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Der Transportpolizei die Hilfsmittel bieten, damit sie ihre Reaktion der konkreten Situation anpassen kann

Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Zopfi, Hurni)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Zopfi, Hurni)

Rejeter la motion

Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Friedli Esther · Mit-F · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mit der Motion Buffat soll der Bundesrat beauftragt werden, alle nötigen Massnahmen zu ergreifen, damit die Transportpolizei neben den anderen Hilfsmitteln und Waffen, die nach Artikel 4 der Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr zulässig sind, Elektroschockpistolen verwenden darf. Das Anliegen kommt von den betroffenen Sicherheitsorganen, da die Sicherheit im öffentlichen Verkehr immer mehr in den Fokus rückt. Dabei müssen auch die Ausrüstung und die Bewaffnung der Polizei weiterentwickelt werden, damit sie sich den neuen Gegebenheiten im Einsatz anpassen kann.

Der Nationalrat nahm die Motion am 26. Februar dieses Jahres mit 132 zu 60 Stimmen bei 1 Enthaltung an.

Ihre Kommission beriet die Motion am 24. Oktober. Die Kommission war sich einig, dass Handlungsbedarf besteht. Es gab jedoch unterschiedliche Beurteilungen und auch Diskussionen über die Antwort des Bundesrates. Auch der Bundesrat empfiehlt die Annahme der Motion, schreibt jedoch in seiner Antwort, dass er das Anliegen im Rahmen der Umsetzung prüfen werde. Prüfen entspricht aber eher dem Auftrag eines Postulates. Vorliegend haben wir es jedoch mit einer Motion und einem klaren Auftrag an den Bundesrat zu tun. Die Mehrheit der Kommission versteht diese Motion denn auch nicht als Prüfauftrag, sondern als Umsetzungsauftrag. Der Bundesrat könnte die Motion umsetzen, indem er direkt die Verordnung ändert.

Die Kommissionsmehrheit erachtet die Ausrüstung mit Elektroschockpistolen als wichtig, da diese die Einsatzfähigkeit der Transportpolizei verbessert und deren Flexibilität bei der Auftragserfüllung erhöht. Dieser Schritt würde der Transportpolizei in den Augen der Mehrheit eine verhältnismässige Reaktion auf die zunehmende Gewalt in den öffentlichen Verkehrsmitteln in der Schweiz ermöglichen, ohne Schusswaffen einsetzen zu müssen. Sie empfiehlt Ihnen daher mit 7 zu 2 Stimmen die Annahme der Motion.

Die Kommissionsminderheit weist hingegen darauf hin, dass der Bundesrat gemäss seiner Stellungnahme bloss die Zweckmässigkeit und die Verhältnismässigkeit der verlangten Verordnungsanpassung prüfen wird. Somit ist ihrer Ansicht nach unklar, wie der Auftrag an den Bundesrat interpretiert wird, weshalb sie beantragt, die Motion abzulehnen.

Im Namen der Mehrheit Ihrer Kommission empfehle ich Ihnen jedoch die Annahme der Motion.

Zopfi Mathias · Mit-M · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion

Die zugegebenermassen nicht besonders grosse, aber natürlich trotzdem feine Minderheit beantragt Ihnen, diese Motion abzulehnen. Die Kommissions- und Mehrheitssprecherin hat bereits ein bisschen darauf Bezug genommen, was die Minderheit hier besonders stört.

Die Motion an sich ist klar: Sie fordert, wie es meine Vorrednerin gesagt hat, dass die Transportpolizei auch Elektroschockpistolen einsetzen darf. Unklar ist aber die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn Sie die Stellungnahme anschauen, sehen Sie, dass dort in drei Sätzen steht: Der Bundesrat ist bereit, das zu prüfen, und deshalb beantragt er die Annahme der Motion.

Aus Sicht der Minderheit ist das aber eigentlich eine Stellungnahme zu einem Postulat: Man prüft die Verhältnismässigkeit und legt die Grundlagen dar. Eine Motion ist hingegen ein Auftrag. Wenn es um eine Gesetzesänderung ginge, könnte man sagen: Gut, dann werden wir die Änderung ohnehin wieder behandeln. Wenn es, wie hier, mutmasslich um eine Verordnungsänderung geht, dann besteht die Möglichkeit, dass wir einen klaren Auftrag geben, uns dazu aber nicht mehr äussern können.

