24.3029
Interkantonale Spitalplanung für eine bessere und effizientere Versorgung
Wyss Sarah · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Mit einem Kostenanteil von 35 Prozent sind die Spitäler in der Gesundheitsversorgung ein wichtiger Akteur. Aber auch aus Versorgungssicht sind sie unverzichtbar. Mit dem vorliegenden Postulat - ich kann Ihnen das gerne sagen, es gibt einige Postulate und Motionen zu diesem Thema - fordere ich eine verbindliche interkantonale Spitalplanung. Ich lasse mit Absicht offen, ob dies via eine verbindliche interkantonale Planung geschieht, was eine Anpassung von Artikel 39 KVG zur Folge hätte, oder via eine Planung nach Gesundheitsregionen oder via eine national koordinierte Planung analog der hochspezialisierten Medizin.
Ich weiss, es interessiert Sie vielleicht nicht wirklich, aber danke für die Ruhe. Es kommen noch ganz viele Vorstösse, und ich glaube, es ist sonst wirklich unangenehm, hier zu sprechen.
Es gibt zwei Hauptgründe, weshalb eine solche Planung über die Kantonsgrenzen hinaus von grösster Bedeutung wäre. Ich bitte Sie deshalb, dieses Postulat anzunehmen, erstens aus Kostengründen und zweitens aus Versorgungssicht.
Zur Versorgungssicht: Die Spitallandschaft steht vor dem Abgrund. Fast schon wöchentlich erreichen uns Nachrichten von massivsten Defiziten der Spitäler. Es sind Spitäler, welche massiv abbauen, wenn nicht gar schliessen müssen, wenn sie durch die Eigentümer, häufig die Kantone, nicht gerettet werden. Einige Spitäler werden es erst in Jahren merken, wenn sie nicht mehr in der Lage sind zu investieren, oder sie investieren schon jetzt zu wenig, beispielsweise in die Digitalisierung. Meist sind es aber nicht die spezialisierten, privaten oder halbprivaten Kliniken, sondern Grundversorger, die auch für die Versorgungssicherheit wichtig sind. Genau deshalb ist die Politik gefordert. Denn wir müssen die Versorgungssicherheit gewährleisten.
Aber es reicht nicht, dass jeder Kanton für sich selbst schaut. Denn mit der aktuellen Patientenmobilität macht eine isolierte kantonale Spitalplanung schlicht keinen Sinn. So stammen beispielsweise im Kanton Zürich 15 Prozent der behandelten Patientinnen und Patienten aus einem anderen Kanton, meist einem angrenzenden. Ein anderes Beispiel: 40 Prozent der Baselbieterinnen und Baselbieter lassen sich im Stadtkanton Basel-Stadt behandeln. Auch in anderen Kantonen ist die Patientenmobilität Realität. Wenn also jeder Kanton nur für sich schaut, und da sind wir schon, dann werden wir unterversorgte und überversorgte Fachbereiche haben. Dies schadet der Versorgungsqualität und verursacht höhere Kosten, und dies ganz ohne medizinischen Mehrwert.
Jetzt komme ich noch kurz zum zweiten Punkt, den Kostengründen. Die Spitäler leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung, das habe ich gesagt. Aber sie machen eben auch einen ganz grossen Anteil der Kosten aus, nämlich 35 Prozent. Es ist deshalb nicht nur aus Versorgungssicht falsch, zu viele oder zu wenige Spitäler zu haben, sondern auch aus Kostengründen. Und Sie haben es sicherlich gelesen und wissen es sicherlich: Auch der Bund beteiligt sich durch die Prämienverbilligungen indirekt an diesen Kosten. Also auch hier gilt: Wenn der Bund effizient werden möchte, dann hätte er alles Interesse daran, dass die Kosten bei den Spitälern effizient ausgestaltet sind. Das bedeutet, dass eine Über- und Unterversorgung zu minimieren ist. Das genau fordert mein Postulat.
Zum Schluss mache ich noch eine allgemeine Bemerkung. Eine interkantonale oder auch eine nationale Spitalplanung, wie es andere Vorstösse fordern, löst definitiv nicht alle Probleme im Spital- oder im Gesundheitswesen. Aber es ist ein wichtiges Puzzleteil für eine effiziente und bedarfsgerechte Versorgung.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dieses Postulat anzunehmen, auch im Wissen darum, dass noch einige Vorstösse folgen werden, die ein bisschen eine andere Stossrichtung haben. Aber ich bin überzeugt, dass wir damit eine gute Auslegeordnung für eine bessere Spitalversorgung in der Schweiz haben werden.
