23.4379
Anpassung des Gewässerschutzgesetzes an die praktizierte Nutztierhaltung
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Candan Hasan, Docourt, Friedl Claudia, Pult, Ryser, Schlatter, Suter)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Candan Hasan, Docourt, Friedl Claudia, Pult, Ryser, Schlatter, Suter)
Rejeter la motion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Wismer-Felder Priska · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Wir sprechen über die Motion Salzmann, die eine Anpassung des Gewässerschutzgesetzes an die praktizierte Nutztierhaltung wünscht. Die Motion verlangt, dass alle landwirtschaftlichen Betriebe ab einer Grösse von mindestens acht Düngergrossvieheinheiten ihr häusliches Abwasser mit dem Hofdünger vermischen dürfen und von der Anschlusspflicht an die öffentliche Kanalisation befreit werden. Wir machen das heute schon, allerdings ist das nur für Betriebe möglich, die entweder Rinder oder Schweine halten. Die Motion möchte dies ausweiten. Zukünftig soll häusliches Abwasser nicht nur mit flüssiger Rinder- und Schweinegülle vermischt werden dürfen, sondern auch mit den Ausscheidungen von zum Beispiel Schafen, Ziegen, Pferden oder Hühnern. Die Motion möchte so verhindern, dass Landwirtschaftsbetriebe, die andere Nutztiere als Kühe oder Schweine halten, zwingend teure Kanalisationsanschlüsse bauen müssen.
Nachdem die Motion vom Ständerat in der Wintersession ohne Abstimmung angenommen wurde, nahm die UREK-N am 7. April 2025 die Motion mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls an. Der Text dieser Motion ist identisch ... (Zwischenruf der Präsidentin: Ich bitte Sie, all diese bilateralen Gespräche, die sehr wichtig sind, aber ein bisschen Lärm verursachen, doch in der Wandelhalle zu führen.) Der Text dieser Motion ist identisch mit jener der Motion Aebi Andreas 13.3324, "Anpassung des Gewässerschutzgesetzes an die heutige Nutztierhaltung", die im Jahr 2016 von beiden Räten angenommen wurde. Der Bundesrat hatte 2018 eine entsprechende Änderung des Gewässerschutzgesetzes in die Vernehmlassung geschickt, dann aber aufgrund der weitgehend ablehnenden Stellungnahmen auf eine Gesetzesanpassung verzichtet.
Ihre Kommission war mehr oder weniger einstimmig der Meinung, dass Härtefälle verhindert werden müssen. Unter Härtefällen versteht die Kommission in erster Linie abgelegene Höfe, bei denen ein Anschluss an die Kanalisation unverhältnismässig hohe Kosten verursachen würde oder sogar unmöglich wäre. Für solche Fälle wurde von sämtlichen Mitgliedern der Kommission breites Verständnis gezeigt. Für genau diese Fälle wurde diese Motion auch geschrieben und von der Kommissionsmehrheit unterstützt.
Die Mehrheit der Kommission teilte zudem die Befürchtung, dass die Einschränkung der Ausnahme auf Rinder- und Schweinehaltung eine Umstellung gewisser Betriebe auf andere Tierarten verhindere. Doch gerade im alpinen Gebiet kann eine Umstellung auf Ziegen oder Schafe eine wichtige Massnahme darstellen, damit die Alpweiden überhaupt noch offen gehalten werden und die Biodiversität dadurch erhalten bleibt.
Die Minderheit der Kommission bekämpfte die Motion in erster Linie aus folgenden drei Gründen: Erstens könnte damit eine Schwächung des Gewässerschutzes einhergehen. Zweitens würde das Halten von einigen Schafen als Alibi für das Umgehen der Anschlusspflicht genutzt. Drittens könnten Krankheitserreger auf die Felder ausgebracht werden.
