24.3635
MWST-Sondersatz. Planungssicherheit für den Tourismus
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Bertschy, Badran Jacqueline, Bendahan, Grossen Jürg, Wermuth, Widmer Céline)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Bertschy, Badran Jacqueline, Bendahan, Grossen Jürg, Wermuth, Widmer Céline)
Rejeter la motion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Buffat Michaël · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
La commission s'est réunie le 1er avril et vous recommande d'accepter la motion de Mme la conseillère aux Etats Friedli qui demande de poursuivre au-delà de 2027 le taux spécial de TVA pour les prestations du secteur de l'hébergement.
Ce taux, fixé actuellement à 3,8 pour cent, est autorisé par la Constitution, qui permet expressément d'imposer les prestations d'hébergement au taux inférieur au taux normal, mais supérieur au taux réduit. Depuis 1996, il a été prolongé à six reprises, témoignant à chaque fois de son efficacité et de son importance pour la stabilité économique d'un secteur essentiel à notre pays, l'hôtellerie.
Pourquoi ce taux doit-il être maintenu? Parce qu'il reflète la nature exportatrice du tourisme. Plus de la moitié des nuitées en Suisse sont le fait de clients étrangers. Or, contrairement à d'autres secteurs tournés vers l'exportation, le tourisme ne peut bénéficier pleinement d'exonérations fiscales, les prestations sont consommées sur notre sol. Le taux spécial corrige cette inégalité de traitement et replace l'hébergement sur pied d'égalité avec les autres branches exportatrices, parce qu'il renforce la compétitivité de notre pays dans un marché international sensible aux prix. L'Union européenne applique presque partout un taux réduit pour l'hébergement, parfois encore plus bas que le nôtre. Supprimer le taux spécial reviendrait à imposer un désavantage concurrentiel injustifié à nos établissements face à leurs homologues européens. Parce que le tourisme crée de la valeur bien au-delà des hôtels; il soutient la restauration, les transports, les services locaux, particulièrement dans des régions de montagne ou périphériques. Maintenir le taux spécial, c'est assurer la stabilité économique et sociale dans ces régions qui dépendent fortement de cette industrie.
Je sais que le Conseil fédéral évoque des raisons institutionnelles, administratives ou budgétaires pour s'opposer à une nouvelle prolongation. Il est vrai qu'un retour au taux normal pourrait simplifier la gestion de la TVA et générer environ 270 millions de francs supplémentaires par année. Mais à quel prix? A celui d'un affaiblissement d'une branche qui a déjà surmonté de multiples crises - franc fort, crise économique, COVID-19 -, et qui, aujourd'hui encore, doit rester compétitive pour pérenniser ses succès récents.
Oui, les chiffres de fréquentation de 2024 sont encourageants, mais ils ne vont pas masquer la fragilité structurelle d'un secteur tributaire de facteurs extérieurs - géopolitiques, climatiques et monétaires - sur lesquels nous n'avons que peu d'emprise. Offrons-lui à travers ce taux spécial une base de stabilité durable. Reconduire ce taux, ce n'est pas aller contre la modernisation ou la discipline budgétaire, c'est faire preuve de cohérence, de responsabilité et, surtout, de clairvoyance économique. C'est maintenir un levier efficace, ciblé et équitable au service de la compétitivité de notre pays.
La commission, par 13 voix contre 10 et 1 abstention, vous recommande d'accepter cette motion.
