24.3851
Rasche Einführung der digitalen Unterschriftensammlung
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Zopfi, Broulis, Gössi, Maillard Pierre-Yves, Moser)
Zustimmung zur Änderung
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Zopfi, Broulis, Gössi, Maillard Pierre-Yves, Moser)
Approuver la modification
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Engler Stefan · 1VP-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Wir befassen uns zum zweiten Mal mit diesem Geschäft. Die Motion Mühlemann wurde nämlich vom Ständerat am 11. Dezember 2024 mit 20 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen schon einmal angenommen. Sie verlangt die definitive Einführung von E-Collecting. Der Bundesrat hat von Anfang an die Ablehnung der Motion beantragt. Der Nationalrat hat sie in geänderter Form am 16. Juni dieses Jahres mit 95 zu 91 Stimmen knapp angenommen. Der Nationalrat hat im ersten Satz des Textes der Motion das Wort "auch" eingefügt. Der modifizierte Text lautet somit: "Unterschriftensammlungen für Initiativen und Referenden sollen künftig auch über digitale Kanäle stattfinden. Der Bundesrat wird beauftragt, dafür die rechtlichen Grundlagen zu schaffen und die Technologieplattform bzw. die notwendigen digitalen Anwendungen einzuführen."
Die Kommission begrüsst zwar die vom Nationalrat vorgenommene Änderung, mit welcher klargestellt wird, dass das Unterschriftensammeln für Initiativen und Referenden auf nicht digitalem Weg nach wie vor möglich sein soll. Es kann nicht das Ziel sein, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Unterschriften für Initiativen und Referenden inskünftig nur noch digital abgeben können. Hingegen erachtet es die Kommission - wenn auch mit knapper Mehrheit - als nicht angezeigt, die Motion zum jetzigen Zeitpunkt aufrechtzuerhalten. Zwischenzeitlich liegt eine Botschaft des Bundesrates für eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vor. Der Bundesrat wurde somit nach der Erstbehandlung in unserem Rat tätig und hat am 30. April dieses Jahres dem Parlament seinen Vorgehensvorschlag unterbreitet. Diese Vorlage zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte sieht nicht die unverzügliche und bedingungslose Einführung von E-Collecting vor. Mit der Vorlage soll indessen eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die Versuche mit E-Collecting erlaubt.
Der Nationalrat hat zusätzlich zur Änderung der ursprünglichen Motion sechs gleichlautende Motionen mit grosser Mehrheit angenommen, die alle einen Versuchsbetrieb mit E-Collecting fordern. Gestützt auf die gesammelten Erfahrungen aus diesem Versuch soll das Parlament erst dann über die Einführung von E-Collecting entscheiden können. Erweisen sich nämlich die Versuche als erfolgreich, wird die definitive Einführung unweigerlich zur Diskussion stehen. Sollten sich im Versuchsbetrieb aber grössere Probleme ergeben, wird wohl ein Marschhalt angesagt sein. Die Entwicklungen sind somit abzuwarten. Es ist verfrüht, schon jetzt den Startschuss für eine definitive Einführung des digitalen Unterschriftensammelns zu geben, wie dies die vorliegende Motion auch in ihrer abgeänderten Form verlangt. Daran vermag die durch den Nationalrat beschlossene Änderung nichts zu ändern. Die gleichzeitige Annahme von Motionen für einen Pilotbetrieb wie auch für die definitive Einführung wäre widersprüchlich. Die Minderheit der Kommission sieht hingegen in der gleichzeitigen Annahme von Motionen für einen Pilotbetrieb sowie der Motion für die definitive Einführung keinen Widerspruch.
Bundesrat und Kommissionsmehrheit stützen sich auf den entsprechenden Bericht in Erfüllung des Postulates 21.3607 ab. Dieser leuchtet die im Zusammenhang mit E-Collecting zu beachtenden und zu schaffenden Rahmenbedingungen aus. Er benennt die zentralen Fragestellungen und beschreibt mögliche Auswirkungen eines elektronischen Sammelkanals. Darauf möchte ich kurz zu sprechen kommen.
