16.498

Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller

Riniker Maja · 1VP-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

Loi fédérale sur l'acquisition d'immeubles par des personnes à l'étranger

Antrag der Mehrheit

Festhalten

(= Eintreten)

Antrag der Minderheit

(Paganini, Bäumle, Bregy, de Montmollin, Müller-Altermatt, Vincenz, Wasserfallen Christian, Wismer Priska)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

(= Nichteintreten)

Proposition de la majorité

Maintenir

(= Entrer en matière)

Proposition de la minorité

(Paganini, Bäumle, Bregy, de Montmollin, Müller-Altermatt, Vincenz, Wasserfallen Christian, Wismer Priska)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

(= Ne pas entrer en matière)

Präsidentin (Riniker Maja, erste Vizepräsidentin): Unser Rat ist auf die Vorlage eingetreten und hat sie in der Gesamtabstimmung angenommen. Der Ständerat ist jedoch nicht auf die Vorlage eingetreten. Wir müssen daher nochmals über Eintreten befinden.

Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Die Vizepräsidentin hat es gesagt: Es geht heute nur um die Frage des Eintretens.

Ich habe am 7. Juni 2023 für die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP bereits einmal beantragt, nicht auf diese Vorlage einzutreten. Ich habe damals gesagt, dass wir nicht nicht darauf eintreten wollen, weil wir irgendwie naiv wären gegenüber internationalen Entwicklungen, gegenüber aggressiven Staatsfonds und halbstaatlichen Unternehmen in China und wo auch immer. Ich habe vielmehr gesagt, dass dieses Instrument untauglich ist, und ich habe versprochen, dass wir Hand dazu bieten, diese Thematik im Rahmen der Umsetzung der Motion Rieder anzugehen. Dazu haben wir gestern Hand geboten; wir haben gestern in diesem Saal das entsprechende Investitionsprüfgesetz verabschiedet.

Geblieben sind die Mängel in diesem Geschäft. Im vorliegenden Fall sind sowohl die Diagnose wie auch die Therapie falsch. Zur Diagnose muss man einfach sagen, dass diese Infrastrukturen der Energiewirtschaft gar nicht besonders gefährdete Kandidaten sind, wenn es um ein Abzügeln nach China geht. Denn praktisch all diese Infrastrukturen sind ja im Eigentum von Kantonen und Gemeinden. Da gibt es überhaupt keine Anzeichen dafür, dass unsere Kraftwerke, Übertragungsnetze, Trafostationen usw. veräussert werden sollen. Im Gegenteil, es gibt die ganzen Diskussionen zum Thema des Heimfalls. Die Kantone werden also in Zukunft noch vermehrt Eigentümer solcher sehr wichtigen Infrastrukturen sein.

Auch bei der Therapie muss man sagen, dass das vorliegende Geschäft sehr viele Mängel hat. Ich erinnere an das vernichtende Vernehmlassungsergebnis, ich erinnere an die vernichtende Regulierungsfolgenabschätzung. Wir würden hier eigentlich die Lex Koller verstümmeln. Diese wurde für etwas ganz anderes geschaffen. Zudem sind es kantonale Verfahren. Jetzt würden wir hier ein Lex-Koller-Verfahren auf Bundesebene kreieren. Das würde natürlich zu einer riesigen Bürokratie führen. Ich glaube, hier kann man wirklich sagen, dass die Energiewirtschaft und auch unsere Grundbuchämter mit einer enormen neuen Bürokratie konfrontiert würden.

Es ist ja nicht nur gestern das Investitionsprüfgesetz verabschiedet worden, sondern es hat sich auch der Ständerat mit dieser Vorlage befasst. Der Ständerat hat mit 29 zu 12 Stimmen Eintreten abgelehnt. Es war also ein sehr deutlicher Entscheid. Auch die unheilige Allianz, die wir in dieser Frage in unserem Rat haben - die SP und die Grünen zusammen mit der SVP -, hat im Ständerat schon wacker gebröckelt. Von sechs Ständeratsmitgliedern der SVP konnten sich vier nicht dazu durchringen, diese Vorlage zu unterstützen. Bei einer solchen Ausgangslage ist der vorliegende Gesetzentwurf natürlich auch kein wirkliches Druckmittel im Hinblick auf die Verhandlungen zum Investitionsprüfgesetz im Ständerat. In diesem Sinne nützt es auch nichts, wenn Sie heute darauf eintreten. Es kommt dadurch nicht ein anderes Investitionsprüfgesetz durch.

