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Schutzstatus S. Erwerbsanreize und Perspektiven schaffen

Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Antrag der Mehrheit

Ablehnung der Motion

Antrag der Minderheit

(Moser, Binder, Engler, Maillard, Zopfi)

Annahme der Motion

Proposition de la majorité

Rejeter la motion

Proposition de la minorité

(Moser, Binder, Engler, Maillard, Zopfi)

Adopter la motion

Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Unsere Kommission hat an ihrer Sitzung vom 15. Oktober 2024 die Motion Gredig vorberaten. Diese wurde vom Nationalrat am 24. September 2024 mit 125 zu 67 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 6 zu 5 Stimmen, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit Moser beantragt Ihnen die Annahme der Motion. Der Bundesrat beantragt wie die Kommissionsmehrheit die Ablehnung der Motion. Ihnen liegt ein Kommissionsbericht vor.

Nationalrätin Gredig möchte mit ihrer Motion den Bundesrat beauftragen, ein Anreizsystem zu schaffen, um die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und deren finanzielle Eigenständigkeit zu erhöhen und im Gegenzug die Fürsorgeabhängigkeit zu reduzieren. In ihrer Begründung schlägt die Motionärin vor, für die Personen mit Schutzstatus S die Einführung von Drittstaatenkontingenten zu prüfen.

Zum Hintergrund: Der Bundesrat aktivierte am 11. März 2022 erstmals den Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine. Bis am 10. Dezember 2024 wurden fast 113 000 Gesuche um Erteilung des Status S gestellt, von denen gut 98 000 bewilligt wurden. Die Schutzsuchenden wurden bzw. werden den Kantonen gemäss dem im Asylrecht geltenden Schlüssel proportional zur Bevölkerung zugewiesen. Um die Integration dieser Personen insbesondere in den Arbeitsmarkt und das Bildungssystem zu fördern, wurde das Programm "Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S" (Programm S) ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Programms erhalten die Kantone pro Person mit Schutzstatus S eine Integrationspauschale von 3000 Franken pro Jahr. Am 4. September 2024 verlängerte der Bundesrat das Programm S parallel zur Verlängerung des Schutzstatus bis zum 4. März 2026.

Das SEM ermittelt alle neun Monate die Sprachkompetenzen, die Ausbildung und die Berufe der Personen mit Schutzstatus S. Gemäss der letzten, am 23. September 2024 amtlich publizierten Erhebung verfügen bei der Altersgruppe 20 bis 39 Jahre 73 Prozent über gute Sprachkenntnisse in Englisch oder in einer Landessprache. Bei der Altersgruppe 40 bis 59 Jahre sind es 20 Prozent. Wenn Sprachkompetenzen vorhanden sind, dann meistens in Englisch, etwas weniger Kenntnisse sind in Deutsch oder Französisch vorhanden. Der Bildungsstand ist hoch: Bei der letzten Erhebung verfügten 53,8 Prozent der Personen mit Schutzstatus S über einen tertiären Bildungsabschluss und 33,9 Prozent über einen sekundären Bildungsabschluss. Die am häufigsten vertretenen Berufsfelder sind Ingenieurwesen, Wirtschaft und Recht, Pädagogik, Gesundheitswesen, Dienstleistungen, Landwirtschaft und IT.

Bei dieser Ausgangslage erstaunt das bekannte und grundsätzlich von allen auch als solches anerkannte Problem: Die Erwerbstätigenquote ist viel tiefer, als erwartet werden könnte, und sie ist auch deutlich tiefer als in mehreren vergleichbaren europäischen Staaten. Gesamtschweizerisch liegt die Erwerbstätigenquote bei den erwerbsfähigen Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren - Stand 10. Dezember 2024 - bei nur 29,45 Prozent.

In den Kantonen liegen die Quoten noch immer weit auseinander: Ende November nahm mein Kanton, Appenzell Innerrhoden, mit 62,5 Prozent die Spitzenposition ein. Ebenfalls weisen die Kantone Obwalden, Nidwalden und Glarus Erwerbstätigenquoten über den vom Bund bis Ende 2024 als Ziel vorgegebenen 40 Prozent aus. Die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Aargau haben das Ziel von 40 Prozent fast erreicht. Die Kantone Schwyz, Thurgau, Zug, Uri, St. Gallen, Graubünden und Zürich nähern sich ebenfalls dem 40-Prozent-Ziel an. Per Ende November findet sich im Kantonsvergleich am Schluss der Rangliste der Kanton Genf mit einer Erwerbstätigenquote von nur 13,4 Prozent, knapp vor dem Tessin und der Waadt. Ebenfalls weisen die Kantone Wallis mit 17 Prozent und Neuenburg mit 18,3 Prozent Quoten von unter 20 Prozent auf.