In organisatorischer Hinsicht ist durch E-Collecting im Vergleich zur auf Papier basierten Sammlung mit einer teilweisen Verschiebung der Zuständigkeiten zu rechnen. So würde etwa die Verantwortung für die Bereitstellung rechtskonformer Unterschriftenlisten bzw. von deren digitalem Äquivalent, für die korrekte Erfassung der Unterstützungsbekundungen, für die rechtzeitige Einholung der Stimmrechtsbescheinigungen oder für die Aufbewahrung der Unterschriften vom Komitee auf die Betreiberin der E-Collecting-Plattform übergehen. Damit stellt sich auch die Frage, ob und welche Informations- und Kontrollmöglichkeiten die Komitees und die Unterzeichnenden in Bezug auf die elektronisch gesammelten Unterstützungsbekundungen haben sollen. Ebenfalls stellt sich die Frage, welche operationellen Prüfaufgaben den Bescheinigungsstellen sowie der Bundeskanzlei weiterhin obliegen sollen und ob auf solche allenfalls verzichtet werden könnte.
Für den Betrieb einer E-Collecting-Plattform kommt in erster Linie eine staatliche Stelle infrage. Ob eine zentrale Plattform oder eine dezentrale Lösung anzustreben wäre, bleibt offen. Aufgrund der föderalen Struktur der direkt-demokratischen Rechte sind diesbezüglich verschiedene Varianten denkbar, die zusammen mit den Kantonen geprüft werden müssten. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass die Stimmregister weiterhin auf kommunaler Ebene geführt werden und die digitale und die papierbasierte Unterschriftensammlung nebeneinander Platz haben müssen.
Aus technischer Sicht identifiziert der Bericht schliesslich eine Reihe von weiteren Fragen, die mit Blick auf eine allfällige Realisierung von E-Collecting vertieft werden müssten, so zum Beispiel die Frage, ob ein elektronischer Identitätsnachweis für die Erfassung einer digitalen Unterstützungsbekundung genügen würde oder ob auch digitale Signaturen als Ersatz für die eigenhändige Unterschrift eingesetzt werden müssten. Darüber hinaus erfordert die Stimmrechtsprüfung bzw. die Stimmrechtsbescheinigung die Entwicklung von Schnittstellen und Standards, um Daten zwischen den Stimmregistern und einer E-Collecting-Plattform austauschen zu können. Insgesamt muss ein solches System hohe Anforderungen an die Datensicherheit und den Datenschutz erfüllen.
Schliesslich sollte angesichts der zentralen Bedeutung von Verfahrensvorschriften in der Demokratie und insbesondere angesichts der staatspolitischen Tragweite eines solchen Vorhabens analog zum Vorgehen bei der elektronischen Stimmabgabe - wir sprechen dort von E-Voting - deshalb eine spezifische Versuchsnorm die Möglichkeit eröffnen, Erfahrungen damit zu sammeln. Eine Anpassung der verfassungsmässigen Fristen und Quoren wäre etwa dann zu erwägen, wenn sich im Versuchsbetrieb herausstellen sollte, dass E-Collecting das Zustandekommen von Volksbegehren wesentlich begünstigen und damit das Verhältnis zwischen direkt-demokratischer Partizipation und ordentlicher Gesetzgebung wesentlich verändern würde.
Im Wesentlichen aus diesen Gründen stellt sich die Kommissionsmehrheit nicht gegen einen Versuch, Erfahrungen mit E-Collecting zu sammeln. Sie ist aber gegen die Verpflichtung, die die Motion Mühlemann auch in der abgeänderten Form vorsieht, diesen neuen Kanal der Unterschriftensammlung unverzüglich und bedingungslos zu schaffen und zu öffnen.
Ich bitte Sie namens der Kommissionsmehrheit - das Stimmenverhältnis war allerdings 6 zu 5 Stimmen -, die Motion abzulehnen.
Zopfi Mathias · Mit-M · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion
Im Namen der knappen Minderheit beantrage ich Ihnen, die Motion gutzuheissen und zu unterstützen. Ich nenne Ihnen insbesondere drei Gründe, weshalb das richtig ist und weshalb Sie diesem Antrag der Minderheit zustimmen sollten:
1. Der Handlungsbedarf: In unserem Staat im Allgemeinen und bei Änderungen im Besonderen kann man die Auffassung vertreten, dass man etwas, das funktioniert, nicht ändern sollte oder dass man zumindest keinen Zeitdruck hat, etwas zu ändern, das funktioniert. Hier haben wir es aber gerade nicht mit dieser Situation zu tun. Hier haben wir es, und Sie wissen das, mit einer Situation zu tun, bei der im Rahmen von Unterschriftensammlungen massiv und in einer das Vertrauen in das heutige System untergrabenden Weise betrogen worden ist. Wir haben es mit Unterschriftenkauf zu tun gehabt usw. Unser heutiges System funktioniert nicht so, wie es funktionieren sollte. Allein schon deshalb ist die Minderheit davon überzeugt, dass wir diesen Weg einschlagen sollten. Denn letztlich geht es darum, das Vertrauen in ein fundamentales demokratisches Recht unserer schweizerischen Demokratie zu gewährleisten.
