24.061
Finanzielle Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026–2029. Bundesbeschluss
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Das Parlament hat wiederkehrend die finanziellen Mittel für die wichtigsten Aufgabenbereiche der Agrarpolitik mit einfachem Bundesbeschluss für jeweils vier Jahre zu bewilligen. Um notwendige Systemoptimierungen auf Verordnungsstufe umzusetzen, sind in den Jahren 2026 bis 2029 keine Gesetzesrevisionen erforderlich.
Der Bundesrat beantragt mit seiner Botschaft zum Geschäft 24.061 drei Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft mit einer Gesamtsumme von 13,8 Milliarden Franken. Diese Summe liegt wegen der vorgesehenen Kürzungen bei den schwach gebundenen Bundesausgaben um 1,6 Prozent unter derjenigen der laufenden Vierjahresperiode. Die Ausgaben für die Landwirtschaft sollen, wie bereits im Rahmen der AP22+, in der nächsten Vierjahresperiode wieder auf die drei Zahlungsrahmen Produktionsgrundlagen, Direktzahlungen sowie Produktion und Absatz aufgeteilt werden. Innerhalb der Ausgabenobergrenze sollen mit einer Umverteilung der Mittel schrittweise die Mittel für Strukturverbesserungen, die Pflanzenzüchtung und den nachhaltigen Pflanzenschutz erhöht werden. Der Bundesrat beabsichtigt, die Kompensation in den Zahlungsrahmen Direktzahlungen sowie Produktion und Absatz vorzunehmen.
Dank dieser finanziellen Mittel sollten die Landwirte insgesamt ein in etwa gleich hohes sektorales Nettounternehmenseinkommen wie im Mittel der Jahre 2019 bis 2021 erreichen. Für Unsicherheiten sorgt die Entwicklung der Preise und der Kosten. Zudem wirkt sich die Verschiebung der Mittel von den Direktzahlungen zu den Strukturverbesserungsmassnahmen kurzfristig dämpfend auf das Einkommen aus. Angenommen wird weiter ein durchschnittlicher jährlicher Rückgang der Anzahl Betriebe von rund 1,6 Prozent. Da die Betriebsausgaben weiterhin vorwiegend im Rahmen des Generationenwechsels erfolgen, sollte eine sozial verträgliche Entwicklung möglich sein.
Der Nationalrat hat die Botschaft am 17. Dezember 2024 beraten und gegenüber dem Entwurf des Bundesrates eine Aufstockung des Zahlungsrahmens für Produktion und Absatz um 100 Millionen Franken und des Zahlungsrahmens für die Ausrichtung von Direktzahlungen um 261 Millionen Franken beschlossen. Damit sollen für diese Bereiche nominal gleich viele finanzielle Mittel zur Verfügung stehen wie in der laufenden Vierjahresperiode. Der Nationalrat hat seinen Beschluss mit 187 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen gefasst.
Ihre WAK hat das Geschäft am 30. Januar beraten. Dabei lag ihr auch ein Mitbericht der Finanzkommission vor. Die Finanzkommission beantragte der WAK mit 9 zu 3 Stimmen, den Beschlüssen des Nationalrates zu folgen. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Zu angeregten Diskussionen in der WAK führten die Einkommenshöhe, die Verschuldung, die Strukturveränderungen in der Landwirtschaft und die Wirkungen beim Absenkpfad für Pestizide und Nährstoffe. In allen Bereichen konnte die Kommission Verbesserungspotenzial feststellen. Die Einkommen sind gestiegen, sie sind aber nach wie vor auf einem sehr tiefen Niveau.
Die Massnahmen zur Förderung von Produktionsgrundlagen waren unbestritten und werden von der Kommission einhellig unterstützt. Diese Massnahmen umfassen die Sicherung der Grundlagen, die einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion dienen. Insbesondere Massnahmen zur Verbesserung der Produktivität sowie für Anpassungen an den Klimawandel und die Reduktion der unerwünschten Auswirkungen auf die Umwelt sollen verstärkt unterstützt werden.
Die parlamentarische Initiative 19.475 befindet sich in der Umsetzung. Die dafür notwendigen Indikatoren zur Messung der Risikoreduktion für die Bereiche Grundwasser, Oberflächengewässer und naturnahe Räume wurden von Agroscope entwickelt und sind vorhanden. Es wurde der Kommission aufgezeigt, dass die Risikoreduktion insbesondere in den beiden Bereichen Grundwasser und Oberflächengewässer auf gutem Weg ist und die diesbezüglichen Forderungen der Initiative bereits fast erfüllt sind. Im Bereich der Nährstoffe ist man noch nicht so weit, aber auch dort ist man gut unterwegs. Es ist vorgesehen, dass in einer Zwischenbilanz im Rahmen der Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2030 plus eine Auslegeordnung der verschiedenen Indikatoren und Ziele erstellt wird.
