschen aus der Ukraine ihr Land verlassen haben, dass alle Länder in Europa dieselben Probleme haben, die wir heute diskutieren, dass es aber einige Länder gibt, die anteilsmässig noch sehr viel mehr Menschen aufgenommen haben als wir. Dazu gehören etwa Deutschland und Österreich. Ich werde morgen an die Versammlung der Innenminister der Schengen-Staaten gehen, und auch dort wird diese Frage wieder diskutiert werden. Wir haben damals unsere Schutzregeln in Koordination mit den anderen Ländern erlassen. Das ist auch weiterhin die Strategie des Bundesrates.

Der Bundesrat teilt das Anliegen des Motionärs. Es gibt Missbräuche; die gilt es konsequent zu bekämpfen. Er ist jedoch der Ansicht, dass es hier um eine Vollzugsaufgabe geht, die konsequent angegangen werden muss, und zwar in einer Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Es geht nicht darum, die Regeln zu ändern. Das bringt aus Sicht des Bundesrates nichts. Der vorübergehende Schutz erlischt ja bereits heute, nach geltendem Recht, wenn schutzbedürftige Personen den Mittelpunkt ihrer Lebensverhältnisse ins Ausland verlegt haben. Das Staatssekretariat für Migration kann den Schutzstatus S bereits heute widerrufen, wenn sich eine schutzbedürftige Person wiederholt oder längere Zeit, das heisst mehr als 15 Tage, im Heimatstaat aufgehalten hat. Der mehrmalige Bezug der Rückkehrhilfe ist bereits heute ausgeschlossen. Dabei berücksichtigen wir auch Rückkehrhilfe, die von anderen europäischen Staaten geleistet wird.

Es ist mir also wichtig, zu betonen, weshalb es den Schutzstatus S braucht. Mit diesem Status können wir Geflüchteten rasch und unbürokratisch Schutz gewähren. Wir verzichten dabei auf eine individuelle Prüfung der Asylgründe. Da der Krieg in der Ukraine zu einer grossen Fluchtbewegung geführt hat, auch in die Schweiz, haben wir damit - das wissen wir jetzt - zum Glück eine Überlastung des Asylsystems verhindern können.

Wie gehen wir jetzt aber mit Personen um, die auf ihren Schutzstatus verzichtet und die Schweiz verlassen haben? Was ist, wenn sie wiederkommen und erneut einen Schutzstatus beantragen? Was ist, wenn eine andere Region, in die sie vielleicht gezogen sind, ebenfalls vom Krieg betroffen ist? Sollen wir sie dann vom Schutz ausschliessen? Nein, denn das wäre nicht in unserem Interesse. Sie könnten dann immer noch ein Asylgesuch stellen, wie richtig gesagt wurde. Das SEM müsste ihr Asylgesuch dann individuell prüfen, was aber zusätzliche Ressourcen binden und eben nicht dazu führen würde, Herr Broulis, dass wir Kosten sparen.

Der Krieg in der Ukraine dauert an. Mit ziemlicher Sicherheit könnten wir deshalb Asylsuchende aus der Ukraine mit einem negativen Asylentscheid auch gar nicht in die Ukraine zurückweisen. Das würde wohl als unzumutbar eingeschätzt. Die Folge wäre, dass die Personen nicht den Schutzstatus hätten und vielmehr als vorläufig Aufgenommene in der Schweiz blieben. Es kann gute Gründe dafür geben, dass jemand auf den Schutzstatus verzichtet und diesen später erneut beantragt. So könnte eine Person in die Ukraine zurückkehren, dort aber feststellen, dass sich die Sicherheitssituation wegen einer erneuten russischen Offensive wieder verschlechtert hat. Dies ist kein missbräuchliches Verhalten. In solchen Fällen muss es möglich bleiben, dass eine Person den Schutzstatus mehr als einmal beantragen kann. Aber auch in diesen Fällen wird die Rückkehrhilfe nur einmal ausbezahlt. Bereits das geltende Recht schliesst einen mehrmaligen Bezug aus.

Und schliesslich: Diejenigen Personen, die auf den Schutz der Schweiz angewiesen sind, sollen diesen auch bekommen. Diejenigen aber, die nicht darauf angewiesen sind, bekommen ihn nicht. Wer bereits in einem EU- oder EFTA-Staat einen Schutztitel oder ein Aufenthaltsrecht erhalten hat, bekommt in der Schweiz keinen vorübergehenden Schutz. Hier sind wir strenger als die EU, welche Wechsel zwischen EU-Staaten erlaubt.

Ein Missbrauch des Schutzstatus S darf nicht toleriert werden. Hier müssen wir genau hinschauen. Das wird bereits heute gemacht. Die eingereichten Identitätsdokumente werden auf ihre Echtheit geprüft, zudem wird geprüft, ob die Betroffenen ihren Wohnsitz vor dem 24. Februar 2022 auch tatsächlich in der Ukraine hatten. Liegen Hinweise auf Schutzalternativen ausserhalb der Ukraine vor, werden weiterführende Abklärungen vorgenommen, dies beispielsweise in Form BO 2024 E 579 von Informations- und Rückübernahmeersuchen an ausländische Partnerbehörden. Hinweisen, wonach eine Person den vorübergehenden Schutz durch falsche Angaben erschlichen hat, geht das SEM konsequent nach. Sind die Voraussetzungen erfüllt, widerruft es den Schutzstatus.

Fazit: Die Anliegen des Motionärs sind bereits erfüllt. Deshalb empfiehlt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen. Wir anerkennen hingegen, dass es für die Gemeinden inzwischen eine grosse Belastung darstellt, die zahlreichen Neugesuche zu beurteilen. Immer wieder rufe ich alle - die Gemeinden, die Kantone - dazu auf, Missbräuche, die sie feststellen, dem SEM zu melden, damit es die entsprechenden Massnahmen ergreifen kann.

Vote

GroupYesNoAbst.
Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.11 (92 %)1 (8 %)0 (0 %)
Groupe libéral-radical10 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste0 (0 %)7 (100 %)0 (0 %)
Groupe de l'Union démocratique du Centre7 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S0 (0 %)3 (100 %)0 (0 %)
Groupe vert'libéral1 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total29 (73 %)11 (28 %)0 (0 %)

Yes: Proposal by the author (adopt)
No: Proposal by the Federal Council (reject)

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