2. Es ist kein Widerspruch, wie die Kommissionsmehrheit dies sagt. Auch der Kommissionsberichterstatter hat gesagt, dass die Mehrheit einen Widerspruch darin sieht, dass man jetzt einen Versuchsbetrieb starten und gleichzeitig die definitive Einführung beschliessen wolle. Dem ist aber nicht so. Immerhin hat der Berichterstatter an einem Ort präzisiert, dass es sich hier nur um den Startschuss der Einführung handeln würde und nicht um die Einführung selber.
Sie wissen alle, wie es bei einer Motion funktioniert: Die Motion bedeutet nicht, dass heute eingeführt wird; sie bedeutet auch nicht, dass morgen eingeführt wird; sie bedeutet ebenfalls nicht, dass kein Versuchsbetrieb stattfinden kann. Stattdessen bedeutet sie nur, aber immerhin, dass das Parlament seinen Willen dahin gehend bekundet, dass die digitale Unterschriftensammlung eingeführt werden soll. Es ist ein Prozess, den wir anstossen, und Sie wissen auch, dass dieser Prozess nicht nur wenige Zeit dauern wird. In genau dieser Zeit sind die völlig berechtigten und wichtigen Fragen, die der Berichterstatter erwähnt hat, selbstverständlich zu klären. Gerade das wird Zeit brauchen, und gerade das wird auch parallel zum Versuchsbetrieb stattfinden können.
Es bedeutet nicht, dass wir heute einführen, sondern es bedeutet, dass wir bereits heute signalisieren, dass die Arbeiten nach dem erfolgten Versuchsbetrieb unverzüglich fortgesetzt werden sollen. Denn wenn sich im Versuchsbetrieb herausstellt, dass dieser Prozess funktioniert und dass dieses neue Instrument dazu geeignet ist, nicht nur die Abläufe zu vereinfachen, sondern auch das Vertrauen in dieses demokratisch grundlegende Recht zu stärken, dann gilt es doch, keine Zeit zu verlieren und den Prozess nicht künstlich zu verlängern. Ansonsten muss der Bundesrat nach diesem Versuchsbetrieb wieder zuerst mit einem Bericht und zusätzlichen Abklärungen kommen, um den Prozess überhaupt zu starten.
Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass dieser Startschuss erfolgen sollte, und zwar nur der Startschuss. Denn wenn passiert, was im Bericht der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 24. Juni 2025 geschrieben ist - ich zitiere: "Sollten sich im Versuchsbetrieb grössere Probleme ergeben, wird wohl ein Marschhalt angesagt sein." -, dann steht dem überhaupt nichts entgegen, auch wenn wir diese Motion heute annehmen. Am Ende ist es ja ohnehin unser Parlament, die Bundesversammlung, die die Einführung der digitalen Unterschriftensammlung auf Gesetzesstufe beschliessen muss. Weiter ist wohl klar, dass wir, falls der Versuchsbetrieb nicht positiv ausfällt, diesen Prozess mindestens unterbrechen würden. Was aber die Kommissionsmehrheit will, ist, dass bereits heute ein Marschhalt eingelegt wird.
3. Das Verhalten der Kommissionsmehrheit ist es nämlich, das widersprüchlich ist. Es ist klar, in unserem Rat, das wissen Sie alle, ist das Sistieren, Vertagen und auch Vertiefen von gewissen Fragen hoch im Kurs. Wir machen das, und wir machen das mit Recht, weil wir ja immer genau wissen wollen, was wir an Änderungen vornehmen. Aber hier haben wir es mit einer Motion zu tun, der Berichterstatter hat es erwähnt, die bereits in beiden Räten eine Mehrheit gefunden hat. Im Ständerat hat sie eine Mehrheit gefunden, im Wissen darum, dass auch ein Versuchsbetrieb durchgeführt wird. Im Nationalrat hat sie auch eine Mehrheit gefunden, und zwar mit einer Anpassung, die ja im Sinne aller ist und die ja auch die Kommissionsmehrheit ausdrücklich begrüsst. Es wurde nämlich klargestellt, dass nicht nur exklusiv auf elektronischem Weg Unterschriften gesammelt werden können, sondern eben auch auf dem herkömmlichen Weg.