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Das Postulat wird von Herrn Gartmann bekämpft.
Gartmann Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Wyss, Ihr Grundgedanke, dass die Spitallandschaft Schweiz eine Änderung erfahren sollte, befriedigt mich einigermassen; er ist grundsätzlich nicht ganz schlecht. Es zeigt sich jedoch seit Jahren, dass das Gesundheitswesen aus dem Ruder läuft, nicht zuletzt deswegen, weil der Bund zwar die wirtschaftliche Freiheit propagiert, jedoch zusammen mit den Kantonen sehr viele Leitplanken und Vorschriften aufstellt. Sogenannte Spitallisten und nur ergänzte Leistungen in manchen Regionen fördern diese Freiheit nicht.
Liebe Frau Wyss, lassen Sie mir noch einen Gedanken zu. Ich glaube kaum, dass ein Vorstoss aus Ihren Reihen die Kosten senken wird. Man hat in der Vergangenheit gesehen, dass sämtliche Ideen linker Kreise nur Mehrkosten verursacht haben. Die Schweiz, unser Bundesstaat, ist genau wegen ihres Föderalismus sehr erfolgreich unterwegs. Die Zunahme an Gesetzen bringt enorme Einschränkungen, und das verhindert eine positive Entwicklung massiv. Anstatt mit diesem Postulat neue Vorschriften zu erlassen und damit wohl einen weiteren Schritt in eine total verstaatlichte Spitallandschaft zu vollziehen, wo die Kantone die Kosten bestimmen, sollte man die Kantone vielmehr dazu verpflichten, regional und in funktionalen Räumen zu denken.
Es gibt bereits Kantone, die eine Zusammenarbeit über die Kantonsgrenzen hinaus suchen, meist auch sehr erfolgreich; andere sollten dies noch tun. Einer der Kantone, die es schon tun, ist ein Kanton in meiner Region, nicht mein Kanton, sondern der Kanton Graubünden. Das Kantonsspital Graubünden wird durch die Stiftung Kantonsspital Graubünden getragen. Es arbeitet hervorragend mit Spitälern im Kanton Glarus und in einem Teil des Kantons St. Gallen zusammen. Erst kürzlich konnte man ein Spital aus dem Kanton St. Gallen in diese Spitallandschaft überführen.
Grundsätzlich gibt es nur folgende Anreize, welche die Spitallandschaft positiv und nachhaltig verändern und wahrscheinlich wenige, aber erfolgreiche Spitäler belassen: Ein Spital ist nur nach wirtschaftlichen Aspekten zu führen. Die Bevölkerung muss immer mit einer akzeptablen Notversorgung zufriedengestellt werden. Die heutige schnelle Mobilität mit der Rega und anderen Helikoptern oder mit voll ausgerüsteten Krankenwagen ermöglicht eine lebenserhaltende Rettung auch bei grösserer Entfernung zu einem Spital. Die heutige Planung stammt wohl noch aus einer Zeit, als man Unfallopfer mit Pferd und Wagen ins Spital brachte. Die Spitäler dürfen nicht mehr laufend mit millionenschweren Rettungsprogrammen auf Kosten der Steuerzahler saniert werden. Dies passiert leider immer wieder. Auch in meinem Heimatkanton hat man erst kürzlich über 100 Millionen Franken in eine marode Spitallandschaft investiert. Das darf nicht geschehen. Meines Wissens ist das gemäss KVG auch nicht rechtens und darf eigentlich gar nicht passieren.
Zusammenfassend kann man sagen, dass sich in funktionalen Räumen planende Spitalorganisationen automatisch zu erfolgreichen Gesundheitszentren entwickeln werden, wenn die Rettungsprogramme mit Steuergeldern konsequent verboten werden. Ein Spital ist wirtschaftlich zu führen, dann wird es erfolgreich.
Ich bitte Sie deshalb, dieses Postulat abzulehnen.