Sie sehen an der Geschäftsnummer, dass der Vorstoss aus dem Jahr 2016 stammt. Seither ist sehr viel passiert, vor allem haben wir gestern das Investitionsprüfgesetz verabschiedet. Ich glaube, vor diesem Hintergrund hat diese Vorlage eine schickliche Beerdigung verdient. Ich kann hier auch schon sagen, dass die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP den Antrag auf Nichteintreten unterstützen wird.

Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Paganini, ich bin einigermassen irritiert, weil Sie den Handlungsbedarf hier nicht sehen, aber bei der Motion Rieder schon - da geht es ja auch um die Energieinfrastrukturen. Meine Frage lautet: Ist Ihnen bewusst, dass Swissgrid zu bis zu 49 Prozent verkauft werden kann, nicht staatlich ist und eine Monopolinfrastruktur? Ist Ihnen bewusst, dass die BKW teilprivatisiert ist, dass sie ihre Beteiligung in eine Beteiligungsgesellschaft ausgelagert hat und dass die teilprivatisierte Alpiq ihre Wasserkraft zu 49 Prozent freigegeben und Netze verkauft hat? Wenn Sie sagen, es gehöre alles der öffentlichen Hand, wage ich das also wirklich zu bestreiten.

Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Besten Dank für diese Frage, Frau Badran. Mir ist überhaupt nicht bekannt, dass Swissgrid und ihre Eigentümer irgendwelche Pläne wälzen würden, um unsere Netzinfrastruktur im Hoch- und Höchstspannungsbereich zu veräussern.

Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Die SP-Fraktion hat ihre Haltung zur parlamentarischen Initiative Badran Jacqueline nicht geändert: Wir werden auf das Geschäft eintreten. Der Entscheid bei der letzten Abstimmung im Nationalrat fiel ja mit 120 zu 72 Stimmen bei 1 Enthaltung relativ deutlich aus.

Kollege Paganini beantragt Nichteintreten und verweist als Alternative auf das Investitionsprüfgesetz. Wir sind der Meinung, dass es nicht um ein Entweder-oder geht, sondern um ein Sowohl-als-auch. Die beiden Gesetze gehen eben sehr wohl zusammen. Wir haben dem Investitionsprüfgesetz gestern selbstverständlich ebenfalls zugestimmt. Es gibt aber einen gewaltigen Unterschied zwischen den beiden Gesetzentwürfen. Das Investitionsprüfgesetz sieht vor, Verkäufe ins Ausland grundsätzlich zu erlauben, aber mit Ausnahmen. Mit der parlamentarischen Initiative Badran Jacqueline ist es hingegen grundsätzlich verboten, strategische Infrastrukturen der Energiewirtschaft ins Ausland zu verkaufen; Ausnahmen sind aber möglich. Es macht einen grossen Unterschied, ob etwas grundsätzlich erlaubt oder grundsätzlich verboten ist.

Bewilligungspflichtig sein sollen neu Wasserkraftwerke, Atomkraftwerke, Rohrleitungsanlagen für gasförmige Brenn- und Treibstoffe, das Übertragungsnetz und die Verteilnetze für Strom. Der Verkauf solcher Energieinfrastrukturen ins Ausland soll nur dann bewilligt werden, wenn dadurch die gesamtwirtschaftlichen oder versorgungspolitischen Interessen der Schweiz gestärkt werden und keine staatspolitischen Interessen entgegenstehen. Also zu einem Verkauf ins Ausland sagt man grundsätzlich Nein, ausser in Ausnahmefällen.