Also, die Motion wurde verbessert, sie wurde schon in beiden Räten in verschiedenen Versionen angenommen. Aber jetzt soll nach dem Willen der Mehrheit plötzlich ein Marschhalt angezeigt sein, bevor wir überhaupt wissen, wie dieser Versuchsbetrieb ausfällt. Das ist ein widersprüchliches Verhalten. Ich sage Ihnen, in der Glarner Landsgemeinde gibt es einen Ausdruck dafür, und ich erlaube mir diesen Hinweis, weil es sich ja sozusagen um eine Glarner Motion handelt. An der Glarner Landsgemeinde sagen wir: "Ds Wort gilt." Wenn Sie etwas beschlossen haben, dann ändern und hinterfragen Sie das nur, wenn wirklich Dringlichkeit dazu besteht. In diesem Fall sollte das Wort unseres Rates auch gelten. In diesem Fall ist es angezeigt, sich an den damaligen Beschluss zu halten und nicht völlig unlogisch eine Verbesserung der damals beschlossenen Motion zum Anlass zu nehmen, diese Motion jetzt abzuschiessen.
Mein Fazit ist: Es geht in diesem Bereich, und das dürfen Sie nicht unterschätzen, rasch vorwärts. Der Versuchsbetrieb ist richtig, aber es spricht nichts dagegen, die Dringlichkeit dieser Angelegenheit und die Dringlichkeit der Einführung der digitalen Unterschriftensammlung zu betonen, indem wir diese Motion heute wieder annehmen. Wir machen damit letztlich ja nichts anderes, als dass wir die Hoheit über die Frage, ob wir einführen oder nicht, beim Parlament behalten. Wir erteilen den Auftrag, aber wir können hier drin und im Nationalrat nach wie vor Ja oder Nein sagen, indem wir dann die gesetzlichen Grundlagen schaffen.
Deshalb bitte ich Sie im Namen meiner knappen und deshalb grossen Minderheit, diese Motion anzunehmen.
Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich möchte schon einige Sachen richtigstellen, die der Minderheitssprecher jetzt ausgeführt hat, komme aber zuerst auf die Ausgangslage zu sprechen. Im August des letzten Jahres - Sie erinnern sich - wurde nicht zum ersten Mal bekannt, dass es bei der Sammlung von Unterschriften für Initiativen und Referenden zu Betrug und Fälschungen gekommen war. Das ist in einer Demokratie nicht zu tolerieren. Daher ist es richtig und gut, haben die Bundeskanzlei und der Bundesrat entschieden, Strafanzeige einzureichen. Es ist zu hoffen, dass die Bundesanwaltschaft bei der Bearbeitung dieser Strafanzeigen auch vorwärtsmacht und dabei Erfolge erzielt.
Die mediale und politische Reaktion liess berechtigterweise nicht auf sich warten. Im Nachgang dazu wurden Vorstösse eingereicht, die Motion Mühlemann ist einer davon. Wie gesagt, fordert die Motion Mühlemann vom Bundesrat die Schaffung der rechtlichen Grundlage, damit Unterschriftensammlungen künftig nur noch digital stattfinden. Mit der vom Nationalrat auf Antrag der SPK-N beschlossenen Änderung wurde die Forderung der Motion deutlich abgeschwächt. Es wird nur noch verlangt, dass Unterschriftensammlungen künftig als gleichwertige Alternative zu den heute physisch durchgeführten Unterschriftensammlungen auch über digitale Kanäle stattfinden können.
Wir haben also heute nur noch darüber zu entscheiden, ob wir die Motion in der vom Nationalrat geänderten Fassung unterstützen oder ob wir zur Feststellung kommen, dass es die Motion nicht mehr brauche. Dazu möchte ich ein paar Ausführungen machen. Kollege Zopfi hat das richtig festgestellt: Seit unser Rat die Motion Mühlemann gutgeheissen und die SPK des Nationalrates im März dieses Jahres die nun vorliegende Änderung beschlossen hat, hat sich die Ausgangslage geändert, und zwar aus zwei Gründen.