Gysi Barbara · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Gartmann, ich bin ja nicht nur Ratskollegin von Ihnen, sondern komme auch aus dem gleichen Kanton wie Sie, dem Kanton St. Gallen, einfach aus einer anderen Ecke. Ich verstehe eigentlich nicht, warum Sie sich gegen das Postulat wehren, das ja eben genau die Verpflichtung zur regionalen Planung fordert. Unser Kanton wollte mit sechs anderen Kantonen regional planen, drei sind dann ausgestiegen. Genau das fordert eigentlich das Postulat, dass man eben in den Regionen plant. Warum sind Sie wirklich dagegen? Eigentlich sollten Sie ja aufgrund der Erfahrung aus dem eigenen Kanton sehen, dass es nötig ist.
Gartmann Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Danke für Ihre Frage, Frau Gysi. Es ist Folgendes: Wir haben bewiesen, dass man das in funktionalen Räumen entwickeln kann - ohne ein Postulat wie das hier vorliegende, ohne Vorschriften aus Bundesbern. Ganz wichtig dabei ist, dass Sie und Ihre Partei im Kanton St. Gallen bewiesen haben, dass alles aus dem Ruder läuft, wenn man es nicht richtig macht.
Wyss Sarah · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Kollege, ich hätte einfach eine Rückfrage. Sie haben gesagt, und das kann ich nachvollziehen, sogar auch verstehen, dass Sie Spitäler nicht mit Staatsgeldern retten möchten. Aber können Sie mir sagen, was das mit diesem Postulat zu tun hat?
Gartmann Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ja, ich nehme an, Sie haben das Gefühl, dass Sie von Bundesbern aus die Leitplanken setzen können. Schauen Sie sich ein Beispiel aus dem Kanton St. Gallen an, wo ich herkomme: Ihre Partei hat dort einen Riesenschlamassel angerichtet, der mit über 100 Millionen Franken korrigiert werden musste. Das ist der falsche Weg, und das wird auch mit der Annahme dieses Postulates nicht anders werden. Sie werden uns dann sagen, dass die Bürger dieses Spital wollen und dass wieder Mittel dafür eingesetzt werden müssen. Sie wissen es ganz genau: Jede Spitalvorlage wird beim Bürger durchkommen, weil gesagt wird, dass er diese Versorgung brauche. Aber wir müssen endlich wirtschaftlich denken!
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura
Cela a été dit: le postulat charge le Conseil fédéral de rédiger un rapport contenant des propositions qui permettent d'améliorer et de moderniser la planification hospitalière intercantonale. Ce rapport ne s'immiscera en rien dans les stratégies des cantons ou des régions, mais visera à apporter des critères qui pourront être pris en considération, parce que le critère économique est fondamental, mais la planification hospitalière tient également compte de l'organisation de l'écosystème des soins.
Par ailleurs, dans les limites de ses compétences, le Conseil fédéral veille déjà à renforcer l'harmonisation des critères de planification des hôpitaux par les cantons, en adaptant ou en adoptant des modifications d'ordonnances, qui sont entrées en vigueur au 1er janvier 2022. L'adaptation d'une ordonnance a notamment renforcé l'obligation de coordination intercantonale. Le Conseil fédéral est donc déjà intervenu dans ce domaine.
Le délai de mise en oeuvre par rapport aux modifications apportées est de quatre ans pour les soins somatiques aigus et de six ans pour la psychiatrie et la réhabilitation. Ce qui est important - c'est pour cela que l'on propose d'adopter ce postulat -, c'est également de suivre de près la mise en oeuvre et de l'évaluer.
En outre, dans le cadre de l'exécution du postulat 19.3423 de la CSSS-N, "Assurance-maladie abordable à long terme. Pour être efficaces, les mesures de baisse des coûts et d'amélioration de l'efficacité doivent se fonder sur des modèles et des scénarios fiables", le Conseil fédéral doit également examiner et rendre compte des possibilités de garantir un approvisionnement optimal en soins stationnaires dans l'ensemble du pays, en s'appuyant soit sur des modèles qui peuvent être développés et adaptés périodiquement, soit sur des scénarios à plus ou moins long terme.
Par rapport aux éléments que je viens de mentionner, le Conseil fédéral est donc disposé à examiner les demandes contenues dans le présent postulat, et ce, toujours dans le cadre de l'évaluation de la mise en oeuvre des nouveaux critères de planification hospitalière.
Abstimmung
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 124 Stimmen
Dagegen ... 59 Stimmen
(2 Enthaltungen)