Diese drei Argumente beurteilte die Mehrheit der Kommission anders, da erstens die restriktiven Vorschriften für die Ausbringung von Gülle, sowohl was den Zeitpunkt, die Menge wie auch die Ausbringform betrifft, durch diese Motion nicht geändert werden. Zweitens müssen zur Einhaltung des Mindestbestandes von acht Grossvieheinheiten umgerechnet mindestens 32 Milchschafe oder 50 Ziegen oder 800 Hühner gehalten werden. Das macht niemand einfach so als Hobby, das setzt doch einige Professionalität voraus. Drittens helfen das Mischen des häuslichen Abwassers mit dem anfallenden Mist und die sachgerechte Ausbringung des Hofdüngers dabei, dass keine Krankheitserreger ausgetragen werden; das ist bei Rinder- oder Schweinejauche auch nicht anders. Gerade der letzte Punkt, das Zuführen von Hauswasser, wurde von den Befürwortern durchaus auch als positiver Effekt dieser Motion gesehen, denn durch diese Zumischung von häuslichem Abwasser werden auch andere Wasserressourcen geschont.
Die Kommission empfiehlt Ihnen, die Motion anzunehmen.
de Montmollin Simone · Mit-F · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
La CEATE a examiné cette motion lors de sa séance du 7 avril 2025. C'est une motion qui touche à la protection des eaux. Selon la loi sur la protection des eaux, toutes les eaux usées domestiques polluées doivent être évacuées par le réseau public d'égouts, pour être traitées dans des stations d'épuration. Les boues sont ensuite incinérées afin d'éliminer tout germe pathogène. Une exception existe toutefois pour les exploitations agricoles possédant un cheptel important de bovins ou de porcs : celles-ci sont autorisées à mélanger leurs eaux usées domestiques avec le lisier de bovins ou de porcs, et à les épandre sur leurs champs.
La motion vise une modification de la loi sur la protection des eaux afin que les exploitations qui détiennent des cheptels importants d'animaux autres que les bovins et les porcins - par exemple des moutons, des chèvres ou des chevaux - puissent également être dispensées de l'obligation de raccorder leurs eaux usées domestiques au réseau d'égouts. On parle d'exploitations avec un minimum de huit unités gros bétails, c'est-à-dire environ huit vaches ou cinquante moutons. Il s'agit donc d'exploitations professionnelles, et non pas d'activités accessoires. Dans ces exploitations, les engrais de ferme sont principalement produits sous forme solide. Il s'agirait donc de leur offrir la possibilité de mélanger leurs eaux usées domestiques avec ce fumier de ferme avant d'être épandues sur les terres.
Cette demande n'est pas nouvelle. Elle reprend le texte de la motion Aebi Andreas 13.3324, déposée en 2013 et adoptée en 2016 par notre Parlement, à la suite de laquelle le Conseil fédéral avait élaboré une proposition et l'avait soumise à consultation en 2018. Tant les cantons que la Conférence des directeurs cantonaux de l'agriculture ou la Conférence suisse des directeurs cantonaux des travaux publics, de l'aménagement du territoire et de l'environnement avaient été assez critiques, de sorte que le Conseil fédéral y avait renoncé. Notre Parlement avait alors classé cette motion sans la mettre en oeuvre.
La motion Salzmann que nous traitons aujourd'hui reprend la même demande. Elle a été déposée le 18 décembre 2023 et remet l'ouvrage sur le métier, parce que la problématique reste entière. La majorité de la commission a en effet estimé qu'il y avait matière à rediscuter et que la différence de traitement en fonction des espèces animales n'était plus justifiée dans cette forme. Il faut pouvoir trouver des solutions, en particulier pour les cas d'exploitations qui veulent se diversifier et qui sont bloquées par des procédures d'investissement extrêmement coûteuses qu'elles ne peuvent pas se permettre. Il s'agit donc de mettre sur un pied d'égalité les élevages agricoles de bovins et de porcins d'une part et d'ovins, de caprins et d'équins d'autre part. En effet, les exploitations qui diminuent le nombre de bovins au profit d'élevage de poules, de moutons, de chèvres ou de chevaux peuvent perdre leur exemption de l'obligation de raccordement à l'égout et se voir contraintes à des investissements parfois colossaux de raccordement au réseau, notamment dans les régions de montagnes, ces investissements étant rendus impraticables par la situation du terrain.