Das SEM erklärt die grossen kantonalen Unterschiede mit lokalen Faktoren, insbesondere mit der Situation auf dem Arbeitsmarkt. Je höher in einem Kanton die Arbeitslosenquote sei, umso tiefer sei die Erwerbstätigenquote der Personen mit Schutzstatus S. Diese Überlegung hat auf den ersten Blick etwas für sich, bei näherer Betrachtung ergeben sich jedoch Zweifel. Dies zeigt beispielsweise ein Vergleich zwischen den Kantonen Aargau und Tessin: Der Kanton Aargau verzeichnete in dem vom SEM für die Kommission beurteilten Monat März 2024 eine Arbeitslosenquote von 2,6 Prozent, der Kanton Tessin eine solche von 2,7 Prozent, also praktisch die gleiche Arbeitslosenquote. Bei der Erwerbstätigenquote von Personen mit Schutzstatus S bestanden per Ende März 2024 bei den Kantonen Tessin und Aargau jedoch grosse Unterschiede. Während der Kanton Aargau eine Quote von 32,8 Prozent aufwies, waren im Kanton Tessin nur 11,2 Prozent der erwerbsfähigen Personen mit Schutzstatus S auch erwerbstätig, also dreimal weniger als im Aargau. Ende November dieses Jahres lag die Erwerbstätigenquote im Kanton Tessin noch immer um 62 Prozent tiefer als jene im Kanton Aargau.

Ich habe dies ausgeführt, um darzulegen, dass die Arbeitslosenquote allein nicht als Begründung angeführt werden kann. Übrigens: Grosse kantonale Unterschiede bei der Erwerbstätigkeit gibt es nicht nur bei den Personen mit Schutzstatus S. Bei den vorläufig Aufgenommenen und den anerkannten Flüchtlingen präsentiert sich die Situation ähnlich. Es ist daher offenkundig, dass das Problem nicht allein beim Arbeitsmarkt, sondern wohl mehr darin liegt, was die Kantone zur Arbeitsintegration und damit auch zur gesellschaftlichen Integration dieser Ausländergruppen unternehmen. Dabei besteht ein starkes Gefälle zwischen Stadt- und Landkantonen sowie zwischen den Kantonen der Deutschschweiz auf der einen und den Kantonen der Romandie und dem Kanton Tessin auf der anderen Seite.

Dass sich ein aktives Engagement der Kantone auswirkt, kann man am Beispiel des Kantons Uri sehen. Ende März dieses Jahres wies Uri bei den Personen mit Schutzstatus S noch eine im schweizerischen Durchschnitt liegende Erwerbstätigenquote von gerade einmal 25,9 Prozent auf. Bis Ende September, also innerhalb von nur sechs Monaten, konnte diese Quote um fast 50 Prozent auf 38,3 Prozent gesteigert werden. Damit nähert sich Uri der vom Bund festgelegten Zielmarke von 40 Prozent an. Dem Kanton Uri gelang diese markante Steigerung aufgrund seiner klaren, langfristigen Strategie und der engen Zusammenarbeit zwischen dem Case-Management, den Integrationsstellen und der Abteilung Job Coaching und Arbeitgeberservice.

Alle Kantone verfügen über die gleichen Möglichkeiten und Chancen, sie müssen es nur wollen und auch machen. Die Arbeitsmarktintegration der Personen mit Schutzstatus S setzt eine klare Strategie sowie Engagement und Hartnäckigkeit der zuständigen Behörden voraus. Es ist von gesamtschweizerischem Interesse, dass weitere Fortschritte erzielt werden. Dazu genügt ein Blick auf den Voranschlag des Bundes für das Jahr 2025. Der Bundesrat budgetiert für die Schutzsuchenden mit Status S nicht weniger als 1,3 Milliarden Franken, notabene zum grössten Teil ausserordentlich.

Dieser Hintergrund ist wichtig, um die vorliegende Motion beurteilen zu können. Diese will die Erwerbstätigenquote der Personen mit Schutzstatus S steigern. Dass dieses Ziel richtig und wichtig ist, war in der Kommission unbestritten. Doch wie will die Motionärin dieses Ziel besser erreichen? Gemäss Motionstext will sie ein Anreizsystem schaffen. Wie dieses aussehen könnte, sagt die Motionärin nicht. Im Nationalrat erklärte sie nur, der Bundesrat solle aufgefordert werden, "seine Bemühungen zu verstärken und hier auch koordinativ zu wirken, damit die Kantone die Prioritäten etwas anders setzen". (AB 2024 N 1814) Was dies heissen soll, bleibt unklar. Die Kommission wüsste jedenfalls nicht, welchen Auftrag unser Rat dem Bundesrat bei einer Annahme der Motion erteilen würde. Die Kommission verweist zudem auf die von beiden Räten angenommene Motion 23.3968 der SPK des Nationalrates. Der Bundesrat wurde damit bereits beauftragt, die Arbeitsmarktintegration für Personen mit Schutzstatus S zu erleichtern.