Zu intensiveren Diskussionen führten die Mittel in den Zahlungsrahmen Produktion und Absatz einerseits sowie Direktzahlungen anderseits. Die Mehrheit der Kommission beantragt, die Mittel in den Zahlungsrahmen Produktion und Absatz sowie Direktzahlungen auf dem Niveau des Zahlungsrahmens 2022-2025 zu belassen und sich dem Nationalrat anzuschliessen. Damit ergibt sich gegenüber dem Entwurf des Bundesrates die bereits erwähnte Aufstockung um 261 Millionen beim Zahlungsrahmen Direktzahlungen und 100 Millionen beim Zahlungsrahmen Produktion und Absatz. Insgesamt geht es also um eine Erhöhung von 361 Millionen Franken gegenüber dem Entwurf des Bundesrates.
Für die Kommission war der Umstand entscheidend, dass das Ausgabenniveau der Landwirtschaft während der letzten zwanzig Jahre gleich geblieben ist, während die anderen Ausgaben des Bundes im gleichen Zeitraum um fast 45 Prozent angestiegen sind und weiter ansteigen. Ein weiterer Grund dafür, die Mittel nicht zu reduzieren, sind die im Vergleich zwar gestiegenen, aber sehr tiefen Einkommen in der Landwirtschaft. Die Kommission möchte die Debatte über mögliche zusätzliche Einsparungen bei der Landwirtschaft im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket des Bundesrates führen.
Zustimmend hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat bei der Gewährung von Starthilfen und Strukturbeiträgen der Wirtschaftlichkeit eine höhere Bedeutung beimisst. Seit dem 1. Januar 2025 muss für den Erhalt entsprechender Gelder zusätzlich eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgewiesen werden. Es muss gewährleistet sein, dass die Gesamtverschuldung innert dreissig Jahren getilgt wird, wenn man die entsprechenden Investitionen machen will und sie mit öffentlichen Geldern unterstützt werden sollen. Die Verwaltung verfügt nun über die Instrumente, um die Verschuldung zu bremsen und die Wirtschaftlichkeit bei den einzelbetrieblichen Investitionen stärker zu gewichten.
Aus diesen Gründen möchte die Mehrheit der Kommission die finanziellen Mittel stabil halten. Damit bleiben wir glaubwürdig und geben der Landwirtschaft den notwendigen Rückhalt, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen und die gestiegenen Herausforderungen zu meistern. Deshalb empfiehlt die Mehrheit beim Bundesbeschluss 1 über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 bei Artikel 1 Buchstaben b und c jeweils mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Nationalrat zu folgen. Die Minderheit Moser wird ihre Haltung selber begründen. Sie beantragt, dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen.
Beim Bundesbeschluss 2 über einen Zusatzkredit für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen in den Jahren 2022-2025 empfiehlt die WAK mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Bundesrat und dem Nationalrat zu folgen.
Moser Tiana Angelina · Mit-F · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Sie haben es gehört, wir befinden uns beim Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft 2026-2029. Der Kommissionssprecher hat die Details ausführlich erläutert. Ich erlaube mir, zuerst ein paar grundsätzliche Bemerkungen zu machen und dann kurz etwas zu den Minderheitsanträgen zu sagen.
Wir müssen die Landwirtschaftspolitik in unserem Land so ausgestalten, dass wir längerfristig die Ziele gemäss den Artikeln 104 und 104a der Bundesverfassung erreichen und sichern können. Dazu gehören der Erhalt der produzierenden Landwirtschaft - der multifunktionalen Landwirtschaft, wie sie auch genannt wird - und vor allem auch die Sicherung der Lebensgrundlagen. Mit der heutigen Ausrichtung der Landwirtschaftspolitik können wir diese Ziele, wie sie in der Bundesverfassung definiert sind, nicht erreichen. In verschiedenen Bereichen werden falsche Anreize gesetzt. Die notwendigen Anpassungen in der Landwirtschaftspolitik nehmen wir mit der heutigen Vorlage nicht vor, auch das haben Sie vom Kommissionssprecher gehört. Es ist nicht der Moment dafür. Es geht hier nur darum, die Mittel zu sprechen.