Warum das? Grundsätzlich müssen Sie sich einfach mal die Frage stellen: Warum sind Personen im Ausland oder andere Staaten daran interessiert, eine Energieinfrastruktur in der Schweiz zu kaufen? Im Wesentlichen kommen zwei Gründe infrage: Entweder sie wollen sie als Anlageobjekt, mit dem Ziel, aus der Anlage eine Rendite zu generieren, oder sie wollen sie kaufen, um die strategische Kontrolle über die Infrastruktur zu erlangen. Wir wollen nicht, dass Geld der Schweizer Bevölkerung, das für Energie bezahlt wurde, ins Ausland abfliesst, insbesondere nicht in diesen Zeiten, in denen Energieknappheit droht. Dass die Gefahr solcher Investitionen gross ist, zeigt auch ein Blick ins Ausland: In den letzten Jahren wurde viel Geld aus China in Energieinfrastruktur in der EU investiert.

Im Ständerat wurde gesagt, die Energieinfrastruktur könne man ja nicht wegtragen. Das stimmt natürlich, aber man kann sie abschalten, man kann sie blockieren, man kann bei einer Gasleitung oder bei einer im Bau befindlichen Wasserstoffleitung den Durchfluss verringern. Das gab es alles schon in den letzten Jahren. Man kann ein AKW abstellen oder länger in Revision behalten, um die Stromproduktion künstlich zu verknappen.

Als Kritik wurde angeführt, dass das Gesetz leicht umgehbar sei. Es stimmt, es ist möglich, das Verbot zu umgehen, aber bedenken Sie: Damit ein Verkauf zustande kommt, braucht es immer zwei, neben der Käuferin auch den Verkäufer. Wenn der Gesetzgeber es grundsätzlich verboten hat, Energieinfrastrukturen ins Ausland zu verkaufen, wird sich der Verkaufswillige sehr gut überlegen, die entsprechende Infrastruktur zu verhökern bzw. an jemanden zu verkaufen, der dieses Gesetz mit einem Trick umgeht. Die Verkäuferin wäre übrigens in den allermeisten Fällen die öffentliche Hand.

Es wurde kritisiert, das Gesetz fokussiere einseitig auf Energieinfrastrukturen. Ja, das stimmt. Diese sind aber strategisch auch besonders bedeutsam. Wir sind der Meinung, man soll das eine tun und das andere nicht lassen. Wir können im Bereich der strategisch eminent wichtigen Energieinfrastrukturen den Weg über die Lex Koller nehmen und in den anderen Bereichen, wie beispielsweise der Wasserversorgung oder den Spitälern, den Weg über das Investitionsprüfgesetz.

Zum Vorwurf, das Gesetz sei ein Bürokratiemonster: Dieser Vorwurf wurde vorgestern auch in der Debatte zur Individualbesteuerung vorgebracht. Da ging es aber um 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen pro Jahr. Hier bewegen wir uns in ganz, ganz anderen Dimensionen. So viele strategische Infrastrukturen der Energiewirtschaft haben wir gar nicht. Das Gesetz wird nur selten angewandt werden, deshalb wird sich auch der Aufwand in Grenzen halten. Das Gesetz wird aber eine präventive und abschreckende Funktion haben.

Deshalb bitte ich Sie einzutreten.

Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Gegenstand dieser parlamentarischen Initiative, das haben Sie gehört, sind ja die strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft. Wir, die FDP-Liberale Fraktion, stimmen dem Minderheitsantrag Paganini auf Nichteintreten zu und folgen damit dem Ständerat.

Die Argumente - wir haben sie bereits im Rahmen früherer Debatten vorgebracht, insbesondere in der Debatte vom 7. Juni 2023 - sind dieselben geblieben: Die Unterstellung unter die Lex Koller stellt unserer Ansicht nach einen massiven und insbesondere auch unverhältnismässigen Eingriff in die verfassungsmässig geschützten Rechte der Eigentumsgarantie und der Wirtschaftsfreiheit dar, und es wird in die Hoheit der Kantone und Gemeinden eingegriffen. Aber unabhängig davon ist festzuhalten, dass unserer Einschätzung nach eben kein Handlungsbedarf besteht. Die besagten Infrastrukturen sind zum grossen Teil im Eigentum und im Besitz der öffentlichen Hand. Dies hat zur Folge, dass mit sektorspezifischen Regelungen des Verwaltungsrechts - und zwar auf allen drei Ebenen: national, kantonal und kommunal - bereits in genügendem Mass sichergestellt ist, dass die strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft der Kontrolle durch die Gemeinwesen eben nicht entzogen werden können.