Si le Conseil fédéral avait recommandé le rejet de cette motion en février 2024, il s'est aussi dit disposé à réexaminer la question dans le cadre de la prochaine révision de la loi sur la protection des eaux qui aura lieu encore cette année. Le Conseil des États a adopté cette motion le 5 décembre 2024. Notre commission a décidé de suivre cet avis, par 15 voix contre 8 et 1 abstention, estimant nécessaire de clarifier la situation et de pouvoir régler les cas problématiques. Le Conseil fédéral, avec cette motion, pourra ainsi documenter la situation de manière quantitative et prévoir des conditions adaptées pour les cas particuliers.
Une minorité y est opposée. Elle évoque les risques sanitaires, jugés trop importants, mais aussi des raisons techniques. Le fait qu'on ne sache pas encore comment cela pourrait être mis en oeuvre avait aussi été l'une des raisons pour lesquelles les cantons avaient pris une position négative lors de la consultation en 2018. Toujours est-il qu'aujourd'hui la situation est problématique et que, pour des raisons de diversification, les exploitations doivent avoir cette flexibilité. Nous vous encourageons donc à adopter cette motion de façon à ce que le Conseil fédéral puisse proposer une solution.
Candan Hasan · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Nachdem ich von den Beispielen gehört habe, welche die Kommissionssprecherin genannt hat, bin ich gerne bereit, über eine Besitzstandwahrung oder eine Härtefallregelung zu diskutieren, wenn Betriebe aufgrund sich verändernder Bedingungen vor finanziellen Mehrbelastungen stehen, welche die Existenz bedrohen. Ich glaube, wir sind uns alle einig: Die Arbeit im Berggebiet ist hart, und der Lohn ist tief. Aber davon steht im Motionstext nichts. Es geht um eine generelle Ausweitung der Ausnahmebestimmungen mit einem Rattenschwanz von ungelösten Problemen. Es liegen keine Zahlen vor, wie viele und was für Betriebe an welchen Standorten von der Anschlusspflicht ausgenommen sein würden. Ebenso wenig sind Informationen über die schädlichen Mehrbelastungen auf Gesundheit und Umwelt oder über Massnahmen bekannt, die diese eindämmen sollen.
Die momentane gesetzliche Regelung und auch die beantragte Ausweitung gründen auf einem Konstruktionsfehler. Die Befreiung von der Anschlusspflicht ist weder an die Machbarkeit noch an die Mehrbelastung gekoppelt. Die Befreiung ist alleine an die - Achtung, es folgt eines meiner Lieblingswörter - Düngergrossvieheinheiten respektive an die Menge Stickstoff und Phosphor gekoppelt, die auf einem Betrieb anfallen. Um es noch abstrakter und gleichzeitig deutlicher zu machen: Wenn ich mindestens 840 Kilogramm Stickstoff und 120 Kilogramm Phosphor produziere, dann muss ich mein unter Umständen mit Chemikalien, Hormonen, Medikamenten oder anderen ökotoxischen Stoffen belastetes häusliches Abwasser nicht mehr an der Kanalisation anschliessen und auch nicht mehr in einem Behälter sammeln und abführen, sondern ich kann es mit der Gülle auf dem Feld ausbringen.
Vor ein paar Jahren mietete ich mit meinen Freunden im wunderschönen Schächental im Kanton Uri ein Ferienhaus, das etwas abseits lag und über keinen Kanalisationsanschluss verfügte. Aber auch dort sammeln wir das Abwasser. Alle ein bis zwei Jahre kommt ein Bauer vorbei, pumpt es ab und nimmt es mit. Das zeigt, es gibt alternative Lösungen, die nicht zu Existenzproblemen führen oder die Gesundheit und Umwelt gefährden. Für Betriebe, die so abgelegen sind, dass sie nur mit einer kleinen Seilbahn erreicht werden können oder für die es unverhältnismässig ist, dass sie das Abwasser abführen, können wir eine Lösung finden, dazu sind wir bereit - aber ohne die Büchse der Pandora zu öffnen. Denn das häusliche Abwasser beinhaltet heute viele problematische ökotoxische Substanzen mit vielen Schadstoffen wie unter anderem auch PFAS. Menschliche Ausscheidungen können zudem auch Krankheitskeime enthalten.