Erstens hat der Nationalrat in der letzten Sommersession - der Berichterstatter der Kommission hat es erwähnt - sechs gleichlautende Motionen angenommen, die für Unterschriftensammlungen einen Versuchsbetrieb mit E-Collecting fordern. Im gleichen Zug nahm der Nationalrat die ebenfalls gleichlautende Motion Michel Matthias 24.3905 an, die unser Rat schon in der Wintersession des letzten Jahres unterstützt hatte. Somit hat der Bundesrat den Auftrag, einen Versuchsbetrieb mit E-Collecting durchzuführen, bereits erhalten - und er hatte die Umsetzung schon vor der Auftragserteilung in Angriff genommen.
Damit komme ich zum zweiten Grund, weshalb sich die Ausgangslage geändert hat: Der Bundesrat schlägt im Rahmen der Botschaft vom 30. April 2025 zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vor, für Versuche mit elektronischen Unterschriftensammlungen im neuen Artikel 84a eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Das ergibt Sinn. Damit wird im Sinne des Motionärs ein Schritt in Richtung Digitalisierung gemacht, gleichzeitig aber - analog zum E-Voting - zuerst die Praxistauglichkeit getestet.
Der Nationalrat wird diese Revisionsvorlage noch im Verlauf der aktuellen Herbstsession beraten, gemäss Programm am 18. September. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat gehe ich davon aus, dass sich die Mehrheit der SPK-N durchsetzen wird. Unsere Kommission, also die SPK-S, wird sich schon in zwei Monaten mit der Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte befassen und dem Anliegen der von unserem Rat gutgeheissenen Motion Mühlemann Rechnung tragen können. Ich gehe davon aus, dass sich unser Rat bereits an der kommenden Wintersession mit der Vorlage befassen wird. Stimmt das Parlament schliesslich dem Antrag des Bundesrates zu, kann dieser schon bald Versuche zur elektronischen Unterschriftensammlung für Wahlvorschläge, fakultative Referenden und Volksinitiativen durchführen oder zulassen.
Herr Kollege Zopfi, die Hoheit liegt beim Parlament. Das Parlament hat es in der Hand, sich im Rahmen der Beratungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte mit der digitalen Unterschriftensammlung zu befassen. Gemäss Antrag des Bundesrates kann ein Versuchsbetrieb eingeführt werden, aber Sie können in der Kommission und im Rat auch Anträge für eine definitive Einführung stellen.
Bei dieser neuen Ausgangslage macht ein Festhalten an der Motion in der geänderten Fassung keinen Sinn mehr. Wir müssen keinen Auftrag mehr erteilen, da wir uns bereits in der Umsetzung befinden.
Herr Kollege Mühlemann, ich glaube, Sie haben mit Ihrer Motion in der abgeänderten Fassung das Ziel weitgehend erreicht. Es ist kein Marschhalt, den die Kommissionsmehrheit einlegen will, vielmehr gehen wir rasch einen pragmatischen Schritt vorwärts.
Ich bitte Sie daher, zusammen mit der Mehrheit der Kommission die Motion definitiv abzulehnen.
Mühlemann Benjamin · Mit-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Ich bin anderer Meinung als mein Vorredner und sage klar: Es braucht diese Motion eben doch, auch in der abgeänderten Fassung, mit der ich übrigens sehr gut leben kann. Da beide Räte diesem Vorstoss in der einen oder anderen Form schon einmal zugestimmt haben, haben Ständerat und Nationalrat den Grundsatzentscheid an sich schon gefällt und Ja gesagt zu dieser digitalen Unterschriftensammlung. Vor allem haben die beiden Räte aber mit ihrem Entscheid auch gesagt, dass der Bundesrat dieses wichtige Digitalisierungsprojekt im Bereich der politischen Rechte eben rasch vorantreiben müsse und all die Fragen, die Kollege Engler, der Kommissionssprecher, zu Recht aufgeworfen hat, rasch anpacken müsse, dass er an deren Beantwortung arbeiten müsse.
Insbesondere der Ständerat hat seinen Entscheid im letzten Dezember ja im vollen Bewusstsein getroffen, dass das System endlich ins 21. Jahrhundert überführt werden muss. Es ist ein System, das veraltet ist, das ineffizient ist, das fehleranfällig ist und das vor allem auch diese Missbräuche zulässt. Sie kennen alle diese unschöne Geschichte; Kollege Zopfi hat sie angetönt.
