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Rasch wirksames Entlastungspaket, das auch gebundene Ausgaben mit einschliesst

Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Wettstein, Andrey, Fehlmann Rielle, Funiciello, Kälin, Wermuth, Wyss, Zybach)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Wettstein, Andrey, Fehlmann Rielle, Funiciello, Kälin, Wermuth, Wyss, Zybach)

Rejeter la motion

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Die Finanzkommission hat am 2. September 2024 die Motion ihrer Schwesterkommission aus dem Ständerat beraten. Diese Motion wurde am 28. März 2024 von der Finanzkommission des Ständerates eingereicht und dann am 16. Juni 2024 vom Ständerat angenommen. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, den Bundeshaushalt auch im gebundenen Bereich dauerhaft zu entlasten. Zu diesem Zweck soll er in eigener Kompetenz Verordnungsanpassungen vornehmen und nach einer zeitlich verkürzten Vernehmlassung dem Parlament eine Vorlage mit gesetzlichen Anpassungen unterbreiten. Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, in diesem direkt gebundenen Bereich ebensolche Tätigkeiten auszuführen. Den Inhalt habe ich Ihnen erklärt, die Haltung des Bundesrates werden Sie nachher hören.

Ich kann Ihnen noch berichten, welche Erwägungen in der Kommission vorgenommen wurden und was sie beschlossen hat. Die Diskussion drehte sich zunächst um die Frage, ob die Verabschiedung einer solchen Motion überhaupt notwendig sei. Das Anliegen der Finanzkommission des Ständerates als Urheberin der Motion gehe in die gleiche Richtung wie der Bundesrat, welcher im März 2024 eine umfassende Aufgaben- und Subventionsüberprüfung in die Wege geleitet und zu diesem Zweck eine Ad-hoc-Expertengruppe eingesetzt habe. Unterdessen, das wissen Sie, wurde dieser Bericht veröffentlicht.

Es wurde beantragt, den Verweis auf die verkürzte Vernehmlassungsfrist aus dem Motionstext zu streichen. Es sei wichtig, die von Gesetzesänderungen betroffenen Gruppen angemessen einzubeziehen, zumal die Sparmassnahmen einschneidend sein können. Dieser Antrag wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt. Für die Mehrheit ist diese Änderung der Motion nicht nötig. Diese schreibt dem Bundesrat nicht vor, wie stark die Vernehmlassungsfrist verkürzt werden soll. Vielmehr solle der Bundesrat die Dauer der Vernehmlassung bei zeitlicher Dringlichkeit sofern möglich reduzieren.

Weiter wurde beantragt, den Motionstext dahin gehend abzuändern, dass eine Korrektur der strukturellen Unterausschöpfung des Einnahmepotenzials vorgenommen werden soll, um den Bundeshaushalt dauerhaft zu entlasten. Insbesondere seien ineffiziente Steuervergünstigungen zu bereinigen. Dieser Antrag wurde ebenfalls mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Für die Mehrheit der Kommission ist es wichtig, dass die Motion unverändert und möglichst rasch angenommen wird. Damit würde das Parlament dem Bundesrat bei seinen anstehenden Arbeiten im Rahmen der Aufgaben- und Subventionsüberprüfung Rückendeckung geben. Eine Minderheit der Kommission lehnt diese Motion ab, weil sie unnötig sei und zu spät komme. Der Bundesrat habe sich ohnehin Anfang September mit den Vorschlägen der Expertengruppe befasst. Anschliessend sei geplant, eine Vernehmlassungsvorlage zu den nötigen Gesetzesänderungen auszuarbeiten. Dies alles, das ist korrekt umschrieben, ist unterdessen nun im Gang. Dieser Antrag auf Abschreibung oder Nichtzustimmung zur Motion wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Ich bitte Sie im Namen der Finanzkommission, diese Motion des Ständerates zu unterstützen.

Pahud Yvan · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

La commission s'est d'abord interrogée sur la nécessité réelle d'adopter une telle motion. En effet, la Commission des finances du Conseil des Etats, en tant qu'auteure de la motion, visait un objectif similaire à celui du Conseil fédéral qui, en mars 2024, a lancé un réexamen complet des tâches et des subventions et créé un groupe d'experts ad hoc à cet effet.

Un membre de la commission a proposé de biffer la référence au délai de consultation raccourci dans le texte de la motion, au motif qu'il est important d'impliquer de manière adéquate les groupes concernés par les modifications législatives, car les mesures d'économie peuvent être difficiles. Cette proposition a été rejetée, par 17 voix contre 8. Pour la majorité de la commission, cette modification n'est pas nécessaire, car la motion ne précise pas dans quelle mesure le délai de consultation doit être raccourci. Le Conseil fédéral devrait plutôt réduire, dans la mesure du possible, la durée de consultation en cas d'urgence.

Une autre proposition visait à modifier le texte de la motion de sorte à corriger la sous-exploitation structurelle du potentiel des recettes et à soulager durablement le budget de la Confédération. Elle demandait en particulier d'éliminer les allégements fiscaux improductifs. Cette proposition a également été rejetée, par 17 voix contre 8. La majorité de la commission estime important que la motion demeure telle quelle et qu'elle soit adoptée au plus vite. Le Parlement soutiendrait ainsi le Conseil fédéral dans le cadre du réexamen des tâches et des subventions.