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat die Motion Friedli Esther 24.3635 am 31. März 2025 geprüft. Sie ist gleichlautend wie die Motion Bregy 24.3624, die in unserem Rat hängig ist. Der Motionär hat mir zuversichtlich bestätigt, dass er seine Motion zurückziehen würde, falls die Motion Friedli Esther heute angenommen werden sollte. Die WAK-N hat die Motion Friedli Esther mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen, und die Präsidentin hat Ihnen bereits gesagt, dass ein Minderheitsantrag Bertschy vorliegt. Der Ständerat war in seiner Haltung noch deutlicher: Er nahm die Motion Friedli Esther quasi einstimmig an, nämlich mit 37 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
Worum geht es in dieser Motion? Es geht um die Fortführung des Mehrwertsteuersondersatzes für den Tourismus über das Jahr 2027 hinaus. Die Formulierung ist insofern offen, als "hinaus" entweder, wie in den letzten Jahren üblich, eine Verlängerung oder auch eine Verstetigung bedeuten kann. Die Kompetenz hierfür - das haben wir bereits in der Kommission klargemacht - obliegt schlussendlich dem Bundesrat im Rahmen der Umsetzung. Eine Verlängerung ist aber absolut ausreichend. Letztmals ist dies 2017 geschehen, und zwar bis ins Jahr 2027. Die Grundlage hierfür finden Sie in der Bundesverfassung. Dort steht nämlich, dass die Mehrwertsteuer zur Beherbergung zu einem Sonder- oder eben zum Normalsatz erfolgen kann. Aktuell liegt sie bei 3,8 Prozent.
Warum ist dies so wichtig? Der Tourismus ist eine Exportindustrie, und zwar eine Exportindustrie, ohne dass man die Vorteile, die eine Exportindustrie mit sich bringt, nutzen könnte. Dem Tourismus ist es zum Beispiel nicht möglich, einen Teil seiner Produktion ins Ausland zu verlagern; ebenso wenig ist es dem Tourismus möglich, beispielsweise die Distribution ins Ausland zu verlagern. Der Tourismus ist auch deshalb eine Exportindustrie, weil über 55 Prozent der Übernachtungen in der Schweiz auf ausländische Gäste zurückgehen.
Eine hohe Mehrwertsteuer ist neben dem bereits bestehenden hohen Preisniveau der Schweiz und dem starken, ja zwischenzeitlich sehr starken Franken eine zusätzliche Belastung. Eine Abschaffung dieses Mehrwertsteuersondersatzes würde daher eine Schwächung des schweizerischen Tourismus, unserer Exportindustrie Tourismus im internationalen Wettbewerb bedeuten. In diesem Zusammenhang einfach nur eine Klammerbemerkung: In fast allen anderen europäischen Ländern, die viel weniger grosse Herausforderungen als den starken Franken und das hohe Preisniveau der Schweiz haben, besteht ebenfalls ein Mehrwertsteuersondersatz. Umso schwerwiegender wäre es, wenn wir in der Schweiz an diesem Weg, der sich in den letzten Jahren bewährt hat, nicht mehr festhalten würden. Ich habe es gesagt: Er hat sich in den letzten Jahren bewährt. Seit 1996 kennen wir diesen Mehrwertsteuersondersatz, und er ist extrem wichtig für den schweizerischen Tourismus.
In diesem Zusammenhang erinnere ich Sie gerne daran, dass der Tourismus an und für sich nicht alleine eine Wertschöpfung hat, sondern er hat diese insbesondere auch im Bereich aller Zulieferinnen und Zulieferer. Zudem generiert der Tourismus in der Schweiz unabhängig von der Mehrwertsteuer ein beträchtliches Steuersubstrat. Zu guter Letzt ist der Tourismus etwas, das unser Land zusammenhält. Der Tourismus ist nicht auf einzelne Regionen in der Schweiz beschränkt, sondern er ist in allen Regionen zu finden: auf dem Land, in den Agglomerationen und in den Städten. Das liegt eigentlich auf der Hand, haben wir doch ein wunderschönes Land, das man gerne besucht und auch gerne präsentiert.
Eine Kommissionsminderheit findet, dass der Tourismus mittlerweile stabil sei und sogar gestärkt worden sei und es daher nicht mehr notwendig sei, diesen Mehrwertsteuersondersatz fortzuführen. Aus Sicht der Mehrheit ist das ein Trugschluss.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, diese Motion anzunehmen und es somit dem quasi einstimmigen Ständerat gleichzutun.
Roth David · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Bregy, in meiner Heimatstadt ist die Zahl der Übernachtungen in den letzten zwanzig Jahren um 50 Prozent gestiegen. Weshalb soll ein Hotel Steuersubventionen erhalten, das praktisch voll ausgelastet ist, etwa ein Hotel wie das Mandarin Oriental Palace, das Zimmer zu 950 bis 10 000 Franken pro Übernachtung anbietet? Weshalb sollen wir solchen Hotels Steuersubventionen zukommen lassen, anstatt sie dorthin fliessen zu lassen, wo effektiv ein Problem damit besteht, den Tourismus am Leben zu erhalten?