Ich habe ein gewisses Verständnis dafür. Es gibt ein Bedürfnis nach Stabilität. Gleichzeitig ist es aber auch eine Realität, dass es substanziellen Anpassungsbedarf gibt. Ich verweise nur auf zwei Bereiche, die ökologischen und die wirtschaftlichen Herausforderungen. Beides ist für die Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion in unserem Land in Zukunft entscheidend. Nach wie vor werden die Umweltziele in der Landwirtschaft nicht erreicht. Es werden teilweise falsche Anreize gesetzt und Subventionen so ausgerichtet, dass sie z. B. gerade der Biodiversität schaden. Der Handlungsbedarf ist x-fach erkannt und auch erwiesen bzw. wissenschaftlich belegt. Wirksame und bereits beschlossene Massnahmen, die bereits in der Umsetzung waren, wie die Biodiversitätsförderflächen im Ackerland, werden teilweise rückgängig gemacht. Die Annahme der Motion Friedli Esther, über die wir im Anschluss befinden, wäre ein nächster Schritt in diese Richtung.
Die Landwirtschaftspolitik muss auch mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit verbessert werden. Die Löhne der Landwirtschaftsfamilien sind zu tief; Sie haben es gehört. Ein Bericht in Erfüllung eines Postulates Bulliard zeigt das deutlich auf. Auch wenn die Löhne, das wurde vom Kommissionssprecher auch gesagt, in den letzten Jahren leicht verbessert wurden, bleiben sie sehr tief. Das ist selbstverständlich sehr belastend für die Familien. Gleichzeitig führen die Strukturverbesserungsmassnahmen oft zu einer starken Verschuldung der Bauernfamilien. Die Schweizer Landwirtschaftsbetriebe sind pro Hektare europaweit am meisten verschuldet, und das, obwohl die Schweiz weltweit die zweithöchste Agrarstützung hat.
Sie sehen, wir haben ein Systemproblem. Das hat damit zu tun, dass die Politik die Stellschrauben im System so stellt, dass die Bauern Anreize haben, sich zu verschulden und kostenintensiv zu produzieren. Von dieser intensiven Produktion profitiert eine ganze Wertschöpfungskette um die Bauernbetriebe herum, nur sie selbst profitieren wenig bis nichts. Es ist deshalb richtig, dass der Bundesrat Anpassungen vorgenommen hat und die Wirtschaftlichkeit nun nachgewiesen werden muss. Die Massnahmen wurden erst jetzt getroffen. Wir werden dann sehen, ob sie für die Zukunft etwas bringen respektive wie viel. Die Herausforderungen in der Landwirtschaftspolitik bleiben also gross. Inhaltlich werden wir die Weichen mit der AP 2030 stellen können.
Ich beantrage Ihnen mit meinen beiden Minderheiten, der Vorlage des Bundesrates zuzustimmen. Wir stehen vor grossen finanziellen Herausforderungen, unter anderem wegen der notwendigen substanziellen Erhöhungen für die Armee. Sie hören das praktisch in jeder Diskussion, auch gerade vorhin wurde das wieder erwähnt. Die Finanzierung ist weiterhin unklar. Uns erwartet die Beratung des Entlastungspakets. Auch das haben Sie vorhin vom Kommissionssprecher gehört. Klar ist, dass alle Bereiche einen Beitrag leisten müssen, um den Bundeshaushalt im Lot zu halten. Der Bundesrat schlägt hier deshalb analog zu den anderen schwach gebundenen Ausgaben eine Kürzung von 1,4 Prozent vor. Das ist moderat und vertretbar. Es lässt sich auch begründen, unter anderem mit dem Strukturwandel. In der Zahlungsperiode von vier Jahren haben wir wegen des Strukturwandels rund 2000 Landwirtschaftsbetriebe weniger, d. h., die Betriebe werden laufend grösser. Es kommen Skaleneffekte zum Tragen: je grösser die Betriebe, desto tiefer die Strukturkosten.
Ich bin der Meinung, die Vorlage des Bundesrates ist vertretbar. Sie ist nachvollziehbar, sie ist moderat, und sie ist auch für die Bauernfamilien bewältigbar.
Ich möchte Ihnen beliebt machen, dem Bundesrat zu folgen.
Salzmann Werner · 2VP-M · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Natürlich bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten und der Mehrheit zu folgen.