Aber auch das an sich hehre Ziel der parlamentarischen Initiative wird verfehlt. Mit einer Unterstellung unter die Lex Koller kann die Versorgungssicherheit nicht gewährleistet bzw. gestärkt werden. Im Gegenteil: Wenn wir ausländische Investitionen einschränken bzw. gar verbieten, ist die Gefahr gross, dass dies negative Auswirkungen auf unsere Versorgungssicherheit oder auch auf die Qualität unserer Infrastrukturen hat. Denn die Kapitalbeschaffung für Energieinfrastrukturen wird erschwert, das Investitionsvolumen kann sinken. Es besteht weniger Wettbewerb, was in der Regel höhere Refinanzierungskosten nach sich zieht. Dies belastet die öffentliche Hand als Eigentümerin der Energieanlagen. Sodann ist bekannt, dass derartige marktverschliessende Effekte die volkswirtschaftlichen und wettbewerblichen Rahmenbedingungen negativ beeinflussen.

Absehbar sind aber auch, das ist auch ein wichtiger Punkt, negative Konsequenzen für Beteiligungen von schweizerischen Energieunternehmen an Energieinfrastrukturen im Ausland, und zwar wegen zu erwartender Retorsionsmassnahmen. Ganz generell würden internationale Zusammenarbeit und internationale Kooperationen im Energiebereich nachvollziehbarerweise erschwert.

Doch damit nicht genug: Wenn wir ausländische Personen ausschliessen, könnten wir damit den Ausbau der erneuerbaren Energien gefährden. Denn wir verhindern damit die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für die Produktion, die Übertragung und die Verteilung von Energie, bzw. es entgehen uns durch den Ausschluss ausländischer Personen ohne Not mögliche Beiträge zum Unterhalt der bestehenden Infrastrukturen. Hinzu kommt, dass ein absehbarer hoher administrativer Aufwand auf uns warten würde. Sodann dürften mit einer Annahme der Vorlage nötig werdende Nachverhandlungen von völkerrechtlichen Verträgen und Freihandelsabkommen sehr schwierig bis unmöglich werden.

Kurzum, unserer Ansicht nach handelt es sich um eine klassische Überregulierung, die erst noch protektionistisch ist, ohne erkennbaren Nutzen. Bis heute sind keine Übernahmen bekannt, die uns in irgendeiner Form gefährdet hätten. Somit ist aus einer liberalen Warte festzustellen: Wo kein Gesetz nötig ist, ist es eben nötig, kein Gesetz zu erlassen. Wir wollen keine Abschottung der Schweizer Energiewirtschaft. Wir wollen Schutz, aber nicht so. Kritische Infrastrukturen brauchen primär Schutz vor illegalen Aktivitäten und nicht Schutz vor ausländischen Investoren.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag Paganini auf Nichteintreten zuzustimmen, wie wir das tun.

Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Die Grüne Fraktion verzichtet auf ein Votum. Die Grünliberale Fraktion verzichtet ebenfalls auf ein Votum und unterstützt den Antrag der Minderheit Paganini.

Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt

In der Sommersession 2023 nahm Ihr Rat den vorliegenden Entwurf zur Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller an. Der Bundesrat hatte Ihnen schon damals Nichteintreten beantragt, dies nicht etwa, weil er den Schutz der Infrastrukturen im Energiebereich nicht als wichtig erachten würde - ganz im Gegenteil. Energie ist wichtig für unsere Versorgung. Der Lex-Koller-Ansatz ist aber weder zielführend noch erforderlich, um das Kernanliegen der Vorlage umzusetzen. Dieser Auffassung war der Bundesrat im Jahr 2023, und daran hat sich nichts geändert.

In der Zwischenzeit beschloss der Ständerat im Februar 2024, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der Ständerat will Energieanlagen nicht der Lex Koller unterstellen. Stattdessen soll das Investitionsprüfgesetz weiterverfolgt werden, um problematische ausländische Investitionen abzuwehren. Zum Investitionsprüfgesetz unterbreitete der Bundesrat dem Parlament im Dezember 2023 einen Entwurf, und Sie haben diesen Entwurf in der laufenden Session beraten. Das Investitionsprüfgesetz will Übernahmen verhindern, die die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit der Schweiz gefährden könnten. Es schützt kritische Infrastrukturen zahlreicher Bereiche vor ausländischen Übernahmen. Erfasst sind auch Elektrizitätsproduktion, Erdgasleitungen und das Stromnetz.