La minorité Wettstein propose de rejeter la motion, car, à ses yeux, celle-ci est inutile et arrive trop tard. Elle relève que le Conseil fédéral a déjà étudié les propositions du groupe d'experts chargé de réexaminer les tâches et les subventions fédérales au début du mois de septembre et qu'il prévoit d'élaborer un projet soumis à la consultation pour les modifications législatives nécessaires. Enfin, la minorité estime que ce n'est pas à la Commission des finances de donner un signal clair en faveur de cette démarche. La commission s'est prononcée contre cette proposition de rejet, par 17 voix contre 8.

Wettstein Felix · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion

Ich bitte Sie, die vorliegende Motion der Finanzkommission des Ständerates abzulehnen.

Sie haben es von beiden Kommissionssprechern gehört: Vieles von dem, was mit dieser Motion gefordert wird, ist längst unterwegs und eingefädelt, inklusive der Betrachtung der gebundenen Ausgaben. Es ist eine seltsame Vorgehensweise, völlig unüblich, dass der Bundesrat einen Vorstoss zur Annahme empfiehlt, obwohl er zum Schluss kommt, dass das, was dieser Vorstoss fordert, eigentlich bereits im Gang ist. Es gibt ab und zu persönliche Vorstösse, Motionen, Postulate, mit einer ähnlichen Ausgangslage - Sie haben das schon x-fach erlebt -, bei der der Bundesrat nicht grundsätzlich gegen das Anliegen ist, aber es genau deswegen ablehnt, weil seiner Ansicht nach nichts Zusätzliches zu erreichen ist und es nur zu einer Beübung der Räte führt. Genau das machen wir aktuell. Wir gewinnen überhaupt nichts Zusätzliches, wenn wir diese Motion annehmen. Wenn wir sie aber ablehnen, gewinnen diverse Leute etwas Zeit und etwas Luft.

Es gibt aber noch einen zweiten Grund, weswegen wir diese Motion ablehnen müssen: Wir müssen sie beim Wort nehmen. Zu bedenken ist, dass eine zeitlich verkürzte Vernehmlassung durchgeführt werden soll, bis man dem Parlament Vorlagen unterbreitet. Es geht ja ziemlich sicher nicht um ein einzelnes Gesetz, sondern um denkbar ganz viele Gesetze, die zu einem Paket geschnürt werden; das Wort "Paket" ist ja im Titel enthalten. Wenn es zudem um gebundene Ausgaben geht, geht es ziemlich sicher sogar um Verfassungsgrundsätze. Hier mit verkürzten Vernehmlassungsverfahren vorgehen zu wollen, würde in einem völligen Widerspruch dazu stehen, solch schwerwiegende, auf verschiedenen Ebenen angesiedelte Revisionen anzugehen. Wir würden bei den Kantonen und sicher auch bei den Parteien und bei den wichtigen Verbänden auf Unverständnis stossen, wenn wir diese Motion wirklich im Wortlaut umsetzen wollten.

Ich bitte Sie aus diesen beiden Gründen, die Motion abzulehnen. Wenn Sie wollen, dass diese Überprüfungen stattfinden, dann können Sie beruhigt sein: Sie finden sowieso statt.

Keller-Sutter Karin · VPBR-F · Bundesrat · St. Gallen

Sie haben es gehört, die Motion beauftragt den Bundesrat, den Bundeshaushalt auch im gebundenen Bereich dauerhaft zu entlasten. Dabei soll der Bundesrat die Vernehmlassungsfrist - wir haben es gehört - für die rechtlichen Anpassungen aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit verkürzen.

Sie kennen die Finanzlage des Bundes. Es geht darum, Defizite in Milliardenhöhe zu bereinigen. Der Bundesrat ist mit der Finanzkommission des Ständerates einig, dass der Handlungsdruck gross ist, und der Bundesrat versteht diesen Vorstoss als Rückendeckung und Unterstützung für seine Arbeiten zur Haushaltssanierung.

Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit der Haushaltssanierung eine Expertengruppe für die Aufgaben- und Subventionsüberprüfung eingesetzt. Der Bundesrat hat jetzt gestützt darauf entschieden, welche Vorschläge verworfen und welche weiterverfolgt werden, und hat damit die Eckwerte für eine Vernehmlassungsvorlage vorbereitet. Er hat dabei namentlich jüngere Volksentscheide berücksichtigt; er hat auch das Projekt zur Aufgabenentflechtung mit den Kantonen und Vorlagen, die im Parlament hängig sind, berücksichtigt.

Der Bundesrat hat beschlossen, diese Gesetzesanpassungen als Paket in die Vernehmlassung zu schicken. Das soll Ende Januar 2025 der Fall sein. Weil der Bundeshaushalt ein Transferhaushalt ist, sind von den Massnahmen viele Dritte betroffen, und es ist dem Bundesrat wichtig, dass diese angemessen einbezogen werden. Er hat darum bereits in der Stellungnahme zur Motion festgehalten, dass er eine stark verkürzte Vernehmlassungsfrist ablehnen würde. Es ist allerdings nicht so, dass Verfassungsänderungen geplant sind, sondern es handelt sich um Verordnungs- oder Gesetzesanpassungen. Gemäss dem aktuellen Zeitplan, der eine Eröffnung der Vernehmlassung bis Ende Januar 2025 vorsieht, ist aus Sicht des Bundesrates auch eine ordentliche Frist für die Vernehmlassung möglich. Wir sind natürlich dankbar, wenn die Vorlage danach in den Räten prioritär behandelt werden kann, weil der Zeitplan doch eng ist.

Ich bitte Sie, der Motion zuzustimmen.

Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat beantragen, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit Wettstein beantragt, die Motion abzulehnen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 122 Stimmen

Dagegen ... 55 Stimmen

(0 Enthaltungen)