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Besten Dank, Herr Kollege Roth. Nicht jede Station oder jede Stadt hat eine Kapellbrücke oder ein Matterhorn. Es gibt andere Regionen, die sich im internationalen Wettbewerb befinden und bei denen die Auslastung nicht gleichermassen gross ist. Für diese Stationen, für diese Regionen müssen wir das machen. Wir machen hier Politik für den Tourismus in der Schweiz und nicht für oder gegen Zermatt oder Luzern.
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Ich bitte Sie namens der Minderheit, diese Motion abzulehnen. Die Motion möchte, dass der Sondersatz für Beherbergungsleistungen über das Jahr 2027 hinaus fortgeführt wird. Der Sondersatz wurde am 1. Oktober 1996 als vorübergehende Massnahme eingeführt, um die Hotellerie in ihrer schwierigen Lage Mitte der 1990er-Jahre zu unterstützen. Seither wurde der Sondersteuersatz insgesamt sechs weitere Male verlängert. Vor dem Hintergrund, dass wir zurzeit auf Bundesebene ein Entlastungspaket schnüren, und im Wissen darum, auf wie viele Steuereinnahmen der Bund zurzeit verzichtet - 270 Millionen Franken - und dass diese Mittel im Finanzplan auch bereits eingestellt sind, bitten wir Sie, die Motion abzulehnen. Das ist der eine Grund.
Der andere Grund ist die Tatsache, dass sich der Tourismus in der Schweiz auf Rekordhöhe bewegt. Es gab 2023 und 2024 erneut einen Höchststand an Übernachtungen, einen bemerkenswerten Zuwachs an ausländischen Gästen - der höchste Wert seit fünfzig Jahren - und verschiedene Orte, die regelrecht überrannt wurden. Die Branche hat sich also definitiv von der Wirtschaftskrise in den Nullerjahren, der Baisse nach der Aufhebung des Frankenmindestkurses sowie dem Einbruch während der Corona-Pandemie erholt; der Tourismus in der Schweiz ist höchst wettbewerbsfähig. Und für uns ist jetzt der Zeitpunkt überfällig, sich von diesem Sondersatz zu verabschieden. Andere Hochpreisländer kennen auch keine Sondersätze und sind dennoch sehr beliebte Feriendestinationen geblieben. Dänemark zum Beispiel, wo auch für Tourismusdienstleistungen ein Mehrwertsteuersatz von 25 Prozent gilt, kann sich über fehlende Touristen nicht beklagen. Das wird auch in der Schweiz so sein; bei uns lockt ja kein Tiefpreisangebot, sondern eine hohe Qualität an Natur und an Bergwelten sowie ein vielfältiges Angebot in den Städten. Das lässt sich auch ohne Mehrwertsteuersubvention verkaufen. Die Hotellerie ist in der Schweiz ein Qualitäts- und nicht ein Preiswettbewerb.
Die Besteuerung der Beherbergungsleistungen zum Normalsteuersatz würde zu Mehreinnahmen von geschätzt 270 bis 300 Millionen Franken führen. So hoch ist die Subvention, von der die Hotellerie heute dank dem Sondersatz pro Jahr profitiert. Diese Mehreinnahmen sind aufgrund der aktuell geltenden Befristung im Finanzplan des Bundes ab 2028 eingestellt. Wenn Sie den Sondersatz verlängern, müsste dieser Betrag aufgrund der Schuldenbremse an anderer Stelle eingespart werden. Die Frage, wo das sein soll, wollte uns in der Kommission niemand beantworten.
Ich bitte Sie, Ihren finanzpolitischen Ansagen im Finanzplan und in der Budgetdebatte auch Taten folgen zu lassen und diese Motion entsprechend abzulehnen.
Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Geschätzte Frau Kollegin Bertschy, Sie wissen ja, es gibt abgelegene Täler. Dort ist der Tourismus die einzige Einnahmequelle oder auf jeden Fall die Grundlage für praktisch die ganze Wirtschaft. Gerade diese Gegenden wären von der Verdoppelung der Mehrwertsteuer besonders betroffen. Ist es wirklich im Sinne der Minderheit, dass die Wertschöpfungssysteme in diesen eher abgelegenen Gebieten derart geschwächt werden?