Das Investitionsprüfgesetz und der Entwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Badran Jacqueline verfolgen also dasselbe Ziel. Beide wollen kritische Infrastrukturen der Energiewirtschaft vor ausländischen Übernahmen schützen. Dennoch unterscheiden sich die beiden Vorlagen wesentlich. Zum einen schützt der vorliegende Entwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Badran Jacqueline nur Energieinfrastrukturen und damit einen einzigen Infrastrukturbereich, zum andern werden darin ausländische Investitionen in den Energiesektor, abgesehen von Ausnahmen, praktisch verboten. Beim Investitionsprüfgesetz bleiben ausländische Investitionen hingegen grundsätzlich erlaubt, bei Sicherheitsbedenken kann aber der Staat intervenieren. Soll die Übernahme von zentralen Energieinfrastrukturen durch ausländische Investorinnen und Investoren reguliert werden, teilt der Bundesrat daher die Ansicht des Ständerates, dass dies sektorübergreifend mit dem Investitionsprüfgesetz getan werden soll. Für eine Sonderlösung im Energiebereich via Lex Koller gibt es keine überzeugenden Gründe.

Der Bundesrat beantragt daher, nicht am Eintreten auf den Entwurf zur Anpassung der Lex Koller festzuhalten.

Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission Eintreten auf die Vorlage und bestätigt damit ihren Entscheid vom 28. März 2023. Die UREK-N bekräftigt damit ihr Ziel, ausländische Investitionen in kritische Energieinfrastrukturen einzuschränken - trotz des Investitionsprüfgesetzes, welches gestern in diesem Rat verabschiedet und gutgeheissen wurde.

Der Schutz der besonders bedeutsamen Energieinfrastrukturen ist aus Sicht der Kommissionsmehrheit essenziell für die Sicherheit der Schweiz. Die Vorlage hat zum Ziel, strategische Energieinfrastrukturen vor einer Mehrheitskontrolle durch ausländische Investoren zu schützen. Aus Sicht der Kommission besteht ein fundamentales öffentliches Interesse, dass bedeutende energiewirtschaftliche Infrastrukturen nicht in ausländische Hände gelangen. Dies scheint angesichts der nach wie vor sehr angespannten Lage bei der Energieversorgungssicherheit umso wichtiger. Als strategische Infrastrukturen der Energiewirtschaft definiert die Kommission die Wasserkraftwerke, die Rohrleitungsanlagen zur Beförderung von gasförmigen Brenn- oder Treibstoffen, das Stromnetz sowie die Kernkraftwerke. Deren Verkauf ins Ausland will die Kommission nur noch unter eng definierten Bedingungen zulassen. Weiter erlaubt sein sollen Investitionen aus dem Ausland, die keine beherrschende Stellung des Investors im Unternehmen zur Folge haben.

Die Kommissionsminderheit lehnt die Vorlage grundsätzlich ab, weil sie darin einen problematischen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit sieht. Sie verweist auch auf das Investitionsprüfgesetz, das gestern in diesem Rat verabschiedet wurde.

Die Kommissionsmehrheit sieht aber einen wesentlichen Unterschied zwischen dem Investitionsprüfgesetz und der hier zu beratenden Vorlage. Bei der Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, der Lex Koller, soll im Gegensatz zum Investitionsprüfgesetz das Prinzip "Nein, ausser ..." zur Anwendung kommen. Dies hat gerade bei kritischen Infrastrukturen den Vorteil, dass der Staat nicht im Nachhinein reagieren muss, wenn allenfalls alles schon zu spät ist. Es ist eben generell nicht erlaubt, nicht andersherum.