Ich möchte einige Punkte der Minderheitssprecherin aufwerfen, die natürlich einen Zielkonflikt ergeben. Sie will einerseits schauen, dass die Löhne verbessert werden, und andererseits will sie die Beiträge für die Landwirtschaft kürzen. Die Beiträge, die die Landwirtschaft erhält, sind seit zwanzig Jahren praktisch stabil. Die Kürzung, die man jetzt macht, bedeutet, gegenüber dem Vorjahr noch einmal weniger zu geben. Das heisst: Weil eine pauschale Budgetkürzung im Raum steht, soll in der Branche Landwirtschaft ebenso eine Reduktion vorgenommen werden wie in anderen Branchen, welche über die letzten zwanzig Jahre um über 100 Prozent gewachsen sind. Das ist nicht gerecht.
Die Landwirte kommen heute auf einen Lohn von 17 Franken pro Stunde. Wer arbeitet noch dafür? Wenn wir die Direktzahlung und die Löhne weiter kürzen, müssen Sie langsam aufpassen, dass es überhaupt noch Landwirte gibt, die diese Landwirtschaftspolitik umsetzen können. Wir haben das Problem, dass immer weniger Nachfolger in die Landwirtschaft einsteigen wollen, weil es für sie finanziell nicht mehr rentiert und die Arbeitsbelastung dermassen hoch ist. Diejenigen, die noch einen Betrieb bewirtschaften, müssen mit einem Nebenerwerb eine Querfinanzierung machen.
Es ist auch so, dass in der Schweiz die Nahrungsmittelkosten pro Haushalt nur bei 6 Prozent liegen - in den umgebenden europäischen Ländern betragen sie 10 Prozent und mehr. Man könnte also sagen: Will man das Einkommen verbessern, müsste man auf dem Markt höhere Preise erzielen. Dieser Druck, den wir jetzt auf die Marktpreise haben, ist viel grösser geworden. Sie kennen all die Grossverteiler, die in der Schweiz Fuss gefasst haben. In der Landwirtschaft ist der Preisdruck enorm.
Ich bitte Sie deshalb wirklich aus Sicht der Landwirtschaftspolitik und auch mit Blick auf die neue Agrarpolitik 2030 plus, die wir erarbeiten, jetzt hier keine Kürzungen vorzunehmen, sondern auf die Vorlage einzutreten und der Mehrheit zu folgen.
Parmelin Guy · VPBR-M · Bundesrat · Waadt
Le message relatif aux plafonds des dépenses agricoles pour la période 2026 à 2029 s'inscrit dans le cadre du développement de la politique agricole. Deux modifications importantes de la loi sur l'agriculture (LAgr) sont en cours de mise en oeuvre: premièrement, l'initiative parlementaire 19.475, "Réduire le risque de l'utilisation des pesticides", et, secondement, la politique agricole à partir de 2022. Ces deux révisions de loi doivent maintenant être entièrement et complètement menées à terme. C'est pourquoi le Conseil fédéral propose les trois plafonds de dépenses agricoles pour la période 2026 à 2029 sans autre révision de loi. Les instruments de la politique agricole ne doivent pas être adaptés. Seuls les moyens seront réaffectés entre les différentes mesures. Nous assurons ainsi la stabilité sur le plan de la loi, ce qui était aussi une volonté de la branche.
Qu'en est-il des propositions du Conseil fédéral? Le montant total proposé de 13,817 milliards de francs pour les années 2026 à 2029 est inférieur de 230 millions de francs à celui de l'arrêté fédéral adopté pour la période en cours, à savoir celle de 2022 à 2025. Les plafonds de dépenses pour les années 2026 à 2029 comprennent une réduction de 1,4 pour cent des dépenses faiblement liées dès 2025. Le Conseil fédéral en avait décidé ainsi en février 2024, afin de garantir le respect du frein à l'endettement à moyen terme. Dans le cadre de la session d'hiver, le Parlement a décidé de renoncer aux réductions prévues dans le budget 2025, notamment en ce qui concerne les paiements directs. Le Conseil fédéral, il est important de le souligner, n'a toutefois pas reçu le mandat d'augmenter les crédits concernés dans le plan financier 2026 à 2028. De plus, le Conseil fédéral propose des réallocations de fonds qui permettront, premièrement, de soutenir davantage l'adaptation de la production agricole aux conséquences du changement climatique; deuxièmement d'augmenter l'efficience dans l'utilisation des ressources et la productivité agricole; troisièmement d'améliorer la résilience de l'approvisionnement en denrées alimentaires, donc la sécurité alimentaire.
A cette fin, le Conseil fédéral propose deux ajustements principaux. Le premier est une augmentation des améliorations structurelles. Ainsi, les moyens alloués par année, pour la période 2025 à 2029, passeront progressivement de 87 à 117 millions de francs. Par rapport à la planification financière précédente, les dépenses augmenteront ainsi de 86 millions de francs, au total, pour toute la période 2026 à 2029.