Aufgrund all dieser Überlegungen beantrage ich Ihnen namens der Kommission die Ablehnung der Motion.

Moser Tiana Angelina · Mit-F · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Ich beantrage Ihnen im Namen der Minderheit, der Motion Gredig zuzustimmen. Sie haben es vom Kommissionssprecher gehört: Der Nationalrat hat dieser Motion bereits sehr deutlich, mit 125 zu 67 Stimmen, zugestimmt.

Die Motion verlangt, die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und damit die finanzielle Eigenständigkeit der Schutzsuchenden mithilfe von Anreizen zu erhöhen. Dadurch soll auch die Fürsorgeabhängigkeit verringert werden. Es ist also gewissermassen eine Forderung, das Spektrum der Massnahmen mit Anreizmechanismen zu erweitern.

Der Bundesrat hat ein sehr hohes Ziel an die Arbeitsintegration von Personen mit Schutzstatus S formuliert. Bis Ende dieses Jahres sollen es 40 Prozent sein; Sie haben es vom Kommissionssprecher gehört. Wir sind jetzt bei knapp 30 Prozent. Damit sind wir noch nicht am Ziel, aber es ist sicherlich schon eine Verbesserung. Die Integration in den Arbeitsmarkt und damit die Reduktion der Fürsorgeabhängigkeit ist für die Schutzsuchenden persönlich sehr wichtig. Es dient ihrer Integration in unser Land, und es ermöglicht ihnen auch, Erfahrungen und Kompetenzen aufzubauen oder zu erweitern, die dann nach einer Rückkehr auch im heimischen Arbeitsmarkt bedeutend sein können.

Die Integration in den Arbeitsmarkt ist aber auch für die Akzeptanz der Schutzsuchenden in der Schweiz sehr wichtig. Es ist wohl nicht übertrieben, hier zu sagen, dass die Akzeptanz der Schutzsuchenden in der Schweiz nicht mehr dieselbe ist, wie sie bei Kriegsausbruch war. Die Gründe dafür sind vielfältig. Aber es ist sicherlich so, dass die Erhöhung des Erwerbsanteils der Schutzsuchenden für ihre Akzeptanz in unserer Gesellschaft hilft. Und selbstverständlich ist die Reduktion der Fürsorgeabhängigkeit auch aus finanzieller Sicht wichtig.

Die Erwerbstätigkeit der Schutzsuchenden hat sich leicht positiv entwickelt, sie ist aber, wie gesagt, immer noch zu tief. Man darf auch sagen: Sie ist im Durchschnitt immer noch viel zu tief. Wir sind etwa bei 30 Prozent. Ich wiederhole das hier: Wir sind einfach noch nicht da, wo wir sein sollten. Die Schweiz ist auch keine Musterschülerin im internationalen Vergleich. Auch das haben Sie bereits gehört. In Dänemark zum Beispiel liegt der Anteil bei rund 50 Prozent. Wir haben mit der Aussenpolitischen Kommission dieses Rates in diesem Herbst Dänemark besucht, und es war interessant zu sehen, weshalb eben gerade in diesem Land die Erwerbstätigkeit höher ist. Das hat selbstverständlich immer verschiedene Gründe. Zentral ist in Dänemark zum Beispiel die flexible und zahlbare Kinderbetreuung; diese funktioniert viel einfacher. Gerade für Frauen ist das wichtig, und es sind ja vor allem Frauen, die bei uns den Schutzstatus S haben. Der Umgang mit den Sprachkenntnissen ist wichtig. Auch der Bericht der Evaluationsgruppe Hofmann zum Schutzstatus S hat gezeigt, dass es Optimierungspotenzial gibt, insbesondere beim Matching oder bei der Potenzialabklärung - übrigens zwei Erfolgsfaktoren des dänischen Systems.