Die Zielsetzung der Vorlage ist klar: Strategische Infrastrukturen der Energiewirtschaft sollen nur in begründeten Ausnahmen an Personen oder Unternehmen im Ausland veräussert werden dürfen. Dadurch soll verhindert werden, dass ausländische Personen, Investoren oder Staaten strategisch sensible Infrastrukturen, die für das reibungslose Funktionieren der Schweiz wesentlich sind, frei erwerben können. Wichtig ist aber Folgendes: Die Vorlage kommt keinem Erwerbsverbot gleich. Die Bewilligung kann erteilt werden, sofern erstens der Erwerb die gesamtwirtschaftlichen oder versorgungspolitischen Interessen der Schweiz stärkt, zweitens dem Erwerb keine staatspolitischen Interessen entgegenstehen und drittens durch den Erwerb keine beherrschende Stellung ausländischer Investoren entsteht.

Weiter wurde ein Staatsvertragsvorbehalt in die Vorlage integriert. Erwerbe durch Personen, denen aufgrund bestehender völkerrechtlicher Verpflichtungen der Schweiz Investitionen im Energiesektor zu gestatten sind, werden nicht unter die Bewilligungspflicht fallen. Das neue Gesetz würde pro futuro gelten. Personen aus dem Ausland, die bereits heute an einer solchen Infrastruktur beteiligt sind, hätten also keinerlei Konsequenzen zu befürchten.

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen aus diesen Gründen Eintreten auf die Vorlage und bitte Sie, diese entsprechend zu unterstützen.

Pult Jon · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion

L'iniziativa parlamentare Badran Jacqueline 16.498 chiede che le infrastrutture strategiche dell'economia energetica siano soggette alla legge federale sull'acquisto di fondi da parte di persone all'estero, la cosiddetta lex Koller. La lex Koller limita l'acquisto di immobili da parte di persone all'estero per impedire la svendita di terreni nel nostro paese. L'iniziativa vuole integrare in questa legge anche le infrastrutture strategiche dell'economia energetica, come già detto dal mio collega, al fine di proteggere questo settore critico vitale della nostra economia.

La Commissione dell'ambiente, della pianificazione del territorio e dell'energia (CAPTE) del Consiglio nazionale ha elaborato il presente progetto di legge perché è consapevole che investitori stranieri, ad esempio cinesi, stanno acquistando sempre più spesso elementi importanti dell'industria energetica europea. Poiché l'energia idroelettrica e le reti elettriche e del gas sono di importanza veramente vitale per la sicurezza dell'approvvigionamento indipendente, a parere della nostra commissione è necessario garantire che la maggior parte di esse rimanga in mani svizzere.

Il 7 giugno 2023 il Consiglio nazionale ha approvato il progetto preparato dalla commissione con 120 voti contro 72 e 1 astensione. Il Consiglio degli Stati, invece, l'abbiamo già sentito, non è entrato in materia sul progetto, respingendolo il 28 febbraio di quest'anno con 29 voti contro 12 e 3 astensioni. La commissione del Consiglio nazionale conferma invece la decisione della nostra Camera di entrare in materia in relazione all'oggetto, con 15 voti favorevoli, 9 contrari e 1 astensione, riaffermando così il suo obiettivo di limitare gli investimenti esteri nelle infrastrutture critiche dell'economia energetica del nostro paese.

Nonostante la legge sulla verifica degli investimenti che abbiamo accettato ieri in questa sala abbia un'applicazione e uno scopo più generali e più ampi - o proprio per questo -, la maggioranza della CAPTE intende tenere fede al suo progetto di estensione della lex Koller alle infrastrutture energetiche. La commissione ritiene che per le infrastrutture energetiche critiche sia appropriato ed efficace stabilire un divieto di acquisto di principio, con delle eccezioni, e che non basti la semplice verifica degli investimenti prevista dall'altra legge. A parere della maggioranza della commissione, la protezione delle infrastrutture energetiche particolarmente importanti è essenziale per la sicurezza della Svizzera, e quindi necessita di una legge severa e chiara. La minoranza della commissione, invece, è contraria a tale legge, poiché ritiene che costituisca un'ingerenza ingiustificata nella libertà economica. A suo avviso, la legge sulla verifica degli investimenti è un'alternativa migliore.

A nome della nostra commissione, vi chiedo, invece, di entrare in materia e di votare a favore del disegno di legge che è già stato adottato dal nostro Consiglio.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 120 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 68 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Das Geschäft geht an den Ständerat zurück.