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Geschätzter Herr Kollege Paganini, es gibt sehr viel zielgerichtetere Unterstützungen, zum Beispiel im Rahmen der Neuen Regionalpolitik. Wir müssen nicht mit der Giesskanne Mehrwertsteuersubventionen an die Gesamtschweiz, an die gesamte Hotellerie, auch an Regionen verteilen, die es definitiv nicht nötig haben, weil sie einen Tourismus auf sehr hohem Level haben.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Frau Bertschy, Sie haben meine Frage vorhin schon fast beantwortet. Ich gebe ja zu, dass ich in dieser Frage gespalten bin. Als langjährige Skilehrerin ist man da halt verbunden. Aber wir haben in der Kommission zigfach besprochen, dass es viel zielgerichtetere Möglichkeiten gibt, um den Tourismus zu unterstützen, als dies mit der Giesskanne zu tun. Können Sie bestätigen, dass diese Möglichkeiten, wie der verbesserte Zugang zu Hotelkrediten usw., immer abgeschmettert wurden und man eben doch auf die Giesskanne setzte?
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Das kann ich bestätigen, geschätzte Kollegin.
Graber Michael · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Kollegin Bertschy, ich habe eine Frage an Sie als Mitglied und Fraktionschefin der GLP-Fraktion, und da insbesondere bezüglich des zweiten Buchstabens - L wie liberal. Macht es für Sie qualitativ keinen wesentlichen Unterschied, ob man den Leuten etwas gibt oder ob man ihnen weniger wegnimmt? Ist es also aus liberaler Sicht nicht durchaus vertretbar, wenn man jetzt der Tourismusbranche etwas weniger an Steuern wegnimmt?
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Geschätzter Herr Kollege Graber, nicht ich bin Fraktionschefin, sondern Corina Gredig. Ich bin lediglich Mitglied der Kommission für Wirtschaft und Abgaben.
Sie fragen, ob dies liberal sei. Es ist sicherlich nicht liberal, eine Subvention auszurichten, die nicht zielgerichtet ist. Weiter habe ich beispielsweise gehört, dass wir die Ziele, die wir uns setzen, nämlich Randregionen zu unterstützen, mit dem Giesskannenprinzip nicht effizient erreichen. Sie fragen zudem, ob wir jemandem etwas wegnehmen oder etwas zusätzlich geben. Es ist einfach so, dass der Sondersatz befristet eingeführt und sechsmal verlängert wurde. Wir wollen ihn jetzt abschaffen. Im Finanzplan des Bundes ab 2028 sind diese Einnahmen bereits eingeplant. Wir müssten sie also anderswo einsparen - bitte sagen Sie mir, wo.
Rüegger Monika · Mit-F · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Kollegin Bertschy, wenn die Mehrwertsteuersätze in der Hotellerie steigen, dann steigen natürlich auch die Hotelpreise. Die Erfahrung zeigt, dass dann die europäischen und die Schweizer Gäste ausbleiben. Mit anderen Worten: Die Tourismusregionen sind noch mehr auf die Fernmärkte angewiesen, und es wird noch mehr CO2 ausgestossen. Wie können Sie als Grünliberale Ihren Minderheitsantrag verantworten?
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Geschätzte Kollegin Rüegger, ich habe ausgeführt, dass es sich in der Schweiz in der Hotellerie um einen Qualitätswettbewerb und nicht um einen Preiswettbewerb handelt. Selbst wenn wir diese Mehrwertsteuersubventionen aufheben, ist der Mehrwertsteuersatz in der Hotellerie in der Schweiz immer noch tiefer als im Durchschnitt der EU-Länder. Und ich bin zuversichtlich, dass die Hotellerie weiterhin so gute Übernachtungszahlen haben wird wie in den letzten Jahren und dass es ihr weiterhin gutgehen wird. Wir als Staat können damit über 270 Millionen Franken anderweitig verwenden.