Die Motion ist sehr offen formuliert; der Kommissionssprecher hat es ausgeführt. Das kann man selbstverständlich kritisieren. Man kann es aber auch positiv werten, weil der Handlungsbedarf offensichtlich gegeben ist. Das wurde auch vom Kommissionssprecher nicht widerlegt. Es ist in unserem gesamtgesellschaftlichen Interesse, dass ein möglichst grosser Anteil der Schutzsuchenden arbeitet. Der Handlungsbedarf ist nach wie vor sehr gross. Anreizmechanismen sind hierfür eine prüfenswerte Option.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der Minderheit, dieser Motion zuzustimmen.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich habe bis jetzt eigentlich sehr gut geschwiegen, aber jetzt muss ich leider intervenieren. Frau Kollegin Moser, hätten Sie alles gesagt, was wir in Dänemark festgestellt haben, dann wäre der Entscheid vorhin vielleicht ganz anders ausgefallen. Das Hauptkunststück und das Haupterfolgsrezept von Dänemark heisst Abschreckung, und zwar auf allen Niveaus - auf allen Niveaus wird versucht, Asylsuchende abzuschrecken. Dänemark hat 2000 Asylgesuchstellende, Schweden gleich daneben hat 40 000 und Norwegen hat noch mehr. Das ist der Erfolgsfaktor von Dänemark. Die Dänen haben das unter der kompetenten, sehr guten Führung von sozialdemokratischen Ministerpräsidentinnen gemacht. Daher ist Ihre Aussage diesbezüglich nicht zutreffend.

Moser Tiana Angelina · Mit-F · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Nur schnell zur Korrektur: Wir sprechen hier über die Arbeitsintegration von Schutzsuchenden. Das ist ein ganz anderes Thema als der Familiennachzug bei der vorläufigen Aufnahme. Ich möchte sichergehen, dass dies zur Kenntnis genommen wird.

Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt

Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Motionärin, Anreize zur Erhöhung der Erwerbsquote von Personen mit Schutzstatus S zu schaffen. Seit 2022 haben der Bund und die Kantone laufend Massnahmen getroffen und vorangetrieben, um die berufliche Integration von Geflüchteten aus der Ukraine zu fördern. Die Erwerbstätigenquote beträgt mittlerweile über 29 Prozent. Bei Personen, die bereits seit über zwei Jahren in der Schweiz sind, beträgt sie 37 Prozent.

Am 20. September 2024 hat der Bundesrat das EJPD beauftragt, bis Ende Februar 2025 eine Vernehmlassungsvorlage mit gesetzgeberischen Massnahmen zur weiteren Förderung der Erwerbstätigkeit vorzulegen. Eine Meldepflicht von stellenlosen Personen bei den RAV soll eingeführt werden; das heute bestehende Bewilligungsverfahren bei Erwerbstätigkeit soll durch ein Meldeverfahren ersetzt werden; bei einer Aufhebung des Schutzstatus S soll die Ausreisefrist für Erwerbstätige auf zwölf Monate verlängert werden. Dadurch erhalten Arbeitgebende und Arbeitnehmende mehr Planungssicherheit und auch zusätzliche Anreize.

Aber wir müssen ehrlich sein, letztlich entscheidet sich die Zunahme der Erwerbstätigenquote ganz konkret vor Ort. Es sind die Unternehmen und die Stellensuchenden, die einen Arbeitsvertrag abschliessen müssen. Die Behörden können hier nur unterstützen. Damit die Rekrutierung noch besser gelingt, habe ich einen Beauftragten für die Integration in den Arbeitsmarkt eingesetzt. Er ist in ständigem Kontakt mit Unternehmen, Behörden und Betroffenen, damit diese berufliche Integration eben noch besser gelingt.

Lassen Sie mich noch ein paar Worte zu den Drittstaatenkontingenten sagen: Eine Zulassung im Rahmen von Drittstaatenkontingenten ist rechtlich nicht ohne Weiteres möglich. Die hohen Voraussetzungen zur Arbeitsmarktzulassung für qualifizierte Personen aus Drittstaaten müssen erfüllt sein. Eine Umsetzung der Motion würde nur für qualifizierte Personen einen Anreiz schaffen. Das ist aber nicht der Weg, den wir hier gehen müssen und wollen. Wir wollen, dass möglichst alle Personen aus der Ukraine arbeiten. So können sie die Sprache erlernen und sich in die Gesellschaft integrieren. Auch im Hinblick auf eine mögliche Rückkehr ist es wichtig, im Erwerbsleben aktiv zu sein. Die bereits ergriffenen Massnahmen, insbesondere der grössere Planungshorizont bei Erwerbstätigen von zusätzlichen zwölf Monaten, setzen hier Anreize für alle Personen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motionärin daher als erfüllt und beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 15 Stimmen

Dagegen ... 26 Stimmen

(1 Enthaltung)