Wir haben in der Schweiz ein Problem mit der zunehmenden Belastung unserer Umwelt mit Schadstoffen. Diese gelangen in den Boden und in die Gewässer, werden von wildlebenden Tieren und Pflanzen, von unseren Nutztieren und Nutzpflanzen und schlussendlich auch von uns aufgenommen. Besonders gefährlich sind die Ewigkeitschemikalien, die sehr lange in der Umwelt verbleiben. Sie sammeln sich an und können gesundheitliche Schäden verursachen, darunter die Beeinträchtigung des Immunsystems, Leber- und Nierenschäden, Schilddrüsenerkrankungen, Fruchtbarkeitsstörungen; sie können das Krebsrisiko erhöhen und haben möglicherweise Auswirkungen auf die Entwicklung von Kindern und Neugeborenen. Diese Stoffe sind fast überall, in Shampoos, Kosmetika, Schmier- und Waschmitteln, Pfannen, Raclette-Grills und so weiter. So gelangen sie ins häusliche Abwasser und dann auf das Feld.
Was für Auswirkungen diese Stoffe auf unsere Nahrungsmittelproduktion haben können, zeigt ein Fall in der Ostschweiz, wo auf mehreren Höfen stark erhöhte PFAS-Werte im Boden und auch im Rindfleisch festgestellt wurden. Die Befreiung von der Anschlusspflicht bedeutet auch eine indirekte Subvention von mehreren tausend Franken, die eine implizite umweltschädigende Wirkung hat. Wenn dadurch unsere Nahrungsmittelproduktion beeinträchtigt wird und der Bund finanzielle Mittel aufbringen muss, um diese Betriebe zu unterstützen, ist das aus meiner Sicht finanz- und umweltpolitisch höchst ineffizient und in gewisser Art und Weise ein Staatsversagen.
Ich bitte Sie, die Motion im Sinne des Vorsichtsprinzips, des Schutzes der Gesundheit unserer Bevölkerung und des Verursacherprinzips abzulehnen.
Huber Alois · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Kollege, eigentlich müsste ich sagen: geschätzter Chemiker, Sie haben jetzt ein Plädoyer zur Chemie gehalten. Wissen Sie, wie viel Antibiotika und Hormone in den Abwasserreinigungsanlagen entfernt werden können und so nicht ins Abwasser respektive nicht in die Flüsse gelangen?
Candan Hasan · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Danke für diese Frage. Im Detail weiss ich das nicht. Aber Sie sprechen ein sehr wichtiges Problem an, nämlich die Antibiotika-Belastung. Man kann lesen, dass Antibiotika auch in der Gülle sind. Diese werden dann auch auf die Felder ausgetragen. Es gibt Studien, die zeigen, dass dies dann auch Auswirkungen auf die Lebensmittel und auf den Menschen hat.
Hübscher Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Candan, ich hätte auch eine Frage. Wissen Sie, in wie vielen Kläranlagen diese aufgezählten Stoffe, die die Menschen ausscheiden - die PFAS oder auch andere hormonell wirksame Stoffe -, herausgefiltert werden können? Im Kanton Zürich sind es vier Kläranlagen. Kennen Sie den prozentualen Anteil in der ganzen Schweiz? Ich habe diese Stoffe lieber auf den Feldern als in den Gewässern.