Die Minderheit hätte sich eine materielle Stellungnahme des Bundesrates gewünscht, vielleicht nicht in die Tiefe gehend, aber doch zur Frage, wie es mit der Verhältnis- und Zweckmässigkeit aussieht. Es dürfte klar sein, dass die Voraussetzungen oder das Umfeld anders sind, wenn solche Taser zum Beispiel im Zug oder bei Kantonspolizeien auf dem mehr oder weniger freien Feld eingesetzt werden. Dazu hätte sich die Kommissionsminderheit Antworten gewünscht. Das heisst nicht unbedingt, dass die Minderheit der Ansicht ist, im Rahmen dieser Prüfung hätte man nicht zum Resultat kommen können, der Einsatz von Elektroschockpistolen sei in gewissen verhältnismässigen Fällen zweckmässig. Aber mit diesen Elektroschockpistolen ist nicht zu spassen. Sie sind ein relativ hartes Mittel, also sind auch hohe Anforderungen an die Verhältnismässigkeit zu stellen.

Sie erinnern sich vielleicht, es war vor gefühlt zehn, fünfzehn Jahren, als diese Taser in den kantonalen Polizeigesetzen das erste Mal zugelassen wurden. Es gab eine sehr grosse und intensive Diskussion. Mit dieser Motion gehen wir einen sehr stark abgekürzten Weg, zumindest nehmen wir uns aus der Debatte heraus, geben dem Bundesrat aber trotzdem schon einen klaren Auftrag zur Umsetzung. Das stört die Minderheit. Sie meint, der Bundesrat hätte mit seiner Begründung eine Ablehnung verlangen und sagen müssen, er sei bereit, das zu prüfen und allenfalls ein Postulat entgegenzunehmen; er hätte sagen müssen, dass er diesen Grundsatzentscheid nicht fällen werde.

Lassen Sie mich als Letztes noch sagen: Sollte es eine Sitte sein, Motionen mit klarem Auftrag als Prüfauftrag entgegenzunehmen, dann wäre es eine Unsitte. Das widerspricht unseren parlamentarischen Instrumenten. Eine Motion ist ein klarer Auftrag und nicht etwa ein Prüfauftrag.

Dennoch hoffe ich, dass der Bundesrat, falls die Motion wider Erwarten und entgegen der Meinung der Minderheit überwiesen wird, den Einsatz von Tasern dann dennoch prüft und nur dort zulässt, wo es verhältnismässig und vor allem auch zweckmässig ist. Es wäre niemandem geholfen, insbesondere nicht den Angehörigen der Transportpolizei, wenn zu schnell zu diesem doch relativ harten Mittel gegriffen würde. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung als Anwalt - auch von Polizisten - sagen, dass der Einsatz von solchen Mitteln auch zu Verantwortlichkeiten führen kann und dass deshalb Vorsicht geboten ist.

Ich danke für die Unterstützung der Minderheit.

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich antworte gerne auf diese Frage und stelle selber fest, dass wir hier offenbar eine Unsicherheit geschaffen haben. Mit dieser Antwort - der Bundesrat antwortet normalerweise nicht materiell bei Annahme der Motionen, nur bei Ablehnung - wollte der Bundesrat darauf hinweisen, dass die Anwendung natürlich schon noch detailliert geprüft werden soll. Ich möchte das jetzt hoffentlich abschliessend klären.

Die Motion gibt einen klaren Auftrag. Diesen klaren Auftrag wird der Bundesrat erfüllen, wenn Sie die Motion annehmen. Das heisst, er wird die Verordnung insofern anpassen, als die Transportpolizei auch Taser verwenden darf. In der entsprechenden Verordnung sind die Mittel aufgelistet, die verwendet werden dürfen. Auf dieser Liste fehlen die Taser. Was aber bei Annahme der Motion dann geprüft werden muss, ist, wann der konkrete Einsatz von Tasern möglich ist. Man kann dann natürlich nicht einfach in jedem Fall diesen Taser anwenden. Das Gleiche gilt bei der Schusswaffe bzw. bei Feuerwaffen ebenso. Es soll vor der Verordnungsanpassung ausgearbeitet werden, in welchen Einsatzgebieten, zu welchen Zwecken und in welchen Situationen solche Geräte durch die Transportpolizei eingesetzt werden können. Aber in der Verordnung wird ganz klar eingefügt: Es ist möglich, und es gibt Anwendungsfälle.

Diese Arbeit muss zusammen mit der Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz erfolgen, da hier das Fachwissen vorhanden ist und eine Abstimmung mit dem bestehenden Regelwerk sicherzustellen ist. Wie bei jeder Verordnungsanpassung gibt es dann eine Vernehmlassung, bei der alle involvierten oder interessierten Kreise Stellung nehmen können.

Es wird also nicht geprüft, ob die Verordnung angepasst wird - das hat Herr Ständerat Zopfi richtig gesagt -, sondern es wird direkt in der Verordnung die Möglichkeit der Taser-Anwendung eingeführt. Es gilt, im Rahmen dieser Anpassung sowohl den Umfang der Anwendung zu prüfen als auch die Frage zu klären, in welchen Situationen ein Taser angewendet werden kann.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 27 Stimmen

Dagegen ... 7 Stimmen

(1 Enthaltung)

Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr

La séance est levée à 13 h 00