Keller-Sutter Karin · BPR-F · Bundesrat · St. Gallen
Sie haben es gehört, die Motion will, dass der Sondersatz für Beherbergungsleistungen im Bereich der Mehrwertsteuer auch nach 2027 weitergeführt wird; Ende 2027 würde dieser Sondersatz auslaufen. Sie haben es von Nationalrat Bregy gehört, er hat eine gleichlautende Motion eingereicht. Sollten Sie dieser Motion hier wider Erwarten zustimmen, würde er seine Motion zurückziehen, die wir heute Nachmittag auch noch behandeln werden.
Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen wurde 1996 als vorübergehende Massnahme eingeführt, also vor fast dreissig Jahren, um die Hotellerie in ihrer schwierigen Lage Mitte der 1990er-Jahre zu unterstützen. Die Branche war damals mit einem Nachfragerückgang konfrontiert. Seither wurde der Sondersatz insgesamt sechs weitere Male verlängert. Teilweise wurde er auch verlängert, weil man gesagt hat, man mache jetzt sowieso eine Mehrwertsteuerreform. Das war jeweils der Grund. Dann hat man gesagt, man schaue anlässlich dieser Reformen den Sondersatz an, aber der Sondersatz hat trotzdem überlebt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Ich möchte hierzu ein paar Worte sagen. Der Bundesrat ist sich selbstverständlich der Bedeutung des Tourismus als Wirtschaftszweig und auch der Hotellerie als Schlüsselbranche innerhalb des Tourismus bewusst. Die heutige Lage der Branche kann jedoch nicht mehr mit der Ausgangslage anlässlich der Einführung des Sondersatzes in den 1990er-Jahren verglichen werden. Die Branche hat sich von der Wirtschaftskrise in den Nullerjahren, der Baisse nach der Aufhebung des Frankenmindestkurses Mitte der 2010er-Jahre und dem Einbruch während der Corona-Pandemie sehr gut erholt. Am 20. Februar vermeldete der Schweizer Tourismusverband, gestützt auf Zahlen des Bundesamtes für Statistik, für 2024 einen neuen Rekord mit 42,8 Millionen Logiernächten, eine Zunahme um 2,6 Prozent gegenüber 2023. Gemäss Prognosen von BAK Economics soll diese positive Entwicklung auch in den nächsten Jahren weiter anhalten.
Die Motionärin hält in der Begründung fest, dass die EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark Beherbergungsleistungen mit einem ermässigten Steuersatz besteuern. Das ist richtig, auch Nationalrat Bregy hat darauf hingewiesen. Allerdings liegt in der Schweiz selbst der Normalsteuersatz von derzeit 8,1 Prozent in der Regel tiefer als die Sondersätze, wie sie in der EU für Beherbergungsleistungen gelten. Vor diesem Hintergrund erkennt der Bundesrat keinen Handlungsbedarf für eine weitere Verlängerung des Sondersatzes. Eine Besteuerung zum Normalsatz würde zudem nur einen einmaligen Umstellungsaufwand bedeuten. Die Umstellung wäre für die betroffenen Unternehmen ein administrativer Aufwand.
Der Bundesrat bittet Sie, zu bedenken, dass eine Besteuerung der Beherbergungsleistungen zum Normalsteuersatz gemäss den aktualisierten Schätzungen von diesem März zu Mehreinnahmen von 300 Millionen Franken führen dürfte. Bisher wurden die Mehreinnahmen auf 270 Millionen geschätzt. So hoch ist die Subvention, und es ist eine Subvention, von der die Hotellerie heute dank dem Sondersatz profitiert. Diese Mehreinnahmen sind aufgrund der aktuell geltenden Befristung im Finanzplan des Bundes ab 2028 eingestellt, und wenn man die Schuldenbremse einhalten will, dann müssen diese 300 Millionen andernorts eingespart oder kompensiert werden. Aus diesen Gründen ist eine erneute Verlängerung des Sondersatzes nicht sachgerecht.
Der Bundesrat bittet Sie, die Motion abzulehnen.
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Mehrheit der Kommission beantragt, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit Bertschy und der Bundesrat beantragen, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 119 Stimmen
Dagegen ... 59 Stimmen
(14 Enthaltungen)