Candan Hasan · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Danke für diese Frage. Ich möchte diese Stoffe weder auf den Feldern noch in den Gewässern haben. Es ist richtig, dass wir noch nicht alle Stoffe herausfiltern können. Aber wir sind gerade daran, die Anlagen umzurüsten. Ich glaube nicht, dass wir das eine gegen das andere ausspielen sollten. Wir müssen alle Umweltbelastungen senken, und ich glaube, es geht hier um die Gesundheit der Menschen und auch um die Bäuerinnen und Bauern, die dort leben.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Das Gewässerschutzgesetz verlangt, dass verschmutztes häusliches Abwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Das Abwasser wird in Kläranlagen gereinigt, und der Klärschlamm wird verbrannt. Dadurch werden Krankheitskeime vernichtet, die in menschlichen Fäkalien vorkommen können. Für Landwirtschaftsbetriebe mit erheblichem Nutztierbestand an Rindern und Schweinen gibt es jedoch eine Ausnahme. Diese Betriebe dürfen ihr häusliches Abwasser, mit der Rinder- oder Schweinegülle gemischt, auf ihre Felder ausbringen.
Die vorliegende Motion fordert nun, dass diese Ausnahme ausgeweitet wird. Neu sollen auch Betriebe von der Anschlusspflicht an die Kanalisation ausgenommen werden, welche andere Nutztiere halten. Dazu gehören zum Beispiel Schafe, Ziegen oder Pferde. Bei diesen fällt der Hofdünger hauptsächlich in fester Form, das heisst in Form von Mist, an. Diese Betriebe sollen ihr häusliches Abwasser ebenfalls mit dem Hofdünger mischen und auf ihre Felder ausbringen können. Damit sollen nach Auffassung Ihrer vorberatenden Kommission Härtefälle vermieden werden, die entstehen, wenn der Anschluss an die öffentliche Kanalisation mit zu hohen Kosten verbunden ist.
Der Bundesrat hatte bereits einen Entwurf für die entsprechende Anpassung des Gewässerschutzgesetzes ausgearbeitet und mit der Agrarpolitik 2022 plus in die Vernehmlassung gegeben. Der Auftrag stammte damals, wie auch schon gesagt, aus der Motion Aebi Andreas 13.3324 mit gleichem Inhalt. In der Vernehmlassung hatten sich die Kantone gegen die geplante Änderung des Gewässerschutzes ausgesprochen. Daraufhin hat das Parlament die Motion Aebi Andreas ohne Umsetzung abgeschrieben.
Der Bundesrat beantragt vor dem Hintergrund dieser geschichtlichen Entwicklung die Ablehnung dieser Motion. Er ist aber bereit, das zugrunde liegende Anliegen im Rahmen einer nächsten Revision des Gewässerschutzgesetzes zu prüfen und allenfalls auch umzusetzen.
Wie es sich zeigt, wird diese Motion wie schon im Ständerat allenfalls auch hier eine Mehrheit finden. In diesem Fall werden wir die Umsetzung in der nächsten Revision des Gewässerschutzgesetzes beantragen. Dann gibt es wieder eine Vernehmlassung, und alle betroffenen Kreise können sich beteiligen und ihre Bemerkungen einbringen.
Wichtig ist noch zu sagen, dass es sich hier um wenige Fälle handelt. Es muss ein Härtefall sein. Grundsätzlich sind alle Betriebe verpflichtet, sich der Kanalisation anzuschliessen. Nur dort, wo die Kosten der Einrichtung der Kanalisation unverhältnismässig hoch wären - auch dazu gibt es Richtlinien -, wären diese Ausnahmebestimmungen möglich. Den Landwirtschaftsbetrieben würde also nicht einfach Tür und Tor geöffnet, sich nicht mehr anschliessen zu müssen. Wir haben keine Berechnung, wie viele Betriebe es betrifft, gehen aber davon aus, dass es kaum mehr als einen kleinen Prozentsatz betrifft.
Abstimmung
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Mehrheit der Kommission beantragt die Annahme der Motion. Eine Minderheit Candan Hasan und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 114 Stimmen
Dagegen ... 72 Stimmen
(3 Enthaltungen)