Cette augmentation est cohérente avec la stratégie Améliorations structurelles 2030 plus, qui avait été demandée et soutenue par la Commission des finances. La redistribution s'opère ici par un prélèvement sur les paiements directs.
Le deuxième ajustement consiste en un soutien plus fort de la sélection végétale et de la production durable des végétaux: 24 millions de francs supplémentaires seront investis dans la sélection végétale, dans la vulgarisation et dans la recherche. Dans ce montant, 18 millions de francs seront consacrés à l'augmentation des charges de fonctionnement d'Agroscope, et cette augmentation sera compensée dans le plafond des dépenses "Production et ventes". Les 6 millions de francs restants concernent les charges de transfert et doivent être transférés des paiements directs aux bases de production. Cette réaffectation des fonds est un investissement pour la jeune génération.
Permettez-moi de faire quelques remarques sur l'impact de l'arrêté fédéral sur les moyens financiers destinés à l'agriculture. Les modélisations faites par Agroscope montrent qu'avec les plafonds des dépenses, tels que le Conseil fédéral vous les propose, le revenu sectoriel reste stable. Les revenus des exploitations pourraient même, à moyen terme, augmenter. Le renforcement des bases de production permet à l'agriculture d'obtenir davantage de moyens dans les domaines où elle est confrontée à de grands défis. Comme vous le savez, le changement climatique exige des variétés et des cultures adaptées, mais aussi des alternatives durables à la protection phytosanitaire dite classique. En outre, les infrastructures pour la gestion de l'eau deviennent plus importantes. C'est dans ces domaines que nous devons investir pour une politique agricole tournée vers le futur. Le Conseil fédéral est conscient du fait que la compensation au niveau de la production et des ventes, et surtout des paiements directs, a un impact direct sur les revenus des exploitations, ceci à court terme. Cependant, une telle compensation reste la seule manière de mettre en oeuvre de manière cohérente les décisions de principe en matière de politique financière.
Au Conseil national, cette augmentation des bases de production n'était pas contestée. Le Conseil national a décidé de consacrer au soutien du marché autant de moyens que pour la période actuelle, 2022-2025. Ce sont donc 100 millions de francs de plus que ce que le Conseil fédéral a proposés. Le Conseil national a aussi décidé de maintenir les paiements directs au niveau de la période actuelle, et c'est une augmentation de 261 millions de francs par rapport au projet du Conseil fédéral.
Votre commission est entrée en matière et n'a pas déposé de proposition de minorité. Cela montre que nous sommes sur la bonne voie.
Le premier plafond, qui concerne les bases de production, n'est contesté ni par le Conseil national ni par votre commission. Elle se prononce ici à l'unanimité en faveur des moyens prévus par le Conseil fédéral et en faveur des mesures de promotion des bases de production.
En ce qui concerne les deux autres plafonds des dépenses, "production et ventes" et "paiements directs", votre majorité propose de suivre le Conseil national et d'augmenter les moyens pour les ramener au niveau de 2022-2025. Les dépenses supplémentaires pour les bases de production ne seraient alors plus compensées, et les dépenses agricoles, en conséquence, augmenteraient. Dans la situation financière actuelle, le Conseil fédéral est cependant d'avis que l'agriculture doit également faire sa part pour respecter le frein à l'endettement.
En ce sens, je vous demande donc ici de suivre les propositions du Conseil fédéral et donc celles de la minorité.
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
1. Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029
1. Arrêté fédéral sur les moyens financiers destinés à l'agriculture pour les années 2026-2029
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag der Minderheit
(Moser, Sommaruga Carlo)
Bst. b, c
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 1
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition de la minorité
(Moser, Sommaruga Carlo)
Let. b, c
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Abstimmung
Bst. b - Let. b
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 38 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 5 Stimmen
(1 Enthaltung)
Abstimmung
Bst. c - Let. c
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 40 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 2 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Abstimmung
Art. 1
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 45 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Art. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 45 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Art. 3, 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 44 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
2. Bundesbeschluss über einen Zusatzkredit für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen in den Jahren 2022-2025
2. Arrêté fédéral sur un crédit additionnel destiné aux améliorations structurelles dans l'agriculture pour les années 2022-2025
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Art. 1
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 44 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 44 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte (BBl 2024 1626)
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales (FF 2024 1626)
Angenommen - Adopté
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Es verbleiben keine Differenzen mehr. Damit ist das Geschäft erledigt.