Persönlich fände ich es unverantwortlich, hier nicht endlich beherzt vorwärtszumachen. Ich negiere überhaupt nicht, dass mit einem neuen System auch grosse Herausforderungen verbunden sind. Ein neues System muss robust sein, und eben diese Fragen müssen beantwortet werden, beantwortet sein. Aber in der Abwägung ist es doch viel vertrauensstiftender, diese Herausforderungen mit Entschlossenheit anzugehen, als zu zaudern und zu zögern. Es kommt mir irgendwie schon ein bisschen so vor, als möchte man das auf die lange Bank schieben. Ich finde, das schwächt das Vertrauen in die Demokratie noch zusätzlich, nach all dem, was in diesem Bereich ja bereits geschehen ist.
Unser Rat bewies im letzten Dezember ja mutig Entschlossenheit; das war für mich ein guter Tag für die Demokratie. Wir sagten im Wesentlichen Ja dazu, dass der Bundesrat jetzt diese rechtlichen Grundlagen anpacken soll und sich an den Aufbau auch der digitalen Anwendungen machen soll - das kommt ja dann auch noch dazu; es braucht Technologie. Dieser Entscheid wurde nicht einfach ins Blaue hinaus gefällt. Es war damals offensichtlich, dass erstens im Zweitrat die Motion dann wohl noch leicht adaptiert und die Forderung in Bezug auf die handschriftlichen Unterschriftensammlungen ein wenig weiter gefasst werden würde. Es war zweitens im letzten Dezember auch klar, dass am gleichen Tag die Motion Michel Matthias mit der Forderung nach diesen Pilotversuchen behandelt und ebenfalls angenommen werden würde. Beides geschah nachher tatsächlich. Das war vernünftig. Es ist eine gute Basis, damit man das Ganze gesamtheitlich bearbeiten kann und es eben mit beidem parallel vorwärtsgeht.
Nach diesen Entwicklungen erstaunt es mich schon etwas, dass die Kommission nun auf diesen Grundsatzentscheid der beiden Räte zurückkommen will. Der Kommissionssprecher hat sinngemäss gesagt, es sei verfrüht, schon jetzt den Startschuss zu geben für eine definitive Einführung, denn es sei widersprüchlich, gleichzeitig eine Motion für einen Pilotbetrieb wie auch eine zugunsten einer definitiven Einführung anzunehmen. Nein, das ist nicht widersprüchlich - es ist genau umgekehrt. Wenn sich der Ständerat heute für den Kurs der Kommission entscheidet, ist das so, wie wenn eine Fussballmannschaft Freundschaftsspiele bestreitet und dabei eine neue Taktik austestet, weil die alte Taktik vielleicht keinen Erfolg mehr gebracht hat. In diesen Testspielen der Fussballmannschaft sehen alle, dass das Team etwas Neues ausprobiert, Erfahrungen sammelt und auch nachjustiert. Dann kommt plötzlich jemand und sagt: Es ist viel zu früh, jetzt schon darüber zu reden, ob wir diese Taktik dann auch wirklich in der Meisterschaft einsetzen wollen. Ich muss Ihnen sagen: Diese Testphase ist doch genau der richtige Moment, die Weichen für den Ernstkampf richtig zu stellen.
Was will ich damit sagen? Pilotversuche sind wie Testspiele. Sie sind keine Spielerei, sondern sie sind Teil der Vorbereitung auf den Ernstfall. Der Sinn liegt darin, dass man Erkenntnisse sammeln und diese dann auch in eine konkrete Einführung übersetzen kann. Ohne Startschuss für die Einführung bleibt es jedoch letztlich wohl beim Pröbeln. Man spricht heute offensichtlich schon von einem Marschhalt, der vielleicht kommen könnte. Ich würde das lieber mit einem positiven Spirit angehen. Es bleibt dann vielleicht beim Pröbeln. Aber wenn man jetzt sagt, es sei noch viel zu früh, riskiert man, dass die wertvollen Erfahrungen, die man im Pilotbetrieb sammelt, verpuffen.
Gerade weil die digitale Unterschriftensammlung nun in die Phase der Freundschaftsspiele geht - Stichwort Motion Michel Matthias 25.3259 -, braucht es auch den politischen Startschuss für die Anpassung des Systems ans 21. Jahrhundert. Unsere Fussballmannschaft darf doch nicht ohne Plan auf dem Rasen stehen, wenn die Meisterschaft angepfiffen wird. Das können wir uns in dieser demokratiepolitisch sehr delikaten Frage einfach nicht leisten.
