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Ressourcenstarke Kantone stärker am Finanz- und Lastenausgleich beteiligen

Wettstein Felix · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion

Wenn Sie meiner Motion zustimmen, beseitigen Sie nicht das ganze strukturelle Defizit des Bundes. Aber Sie beseitigen immerhin ein Viertel dieses Defizits - jawohl, ein ganzes Viertel! -, und das, ohne dass ein Kanton, dem gemäss unserem Finanzausgleich etwas zusteht, weniger Ausgleich bekommt. Der Umfang des Ausgleichstopfs bleibt derselbe, aber der Topf wird etwas anders gespeist als bisher. Interessanterweise ist dies in unserer Bundesverfassung bereits angelegt; ich werde darauf zurückkommen.

Viele fragen sich nun wohl, wie das möglich sein soll. Auch ich hatte bis vor wenigen Monaten gemeint, zu wissen, was Finanzausgleich heisst. Die reichen Kantone zahlen ein, und die nicht ganz so reichen bekommen etwas ausbezahlt. So dachte ich, und so denken wohl die meisten. Aber es stimmt nicht. Es stimmt nur zu einem kleinen Teil. Der Löwenanteil der Einzahlungen in den Finanzausgleich kommt gar nicht von den reichen Kantonen. Er kommt vom Bund. Wir Bürgerinnen und Bürger zahlen ihn schweizweit mit unserer Mehrwertsteuer, mit den direkten Bundessteuern, mit weiteren nationalen Abgaben. In Zahlen: 2023 steuerte der Bund 4,09 Milliarden Franken zum Gesamtsystem des Finanzausgleichs bei, die reichen Kantone zusammen gerade mal 1,87 Milliarden Franken. Mit meiner Motion würde der Bund auch künftig mit Abstand das grösste Stück beitragen, nämlich rund 3,31 Milliarden Franken, gerechnet mit den Werten von 2023.

Die acht ressourcenstarken Kantone, also diejenigen, die über dem durchschnittlichen Ressourcenindex der Schweiz sind, würden zusammen 80 Prozent dieses Bundesanteils tragen, also 2,65 Milliarden Franken. Es ist ja in der Bundesverfassung vorgesehen, dass die Kantone, die über dem durchschnittlichen Ressourcenindex liegen, in der Summe zwischen zwei Dritteln und 80 Prozent des Bundesbeitrages leisten müssen. Angesichts der Abschlüsse der letzten Jahre und der riesigen Überschüsse der reichsten Kantone ist es an der Zeit, auf 80 Prozent zu gehen. Auch nach der Verlagerung, die diese Motion will, werden die reichen Kantone hohe Gewinne machen, bloss nicht mehr ganz so hohe wie in den letzten beiden Jahren.

Die Expertengruppe Gaillard hat einen Teil dessen, was meine Motion anpeilt, ebenfalls zur Debatte gestellt. Es geht um den soziodemografischen Lastenausgleich, den ja aktuell der Bund zu hundert Prozent finanziert. Die Gruppe zweifelt an der Wirkung dieser Transferzahlung, was aus meiner Sicht nachvollziehbar ist, denn dieses Geld geht oft an sehr reiche Kantone wie Genf, Basel-Stadt, Zug oder Zürich. Oft, aber nicht nur: Es gibt auch deutlich ärmere Kantone, die zum Glück ebenfalls aus dem soziodemografischen Lastenausgleich unterstützt werden, denn es sind externe Faktoren, die ihre erhöhte Belastung verursachen. Darum ist es falsch, den soziodemografischen Lastenausgleich ganz fallenzulassen, wie es die Expertengruppe vorschlägt. Hingegen wäre es richtig, dass die reichen Kantone mithelfen, ihn zu speisen.

Analoges gilt übrigens auch für den geografisch-topografischen Lastenausgleich. Auch diesen trägt der Bund bisher voll und ganz. Das Geld geht nicht nur an ärmere Kantone. Nutzniessende sind mit Appenzell Innerrhoden, Nid- und Obwalden auch drei jener acht Kantone, die im Ressourcenindex über dem Durchschnitt liegen. Dass sie aus diesem Gefäss Geld erhalten, ist nicht mehr als gerecht, denn ihre Hänge sind steil und ihre Flüsse wild. Aber sie sollen den topografischen Ausgleich mitspeisen.