Zu den Fragen, die aufgeworfen wurden: Ich glaube, Sie können sicher sein, dass der Bundesrat Lösungen finden wird, damit eine Unterschriftensammlung vom Charakter her eine Unterschriftensammlung bleibt, damit eine funktionierende Demokratie gewährleistet ist und damit dank eines cleveren Prozesses auch Hürden existieren. Diese Hürden sorgen dafür, dass man weiterhin als Einzelperson seinen Willen äussern muss, statt mit nur zwei oder drei Klicks Ja oder Nein zu einem politischen Projekt zu sagen. Diese Hürden stellen sicher, dass kein Roboter diese Aufgabe übernehmen kann. Auf diese Art und Weise dürfte die Unterschriftenzahl nicht das grosse Thema sein. Wenn sie zum grossen Thema würde - das wäre möglich, wenn sie diese staatspolitische Dimension hätte -, müsste der Bundesrat dieses Thema eben einmal beleuchten. Auch dafür liefert die Motion an und für sich einen Steilpass.
Wir sollten vielleicht auch noch schauen, was unsere Bevölkerung denkt, und dazu gibt es klare Anhaltspunkte. Eine Forschungsgruppe am Zentrum für Demokratie Aarau befragte Stimmberechtigte im Rahmen einer kantonalen Studie, wie sie zu digitalen Unterschriftensammlungen und zur Bekämpfung von Missbräuchen stehen. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Bevölkerung ein sicheres und reguliertes elektronisches System wünscht, das in ein robustes institutionelles Umfeld eingebettet ist. Die Bevölkerung fordert klare Regeln, Kontrollmechanismen, glaubwürdige Garantien für den Schutz von heiklen Daten; die Option, keine Reformen vorzunehmen, wird hingegen mehrheitlich abgelehnt. Für mich heisst das: Es braucht ein umfassendes Reformpaket zur Stärkung unserer demokratischen Integrität. Die Digitalisierung der Unterschriftensammlung kann - vielleicht in Verbindung mit der E-ID, vielleicht auch nicht, das ist offen - einen wertvollen Beitrag zur Modernisierung der direkten Demokratie leisten.
Ich bitte Sie daher: Machen Sie jetzt keine 180-Grad-Wende, geben Sie konsequent den Anstoss, wie Sie das schon im letzten Dezember getan haben, und schaffen Sie mit einem konsistenten Ja auch Vertrauen bei unserer Bevölkerung.
Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich möchte noch eine kleine Ergänzung machen. Die Staatspolitische Kommission unseres Rates wird sich gemäss der Quartalsplanung, die gestern publiziert wurde, am 3. November 2025 mit dem vom Bundesrat vorgelegten Entwurf zur Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte befassen. Darin geht es um einen neuen Artikel 84a mit der Marginalie "Elektronische Unterschriftensammlung".
Der Bundesrat möchte also selbst diesen Weg gehen; die SPK unseres Rates wird sich damit befassen. In diesem Sinne müssen wir heute keinen Entscheid für oder gegen die elektronische Unterschriftensammlung fällen, sondern wir müssen nur über die Frage befinden, ob die Motion in Anbetracht der Tatsache, dass der Bundesrat bereits einen Entwurf vorgelegt hat, der sich mit diesem Thema befasst, überhaupt noch nötig ist.
Poggia Mauro · Mit-M · Ständerat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Personnellement, je m'opposerai à cette motion, non pas par réaction au progrès technologique, mais parce que la récolte de signatures, que ce soit pour une initiative ou pour un référendum, est autre chose qu'une simple démarche administrative et formelle. C'est un moment fort de notre démocratie directe helvétique. C'est un moment lors duquel la politique descend dans la rue ; lors duquel les politiciens, même au plus bas niveau de notre échelle démocratique suisse, ont le contact avec la population. C'est un moment où l'on fait passer des idées, où l'on doit convaincre.
On l'a vu : il a des abus avec la récolte rémunérée de signatures. Nous espérons que les démarches en cours permettront de mieux canaliser ces pratiques. Nous voyons aussi que, lorsqu'il n'y a pas de lien direct entre celles et ceux qui portent un texte, une démarche politique, et le citoyen ou la citoyenne qui est en face, les abus peuvent être présents.
Je ne parle pas simplement de sécurité informatique, parce qu'il y a et il y aura de plus en plus de moyens pour circonscrire ces problèmes de sécurité. Je parle de la dimension institutionnelle de la récolte de signatures. Même si le texte de la motion mentionne qu'il a une possibilité de récolter par des canaux numériques, on sait très bien que cela deviendra la règle, parce que c'est la facilité, parce que les sommes investies dans les référendums et les initiatives sont toujours plus importantes, parce qu'il y aura des sociétés spécialisées pour cela. Vous recevez, aujourd'hui déjà, des pétitions en ligne que vous pouvez signer. Demain, il y aura une multitude d'initiatives et de référendums qui rempliront vos boîtes mail.
Ce n'est pas cela, la démocratie suisse. La démocratie suisse, c'est d'abord une question de contact, c'est une question de conviction, raison pour laquelle, s'il faut évidemment accompagner ces évolutions technologiques, il s'agit d'être particulièrement prudents pour ne pas perdre notre âme.
Rossi Viktor · BK-M · Bern
Der Bundesrat beantragte Ihrem Rat in der Wintersession 2024 die Ablehnung der Motion. Er tat dies nicht etwa, weil er gegen E-Collecting wäre. Er beantragte Ihnen damals die Ablehnung vielmehr deshalb, weil man den Motionstext so verstehen konnte, dass Unterschriften fortan ausschliesslich auf dem elektronischen Weg und eben nicht mehr auf dem Papierweg gesammelt werden könnten. Dass der Bundesrat Versuche mit E-Collecting befürwortet, brachte er mit seiner Empfehlung zur Annahme der Motion Michel Matthias 24.3905 zum Ausdruck. Diese Motion nahm Ihr Rat ja ebenfalls in der Wintersession des letzten Jahres an.
Es wurde bereits erwähnt: Die Motion Michel Matthias sowie sechs weitere gleichlautende Motionen wurden zwischenzeitlich auch vom Nationalrat deutlich angenommen. Wie es der Kommissionssprecher auch darlegte, beseitigte die Staatspolitische Kommission des Nationalrates die Unsicherheit bei dieser Motion mit Blick auf die Ausschliesslichkeit respektive Parallelität von elektronischem Sammeln und dem Sammeln auf Papier eindeutig. Diese Klärung steht für den Bundesrat im Vordergrund. Insofern kann sich der Bundesrat hinter die Fassung des Nationalrates stellen und die abgeänderte Motion zur Annahme empfehlen.
Wir sind entschlossen, die Aufträge des Parlamentes in Sachen E-Collecting engagiert anzupacken. Ich möchte nun, wenn Sie es mir erlauben, die Gelegenheit nutzen, Ihren Rat kurz über den Stand der Dinge zu informieren, das eine oder andere wurde schon angetönt: Am 30. April 2025 unterbreitete der Bundesrat mit seiner Botschaft über eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte dem Parlament eine rechtliche Grundlage für E-Collecting-Versuche; diese Teilrevision wird nächste Woche im Nationalrat behandelt. Am 27. August 2025 tauschte die Bundeskanzlei mit unterschiedlichen Akteuren aus Kantonen, Gemeinden, Zivilgesellschaft, Fachkreisen, Wissenschaft und aus der Politik Ideen und Überlegungen zur Umsetzung von E-Collecting aus. Damit legte sie auch bereits das Fundament für die weiteren Arbeiten. Ende Oktober, Anfang November dieses Jahres wird die Bundeskanzlei einen zweitägigen "Hackathon" durchführen, bei dem es darum gehen wird, technische Umsetzungsvarianten zu erarbeiten. Gestützt auf all diese Arbeiten, möchte der Bundesrat zusammen mit den Kantonen so rasch als möglich die ersten elektronischen Unterstützungsbekundungen ermöglichen.
Zusammenfassend kann ich aus Sicht des Bundesrates festhalten: Da die vorliegende Motion Mühlemann in ihrer abgeänderten Form den Papierweg für Unterstützungsbekundungen weiterhin zulässt, empfiehlt Ihnen der Bundesrat, wie gesagt, der Motion in dieser abgeänderten Form zuzustimmen. Sollte Ihr Rat heute die Ablehnung beschliessen, so bleibt es bei den vom Parlament bereits erteilten Aufträgen in Sachen E-Collecting, unter anderem gemäss der Motion Michel Matthias. Ihr Rat wird, wie ausgeführt, voraussichtlich in der Wintersession 2025 über die einzelnen gesetzlichen Bestimmungen für diesen Versuchsbetrieb beraten können.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 22 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 18 Stimmen
(0 Enthaltungen)