Danke, dass Sie jetzt mithelfen, das Bundesdefizit um 750 Millionen Franken zu verringern.

Keller-Sutter Karin · VPBR-F · Bundesrat · St. Gallen

Der Vorstoss Wettstein nimmt eine Thematik auf, die uns in den nächsten Jahren sicher noch stark beschäftigen wird. Heute leistet der Bund über 68 Prozent der gesamten Einzahlungen in den nationalen Finanzausgleich. Das sind im laufenden Jahr gut 4 Milliarden Franken. Die restlichen 1,9 Milliarden Franken werden fast vollständig von den ressourcenstarken Kantonen finanziert.

Die Motion verlangt nun eine Anpassung des Verteilschlüssels beim Ressourcenausgleich des Finanzausgleichs. Tatsächlich könnten die ressourcenstarken Kantone gemäss Bundesverfassung dazu verpflichtet werden, maximal 80 Prozent des Bundesbeitrages zu leisten. Seit der letzten Reform des Finanzausgleichs im Jahr 2020 leisten sie zwei Drittel. Durch eine Erhöhung auf das verfassungsmässige Maximum würde der Bund im laufenden Jahr um gut 200 Millionen Franken entlastet. Dies ginge zulasten der acht Kantone Zug, Schwyz, Nidwalden, Basel-Stadt, Genf, Zürich, Obwalden und Appenzell Innerrhoden, welche diese Entlastung finanzieren müssten.

Dennoch beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen. Die Einführung des nationalen Finanzausgleichs im Jahr 2008 war schwierig. Es gingen ihm zehn Jahre an Diskussionen und Verhandlungen zwischen dem Bund und den Kantonen, aber auch unter den Kantonen selbst voraus. Das Resultat, das wir heute haben, ist ein austariertes System, das politisch breit abgestützt und im Grundsatz unbestritten ist.

Der Bundesrat veröffentlicht regelmässig einen Bericht zur Wirksamkeit des Finanzausgleichs - der jüngste stammt vom März dieses Jahres -, worin er jeweils in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen die Funktionsweise dieses Instruments untersucht und, wenn nötig, Anpassungen vorschlägt. Dies ist auch der Ort, um die Einzahlungen der einzelnen Staatsebenen kritisch zu hinterfragen. Eine allfällige Anpassung des heutigen Finanzierungsschlüssels zwischen Bund und Kantonen wäre somit im Rahmen der nächsten Berichtsperiode 2026-2029 zu diskutieren. Wie Sie der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion entnehmen können, ist er dazu auch bereit. Es ist tatsächlich so, dass auch die Disparitäten unter den Kantonen zugenommen haben. Um jetzt hier diese Kiste zu öffnen - so sage ich einmal -, braucht es beide Seiten, und ich denke, dass es wichtig ist, dass man die Auswirkungen der STAF und auch der OECD-Steuerreform etwas kennt, um allenfalls Änderungen herbeizuführen.

Was den soziodemografischen Lastenausgleich anbelangt, den ja der Bundesrat in die Eckwerte der Vernehmlassung übernommen hat und den auch Sie angesprochen haben: Dort ist der Sachverhalt etwas anders, weil man damals ex ante eine Berechnung vorgenommen hat, die nicht eingetroffen ist. Der Bund bezahlt hier 140 Millionen Franken zu viel, und wir sind der Meinung, dass man das, ich sage jetzt, einseitig zurückfordern kann, weil sich die Berechnungen einfach nicht erhärtet haben. Es ist einfach so, dass wir zu viel bezahlen.

Sie sehen, der Bundesrat schlägt die Türe nicht zu. Die Frage ist einfach, wann der richtige Zeitpunkt ist. Wir haben jetzt diesen Wirksamkeitsbericht 2025, der nächste wird kommen, und es ist eigentlich allen klar, dass es dann Korrekturen brauchen wird, weil auch die Disparitäten zugenommen haben.

Abstimmung

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 57 Stimmen

Dagegen ... 115 Stimmen

(5 Enthaltungen)

Schluss der Sitzung um 18.55 Uhr

La séance est levée à 18 h 55